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Nachhaltiges Flächenmanagement in der Hauptstadtregion

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Präsentation zum Thema: "Nachhaltiges Flächenmanagement in der Hauptstadtregion"—  Präsentation transkript:

1 Nachhaltiges Flächenmanagement in der Hauptstadtregion
1. Warum Flächenmanagement? 2. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg 3. Flächenmanagement am Beispiel des LEP eV 4. Gemeindegebietsreform – Änderungsbedarf LEP eV

2 1. Warum Flächenmanagement?
Wieviel Hektar werden pro Tag umgewandelt? Ursachen: (Nachfrageseite) 1. Einkommensentwicklung (zusätzlich Förderung/Subvention: Eigenheimpauschale, Entfernungspauschale, Dienstwagensteuer) 2. Individualisierung 3. Motorisierung 4. Bevölkerungswachstum 5. Wirtschaftswachstum 105 ha x 365 Tage = 383 km² (43 % der Stadtfläche Berlins) 1,4 Fußballplätze = 1 Hektar

3 1. Warum Flächenmanagement?
Ursachen: (Angebotsseite) „Bürgermeisterwettbewerb“ bei Baulandbereitstellung Lohn- und Einkommenssteuer (Steueranteil: 43,8 %) Gewerbesteuer (Steueranteil: 31,3 %) Grundsteuer-Fehlallokation: Ertragswert statt Bodenwert (Steueranteil: 19,9 %) Verkehrsinfrastruktur Ausbau Straßen = Abbau Raumwiderstand Radiuserweiterung Aktionsraum (Stadtregion = Stundenraum, je geringer Raumwiderstand - Bsp. Ortsumgehungen, Autobahnnähe - desto größer Stundenraum) Kommunale Baulandbereitstellung (Bürgermeisterwettbewerb): Gewerbesteuer-, Lohn- und Einkommenssteuermaximierung Gewerbesteuer Anteil 2003 an -      Gemeindesteuern: 31,3 % -      Gesamteinnahmen: 10,3 % Lohn- und Einkommenssteuer, Anteil 2003 an -      Gemeindesteuern: 43,8 % -      Gesamteinnahmen: 14,4 % Fehlallokation durch Grundsteuer: Ertragswertverfahren statt Bodenwertverfahren zur Berechnung der Steuer begünstigt Unterausnutzung und Siedlungsbrache. Folge: zusätzlichen Baulandbedarf Anteil 2003 an -           Gemeindesteuern: 19,9 % -           Gesamteinnahmen: 6,5 %

4 Trend Einkommen/Kaufkraft
von 1950 bis 1999 stieg Netto-Lohn von 213 DM auf 2710 DM auf das 13fache Kaufkraft um das 3,2fache Wohnflächen um das 2,8fache pro Kopf von 14 m² auf 39 m² 10 % mehr Kaufkraft werden in 9 % mehr Wohnfläche umgesetzt Statistisches Bundesamt, 25. Mai 2000

5 Trend Individualisierung
Wohlstand fördert Individualisierung Immer mehr, immer kleinere Haushalte, 1959: 3 EW/WE 1991: 2,27 EW/WE 2001: 2,15 EW/WE Unterschied 1991/2001: 2 Mio. WE (ohne EW-Zuwachs) Einpersonenhaushalte 1991/2001 Mikrozensus 2001, eigene Berechnung

