Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Investition und Finanzierung

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Investition und Finanzierung"—  Präsentation transkript:

1 Investition und Finanzierung
Georg Boll Stand 09/08 : 26 Stunden/ 4.Semester Investition und Finanzierung

2 Absatz- möglichkeiten vorhanden
Geschäftsidee Marktanalyse Absatz- möglichkeiten vorhanden nein Ende ja Beratung in Anspruch nehmen Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

3 Beratung in Anspruch nehmen
Beratung in Anspruch nehmen Erstellung Businessplan Investitionsplan Finanzierungsplan Ertrags- und Liquiditätsvorschau nein Konzept tragfähig ? Ende ja Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

4 Ende Konzept tragfähig ? Kreditwürdigkeitsprüfung
Konzept tragfähig ? Finanzierungsgespräche mit der Hausbank Kreditwürdigkeitsprüfung Kapitaldienst vorraussichtlich gewährleistet ? nein Ende ja Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

5 Förderungs- voraussetzungen der DtA erfüllt ?
Förderungs- voraussetzungen der DtA erfüllt ? Finanzierung durch die Hausbank nein Beantragung der Fördermittel Restfinanzierung durch die Hausbank Tilgungsphase: regelmäßige Prüfung der Geschäftsentwicklung durch die Hausbank Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

6 Kriterien zur Beurteilung von Existenzgründungsvorhaben
  Unternehmenskonzept: Branche, Marktumfeld, Marketing,  Finanzierungsstruktur: Eigenmittel, Qualität der Investitions- und Finanzierungsrechnung,  Ertragsaussichten und Kapitaldienstfähigkeit: Ergebnis der Ertrags- und Liquiditätsplanung,  Persönliche und fachliche Eignung des Gründungsteams. Investition und Finanzierung

7 Notwendige Informationen zur Beurteilung des Unternehmenskonzeptes
 Business-Plan für die Gesellschaft  Gesellschaftsvertrag  Pachtvertrag (ggf. Entwurf) über Büroräume  Investitions- und Finanzierungsplan sowie die Plan-Bilanz  Liquiditäts- und Ertragsvorschau und Plan-GuV  Lebensläufe und Selbstauskünfte einschließlich Vermögensübersichten der drei Gesellschafter  Investition und Finanzierung

8 Businessplan (1)  welche Produkte wird das Unternehmen anbieten ?
Die Beurteilung des Unternehmenskonzeptes  welche Produkte wird das Unternehmen anbieten ?  worin liegen die Besonderheiten gegenüber der potenziellen Konkurrenz ?  Ergebnisse der zugrunde liegenden Marktanalyse :  Branche  Standort  Marktpotenzial  Wettbewerbssituation Investition und Finanzierung

9 Businessplan (2)  welches Marketingkonzept ist geplant ?
 Marktauftritt  Werbemaßnahmen  Preisgestaltung  Wachstumsstrategie Investition und Finanzierung

10 Businessplan (3)  welche Unternehmensstrategie verfolgen die jungen Unternehmer bei ihrem Markteintritt ?  Ziele  Rechtsform  Standort  welche Aufgabenverteilung ist für die Mitglieder des Gründungsteams geplant ?  Investition und Finanzierung

11 Businessplan (4)  welcher Zeitplan wird von den Gründern verfolgt ?
 Gesellschaftsvertrag  Mietvertrag  Investitionen  Start von Marketing-Aktivitäten  Beginn des operativen Geschäftes Investition und Finanzierung

12 Gesellschaftsvertrag
 Geschäftsführungsbefugnisse im Innenverhältnis ?  Vertretung der Gesellschaft nach außen ?  Bieten die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse einen hinreichenden Handlungsspielraum für die gesetzten Ziele ?  Die Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit ist Voraussetzung für die Gewährung öffentlicher Förderdarlehen an die Gesellschafter  ggf. aktueller Handelsregister-Auszug Investition und Finanzierung

13 Pachtvertrag (1) wenn möglich, Vorvertrag abschließen oder
schriftliche Option zum Abschluss eines Pachtvertrages geben lassen Bei sofortigem Abschluss eines Pachtvertrages : aufschiebende Bedingung („Escape-Klausel") für den Fall eines Scheiterns des Gründungsvorhabens vereinbaren Investition und Finanzierung

14 Pachtvertrag (2)  Der Erfolg eines jungen Unternehmens ist meistens vom gewählten Standort abhängig.  Bietet die Vertragsgestaltung die Möglichkeit sich über die Laufzeit am Standort zu etablieren ? (ggf.über Verlängerungsoptionen)  Kann bei einem Scheitern frühzeitig wieder gekündigt werden ?  Ist der meistens relativ hohe Pachtanteil an den Fixkosten dem Vorhaben angemessen ?  Wurde die Pachthöhe in der Ertragsvorschau richtig kalkuliert ? Investition und Finanzierung

15 Investitions- und Finanzierungsplan
Der Investitionsplan ist eine Aufstellung über die benötigten Anlagegegenstände. Der Finanzierungsplan gibt Auskunft darüber, wie die gesamte Investitionssumme finanziert werden soll Investition und Finanzierung

16 Investition und Finanzierung

17 Investition und Finanzierung

18 Investition und Finanzierung

19 Investition und Finanzierung

20 Liquiditäts- und Ertragsvorschau (1)
 sind ständig genug liquide Zahlungsmittel vorhanden und ist damit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu jedem Zeitpunkt gesichert ?  Zahlungsunfähigkeit ist ein häufiger Insolvenzgrund auch bei Unternehmen, die in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung einen Gewinn ausweisen konnten und augenscheinlich rentabel arbeiteten.  Sie wird in der Regel für die ersten drei Geschäftsjahre des Unternehmens gefordert. Investition und Finanzierung

21 Liquiditäts- und Ertragsvorschau (2)
 Wurden Investitionen und Folgeinvestitionen in ausreichendem Maße berücksichtigt?  Ist die geplante Betriebsmittellinie (Materialeinkauf, etc.) angemessen dimensioniert?  Wurden potenzielle Risiken aus Zahlungsverzögerungen der Kunden berücksichtigt? Investition und Finanzierung

22 Investition und Finanzierung

23 Ertragsvorschau :  in welcher Höhe und aus welchen Produkten werden Umsätze erzielt ?  aus welchen Positionen setzen sich die Kosten des Unternehmens zusammen ?  ob und in welcher Höhe wird mit dem Unternehmen ein Gewinn erzielt ? Alternativ oder in Ergänzung zur Ertragsvorschau sollte auch eine Plan-GuV eingereicht werden Investition und Finanzierung

24 Investition und Finanzierung

25 Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung (1)
Die Lebensläufe der Gesellschafter und die Zeugnisunterlagen geben Auskunft über die Ausbildung und den bisherigen beruflichen Werdegang des Gründungsteams. Investition und Finanzierung

26 Beurteilung der persönlichen und fachlichen Eignung (2)
Die Selbstauskünfte geben einen Überblick über  die persönliche Vermögens- und Schuldensituation,  Grundvermögen und dessen Belastung sowie  die Lebenshaltungskosten der jeweiligen Privathaushalte. Damit lassen sich erste Informationen über eine mögliche Besicherung der Kredite erzielen, sofern diese nicht bereits im Finanzierungsplan mit aufgeführt sind. Investition und Finanzierung

27 B i l a n z Aktiva Passiva Anlagevermögen : Eigenkapital :
Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Anlagevermögen : Eigenkapital : ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend ....dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend Umlaufvermögen : Fremdkapital : ....langfristig dem Geschäftsbetrieb dienend ....langfristig zur Verfügung gestellt ....mittelfristig dem Geschäftsbetrieb dienend ....mittelfristig zur Verfügung gestellt ....kurzfristig dem Geschäftsbetrieb dienend ....kurzfristig zur Verfügung gestellt Investition und Finanzierung

28 Begriffe : Investition und Finanzierung
Kapital ...als zu verwendendes, zu beschaffendes oder zu verwaltendes....  Kapital ist die abstrakte Wertsumme in der Bilanz  Kapital ist Geld für Investitionszwecke  Kapital ist gleich Geld Investition und Finanzierung Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.19 ff.

