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Beispiele im PICA3-Format

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Präsentation zum Thema: "Beispiele im PICA3-Format"—  Präsentation transkript:

1 Beispiele im PICA3-Format
GND-Schulungsunterlagen GND-Übergangsregeln Teil 1 Einführung, Allgemeine Sachverhalte, Personen, Gebietskörperschaften Beispiele im PICA3-Format Barbara Wolf-Dahm Universitätsbibliothek Augsburg

2 Ausgangssituation verschiedene Regelwerke, Normdateien, Formate,
Resource Description and Access RAK-WB RAK-ÖB RAK Musik RSWK Titeldaten Normdaten PND GKD EST Musik SWD MAB PND MAB GKD MAB SWD PICA3, PICA+ MAB als Internformat MARC 21 Authority GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

3 Ziel Vereinheitlichung
Regelwerk Normdatei Format Resource Description and Access RDA Titeldaten Normdaten GND MARC 21 Authority MARC 21 Authority GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

4 Warum Übergangsregeln?
GND als gemeinsame Normdatei für Formal- und Sacherschließung GND vereinigt Normdateien, die auf unterschiedlichen Regelwerken basieren Zusammenführung von RAK und RSWK bzw. Festlegungen für Sachverhalte, die in beiden Regelwerken unterschiedlich behandelt werden Angleichung an internationale Katalogisierungsregeln RDA / FRBR Neues Regelwerk liegt noch nicht vor Format MARC 21 Authority bedingt Regeländerungen GND-Datenmodell erfordert Regeländerungen GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

5 RSWK Ansetzungsregeln
RDA Entwurf GND Übergangsregeln RAK-WB RAK-Musik Ansetzungsregeln RSWK Ansetzungsregeln Perso-Projekt GKR-Projekt GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

6 GND-Übergangsregeln Verabschiedet vom Standardisierungsausschuss
am Veröffentlicht auf der Homepage der DNB unter Angewandt mit Start der GND im Produktivsystem voraussichtlich im April 2012 Integriert in das künftige gemeinsame Regelwerk für alle GND-Anwender (Formal- und Sacherschließung) GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

7 GND-Übergangsregeln Gliederung
Allgemeine Sachverhalte Personen Gebietskörperschaften Körperschaften Kongresse RSWK-spezifische Sachverhalte Werke Werke der Musik Schriftdenkmäler GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

8 GND-Übergangsregeln Terminologie
Die Terminologie wird dem internationalen Sprachgebrauch angepasst und weicht deshalb von der bisher in RAK-WB und RSWK verwendeten Terminologie ab Ansetzung bzw Bevorzugter Name [für Individualnamen] Ansetzungsform Bevorzugte Benennung [für Sachbegriffe] Homonymenzusatz Identifizierender Zusatz Siehe-Verweisung Abweichende/r Name / Benennung Siehe-auch-Verweisung Beziehung Relation In Beziehung stehend GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

9 GND-Übergangsregeln Allgemeine Sachverhalte
GND enthält die Satzarten Tp/Tn für Personen Tg für Geografika Tb für Körperschaften Tf für Kongresse/Veranstaltungen Ts für Sachbegriffe Tu für Werke GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

10 GND-Übergangsregeln Allgemeine Sachverhalte
Entitätencode ersetzt Indikator in der SWD Jeder Datensatz (außer Tn) erhält eine normierte, aus drei Buchstaben bestehende Entitätenzuordnung Innerhalb der Satzarten werden verschiedene Entitätengruppen unterschieden, z.B. Ts saz Humanismus statt Indikator s sie Deutsche statt Indikator g sis Griechisch statt Indikator g sih Westfälischer Friede statt Indikator t Die Beispiele beziehen sich auf die SWD. In der GKD gibt es keine vergleichbaren Indikatoren. Entitätencodes für Körperschaften in der GND sind z. B. „kis“ für ortsgebundere Körperschaften und „kio“ für Organe von Gebietskörperschaften GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

11 GND-Übergangsregeln Allgemeine Sachverhalte
Entity-Relationship-Model Beziehungen in einem Datensatz werden durch echte Relationen wiedergegeben Ziel: Maschinenlesbare Daten als Identifier im Semantic Web (Linked Data) Umfassende Beziehungsstruktur in den Datensätzen [Katalogisierungsformat] Relationierung erfolgt über Identifikationsnummern (!...!) Nähere Bestimmung der Beziehungen durch Codes Für die Anzeigeform werden ggf. einzelne Elemente herangezogen GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