6 Trend Individualisierung
größere Wohnungen Remanenzeffekt steigende Lebenserwartung Wohnflächenentwicklung in Deutschland Immer größere Wohnungen 1987: 81,4 m², 4,3 Räume/WE, 1,8 Räume/EW 2001: 84,8 m², 4,4 Räume/WE, 2,0 Räume/EW 60er Jahre: Stockbetten 90er Jahre: Jedes Kind sein eigenes Zimmer Steigende Lebenserwartung: verlängert Umlaufzeit der Wohnungen. (theoretisch um Faktor 0,3 % = WE/Jahr) Abschwächung durch spätere Familiengründung, Heiratsalter, Erstgeburtsalter der Frau Wohnflächenvergleich Seniorenhaushalte zu den übrigen Haushalten in Deutschland 1998 Wohnfläche[1] m²/EW Haushalte gesamt 39,4 dar. 1-Personen-Haushalte 64,1 dar. 2-Personen-Haushalte 44,6 dar. 1-Personen-Haushalte > 65 Jahre 70,0 dar. 2-Personen-Haushalte > 65 Jahre 45,1 Quelle: Sonderauswertung Mikrozensus 1998, Stat. Bundesamt 2002 [1] ohne Haushalte in Wohnheimen und ständig bewohnten Unterkünften. Remanenzeffekt: nur jeder 2. Mieter- und 4. Eigentümerhaushalt zieht nach dem 55. Lebensjahr noch um Heinze 1997, Neue Wohnung im Alter, Schader Stiftung Darmstadt „Über 5 Mio. Wohnungen, die prinzipiell von Größe und Zuschnitt her zur Versorgung von Familien geeignet wären (min. 70 qm und 3,5 Zimmer), werden von älteren Kleinhaushalten bewohnt. Dabei handelt es sich überwiegend um preiswerte Bestandswohnungen, die von Ausstattung, Lage und Wohnumfeld her nicht gewährleisten können, was sich ältere Menschen in der Mehrzahl wünschen: eine Wohnsituation, die ihnen ein selbständiges Leben im Alter ermöglicht.“ „Es herrschte noch die Überzeugung vor, "ein alter Baum dürfe nicht verpflanzt werden", doch empirisch fundierte Kenntnisse der Umzugswünsche und Umzugsmöglichkeiten älterer Menschen fehlten.“ „Die Wohnmobilität älterer Menschen wird bislang unterschätzt. Zwar ist die Umzugsneigung älterer Haushalte um den Faktor drei geringer als bei jüngeren Haushalten. Dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) zufolge ziehen p.a. 3,6 % der Mieter- und 1 % der Eigentümerhaushalte in Westdeutschland nach dem 55. Lebensjahr um. Rechnet man diese Zahlen hoch und betrachtet die Wahrscheinlichkeit eines heute 55jährigen Menschen, bis zum 75. Lebensjahr noch einmal einen Wohnungswechsel vorzunehmen, dann liegt die Umzugswahrscheinlichkeit bei erstaunlichen 52,23 % für einen Mieter- oder bei 23,48 % für einen Eigentümerhaushalt: Zwischen dem 55. Und 75. Lebensjahr wird jeder zweite Mieter- und jeder vierte Eigentümerhaushalt mindestens noch einmal umziehen.“

7 Trend Motorisierung

8 Trend Wohnkosten Wohnkosten steigen schneller als Mobilitätskosten

9 Stadt-Land-Rutschbahn
Mieten- und Bodenpreisgefälle Wohnflächenzuwachs über Rutschbahn Was zum Wohlstand fehlt, treibt heraus Staatliche Anreize: Geld und Asphalt Aktionsraumvergrößerung (Stadtregionen sind „Stundenräume“) Investionskosten: Eigenheimzulage Wegekosten: Entfernungspauschale (wie andere Steuererleichterungen: vor der Steuer vom Jahresbrutto abzuziehen) Zum 1. Januar 2004 hat die Pauschale jedoch einiges an steuerlicher Bedeutung verloren. Nunmehr beträgt Sie nur noch 30 Cent pro Entfernungskilometer - anstatt ehemals 36/40 Cent bis zum Die alten Grundsätze gelten jedoch nach wie vor. Anteil der Benzinkosten am Einkommen seit den 60er Jahren (Ausnahme Ölkrise) stetig gesunken. s. Graphik, Dienstwagensteuer Zeitkosten: Straßenbau (Abbau von Raumwiderstand schafft Zeitvorteile, die in Entfernung umgesetzt werden, Vergrößerung der Aktionsräume, Halb-Stunden-Pendel-Distanz, Stadtregionen=Stundenräume) Gesetz von der Konstanz der Reisezeiten o       Bundesverkehrswegeplan 2003: 300 Ortsumgehungen, neue Autobahnen Verkehrsprojekte, Straßenausbau, Umgehungsstraßen

10

11 Wachsende Pendelentfernungen

12 Trend Globalisierung (Europäisierung)
Gewerbesuburbanisierung Optimierung Betriebsablauf: ebenerdige Produktion Flächenbedarf, Miet-/Grundstückspreise, Bodenpreisgefälle, GSt-Hebesatz „Abbau von Lagerhaltung - (just-in-time) „Senken der Fertigungstiefe – Spezialisierung/ Outsourcing „Kostensenkung durch weltweites ‚Sourcing’ „Umsatzsteigerung durch weltweiten Absatz“ (Selling) Folge: überregionale Verkehrsabhängigkeit LKW-optimale Standorte (Nähe Autobahnauffahrt) Thüringen: 2/3 aller Industrieflächen im 5 km-Radius zur Autobahnauffahrt