29 B i l a n z = konkretes Kapital = abstraktes Kapital Aktiva Passiva
Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Vermögen : Kapital : = konkretes Kapital = abstraktes Kapital Wertausdruck, der Vermögenscharakter besitzt : Zwecke : Geld offengelegte Kapitalherkunft Rechte vorgenommene Kapitalbewertung Sachgüter überprüfte Kapitalerhaltung Investition und Finanzierung Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.19 ff.

30 Kasse Vorräte Forderungen Produktionszyklus - Vermögensumschichtung 1)
Investition/ Desinvestition 2) Kasse Vorräte Forderungen 1) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München S.147 2) Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München 1999 S. 458ff. Investition und Finanzierung

31 B i l a n z Aktiva Passiva Vermögen Kapital Mittelverwendung
Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Vermögen Kapital Mittelverwendung Mittelherkunft Investition Finanzierung Flexibilität Dispositionsfreiheit Problem der Anschlussinvestition Problem der Anschlussfinanzierung Investition und Finanzierung

32 sonstige Investitionen
Investitionsanlässe Sachinvestitionen Finanzinvestitionen sonstige Investitionen  Anlagevermögen  Rohstoffe  Halbfabrikate  Fertigerzeugnisse  Beteiligungen an anderen Unternehmen  Forderungen an Kunden  Forschung und Entwicklung  Marketing/ Werbung  Ausbildung  Sozialinvestitionen Investition und Finanzierung

33 kombinationsbestimmt
Investitionsbegriff leistungswirtschaftlich finanzwirtschaftlich kombinationsbestimmt vermögensbestimmt zahlungsbestimmt ...Güter, die bisher Güter des freien Kapitals waren ...zu einer neuen Wirtschaftseinheit vereinigt ..Umwandlung von Kapital in Vermögen... ...Ausgaben für Anlagen, Stoffe und Dienste stellen Investitionen dar Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f. Investition und Finanzierung

34 Investitionsbegriff :
Aspekte des Investitionsbegriffs Perridon / Steiner : Investitionsbegriff : Zielgerichteter Einsatz finanzieller Mittel zur Beschaffung von Gütern des Strukturvermögens Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.28 f. Investition und Finanzierung

35 Sicherheit Rentabilität Liquidität
Ziele im Investitionsbereich Sicherheit Rentabilität Liquidität Beachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt Investition und Finanzierung

36 Verfügbarkeit der Anlage Steuerliche Gesichtspunkte
Anlageziele : Finanzanlagen Sicherheit der Anlage Verfügbarkeit der Anlage (Liquidität) Rentabilität Vermögensstreuung Steuerliche Gesichtspunkte Beachte : Zielharmonie ./. Zielkonflikt Investition und Finanzierung

37 Merkmale von Investitionen
Erfolgskomponente Liquiditätskomponente Erwartung, dass jede Investition zum Erfolg des Unternehmens beiträgt Erwartung, dass jede Investition zur Sicherung der Liquidität eines Unternehmens beiträgt (Investition/ Desinvestition ) Risikokomponente Erfolgsrisiko Liquiditätsrisiko betragsmäßig zeitmäßig betragsmäßig zeitmäßig Investition und Finanzierung Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.25 ff.

38 Merkmale von Investitionen
Risikokomponente Erfolgsrisiko : betragsmäßiges Erfolgsrisiko : die gesamten Kosten/ Ausgaben liegen über den Erträgen/ Einnahmen zeitmäßiges Erfolgsrisiko : Kosten/ Ausgaben gleich oder kleiner als die gesamten Erträge/ Einnahmen, Erträge/ Einnahmen verteilen sich aber über einen größeren Zeitraum als geplant Investition und Finanzierung Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.25 ff.

39 Merkmale von Investitionen
Risikokomponente Liquiditätsrisiko : betragsmäßiges Liquiditätsrisiko : Gefährdung der Liquidität durch unvollständige Desinvestition, da Investitionsobjekt nicht länger nutzbar zeitmäßiges Liquiditätsrisiko : Gefährdung der Liquidität durch unvollständige Desinvestition, durch verlängerte Investitionsperiode aber bewirkt werden kann, da das Investitionsobjekt länger nutzbar ist Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.25 ff. Investition und Finanzierung

40 Finanzierungsanlässe
Erst- oder Gründungsfinanzierung Folgefinanzierung  Ersatzinvestitionen  Erweiterungsinvestitionen  Beteiligungen  Umfinanzierungen Investition und Finanzierung

41 B i l a n z Kapital : = abstraktes Kapital, abstrakte Wertsumme
Begriffe : Finanzierung B i l a n z Passiva Kapital : = abstraktes Kapital, abstrakte Wertsumme  Finanzierung im engeren Sinne :  langfristige Kapitalbeschaffung  Finanzierung im weiteren Sinne :  langfristige Kapitalbeschaffung + kurzfristige Kapitalbeschaffung + Kapitalrückzahlung + Kapitalumschichtung Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.343 f. Investition und Finanzierung

42 B i l a n z Erweiterung = konkretes (real)Kapital = abstraktes Kapital
Begriffe : Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Vermögen : Kapital : = konkretes (real)Kapital = abstraktes Kapital Finanzierung im weiteren Sinne :  langfristige Kapitalbeschaffung + kurzfristige Kapitalbeschaffung + Kapitalrückzahlung + Kapitalumschichtung Erweiterung Finanzierung im weiteren Sinne + Kapitalaufbringung durch Gewinne + Mittelfreisetzungen + Abschreibungen + .... Investition und Finanzierung Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.343 f.

43 Merkmale von Finanzierungsarten
Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung  Kapitalgeber haben Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung des Kapitals  Kapitalgeber haben keinen Einfluss auf die Geschäftsführung  Kapitalgeber haften nicht für die Verluste  Kapital steht dem Unternehmen nur begrenzte Zeit zur Verfügung  Kapitalgeber sind am Gewinn beteiligt  Kapitalgeber haben i.d.R. Einfluss auf die Geschäftsführung  Kapital steht der Unternehmng i.d.R. auf Dauer zur Verfügung Investition und Finanzierung

44 F i n a n z i e r u n g (Kriterium der Kapitalhaftung)
Eigenfinanzierung Fremdfinanzierung Beteiligungs-finanzierung (Einlagen-finanzierung) Selbst-finanzierung =Finanzierung aus Gewinnen Finanzierung aus Kapital-freisetzung Finanzierung aus Rück-stellungen Kredit-finan-zierung Innenfinanzierung Aussenfinanzierung Investition und Finanzierung

45 Beteiligungs-finanzierung
Finanzierung mit Eigenkapital (Kapitalarten 1) Beteiligungs-finanzierung Zuführung von EK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen, Sacheinlagen, Rechten Selbst-finanzierung erzielte Gewinne des Unternehmens in Form von Bilanzgewinnen und/oder stillen Reserven, werden nicht an die EK-Geber ausgeschüttet Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff. Investition und Finanzierung