12 GND-Übergangsregeln Allgemeine Sachverhalte
Beispiele: 110 Bayerische Staatsbibliothek 550 !...!Bibliothek$4obin 551 !...!Bayern$4adue 551 !...!München$4orta 130 500 !...!Hauptmann,Gerhart$4aut1 151 Freiheitsstatue$gNew York, NY 500 !...!Bartholdi, Frédéric Auguste$4bilh 550 !...!Wahrzeichen$4obin 551 !...!New York, NY$4orta$X1 Die Relation zum Sachbegriff Bibliothek im 1. Beispiel ist für den Teilbestand s (Sacherschließung) verbindlich, nicht für den Teilbestand f (Formalschließung). Die Relation ist Teil des mehrgliedrigen Oberbegriffs aus der SWD und muss erhalten bleiben. GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

13 GND-Übergangsregeln Allgemeine Sachverhalte
Zeitangaben werden normiert in einem eigenen Feld erfasst Beispiele: 111 Brecht-Festival$d2011$cAugsburg 548 $c2011$4datv 551 !...!Augsburg$4ortv 130 500 !...!Hauptmann,Gerhart$4aut1 548 $c1893$4datj 150 Schlacht um Stalingrad$g $b1943$4datb 550 !...!Schlacht$4obin 550 !...!Russlandfeldzug$g $4obpa 551 !...!Stalingrad$4orta GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

14 GND-Übergangsregeln Personen
Als bevorzugter Name für Personen wird der selbst gewählte Name bzw. der gebräuchlichste Name bestimmt; das gilt auch für abgekürzte Vornamen etc. Patronymika (Vaternamen) werden nicht mehr generell abgekürzt, sondern wie Vornamen behandelt Beispiele: 100 Kennedy, John F. 100 Clinton, Bill 100 Gorbačēv, Michail Sergeevič 100 Hoffmann, E. T. A. GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

15 GND-Übergangsregeln Personen
Nach Möglichkeit Individualisierung der Personennamen; die identifizierenden Merkmale werden als Beziehungen in eigenen Feldern erfasst; sie gehören weder zum bevorzugten Namen noch zur abweichenden Namensform und können für das Anzeigeformat herangezogen werden GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

16 GND-Übergangsregeln Personen
Zählungen, Beinamen und Gattungsnamen sowie Territorien und Titulaturen sind Bestandteil des Namens; sie werden im Katalogisierungsformat in je eigenen Unterfeldern angegeben und im Anzeigeformat dem persönlichen Namen/Nachnamen, Vornamen – jeweils durch Komma getrennt – nachgestellt; die Zählung erfolgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen; römische Zahlen werden in der korrekten Schreibweise und mit „.“ abgeschlossen angegeben Beispiel: 100 $PKarl$nVIII.$ISchweden, König [Katalogisierungsformat] 100 Karl, VIII., Schweden, König [Anzeigeformat] GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

17 GND-Übergangsregeln Personen
Für Biblische Personen wird der persönliche Name, gefolgt vom Gattungsnamen (z.B. Apostel, Evangelist, Prophet, Biblische Person) in der im Deutschen gebräuchlichen Form als bevorzugter Name gewählt Beispiele: 100 $PMose$IBiblische Person 100 $PJesaja$IProphet 100 $PMarkus$IEvangelist 100 $PPaulus$IApostel GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

18 GND-Übergangsregeln Personen
Bevorzugter Name für Personen des Mittelalters ist ihr persönlicher Name einschließlich ihres Beinamens in der Sprache, in der sie überwiegend geschrieben haben bzw. in der Sprache des Landes, in dem sie gewirkt haben Beispiele: 100 $PHildegardis$IBingensis 100 $PWalther$Ivon der Vogelweide 100 Boccaccio, Giovanni GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

19 GND-Übergangsregeln Personen
Für Regierende Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser wird der persönliche Name in der im Deutschen gebräuchlichsten Form, gefolgt von Zählung (in römischen Ziffern), Territorium und Titel (in der im Deutschen gebräuchlichsten Form) als bevorzugter Name gewählt Beispiele: 100 $PFriedrich$nII.$IPreußen, König 100 $PAlbrecht$nII.$IMainz, Erzbischof 100 $PCharles$IWales, Prinz GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

20 GND-Übergangsregeln Personen
Päpste und Patriarchen erhalten als bevorzugten Namen ihren Papst- bzw. Patriarchennamen in der im Deutschen gebräuchlichsten Form mit Zählung in römischen Ziffern und der Amtsbezeichnung Papst bzw. Patriarch; bei den Patriarchen wird vor der Amtsbezeichnung noch das Patriarchat (ebenfalls deutschsprachig) ergänzt Beispiele: 100 $PInnozenz$nIX.$IPapst 100 $PBartholomaios$nI.$IKonstantinopel, Patriarch GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