13 Trend Siedlungs- und Verkehrsflächen
+ Zuwachs Wohnbauflächen Gewerbeflächen Handel + Dienstleistungen (Kaufkraft/Konsum, Tertiärisierung) Freizeit-, Erholungsflächen (Wochenendhaus, Ferienhaus, Camping) Straßen, Flughäfen, Wasserstraßen Abnahme Militärflächen Bahnflächen (Rückzug aus der Fläche, Güterbahn) Industrieflächen (Altindustrie)

14 Ergebnis: Flächenverbrauch
105 ha / Tag = 143 Fußballfelder Individualisierung & Globalisierung = Suburbanisierung Fußballfeld: 105m*68-70m (üblich) = m² 1,4 Fußballfelder = 1 Hektar

15 Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung
2020: Flächenverbrauch 30 ha/Tag „Gefordert sind in erster Linie Landes- und Bauleitplanung“ Quelle: Die Bundesregierung, Perspektiven für Deutschland, unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, S.99

16 2. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg
Mauerfall, Freizügigkeit für West-Berliner Einwohner, Gewerbe Kaufkraftsprung im Osten Einzelhandelsdilemma („Konsum“) Motorisierung der Ost-Berliner Wohnwünsche (Krise der „Platte“) Suburbanisierungspotential Einwohner, Gewerbe, Handel Schwellenhaushalte (Eigenheimpreis EUR) Konsum: Präferenz für „Amerikanisches Einkaufen“ Krise der Platte: Die großformatigen monofunktionalen Geschosswohnsiedlungen der Moderne haben ihre Anziehungskraft radikal eingebüßt. Daher findet die Wohnungsoptimierung der Schwellenhaushalte derzeit nicht in der Stadt, sondern davor statt. Wer wegzieht, bevorzugt kleinstädtisch überschaubar gewachsene Strukturen. betrifft insge

17 2. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg

18 3. Flächenmanagement am Beispiel des LEP eV
Meilensteine der planerischen Zusammenarbeit Ziele des Planes Erfolgskontrolle

19 Meilensteine der plan. Zusammenarbeit
Auftrag GRK 1992: Gemeinsame Aufstellung LEPro (Gesetz) LEP eV Streit um Berliner FNP Abgrenzung der Regionalplanungs-Regionen in Brandenburg

20 Meilensteine der plan. Zusammenarbeit
„Der Marsch durch die Institutionen“ PRA, GRA, GSTK, Viererrunde, KO-Ausschuss, GRK, GASt; IMAG, PlaKo Kanzleien fordern (Plako ): „Gemeinsame Landesplanung institutionalisieren“ Unterzeichnung Staatsvertrag Gemeinsame Landesplanungsabteilung Streitbeilegung, 84/16, Tandemprinzip Leiter/Vertreter, Konflikttreppe Unterzeichnung auf Glienecker Brücke „Vier-Augen-aus-zwei-Ländern-Prinzip“ Die 7 Dissense der GL: Mit Ausnahme von 7 Entscheidungen wurde das Einvernehmen bei allen Vorgängen, soweit erforderlich, auf der Ebene des Abteilungsleiters der GL und seines ständigen Stellver­treters hergestellt. Notwendige Einvernehmensentscheidungen auf der Ebene der Staats­sekretäre betrafen: -           Einkaufszentrum auf dem Borsig-Gelände in Tegel (Bedenken aus Brandenburger Sicht; mit Auflagen befürwortet) -  Einkaufszentrum „Märkische Spitze“ in Marzahn (Bedenken aus Brandenburger Sicht; mit Auflagen geduldet) -  Möbelmarkt Walter in Vogelsdorf (Bedenken aus Berliner Sicht; mit Auflagen befürwortet) - ltiplex-Kino in Wildau (Bedenken aus Berliner Sicht; Vorhaben landesplanerisch abgelehnt, aber trotzdem mangels verbindlicher Ziele vor LEP eV-Inkraftsetzung verwirklicht) Der Dissens zwischen Berlin und Brandenburg über den Standort des zukünftigen Flughafens Berlin-Brandenburg wurde schließlich durch den sog. Konsensbeschluss der beiden Regierungschefs und des Bundesverkehrsministers am 28. Mai 1996 beigelegt. Zum Raumordnungsverfahren Transrapid wurde das Einvernehmen auf Minister-/Senator-Ebene hergestellt. Das von Berlin heftig kritisierte geplante Factory-Outlet-Center in Eichstädt wurde - trotz der von beiden Ländern bereits in der PlaKo verabredeten restrikti­ven Linie zu FOC[1] - nur vorläufig durch ein ablehnendes Votums des Brandenburger Kabinetts gestoppt.[2] [1] Protokoll der Landesplanungskonferenz vom [2] Das Kabinett beschloss mit 6:4 Stimmen, dass die Genehmigung zu versagen sei. Gegen diese Entscheidung votierten insbesondere Minister Dreher (Wirtschaft) und Minister Meyer (Stadtentwicklung), der zugleich die Aufsicht über die Genehmigungsbehörde hat. Der Tagesspiegel vom : Kabinett will Schnäppchen-Center untersagen; Lausitzer Rundschau vom : Kein Óutlet-Center in Eichstädt!Spiel mit gezinkten Karten.

