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Minimierung krebserzeugender Stoffe:

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Präsentation zum Thema: "Minimierung krebserzeugender Stoffe:"—  Präsentation transkript:

1 Minimierung krebserzeugender Stoffe:
Der AGS hat seine Hausaufgaben gemacht – jetzt sind die Betriebe am Zug! Fachdiskussion: AGS-Risikobewertungskonzept – Praktische Umsetzung: Erfahrungen und Erkenntnisse 27. Münchner Gefahrstofftage, 23. – 25. November 2011 Henning Wriedt Beratungs- und Informationsstelle Arbeit & Gesundheit Hamburg

2 Struktur und Bausteine Vom Konzept zum Stoff Aufgaben der Betriebe …
Übersicht Ziele Struktur und Bausteine Vom Konzept zum Stoff Aufgaben der Betriebe … … und der Betriebsräte Zusammenfassung und Ausblick Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

3 Ziele Praxisgerechte Umsetzung des Minimierungsgebots
gem. § 7 (4) und § 9 (2) GefStoffV (wenn Substitution [noch] nicht möglich ist) Unterstützung der Betriebe bei der Minimierung Vorrang für die Minimierung hoher Belastungen Überprüfbarkeit der Minimierungsaktivitäten bei gleichzeitiger Überwindung der Defizite des früheren TRK-Konzepts: mangelndes Minimierungsbemühen bei TRK-Einhaltung (betriebliche Gleichbehandlung von MAK- und TRK-Wert) Ableitung / Anpassung von TRK-Werten zeitaufwendig große Risikounterschiede bei TRK-Werten unterschiedlicher Stoffe Minimierung „bis Null“ real nicht möglich Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

4 Struktur und Bausteine Übersicht
Einführung von drei Bereichen (Maßnahmenbereiche / Risikobereiche) gegenüber zwei Bereichen im früheren TRK-Konzept Stoffunabhängiges gestuftes Maßnahmenkonzept zur Expositionsminderung: Stufung der Einzelmaßnahmen in drei Bereiche Quantifizierte Risiken Steuerungsgrößen innerhalb des Konzepts Zwei stoffunabhängige Risikogrenzen (Akzeptanz- und Toleranzrisiko) Basis für stoffspezifische Werte (Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen) Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

5 Struktur und Bausteine Übersicht
Drei Bereiche (Maßnahmenbereiche / Risikobereiche) Denken in Bändern! Erkrankungs-Risiko hohes Risiko: aufwändigste Maßnahmen Toleranzrisiko mittleres Risiko: weniger aufwändige Maßnahmen Akzeptanzrisiko niederes Risiko: am wenigsten aufwändige Maßnahmen Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

6 Struktur und Bausteine: Gestufte Maßnahmen
Das Wichtigste sind die Maßnahmen! 19 abgestufte Einzelmaßnahmen einsortiert in fünf Maßnahmengruppen Abstufung von Maßnahmen – drei Beispiele Atemschutz bei hohem Risiko: verbindlich vorgeschrieben bei mittlerem Risiko: zur Verfügung zu stellen, Verwendung eigene Entscheidung bei niedrigem Risiko: nicht erforderlich Minimierung der Exposition bei hohem und mittlerem Risiko: verbindlich vorgeschrieben bei niedrigem Risiko: freiwillig (d.h. betrieblich zu regeln) Maßnahmenplan bei niedrigem Risiko: unnötig Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

7 Struktur und Bausteine: Maßnahmenplan
Maßnahmenplan – was ist das? Maßnahmenplan: ein neues Instrument Ergänzung der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Vorgabe in § 6 Abs. 8 Nr. 4 GefStoffV, dort gefordert: Angabe weiterer Schutzmaßnahmen, die zukünftig zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts ergriffen werden sollen Inhalt eines Maßnahmenplans Beschreibung, wie weitere Expositionsminderung erreicht werden soll, unter Angabe konkreter Einzelheiten: in welchen Zeiträumen in welchem Ausmaß aufgrund welcher Maßnahmen Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