21 GND-Übergangsregeln Personen
Der bevorzugte Name für Familien wird wie bisher gebildet; die Gattungsbezeichnung Familie ist Bestandteil des Namens; bei gleichnamigen Familien wird der charakteristische Ort als Beziehung erfasst; bei Herrscher- und Adelsfamilien wird im bevorzugten Namen die Gattungsbezeichnung Familie weggelassen und der Name im Plural gebildet Beispiele: 100 $PRothschild$IFamilie 100 $PHabsburger 100 $PHahn$IFamilie $PHahn$IFamilie 551 !...!Wiesbaden$4ortc !...!Sylt$4ortc GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

22 GND-Übergangsregeln Personen
Der bevorzuge Name für Heilige und Selige wird analog zu sonstigen Personen ihrer Zeit gebildet; die deutschsprachigen Gattungsbezeichnungen Heiliger, Heilige, Seliger und Selige werden, wenn kein Beiname bekannt ist, dem Namen hinzugefügt; wird der Gattungsname nicht als bevorzugter Name gewählt, wird er als abweichende Namensform erfasst Beispiele: 100 $PSebastian$IHeiliger 100 Soubirous, Bernadette 400 Soubirous, Bernadette$IHeilige 400 Soubirous, Bernadette$ISainte GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

23 GND-Übergangsregeln Personen
Der bevorzuge Name für Götter und literarische Gestalten wird wie bisher gebildet; die deutschsprachigen Gattungsbezeichnungen Gott, Göttin, Literarische Gestalt oder Sagengestalt werden als Bestandteil des Namens immer hinzugefügt Beispiele: 100 $PArtemis$IGöttin 100 Holmes, Sherlock$ILiterarische Gestalt 100 $PLech$ISagengestalt GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

24 GND-Übergangsregeln Personen
Als bevorzugter Name für Ehefrauen, die sich mit dem Namen des Ehemanns nennen, wird der eigene Name gewählt, wenn er bekannt ist; ist der eigene Name weder bekannt noch zu ermitteln, wird der Name des Ehemanns als bevorzugter Name gewählt; die weibliche Anredeform wird als Gattungsbezeichnung und Bestandteil des Namens dem Namen nachgestellt Beispiele: 100 Pompidou, Claude 100 Christner, John W.$IMrs. GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

25 GND-Übergangsregeln Personen
Der bevorzugte Name für gleichnamige Personen, die mit Bezeichnungen wie der Ältere und der Jüngere o.ä. unterschieden werden, wird ohne diese Zusätze gebildet; die Namensform mit Zusatz wird als abweichender Name erfasst; der Zusatz steht in einem eigenen Unterfeld Beispiel: 100 Dumas, Alexandre 400 Dumas, Alexandre$Ider Ältere 400 Dumas, Alexandre$IVater 400 Dumas, Alexandre$Ipère GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

26 GND-Übergangsregeln Personen
Ehemalige Adelsprädikate und Adelstitel deutscher Staatsbürger nach 1919 werden wie bisher behandelt; die Angabe des Adelsprädikats erfolgt im Katalogisierungsformat in einem eigenen Unterfeld direkt hinter dem Namen; für den bevorzugten Namen wird der Adelstitel nicht berücksichtigt; der Name mit dem ehemaligen Adelstitel wird als abweichender Name erfasst; die Namensform mit vorangestelltem Adelsprädikat wird nicht erfasst Beispiele: 100 Dönhoff, Marion 400 Gräfin Dönhoff, Marion 100 Thurn und Taxis, Gloria$cvon GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

27 GND-Übergangsregeln Personen Wichtige Änderungen
Unterscheidende Zusätze (Homonymenzusätze nach RSWK) entfallen Identifizierenden Merkmale werden als Beziehungen in eigenen Feldern erfasst; sie gehören nicht zum bevorzugten Namen Der erste Vorname wird nicht mehr obligatorisch aufgelöst Bevorzugter Name von regierenden Fürsten, Mitgliedern regierender Fürstenhäuser, Päpsten und Patriarchen deutschsprachig Zählungen werden unmittelbar hinter dem Namen in einem getrennten Unterfeld angegeben GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

