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Bilaterale Handelsabkommen – Chance oder Risiko für Entwicklungsländer? EU-Handelspolitik im Spannungsfeld von Multilateralismus und Bilateralismus Gebrauchsanweisung.

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Präsentation zum Thema: "Bilaterale Handelsabkommen – Chance oder Risiko für Entwicklungsländer? EU-Handelspolitik im Spannungsfeld von Multilateralismus und Bilateralismus Gebrauchsanweisung."—  Präsentation transkript:

1 Bilaterale Handelsabkommen – Chance oder Risiko für Entwicklungsländer?
EU-Handelspolitik im Spannungsfeld von Multilateralismus und Bilateralismus Gebrauchsanweisung Dieser Mustervortrag wurde im August 2004 von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) entwickelt. [1] Er richtet sich an die entwicklungspolitisch interessierte Öffentlichkeit und steht für Vorträge oder Bildungsmaßnahmen zur freien Verfügung. Dauer des Vortrags: Etwa 60 Minuten ohne Diskussion Voraussetzungen: Detaillierte Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, die teilweise komplexen Inhalte sind jedoch mit allgemeinen Vorkenntnissen zum Welthandelssystem besser verständlich. Struktur: Die Notizenseiten bieten drei Formen von Informationen die Folien, die die wichtigsten Punkte beinhalten einen Fließtext mit ausführlicheren Informationen und Erklärungen zu den Folien; je nach Bedarf kann dieser Text abgelesen werden oder als Grundlage für einen freien Vortrag dienen einen Fußnotenapparat mit zusätzlichen Informationen sowie Quellenangaben, die zur weiter gehenden Recherche dienen; wann immer möglich wurde ein Internetlink angegeben. Für weitere Nachfragen oder Rückmeldungen zum Vortrag wenden Sie sich bitte an oder [1] Autor des Vortrags ist Nikolai Fichtner. Gefördert von der InWEnt gGmbH aus Mitteln des BMZ.

2 Gliederung Einführung: Freihandel und Entwicklung
Überblick: Positionen von EU und Entwicklungsländern und WTO-Verhandlungen Alternative Bilateralismus? Bilaterale Abkommen der EU mit dem Mercosur und den AKP-Staaten Handel und Entwicklung zwischen Multi- und Bilateralismus Der Vortrag ist folgendermaßen strukturiert: In einer kurzen Einführung geht es allgemein um Freihandel als entwicklungspolitisches Instrument. Dann beginnt die Analyse mit einem Überblick über die Positionen, die EU und Entwicklungsländer in den Welthandelsgesprächen vertreten sowie einer Darstellung des multilateralen Systems der WTO und der aktuellen Verhandlungsrunde. Anschließend wird danach gefragt, ob das Scheitern der letzten WTO-Ministerkonferenz in Cancún und die seitdem eher stockenden Verhandlungen den Trend zu bilateralen Abkommen verstärken. Es folgt ein Überblick über bestehende bilaterale Abkommen der EU und laufende Verhandlungen mit zwei Beispielen sowie Erklärungsansätzen zum Zusammenhang von Handel und Entwicklung. Abschließend dann eine Darstellung entwicklungspolitischer Implikationen des Bilateralismus sowie einiger Kernforderungen.

3 Einführung: Freihandel 1/3
Die herrschende Meinung: Freihandel ist der Schlüssel zu globalem Wohlstand und daher die beste Entwicklungsstrategie. Die politische Umsetzung: Liberalisierung auf regionaler Ebene (z.B. EU), in der Welthandelsorganisation (WTO) und in bilateralen Handelsabkommen - auch zwischen Industrie- und Entwicklungsländern Ein zentrales Argument in der neoliberal geprägten Liberalisierungs- und Deregulierungsdebatte hört man immer wieder: Freihandel ist der Schlüssel zu globalem Wohlstand. Daher gilt Freihandel auch als das Patentrezept für arme Länder, um Entwicklungsprozesse anzustoßen und Armut zu bekämpfen. Man glaubt, dass die ökonomische Theorie die Überlegenheit des Freihandels zweifelsfrei bewiesen hat. Und man glaubt außerdem an eine „Lehre der Geschichte“, die besagt, dass früher arme Länder durch Freihandel zu reichen Ländern wurden.[1] Folglich müssten Staaten eine Politik der Liberalisierung und Deregulierung betreiben, d.h.sie sollen ihre Märkte nach außen öffnen, Handels- und Investitionshemmnisse abbauen - den Marktkräften freieren Lauf lassen. Unterstützt durch diese Argumentation wird die Freihandelsagenda derzeit auf mehreren Ebenen umgesetzt: In regionalen Integrationsprojekten wie der EU, im multilateralen Forum der Welthandelsorganisation WTO und auf bilateraler Ebene. Dabei gibt es immer mehr Freihandelsabkommen, an denen sowohl Industrieländer als auch Entwicklungsländer beteiligt sind. [1] Vgl. Chang, Ha-Joon: Kicking Away the Ladder, The „Real“ History of Free Trade, FPIF Special Report, December 2003,

4 Einführung: Freihandel 2/3
Die Einschränkung: Freihandel hilft meist nur den ökonomisch Starken Historische Erfahrung: Jetzt entwickelte Länder sind durch Protektionismus und aktive Industriepolitik groß geworden Diese Entwicklungsinstrumente werden den armen Ländern heute oft verweigert („Kicking away the Ladder“) Ein Blick in die Geschichte zeigt jedoch: Freihandel hat meist nur den ökonomisch Starken genützt. So gut wie alle Länder, die heute reich und entwickelt sind, haben den Aufbau ihrer Industriezweige durch Markteingriffe, Schutzzölle und Industriepolitik gefördert. Erst als ihre Industrien konkurrenzfähig waren, als sie - bildlich gesprochen - die volkswirtschaftliche Leiter bis ganz nach oben geklettert waren, wurden sie zu Anhängern des Freihandels. Um im Bild zu bleiben: Mit der Durchsetzung des Freihandelsprinzips treten die heute industrialisierten Länder die Leiter weg, auf der sie selbst nach oben gestiegen sind.[1] Durch Freihandelsabkommen werden bestimmte staatliche Regulierungsinstrumente zum Schutz der eigenen Wirtschaft ausgeschlossen. [2] Das trifft besonders die Entwicklungsländer. [1] Ebda. Großbritannien begann seinen Freihandelskurs etwa 1846 nach der großen Industrialisierungswelle. Die USA schützten ihren Markt bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs durch hohe Zölle. Danach wurden sie als industrielle Supermacht zum Freihandelsbefürworter. [2] Zu diesen Instrumenten gehören Schutzzölle, Quotenregelungen, local-content-Regeln,etc.

5 Einführung: Freihandel 3/3
Umfang moderner „Freihandelsabkommen“ Warenhandel Agrarpolitik Handel mit Dienstleistungen Patentschutz Investitionsschutz Öffentliche Beschaffung Wettbewerbsrecht Handelserleichternde Maßnahmen Moderne Freihandelsabkommen regeln jedoch weit mehr als nur den klassischen Warenhandel. Ihr Name ist daher eher irreführend. Heute wird eine breite Themenpalette in die Verhandlungen einbezogen – von Patenten auf Medikamente bis zu den Regeln für staatliche Ausschreibungen.[1] In vielen dieser Bereiche beschränken bereits heute Handelsabkommen den staatlichen Gestaltungs- und Entwicklungsspielraum. [1] Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft, Opladen 2002, S.120f.