46 Finanzierung aus Rückstellungs-gegenwerten
Finanzierung mit Fremdkapital (Kapitalarten 2) Fremd-finanzierung Zuführung von FK in ein Unternehmen von außen in Form von Geldeinlagen und Sacheinlagen Finanzierung aus Rückstellungs-gegenwerten Im Unternehmen gebildete Rückstellungen werden zur Finanzierung verwendet, soweit sie über den Verkauf der Absatzgüter als Einnahmen zugeflossen sind Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff. Investition und Finanzierung

47 Finanzierung mit (Eigen- / Fremdkapital ?)
Finanzierung aus Abschreibungs-gegenwerten die über den Verkauf von Absatzgütern zurückfließenden Anteile von Abschreibungen werden unmittelbar wieder für Investitionszwecke verwendet Finanzierung aus sonstigen Kapitalfrei-setzungen erfolgt als Folge der Maßnahmen zur Rationalisierung oder den Verkauf von Vermögensteilen, die keine Absatzgüter sind Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.34 ff. Investition und Finanzierung

48 B i l a n z Aktiva Passiva Mittelverwendung Mittelherkunft
Begriffe : Investition und Finanzierung B i l a n z Aktiva Passiva Mittelverwendung Mittelherkunft Probleme der Investition : Probleme der Finanzierung : Kapitaleinsatz : - Rentabilität - Liquidität - Sicherheit der Kapitalanlage - Sicherheit der Produktion - Flexibilität der Beschaffung - Flexibilität der Produktion - Flexibilität des Absatzes Fremdkapital : - Kapitalstruktur - Finanzierungsarten und deren Kombination - Kapitalvolumen - Kapitalbedarf - Kapitalkosten - kostenoptimale Finanzierung Investition und Finanzierung

49 Liquidität : Begriffe (1)
 als positiver Zahlungsmittelbestand  als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zur Rückverwandlung in Geld ( Liquidierbarkeit )  als Deckungsverhältnis von Vermögensobjekten zu Verbindlichkeiten (Liquiditätsgrade)  als Eigenschaft von Wirtschaftssubjekten, ihren Zahlungsverpflichtungen bei Aufforderung in jedem Zeitpunkt nachkommen zu können. Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f. Investition und Finanzierung

50 Zahlungs-unfähigkeit
Liquidität : Begriffe (2) Liquidität Fähigkeit der Unternehmung, die zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit uneingechränkt erfüllen zu können. Liquiditäts-engpass kurzzeitige (nicht dauerhafte!) Liquiditätsprobleme, die im Falle der Wiederholung durchaus zu einer Beeinträchtigung der Bonität führen können. Zahlungs-unfähigkeit (Illiquidität) ... auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende dauerhafte Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen begleichen zu können Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f. Investition und Finanzierung

51 Liquidität : Begriffe (3)
aktuelle Liquidität ...gegenwärtige und in absehbarer Zukunft liegende Liquidität... absolute Liquidität ...Eigenschaften von Vermögensteilen, als Zahlungsmittel verwendet oder in Zahlungsmittel umgewandelt werden zu können... - Liquidierbarkeit - Liquidierungsdauer - Liquidierungsbetrag relative Liquidität ...betrachtet die Größen der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz... - statisch - dynamisch Investition und Finanzierung Olfert, Klaus: Investition, 6. Aufl. Ludwigshafen 1995, S.45 ff.

52 Liquiditätserhaltung
...Daueraufgabe, absolute Nebenbedingung für die Sicherung der Existenz... ...Kernaufgabe des Finanzmanagements... situative Liquiditätssicherung ...tägliche Abstimmung der Zahlungsströme und Bestimmung, Bildung und Auflösung der Liquiditätsreserve... kurzfristige Finanzierung ...Ausrichtung an betrieblichen Leistungsprozessen Disponierung des Innenfinanzierungsvolumens strukturelle Liquiditätssicherung ...fristen- und konditionenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben Problem Anschlussfinanzierung ./. Rentabilität Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.6 f. Investition und Finanzierung

53 Finanzielles Gleichgewicht
dispositive Liquidität strukturelle Liquidität Rentabilität Sicherung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit Sicherung einer gleichgewichtigen Kapitalstruktur Sicherung der hinreichenden Ertragskraft zu jedem Zeitpunkt gelte : „anerkannte“ Finanzierungsregeln werden eingehalten ( Fristenstruktur, Verschuldungsgrad ) die leistungswirtschaft-lichen Ergebnisse reichen aus, die (risikoab-hängigen) Kosten von Fremd- und Eigenkapital mindestens zu decken Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.521 ZM-Anfangsbestand + ZM-Einzahlungen - ZM-Auszahlungen = 0 ! Investition und Finanzierung

54 Kreditgeschäfte (grundsätzliches) 01.10.2008
Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

55 D a r l e h e n Sachdarlehen, § 607 Gelddarlehen, §§ 488-506
D a r l e h e n Sachdarlehen, § 607 Gelddarlehen, §§  Allgemeine Vorschriften §§  Spezielle Vorschriften für Verbraucherverträge §§ (früher: Verbraucherkreditgesetz) Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

56 Darlehensvertrag (ab Ende 2002)
Darlehensvertrag (ab Ende 2002)  Das verzinsliche Darlehen Regeltypus  Verbesserung der Kündigungsbefugnisse - Kündigungsrecht wegen Vermögensverschlechterung, § 490 Abs. 1 BGB - Sonderkündigungsrecht bei grundpfandgesicherten Darlehen, § 490 Abs. 2 BGB Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

57 Darlehen § 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
Darlehen § 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag (1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

58 Die Arten von Kredit - Linien
Die Arten von Kredit - Linien H e r k u n f t Banken Kapitalmarkt Immobilien Synthetische Linien Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

59 Banken Kapitalmarkt  Gesamt - Linie  Kontokorrent  Wechsel
Banken  Gesamt - Linie  Kontokorrent  Wechsel  Darlehen / Kredite  Avale  Leasing  Factoring Kapitalmarkt  Anleihen  Commercial - Paper - Programme  Medium Term Notes  Kredit - Fazilitäten Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

60 Immobilien Synthetische Linien
Immobilien  Hypotheken/  Grundschulden  Einzel-Rahmen  Gleichrangrahmen Synthetische Linien  Auflösung von Arbitrage - Geschäften  Verkauf von Wertpapieren im Bestand  Wertpapier- Pensionsgeschäfte Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

61 Kredit- vertrag Bearbeitungsstufen eines Kreditvertrages
Bearbeitungsstufen eines Kreditvertrages Kreditüberwachung Kreditbereitstellung Annahme der Kreditzusage Kredit- vertrag Kreditzusage Kreditprüfung Kreditantrag Vorverhandlung Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

62 D a r l e h e n s a r t e n Überlassung von Liquidität 1)
D a r l e h e n s a r t e n Überlassung von Liquidität 1) Überlassung von Bonität 2)  kurzfristige Darlehen  Akzeptkredit  Avalkredit  Kontokorrentkredit  Diskontkredit  mittel- bis langfristige Darlehen  Realkredite  Kommunaldarlehen  Schuldscheindarlehen  Sonderformen der Finanzierung  Factoring  Leasing 1) oft falsch als „Geldleihe“ bezeichnet 2) oft falsch als „Kreditleihe“ bezeichnet Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

63 § 355 HGB (Kontokorrent) (1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäfts-verbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind. (2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. (3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, dass derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

64 Einstellen der beiderseitigen Forderungen in das Kontokorrent
Kontokorrentvertrag Kreditinstitut Kunde Einstellen der beiderseitigen Forderungen in das Kontokorrent Soll Kunden - KK Haben Forderung a.d. Kunden Forderung a.d. Bank Stundung der Einzel- ansprüche Stundung der Einzel- ansprüche Saldofeststellung am Ende der Verrechnungs-periode Saldoforderung Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

