Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014"—  Präsentation transkript:

1 die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014
ELER Informations- und Auftaktveranstaltung Saarbrücken, 19. Dezember 2012 Claire SAUVAGET Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission

2 Überblick Einleitung: Der Kontext der GAP-Reform
Die Politik der ländlichen Entwicklung Die wichtigsten Maßnahmen Finanzierung und Umsetzung

3 Einleitung: Der Kontext der GAP-Reform
3

4 Vor welchen Herausforderungen steht die Landwirtschaft …
Habitate Artenvielfalt Kultur & Landschaft Ernährung Klima Biomasse Wettbewerbs- fähigkeit Ländlicher Raum Ressourcen- Management

5 … und wie wird die GAP darauf eingehen?
Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ Rechtsvorschläge Herausforderungen Politische Ziele Operative Ziele Europa 2020 Stärkere Wettbewerbs-fähigkeit Wirtschaftliche Rentable Lebensmittel-erzeugung Ökologische Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zum Klimawandel Verbesserte Nachhaltigkeit Räumliche Größere Effizienz Ausgewogene räumliche Entwicklung Vereinfachung

6 1. Die Politik der ländlichen Entwicklung
6

7 Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (1)
Europa 2020 Strategie Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) Umfasst den ELER, ESF, EFRE, Kohäsionsfond und EFF, und spiegelt Europa 2020 in gemeinsamen thematischen Zielen wieder, die von jedem dieser Fonds durch spezifische Aktivitäten in Angriff genommen werden müssen Partnerschaftsvereinbarung Nationales Dokument, das die beabsichtigte Nutzung der Mittel zur Erreichung der Ziele von Europa 2020 darlegt Politik der ländlichen Entwicklung: ELER Andere GSR Fonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EFF) Innovation, Umweltschutz und Klimawandel als übergreifende Themen Wissens- transfer und Innovation in Land- und Forst- wirtschaft, sowie der ländlichen Entwicklg Wiederher- stellung, Erhaltung und Förderung von Ökosystemen, die v. Land- und Forstwirtschaft abhängen Unterstützung von Ressourceneffizienz und Wandel zu CO2-armen, klimaresistenten Wirtschaften in Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Förderung sozialer Inklusion, Armuts- verringerung und wirtsch. Entwicklung in ländlichen Gebieten Förderung der Wettbewerbsfähigk. aller Arten von LW, sowie der Lebensfähigk. der Betriebe Förderung der Organisation in der Lebensmittel- kette und des Risiko- managements in der LW Prioritäten Programm(e) zur ländlichen Entwicklung

8 Interventionslogik für die 2. Säule
Die ländliche Entwicklung in einem neuen Rahmen (2) Europa 2020 Intelligentes, Nachhaltiges und integriertes Wachstum GAP Interventionslogik für die 2. Säule GAP allgemeine Ziele Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzpolitik Wettbewerbsfähige Nahrungsmittel-produktion Ausgewogene räumliche Entwicklung Säule II Prioritäten 2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landw. und Tragfähigkeit der Betriebe 3. Organisation der Nahrungskette und Risikomanagement 4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Ökosystemen 5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig- kohlenstoff und klimaerhaltender Wirtschaftsweise 6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwicklg in ländl. Gebieten 1. Wissenstransfer und Innovation