21 Konflikttreppe der gem. Landesplanung
Landesplanungskonferenz Factory-Outlet-Center, Eichstädt, restriktive Linie zu FOC Staatssekretäre Einkaufszentren Borsig-Gelände Berlin-Tegel Bedenken Bbg; mit Auflagen befürwortet Märkische Spitze“ in Berlin-Marzahn Bedenken Bbg; mit Auflagen geduldet Möbelmarkt Walter in Vogelsdorf Bedenken Bln; mit Auflagen befürwortet Multiplex-Kino in Wildau Bedenken Bln; abgelehnt, mangels Ziel vor LEP eV-Inkraftsetzung verwirklicht

22 LEP eV - Ziele des Planes
Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin Beginn der Entwurfsarbeit: 1992 In-Kraft-Treten der Rechtsverordnung:

23 LEP eV - Ziele des Planes
1990: 276 Gemeinden LEP eV - Ziele des Planes Typ 1: 50 % Typ 2: 25 % Typ 3: 10 % Rot, gelb, grün: umgekehrte Ampel bezogen auf Siedlungsentwicklung: rot (zulässig), gelb (ausnahmsweise zulässig: Eigenentwicklungsbedarf, Erforderlichkeit, Innenpotentiale ausgeschöpft), grün (unzulässig) Weiterhin zu sehen: schwarze Kringel: Dezentrale Konzentration, (gelber Freiraum: Vorranggebiete für Siedlungsentwicklung) Hängt zusammen mit dem, was nicht mehr zu sehen ist: Gemeindegrenzen EV hat: Gemeinden = 276 Bürgermeister, die wiedergewählt werden wollen: Einwohner (Lohn- und Einkommenssteuer) und Arbeitsplätze (Gewerbesteuer) in die Gemeinde bringen: Bürgermeisterwettbewerb amtsfreie Gemeinden: hauptamtlicher Bürgermeister, alle 8 Jahre direkt gewählt, Beamter auf Zeit (Wahlbeamter), in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister Amtsangehörige Gemeinden: ehrenamtlicher Bürgermeister, alle 5 Jahre direkt gewählt 2. Wachstumserwartung: EW im eV von 1990 bis 2010 Raumordnung muss: Gemeinden in ihren Entwicklungsmöglichkeiten unterscheiden: „ÖPNV-Region“ statt „IV-Region“ (Verkehrsleistung, Verkehrsbelastung, Energieverbrauch), Leitbild Verkehrsvermeidung (Funktionsmischung in dezentralen Siedlungsschwerpunkten statt reiner Wohnvororte bzw. Gewerbevororte (vgl. historische Situation, Berliner Wirtschaftsberichte 1938, Nr. 1, S. 3) Leitbild Verkehrsverlagerung (Pendeln mit ÖV bzw. Park & Ride), Siedlungsschwerpunkte mit Schienenanschluss Siedlungsstern liefert Grundmuster für Entwicklungskonzept

24 LEP eV-Erfolgskontrolle – Berichtspflicht
Erster Flächenbericht: Zweiter Flächenbericht (Raumordnungsbericht 2004) Wichtiges Hilfsmittel für Erfolgskontrolle/Evaluierung: digitales Raumordnungskataster und Planungsinformationssystem

25 Suburbanisierung Einwohnerwachstum eV 1990-2002: 180.000 EW
1990: EW : EW

26 LEP eV-Erfolgskontrolle

27 LEP eV-Erfolgskontrolle
Einwohnerzuwachs : Typ 1: % (Planziel: 50 %) Typ 2: 38 % (Planziel: 25 %) Typ 3: 40 % (Planziel: 10 %) Gemeinden mit Schienenhalt: EW (+12 %) Gemeinden ohne Schienenhalt: EW (+37 %) Siedlungsflächenwachstum 1996/2000 eV: 8,1 % Bund: 4,4 %

