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Vortragsreihe des AKI RheinMain e.V.

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Präsentation zum Thema: "Vortragsreihe des AKI RheinMain e.V."—  Präsentation transkript:

1 Vortragsreihe des AKI RheinMain e.V.
Wiss. Mitarbeiter Markus Junker Urheberrecht im Internet Vortragsreihe des AKI RheinMain e.V. Frankfurt, 24. Januar 2002

2 II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen
I. Überblick - Die Perspektive des Juristen II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen III. Ausblick - Informationen zum Urheberrecht im Internet [Folie Nr. 2]

3 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts
1. Geltung des Urheberrechts im Internet 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts [Folie Nr. 3]

4 I. 1. Geltung des Urheberrechts im Internet
[Folie Nr. 4]

5 => Ist das Internet ein rechtsfreier Raum?
I. 1. Geltung des Urheberrechts im Internet Das Internet ist => global => dezentral => digital => Ist das Internet ein rechtsfreier Raum? [Folie Nr. 5]

6 Geltung des Urheberrechts? Ja!
I. 1. Geltung des Urheberrechts im Internet Geltung des Urheberrechts? Ja! Probleme: => Welches Recht ist anwendbar? => Die Gerichte welchen Staates sind international zuständig? [Folie Nr. 6]

7 Durchsetzung von Urheberrechten: Schwierig!
I. 1. Geltung des Urheberrechts im Internet Durchsetzung von Urheberrechten: Schwierig! Schutz mit Hilfe von Technik (Suchmaschinen, Rights Protection System, Kopierschutz, Electronic Copyright Management Systems u.a.) Grenzen der Technik („Code as Law“)? Inwieweit dürfen technische Schutzmaßnahmen die gesetzlichen Rechte des Nutzers einschränken? [Folie Nr. 7]

8 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts
1. Geltung des Urheberrechts im Internet 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts [Folie Nr. 8]

9 Schutz der Persönlichkeit und wirtschaftlicher Interessen
I. 2. Grundgedanken des Urheberrechts Urheberrecht: Schutz der Persönlichkeit und wirtschaftlicher Interessen Recht, einem anderen etwas zu verbieten kein ewiges oder unbeschränktes Recht [Folie Nr. 9]

10 Schutz des Ergebnisses geistigen individuellen Schaffens
I. 2. Grundgedanken des Urheberrechts Begründung: Schutz des Ergebnisses geistigen individuellen Schaffens Ausgleich für die zur Schaffung geistiger Güter erforderlichen Investitionen Belohnung für Beitrag zur Kulturentwicklung Auch das Internet ist kein „rechtsfreier Raum“! Aber: Die Durchsetzung des Rechts ist schwierig. [Folie Nr. 10]

11 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts
1. Geltung des Urheberrechts im Internet 2. Grundgedanken des Urheberrechts 3. Rechtsquellen des Urheberrechts [Folie Nr. 11]

12 Internationale Ebene Europäische Ebene Nationale Ebene
I. 3. Rechtsquellen Internationale Ebene Europäische Ebene Nationale Ebene [Folie Nr. 12]

13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Verlagsgesetz (VerlG)
I. 3. Rechtsquellen - Nationale Ebene Urheberrechtsgesetz (UrhG) Verlagsgesetz (VerlG) Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Gesetzesentwürfe im Bereich Urhebervertragsrecht und zur Umsetzung der „Multimedia-RL“; Entwurf eines 5. UrhR-ÄndG Rechtsrahmen für das Internet - IuKDG + EGG (Bund) - MDStV (Länder) [Folie Nr. 13]

14 II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen
I. Überblick - Die Perspektive des Juristen II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen III. Ausblick - Informationen zum Urheberrecht im Internet [Folie Nr. 14]

15 2. Wer ist Inhaber des Urheberrechts?
II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Werk urheberrechtlich geschützt? 2. Wer ist Inhaber des Urheberrechts? 3. Welche Rechte hat der Urheber? 4. Welche Nutzungshandlungen sind von Gesetzes wegen zulässig? 5. Wie kann man die Rechte „erwerben“? [Folie Nr. 15]

16 a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes
II. 1. Urheberrechtlicher Schutz a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes [Folie Nr. 16]

17 aa) Materielle Voraussetzungen:
II. 1. a) Entstehung des Schutzes aa) Materielle Voraussetzungen: „persönliche Schöpfung“ mit „geistigem Gehalt“ „eine ihn repräsentierende sinnlich wahrnehmbare Formgestaltung“ (<> Idee) „schöpferische Eigentümlichkeit“ (<> durchschnittliches, handwerksmäßiges Schaffen ohne individuelle Eigenheiten) [Folie Nr. 17]