8 Struktur und Bausteine: zwei Risikogrenzen
Risiko – für was? zusätzliches Risiko an Krebs zu erkranken als Folge der Belastung am Arbeitsplatz Rahmenbedingung Annahme hinsichtlich der Exposition: ständig arbeitstäglich während des gesamten Arbeitslebens (8 Std./Tag, 240 Tage/Jahr, 40 Jahre) obere Risikogrenze – „Toleranzrisiko“ 4 : 1.000 untere Risikogrenze – „Akzeptanzrisiko“ 4 : (spätestens ab 2018) 4 : (für einen Übergangszeitraum, mindestens bis 2013, längstens bis 2018) Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

9 Struktur und Bausteine: zwei Risikogrenzen
Unterschiedliche Funktion der beiden Risikogrenzen in Bezug auf das Minimierungsgebot Obere Risikogrenze Startpunkt für Risikominimierung – keine Dauerbelastung (höhere Risiken sind durch verbindliche Verwendung von Atemschutz ausgeschlossen) tatsächliches Lebenszeit-Risiko wird wegen Minimierungs- Pflicht unter 4 : liegen Untere Risikogrenze Zielpunkt für Risikominimierung (identisch mit Umweltzielrisiko!) tatsächliches Lebenszeit-Risiko wird aus unterschiedlichen Gründen über 4 : liegen (höheres Startrisiko, langsames Minimierungstempo, freiwillige Minimierung unterhalb von 4 : ) Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

10 Struktur und Bausteine: Material zum Nachlesen
Offizielle Beschreibung des neuen Konzepts: Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 (BekGS 910) Hilfestellungen zum Verständnis des neuen Konzepts: im Bereich „Risikoakzeptanz-Konzept des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS)“ auf der Website der BAuA: Aufsatz „Das Risikoakzeptanzkonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe“, zu finden auf der Website des IFA: Fragen-Antworten-Katalog des AGS (Entwurf ist fertig, soll im November verabschiedet werden) abzuraten: Fragen-Antworten-Katalog auf der IFA-Website – z. T. irreführend, z. T. falsche Begriffe (nicht mit AGS abgestimmt) Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

11 Vom Konzept zum Stoff Wie kommt man von den übergeordneten Risikogrenzen zu den Luftkonzentrationen für Einzelstoffe? Risikogrenzen: identisch für alle Stoffe für jeden Stoff muss zunächst die stoffspezifische Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) bestimmt werden daraus werden dann die stoffspezifische Akzeptanzkonzentration und Toleranzkonzentration abgeleitet Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

12 Vom Konzept zum Stoff Exposition-Risiko-Beziehungen – Prinzip
(für Stoffe X und Y) Exposition-Risiko-Kurve linear (für Stoff X) Risiko Exposition-Risiko-Kurve nicht-linear (für Stoff Y) Toleranzrisiko Akzeptanzrisiko AK-X TK-X AK-Y TK-Y Exposition AK: Akzeptanzkonzentration TK: Toleranzkonzentration Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

13 Vom Konzept zum Stoff Stoffe, die (demnächst) vom Konzept erfasst werden Acrylamid Acrylnitril Aluminiumsilikat-Fasern (Keramikfasern) Asbest Benzo(a)pyren 1,3-Butadien Ethylenoxid 4,4‘-Methylendianilin Nitrosamine Trichlorethen Arsen Benzol Cadmium Epichlorhydrin Hydrazin Beryllium Blei (evtl. AGW) Chrom (VI) Cobalt Dieselmotor-Emissionen Nickel Quarz (evtl. AGW) Antimontrioxid Bitumen Ethylenimin Propylenoxid Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