65 Kreditlinie Das Kontokorrentkonto 10 % 4% + 10 % = 14% Guthaben
Das Kontokorrentkonto Haben (Euro) 40.000 Guthaben 20.000 Guthaben Beanspruchung des eingeräumten Kredits 31.03. 10.04. 20.04. 30.04. 10 % Kreditlinie geduldete Überziehung Soll (Euro) 4% + 10 % = 14% Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

66 Der Kontokorrentkredit (1)
Der Kontokorrentkredit (1) Der Kontokorrentkredit ist die geeignete Kreditart für den sich täglich verändernden Bedarf von Unternehmen an Fremdkapital Kreditinstitut Kontokorrentkredit zeitliche Überbrückung Unternehmen Summe der Zahlungseingänge Summe der Zahlungsausgänge Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

67 Der Kontokorrentkredit (2)
Der Kontokorrentkredit (2)  Betriebsmittelkredit zur Finanzierung von  Betriebsmitteln  Beständen an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen  Halbfabrikaten und Fertigerzeugnissen  Zwischenkredit  zur Vor- und Zwischenfinanzierung von erwarteten langfristigen Darlehen  Saisonkredit  Betriebsmittelkredit zur Abdeckung saisonabhängiger Finanzbedarfe Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

68 Der Kontokorrentkredit (3)
Der Kontokorrentkredit (3) Vorteile für das Unternehmen :  Dispositionsfreiheit im Rahmen des vertraglichen Limits  Zinsaufwand nur für den beanspruchten Kreditbetrag  Liquiditätsreserve bis zur noch nicht ausgenutzten Kreditlinie  Keine Zweckbindung der aufgenommenen Mittel  Sofortige Tilgung durch Zahlungseingänge  Kredit steht durch Prolongation meist mehrere Jahre zur Verfügung Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

69 Der Kontokorrentkredit (4)
Der Kontokorrentkredit (4) Vorteile für die Bank :  Anlagemöglichkeit für liquide Mittel, insbesondere auch für kurzfristige Einlagen  Erwirtschaftung von Erträgen durch variable Verzinsung und Einnahme von weiteren Entgelten  Einblick in die Geschäftstätigkeit und Wirtschaftslage des Kunden Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

70 Realkredite Mittel- bis langfristige Kredite
Realkredite Mittel- bis langfristige Kredite Realkredite sind durch Grundpfandrechte, zweck- und objektgebundene Kredite an  Personen und  Unternehmen „ 1 a - Darlehen“ : abgesichert durch eine erstrangige Grundschuld „1 b - Darlehen“ : abgesichert durch eine zweitrangige Grundschuld oder sonstige Sicherheiten Kreditgeber : Banken und Sparkassen, Bausparkassen Lebensversicherungen Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

71 Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen mittel- und langfristige Großdarlehen, die Unternehmen und der öffentlichen Hand gewährt werden. Zum Beweis der Darlehensschuld kann ein Schuldschein ausgestellt werden. Kreditgeber : Kreditinstitute refinanzieren sich im Schuldscheingeschäft, indem sie Teilbeträge der dem Schuldscheindarlehen zugrundeliegenden Forderungen an Großanleger abtreten oder in Pension geben („Pensionsgeschäft“) Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

72 Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (1) Festdarlehen jährliche oder halbjährliche Zinszahlung Tilgung des Darlehens am Ende der Laufzeit in einer Summe (z.B. durch fällige Kapitallebensversicherung oder ein Bauspardarlehen) Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

73 Tilgung Z i n s e n Festdarlehen 1 2 3 4 5 6 7
Festdarlehen Tilgung Euro Gesamt- leistung des 7. Jahres 1 2 3 4 5 6 7 Laufzeit (Jahre) Z i n s e n Leistung des ersten Jahres Leistung des letzten ( 7.) Jahres Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

74 Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (2) Abzahlungsdarlehen fallende Jahresleistung bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil Tilgungsbeträge bleiben gleich, die Jahresleistung sinkt um die eingesparten Zinsen Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

75 Z i n s e n Abzahlungsdarlehen 7 6 5 4 3 2 1 Tilgungsanteil
Abzahlungsdarlehen Euro Laufzeit (Jahre) 1 Z i n s e n 2 3 4 5 6 7 Leistung des ersten Jahres Leistung des letzten (7.) Jahres Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

76 Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen)
Darlehensarten nach ihrer Zins- und Tilgungsvereinbarung (3) Tilgungsdarlehen (Annuitätendarlehen) gleichbleibende Annuität (jährliche Belastung aus Zins- und Tilgungsleistung) Tilgungsbeträge steigen im Umfang der eingesparten Zinsen; die verstärkte Tilgung führt zu einer Laufzeitverkürzung Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

77 Annuitätendarlehen 1 2 3 4 5 6 7 T i l g u n g s a n t e i l
Annuitätendarlehen Euro Perioden 1 2 3 4 5 6 Z i n s e n 7 Leistung der ersten Periode Leistung der letzten ( 7.) Periode Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

78 Die Kreditsicherung Kreditrisiko Kreditsicherung Kreditsicherheit
Die Kreditsicherung Kreditrisiko Gefahr des Ausfalls von Kreditforderungen (Zinszahlungen, Tilgungen), falls der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht, nicht termingerecht oder nicht im vollen Umfang erfüllt. Kreditsicherung Alle Maßnahmen der Vorsorge gegen die Gefahr einer vorübergehenden oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Kreditnehmers. Kreditsicherheit Schuldrechtlicher oder dinglicher Anspruch des Kreditgebers (Sicherungsrecht) für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Verpflich-tungen aus dem Kreditvertrag nicht erfüllt. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

79 Kredit-sicherungs-vertrag
Die Kreditsicherung Sicherungsmittel Vermögenswerte eines Kreditnehmers, durch die der Kreditgeber seine Ansprüche aus dem Kreditvertrag in dem Fall abdecken kann, in dem der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vertragsgemäß erfüllt Kredit-sicherungs-vertrag Die Besicherung eines Kredits kann im Darlehensvertrag selbst oder in einem selbständigen Sicherungsvertrag vereinbart werden. Der Sicherungsvertrag regelt Rechte und Pflichten des Kreditgebers ( = Sicherungsnehmer ) und des Kreditnehmers ( = Sicherungsgeber ) hinsichtlich der im Vertrag bestellten Sicherheiten Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

80 Zweck-bestimungs-klausel
Die Kreditsicherung Zweck-bestimungs-klausel Bei jeder Kreditbesicherung ist eine Vereinbarung über den Sicherungszweck erforderlich. Sie stellt die Verbindung zwischen der Sicherheit und der zu besichernden Forderung dar. Rating nach Basel II Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunft Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

81 Kreditprüfung Prüfung des antragstellenden Kreditnehmers :
Maßnahmen der Kreditsicherung : Kreditprüfung Prüfung des antragstellenden Kreditnehmers :  Kreditfähigkeit  Kreditwürdigkeit  angebotenen Sicherheiten Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

82 Prüfung der Kreditfähigkeit
Prüfung der Kreditfähigkeit bei Privatkunden Firmenkunden  ledige, natürliche Personen  Einzelunternehmungen  Ehepartner  Personenhandels- gesellschaften  (nicht) rechtsfähige Personenvereinigungen  juristische Personen Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