18 bb) Keine formellen Voraussetzungen:
II. 1. a) Entstehung des Schutzes bb) Keine formellen Voraussetzungen: Keine Eintragung oder Registrierung erforderlich! <> Register für anonyme und pseudonyme Werke <> Gewerbliche Schutzrechte Kein Urheberrechtsvermerk erforderlich! [Folie Nr. 18]

19 cc) Fall: „Recht haben, Recht bekommen“
II. 1. a) Entstehung des Schutzes cc) Fall: „Recht haben, Recht bekommen“ Ein Projekt-Team hat eine Lernsoftware entwickelt, mit deren Hilfe man sich die Lehrinhalte „spielerisch“ aneignen kann. Das Team möchte die Software mehreren Verlagen zur Vermarktung anbieten, befürchtet aber, daß die Idee „geklaut“ wird. Was soll das Team tun? [Folie Nr. 19]

20 (d) Patentrecht und andere technische gewerbliche Schutzrechte
II. 1. a) Entstehung des Schutzes (1) „Recht haben“: (a) Urheberrecht (b) Leistungsschutzrechte (c) Geschmacksmuster („kleines Urheberrecht“) (d) Patentrecht und andere technische gewerbliche Schutzrechte (e) Kennzeichenrecht (Marken- und Titelschutz) (f) Wettbewerbsrecht (g) Vertraglicher Schutz [Folie Nr. 20]

21 II. 1. a) Entstehung des Schutzes
(2) „Recht bekommen“: (a) Beweisen im Streitfall - Partei - Zeugen - Sachverständige - Urkunden - sog. „Augenscheinsobjekte“ [Folie Nr. 21]

22 II. 1. a) Entstehung des Schutzes
(2) „Recht bekommen“: (b) Allgemeine Tipps (aa) Zusendung in versiegeltem Umschlag an sich selbst (Poststempel bzw. Zustellungsurkunde als Nachweis); Alternative: elektronische Signatur (bb) Hinterlegung bei Notar oder Rechtsanwalt (cc) Bekanntmachen in der Öffentlichkeit [Folie Nr. 22]

23 II. 1. a) Entstehung des Schutzes
(2) „Recht bekommen“: (c) Speziell zum Urheberrecht (aa) Kein Register in D (aber ggf. Registrierung beim US Copyright Office) (bb) Anmeldung des Werkes bei einer Verwertungsgesellschaft als Indiz (cc) Urheberrechtsvermerk! [Folie Nr. 23]

24 => Urheberrechtsvermerk:
II. 1. a) Entstehung des Schutzes (2) „Recht bekommen“: => Urheberrechtsvermerk: © + Name + Jahreszahl der ersten Veröffentlichung All Rights Reserved Alle Rechte vorbehalten [Folie Nr. 24]

25 a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes
II. 1. Urheberrechtlicher Schutz a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes [Folie Nr. 25]

26 II. 1. b) Umfang des Schutzes
aa) Umfang des Schutz abhängig von Werkarten bb) Sonderfall: Werke der Wissenschaft: (1) Äußere Form (2) Innere Form [Folie Nr. 26]

27 - Namen und Fotos ausgewählter Personen;
II. 1. b) Umfang des Schutzes cc) Fall: „Die Web-Site“ D möchte für sein Unternehmen eine Web-Site erstellen und dabei insbesondere die folgenden Komponenten verwenden: - Namen und Fotos ausgewählter Personen; - Anfahrts- und Lageplan sowie Foto des Gebäudes; - Texte zur Beschreibung der Unternehmenstätigkeit; - Fotos und Texte des Sortiments mit Testberichten; - Hintergrundmusik; Sind diese einzelnen Komponenten urheberrechtlich geschützt? Was ist jeweils geschützt? [Folie Nr. 27]

28 Texte incl. Software (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG)
II. 1. b) Umfang des Schutzes Texte incl. Software (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) Hintergrundmusik (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG; ggf. Rechte der ausübenden Künstler (§§ 73 ff. UrhG) und der Tonträgerhersteller (§§ 85f. UrhG)) Bilder / Grafiken (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) Fotos (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, §§ 72ff. UrhG) Videos (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG, § 95 UrhG) Pläne/Karten (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG) [Folie Nr. 28]