14 Vom Konzept zum Stoff Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung
(zur Zeit in Vorbereitung) Hilfestellungen für bestimmte Probleme, die für einzelne Stoffe bei der Umsetzung des Konzepts in der Praxis auftreten können: Wirkungsschwelle für andere Gesundheitsschäden unterhalb der Toleranzkonzentration ✔ bereits früher ermittelter Stand der Technik (ehemaliger TRK-Wert) unterhalb der Toleranzkonzentration ✔ Hintergrundbelastung oberhalb der Akzeptanzkonzentration ✔ messtechnische Bestimmungsgrenze Umgang mit Expositionsspitzen sowie mit gelegentlicher Exposition (Dosisbetrachtungen) ✔ / in Arbeit Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

15 Vom Konzept zum Stoff Hilfen für Umsetzung im Betrieb
Maßnahmen-TRGS für besonders weit verbreitete Stoffe Anpassung bestehender oder Ableitung zusätzlicher TRGS (z.B. Asbest, Benzo(a)pyren (Teer), Dieselmotor-Emissionen, Keramikfasern, Mineralischer Staub – Quarzfeinstaub, N-Nitrosamine, Schweißen – Chrom VI, Cobalt, Nickel) Anpassung der Schutzmaßnahmen ans Maßnahmenkonzept Integration der Akzeptanz- und Toleranzkonzentration Fragen-Antworten-Katalog mit Erläuterungen zu 25 Fragen: verabschiedet, bald verfügbar Anleitung zur Berücksichtigung zusätzlicher Faktoren bei der Gefährdungsbeurteilung detaillierte Hinweise für stoffspezifische Faktoren (s. vorige Folie) verfügbar voraussichtlich Ende 2012 Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

16 Vom Konzept zum Stoff Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung
für die vom Konzept erfassten Stoffe erheblich: Minimierung muss künftig geplant und nachvollziehbar dokumentiert werden (Maßnahmenplan) für einige dieser Stoffe werden für viele Tätigkeiten große bis sehr große Anstrengungen erforderlich werden aber: Grenzen der Machbarkeit werden vom AGS für jeden Stoff sorgfältig geprüft Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

17 Konzentration [µg/m³] bei 410-3 (Toleranzrisiko)
Vom Konzept zum Stoff Stoffe, die voraussichtlich große Anstrengungen erfordern werden – eine Auswahl Stoff Konzentration [µg/m³] bei 410-3 (Toleranzrisiko) Konzentration [µg/m³] bei 410-4 (Akzeptanzrisiko) ehem. TRK [µg/m³] Arsen-Verbindungen 8,3 0,8 100 Benzo(a)pyren 0,7 0,07 2 / 5 Cadmium 1,6 0,16 15 / 30 Chrom (VI) < 5 ? < 0,5 ? 50 / 100 Hydrazin 22 2,2 130 Nickel 500 Trichlorethen (11 ppm) (6 ppm) (50 ppm) Keramikfasern F/m³ F/m³ F/m³ Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

18 Aufgaben der Betriebe Weshalb sollten die Betriebe das Konzept anwenden, solange es noch nicht formaler Teil der GefStoffV ist? Minimierungsgebot Minimierung ist gem. § 7 (4) und § 9 (2) GefStoffV zwingend vorgeschrieben TRGS 400 bietet an, wie das Minimierungsgebot erfüllt werden kann – durch Anwendung des AGS-Konzepts! entsprechende Hinweise in Nr. 6.4 (5) und Nr. 6.6 (5) Der Arbeitgeber kann zwar eine andere Methode für die Minimierung wählen, aber dann muss er nachweisen, dass sie mindestens genauso wirksam ist wie das Konzept, das in der BekGS 910 beschrieben ist Betriebe sind aufgefordert, das Konzept zu erproben Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

19 Aufgaben der Betriebe Wie kann die Anwendung des Konzepts in der betrieblichen Praxis aussehen? Überprüfung anhand des Gefahrstoffverzeichnisses und der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung: Werden Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen ausgeübt, für die Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen in der BekGS 910 veröffentlicht sind? wenn ja: Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, Anpassung der Schutzmaßnahmen, ggf. Erstellung eines Maßnahmenplans Regelmäßige Überprüfung (mindestens jährlich) ob weitere krebserzeugende Stoffe in die BekGS 910 aufgenommen worden sind, die im Betrieb verwendet werden Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

20 Aufgaben der Betriebe Was können Betriebe bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen tun, die (noch) nicht vom Konzept erfasst werden? Prüfen und ggf. Gefährdungsbeurteilung nachbessern: Sind bei der Gefährdungsbeurteilung alle Schutzmaßnahmen berücksichtigt worden, die im gestuften Maßnahmenkonzept (in den Gruppen 2 – 5) enthalten sind? Sind Maßnahmen geplant, um die Belastung mit dem Stoff in Zukunft weiter zu verringern? Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich? Welcher Bewertungsmaßstab ist bei der Ableitung der Schutzmaßnahmen zugrunde gelegt worden? Ab welcher Luftkonzentration muss Atemschutz verwendet werden? Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

21 … und von Betriebsräten
Wirksamkeit des neuen Konzepts hängt auch vom Handeln der Betriebsräte ab denn: Ziele des Konzepts kann die GefStoffV zwar vorgeben, aber dessen Umsetzung können Aufsichtsbehörden nur punktuell überprüfen Ohne gezieltes Handeln in den Betrieben werden diese Ziele nicht – oder nur sehr langsam erreicht Ebenfalls Aufgabe von Betriebsräten, im Interesse der KollegInnen überall auf gezielte und zügige Umsetzung des Konzepts hinzuwirken Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt werden. (§ 80 (1) Nr. 1 BetrVG) Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

22 … und von Betriebsräten
Was können Betriebsräte konkret tun? im ASA ansprechen (oder Arbeitgeber darauf hinweisen): Beginn der Erprobung des neuen Konzepts zur Minimierung krebserzeugender Stoffe sollte Anlass für Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung sein – werden Tätigkeiten mit Stoffen ausgeübt, die bereits in der BekGS 910 gelistet sind? einfache Möglichkeiten für eigene Kontrollen / Stichproben für Stoffe, die in der BekGS 910 gelistet sind Ist bei der Ableitung der Schutzmaßnahmen die BekGS 910 berücksichtigt worden? Ist ein Maßnahmenplan für die weitere Minimierung dieser Stoffe aufgestellt worden? Ist der Betriebsrat bei dessen Aufstellung beteiligt worden? Umsetzung des Maßnahmenplans regelmäßig prüfen! Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

23 Zusammenfassung und Ausblick
Konzept umfasst drei Ebenen Stoffunabhängige (generische) Ebene Rahmenkonzept (BekGS 910) Stoffspezifische Ebene für jeden Stoff: ERB; Toleranz- und Akzeptanzkonzentration (BekGS 910, Nr. 3) für einige Stoffe: stoffspezifische Faktoren Tätigkeitsspezifische Ebene Schutzmaßnahmen-TRGS; möglicherweise VSK (AGS) Gefährdungsbeurteilung; ggf. Maßnahmenplan zur weiteren Minimierung (Arbeitgeber) Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011

24 Zusammenfassung und Ausblick
Integration des Konzepts in die GefStoffV für Juni 2015 vorgesehen im Zuge der kompletten Umstellung der GefStoffV auf die CLP-Verordnung der EU (GHS) Ausweitung des Geltungsbereichs auf weitere Stoffe Ableitung von Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) für weitere Stoffe – bisher ERB für 35 Stoffe fertig oder in Arbeit Ergänzung der BekGS 910 Anleitung zur Berücksichtigung zusätzlicher, stoffspezifischer Faktoren bei der Gefährdungsbeurteilung (für Ende 2012 vorgesehen) Henning Wriedt Minimierung krebserzeugender Stoffe Münchner Gefahrstofftage 2011


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