83 Kreditwürdigkeit persönliche Kreditwürdigkeit
Kreditwürdigkeit persönliche Kreditwürdigkeit materielle Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit) Privatkunden Firmenkunden - Zuverlässigkeit - berufliche Qualifikation - unternehmerische Fähigkeiten - Erfahrung, Fleiß, Tüchtigkeit - Einkommens- verhältnisse - Vermögens- verhältnisse - Ertragslage - Vermögenslage - Kapitalstruktur - Liquiditätslage - Auftragslage Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

84 Firmenkunden Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3)
Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3) Firmenkunden  Jahresabschlüsse im Zeit- und Branchenvergleich - Finanzierung ? - Investierung ? - Liquidität ? - Vermögensaufbau ? - Kapitalstruktur ?  Geschäftsbücher / Lageberichte - Rentabilität ? - Auftragsbestand ? - Beschäftigungssituation ? - Debitoren- / Kreditorenziele ? - stille Reserven ? - Umsatzentwicklung ? Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

85 Firmenkunden  Auskunft der Kontoführung  Externe Auskünfte
Unterlagen für die Kreditwürdigkeitsprüfung (3) Firmenkunden  Auskunft der Kontoführung  Externe Auskünfte  Registerauszüge  Gesellschaftsverträge  Grundbuchauszüge  Betriebsbesichtigungen  Aktennotizen/ Besprechungsprotokolle Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

86 Marktposition des Unternehmens
Ratingbausteine (1) Branchenentwicklung Marktposition des Unternehmens Managementqualität spezielle Risiken Finanzkennzahlen Ratingsystem gem.Basel II R a t i n g Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

87 Ratingbausteine (2)  Umsatzentwicklung
Ratingbausteine (2) Branchenentwicklung  Umsatzentwicklung  durchschnittliche Ertragsstärke  Insolvenzquote ... Marktposition des Unternehmens  Entwicklung im Vergleich zur Branche  Besonderheiten des Leistungsangebotes  Gefährdungspotentiale durch Wettbewerber ... Managementqualität  Erfahrung und Kompetenz  Mitarbeiterführung  Organisationsstruktur  strategisches Konzept  Controlling ... Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

88 Ratingbausteine (3) Spezielle Risiken  Personenrisiken  Kundenrisiken  Kundenabhängigkeit  technische Risiken ...  Veränderung der Eigenkapitalquote  Deckungsgrad des Anlagevermögens  Cash-Flow in Relationen ... Finanzkennzahlen Analyse, Bewertung und Gewichtung durch das Rating-System für zum Rating, einer Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Unternehmens in der Zukunft Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

89 „ Personalsicherheit ”
Kreditgewährung ohne Bestellung von Sicherheiten gegen Verpflichtung einer zusätzlichen Person gegen Bestellung dinglicher Rechte für den Kreditgeber „ Blanko” „ Personalsicherheit ” „ Realsicherheit ” Rechte des Kreditgebers bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers Zugriff auf das Vermögen des Kreditnehmers, jedoch ohne ein Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern - Zahlungsanspruch gegen die dritte Person - evtl. Zugriff auf das Vermögen des Kredit- nehmers oder des Dritten, jedoch ohne Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern - Bevorrechtigter Zugriff auf bestellte Sicherheit - evtl. Zugriff auf weiteres Vermögen des Kredit- nehmers, jedoch ohne Vorrecht gegenüber anderen Gläubigern Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

90 AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe Nr. 21 – Pfandrecht, Sicherungsabtretung (1) Umfang Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Sparkasse (z.B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelangen.   Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

91 Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe (1) Nachsicherungsrecht
Nr. 22 – Nachsicherung und Freigabe (1) Nachsicherungsrecht Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z.B. aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risikolage ergibt. (2) Freigabe-Verpflichtung Die Sparkasse ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der Sparkasse nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

92 Kreditsicherheiten Personal-sicherheiten Realsicherheiten
Kreditsicherheiten Personal-sicherheiten Realsicherheiten Rechte an Sachen Rechte an Rechten bewegliche Sachen (Mobilien) unbewegliche Sachen (Immobilien) - Abtretung (Zession) - Pfandrecht an Forderungen - Pfandrecht an sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen - Bürgschaft - Garantie - Schuldbeitritt - Pfandrecht - Sicherungs- übereignung - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

93 Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderung
Rechtlicher Zusammenhang zwischen Sicherheit und Forderung Akzessorische Sicherheiten  Bürgschaft  Pfandrecht an beweglichen Sachen und Forderungen  Hypothek Abstrakte Sicherheiten  Sicherungsübereignung  Sicherungsabtretung  Sicherungsgrundschuld Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

94 Akzessorische Sicherheiten
Akzessorische Sicherheiten Merkmale: Es besteht ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung. Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung abhängig. Besteht die zu sichernde Forderung noch nicht oder nicht mehr, so entfällt auch die Sicherheit. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

95 Abstrakte Sicherheiten
Abstrakte Sicherheiten Merkmale: Es besteht kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung. Die Sicherheit ist vom Umfang der gesicherten Forderung unabhängig. = Fiduziarische ( treuhänderische) Sicherheiten Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

96 Bürgschaften 01.10.2008 Investition und Finanzierung 01.10.2008

97 § 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft )
§ 765 BGB . ( Wesen der Bürgschaft ) (1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen. (2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

98 Formvorschriften bei Bürgschaften
Formvorschriften bei Bürgschaften § 766 BGB. ( Schriftform der Bürgschaftserklärung ) Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

99 Formvorschriften bei Bürgschaften
Formvorschriften bei Bürgschaften § HGB ( Formfreiheit ) Auf eine Bürgschaft, ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis finden, sofern die Bürgschaft auf der Seite des Bürgen, das Versprechen oder das Anerkenntnis auf der Seite des Schuldners ein Handelsgeschäft ist, die Formvorschriften des § 766 Satz 1, des § 780 und des § 781 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs keine Anwendung. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

100 Die Akzessorietät der Bürgschaft
Die Akzessorietät der Bürgschaft Die Bürgschaft ist abhängig von dem jeweiligen Bestand der zu sichernden Hauptschuld Haupt- schuld Bürgschafts- schuld Erhöhung nur durch die Kosten der Rechtsverfolgung möglich „Schicksalsgemeinschaft“ § 767 BGB Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

101 Abhängigkeit der Bürgschaft :
in der Entstehung Die Verpflichtung des Bürgen entsteht erst mit dem Bestehen der Hauptschuld im Umfang verringert sich die Hauptschuld, verringert sich die die Bürgschaftsschuld erhöht sich die Hauptschuld durch Zinsen und andere Nebenkosten, erhöht sich die Bürgschaftsschuld im Erlöschen erlischt die Hauptschuld, erlischt die Bürgschaftsschuld in den Einreden der Bürge kann alle dem Hauptschuldner zustehenden Einreden (z.B. Stundung, Verjährung, Aufrechnung) geltend machen, selbst wenn der Hauptschuldner darauf verzichtet hat Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

102 Dritter (Hauptschuldner)
D i e B ü r g s c h a f t Kreditvertrag Dritter (Hauptschuldner) + Kreditauszahlung Gläubiger (Kreditinstitut ) = Hauptforderung + Nebenforderung Bürge Bürgschaftsvertrag Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

103 modifizierte Ausfallbürgschaft
Arten der Bürgschaft gewöhnliche Bürgschaft Ausfallbürgschaft selbstschuldnerische Bürgschaft modifizierte Ausfallbürgschaft Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

104 Dritter (Hauptschuldner)
Die Bürgschaft Gewöhnliche Bürgschaft Zwangsvollstreckung Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 2 erfolglos Inanspruchnahme 1 Einrede der Vorausklage Bürge 3 Inanspruchnahme Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

