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Süntje Böttcher Proseminar eVoting SS

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Präsentation zum Thema: "Süntje Böttcher Proseminar eVoting SS"—  Präsentation transkript:

1 Süntje Böttcher Proseminar eVoting SS05 23.07.05
Auditing beim eVoting Süntje Böttcher Proseminar eVoting SS05 1

2 Übersicht Exkurs Briefwahl
Rechtliche Grundlagen von eVoting und iVoting Verschlüsselung Technische Problemstellung Vergleich bestehender Verfahren Weitere mögliche Verfahren Fazit

3 Exkurs Briefwahl Antrag auf Briefwahl Wahlunterlagen
Durchführung der Wahl

4 Antrag auf Briefwahl Antrag auf Rückseite der Wahlbenach-richtigung
Briefwahl kann beantragt werden bei Verhinderung am Wahltag (z.B. Urlaub) Umzug Krankheit, Behinderung oder Gebrechlichkeit Briefwahl soll Ausnahme bleiben (bewuste Bindung an besondere Gründe)

5 Wahlunterlagen Der Wähler erhält per Post Wahlschein Stimmzettel
Amtlichen Wahlumschlag (blau) Amtlichen Wahlbriefumschlag (rot) Merkblatt

6 Durchführung der Wahl Wahl rechtzeitig durchführen!
Wahl kann direkt nach Eingang der Unterlagen erfolgen Stimmzettel ankreuzen Stimmzettel in blauen Wahlumschlag Wahlschein unterschreiben Wahlumschlag und Wahlschein in roten Wahlbriefumschlag Keine Frankierung notwendig

7 Rechtliche Grundlagen
Allgemeinheit der Wahl Unmittelbarkeit der Wahl Freiheit der Wahl Gleichheit der Wahl Geheime Wahl

8 Allgemeinheit der Wahl
Jeder Staatsbürger über 18 hat Wahlrecht Daraus folgen Kostenfreiheit der Stimmabgabe und Verständlichkeit des Wahlvorgangs Kartenlesegerät muß selbst gezahlt werden (oder Wahlkiosks) iVoting muß alternative Wahlmöglichkeit bleiben Verbesserung der Wahlmöglichkeit von Behinderten (z.B. Blinden) oder im Ausland befindlichen Wahlberechtigten

9 Unmittelbarkeit der Wahl
Zwischen Wähler und Wertung darf nur Auszählung liegen Keine Wahlmänner oder Vertreter Keine Bedenken bei Internetwahl, da die Stimme direkt einfließt

10 Freiheit der Wahl Stimmabgabe ohne Zwang oder unzulässige Beeinflussung Gefahr staatlicher Beeinflussung nicht größer als bei herrkömmlicher Wahl Gefahr privater Beeinflussung wie bei Briefwahl Möglichkeit zur bewußt ungültigen Stimmabgabe Audit trail Sicherheit für Wähler Aber: Gefahr Beweismittel?

11 Gleichheit der Wahl Chancengleichheit der Kandidaten
Jeder Kandidat gleichen Platz auf Stimmzettel Reihenfolge der Kandidaten bei Papier- und elektronischer Wahl muß gleich sein Gleichwertigkeit der Wählerstimmen Keine doppelte Stimmabgabe Jede abgegebene Stimme muß unverfälscht in Ergebnis eingehen

12 Geheime Wahl Bei Briefwahl rechtlich durch Postgeheimnis gewährt
Analog dazu § 202a StGB (Ausspähen von Dateien) Verschlüsselung Zugangssicherung Identifikation Kein Rückschluß auf Wähler darf möglich sein Audit Trail Rückschluß auf Wähler? Beweismittel?