9 Die Verbindung zwischen EU2020 und ELER
1. Beschäftigung 75% der jährigen in Beschäftigung 2. F&E / Innovation 3% des EU BIP (öffentl. Und privat) für Investitionen in F&E/Innovation 3. Klimawandel / Energie Treibhausgasemissionen 20% (bzw. 30%, wenn Bedingungen stimmen) niedriger als 1990 20% der Energie aus erneuerbaren Quellen 20% Steigerung der Energieeffizienz 4. Bildung Senkung der Schulabbrecherquote unter 10% Mind. 40% der jährigen mit Berufsausbildung (third level education) 5. Armut / soziale Ausgrenzung mind. 20 Millionen Menschen weniger betroffen oder bedroht von Armut und Ausgrenzung EU 2020 Oberziele GSR Thematische Ziele EU Prioritäten f. LE Schlüsselelemente zur Programmierung der LE Programme Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) auf Grundlage der Prioritäten für LE Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege Finanz-und Indikatorenpläne 1. Forschung, technologische Entwicklung, Innovation 1. Horizontale Priorität: Förderung von Wissenstransfer und Innovation 2. Informations- und Kommunikationstechnologien 3. Wettbewerbsfähigkeit von KMUs, Landw. und Fischerei 2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und Rentabilität landw. Betriebe 4. Kohlenstoffarme Wirtschaftsweise 3. Organisation der Nahrungsmittelkette und Risikomanagement 5. Anpassung an den Klimawandel sowie Risiko-prävention und -Management 6. Umweltschutz und Ressourceneffizienz 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme 7. Nachhaltigkeit im Verkehr und Netzinfrastrukturen 5. Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen u. klimaresistenten Wirtschaft 8. Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte 9. Soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung 6. Soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung und wirtschaftl. Entwicklung in ländlichen Gebieten 10. Bildung, Kompetenzen und lebensl. Lernen Technische Hilfe und ex-ante Konditionalitäten 11. Institutionelle Kapazitäten u. effiziente öffentl. Verwaltung 9

10 Die Verordnung für die GSR-Fonds
Vereinfachung und Harmonisierung der Umsetzung der Politiken komplementärer Fonds zum Nutzen von Verwaltung und Antragsteller Optimierung, Synergien, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit – unter Gewährung ausreichender Flexibilität für jede einzelne Politik zur Erfüllung der eigenen Aufgaben Gemeinsamer Satz an Regeln für alle GSR-Fonds: Gemeinsame Elemente strategischer Planung und Programmierung Gemeinsame, von EU 2020 abgeleitete thematische Ziele, die in die Unionsprioritäten jedes Fonds übersetzt werden Gemeinsamer Strategischer Rahmen und Partnerschaftsvereinbarungen Gemeinsame Bestimmungen zu Ex ante-Auflagen und Leistungsüberprüfung (Performance Review) Weitestgehende Harmonisierung von Regeln hinsichtlich Begleitung, Berichtswesen, Bewertung, Umsetzung & Anforderungen an Kontrollen Förderkriterien, Finanzinstrumente, Partizipative lokale Entwicklung (Leader)

11 Ex ante-Auflagen Stellen wesentliche Anforderungen zur Gewährleistung von Konditionen dar, die für eine effektive Nutzung der EU-Förderung notwendig sind Z.B. ausreichende Beratungskapazität Müssen von den Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Umsetzung der Programme erfüllt werden, oder schon frühzeitig während der Umsetzung der Programme - auf der Grundlage eines Aktionsplans: Generelle Ex ante-Auflagen: gültig für alle GSR-Fonds Fonds-spezifische Ex ante-Auflagen Makroökonomische Auflagen: in Verbindung mit der Koordination der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten Der Aktionsplan sollte Folgendes beinhalten: detaillierte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ex ante-Auflagen Zeitplan für deren Umsetzung

12 Leistungsrahmen (Performance framework)
Die Mitgliedstaaten werden in ihren Programmen quantifizierte Ziele und Meilensteine ​​für die EU-Prioritäten auf der Grundlage eines gemeinsamen Satzes von Indikatoren bestimmen Festlegung der Meilensteine ​​für jede Priorität, gegebenenfalls für die Jahre 2016 und 2018 Festlegung der Ziele für 2020 Leistungsreserve 5% der Mittel des jeweiligen GSR-Fonds in jedem Mitgliedstaat wird zu Beginn des Planungszeitraums beiseite gestellt werden Leistungsüberprüfung: für jeden GSR-Fonds wird 2017 und 2019 von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Leistungsüberprüfung des/der Programms(e) durchgeführt 2017: Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele für die gesamte Laufzeit des Programms - Kommission kann Empfehlungen abgeben 2019: Leistungsreserve, die denjenigen Programmen oder einzelnen Prioritäten im Rahmen von Programmen zugeordnet wird, die ihre Meilensteine ​​erreicht haben (Entscheidung der Kommission)