29 Bearbeitungen (§ 3 UrhG -> § 23 UrhG)
II. 1. b) Umfang des Schutzes Bearbeitungen (§ 3 UrhG -> § 23 UrhG) Bsp.: Verfilmung oder Übersetzung eines Buches Sammel- und Datenbankwerke (§ 4 UrhG <=> §§ 87a ff. UrhG) Bsp.: CD-ROM (Lexikon <=> Telefonbuch) Amtliche Werke (§ 5 UrhG) Bsp.: Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen [Folie Nr. 29]

30 a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes
II. 1. Urheberrechtlicher Schutz a) Entstehung des Schutzes b) Umfang des Schutzes c) Ende des Schutzes [Folie Nr. 30]

31 „70 Jahre nach dem Tode des Urhebers“
II. 1. c) Ende des Schutzes „70 Jahre nach dem Tode des Urhebers“ => International verschieden (Bsp.: Projekt Gutenberg) => Aber: EG-RL von 1993 / auch in den USA („Sonny Bono Copyright Term Extension Act“ von 1998) [Folie Nr. 31]

32 Rechtsfragen rund um die Web-Site
Exkurs: Rechtsfragen rund um die Web-Site (1) Wahl des Domain-Namens (2) Zulassung erforderlich? (3) Datenschutz (4) Jugendschutz (5) Anbieterkennzeichnung und Impressum [Folie Nr. 32]

33 (a) Anbieterkennzeichnung (b) Hinweise zur Haftung
Exkurs: (5) Impressum? (a) Anbieterkennzeichnung (b) Hinweise zur Haftung (c) Hinweise zu Urheber- und Kennzeichenrechten (d) Hinweise zu Datenschutz und Datensicherheit (e) Barrierefreier Zugang für (Seh-) Behinderte [Folie Nr. 33]

34 Fall: „Die Anbieterkennzeichnung“
Exkurs: Fall: „Die Anbieterkennzeichnung“ Professor P hat eine Web-Site eingerichtet und möchte nun die Anbieterkennzeichnung erstellen. Frage 1: Woraus ergibt sich die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung? Frage 2: Welche Teile der Web-Site sind Teledienste, welche Mediendienste? [Folie Nr. 34]

35 Exkurs: Frage 3: Wer ist Anbieter, die Universität oder Professor P? Frage 4: Welche Angaben muß die Anbieterkennzeichnung nach dem TDG enthalten? Frage 5: Welche Angaben muß die Anbieterkennzeichnung nach dem MDStV enthalten? [Folie Nr. 35]

36 Exkurs: Frage 6: Muß das Impressum von jedem Dokument der Web-Site aus durch einen Link erreichbar sein? Frage 7: Gilt die Pflicht auch für ein Intranet? Frage 8: Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung? [Folie Nr. 36]

37 5. Urhebervertragsrecht
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 37]

38 a) „Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“
II. 2. Der Urheber a) „Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“ => niemals eine GmbH oder eine andere juristische Person! => nicht der Arbeitgeber! Aber Einräumung von Nutzungsrechten Sonderfall: Computerprogramme => Problem: Urheberschaft beim Zusammenwirken mehrerer Personen [Folie Nr. 38]

39 b) Fall: „Die Doktorarbeit“
II. 2. Der Urheber b) Fall: „Die Doktorarbeit“ Dr. D möchte seine Doktorarbeit im Internet veröffentlichen. Sein Doktorvater, Professor P, behauptet, er habe ihm das Thema gegeben und sei als Miturheber berechtigt, seine Zustimmung zur Veröffentlichung im Internet zu verweigern. Wie ist die Rechtslage? [Folie Nr. 39]

40 5. Urhebervertragsrecht
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 40]

41 Verwertungsrechte (§§ 15ff. UrhG)
II. 3. Rechte des Urhebers Verwertungsrechte (§§ 15ff. UrhG) Urheberpersönlichkeits- rechte (§§ 12ff. UrhG) [Folie Nr. 41]

42 - Veröffentlichungsrecht - Anerkennung der Urheberschaft
II. 3. Rechte des Urhebers a) Urheberpersönlichkeitsrechte (§§ 12ff. UrhG) Insbesondere: - Veröffentlichungsrecht - Anerkennung der Urheberschaft - Schutz vor Entstellung des Werkes auch: Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung [Folie Nr. 42]

43 II. 3. Rechte des Urhebers b) Verwertungsrechte (§§ 15ff. UrhG) Verwertung in körperlicher und in unkörperlicher Form, z.B.: aa) Vervielfältigungsrecht (z.B Druck, Upload auf Server) bb) Verbreitungsrecht (z.B. Buch) cc) Recht der öffentlichen Wiedergabe (z.B. Internet) [Folie Nr. 43]