105 Dritter (Hauptschuldner)
Die Bürgschaft Selbstschuldnerische Bürgschaft Fälligkeit 1) Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 1 2 Inanspruchnahme Bürge 1) Bürgschaftsvertrag : ... wird fällig, wenn der Hauptschuldner mit insgesamt zwei Raten im Verzug ist..... Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

106 Dritter (Hauptschuldner)
Die Bürgschaft Ausfallbürgschaft Zwangsvollstreckung Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 1 erfolglos (=Ausfall) 2 Inanspruchnahme Bürge Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

107 Dritter (Hauptschuldner)
Die Bürgschaft Modifizierte Ausfallbürgschaft 3. Mahnung 1) Dritter (Hauptschuldner) Gläubiger (Kreditinstitut ) 1 2 Inanspruchnahme Bürge 1) Bürgschaftsvertrag : ... bei der dritten erfolglosen Mahnung gilt der Ausfall als erwiesen.... Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

108 Kreditsicherheiten (Wh)
Kreditsicherheiten (Wh) Personal-sicherheiten Realsicherheiten Rechte an Sachen Rechte an Rechten bewegliche Sachen (Mobilien) unbewegliche Sachen (Immobilien) - Abtretung (Zession) - Pfandrecht an Forderungen - Pfandrecht an sonstigen Rechten, z.B. Lizenzen - Bürgschaft - Garantie - Schuldbeitritt - Pfandrecht - Sicherungs- übereignung - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

109 Pfandrechte Das Pfandrecht ist ein zur Sicherung einer Forderung bestelltes, dingliches Recht, das dem Pfandgläubiger die Befugnis einräumt, unter bestimmten Voraussetzungen Befriedigung aus dem verpfändeten Gegenstand zu suchen (§§ 1204ff. BGB). Die verschiedenen Pfandrechte gewähren dem jeweiligen Pfandgläubiger die gleichen Rechte. (§§ 804 ZPO, 1257 BGB) Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

110 Vertragliches Pfandrecht
Pfandrechte Vertragliches Pfandrecht Gesetzliches Pfandrecht Pfändungs- pfandrecht Investition und Finanzierung

111 Arten (1) Entstehung Vertragliches Pfandrecht
Arten (1) Entstehung Vertragliches Pfandrecht Das Pfandrecht entsteht durch Vertrag zwischen dem Verpfänder und dem Pfandgläubiger. Beispiele: - AGB-Pfandrecht Banken - Pfandvertrag zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber Gesetzliches Pfandrecht Das Pfandrecht besteht kraft Gesetzes, ohne dass die beteiligten Parteien vertraglich eine Verpfändung vereinbart haben. Beispiele: - Pfandrecht des Kommissionärs (§ 397 HGB) - Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) - Verpächterpfandrecht (§ 592 BGB) Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

112 Arten (2) Entstehung Pfändungs- pfandrecht
Arten (2) Entstehung Pfändungs- pfandrecht Das Pfandrecht entsteht im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen eines säumigen Schuldners (§§ 803, 804 ZPO). Die Pfändung der im Eigentum des Schuldners befindlichen beweglichen Sachen erfolgt dadurch, dass der Gerichtsvollzieher diese Sachen in Besitz nimmt oder durch Anbringung des Pfandsiegels die Pfändung des Gegenstandes deutlich macht (§ 808 ZPO). Die Pfändung von Forderungen erfolgt durch Zustellung eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses (§ 829 ZPO). Im Überweisungsbeschluss wird der Drittschuldner zur Zahlung an den Gläubiger aufgefordert. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

113 Bedingtes Verwertungsrecht:
Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen. „Faustpfandprinzip": Die Bestellung erfolgt durch Einigung über die Entstehung des Pfandrechtes und Übergabe der Sache (§ 1205 BGB). Bedingtes Verwertungsrecht: Der Pfandgläubiger kann das Pfand nur bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB). Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

114 Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht)
Pfandrecht an beweglichen Sachen (Mobiliarpfandrecht) Bedingtes Verwertungsrecht: Der Pfandgläubiger kann das Pfand bei Nichterfüllung des Kreditvertrages verwerten (§ 1228 BGB). Akzessorietät: Das Pfand haftet für die Forderung in ihrem jeweiligem Bestand (§ 1210 BGB). Rückgabepflicht des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB). Rückgabepflicht Pflicht zur Rückgabe des Pfandes bei Beendigung des Kreditverhältnisses (§ 1223 BGB). Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

115 Verwertung des Pfandes
Verwertung des Pfandes Voraussetzungen 1. Pfandreife Die pfandgesicherte Forderung muss fällig sein (§ 1228 BGB). 2. Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB) 3. Verwertung nach Ablauf einer Wartefrist: - bei Privatleuten: ein Monat nach Androhung der Pfandverwertung (§ 1234 BGB) - bei Kaufleuten: eine Woche nach Androhung der Pfandverwertung (§ 368 HGB) Ein erzielter Verwertungsüberschuss steht dem Kreditnehmer zu. Ein Fehlbetrag bleibt als Forderung bestehen. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

116 Verwertung des Pfandrechtes
Verwertung des Pfandrechtes Pfandobjekt Formen der Verwertung Rechtsgrundlage bewegliche Sachen und Wertpapiere Grundsatz: öffentliche Versteigerung Zeit und Ort der Versteigerung sind dem Verpfänder mitzuteilen sowie öffentlich bekannt zu machen. Pfandgläubiger und Verpfänder können bei der Versteigerung mitbieten. Ausnahme: freihändiger Verkauf - Voraussetzung: das Pfand hat einen Börsen- oder Marktpreis - Verkauf durch öffentlich ermächtigten Handelsmakler (z.B. Verkauf von Effekten an der Börse) § 1221 BGB § 1235 BGB § 1237 BGB § 1239 BGB § 1293 BGB § 1295 BGB Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

117 Verwertung des Pfandrechtes
Verwertung des Pfandrechtes Pfandobjekt Formen der Verwertung Rechtsgrundlage Forderungen Einziehung der Forderung durch den Pfandgläubiger Nach der Pfandreife kann der Drittschuldner mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Pfandgläubiger zahlen. § 1282 BGB Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

118 Erlöschen des Pfandrechts
Erlöschen des Pfandrechts ❍ Der Pfandgegenstand wurde rechtmäßig verwertet (§ 1242 BGB) ❍ Die Forderung, für die das Pfandrecht bestellt wurde, besteht nicht mehr (§ 1252 BGB) ❍ Der Pfandgläubiger gibt das Pfand dem Verpfänder zurück (§ 1253 BGB). ❍ Der Pfandgläubiger verzichtet auf das Pfandrecht (§ 1255 BGB). Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

119 Übergabe „Faustpfandprinzip“
Verpfändung von beweglichen Sachen Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus. Pfand- gegenstand Besitz d. Pfand- gegenstandes vor der Verpfändung Durchführung Edelmetalle Schmuck Inhaber- schuld-verschrei-bungen/ Inhaber- aktien/ Investment- zertifikate beim Verpfänder Einigung Verpfänder = Kreditnehmer Pfandgläubiger = Kreditgeber Übergabe „Faustpfandprinzip“ Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts 2. + Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger § 1205 (1)S.1, § 1293 Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

120 Verpfändung von beweglichen Sachen
Verpfändung von beweglichen Sachen Grundsatz : Das Pfandrecht setzt stets den Besitz des Pfandgläubigers voraus. Pfand- gegenstand Besitz d. Pfand- gegenstandes vor der Verpfän-dung Durchführung Inhaber- wertpapiere bei der Bank beim Pfandgläubiger Einigung Verpfänder = Kreditnehmer Pfandgläubiger = Kreditgeber Bestellung : 1. Einigung über die Entstehung des Pfandrechts § 1205 (1)S.2 Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