13 Geheime Wahl Briefwahl iVoting
Wahlbriefumschlag mit Wahlschein zur Identifikation Wahlumschlag mit anonymen Stimmzettel iVoting Verschlüsselung mit ‘private key’ des Wählers zur Identifikation Verschlüsselung mit ‘public key’ der Wahlbehörde Bei Distanzwahl kein Schutz vor ‘Blick über die Schulter’ Deshalb Distanzwahl immer von Verhinderungsgründen abhängig

14 Verschlüsselung Dient je nach Richtung zur Identifizierung des Senders und zur Geheimhaltung des Inhalts Geheimhaltung der Wahl Nachricht mit dem öffentlichen Schlüssel der Wahlbehörde verschlüsselt Nur Wahlbehörde kann Inhalt entschlüsseln Identifikation des Wählers Nachricht mit privatem Schlüssel des Wählers verschlüsselt Wahlbehörde kann sicher sein, daß Nachricht vom Besitzer des Schlüssels

15 Technische Problemstellung
Möglicher Verlust der Stimme bei elektronischer Speicherung (technische Probleme/Absturz) Bei Mehrfachspeicherung: Stimme schon gezählt? Welches ist das primäre Speichermedium? Elektronische Speicherung: warum dann ‚paper audit trail‘? Papier: warum dann elektronische Speicherung?

16 Bestehende Verfahren Elektronische Wahl ohne Auditing
VV(P)AT – voter verified (paper) audit trail VVPB – voter verified paper ballot Kompromisse

17 Elektronische Wahl ohne Auditing
Wähler gibt Stimme am Computer ab Stimme wird (verschlüsselt) an zentralen Server geschickt Stimmen werden vom Server gezählt Keine Möglichkeit zur Überprüfung, da erneute Auszählung der beim Server eingegangenen Stimmen selbes Ergebnis liefert Stimme Elektronischer Wahlzettel nicht verifiziert manipulierbar in erster Auszählung gewertet keine Nachzählung möglich ?

18 VV(P)AT Beim Abschicken 2 Aktionen: ‘paper audit trail’
Elektronischer Stimmzettel ‘paper audit trail’ (Ausdruck des Stimmzettels) ‘paper audit trail’ vom Wähler kontrolliert für Nachzählung aufgehoben keine Garantie, daß abgegebene Stimme und ‘paper audit trail’ übereinstimmen Welches ist das primäre Medium?

19 ? VV(P)AT Stimme Elektronischer Wahlzettel nicht verifiziert
manipulierbar in erster (meist einziger) Auszählung gewertet Voter verified paper audit trail Vom Wähler verifiziert Dauerhaft gespeichert Nur in Nachzählung und zur Verifikation genutzt

20 VVPB Wähler gibt Stimme am Computer ab
‘paper ballot’ (Ausdruck des Stimmzettels) wird erstellt und vom Wähler verifiziert Keine elektronische Übermittlung, sondern Urnenwahl => warum überhaupt eVoting? ‘paper ballot’ wird per Hand oder maschinell (Scan, Barcode) ausgewertet – Nachzählung per Hand immer möglich! Mercuri-Methode: ‘paper ballot’ wird dem Wähler durch Glasscheibe gezeigt

21 ? VVPB Stimme Elektronischer Wahlzettel Voter verified paper ballot
Vom Wähler verifiziert Dauerhaft gespeichert In erster Auszählung gewertet Kann per Hand oder maschinell nachgezählt werden

22 Kompromisse Einige VV(P)AT-Systeme zählen 2% der ‘audit trails’ zum Gegenchecken aus VVPBs werden maschinell ausgezähl => verlagert die Angriffspunkte nur

23 Fazit VV(P)AT Audit trail nur im Fall der Nachzählung relevant – also nur bei Betrugsverdacht Welches Medium primär? Was gilt bei Abweichungen? Elektronische Stimme manipulierbar Ergebnis direkt nach Wahlende VVPB Paper ballot in erster Auszählung gewertet In jedem Fall verifizierte Stimme gezählt Papier primäres Medium => warum eVoting? Unterschied zu herkömmlicher Papierwahl?

24 Fragen?


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