44 => Surface Links  Deep Links Exkurs: Schutz von Linksammlungen
II. 3. b) Verwertungsrechtliche Befugnisse Sonderprobleme Links, insbesondere => Normal Links  Embedded Links (Inline Links, Frames) => Surface Links  Deep Links Exkurs: Schutz von Linksammlungen [Folie Nr. 44]

45 5. Urhebervertragsrecht
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 45]

46 a) Überblick aa) Nur Verwertungsrechte
II. 4. Schranken der Rechte a) Überblick aa) Nur Verwertungsrechte bb) z.T. statt Verbotsrecht nur Anspruch auf Vergütung (z.B. Verleihen und Kopieren zum eigenen Gebrauch => VG WORT-Tantieme) cc) z.T. auch kein Anspruch auf Vergütung (z.B. Zitatrecht (aber Änderungsverbot und Gebot der Quellenangabe) [Folie Nr. 46]

47 b) Katalog von Vorschriften im UrhG („Schranken“), z.B.:
II. 4. Schranken der Rechte b) Katalog von Vorschriften im UrhG („Schranken“), z.B.: aa) Zitatrecht - § 51 UrhG bb) Öffentliche Wiedergabe - § 52 UrhG cc) Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch - § 53 UrhG [Folie Nr. 47]

48 Fall: „Zitat des Monats“
II. 4. § 51 UrhG Fall: „Zitat des Monats“ D aktualisiert die Web-Site seines Instituts regelmäßig. Er möchte in Zukunft ein „Zitat des Monats“ veröffentlichen. Bestehen dagegen urheberrechtliche Bedenken? [Folie Nr. 48]

49 Fall: „Napster & Co.“ Wie ist die Rechtslage? II. 4. §§ 52, 53 UrhG
D bietet auf seiner Web-Site bekannte Musiktitel kostenlos zum Herunterladen an. E lädt sich die Datei herunter. Wie ist die Rechtslage? [Folie Nr. 49]

50 Begeht er damit eine Urheberrechtsverletzung?
II. 4. § 53 UrhG Fall: „Das Online-Seminar“ D möchte für die 20 Teilnehmer seines Online-Kurses einen Aufsatz aus einer im V-Verlag erschienen Zeitschrift einscannen und per als Unterrichtsmaterialien an die Teilnehmer versenden. Begeht er damit eine Urheberrechtsverletzung? [Folie Nr. 50]

51 II. 4. § 53 UrhG Fall: „Kopieren“ Student S kopiert sich von seinem Freund F das im V-Verlag neu erschienene Buch des Professors P samt Software-CD-ROM. S meint, das Buch sei einfach zu teuer, um es sich zu kaufen; er benötige es aber dringend für sein Studium. [Folie Nr. 51]

52 II. 4. § 53 UrhG Frage 1: Begeht S eine Urheberrechtsverletzung, indem er sich das Lehrbuch kopiert? Frage 2: Begeht S eine Urheberrechtsverletzung, indem er sich die Lernsoftware kopiert? [Folie Nr. 52]

53 II. 4. § 53 UrhG Frage 3: Kann S die CD-ROM zumindestens für 24 Stunden kopieren und ausprobieren, um sie danach wieder zu deinstallieren, wenn sie ihm nicht gefällt? [Folie Nr. 53]

54 (1) Ablauf der Schutzfrist (§§ 64ff. UrhG)
Exkurs: (1) Ablauf der Schutzfrist (§§ 64ff. UrhG) => gemeinfreie Werke, Public Domain (2) Freie Benutzung von Werken (§ 24 UrhG) => z.B. Satire! Aber Vorsicht bei Musik! (3) Amtliche Werke (§ 5 UrhG) => z.B. Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen [Folie Nr. 54]

55 5. Urhebervertragsrecht
II. Ausgewählte urheberrechtliche Probleme 1. Das Werk 2. Der Urheber 3. Rechte des Urhebers 4. Schranken der Rechte 5. Urhebervertragsrecht [Folie Nr. 55]

56 a) Ausgangssituation: - Nutzung nicht immer von Gesetzes wegen
II. 5. Urhebervertragsrecht a) Ausgangssituation: - Nutzung nicht immer von Gesetzes wegen zulässig („Schranken“)! - Kein sog. „gutgläubiger Erwerb“ von Nutzungsrechten! - Haftungsrisiko (zivil- und strafrechtlich)! => Erwerb von Nutzungsrechten erforderlich! [Folie Nr. 56]