28 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Als bevorzugter Name für Gebietskörperschaften wird der gebräuchlichste Name gemäß der Nachschlagewerke, bevorzugt deutschsprachig, gewählt; andere Namensformen sowie originalsprachige bzw. -schriftliche Namen werden als abweichende Namen erfasst Beispiele: 151 Florenz Kairo 451 Firenze AlQāhira 451 Florentia 451 Comune di Firenze 451 Città di Firenze GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

29 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Einleitende Bezeichnungen wie Sankt, Markt bzw. fremdsprachige Äquivalente sind Bestandteil des bevorzugten Namens, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so angeführt; es wird nicht auf eine ausgeschriebene Form normiert Beispiele: 151 Sankt Gilgen 151 Markt Schwaben 151 Saint-Tropez 151 St. Moritz 151 Kreis Herzogtum Lauenburg 151 Samtgemeinde Grafschaft Hoya GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

30 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Bad, Seebad, Luftkurort etc. und fremdsprachige Äquivalente werden entsprechend ihrer Gebräuchlichkeit [Nachschlagewerke] als Namensbestandteil behandelt oder entfallen Beispiele: 151 Bad Segeberg 151 Seebad Ahlbeck 151 Aix-les-Bains 151 Evian-les-Bains GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

31 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Erläuternde Bestandteile werden als Namensbestandteil in der nachgewiesenen Form übernommen, wobei die gebräuchlichste Namensform [Nachschlagewerke] bevorzugt wird Beispiele: 151 Brandenburg an der Havel 151 Frankfurt am Main 151 St. Johann in Tirol GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

32 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt Beispiele: 151 New York, NY 151 Las Vegas, Nev. GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

33 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Der bevorzugte Name für Ortsteile wird i.d.R. mit Bindestrich (Hauptort-Ortsteil) gebildet; für Ortsteile in der Schweiz und im außerdeutschsprachigen Raum wird die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i.d.R. eine selbstständige Form) gewählt Beispiele: 151 Hofheim-Lorsbach 151 Riedbach$gBern GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

34 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Verwaltungseinheiten erhalten als bevorzugten Namen den selbst geführten gebräuchlichen Namen ohne Weglassungen oder Umstellungen Beispiele: 151 Landkreis Starnberg 550 !...!Landkreis$4obin 151 Landkreis Hof 451 Hof (Saale)$gKreis GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

35 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften werden analog behandelt Beispiele: 151 Diözese Mainz 151 Diözese Chioggia 151 Erzdiözese Gnesen 151 Kirchenkreis Lauenburg 151 Dekanat Cochem an der Mosel GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

36 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Ändert sich der bevorzugte (d.h. offizielle) Name einer Gebietskörperschaft, so wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz gebildet; die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt [Vorgänger – Nachfolger – Beziehung] Beispiel: 151 Tschechoslowakei 551 !...!Tschechische Republik$4nach 551 !...!Slowakei$4nach 151 Tschechische Republik 151 Slowakei 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

37 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Beispiele: 151 Demokratische Republik Kongo 551 !...!Zaïre$4nazw 551 !...!Belgisch-Kongo$4vorg 551 !...!Kongo-Freistaat$4nazw 151 Chemnitz 551 !...!Karl-Marx-Stadt$4nazw GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

38 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Für die Verwendung der Entitäten in der Sacherschließung gelten Sonderregeln; i.d.R. wird die neueste Namensform bzw. der jüngste Status verwendet; die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet Beispiel: 151 Sankt Petersburg Leningrad 451 Sankt-Peterburg 451 Leningrad$4naaf 451 Petrograd$4naaf 551 !...!Leningrad$4nazw !...!Petrograd$4vorg 551 !...!Petrograd$4nazw !...!Sankt Petersburg$4nach Die Verweisungen mit der alten Ansetzungsform aus der SWD sind nach Übergangsregel R10 nötig GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

39 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Ausnahme: Datensätze für früher selbstständige Orte, die heute Ortsteile bilden, werden bei Bedarf verwendet Beispiel: 151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920] 151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum ] 151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersorf [benutzt für die Zeit ab 2001] GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

40 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften
Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität; das gilt auch für Hinzufügung oder Wegfall von Bezeichnungen wie Bad oder Umbenennungen von Kreis auf Landkreis o.ä. Beispiele: 151 Bayern 451 Freistaat Bayern 451 Herzogtum Bayern 451 Königreich Bayern 151 Enzklösterle 451 Luftkurort Enzklösterle GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,

41 GND-Übergangsregeln Gebietskörperschaften Wichtige Änderungen
Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeit deutschsprachig gebildet Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens für die bevorzugte Namensform, weniger Normierungen Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer Datensatz gebildet Planungsgemeinschaften werden Körperschaften GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm,


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