13 Die Ländlichen Entwicklungsprogramme: Schlüsselelemente
Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken (SWOT) im Hinblick auf die Prioritäten für die ländliche Entwicklung und Identifizierung der Bedürfnisse, die angegangen werden müssen Erarbeitung der Strategie - verstärkter strategischer Ansatz: Festlegung quantifizierter Ziele im Hinblick auf die Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums und die damit verbundenen Bereiche der Intervention Auswahl entsprechender Maßnahmen, die in Paketen kombiniert werden, um die Ziele mit einer soliden Interventionslogik erreichen zu können Zuordnung der finanziellen Mittel auf die Maßnahmen in ausgewogener und angemessener Weise, um die gesetzten Ziele zu erreichen Die Integration der Querschnittsthemen der Innovation, des Klimawandels und zum Schutz der Umwelt in das Programm entsprechend der identifizierten Bedürfnisse Möglichkeit der Entwicklung von thematischen Unterprogrammen mit höheren Beihilfeintensitäten, z.B. für Junglandwirte, Kleinlandwirte, Berggebiete, kurze Vermarktungswege Finanz- und Indikatorenpläne

14 Prioritäten der Ländlichen Entwicklung
Anwendungsbereiche (a) Förderung von Innovation und Wissensgrundlagen in ländlichen Gebieten (b) Verstärkung der Beziehungen zwischen Land- und Forstwirtschaft und Forschung und Innovation (c) Förderung lebenslangen Lernens und Berufsförderung im land- und forstwirtschaftlichen Sektor 1.Wissenstransfer und Innovation (a) Vereinfachung von Restrukturierung von landw. Betrieben mit erheblichen Strukturproblemen, insbesondere Betriebe mit niedriger Marktteilnahme, marktorientierte Betriebe in speziellen Sektoren und Betriebe mit Bedarf für landwirtschaftliche Diversifizierung (b) Vereinfachung des Generationswechsels im Landwirtschaftssektor 2. Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirt- schaft und Tragfähigkeit der Betriebe (a) Verbesserte Einbeziehung von Primärerzeugern in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssysteme, Förderung von lokalen Märkten und kurzen Vermarktungswegen, Erzeugergruppen und branchenübergreifenden Organisationen (b) Unterstützung von Risikomanagement 3. Organisation der Nahrungskette und Risikomanagement 4. Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Ökosystemen (a) Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Artenvielfalt und Europäischen Landschaftsformen (b) Verbesserung von Wassermanagement (c) Verbesserung von Bodenmanagement (a) Erhöhung der Effizienz der Wassernutzung durch die Landwirtschaft (b) Erhöhung der Effizienz der Energienutzung in der Landwirtschaft und Nahrungsmittelverarbeitung (c) Vereinfachung der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, Nebenerzeugnissen, Abfall und anderen nicht-nahrungsmittel Rohmaterialien für die Bio-ökonomie (d) Reduktion von Lachgas und Methanemissionen der Landwirtschaft (e) Förderung der Kohlenstoff-Sequestrierung in Land- und Forstwirtschaft 5. Ressourceneffizienz u. Übergang zu niedrig- kohlenstoff und klimaerhaltender Wirtschaftsweise 6. Soziale Einbeziehung, Verringerung der Armut und Wirtschaftsentwick- lung in ländl. Gebieten (a) Vereinfachung von Diversifizierung, Schaffung von neuen Kleinunternehmen und Arbeitsplätzen (b) Förderung lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten (c) Verbesserter Zugang , Nutzungsmöglichkeiten und Qualität von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) in ländlichen Gebieten Innovation, Klimawandel und Umwelt als horizontale Themen 14

15 2. Einige wichtige Maßnahmen
15

16 Die ländliche Entwicklung – Schlüsselmaßnahmen
Wissenstransfer, Informationsmaßnahmen und Beratungsdienste Investitionen in physisches Kapital: Höhere Unterstützungsraten für junge Landwirte, gemeinsame Investitionen und integrierte Projekte Betriebs- und Geschäftsentwicklung Ausgedehnte Unterstützung für kleine Betriebe und junge Landwirte Unterstützung für die Bildung von Produzentengruppen in allen EU-Mitgliedstaaten Agrar-Umwelt- und Klimaschutzzahlungen sowie biologische Landwirtschaft: mehr Flexibilität im Allgemeinen und insbesondere für gemeinsame Aktionen Deutlich verstärkte Kooperationsmaßnahme einschließlich Pilotprojekte, kurze Versorgungsketten und lokales Marketing Neues Instrumentarium zum Risikomanagement Leader-Ansatz wird in allen EU-Fonds gestärkt Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) “Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit”