28 LEP eV-Erfolgskontrolle
Einwohnerwachstum von Typ 3-Gemeinden nach Entfernungszonen 1. Berlin-Anrainer Schönfließ 398 % Großziethen 315 % Seeburg % Eiche % 2. „2.Reihe“ Diedersdorf 141 % 3. Hinter Berliner Ring Groß Schulzendorf 23 % 4. Außengrenze eV Nunsdorf %

29 LEP eV-Erfolgskontrolle
Verhinderung geplanter Wohnbauflächen im eV durch Landesplanung (GL) seit 1990 Typ 3-Gemeinden: ha Alle Gemeinden: ha = 10 x Flughafen Tempelhof

30 4. Gemeindegebietsreform – Änderungsbedarf LEP eV
GGR Brandenburg: 1992: 1.813 2003: Verhältnis 4,2:1 (nach Saarland, Hessen, NRW an 4. Stelle) Leitlinien 2000 zur Gemeindeneugliederung Einheitsgemeinden im eV 1990: 276 2003: (4,4:1) Sachsen Platz 7, Thüringen Platz 9 amtsfreie Gemeinden sollen entstehen - im gesamten Umland von Berlin (eV Bbg) - im äußeren Entwicklungsraum, wenn GZ mit Teilfunktion MZ oder Mittelzentrum vorhanden. - bei Ämtern nach Modell 2 und 3 (keine eigene Amtsverwaltung) Modell 2: amtsangehörige Gemeinde übernimmt Amtsgeschäfte für übrige Gemeinden Modell 3: geschäftsführende Gemeinde gehört nicht zum Amt (amtsfrei) - und mindestens Einwohner haben amtsangehörige Gemeinden: - mindestens 500 EW Ämter: - mindestens EW - mindestens 3, höchstens 6 Gemeinden Eingemeindung: -                     im Umfeld kreisfreier und großer amtsfreier Städte und Gemeinden zur Milderung der Stadt-Umland-Problem (größere Übereinstimmung von Verwaltungsraum und Wirkungsraum) -                     Auflösung von Kragenämtern (8 MZ, 3 GZ), i.d.R. durch Eingemeindung in die Zentren (Prenzlau, Oranienburg, Kremmen, Bernau, Senftenberg, Angermünde, Pritzwalk; Wittstock-Land)

31 ISR-Studienprojekt 2003/2004

32 Ausgangsfragen Was macht die Landes- und Regionalplanung?
Zielgenauigkeit gemeindebezogener Festlegungen um Faktor 4,4 verschlechtert EKZ auf der grüner Wiese offiziell erlaubt? Neue Wohnparks in Ortsteilen ohne Schienenanschluss? Gewerbegebiet aufs Dorf? zentralörtliche Einrichtungen (u.a. Schule, Schwimmbad, Hochschule, Behörden) im Vorort ? Darf Landes- und Regionalplanung ortsteilscharfe Festlegungen treffen? Wie machen es die anderen Länder?

33 LEP eV - Handlungsbedarf
Reform lässt Pläne veralten (eV-Gebiet, Namen) Gebietsvergrößerung macht Ziele mit Gemeindebezug unscharf. Nachhaltigkeitsgrundsätze ROG 1998 nicht konkretisiert Konzentration Siedlung, soz. Infrastr., Modal split, Mischung (30 ha-Ziel verlangt Konzentration und Baudichte) Gerichtsurteile führen zur Nichtigkeit von Zielen (10 %, EKZ, Flughafen, RP) FNP-Änderungen nach GGR Konzentration von Einwohner und Arbeitsplätzen in Siedlungsschwerpunkten Dezentrale Konzentration, Siedlungskonzentration in ZO (nicht „zentrale Gemeinden“), Sozialinfrastrukturkonzentration in ZO, Verkehrsverlagerung in Verdichtungsräumen, Funktionsmischung (LEPro verlangt in § 16 Abs. 6 verkehrsreduzierende Siedlungsstrukturen in den Siedlungsschwerpunkten, d.h. Zuordnung von Wohnen und Arbeiten, das setzt ortsteilscharfe Ausweisung von Flächen bzw. Standorten für Wohnen und Gewerbe voraus) FNP-Änderungen nach GGR (Fortgeltung § 204 Abs. 2 BauGB, aber Pflicht zur Neuaufstellung)

34 Empfehlung Ziele ändern bzw. neu aufstellen Steuerung von
Versorgungskerne zentralörtliche Siedlungsgebiete regional bedeutsame Gewerbestandorte Steuerung von Siedlungsentwicklung Zentralörtliche Funktionen Einzelhandel Gewerbe


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