121 Sicherungs- übereignungen
Sicherungs- übereignungen Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

122 Bei beweglichen Sachen (unbeweglichen Sachen)
E i g e n t u m s e r w e r b Bei beweglichen Sachen Bei Grundstücken (unbeweglichen Sachen) Einigung und Übergabe Einigung Einigung und Abtretung des Herausgabe-anspruchs Einigung und Besitzkonstitut Vermischung Vermengung Verbindung Verarbeitung Auflassung (Einigung) und Eintragung im Grundbuch Verbindung § 929 BGB § 929 BGB § 931 BGB § 930 BGB §§ 947/948 BGB § 950 BGB §§ 873 / 925 BGB § 946 BGB Die Sache ist beim Erwerber Die Sache ist bei einem Dritten Die Sache bleibt im unmittelbaren Besitz des Veräußerers Der Eigentümer der Hauptsache erwirbt Allein-eigentum Herstellung einer neuen, wertvolleren Sache Das Eigentum am Grundstück erstreckt sich auch auf bewegliche Sachen, die mit ihm verbunden und wesentlicher Bestandteil werden. Bisherige Eigentümer werden Miteigentümer Eigentümer wird der Hersteller Investition und Finanzierung

123 Sicherungsübereignung (1)
Gesetzlich ist die Sicherungsübereignung nicht geregelt. Sie wurde als eine Art „besitzloses Pfandrecht“ geschaffen und ist in der Rechtsprechung anerkannt. Die Sicherungsübereignung ist eine Eigentumsübertragung auf die Bank mit der Vereinbarung, dem Kreditnehmer die Nutzung (Besitz) zu überlassen und die zur Sicherung übereignete Sache nur bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung zu verwerten. Die Sicherungsübereignung bietet sich insbesondere dann an, wenn der Kreditnehmer die angebotene Sicherheit zur Ausübung seines Berufes oder für Zwecke seines Unternehmens benötigt (Lagerbestände) Investition und Finanzierung

124 1 2 3 Sicherungsübereignung (2) Kredit- nehmer Gläubiger
Die Sicherungsübereignung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften über die Eigentumsübertragung durch Einigung und Besitzkonstitut (§930 BGB Darlehensvertrag 1 Kredit- nehmer Einigung 2 Gläubiger (Kreditinstitut ) Besitzkonstitut 3 Investition und Finanzierung

125 Sicherungsübereignung (3)
Kreditnehmer Sicherungsgeber 1 Darlehensvertrag (z.B. Betriebsmittelkredit) Kreditinstitut Sicherungsnehmer bleibt unmittelbarer Besitzer des Sicherungsgutes aufgrund eines Besitzmittlungs-verhältnisses darf das Sicherungsgut weiter nutzen Einigung über den Eigentums- wechsel am Sicherungsgut + Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses Wird im Außenverhältnis uneingeschränkter Eigentümer des Sicherungsgutes wird im Innenverhältnis treuhänderischer Eigentümer des Sicherungsgutes 2 Sicherungsabrede zur genauen Spezifizierung des Sicherungsgutes (Bestimmtheitsgebot) 3 Rückübertragung des Eigen-tumsrechts am Sicherungsgut nach Kreditrückzahlung 4 Investition und Finanzierung

126 Sicherungsübereignung von einzelnen Gegenständen
Raumsicherungsübereignung (Übereignung sämtlicher Gegenstände, die sich in einem abgegrenzten Raum befinden)  Kraftfahrzeuge  Maschinen  Praxiseinrichtngen  Warenlager mit festem Bestand  Warenlager mit wechselndem Bestand Investition und Finanzierung

127 Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos
Risiken der Sicherungsübereignung (1) Risiken Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos - Kreditnehmer ist nicht Eigentümer. - Sache steht unter Eigentumsvorbehalt, - Sache ist gemietet, geliehen oder - Sache ist bereits an Dritte übereignet (Doppelübereignung) - Kontrolle der Bezahlung der Lieferantenrechnungen - Erklärung des Kreditnehmers über die Eigentumsverhältnisse - Prüfung auf Kennzeichnung durch Dritte - Unerlaubte Veräußerung Den gutgläubigen Erwerb durch Dritte verhindern durch : Markierung der Güter mit Eigentumsvermerk Einbehaltung des KFZ-Briefes Investition und Finanzierung

128 Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos
Risiken der Sicherungsübereignung (2) Risiken Erforderliche Maßnahmen zur Verminderung des Risikos - Wertverlust der Sache - Regelmäßige Besichtigung und Bewertung - Schwundmarge einrechnen - Überdeckung - Versicherungen abschließen und abtreten lassen - Gesetzliches Pfandrecht (Vermieter, Verpächter, Spediteur) - Mieten, Pachten per Dauerauftrag ausführen und überwachen lassen - Vertragliche Vereinbarungen mit berechtigten Personen Investition und Finanzierung

129 Zessionen 01.10.2008 Investition und Finanzierung 01.10.2008

130 Sicherungsabtretung (Zession)
Sicherungsabtretung (Zession) Die Sicherungsabtretung (Sicherungszession) ist ein Vertrag, - durch den der bisherige Gläubiger (Zedent, Sicherungsgeber) - seine Forderung gegenüber einem Dritten (Drittschuldner) - auf einen anderen (Zessionar, Sicherungsnehmer) - überträgt (§§ 398 ff. BGB). Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

131 Sicherungsgeber (Kreditnehmer) Zedent Kreditinstitut (Kreditgeber)
Sicherungsabtretung : Entstehung Darlehensvertrag + Sicherungsgeber (Kreditnehmer) Zedent Abtretungsvertrag = Vereinbarung über den Forderungsübergang Kreditinstitut (Kreditgeber) Zessionar Forderung Forderung Dritt- schuldner Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

132 Arten der Abtretung offene Zession stille Zession
Arten der Abtretung offene Zession stille Zession der Drittschuldner wird von der Zession benachrichtigt der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zessionar der Drittschuldner wird von der Zession nicht benachrichtigt Der Drittschuldner zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an den Zedenten (§407 BGB) Eine stille Zession kann jederzeit durch die Zessionsanzeige an den Drittschuldner zu einer offenen Zession umgewandelt werden. Das Kreditinstitut lässt sich für den Fall einer späteren Offenlegung der Zession vom Kreditnehmer blanko unterzeichnete Benachrichtigungsschreiben aushändigen. Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

133 laufende Abtretung von Forderungen bis zu einer festgesetzten Höhe
Sicherungsabtretungen von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen Einzelabtretungen Rahmenabtretungen laufende Abtretung von Forderungen bis zu einer festgesetzten Höhe Mantelzession Abtretung existierender Forderungen gemäß Debitorenlisten Globalzession Abtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gemäß Debitorenliste Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

134 Vergleich Mantelzession und Globalzession
Vergleich Mantelzession und Globalzession Mantelzession Globalzession Grundlage Rahmenvertrag Zweck laufende Abtretung von Forderungen Übergang der Forderungen Einreichung der Debitorenlisten bzw. der Rechnungsduplikate mit Entstehen der Forderungen Einzureichende Unterlagen Debitorenaufstellungen Rechnungsduplikate, - Blankobenachrichtigungs- schreiben - monatliche Bestandsmeldungen, - Blankobenachrichtigungs- schreiben Wirkung der Einreichung konstitutiv deklaratorisch Bestimm- barmachung der Forderungen - Debitorenaufstellungen - Rechnungsduplikate durch genaue Kennzeichnung der Forderungsgruppen Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