57 Copyright Markus Junker 1999 [Folie Nr. 57]
Exkurs: Haftung für Urheberrechtsverletzungen strafrechtlich (§§ 106ff. UrhG) Geld- und Freiheitsstrafe zivilrechtlich (§§ 97ff. UrhG Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch Bereicherungsanspruch Schadensersatzanspruch Haftungsfilter: § 8ff. TDG und § 5 MDStV Besonderheiten bei der Schadensberechnung Beachte: Abmahnkosten Copyright Markus Junker 1999 [Folie Nr. 57]

58 II. 5. Urhebervertragsrecht
b) Rechtsquellen: aa) Normen (1) Bürgerliches Gesetzbuch (Schuldrechtsreform zum ; Grenzen der Vertragsfreiheit, z.B. bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen) (2) Urheberrechtsgesetz (Reform geplant; insbesondere „angemessene Vergütung“) [Folie Nr. 58]

59 II. 5. Urhebervertragsrecht
(3) Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (Recht der Verwertungsgesellschaften) (4) Verlagsgesetz (nicht zwingend; in Praxis z.B. Empfehlungen der Verbände; Bsp.: Vereinbarung über Vertragsnormen bei wissenschaftlichen Verlagswerken) (5) Tarifverträge [Folie Nr. 59]

60 (c) GNU General Public License (GNU GPL) (d) Web-Design-Vertrag
II. 5. Urhebervertragsrecht bb) Verträge (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen (2) Vertragsmuster (3) Beispiele: (a) Verträge mit Verwertungsgesellschaften (auch sog. „Gesamtverträge“) (b) Arbeitsverträge (§§ 43, 69b UrhG) (c) GNU General Public License (GNU GPL) (d) Web-Design-Vertrag [Folie Nr. 60]

61 II. 5. Urhebervertragsrecht
c) Vertragsschluß: aa) Zustandekommen eines Vertrages (1) Vertragsfreiheit => Eingeschränkt bei Verträgen mit Verwertungsgesellschaften: sog. „Kontrahierungszwang“ (Grund: Monopolstellung) (2) Willenserklärung erforderlich! => Schweigen keine Zustimmung, es sei denn, vereinbart! [Folie Nr. 61]

62 II. 5. Urhebervertragsrecht
bb) Sog. „rechtshindernde Einwendungen“ (1) Allgemeine Ew., z.B.: (a) Schutz bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (b) Formbedürftigkeit: => vereinbarte Schriftform (Beweiszweck!)? [Folie Nr. 62]

63 II. 5. Urhebervertragsrecht
=> gesetzliche Schriftform? => UrhG: nur § 40 Abs. 1 UrhG (künftige Werke) => Bsp. Arbeitsrecht => Frage: Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form möglich? (2) Spezielle Ew. im UrhG, z.B. Verträge über noch nicht bekannte Nutzungsarten [Folie Nr. 63]

64 Fall: „Die Online-Bibliothek“
II. 5. Urhebervertragsrecht Fall: „Die Online-Bibliothek“ D hat zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften des V-Verlags veröffentlicht. Er möchte diese nun im Unterricht austeilen und im Internet zum Download anbieten. Muß er den Verlag um Genehmigung bitten? [Folie Nr. 64]

65 cc) sog. „rechtsvernichtende Einwendungen“
II. 5. Urhebervertragsrecht cc) sog. „rechtsvernichtende Einwendungen“ (1) Allgemeine Ew. (2) Besondere Ew. im UrhG: => Rückrufsrechte - wegen Nichtausübung wegen gewandelter Überzeugung - im Verlagsgesetz [Folie Nr. 65]

66 dd) sog. „rechtshemmende Einwendungen“
II. 5. Urhebervertragsrecht dd) sog. „rechtshemmende Einwendungen“ => Verjährung (Neuregelung durch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz) [Folie Nr. 66]

67 d) Inhalt von Urheberrechtsverträgen
II. 5. Urhebervertragsrecht d) Inhalt von Urheberrechtsverträgen aa) Grundlagen: (1) Keine Übertragung des Urheberrechts möglich (nur im Todesfall!) (2) Stattdessen „Einräumung von Nutzungsrechten“ (3) Nur verwertungsrechtliche Befugnisse [Folie Nr. 67]

68 II. 5. Urhebervertragsrecht
bb) Umfang des Nutzungsrechts: (1) einfache ./. ausschließliche Nutzungsrechte (2) räumliche, zeitliche, inhaltliche Beschränkung; verschiedene Nutzungsarten (3) Auslegung: Zweck des Vertrages [Folie Nr. 68]

69 Fall: „Software für den Lehrstuhl“
II. 5. Urhebervertragsrecht Fall: „Software für den Lehrstuhl“ Professor P hat über die Universität für seinen Lehrstuhl ein gängiges Textverarbeitungsprogramm eines bekannten Software-Unternehmens angeschafft. Frage 1: Hat er mit dem Vertrag das Recht erworben, das Computerprogramm außer auf seinem eigenen PC auch auf dem PC der Sekretärin und den PCs der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu installieren? [Folie Nr. 69]

70 Frage 3: Was gilt für Updates?
II. 5. Urhebervertragsrecht Frage 2: Hat er mit dem Vertrag zumindestens das Recht erworben, das Computerprogramm auch auf seinem Laptop zu installieren? Frage 3: Was gilt für Updates? [Folie Nr. 70]

71 e) Checkliste „Rechteerwerb“
II. 5. Urhebervertragsrecht e) Checkliste „Rechteerwerb“ aa) Wie ermittelt man den Rechteinhaber? (1) Hinweise auf dem Werkexemplar (Urheber-/ Lizenzvermerk) (2) Digital Rights Management bei digitalen Werken (3) Nachfrage bei Verbänden oder Verwertungsgesellschaften bzw. der Clearing-Stelle Multimedia (CMMV) [Folie Nr. 71]

72 II. 5. Urhebervertragsrecht
(4) Recherche in Datenbanken, z.B. US Copyright Office (5) Recherche im Internet [Folie Nr. 72]

73 (3) Ist eine Weiterübertragung der Lizenz gestattet?
II. 5. Urhebervertragsrecht bb) Erwerb von einem Inhaber eines Nutzungsrechten (z.B. Verwertungsgesellschaften, Verlage, Bild-Agenturen usw.) (1) Ist die Lizenzkette zum Urheber nachgewiesen? (2) Decken die vorgehenden Verträge die vorgesehene Nutzung inhaltlich, räumlich und zeitlich ab? Für welche Nutzungsarten wurde das Recht eingeräumt? (3) Ist eine Weiterübertragung der Lizenz gestattet? [Folie Nr. 73]

74 (5) Bestehen sonstige Risiken (z.B. Ausübung von Rückrufsrechten)?
II. 5. Urhebervertragsrecht (4) Gibt es Indizien, daß die Rechte bereits zuvor an einen Dritten (z.B. sicherungshalber) übertragen wurden? (5) Bestehen sonstige Risiken (z.B. Ausübung von Rückrufsrechten)? [Folie Nr. 74]

75 (2) Zusicherung der Freiheit von Rechten Dritter
II. 5. Urhebervertragsrecht cc) Vertragsklauseln (1) Zusicherung des Lizenzgebers, keine Vorausverfügungen vorgenommen zu haben (2) Zusicherung der Freiheit von Rechten Dritter (3) Freistellung des Lizenznehmers durch den Lizenzgeber für die gesamte Dauer der Lizenz? Sind die Regreßansprüche auch realisierbar? [Folie Nr. 75]

76 Copyright Markus Junker 2001 [Folie Nr. 76]
I. Überblick - Die Perspektive des Juristen II. Einblick - Ausgewählte urheberrechtliche Fragen III. Ausblick - Informationen zum Urheberrecht im Internet Copyright Markus Junker 2001 [Folie Nr. 76]

77 1. Recherchieren im Internet 2. Juristische Internet-Angebote
III. Ausblick - Informationen zum Urheberrecht im Internet 1. Recherchieren im Internet 2. Juristische Internet-Angebote 3. Ausgewählte Web-Sites [Folie Nr. 77]

78 Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken - Abteilung Urheberrecht -
III. 3. a) Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken, Abt. Urheberrecht Juristisches Internet-Projekt Saarbrücken - Abteilung Urheberrecht - - Normen (Linksammlung) - Entscheidungen (Linksammlung) - Literatur (Lehrbücher, Kommentare usw.) - Diskussionsforum (Mailing-Liste URECHT) - u.a. [Folie Nr. 78]

79 Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik
III. 3. b) JurPC JurPC Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik [Folie Nr. 79]

80 III. 3. c) remus Projekt remus („Rechtsfragen von Multimedia und Internet in Schulen und Hochschulen“) [Folie Nr. 80]


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