17 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Wissenstransfer und Informationsaktionen Traditionelle Fortbildungskurse, besser an die Erfordernisse der ländlichen Akteure angepasst Workshops, Coaching, Demonstrationsaktivitäten, Information Austauschmaßnahmen von kürzerer Dauer zwischen Landwirten Neu? Zusammengeführte, besser sichtbare Maßnahme mit breitem Anwendungsfeld Beratungsdienste, Betriebshilfe und Ersatzdienste Beratung zu Cross-Compliance, den grünen Elementen der Direktzahlungen, anderen landwirtschaftlichen, Umwelt- oder wirtschaftlichen Aspekten Keine Begrenzung der Häufigkeit der Inanspruchnahme Offen für nicht-landwirtschaftliche kleinere und mittlere Unternehmen Fortbildung für Fortbilder/Berater Errichtung von Erzeugergruppen Ausweitung auf alle Mitgliedstaaten Begrenzt auf Gruppen mit KMU-Status

18 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Entwicklung landwirtschaftlicher und anderer Betriebe Gründungsbeihilfen: Junglandwirte Nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten im ländlichen Raum Entwicklung von Kleinlandwirten Investitionen in nicht-landwirtschaftliche Aktivitäten Unterstützung für die Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen Neu? Gegenwärtige Unterstützung für Semi-Subsistenz-Betriebe wird erhöht, Ausweitung auf alle kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU (Definition Mitgliedstaaten) Unterstützung für nicht-landwirtsch. Betriebe in ländl. Gebieten umfasst nun Mikro- und Kleinunternehmen Restrukturierungsbeihilfe soll Kleinwirten Anreiz zur Betriebsübergabe bieten Grunddienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten Lokale Grunddienstleistungen Breitbandinfrastruktur; andere Arten von kleinerer Infrastruktur, Erneuerbare Energie Freizeit-Infrastruktur, Touristeninformationen Kulturelles und Natur-Erbe von Dörfern und Landschaften, Umbau von Gebäuden und Verbesserung der Lebensqualität

19 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Ökolandbau – Getrennte Maßnahme zur besseren Sichtbarkeit Agrarumwelt und Klima Zahlungen Breiter Rahmen von Verpflichtungen über die bestehenden gesetzlichen Erfordernisse hinaus und bezogen auf (Beispiele): Artenvielfalt und Ökosysteme Klimawandel Wasserqualität und -quantität Bodenqualität und -quantität Landschaftsformen Konservierung genetischer Ressourcen Neu? Größere Flexibilität bezüglich der Vertragsdauer (z.B. jährliche Verlängerung nach 5 Jahren) Förderung von Gemeinschaftsverträgen Mitgliedstaaten müssen adäquate Fortbildung und Information gewährleisten

20 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
Kooperation Entwicklung von neuen Produkten, Praktiken, Verfahren und Technologien Pilotvorhaben Kooperation zwischen kleinen Akteuren zur Organisation von gemeinsamen Arbeitsprozessen, gemeinsames Bewirtschaften von Anlagen und Ressourcen Horizontale und vertikale Kooperation zwischen Akteuren in der Lieferkette zur Förderung von kurzen Vermarktungswegen und lokalen Märkten Lokale Werbeaktivitäten bezogen auf kurze Vermarktungswege und lokale Märkte Gemeinsame Umsetzung von Umweltvorhaben Lokale Entwicklungsstrategien außerhalb von Leader Neu? Erheblich erweiterte Maßnahme Förderung technologischer Kooperation verstärkt Breitangelegte Förderung von wirtschaftlicher, Umwelt- und sozialer Kooperation