6 Welthandelslandschaft: Was will die EU?
Warenhandel weitgehende Marktöffnung der Industrieländer, aber auch Zugeständnisse fortgeschrittener Entwicklungsländer Dienstleistungen offensives Interesse an der Marktöffnung anderer WTO-Mitglieder Aufnahme neuer Themen Investitionen, Wettbewerb, öffentliche Beschaffung, Handelserleichterung = Singapur-Themen / WTO-plus Landwirtschaft Schutz der eigenen subventionierten Landwirtschaft Die EU verfolgt eine Reihe von Interessen offensiv gegenüber anderen Industrieländern, aber auch gegenüber Entwicklungsländern: Im Bereich des Industriegüterhandels, oft auch als Non-Agricultural Market Access bezeichnet, fordert sie eine weitgehende Marktöffnung anderer Industrieländer. Aber auch von Entwicklungsländern erwartet sie bedeutende Zugeständnisse.[1] Der Bereich Dienstleistungen besitzt hohe Priorität für die EU. Hier fordert sie andere Länder auf, ihre Märkte für europäische Dienstleistungsanbieter zu öffnen [2], zum Beispiel im Bereich Trinkwasser. Darüber hinaus fordert die EU grundsätzlich die Aufnahme neuer Themen, den so genannten Singapur-Themen: Investitionen, Wettbewerb, öffentliche Beschaffung und Handelserleichterung.[3] Diese Bereiche werden oft als WTO-plus bezeichnet, da sie über bisherige Verpflichtungen bei der Welthandelsorganisation WTO hinausgehen. Die Forderungen der EU in diesen Bereichen stoßen auf große Skepsis der Entwicklungsländer, die um ihre eigenen Entwicklungsmöglichkeiten fürchten. Gleichzeitig verhält sich die EU im Bereich Landwirtschaft defensiv, um ihre hoch protektionistische Gemeinsame Agrarpolitik zu schützen. [1] DG Trade Work Programme for 2004, Brüssel, : “On Non agricultural market access, the EU will maintain a high level of ambition (…) The key objectives in this field remain a high degree of tariff liberalisation from developed WTO members without exclusions, and special and differential treatment for developing countries, with meaningful contributions from the more advanced among them (…).” [2] Ebda.: “In relation to services negotiations, the request and offer process will retain a high priority for the EU, where we must pursue our offensive interests and in particular press for significantly improved offers.” [3] Ebda.: “The EU will continue to press the case for international rule making in the field of the Singapore issues (trade and investment, trade and competition, trade facilitation, transparency in government procurement), given their importance in the overall balance of the Doha round, in achieving stability, predictability and effective market access in our trade and investment relations with other countries (…).”

7 Welthandelslandschaft: Was wollen die Entwicklungsländer?
Koalition der Entwicklungs- und Schwellenländer (Brasilien, China, Indien...) Zentrales Interesse Agrarexport Abbau der Agrarsubventionen im Norden Marktöffnung der Industrieländer G90 = AKP + AU + LDC Keine weitere eigene Marktöffnung Freier Zugang zu Märkten der entwickelten Länder Verzicht auf Singapur-Themen Entschädigung der Präferenzinhaber In den Welthandelsgesprächen haben sich auf Seiten der Entwicklungsländer zwei wichtige Koalitionen gebildet. Hierbei ist zunächst die G21 zu nennen. Das ist eine Koalition, die sich im Vorfeld der WTO Ministerkonferenz in Cancún 2003 gebildet hat. Sie vereint vor allem Schwellenländer mit starkem Exportinteresse im Agrarbereich und wird maßgeblich von Brasilien angeführt.[1] Wichtige Forderungen sind: Der Abbau der Agrarsubventionen im Norden, insbesondere die Abschaffung aller Exportsubventionen. Das sind Fördermittel, mit deren Hilfe vor allem die EU und die USA ihre Agrarprodukte so billig machen, dass sie auf dem Weltmarkt den Produkten der Entwicklungsländer Konkurrenz machen. Die Marktöffnung der Industrieländer, vor allem für Agrarprodukte aus dem Süden. Die sich teilweise überlappenden Gruppen der am wenigsten entwickelten Länder LDC (=Least Developed Countries), der afrikanischen, pazifischen und karibischen, kurz AKP-Staaten [2] und der Staaten der Afrikanischen Union bilden die G90. Diese Gruppe der ärmsten Länder fordert: die eigenen Märkte nicht weiter öffnen zu müssen freien Zugang zu allen Märkten der entwickelten Länder für ihre Produkte [3] den Verzicht auf Verhandlungen zu drei der umstrittenen ‚Singapur-Themen‘ eine Entschädigung der Inhaber von Handelspräferenzen. Zur Erklärung: Bisher haben die LDC freien Marktzugang und die AKP-Staaten bevorzugten Marktzugang zur EU genossen. Wenn die EU ihre Zölle für alle weiter senkt, verliert dieser Vorteil jedoch seinen Wert. Die LDC-Staaten fordern daher eine Entschädigung für diese Präferenzerosion.[4] [1] Die G21 bestehen aus Ägypten, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, China, Indien, Indonesien,, Kuba, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Paraguay, Philippinen, Simbabwe, Südafrika, Tansania, Thailand, Venezuela. [2] Das sind zumeist ehemalige französische und britische Kolonien aus Afrika, Karibik und Pazifik, denen die EU günstigeren Zugang zu ihrem Markt gewährt. Einige AKP-Staaten sind auch gleichzeitig LDC-Staaten. [3] Dieser zoll- und quotenfreie Zugang zum europäischen Markt besteht für die LDCs bereits durch die Everything but Arms-Initiative der EU. [4] Die gemeinsame Position der LDC aus der „Dakar Declaration of the Third LDC Trade Ministers Meeting“, 5. Mai 2004,

8 Die WTO - ein multilaterales Forum
Arena WTO Die WTO - ein multilaterales Forum 147 Mitgliedstaaten = 90 Prozent des Welthandels Regelwerk: Abkommen zu Warenhandel (GATT), Dienstleistungen (GATS), geistigem Eigentum (TRIPS) Streitschlichter bei Vertragsverstößen Kritik der Entwicklungsländer: Intransparenz und mangelhafte Teilhabe im Verhandlungsprozess Das zentrale Forum für die Durchsetzung der Freihandelsagenda ist seit 1995 die Welthandelsorganisation WTO. Mit inzwischen 147 Mitgliedstaaten [1] sind dort fast alle relevanten Akteure des Welthandels vertreten [2]. Bindend für alle sind bisher die Abkommen zur Liberalisierung des Warenhandels (GATT), des Handels mit Dienstleistungen (GATS) und zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS). Leitendes Prinzip dieser Abkommen ist die Nicht-Diskriminierung: Handelspartner aus allen Mitgliedstaaten sollen gleich behandelt werden – und nicht schlechter als inländische Wirtschaftssubjekte. Anders als viele andere internationale Organisationen verfügt die WTO über ein effektives Streitschlichtungsverfahren, das in jüngster Zeit auch vermehrt Entwicklungsländern Recht gegeben hat, die sich über den Agrarprotektionismus des Nordens beschwert hatten.[3] Formal ist die WTO eine multilaterale Organisation gleichrangiger Mitglieder, die ihre Verhandlungen nach dem Konsensprinzip abschließt. Doch bezüglich der Verhandlungspraxis klagen Entwicklungsländer immer wieder über Intransparenz und mangelhafte Teilhabe.[4] So sind viele Staaten am eigentlichen Verhandlungsprozess gar nicht beteiligt. Stattdessen finden die weichenstellenden Beratungen im so genannten „Green Room“ statt, zu dem nur die Delegationen der großen Industriestaaten und einiger weniger „strategischer“ Entwicklungsländer Zutritt haben. Dazu kommt, dass viele Entwicklungsländer nicht genügend personelle Ressourcen haben, um in Genf die teilweise hochkomplexen und umfangreichen Entwürfe zu prüfen oder eigene Positionen einzubringen. [5] [1] Stand Juli 2004 [2] Nach dem Beitritt Chinas fehlt als letztes großes Industrieland noch Russland, über dessen Beitritt momentan verhandelt wird. [3] Zu den Aktivitäten und dem Aufbau der WTO siehe WTO: Annual Report [4] Beispiele hierzu sind in einer Analyse des Ablaufs der WTO-Ministerkonferenz von Cancún aufgeführt: Divide and Rule. The EU und US response to developing country alliances at the WTO, Juli 2004, verfügbar unter: [5] Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.): Schlussbericht der Enquete-Kommission Globalisierung der Weltwirtschaft, Opladen 2002, S.157f.

