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Handel und Entwicklung

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Präsentation zum Thema: "Handel und Entwicklung"—  Präsentation transkript:

1 Handel und Entwicklung
Entwicklungspolitische Kohärenz des Welthandelssystems am Beispiel afrikanischer Staaten - Die EU Entwicklungspolitik Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung Januar 2007 Gebrauchsanweisung Dieser Mustervortrag wurde Ende 2006 von WEED (Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung) entwickelt. [1] Er richtet sich an die entwicklungspolitisch interessierte Öffentlichkeit und steht für Vorträge oder Bildungsmaßnahmen zur freien Verfügung. Dauer des Vortrags: Etwa 45 Minuten ohne Diskussion Voraussetzungen: Detaillierte Fachkenntnisse sind nicht erforderlich, die teilweise komplexen Inhalte sind jedoch mit allgemeinen Vorkenntnissen zur europäischen Entwicklungspolitik und der Struktur der EU-Handelspolitik besser verständlich. Für weitere Nachfragen oder Rückmeldungen zum Vortrag wenden Sie sich bitte an oder [1] Autoren des Vortrags sind Christiane Rady und Klaus Schilder. Gefördert von der InWEnt gGmbH aus Mitteln des BMZ.

2 Gliederung Politische Kohärenz für Entwicklung in der EU
MDG 8 – Globale Entwicklungspartnerschaften Fallbeispiel EU-Afrika Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) NGO Positionen

3 Einführung 1. Politische Kohärenz für Entwicklung (Policy Coherence for Development – PCD) Koordination, Komplementarität und Kohärenz sind die Schlüsselprinzipien der EU-Entwicklungspolitik („die drei K‘s“) Art.130u und Art.130v Vertrag von Maastricht (1992) Art.3 und Art.177/178 (Vertrag von Amsterdam (1997) EU-Ratsschlussfolgerungen zu Policy coherence for development (2005) Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik (2005)

4 Art.130u und Art.130v Vertrag von Maastricht (1992)
Einführung Art.130u und Art.130v Vertrag von Maastricht (1992) Artikel 130 u (1) Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, fördert -  die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer; -  die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft; -  die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern. (2) Die Politik der Gemeinschaft in diesem Bereich trägt dazu bei, das allgemeine Ziel einer Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats sowie das Ziel der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verfolgen. (3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten kommen den im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen. Artikel 130 v Die Gemeinschaft berücksichtigt die Ziele des Artikels 130 u bei den von ihr verfolgten Politiken, welche die Entwicklungsländer berühren können.

5 Art.3 und Art.177/178 Vertrag von Amsterdam (1997)
Einführung Art.3 und Art.177/178 Vertrag von Amsterdam (1997) Artikel 177 (1) Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, fördert -  die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer; -  die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft; -  die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern. (2) Die Politik der Gemeinschaft in diesem Bereich trägt dazu bei, das allgemeine Ziel einer Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats sowie das Ziel der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verfolgen. (3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten kommen den im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen. Artikel 178 Die Gemeinschaft berücksichtigt die Ziele des Artikels 177 bei den von ihr verfolgten Politiken, welche die Entwicklungsländer berühren können. UNVERÄNDERT!

6 EU-Ratsschlussfolgerungen zu Policy coherence for development (2005)
Einführung EU-Ratsschlussfolgerungen zu Policy coherence for development (2005) „Im weiteren Zusammenhang der Politikgestaltung der EU ist die Kohärenzverpflichtung mehrdimensional und muss im Gesamtrahmen der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung zum Tragen kommen. Politik außerhalb der Entwicklungspolitik sollte die Ziele der Entwicklungspolitik berücksichtigen und die Entwicklungszusammenarbeit sollte im Rahmen des Möglichen auch zur Verwirklichung der Ziele anderer EU-Politiken beitragen.“

7 Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik (2005)
Einführung Europäischer Konsens über die Entwicklungspolitik (2005) 1. Gemeinsame Ziele 9. „Wir bekräftigen unsere Zusage, für Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung einzutreten, indem wir gewährleisten, dass die EU die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit in all ihren Politikfeldern, die die Entwicklungsländer berühren können, berücksichtigt und dass ihre jeweilige Politik die Entwicklungsziele fördert.“

8 MDG 8 - Aufbau einer globalen „Entwicklungspartnerschaft“
Unterziele: 1. Weiterentwicklung eines offenen, regelgestützten, berechenbaren und „nicht-diskriminierenden“ Handels- und Finanzsystems (UZ 12); 2. Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder (UZ 13); 4. umfassende Bearbeitung der Schuldenprobleme der Entwicklungsländer (UZ 15); 5. Beschaffung menschenwürdiger und produktiver Arbeit für junge Menschen (UZ 16); 6. Verfügbarkeit von erschwinglichen und unentbehrlichen Arzneimitteln in den Entwicklungsländern durch Zusammenarbeit mit den Pharmaunternehmen (UZ 17); 7. Nutzung der Vorteile neuer Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien (UZ 18).

9 MDG 8 - Aufbau einer globalen „Entwicklungspartnerschaft“
Indikatoren (Auswahl): ODA ODA als Anteil am Brutto-Nationaleinkommen (BNE) Anteil der ODA für soziale Grundversorgung Anteil der ungebundenen bilateralen ODA Von Entwicklungsländern als Anteil am BNE empfangene ODA Marktzugang Anteil der zollfreien Gesamtimporte der entwickelten Länder (nach Wert und außer Waffen) aus den Entwicklungsländern Von Industrieländern erhobene Durchschnittzölle für Agrarprodukte, Textilien und Kleidung Geschätzte OECD-Agrarsubventionen ODA-Anteil für den Aufbau der Handelskapazitäten

10 MDG 8 in der Kritik Schwache Ziele
MDGs weisen Hauptverantwortung den Regierungen des Südens zu Rückfall hinter Beschlüsse früherer UN-Konferenzen (z.B. Kopenhagen 1995) Keine Verpflichtung zur Bereitstellung der nötigen Ressourcen, Abbau von Agrarsubventionen, internen Stützungen und weiteren Handelshemmnissen Verantwortung des Nordens bleibt vage Ein offenes und nicht-diskriminierendes Handelssystem ist nicht darauf ausgerichtet, Armut zu bekämpfen. Im Gegenteil: viele Regierungen des Südens und NROs fordern Schutzmaßnahmen für ihre Kleinbauern und ihre im Aufbau befindlichen Industrien.

11 MDG 8 in der Kritik Verschärfung der Einnahmesituation im Süden
Ein offenes und nicht-diskriminierendes Handelssystem ist nicht darauf ausgerichtet, Armut zu bekämpfen. Druck zur Handelsliberalisierung und Abbau von Zollschranken leert die Staatskassen im Süden: Zolleinnahmen sind wesentlicher Bestandteil der Staatseinnahmen, ihr Wegfall schmälert Budget u.a. für Befriedigung sozialer Grunddienste. Konsequenz: Viele Regierungen des Südens und NROs fordern Schutzmaßnahmen für ihre Kleinbauern und ihre im Aufbau befindlichen Industrien.

12 EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Assoziationsabkommen (1957) ,4 Mill. € Assoziierung von Drittstaaten möglich Yaoundé Konvention I u. II (1963, 1969) ,7 Mill. € 21 AKP-Staaten Lomé-Konvention I–III ( )15.142,9 Mill. € 66 AKP-Staaten Lomé-Konvention IV ,1 Mill. € 71 AKP-Staaten Cotonou-Abkommen ( ) Mill. € 77 (79 mit Kuba und Ost-Timor) AKP-Staaten

13 EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Cotonou-Rahmenabkommen (2000) Partnerschaftsabkommen mit den Staaten Afrikas, der Karibik, des Pazifiks (AKP) Ziel: „...im Einklang mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der schrittweisen Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft die Armut einzudämmen und schließlich zu besiegen“ (Art.1)

14 EU-AKP Kooperation 79 AKP-Staaten (mit Kuba und Ost-Timor)

15 EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
EPAs als Entwicklungsinstrumente Ziel: nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung in den AKP-Staaten Mittel: Integration in die Weltwirtschaft durch EU-AKP-Freihandel und regionale Integration sowie Unterstützungszahlungen und Übergangsfristen zum Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit Darum sehen die EPAs vor: Freier Warenhandel Marktzugang für Dienstleistungen Regeln für Investitionen, Handelserleichterung, öffentliche Beschaffung (Singapur-Themen)

16 CEDEAO/ECOWAS + Mauritania
EPA Verhandlungsgruppen Western Sahara Lesotho South Africa Botswana Mozambique Somalia Morocco Algeria Tunisia Libya Arab Jamahiriy Egypt Comoros Seychelles Mauritius Mauritania Chad Cameroon Central Afric Rep Equatorial Guinea Gabon Congo Swaziland Namibia Zimbabwe Madagascar Malawi Zambia Angola Tanzania Burundi Rwanda R Dem Congo Kenya Uganda Ethiopia Djibouti Eritrea Sudan Gambia Senegal Guinea Bissau Guinea Sierra Leone Liberia Côte d’Ivoire Togo Ghana Benin Nigeria Burkina Faso Cape Verde Niger Mali Eastern and Southern Africa CEDEAO/ECOWAS + Mauritania CEMAC + SaoTome & Principe LDC countries : italic non-LDC countries : underlined Europäische Kommission 2004 S.Tome & Principe « SADC group » BNLS+Angola,Tanzania,Mozambique EAC Westafrika: ECOWAS und Mauretanien Zentralafrika: UEMOA und Sao Tome & Principe Ost- und Südafrika: EAC und Teile der SADC Südliches Afrika: Teile der SADC

17 EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Entwicklungspolitische Dimension Armutsbekämpfung Politischer Dialog Einbeziehung der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und anderer Nichtstaatlicher Akteure Rationalisierung der Finanzinstrumente Handelspolitische Dimension Bisher galten einseitige Handelspräferenzen für AKP-Produkte Neu: Gegenseitige Liberalisierung durch Regionale „Wirtschafts-partnerschaftsabkommen“ (EPAs) ab Anfang 2008

18 EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Handelspolitische Prinzipien Gegenseitigkeit und WTO-Konformität = Beseitigung der Handelshemmnisse auf beiden Seiten für nahezu den gesamten Handel innerhalb einer angemessenen Zeitspanne Regionale Integration = regionale AKP-Staatengruppen bilden Freihandelszonen / Zollunionen und verhandeln als Block Sonderbehandlung für LDC = Die LDC behalten freien Zugang zum EU Markt auch ohne EPA

19 EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
„...Es muss befürchtet werden, dass die durch die EPAs festgelegten Handelsliberalisierungen negative Auswirkungen auf die Staatseinkünfte haben können. Die Aussicht auf fallende Staatseinnahmen [...] gefährdet die Möglichkeit, bei der Erreichung der Millennium- Entwicklungsziele voranzuschreiten.“ UN-Generalsekretär Kofi Annan „...EPAs werden schwerwiegende Folgen für unsere Landwirtschaft und Industrieproduktion haben. Wir werden bis zu 90% unserer Wirtschaft für Waren und Dienstleistungen aus der EU öffnen müssen. Wir werden nicht mehr durch Importzölle geschützt sein. Subventioniere EU-Waren können frei auf unseren Markt gelangen, und werden unsere Bauern und Kleinproduzenten aus dem Geschäft verdrängen.“ Ken Ukaoha, Präsident von NANTS, der Organisation nigerianischer Einzelhändler

20 EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Quantifizierung der Höhe der zur Anpassung nötigen Unterstützungsleistungen (Berechnungsbasis: Klassifizierung nach Bedarf u. Kosten vgl. Weltbank–Reformprojekte)  Anpassungskosten zur Reform des Steuerwesens = 3,0 Mrd. Euro  Kosten von Programmen zur Handelserleichterung und Förderung des Exportsektors = 2,4 Mrd. Euro  Kosten von Förderprogrammen für Produktion und Beschäftigung = 1,5 Mrd. Euro Kosten von Programmen zur Stärkung von Bildung und Produktivität = 2,3 Mrd. Euro Summe: 9,1 Mrd. Euro

21 EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Falls die zur Finanzierung der Anpassungsprogramme nötigen Mittel nicht zu Lasten der im Rahmen des EEF (NIP/RIP) bestehenden Entwicklungsprioritäten führen soll, ist die Mobilisierung und Programmierung zusätzlicher Finanzmittel nötig!  EPA Anpassungs-Fazilität für AKP-Staaten Finanzierung der nötigen institutionellen Reformen und Unterstützungsmaßnahmen zusätzl. zu existierenden EEF-Mitteln Überprüfung der Entwicklungsverträglichkeit gepl. Abkommen vor Abschluss

22 EPAs – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Sitzen Liberalisierung und Entwicklung in einem Boot? => „Development Review Mechanism“ (Louis Michel, ) 1. Überprüfungen der nationalen und regionalen Indikativprogramme * Flexibilität der EEF-Mittelverwendung? 2. Regional Preparatory Task Force (RPTF) * Fragen von Kohärenz, Transparenz und Ownership unklar * Rolle bilateraler und multilateraler EZ der Mitgliedsstaaten? 3. Ad hoc Monitoring Gruppe (DG Handel, DG Entwicklung, EuropeAid) (EU Kommission) - Transparenz u. Funktion?

23 NGO - Positionen Kernforderungen
Genuine Entwicklungspartnerschaftsabkommen, aufbauend auf dem Prinzip der Nicht-Reziprozität, dass im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) und der Sonder- und Vorzugsbehandlung innerhalb der WTO Ausdruck findet. Schutz der lokalen und regionalen Märkte im Interesse der AKP-Produzenten. Schutz bestehender Industrien und Beschäftigungsniveaus Adäquate finanzielle Ausstattung mit zusätzl. Mitteln Der Schaffung des notwendigen politischen Spielraums und der Unterstützung der AKP-Staaten bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Entwicklungsstrategien („policy space“).

24 NGO - Positionen Entschärfung des Zeitdrucks - Verlängerung über 2007?
 Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung? Für unbestimmte Zeit möglich (vgl. US AGOA ohne Waiver)  Status quo über 2008 hinaus verlängert? Cotonou-Waiver (November 2001) 17 Monate nach Unterzeichnung des Abkommens  2006 Überprüfung des Verhandlungsfortschritts (Cotonou Art. 37:4) Politischer Prozess, demokratische Beteiligung aller Akteure (Zivilgesellschaft, Parlamente), Transparenz und Überprüfbarkeit

25 NGO - Positionen Das Kontinuum alternativer Szenarien zu EPAs => „WTO-Kompatibilität“ gem. GATT Art. XXIV ist derzeit unklar und entwicklungspolitisch umstritten (systemische Verhandlungen) => Alternativen für nicht-LDCs (Art. 37:6)

26 NGO - Positionen Die Problematik der EPAs
Freihandelszonen setzen AKP-Staaten dem vernichtenden Wettbewerb der EU aus Mit der Öffnung für EU-Importe kommen auf die AKP-Staaten enorme Anpassungskosten zu Einnahmeverluste der Staaten bedeuten eine schwere Beeinträchtigung der staatlichen Handlungsfähigkeit Selbst die ärmsten AKP-Länder werden gezwungen sein, ihre Märkte für die EU zu öffnen Die unterschiedslose Öffnung der AKP-Volkswirtschaften gefährdet regionale Integration in den AKP-Staaten

27 NGO - Positionen Keine überstürzte Handelsliberalisierung in den schwächeren Volkswirtschaften des Südens Schwerpunkt in Nord-Süd-Handelsabkommen muss auf der Entwicklungszusammenarbeit liegen Darum mehr Flexibilität in WTO-Regeln, um entwicklungsorientierte Abkommen zu ermöglichen  Die EU-Handelspolitik zu bilateralen und regionalen Abkommen mit Ländern des Südens muss diese Forderungen erst noch erfüllen.

28 Sitzen die AKP-Staaten auf dem Fahrersitz?
NGO - Positionen Sitzen die AKP-Staaten auf dem Fahrersitz? Die EU geht in ihren Forderungen und gegen den Wunsch der AKP-Staaten weit über WTO-Verhandlungen hinaus => WTO-plus ablehnen Unterschiedliche Entwicklungsniveaus erfordern differenzierte Behandlung - multilateral und bilateral => Nicht-Reizprozität und Umkehr des Liberalisierungsdrucks als Leitprinzip Ausfahrt zu Alternativen verpasst? => Stärkung handelspolitischer Alternativen (Reform des allg. Präferenzsystems, Ermächtigungsklausel...)

29 Vielen Dank – Fragen? www.weed-online.org/ www.wto-runde.de/
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