21 Leader/Community-Led Local Development
Gemeinsame Regeln für partizipative lokale Entwicklung in der horizontalen Verordnung für die GSR-Fonds mit spezifischen Regelungen in den jeweiligen VOen der einzelnen Fonds (im Fall von ELER und EMFF) Integrierte Entwicklungsstrategien / LAGs auch im nicht-ländlichen Raum, gefördert über Strukturfonds und EMFF Möglichkeit von „Multi-Fonds“-Strategien für ländliche (Leader!) Regionen /LAGs unter dem Prinzip „Eine Region = eine Strategie“  Leader-Regionen können von zusätzlicher Förderung durch EFRE, ESF und EMFF profitieren Nur Leader (ELER) ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend Auswahlgremium für “Multi-Fonds” lokale Strategien entscheidet über “federführenden Fonds” Kapazitätsaufbau, Training und “Netzwerken” mit Blick auf die Vorbereitung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie

22 Lokale Entwicklungsstrategien
Entwicklung und Umsetzung hochwertiger Strategien, die die Ziele der ländlichen Entwicklungspolitik verfolgen keine Bindung an die Regeln vordefinierter Maßnahmen, daher innovationsfreundlich Stärkung der Rolle der lokalen Entwicklungsstrategien als Kerninstrument zur Umsetzung von Zielen (EU 2020, Partnerschaftsvereinbarung, ländliches Entwicklungsprogramm + ggf. andere OPs sowie die lokalen Entwicklungsziele) Mindestanforderungen für die Strategien in der gemeinsamen Verordnung der EU-Fonds LAGs sollen bei der Projektauswahl lediglich ihrer Entwicklungs-strategie verpflichtet sein Der Mehrwert von Leader muss in den Strategien klar zu erkennen sein Konkrete Anforderungen an die Strategie sind z.B. auch: Eine Beschreibung des integrierten und innovativen Charakters der Strategien Prioritätensetzung mit klaren und messbaren Zielen für Ergebnisse (Outputs & Results)- Wichtig ist hier zu erwähnen, dass die Kommission eine konkrete Ausgestaltung nicht vorgibt; es geht um das Prinzip. Die Strategien müssen mit den Programmen der relevanten Fonds übereinstimmen. Beschreibung, wie das Gemeinwesen (i.S. lokaler Bevölkerung) an der Erstellung der Strategie beteiligt wurde Ein „Aktionsplan“ der zeigt wie Ziele in Aktionen umgesetzt werden sollen. Eine Beschreibung Vorkehrungen für Umsetzung- und Begleitung, die zeigt, dass die lokale Aktionsgruppe imstande ist die Strategie umzusetzen. Spezifische Vorkehrungen zur (Selbst-) Evaluierung der Strategie. Ein Finanzplan, einschließlich der geplanten Beteiligung der einzelnen CSF-Fonds 22 22

23 Multifonds- Strategien
Multifonds-Strategien sind optional, jedoch erfolgt auch bei Monofondstrategien eine Koordination zwischen den Fonds auf EU-und nationaler Ebene (inkl. Kompetenzentwicklung und Auswahl der Entwicklungskonzepte) „Gemischte CLLD-Gebiete“ (z.B. mit sowohl städtischer als auch ländlicher Gebietskulisse) sind möglich; strategische Kooperation benachbarter Gebiete Die Umsetzung mehrerer CLLD-Strategien im selben Gebiet sollte vermieden werden. Regel: „Ein Gebiet – eine Strategie – eine LAG“ 23 23

24 Beispiel einer “multi-Fonds” finanzierten lokalen Entwicklungsstrategie
Lokale Aktionsgruppe EFRE ESF ELER EMFF Kommunen/Landkreise u. andere lokale Behörden Örtliche Unternehmer Örtliche NRO, Zivilgesellschaft LOKALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE Projekt 3 Projekt 4 Laufende Kosten + für Sensibili- sierung, möglicherweise durch „Leit-Fonds“ Projekt 1 Projekt 2 24