9 Die Doha-Handelsrunde der WTO
Start einer neuen Runde 2001 in Doha/Katar Scheitern der Ministerkonferenz in Cancún 2003 Rahmenabkommen für weitere Verhandlungen im Juli 2004 Schwierige Konsensfindung durch Streit über Marktzugang für Industrie- und Agrarprodukte und Agrarsubventionen Die umstrittenen Themen Investitionen, öffentliche Beschaffung und Wettbewerb wurden von der Agenda gestrichen Viele WTO-Mitglieder begnügen sich nicht mit dem bestehenden Regelwerk. Sie wollen die Märkte weiter öffnen und die Verpflichtungen auf weitere Bereiche ausweiten. Das Forum für die fortschreitende Liberalisierung ist die Welthandelsrunde der WTO einigten sich die Handelsminister in der Hauptstadt Katars auf die Agenda für die neue Runde, die daher Doha-Handelsrunde genannt wird.[1] Im September 2003 sah es zunächst so aus, als sei die Runde gescheitert. Die Ministerkonferenz im mexikanischen Cancún endete ohne Ergebnis. Ein Grund dafür war das gestiegene Selbstbewusstsein der Entwicklungsländer, die sich zur schlagkräftigen Koalition der G21 zusammengeschlossen hatten. Ende Juli 2004 einigten sich die WTO-Mitglieder in Genf schließlich doch auf ein Rahmenabkommen für weitere Verhandlungen [2]. Damit sind erste Weichen für das Ergebnis der Handelsrunde gestellt. Die großen Konfliktlinien verliefen wieder zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, vor allem entlang der strittigen Themen Marktzugang für Industrie- und Agrarprodukte und Agrarsubventionen.[3] Ein Ergebnis der Genfer Verhandlungen ist, dass drei der umstrittenen Singapur-Themen (Investitionen, öffentliche Beschaffung und Wettbewerb) von der Agenda der Doha-Runde gestrichen wurden. [1] Ministererklärung von Doha mit Agenda für die Handelsrunde: [2] Verfügbar unter [3] Einen Kommentar zum Abkommen aus Entwicklungsländersicht gibt es unter

10 Alternative Bilateralismus?
USA nach Cancun Spaltung zwischen „Can-do“ und „Won‘t-Do“: „Die USA werden nicht warten: Wir werden mit den Can-Do Ländern Richtung Freihandel voranschreiten.“ EU nach Cancun „Die WTO ist eine mittelalterliche Organisation. Man kann Diskussionen zwischen 146 Mitgliedstaaten nicht so strukturieren und steuern, dass sie zum Konsens führen.“ Große Schwierigkeiten bei der Konsensfindung in Genf und die Aufgabe von drei der vier Singapur-Themen durch die EU könnten einen Trend weiter befördern, der sich schon direkt nach dem Scheitern von Cancún angedeutet hatte – den Trend zu bilateralen oder regionalen Handelsabkommen. So schrieb der US-Handelsbeauftragte Robert Zoellick kurz nach der Ministerkonferenz von Cancún in einem Artikel für die Financial Times von einer Spaltung zwischen „Can-Do Ländern“ und „Won‘t-Do Ländern“. Dort heißt es weiter: „Während die WTO-Mitglieder über die Zukunft sinnieren, werden die USA nicht warten: Wir werden mit den „Can-do Ländern“ Richtung Freihandel voranschreiten.“ [1] Auch EU-Handelskommissar Pascal Lamy war sehr verärgert über die WTO-Strukturen. Er sagte: „Die WTO ist eine mittelalterliche Organisation. Man kann Diskussionen zwischen 146 Mitgliedstaaten nicht so strukturieren und steuern, dass sie zum Konsens führen.“ [2] Wenig später dachte der EU Generaldirektor für Handel laut über einen Strategiewechsel nach. In einem Brief an die WTO-Mitglieder schrieb er, man solle nun die regionalen und bilateralen Aktivitäten der EU neu überdenken, um zu ermitteln, ob deren Vertiefung oder Beschleunigung im Interesse der EU wäre.[3] [1] Financial Times: , Seite 23 [2] EU-Handelskommissar Pascal Lamy auf einer Pressekonferenz nach dem Scheitern von Cancún ( ): „...the WTO remains a medieval organisation. I said this in Seattle, got a lot of flak and I have to repeat it here. The procedures and rules of this organisation have not supported the weight of the task. There is no way to structure and steer discussions amongst 146 members in a manner conducive to consensus.” [3] DG Trade, Peter Carl in a think-piece on 25 September 2003 S.13. Dort heißt es: „So should we be prepared to review the level of our ambitions and the manner in which we intend to achieve them, for example with respect to the Singapore issues? (...) Should we now be ready (...) to evaluate the advantages and disadvantages of alternative approaches, plurilateral and bilateral, if the pursuit of the above mentioned objectives in the WTO were now to be blocked by other participants? All of these [bilateral and regional] activities and initiatives (..) should now be reconsidered to determine whether their deepening and/or acceleration would be in the interest of the EU.“ USTR Robert Zoellick in Financial Times Deutschland, EU-Handelskommissar Pascal Lamy Pressekonferenz am in Cancún

11 Was sind Regionale Handelsabkommen?
Definition Vereinbarungen zwischen Ländern, die keine weitergehende Integration anstreben Präferenzabkommen, die Mitgliedern bevorzugten Marktzugang zusichern und Nicht-Mitglieder diskriminieren WTO-Konformität Geregelt in Art. XXIV GATT Gruppe von Ländern, zwischen denen die gegenseitigen Beschränkungen für annähernd den gesamten Handel innerhalb von 10 Jahren beseitigt werden Nicht-Mitglieder dürfen nicht schlechter gestellt werden Was sind eigentlich bilaterale Handelsabkommen genau? Zunächst einmal: Es sind Vereinbarungen, die keine weitergehende Integration anstreben. Bilaterale oder regionale Freihandelsabkommen sorgen ausschließlich dafür, dass die Vertragspartner durch Zollabbau und ähnliche Maßnahmen bevorzugten Zugang zum Markt des anderen bekommen. Durch diese Bevorzugung oder Präferenz haben Nicht-Mitglieder einen relativen Nachteil. Freihandelszonen sind also Präferenzhandelsabkommen, die Nicht-Mitglieder diskriminieren. [1] Doch nicht jedes bilaterale Handelabkommen, nicht jede Freihandelszone ist auch erlaubt. Über Artikel 24 des GATT regelt die WTO, welche Art von Abkommen sie überhaupt neben sich zulassen will. Schließlich ist jede Freihandelszone eine Ausnahme von der zentralen WTO-Regel der Nichtdiskriminierung. Daher muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. In Art. 24 heißt es: Die gegenseitigen Handelsbeschränkungen müssen für annähernd den gesamten Handel nach einer angemessenen Übergangszeit beseitigt werden. Außerdem legt der Artikel fest, dass Nicht-Mitglieder nicht schlechter gestellt werden dürfen als vorher. Wenn also im weiteren Verlauf des Vortrags von „WTO-konformen“ Handelsabkommen die Rede ist, ist damit gemeint: 1. Gegenseitige Handelsliberalisierung 2. Freihandel für nahezu den gesamten Warenhandel (die EU fordert mindestens 90 Prozent) bzw. einen beträchtlichen Anteil an Dienstleistungen 3. Eine Übergangsfrist von in der Regel maximal 10 Jahren [2] Momentan wird in der WTO über eine Neuformulierung des Artikels 24 verhandelt. Entwicklungsländer, vor allem die AKP-Staaten, drängen darauf, das Prinzip der speziellen und differenzierten Behandlung einzufügen. Sie verlangen, dass Entwicklungsländer die „annähernd den gesamten Handel“-Regel flexibel anwenden können und verlängerte Übergangsfristen leichter zugänglich sind.[3] [1] Vgl. Heribert Dieter, Abschied vom Multilateralismus? Der neue Regionalismus in der Handels und Finanzpolitik, SWP-Studie, Berlin, Februar 2003, S.12f., [2] Artikel XXIV, Absatz 8: „Freihandelszone“ ist eine Gruppe von zwei oder mehr Zollgebieten, zwischen denen die Zölle und beschränkenden Handelsvorschriften (...) für annähernd den gesamten Handel mit den aus den teilnehmenden Gebieten der Zone stammenden Waren beseitigt werden. Absatz 5: Zölle und Handelsvorschriften gegenüber den Nicht-Mitgliedern dürfen nach Bildung der Freihandelszone nicht höher/einschränkender sein als vorher. Bezüglich der Dienstleistungen heißt es in Art. V GATS, dass eine Liberalisierungsabkommen „einen beträchtlichen sektoralen Geltungsbereich“ haben muss. Die Übergangsfrist soll laut Vereinbarung zur Auslegung des Art. 24 GATT „nur in Ausnahmefällen zehn Jahre überschreiten“. [3] Submission on Regional Trade Agreements. Paper by the ACP Group of States, TN/RL/W/155, , verfügbar unter

12 Übersicht: Regionale Handelsabkommen
Regionale Handelsabkommen von 1948 bis 2003 Bilaterale bzw. regionale Freihandelsabkommen sind kein neues Phänomen. Doch hat sich ihre Ausbreitung in den letzten 10 Jahren immer weiter verstärkt. Eine Untersuchung des WTO-Sekretariats hat ergeben, dass bis Oktober 2003 rund 250 regionale Handelsabkommen in Kraft waren, von denen 189 der WTO notifiziert wurden. [1] Über 100 von ihnen konzentrieren sich auf Handelsbeziehungen innerhalb Europas, doch der Trend geht hin zur globalen Ausweitung der bilateralen Abkommen. Die WTO erkennt dabei 3 Haupttendenzen: Auch Staaten, die sich traditionell multilateral orientiert haben, wenden sich jetzt regionalen Abkommen zu (Beispiel Asean) Es gibt einen Trend zu Megablöcken wie der gesamtamerikanischen Freihandelszonen FTAA oder der Europa-Mittelmeer-Freihandelszone Euromed. Länder, die schon länger regionale Handelspolitik betreiben, suchen jetzt nach Partnern in weiter entfernten Regionen (Beispiel EU) [2] [1] WTO-Mitglieder sind verpflichtet, ihre Freihandelsabkommen der WTO mitzuteilen. [2] Quelle: WTO-Sekretariat, Regional Trade Agreements Section: The Changing Landscape of RTAs, Paper prepared for a Seminar on Regional Trade Agreements and the WTO, 14 November 2003 Quelle: WTO-Sekretariat: The Changing Landscape of RTAS, November 2003

13 Übersicht EU-Abkommen
Handelsabkommen der EU mit Ländern des Südens Handels- und Assoziierungsabkommen der 2. Generation Ägypten (2001) Algerien (2002, in Ratifizierung) Israel (2000) Jordanien (2002) Libanon (2002) Marokko (2000) Palästinensische Autonomiebehörde (1997) Tunesien (1998) AKP-Staaten (Rahmenabkommen, 2000) Südafrika (2000) Mexiko (2000) Chile (2002, in Ratifizierung) Klassische Assoziierungs- und Koopperationsabkommen Malta (1970) Türkei (1963) Zypern (1972) Ägypten (1977) Algerien (1976) Jordanien (1977) Libanon (1977) Syrien (1977) Bestes Beispiel für die Ausbreitung bilateraler Handelsabkommen ist die Europäische Union. Sie hat bereits eine Reihe von Handelsabkommen mit Ländern des Südens abgeschlossen. Die erste Generation von Abkommen, die Klassischen Assoziierungs- und Kooperationsabkommen, mit einigen Mittelmeeranrainern war dabei noch rein handelsorientiert. Es ging in den 70er Jahren um die Senkung von Zöllen für Industriegüter und bestimmte Agrarprodukte. Die zweite Generation von Abkommen, die sehr viel weiter geht, wird seit 1995 verfolgt: Hierzu gehören die so genannten Euro-Mediterranen Kooperationsabkommen (Euromed) mit acht Mittelmeeranrainern. Es wurden aber auch Abkommen mit Ländern in weit entfernten Regionen des Südens geschlossen: Mit Mexiko 2000, Südafrika, ebenfalls 2000 und Chile 2002. Schließlich besteht bereits ein Rahmenabkommen mit den AKP-Staaten über weitere Verhandlungen zur gegenseitigen Handelsliberalisierung. Quelle der Liste: Europäische Kommission, GD Handel – September 2002.

14 Laufende Verhandlungen der EU
Staatengruppe (Verhandlungsstart) Verhandlungs-ziel Geplanter Abschluss AKP-Staaten (2002) WPA 2007 Golfrat (1990) FTA 2004? Mercosur (2000) 2004 Mittelmeeranrainer (1995) 2010 Syrien (1998) EMAA Momentan verhandelt die EU mit vier verschiedenen Staatengruppen und Syrien über den Abschluss von Handelsabkommen. Dieses Jahr (2004) steht besonders der geplante Abschluss des Abkommens mit dem Mercosur im Mittelpunkt.[1] Auch mit dem Golfrat könnte nach langen, teilweise stockenden Verhandlungen schon bald ein Abkommen abgeschlossen werden.[2] Bei den Verhandlungen mit Syrien handelt es sich um einen Teilaspekt der Euro-Mediterranen Partnerschaft, die 1995 mit dem Barcelona-Prozess eingeleitet wurde. Die EU will die gesamte Mittelmeer-Region zu einer großen Freihandelszone machen, indem sie zunächst mit einzelnen Mittelmeeranrainern bilaterale Freihandelsabkommen schließt. Bis 2010 soll dann eine große Euro-Mittelmeer-Freihandelszone eingerichtet werden. [3] Auf die Verhandlungen mit dem Mercosur so wie auf die geplanten Abkommen mit den einzelnen Staatengruppen der AKP wird im Folgenden noch gesondert eingegangen. [1] Der Mercosur ist eine Zollunion, die Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay vereint, siehe Folie 18. [2] Der Golfrat vereint Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate, die derzeit dabei sind, eine Zollunion zu bilden. [3] Informationen zu den bilateralen und regionalen Handelsbeziehungen der EU sowie den laufenden Verhandlungen gibt es auf der EU-Internetseite unter WPA = Wirtschaftspartnerschaftsabkommen; FTA = Freihandelsabkommen; EMAA = Euro-Mediterranes Assoziierungsabkommen

15 EU-Außenhandelsstrategie
Handelspolitische Strategie der EU „Aufbauend auf das multilaterale Handelssystem erstreben wir ein WTO-plus Abkommen, gekennzeichnet durch - erstens großen Ehrgeiz in Marktöffnung und Regeln (z.B. Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum) und - zweitens eine interregionale Dimension.“ Welche Strategie verfolgt die EU bei den laufenden Verhandlungen über bilaterale und regionale Handelsabkommen? Der EU-Handelskommissar Pascal Lamy hat diese Strategie jüngst so zusammengefasst: „Aufbauend auf das multilaterale Handelssystem erstreben wir ein WTO-plus Abkommen, gekennzeichnet durch erstens großen Ehrgeiz in Marktöffnung und Regeln (z.B. Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum) und zweitens eine interregionale Dimension.“ [1] Mit der interregionalen Dimension meint Lamy: Die EU will, dass ihre Handelspartner dem Beispiel der EU folgen und selbst eine regionale Wirtschaftsintegration anstreben. Zentral ist jedoch auch der erste Punkt: Es geht der EU um WTO-plus Abkommen. Das sind Abkommen, die ganz oder teilweise über bisherige WTO-Verpflichtungen hinausgehen. Was die EU bei der WTO in Genf nicht durchsetzen kann, das will sie bilateral oder regional erreichen. Dabei zeigt sie besonderen Ehrgeiz in den Feldern, gegen die sich Entwicklungsländer in der WTO besonders gewehrt haben: Geistiges Eigentum, Dienstleistungen und Investitionen. [1] Pascal Lamy in einer Rede vor der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) am 11. Juni 2004: „In fact this negotiation (with Mercosur) is a perfect example of our trade policy strategy as I set it out in the beginning: building on the multilateral trading system, we seek a WTO-plus agreement characterized by first a high level of ambition both in market opening and rules (eg on services, investment intellectual property), and second a region-to-region dimension.“ Lamy in einer Rede vor der (DGAP am 11. Juni 2004)