135 Vergleich Mantelzession und Globalzession
Vergleich Mantelzession und Globalzession Mantelzession Globalzession Einzelabtretungen (Abtretung von Forderungen gegenüber einem Drittschuldner) Rahmenabtretungen (Globalzession) (Abtretung von Forderungen gegenüber mehreren Drittschuldnern) stille Zession Lohn- und Gehaltsabtretung Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen offene Zession Lebensversicherungs-ansprüche Ansprüche aus sonstigen Versicherungen (z.B. Feuerversicherung, Kaskoversicherung) Ansprüche aus Bausparverträgen Kontoguthaben bei anderen Kreditinstituten Investition und Finanzierung Investition und Finanzierung

136 Investition und Finanzierung

137 Das Grundstückseigentum
Das Grundstück ist ein im Grundbuch eingetragener, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche § 93. Wesentliche Bestandteile Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. § 94. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Investition und Finanzierung

138 Das Grundstückseigentum
§ 95. Scheinbestandteile (1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werke, das in Ausübung eines Rechtes an einem fremden Grundstücke von dem Berechtigten mit dem Grundstücke verbunden worden ist. (2) Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke in ein Gebäude eingefügt sind, gehören nicht zu den Bestandteilen des Gebäudes. § 96. Rechte als Bestandteile eines Grundstücks Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstücke verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks. Investition und Finanzierung

139 Das Grundstückseigentum
§ 97. Zubehör (1) Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnisse stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehre nicht als Zubehör angesehen wird. (2) Die vorübergehende Benutzung einer Sache für den wirtschaftlichen Zweck einer anderen begründet nicht die Zubehöreigenschaft. Die vorübergehende Trennung eines Zubehörstücks von der Hauptsache hebt die Zubehöreigenschaft nicht auf. Investition und Finanzierung

140 Investition und Finanzierung

141 Gliederung des Grundbuchs
Abteilung III: Grundpfandrechte Abteilung II : Lasten und Beschränkungen Abteilung I : Eigentümer Bestandsverzeichnis Verzeichnis der Grundstücke Amtsgerichtsbezirk Tübingen Grundbuchamt Mössingen Band/ Blatt bzw. Heft Nr. 2094 Investition und Finanzierung

142 Grundbucheintragungen
Grundbucheintragungen erfolgen auf : Antrag eines Beteiligten (§13 GBO) und Eintragungsbewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird (§ 19 GBO) Der Antrag ist formfrei Bewilligungen müssen notariell beurkundet werden Investition und Finanzierung

143 Grundbucheintragungen
§ 13. GBO: Antragsgrundsatz (1) Eine Eintragung soll, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt, nur auf Antrag erfolgen. Der Zeitpunkt in welchem ein Antrag bei dem Grundbuchamt eingeht soll auf dem Antrage genau vermerkt werden. Der Antrag ist bei dem Grundbuchamt eingegangen, wenn er einem zur Entgegennahme zuständigen Beamten vorgelegt ist. Wird er zur Niederschrift eines solchen Beamten gestellt, so ist er mit Abschluß der Niederschrift eingegangen. (2) Antragsberechtigt ist jeder dessen Recht von der Eintragung betroffen wird oder zu dessen Gunsten die Eintragung erfolgen soll. § 19. GBO: Bewilligungsgrundsatz Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird. Investition und Finanzierung

144 Grundbucheintragungen
Rangordnungen : Für Rechte in derselben Abteilung ist die räumliche Reihenfolge der Eintragungen maßgeblich Für Rechte in verschiedenen Abteilungen gilt die zeitliche Reihenfolge der Eintragungen Abweichende Rangverhältnisse : Sollen mehrere Rechte eingetragen werden, können die Beteiligten bestimmen, dass diese Rechte bei der Eintragung einen abweichenden Rang erhalten Rangänderung : Rangtausch Einräumung eines Gleichrangs Einräumung eines Vorrangs Rangvorbehalt : Der Eigentümer behält sich einen bestimmten Rangplatz vor Investition und Finanzierung

145 Grundbucheintragungen
Löschung von Eintragungen Die Löschung von Eintragungen erfolgt durch  Unterstreichen (rot) der Eintragung,  Vermerk der Löschung in besonderer Rubrik. Sie erfordert die Löschungsbewilligung desjenigen, der aus der Eintragung berechtigt war. Investition und Finanzierung

146 Verfügungs-beschränkungen Vormerkungen und Widersprüche
Die dinglichen Rechte in Abteilung II des Grundbuches Lasten Verfügungs-beschränkungen Vormerkungen und Widersprüche Investition und Finanzierung

147 Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des Grundbuches
L a s t e n  Grunddienstbarkeit  Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, z. B. Wohnrecht  Nießbrauch  Vorkaufsrecht  Erbbaurecht ... Investition und Finanzierung

148 Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des Grundbuches
Verfügungsbeschränkungen  Zwangsversteigerungs - und Zwangsverwaltungsvermerk  Insolvenz-/ Konkursvermerk  Testamentsvollstreckervermerk  Umlegungs -, Sanierungs- und Entwicklungsvermerk .... Investition und Finanzierung

149 Die beschränkt dinglichen Rechte in Abteilung 2 des Grundbuches
Vormerkungen und Widersprüche  Auflassungsvormerkungen  Widerspruch wegen Abweichens der Eintragung von der Rechtslage Investition und Finanzierung

150 D i e n s t b a r k e i t e n Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht am Grundstück, der Eigentümer des belasteten Grundstücks hat das zu dulden Der Berechtigte erhält ein Nutzungsrecht an der Sache, der Eigentümer der Sache hat das zu dulden Grunddienstbarkeit § (Begriff) Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstücke gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechtes ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstücke dem anderen Grundstücke gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit). Beschränkt persönliche Dienstbarkeit § (Begriff) (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen, oder dass ihm eine sonstige Befugnis zusteht, die den Inhalt einer Grunddienstbarkeit bilden kann (beschränkte persönliche Dienstbarkeit). Nießbrauch § (Begriff) (1) Eine Sache kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen (Nießbrauch). (2) Der Nießbrauch kann durch den Ausschluß einzelner Nutzungen beschränkt werden. Investition und Finanzierung

151 Gegenstände des Pfandrechts
P f a n d r e c h t e Gegenstände des Pfandrechts Rechte Sachen Unbewegliche Sachen G r u n d p f a n d r e c h t Pfandrechte an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Wohnungseigentum , Erbbaurecht Bewegliche Sachen Mobiliarpfandrecht H y p o t h e k G r u n d s c h u l d Investition und Finanzierung

152 Umfang des dinglichen Anspruchs
Im Rahmen des Grundpfandrechtes haften : Das Grundstück die wesentlichen Bestandteile die getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile Zubehör, soweit im Eigentum des Grundstückseigentümers Miet- und Pachtzinsforderungen Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen zugunsten des Grundstückseigentümers die Versicherungsforderungen Investition und Finanzierung

153 Grundpfandrechte : Überblick / Arten
Hypothek Grundschuld § [Begriff] (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Hypothek). (2) Die Hypothek kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden. § [Begriff] (1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstücke zu zahlen ist (Grundschuld). (2) Die Belastung kann auch in der Weise erfolgen, dass Zinsen von der Geldsumme sowie andere Nebenleistungen aus dem Grundstücke zu entrichten sind. § [Zulässige Umwandlungen] Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich. Investition und Finanzierung


Herunterladen ppt "Investition und Finanzierung"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen