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Personalbewegungen in der Schulreform

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Präsentation zum Thema: "Personalbewegungen in der Schulreform"—  Präsentation transkript:

1 Personalbewegungen in der Schulreform
GEW Schulpersonalrätekonferenz Curiohaus GEW SPRK

2 Rahmenvereinbarungen Personalbewegungen GPR - BSB
Verhandlungen für Lehrerinnen und Lehrer waren seit September wegen Haushaltsvorbehalten gestoppt Zwischenstandsbericht sonstige Pädagoginnen und Pädagogen sowie nichtpädagogisches Personal: Verhandlungskommissionen gebildet Verhandlungen terminiert (50. / 51. Woche) GEW SPRK

3 Personalbewegungen  Wohin?
GEW SPRK

4 Personalbewegungen  Wie viele?
Stellenabbau über 3 Jahre verteilt: Stadtteilschule (ex-GS /ex-H / ex-R):  Aufnahme eines (kleineren?) Jahrgangs)  keine Aufnahme eines 5. Jahrgangs  keine Aufnahme eines 5. Jahrgangs Gym:  Doppeljahrgang geht raus  Aufnahme eines (kleineren?) Jahrgangs  keine Aufnahme eines 5. Jahrgangs  keine Aufnahme eines 5. Jahrgangs GEW SPRK

5 Personalbewegungen  Wie viele?
Gymnasien ca. 340 Stellen in den Gymnasien im Überhang 50 Stellen bleiben als Organisationsreserve Fluktuation (über das Jahr verteilt) ca. 150 Stellen Bedarf an den Starter-Primarschulen in den 4. Jg. und 5. Jahrgang und ca Stellen Bedarf an Stadtteilschulen? GEW SPRK

6 Personalbewegungen  Wie viele? Beobachtungsstufe (aktuell)
Schulkapitel Stellen in einem Jahrgang HR ca. 95 GS ca. 210 Gym ca. 300 GEW SPRK

7 Personalbewegungen  Berufliche Schulen
weniger SchülerInnen durch den Verbleib der 10. Klasse in den Stadtteilschulen nur noch bis 2012/13 teilqualifizierende Berufsfachschulen Berufliche Oberschule (mit eher wenigen Klassen) GEW SPRK

8 Personalbewegungen  Berufliche Schulen
Ausbildung nach „Hamburger Modell“ Berufsschulen, Träger und Betriebe arbeiten hier zusammen. Reform der Berufsorientierung BerufsschullehrerInnen mit den KollegInnen der allgemeinbildenden Schulen übernehmen gemeinsam ab Klasse 8 die BO Personalbewegungen in den Beruflichen Schulen, sind zur Zeit noch nicht quantifizierbar. GEW SPRK

9 Personalbewegungen  Welche? (Personalvertretungsrechtlich)
Versetzung (unbefristet mit ganzem Deputat an andere Schule) Abordnung (befristet mit ganzem Deputat an neue Schule) Teilabordnung (befristet mit Teil des Deputats an neue Schule) Personalrat ist in der Mitbestimmung bei Versetzung bei Abordnung und Teilabordnung, wenn sie länger als ein Jahr befristet ist Aber: Versagungskatalog (!)  Rahmenvereinbarung notwendig GEW SPRK

10 Rahmenvereinbarungen GPR – BSB (Zwischenstand)
Grundsatz: Freiwilligkeit wird durch Unterschrift dokumentiert muss mit der PR-Vorlage vorliegen Nicht-Freiwilligkeit (soll die Ausnahme sein) folgende Personengruppen ausgenommen: Lehrkräfte ab 58 Jahren Schwerbehinderte und Gleichgestellte Festlegung weiterer Kriterien an den Schulen PersVG § 87 (1) Nr. 26 dabei ist Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorrangig zu berücksichtigen stimmt der örtlicher PR nicht zu: Einschaltung einer Vermittlungsstelle GEW SPRK

11 Rahmenvereinbarungen GPR – BSB (Zwischenstand)
Vermittlungsstelle Besetzung (2+2): 1 Vertreter/in der betroffenen Schulleitung 1 Vertreter/in des schulischen Personalrats 1 Vertreter/in aus der BSB 1 Vertreter/in des GPR GEW SPRK

12 Rahmenvereinbarungen GPR – BSB (Zwischenstand)
Grundsatz: Wegezeiten bei Teilabordnungen verhandelt wird noch: Wegezeiten werden pauschal bei Einsatz an zwei Schulen bzw. an verschiedenen Standorten am selben Tag gewährt. Pauschale nach Entfernung gestaffelt GEW SPRK

13 Rahmenvereinbarungen GPR – BSB (Zwischenstand)
Grundsatz: A-Zeiten (noch umstritten) Bei Teilabordnungen muss geklärt werden, ob die unteilbaren A-Zeiten an beiden Schulen gewährt werden, d.h. dann Teilnahme an allen allgem. Konferenzen in beiden Schulen sowie 60 Std. Fortbildung bzw. wie unteilbare allgemeine Aufgaben anders ausgeglichen werden GEW SPRK

14 Rahmenvereinbarungen GPR – BSB (Zwischenstand)
Grundsatz: Rückkehrmöglichkeit Lehrkräfte, die an eine andere Schulform versetzt oder abgeordnet sind: werden grundsätzlich auf eigenen Antrag nach 3 Jahren an ihre Herkunftsschulform zurück versetzt Beantragung muss zum des betreffenden Jahres erfolgen Regionale Präferenzen sind bei der Rückkehr zu berücksichtigen GEW SPRK

15 Rahmenvereinbarungen GPR – BSB (Zwischenstand)
Grundsatz: Fortbildungsmöglichkeiten allen interessierten Lehrkräften werden Fortbildungsmöglichkeiten angeboten, z.B. Hospitationen, regionale Vernetzung, Begleitung durch das LI Fortbildungsangebote werden insbesondere geschaffen für Lehrkräfte, die ab an Primarschulen eingesetzt werden Lehrkräfte, die Aufgaben in einer anderen Schulform übernehmen (z.B. Berufsorientierung an Stadtteilschulen durch Berufsschullehrerinnen und -lehrer) Abrechnung wird noch diskutiert GEW SPRK

16 Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
GEW SPRK


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