16 Warum Bilateralismus/Regionalismus?
Effektive Ergänzung zum Multilateralismus „Mehrspurige Autobahn Richtung WTO-plus“ Wettbewerb EU vs. USA Kampf um Marktanteile in neuen Märkten Handel als außenpolitisches Instrument Partner durch Handelsabkommen politisch binden Warum sind bilaterale Handelsabkommen so attraktiv für die EU? Erstens: Für die Durchsetzung von WTO-plus Standards bieten bilaterale und regionale Abkommen eine effektive Ergänzung zum Multilateralismus. Die verschiedenen Verhandlungsebenen gleichen dabei einer mehrspurigen Autobahn, auf der sich die EU jeweils die Spur aussucht, auf der sie am schnellsten nach WTO-plus kommt. Es spricht einiges dafür, dass mächtige Staaten auf dem Weg des Bilateralismus oft schneller fortschreiten: Die Asymmetrie in den Verhandlungen zwischen Reich und Arm spielt eine größere Rolle und erleichtert die Einigung auch dort,wo es bei der WTO keinen Konsens gäbe. Durch ihren begrenzten Umfang und Geltungsbereich sind bilaterale Abkommen oft einfacher auszuhandeln und durchzusetzen.[1] Ein zweiter Grund ist die zunehmende Konkurrenz zwischen EU und USA in der Handelspolitik. Beide treiben neue Handelsprojekte mit kleineren Volkswirtschaften voran und kämpfen so um Marktanteile, so etwa in Südamerika und Asien. Schließlich ist die Handelspolitik zu einem wichtigen außenpolitischen Instrument der EU geworden. Durch bilaterale Abkommen sollen Handelspartner (z.B. im Mittelmeerraum und in Südamerika) politisch an die EU gebunden werden. [2] [1] Kommerskollegium, National Board of Trade: Environmental and labour standards in the EU‘s bilateral and regional free trade agreements, Discussion Paper, Stockholm, , S.9, [2] Vgl. Heribert Dieter, Abschied vom Multilateralismus? s.o.

17 Freihandelszone EU-Mercosur 1/2
Freihandelsabkommen EU-Mercosur Mercosur = Zollunion aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay Konkurrenz mit US-Projekt der Panamerikanischen Freihandelszone FTAA um Marktzugang in Südamerika Zäher Verhandlungsprozess seit 1999 Abschluss für Oktober 2004 geplant Inhalt: Weitgehende Öffnung des Warenhandels, Regeln zu Agrarprodukten, Regierungskäufen, Dienstleistungen, Investitionen, etc. Ein Beispiel für die interregionale EU-Strategie ist das geplante Freihandelsabkommen mit dem Mercosur. Auch hier geht es um ein Abkommen zwischen zwei Regionen. Der Mercosur vereint Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zu einer Zollunion [1], das heißt alle vier Länder haben einen gemeinsamen Zolltarif nach außen und verhandeln daher auch gemeinsam. Die EU befindet sich bei diesem Projekt im Wettlauf mit den USA, die mit ihrem FTAA-Projekt eine Freihandelszone für ganz Amerika schaffen wollen. Für die EU steht daher im Vordergrund, ihren Zugang zum südamerikanischen Markt zu erhalten. Seit 1999 wird verhandelt, doch eine umfassende Einigung konnte bei zähem Verhandlungsverlauf noch nicht erzielt werden. Ob die Verhandlungen wie geplant bis Oktober 2004 abgeschlossen werde können, ist derzeit noch unklar. Klar ist, dass das Abkommen den größten Teil des Warenhandels sowie Kontingente zu bestimmten Agrarprodukten umfassen wird. Außerdem drängt die EU auf Regeln zu öffentlicher Beschaffung, Dienstleistungen und Investitionen einzubeziehen. [1] Assoziierte Mitglieder sind Chile, Bolivien und Peru. Mexiko und Venezuela sollen als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden. [2] Eine Darstellung des Verhandlungsablaufs und der Verhandlungsinhalte befindet sich auf der Internet-Seite der EU auf der französischsprachigen Seite des Mercosur-Lehrstuhls an SciencePo-Paris sowie auf der Seite des Kooperationsprojekts der Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika

18 Freihandelszone EU-Mercosur 2/2
1. Streitpunkt: Der Mercosur fordert besseren Zugang zum EU-Agrarmarkt für seine Produkte (Zucker, Rindfleisch, etc.) 2. Streitpunkt: EU will Zugang zu öffentlicher Beschaffung, verschiedenen Dienstleistungssektoren und Investitionen EU-Strategie Konzessionen an Erfolg der WTO-Runde binden: „Half now, half later“ Folge Gefahr der Spaltung der G21 in der WTO, deren Wortführer Brasilien ist Zwei große Streitpunkte dominieren die Verhandlungen. Der eine ist der verbesserte Zugang des Mercosur zum EU-Agrarmarkt. Die EU wendet nämlich besonders hohe Zollsätze – so genannte Zollspitzen – für die wichtigsten Mercosur-Exportgüter an: Getreide, Rindfleisch, Milchprodukte oder Zucker. Der Mercosur fordert eine Abschaffung dieser hohen Zollsätze bzw. eine substantielle Erhöhung der Kontingente, die Mercosur-Produzenten zollfrei in die EU exportieren dürfen. Der andere große Streitpunkt basiert auf der ehrgeizigen EU-Position in den Bereichen öffentliche Beschaffung, Dienstleistungen, Investitionsregeln. [1] So fordert die EU zum Beispiel gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Aufträgen der Mercosur-Regierungen in den Bereichen Wasser, Transport und Energie. [2] In Brasilien haben öffentliche Ausschreibungen einen großen Anteil am Bruttosozialprodukt und die Brasilianer wehren sich dagegen, ihre Aufträge an (billigere) europäische Unternehmen vergeben zu müssen. Für sie steht die Förderung lokaler Firmen im Vordergrund. Ein Detail des EU-Vorschlags im Agrarbereich zeigt die Strategie, die hinter den Verhandlungen steckt: Einen Teil des Marktzugangs für Agrarprodukte bekämen die Mercosur-Staaten sofort. Den Rest aber erst nach erfolgreichem Abschluss der WTO-Handelsrunde. Erinnern wir uns an die WTO-Ministertagung in Cancún 2003: Hier war der Widerstand der G21-Koalition unter Führung Brasiliens mitentscheidend dafür, dass sich EU und USA mit ihren Vorstellungen nicht durchsetzen konnten. Jetzt provoziert die EU möglicherweise eine Spaltung der erfolgreichen Koalition – oder versucht es zumindest. Einzeln – bzw. bilateral – könnte der Mercosur leichter zu Zugeständnissen zu bewegen sein als in der großen WTO. [3] [1] Pascal Lamy in seiner Rede vor der DGAP am : Mercosur partners (...) must improve their offer, notably on services, investment and government procurement. [2] Vgl. Thirteenth Meeting of the Mercosur-European Union Bi-Regional Negotiations Committee, Mai 2004, Brüssel, Final Conclusions [3] Weed: Freihandelspoker im globalen Mehrebenensystem. Zum Zusammenhang zwischen WTO und EU-Mercosur-Verhandlungen, ,

19 EU-AKP: Cotonou-Abkommen
Cotonou-Rahmenabkommen (2000) Partnerschaftsabkommen mit den Staaten Afrikas, der Karibik, des Pazifiks (AKP) Ziel: „...im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der schrittweisen Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft die Armut einzudämmen und schließlich zu besiegen“ (Art.1) Handelspolitische Dimension Bisher galten Handelspräferenzen für AKP-Produkte Neue Handelsregelung: Regionale „Wirtschafts-partnerschaftsabkommen“ (WPA) bis 2008 Zum zweiten Beispiel: Die Gruppe der Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik – AKP - hat am 23. Juni 2000 mit der Europäischen Union ein Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, das Abkommen von Cotonou.[1] Das Cotonou-Abkommen ist Nachfolger der verschiedenen Abkommen von Lomé. Das wichtigste Ziel der Partnerschaft ist laut Artikel 1 des Abkommens die Armutsbekämpfung. Dort heißt es: „Die Partnerschaft ist auf das Ziel ausgerichtet, im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der schrittweisen Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft die Armut einzudämmen und schließlich zu besiegen“ Dabei spielen zum einen die politische Kooperation und die Entwicklungsfinanzierung eine bedeutende Rolle. Zum anderen gibt das Abkommen einen neuen Rahmen für die Handelsbeziehungen zwischen EU und AKP-Staaten vor. Bisher galt, dass die AKP-Staaten ihre Produkte zu besonders günstigen Bedingungen in die EU exportieren konnten. Gleichzeitig durften sie ihre Märkte weiterhin schützen, mussten der EU also selbst keine Präferenz gewähren.[2] Das Cotonou-Abkommen sieht jetzt jedoch eine neue Handelsregelung vor: Spätestens 2008 sollen so genannte regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) nach dem Vorbild von Freihandelszonen an die Stelle der alten Präferenzordnung treten. [3] Seit September 2002 wird auf dieser Grundlage verhandelt, seit Oktober 2003 mit einzelnen regionalen AKP-Staatengruppen [4]. [1] Die deutsche Version des Abkommens ist verfügbar unter [2] Dieses einseitige Präferenzsystem bedufte einer regelmäßigen Ausnahmegenehmigung (waiver) durch das GATT bzw. die WTO, da es nicht als WTO-konform gilt. [3] Art. 36 und 37 des Cotonou-Abkommens [4] Der Verlauf der Verhandlungen wird auf der Internetseite der EU sowie auf der Seite dargestellt und kommentiert.

20 EU-AKP: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Handelspolitische Prinzipien Gegenseitigkeit: und WTO-Konformität = Beseitigung der Handelshemmnisse auf beiden Seiten für nahezu den gesamten Handel Regionale Integration = regionale AKP-Staatengruppen bilden Freihandelszonen und verhandeln als Block Sonderbehandlung für LDC = Die LDC dürfen den freien Zugang zum EU Markt auch ohne Abkommen behalten Die neuen Abkommen folgen drei Grundprinzipen [1]: Gegenseitigkeit: In Art. 36 des Cotonou-Abkommens heißt es, dass EU und AKP-Staaten die zwischen ihnen bestehenden Handelshemmnisse schrittweise beseitigen. Die AKP-Staaten waren eigentlich gegen dieses Prinzip der Gegenseitigkeit. Sie akzeptierten es dennoch, da sie ihre bisherigen Vorteile und ihre Anbindung an die EU erhalten und Sanktionen vermeiden wollten. Damit sollen die neuen Abkommen WTO-konform werden. Zur Erinnerung: WTO-konform ist ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen dann, wenn es nach einer Übergangszeit von in der Regel maximal 10 Jahren nahezu den gesamten Handel umfasst und nach dem Modell der Freihandelszone auf Gegenseitigkeit beruht. Regionalität: Die EU möchte, dass die AKP-Länder sich zu Regionen zusammenschließen und dann als Region über das Handelsabkommen verhandeln. Also zum Beispiel ein EU-Abkommen mit den Zentralafrikanischen Staaten. [2] Damit will die EU regionale Integration fördern und die Zahl der Abkommen begrenzen. Die Umsetzung dieses Prinzips ist in der Praxis allerdings schwierig. Sonderbehandlung der am wenigsten entwickelten Länder: 40 der 77 AKP-Länder sind LDC. Diese dürfen den freien Zugang zum Markt der EU theoretisch auch ohne Abkommen behalten.[3] Problematisch ist die Neuregelung also vor allem für die AKP-Länder, die keine LDC sind. Die haben wenig zu gewinnen und viel zu verlieren. Sie können ihren bisherigen Marktzugang nur dann erhalten, wenn sie der EU Zugeständnisse machen. [1] European Centre for Development Policy Management, Cotonou-Infokit, Regional Economic Partnership Agreement, Januar 2001, [2] Die EU plant Freihandelszonen mit Westafrika, Zentralafrika, Ostafrika, dem südlichen Afrika, dem karibischen Raum und dem pazifischen Raum. [3] Der zoll- und quotenfreie Zugang für LDC-Produkte zum EU-Markt wird durch die „Everything but Arms“-Initiative der EU gewährt. Er gilt für alle Güter außer Waffen.

21 Handel und Entwicklung – die Sicht der EU
WPAs als Entwicklungsinstrumente Ziel: nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung in den AKP-Staaten Mittel: Integration in die Weltwirtschaft durch EU-AKP-Freihandel und regionale Integration sowie Unterstützungszahlungen und Übergangsfristen zum Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit Darum sehen die WPAs vor: Freier Warenhandel Marktzugang für Dienstleistungen Regeln für Investitionen, Handelserleichterung, öffentliche Beschaffung (Singapur-Themen) Die EU folgt dem eingangs vorgestellten Prinzip, dass Freihandel die beste Entwicklungsstrategie sei. In diesem Sinne versteht sie auch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPAs) als Entwicklungsinstrumente. Das Ziel dieser Partnerschaft ist die Reduzierung und Überwindung von Armut im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Als Mittel, um zu diesem Ziel zu gelangen, sieht die EU die schrittweise Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft vor. Durch regionale Integration der AKP-Gruppen untereinander und Freihandel zwischen EU und AKP-Staatengruppen sowie Unterstützungszahlungen und Übergangsfristen soll die nötige Marktgröße und Wettbewerbsfähigkeit der AKP-Volkswirtschaften erreicht werden. Darum sehen die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vor: Freihandel für Waren: Die AKP sollen ihre Zölle und vergleichbaren Handelshemmnisse für Importe aus der EU für nahezu den gesamten Handel nach einer Übergangsfrist abschaffen. Die weitere Marktöffnung der EU für AKP-Produkte soll eng mit Fortschritten der AKP bei der regionalen Integration verbunden werden. [1] Marktzugang für Dienstleistungen: Aus EU-Sicht sollen die WPAs eine fortschreitende und gegenseitige Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen vorsehen – mit gewissen „Flexibilitäten“ für die AKP-Länder. Spätestens 2006 soll über alle Dienstleistungsbereiche verhandelt werden. [2] Doch für die EU ist „Handel alleine nicht ausreichend für Entwicklung“. Darum möchte sie Regeln zu Investitionen, Handelserleichterung und öffentlicher Beschaffung in die Abkommen aufnehmen. Transparente und nicht-diskriminierende Investitionsregeln sollen kleineren Entwicklungsländern helfen, Investitionen anzuziehen. Transparenz und fortschreitende Liberalisierung der öffentlichen Beschaffung soll den Einsatz knapper öffentlicher Mittel der AKP-Regierungen zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis sicherstellen.[3] [1] Verhandlungsmandat, Directives for the negotiations of Economic Partnership Agreements with ACP countries and regions, Brüssel, , . Section 3 [2] Verhandlungsmandat, Section 4, s.o. [3] Zitat und Argumente aus: Karl Falkenberg (EC-Negotiator): EPAs and DDA – Parallelism or Crossroads? In: Trade Negotiations Insights, From Doha to Cotonou, July 2004

22 Handel und Entwicklung – die Sicht der Zivilgesellschaft
Die Problematik der WPAs Freihandelszonen setzen AKP-Staaten dem vernichtenden Wettbewerb der EU aus Mit der Öffnung für EU-Importe kommen auf die AKP-Staaten enorme Anpassungskosten zu Einnahmeverluste der Staaten bedeuten eine schwere Beeinträchtigung der staatlichen Handlungsfähigkeit Selbst die ärmsten AKP-Länder werden gezwungen sein, ihre Märkte für die EU zu öffnen Die unterschiedslose Öffnung der AKP-Volkswirtschaften gefährdet regionale Integration in den AKP-Staaten Die zivilgesellschaftliche Kritik an der Ausgestaltung der WPAs basiert auf der eingangs ebenfalls vorgestellten Einschränkung des Freihandels-Entwicklungs-Zusammenhangs – der besagt, dass Freihandel meist nur den ökonomisch Starken hilft. (Folie 4: „Kicking Away the Ladder“). Das europaweite entwicklungspolitische Netzwerk CONCORD hat im April 2004 die Problematik der WPAs folgendermaßen dargestellt: [1] Freihandelszonen setzen AKP-Staaten dem vernichtenden Wettbewerb der EU aus: Folgt man dem WTO-konformen Prinzip der Freihandelszone, dann haben AKP-Staaten zu wenig Spielraum. Die Übergangszeit ist zu kurz, der Geltungsbereich zu groß, das Ziel der völligen Abschaffung von Zöllen zu hoch gesteckt und die Situation der verwundbarsten Volkswirtschaften zu wenig berücksichtigt. Produzenten in AKP-Staaten werden sich kaum gegen die Importschwemme aus der EU behaupten können. Das könnte die Industrialisierung bremsen und die Entwicklung noch stärker vom Export von Grundstoffen abhängig machen. Mit der Öffnung für EU-Importe kommen auf die AKP-Staaten enorme Anpassungskosten zu: Um sich an die neuen Regeln und Bedingungen anzupassen, müssen die AKP-Staaten enorme Summen in Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskapazität investieren. Die EU hat jedoch keine Zusagen für dafür notwendige zusätzliche Mittel in ausreichender Höhe gemacht. Einnahmeverluste der Staaten bedeuten eine schwere Beeinträchtigung der staatlichen Handlungsfähigkeit: Die Staatseinnahmen vieler AKP-Staaten sind stark von Einfuhrzöllen abhängig. Deren Abschaffung führt zu drastischen Haushaltslöchern und daher auch zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Zusätzliche Einnahmequellen müssten erschlossen werden. Selbst die ärmsten AKP-Länder werden gezwungen sein, ihre Märkte für die EU zu öffnen: Obwohl die LDC den freien Zugang zum EU-Markt ohne Bedingungen genießen, ist schon jetzt abzusehen, dass auch sie gezwungen sein werden, ihre Märkte zu öffnen, wenn sie einem WPA beitreten. Die unterschiedslose Öffnung der AKP-Volkswirtschaften gefährdet regionale Integration in den AKP-Staaten: Die bisherigen Integrationsprozesse in den AKP-Regionen werden beeinträchtigt, weil die EU - (i) Integration auf die Liberalisierung des Handels verengt, - (ii) den Umfang und das Tempo der Liberalisierung bestimmt und - (iii) bestehende regionale Wirtschaftssysteme aufbricht [1] CONCORD Cotonou-Arbeitsgruppe: Warum die EU-Position über neue AKP-Handelsabkommen der Entwicklung abträglich ist, April 2004, verfügbar unter:

23 Fazit 1/3: Multilateralismus und Bilateralismus im Spannungsfeld
Bilateralismus verstärkt die Konzentration von Macht in den Handelsbeziehungen: Vorteile des multilateralen Systems gefährdet: WTO-Streitschlichtung nicht anwendbar, Koalitionsbildung der Entwicklungsländer erschwert Große Verhandlungsbelastung für Entwicklungsländer Asymmetrische Verhandlungen (stark gegen schwach)  Durchsetzung von WTO-plus Verpflichtungen wird so leichter möglich Abschließend nun eine Bewertung des Trends zum Bilateralismus bzw. Regionalismus: Bilateralismus verstärkt die Konzentration von Macht in den Handelsbeziehungen. Er gefährdet die Vorteile, die schwächere Länder trotz aller Schwierigkeiten im multilateralen System der WTO genießen. So hat das Streitschlichtungsverfahren in der WTO relativ wirksam dafür gesorgt, dass sich alle an die gleichen Regeln halten – unabhängig von ökonomischer Stärke. Auf bilaterale Handelsabkommen findet es jedoch keine Anwendung.[1] Außerdem fehlt den Entwicklungsländern in den bilateralen und regionalen Projekten die Möglichkeit, schlagkräftige Koalitionen zu bilden, wie sie es in der WTO z.B. mit der G20 und der G90 bereits tun. Vielen Entwicklungsländer fehlen zudem ausreichende personelle und institutionelle Ressourcen, neben den WTO-Verhandlungen auch noch parallel bilaterale Verhandlungen zu führen. Eine gründliche Prüfung der Verhandlungsinhalte und ihrer möglichen Auswirkungen ist da oft nicht möglich. Diese Faktoren verstärken die grundsätzliche Asymmetrie in den Verhandlungen zwischen ökonomisch starken Akteuren und ökonomisch Schwachen. Im Vergleich zu den WTO-Runden können die stärkeren Verhandlungspartner in bilateralen Gesprächen ihre Interessen sehr viel einfacher und schneller durchsetzen. Die Durchsetzung von WTO-plus Verpflichtungen wird so leichter möglich. Bestes Beispiel sind die Singapur-Themen: Die Entwicklungsländer haben erreicht, dass drei der umstrittenen Themen in der WTO nicht verhandelt werden.[2] Aber was nützt dieser Erfolg, wenn die gleichen Themen auf dem Umweg Bilateralismus doch noch durchgesetzt werden? [1] Vgl. Heribert Dieter: Abschied vom Multilateralismus?, S.18, der ein Beispiel aufführt: Kanada hatte nach einem Streit mit den USA über Holzexporte im NAFTA-eigenen Streitschlichtungsverfahren zwar Recht bekommen. Die USA ignorierten die Entscheidung jedoch, ohne das Kanada etwas dagegen ausrichten konnte. [2] Nur über Handelserleichterung wird jetzt verhandelt, siehe Folie 9.

24 Fazit 2/3: Nutzen und Kosten bilateraler Handelsabkommen
Der volkswirtschaftliche Nutzen gilt als gering, wenn große Industrieländer beteiligt sind Große Industrieländer haben ohnehin niedrige Zölle, so dass die Wohlfahrtsgewinne insgesamt niedrig bleiben Für Entwicklungsländer ist eine Freihandelszone mit der EU oder den USA keine Heranführung an den Weltmarkt, sie ist vom Wettbewerb her mit dem Weltmarkt vergleichbar Süd-Süd-Freihandelsabkommen zwischen Ländern mit ähnlichen Bedingungen könnten Entwicklung besser fördern Die Kosten sind ungewiss: Liberalisierung verschärft oft soziale Ungleichheit und Armut Eine volkswirtschaftliche Betrachtung von Nutzen und Kosten bilateraler Handelsabkommen aus entwicklungspolitischer Sicht zeigt einen geringen Nutzen bei potentiell enormen Kosten. Zur Nutzenseite: Bilaterale Abkommen, an denen große Industrieländer beteiligt sind, bringen volkswirtschaftlich gesehen kaum Vorteile mit sich. [1] Der Grund: Die Zölle der Industrieländer sind in der Regel ohnehin niedrig – abgesehen von denen für Agrarprodukte. Würden diese niedrigen Zölle vollständig abgeschafft, bliebe der Wohlfahrtsgewinn für die Freihandelszone insgesamt gering. Beispiel AKP-Staaten: 93 Prozent ihrer Exporte genießen bereits jetzt zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Während sich für Entwicklungsländer also der Zugang zu den Märkten der Industrieländer nicht bedeutend verbessert, werden sie selbst einer enormen Konkurrenz ausgesetzt. Bei Freihandelsabkommen mit der EU und den USA kann auch nicht von einer langsamen Heranführung an den Weltmarkt die Rede sein, da die Wettbewerbsdichte in einer solchen Freihandelszone mit der des Weltmarkts vergleichbar ist. Geeigneter für eine Heranführung wären Süd-Süd-Handelsabkommen zwischen Entwicklungsländern. Freihandel zwischen Ländern mit ökonomisch ähnlichen Bedingungen könnte die Entwicklung besser fördern, da die einheimische Industrie weniger von Importschwemmen oder übermäßigem Konkurrenzdruck bedroht würde. [2] Gleichzeitig sind die Kosten der Nord-Süd-Abkommen ungewiss: Die EU hat bislang nicht überzeugend gezeigt, dass ihre neuen Handelsabkommen eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung im Süden fördern. Vielmehr zeigen bisherige Erfahrungen, dass vergleichbare Liberalisierungsmaßnahmen soziale Ungleichheit verschärft und die Lebensbedingungen der ärmsten Bevölkerungsteile verschlechtert haben. [3] [1] Vgl. Heribert Dieter, s.o., S.12 [2] Eine Darstellung der Vorteile von Süd-Süd-Handelsabkommen gegenüber Nord-Süd-Abkommen, insbesondere des GSTP, gibt es vom Third World Network: GSTP for Enhancing South-South Trade, , [3] Zu den Auswirkungen der Liberalisierungsmaßnahmen im Rahmen der Strukturanpassungsprogramme von IWF und Weltbank vgl.: SAPRIN: Structural Adjustment, The SAPRI Report, The Policy Roots of Economic Crisis, Poverty and Inequality, Washington 2004. Eine Zusammenstellung zu den Auswirkungen von Handelsliberalisierung bietet: WEED/Terre des Hommes: Lessons Learned? The Impact of Trade Liberalisation Policies on Countries and Regions in the South – A Collection of Evidence, Berlin/Bonn 2002.

25 Fazit 3/3: Kernforderungen aus entwicklungspolitischer Sicht
Keine überstürzte Handelsliberalisierung in den schwächeren Volkswirtschaften des Südens Schwerpunkt in Nord-Süd-Handelsabkommen muss auf der Entwicklungszusammenarbeit liegen Darum mehr Flexibilität in WTO-Regeln, um entwicklungsorientierte Abkommen zu ermöglichen  Die EU-Handelspolitik zu bilateralen und regionalen Abkommen mit Ländern des Südens muss diese Forderungen erst noch erfüllen. Welche Kernforderungen müssen erfüllt sein, damit bilaterale und regionale Handelsabkommen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern der Entwicklung des Südens helfen?[1] In schwächeren Volkswirtschaften des Südens darf die Liberalisierung des Handels nicht überstürzt erfolgen. Vor einer Liberalisierung müssen zunächst zuvor vereinbarte Entwicklungsindikatoren erfüllt sein. Für eine schrittweise Heranführung an den Weltmarkt wären Süd-Süd-Abkommen dabei besser geeignet als Nord-Süd-Abkommen. Der Schwerpunkt der Nord-Süd-Abkommen muss daher weniger auf den Aspekten des Handels, sondern vielmehr auf der Entwicklungszusammenarbeit liegen. Diese Abkommen dürfen also nicht dem WTO-Prinzip der umfassenden Marktöffnung folgen. Eine Voraussetzung dafür ist eine Neufassung der WTO-Regeln zu regionalen Handelsabkommen: Hier muss ein höheres Maß an Flexibilität erreicht werden, damit entwicklungsorientierte Handelsabkommen ermöglicht werden. Das betrifft besonders die Verhandlungen zu einer Neufassung des Artikels 24 GATT, der die Bedingungen für Freihandelszonen festlegt. Hier muss das Prinzip der differenzierten Behandlung von Entwicklungsländern stärker berücksichtigt werden. Die EU-Handelspolitik zu bilateralen und regionalen Abkommen mit Ländern des Südens muss diese Forderungen erst noch erfüllen. [1] Vgl. CONCORD Cotonou-Arbeitsgruppe: Warum die EU-Position über neue AKP-Handelsabkommen der Entwicklung abträglich ist, April 2004, verfügbar unter:

26 Mehr Informationen EU DG Handel - www.europa.eu.int/comm/trade
WTO - EU-AKP Abkommen - EU-Mercosur Abkommen - WEED - ICTSD - Third World Network - South Centre - Offenes Forum - BMZ – InWent – Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es unter anderem auf diesen Internetseiten. EU DG Handel - Die Internetseite der Generaldirektion Handel der EU-Kommission bietet eine Fülle von Informationen und Dokumenten zu multilateralen und regionalen Handelsabkommen und –verhandlungen. WTO - Unter gibt es Informationen zu regionalen Handelsabkommen und den entsprechenden WTO-Regeln. EU-AKP Abkommen - Epawatch ist eine Initiative von Nichtregierungsorganisationen, die die EU-AKP Verhandlungen begleitet und zu deren Transparenz beitragen will. Die Internetseite bietet viele Hintergrundinformationen sowie aktuelle Dokumente und Nachrichten. EU-Mercosur Abkommen - Die Seite begleitet die EU-Mercosur Verhandlungen mit Dokumenten und Nachrichten, insbesondere mit Fokus auf entwicklungspolitische und menschenrechtliche Implikationen. WEED - Dort ist unter anderem folgende Publikationen verfügbar: Eurostep und andere: New ACP-EU Trade Arrangements: New Barriers to Eradicating Poverty? Brüssel, März 2004. ICTSD - Oft aktualisierte und vielgenutzte Internetseite zur Handelspolitik, mit einem eigenen Bereich zur Situation der AKP-Staaten: Trade Negotiations Insight. Third World Network - Handelspolitik und mehr aus Sicht einer der größten NROs des Südens. South Centre- Dieser Zusammenschluss von Entwicklungsländern veröffentlicht Analysen aus Sicht der Länder des Südens. Offenes Forum – Dieses Gemeinschaftsprojekt von Nichtregierungsorganisationen weltweit sammelt Nachrichten und Hintergrundanalysen zu bilateralen Handelsabkommen und bietet Zugang zu den Vertragstexten selbst. BMZ - Auf der Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finden sich dessen Länder- und Regionalkonzepte sowie ein Positionspapier zum Cotonou-Abkommen. InWEnt – Die InWEnt – Internationale Weiterbildung und Entwicklung gemeinnützige GmbH ist eine Organisation für internationale Personalentwicklung, Weiterbildung und Dialog.

27 Sich einmischen GERECHTIGKEIT JETZT! - DIE WELTHANDELSKAMPAGNE
Gerechtigkeit Jetzt! ist ein Zusammenschluss verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen, die gemeinsam für mehr Gerechtigkeit im Welthandel eintreten. Die Welthandelskampagne Gerecgtigkeit Jetzt! ist ein Zusammenschluss von derzeit 33 Organisationen aus dem entwicklungs- und umwelt- politischen, kirchlichen und menschenrechtlichen sowie gewerkschaftlichen Bereich. Die Kampagne möchte mehr Bewusstsein über Ungerechtigkeiten im Welthandel schaffen und Druck auf politische Entscheidungsträger entfalten. Gerechtigkeit jetzt! fordert Handelsregeln, die allen Menschen, insbesondere den Armen und der Umwelt, dienen. Damit knüpft die deutsche Welthandelskampagne an die bereits bestehenden Bündnisse aus anderen Ländern wie dem britischen trade justice movement an und ist somit Teil einer wachsenden internationalen Bewegung für mehr Gerechtigkeit im Welthandel.


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