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Transfusionsmedizin-Einweisung

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Präsentation zum Thema: "Transfusionsmedizin-Einweisung"—  Präsentation transkript:

1 Transfusionsmedizin-Einweisung
Auffrischungs-Info im Auftrag des Transfusionsbeauftragten der Klinik für Neurologie, Herr Dr. Albrecht Günther Dr. B. Mehlhorn Anästhesist Ärztliches Qualitätsmanagement Qualitätsbeauftragter Hämotherapie des Klinikums

2 Definition Qualitätssicherung
ist die Zusammenfassung aller geplanten und systematisch durchgeführten Tätigkeiten, die dazu geeignet sind, ein angemes-senes Vertrauen zu erreichen, daß etwas vorgegebenen Anforderungen genügt (DIN ISO 8402)

3 Vorgegebene Anforderungen
Transfusionsgesetz Arzneimittelgesetz Richtlinien Hämotherapie der Bundesärztekammer Ergänzungen der RiLi Leitlinien Hämotherapie Transfusionsordnung Standardarbeitsanweisungen

4 Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz

5 Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz

6 Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz

7 Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz

8 Gesetzliche Grundlage
Transfusionsgesetz

9 Rechtliche Grundlage „Rinder-Thrombin“ aus USA

10 Chargendokumentation
Patienten- und produktbezogene Dokumentation - Pflicht eines jeden Arztes! Aber: Die Blutbank dokumentiert für uns produktbezogen - daher Anforderung immer patientenbezogen! Welche Produkte werden nicht patientenbezogen aus der Blutbank bezogen, unterliegen also der besonderen Aufmerksamkeit bei der Dokumentation?

11 Anwendung

12 Wann muß der Bedsidetest durchgeführt werden?
Wann kann er entfallen?

13 Bedsidetest Nur von Blut, welches den Raum noch nicht verlassen hat!
Nur unter „direkter“ Aufsicht des Arztes Von jedem Arzt erneut / in jeder Schicht erneut Dokumentation: Auf dem Begleitschein unten (nur so oft dokumentieren, wie der Test durchgeführt wurde – der Begleitschein ist kein Lückentext, den man komplett ausfüllen muß)

14 Bedsidetest Vor Gabe jeder Art von blutgruppenkompatibel zu gebenden Produkten (EK, TK, FFP, lyo-Plasma) – auch im Notfall Bei Serientransfusionen (am selben Tag) ist keine erneute Testung des Empfängers notwendig

15 Entnahme X-Blut / BG Beschriftung des Röhrchens vor Entnahme!
Name, Vorname, Geburtsdatum (ggfs. Klebchen) Unterschrift des Abnehmenden (für durchgeführte Identitätssicherung – offene Frage stellen!) Anamnese (Antikörper durch Schwangerschaft, Vor-Transfusionen etc.) Zeit-Vorgaben ans Labor (Cave: Behinderung anderer Notfälle, Kosten) Nicht zu viele und nicht zu wenig Konserven (Cave: Innenstadt, Zahl der X-Proben je Koserve ist begrenzt…) Unterschrift Arzt („Rezept“!)

16

17 Gabe Bedsidetest (durchführen/dokumentieren) Konservencheck auf:
Hämolyse/Gasbildung/Verfärbung/Aggregate Abnahme- und Verfalldatum der Konserve Blutgruppe der Konserve Konservenbegleitschein mit Name des Patienten Blutgruppe des Patienten (Roter Schein!) Nummer der Konserve Datum der Kreuzprobe

18 Gabe 200µm-Filter (weiß) (DIN 58360 TG) außer
Vollbluttransfusion (sehr selten) Retransfusion von Wundblut (hier ist jedoch bei uns im Cell-Saver ein 40µm-Filter eingebaut) ANH-Blut-Rückgabe (Autologe Normovoläme Hämodilution) Standzeit des Filters/EK 6 Stunden Wechsel des Filters, wenn er sich verstopft hat Also b.B. mehrere EK/FFP durch einen Filter EK nicht erwärmen! außer Massivtransfusionen (und dann warme EK sofort transfundieren, da der Erythrozytenstoffwechsel durch die Wärme wieder aktiviert wurde)

19 Dokumentation grundsätzlich
Indikation! (hier sind aber nur dokumentationspflichtig Indikationen, die nicht zwanglos aus den gesamten bekannten Befunden hervorgehen) Wirksamkeit

20 Dokumentation Schein

21 Max Muster

22 Dokumentation OP Apotheken-Produkte

23

24

25 Neuigkeiten in den Richtlinien
Anforderung von EK nicht mehr bei „Transfusionswahrscheinlichkeit vonm mehr als 10%“, sondern „wenn eine Transfusion ernsthaft in Betracht kommt“ und „unter Berücksichtigung von einrichtungsinternen Besonderheiten“ (Transportwege etc.)

26 Neuigkeiten in den Richtlinien
Ist eine Aufklärung des Patienten bei der Anwendung von Blutprodukten nicht möglich, z. B. in einer Notfallsituation, dann ist der Patient nachträglich über die stattgefundene Anwendung von Blutprodukten und insbesondere die Infektionsrisiken, ggf. Immunisierungsrisiken, aufzuklären.

27 Umgang mit Notfalldepot
Notfalldepots: Gynäkologie Station 4 (33066) Kinderklinik über Station 6 (38256) 5/2 EK („0 rh-“) 10 Lyo-Plasmen („AB“) 3000 IE Haemate (Fx VIII mit IE vWF) Anruf Depot – Anruf Blutbank ( )– b.B. Anruf Fahrbereitschaft ( )

28 Umgang mit Notfalldepot
Ggfs. Entnahme X-Blut – Blutgruppe – Bedsidetest (soweit noch nicht geschehen) + Transport in Blutbank veranlassen Transfusion Jedes Produkt hat eine Zeile im Depot-Buch – dort austragen! Weiße und gelbe Begleitscheine mit Fallklebchen versehen, dokumentieren Gelbe Scheine nicht ins Labor, sondern mit Buch und Anforderungsscheinen in die Blutbank!

29

30 Rückgabe Zum Verwurf Zur Weiterverwendung Immer mit Rückgabeprotokoll
Immer mit allen Begleitscheinen

31 Vorstellung der Homepages
Institut für Transfusionsmedizin QM-Handbuch Blut des Klinikums Durchführung einer Transfusion Notfalltransfusion Der QM-Beauftragte Blut

32 Resumee X-Blut rechtzeitig einsenden
Chargendokumentation durch Versand der gelben Scheine in die klinische Chemie Verwechslung von Blutkomponenten ausschließen Beschriftung der Proben-Röhrchen vor Entnahme Vergleich bei Entnahme der Patienten-Identität mit der Beschriftung des Proben-Röhrchens Jeder Arzt muß einen neuen Bedsidetest machen Dokumentation der Wirksamkeit durch Labortests (Vorher-Nachher)

33 Weißer Zettel in Akte Patientenbezogene Chargendokumentation (Infektion?) Therapiedokumentation (rechtzeitig, genug, das richtige)? Bei Aktenprüfung: Abrechnung und Diagnosen korrekt? Wer (Arztname)? Verbleib des Produktes?

34 Gelber Zettel in KlinChem
Produktbezogene Chargendokumentation (Infektion?) Abrechnung gegenüber Krankenkassen? Verbleib des Produktes?


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