25 Europäische Innovationspartnerschaft EIP „Landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit“
Mit dem Ziel der Ressourceneffizienz, Brückenbildung zwischen Forschung und Praxis, generelle Förderung von Innovation Handelt durch operationelle Gruppen, die für innovative Vorhaben verantwortlich sind und durch ein Netzwerk unterstützt werden Operationelle Gruppen: bringen Landwirte, Forscher, Berater, Wirtschaft und andere Akteure zusammen, die mit Innovation im landwirtschaftlichen Sektor verbunden sind ELER trägt bei durch: Unterstützung der EIP operationellen Gruppen und des Netzwerks Andere ländliche Entwicklungsmaßnahmen, z.B. Kooperation, Investitionen, Wirtschaftsentwicklung, Wissenstransfer und landwirtschaftliche Beratungsdienste Nach Annahme durch Rat und Europäisches Parlament: Errichtung des Leitungsboards während des ersten Trimesters 2012 EIP Netzwerk wird eingerichtet in der zweiten Hälfte 2012 EIPs concept: Challenge-driven solutions that: – provide EU value added – pursue a cross-sectoral approach – adapt and streamline innovation-related measures into a coherent framework − foster communication among stakeholders and workable links between science and practice

26 3. Finanzierung und Umsetzung
26

27 Ko-finanzierung und Finanzinstrumente
Generell: Einheitliche Ko-Finanzierungsrate bis zu: 85% in weniger entwickelten Gebieten, peripheren Gebieten und kleineren Ägäischen Inseln 50% in anderen Gebieten Minimum 25% des ELER Betrages für klimawandel-relevante und Landbewirtschaftungs-Aktivitäten Agrar-Umwelt-Klima Zahlungen, Biologische Landwirtschaft, Zahlungen für Gebiete mit natürlichen und spezifischen Nachteilen Für den ELERHöhere Ko-Finanzierungsrate – bis zu 80% für: Wissenstransfer und Informationsaktionen Errichtung von Erzeugergruppen Kooperation Leader Bis zu 100% ELER Kofinanzierung für innovative Projekte, die aus den “Kappungsmitteln” der 1sten Säule finanziert werden Vereinfachter und klarer Rahmen für die Nutzung von Finanzinstrumenten: Finanzinstrumente auf EU-Ebene, direkt oder indirekt von der Kommission verwaltet Finanzinstrumente auf nationaler, regionaler oder transnationaler Ebene, von MS verwaltet

28 Vereinfachung Eine gemeinsame VO für die Verwaltung und das Kontrollsystem der GAP Inkl: Monitoring und Evaluierung Vereinfachte Kostenansätze Standardkosten pro Einheit Pauschalbeträge bis zu € an öffentlichen Zuschüssen Flat rates für indirekte Kosten: Kalkulation, Definition und Rechtfertigung ex-ante Abschreibung wird förderfähig New RD regulation Art 68: Indirect costs eligible for the following measures Knowledge transfer and information actions; Advisory services, farm management and farm relief services; Restoring agricultural production potential / preventative actions; Basic services and village renewal in rural areas; Prevention and restoration of damage to forests from forest fires; Co-operation

29 Wie geht es weiter? 29 Genehmigung der EPLR Mitte bis Ende des
2. Semesters 2013 Einreichung der EPLR nach der Annahme der Verordnungen Start der offiziellen Verhandlungen November 2012 "Kick-off Meeting" zur PV mit Deutschland, Berlin Dezember ELER Seminar "successful programming" Brüssel Nächste Stufe Ab Beginn des 1. Semesters 2014 Informelle Diskussionen Envisaged timetable November 27th : launch event, that is fixed, for the rest the dates are harder to fix, but we aim for the following : November until official submission of the Draft Partnership Agreement and proposals for Operational Programmes : informal dialogue between EC and Germany By the end of the first semester of 2013 and assuming the Legal framework has been adopted by then, we look forward to the official submission of the Draft Partnership Agreement and proposals for Operational Programmes After which we will have official negotiations, the better the documents have been prepared during the unofficial dialogues, the quicker the official part will proceed. Hopefully leading to a timely adoption of PA and OPs.

30 Für weitere Informationen
Die GAP nach 2013 Mitteilung der Kommission „Die GAP bis 2020“ Folgenabschätzung Rechtsvorschläge

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
31


Herunterladen ppt "die Ländliche Entwicklungspolitik der Europäischen Union ab 2014"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen