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Herzlich willkommen zum IDW Journalisten-Workshop

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Präsentation zum Thema: "Herzlich willkommen zum IDW Journalisten-Workshop"—  Präsentation transkript:

1 Herzlich willkommen zum IDW Journalisten-Workshop
Herzlich willkommen zum IDW Journalisten-Workshop

2 Bewertung von Anleihen hochverschuldeter EU-Mitgliedstaaten
Themen Bewertung von Anleihen hochverschuldeter EU-Mitgliedstaaten Bankenabgabe Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Bankenaufsichtsrechts

3 Bewertung von Anleihen hochverschuldeter EU-Mitgliedstaaten

4 Zur aktuellen Situation in Griechenland
Agenda Zur aktuellen Situation in Griechenland Hilfen für Griechenland und der Euro-Rettungsschirm Diskutierte Umschuldungsszenarien Begleitung des Prozesses durch das IDW/den Berufsstand Bilanzielle Betrachtung nach IAS 39 Abgang/Zugang bzw. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

5 Griechenland Volkswirtschaftliche Sicht
Quelle: ( )

6 Griechenland Fälligkeiten der Staatsanleihen
Zeitpunkt der Fälligkeit griechischer Staatsanleihen Quelle: ( )

7 Griechenland Investorensicht: Gläubiger (1)
Gläubiger griechischer Staatsschulden (327 Mrd. Euro)* griechische Gläubiger: 137 Mrd. Euro davon: griechische Banken: 63 Mrd. Euro griechische Notenbank: 15 Mrd. Euro andere Anleger: 59 Mrd. Euro * Quelle: ( )

8 Griechenland Investorensicht: Gläubiger (2)
Ausland: 190 Mrd. Euro davon: Banken: 43 Mrd. Euro IWF und EU: 32 Mrd. Euro EZB: 50 Mrd. Euro andere Anleger 65 Mrd. Euro * Quelle: ( )

9 Griechenland Investorensicht: Gläubiger (3)
Quelle: ( )

10 Griechenland Investorensicht: Gläubiger (4)
Deutsche Banken und Versicherungen Deutsche Banken haben ihre Bestände an griechischen Staatsanleihen trotz Zusagen der Kreditwirtschaft zur Stützung des Rettungsschirms reduziert.* Deutsche Versicherungs-unternehmen haben ihre Bestände an griechischen Staatsanleihen gegenüber dem Vorjahr von 5,8 auf 2,8 Mrd. Euro reduziert (Bestand Allianz Beginn 2010: 3,5 Mrd. Euro  Rückgang auf 1,3 Mrd. Euro).** * Quelle: FTD, (S. 17) ** Quelle: (vom )

11 Griechenland Investorensicht: Anleihenkäufe EZB
Die EZB hat Staatsanleihen im Volumen von ca. 75 Mrd. Euro angekauft, von denen nach Presseberichten ca. 50 Mrd. Euro auf griechische Staatsanleihen entfallen.* Quelle: * Quelle: ( )

12 Griechenland Hilfen für Griechenland (1)
Griechenland wurden im Mai 2010 bilaterale Kredite i.H.v. 110 Mrd. Euro für die nächsten drei Jahre zugesagt (Laufzeit: maximal 5 Jahre, davon maximal 3 Jahre tilgungsfrei): Eurostaaten: 80 Mrd. und IWF 30 Mrd. Euro Im Gegenzug hat sich Griechenland zu einem Sanierungspaket verpflichtet: insb. Reduktion Staatsdefizit bis 2014 auf 3 % BIP (Ziel 2010: 9,6 %  Ist 10,5%), Erhöhung der Steuern (insb. MwSt), Anhebung Rentenalter etc.

13 Griechenland Hilfen für Griechenland (2)
Die Auszahlung in vierteljährlichen Tranchen ist an die Einhaltung der im Sanierungspaket verabredeten Maßnahmen geknüpft. Bislang sind ca. 55 Mrd. Euro ausbezahlt worden. Die „Troika“ (EU-Kommission, EZB und IWF) kommt in ihrem Juni-Bericht zum Ergebnis, dass die vereinbarten haushaltspolitischen Ziele im ersten Quartal 2011 im Wesentlichen erreicht wurden (Ausnahme insb.: Steuererhebung). Auszahlung der 5. Tranche von 12 Mrd. Euro soll im Juli 2011 erfolgen.

14 Euro-Rettungsschirm Übersicht
Einrichtung eines Stabilisierungsmechanismus im Mai 2010: Quelle: Bundesverband deutscher Banken

15 Euro-Rettungsschirm - Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (1)
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) Zweckgesellschaft nach luxemburgischen Recht, gegründet am Eine drohende Zahlungsunfähigkeit eines betroffenen Mitgliedstaats soll durch die Ausreichung von Krediten von bis zu 440 Mrd. Euro abgewehrt werden. EFSF refinanziert sich am Kapitalmarkt, erhält dafür Garantien von den Eurostaaten. Sie wird anteilig (nicht gesamtschuldnerisch) durch die Eurostaaten garantiert.

16 Euro-Rettungsschirm - Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (2)
Der Bestand der EFSF ist grds. nicht befristet. Sie darf aber nach dem keine neuen Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften) übernehmen und keine neuen Darlehens-programme auflegen. Am begab die EFSF ihre erste Anleihe für Irland (Volumen 5 Mrd. Euro, Laufzeit 5 Jahre und Anfangsrendite von 2,89 %).

17 Euro-Rettungsschirm - Dauerhafter Stabilisierungsmechanismus
Der Europäische Rat beschloss am die Einrichtung und grundsätzliche Ausgestaltung eines dauerhaften Stabilitätsmechanismus (ESM). Dieser soll 2013 in Kraft treten und die EFSF ablösen. Der ESM-Fonds wird über eine maximale Darlehenssumme von 500 Mrd. Euro verfügen. Eurostaaten geben hierfür Garantien über 620 Mrd. und zahlen 80 Mrd. Euro in bar ein.

18 Diskutierte Umschuldungsszenarien
Forderungsteilverzicht (hair cut) Griechenland erklärt sich für zahlungsunfähig und handelt mit den Gläubigern einen Forderungsteil-verzicht aus vgl. 80er Jahre: Uruguay, Argentinien (sog. brady bonds) Chancen und Risiken: deutliche Reduzierung der Schuldenlast Verlust der Reputation am Kapitalmarkt (kein Zugang zu frischem Geld) Gefahr einer erneuten Finanzkrise (steigende Risikozuschläge) bzw. Unruhen in Mittelmeerländern

19 Diskutierte Umschuldungsszenarien
brady bonds Gläubiger tauschen Staatsanleihen zum Markt-preis gegen andere Papiere, die mit einer Garantie versehen sind da Staatsanleihen mit Abschlägen (ca %) gehandelt werden, verzichten Gläubiger auf einen Teil der Forderungen Chancen und Risiken: Griechenland entledigt sich eines Teils der Schulden und erbringt Schuldendienst künftig aus eigener Kraft gesicherte Papiere bieten Planungssicherheit Gefahr einer Vertrauenskrise ggü. dem Euro

20 Diskutierte Umschuldungsszenarien
Laufzeitverlängerung - öffentliche Gläubiger IWF und Eurostaaten akzeptieren für ausgereichte Kredite (rd. 110 Mrd. Euro) einen späteren Rückzahlungstermin und/oder niedrigere Zinssätze Chancen und Risiken: Griechenland hat Schuldendiensterleichterungen Umschuldungslasten allein durch öffentliche Gläubiger getragen negative Reaktion der Ratingagenturen (Gefahr einer self-fulfilling prophecy)

21 Diskutierte Umschuldungsszenarien
Laufzeitverlängerung - öffentliche und private Gläubiger Gläubiger gewähren freiwillig einen späteren Rückzahlungstermin und/oder niedrigere Zinssätze ggf. Rückzahlungsgarantien als Anreiz w/ Barwertverlust Chancen und Risiken: Griechenland hat Schuldendiensterleichterungen Umschuldungslasten durch öffentliche und teilnehmende private Gläubiger getragen

22 Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand (1)
Seit Frühjahr 2010 (Beginn Griechenland-Krise) erhöhte Aufmerksamkeit für Thematik und regelmäßige Verfolgung, seitdem: enger Austausch mit der BaFin Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit des temporären Rettungsschirms eingeholt (Herbst 2010) das Bundesverfassungsgericht wird am über die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm sowie gegen die Griechenland-Hilfe mündlich verhandeln

23 Begleitung des Prozesses durch das IDW / den Berufsstand (2)
regelmäßiger Austausch im BFA und VFA zu aktuellen Abschlussstichtagen (Jahres- und Quartalsabschlüsse) enge Begleitung der Behandlung der Thematik i.R.d. durch das Risikomanagement der Banken und Versicherungsunternehmen Unterstützung des vorgeschlagenen Wechsels von einem incurred loss model zu einem expected loss model in IAS 39 Hinweis des IDW zur Angabe der Größenordnung des Exposure von Anleihen betroffener Staaten im Lagebericht (vgl. IDW Aktuell, )

24 Berichterstattung KI/VU (1)
Geschäftsbericht FMS Wertmanagement AöR 2010 (Bad Bank HRE) Lagebericht/ Risikobericht S. 59:

25 Berichterstattung KI/VU (2)
Geschäftsbericht Commerzbank 2010 Lagebericht S. 134: „Zum Berichtsstichtag betrug das Sovereign Exposure in den Staaten Portugal, Spanien, Italien, Irland und Griechenland insgesamt noch 17 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Reduktion von 3 Mrd. Euro gegenüber dem Jahresultimo 2009.“ Risikobericht S. 175:

26 Berichterstattung KI/VU (3)
Geschäftsbericht Deutsche Bank 2010 Lagebericht/Risikobericht S. 40:

27 Berichterstattung KI/VU (4)
Geschäftsbericht LBBW 2010 Lagebericht S. 68:

28 Berichterstattung KI/VU (5)
Geschäftsbericht Allianz 2010 (1) Lagebericht S. 108: „Im Verlauf der letzten Quartale weiteten sich in einigen europäischen Ländern wie Portugal, Irland, Griechenland und Spanien die Credit Spreads aus, weil die Unsicherheit hinsichtlich der Solvabilität dieser Staaten anstieg. Die gemeinsamen Unterstützungsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und des Internationalen Währungsfonds trugen zur finanziellen Stabilisierung der betroffenen Länder bei. Zum 31. Dezember 2010 betrug unser Engagement (brutto) in Staatsanleihen aus Portugal, Irland, Griechenland und Spanien 8,1 Milliarden Euro. Die derzeit nichtrealisierten Verluste auf Staatsanleihen dieser Staaten beliefen sich zum 31. Dezember 2010 auf 1,1 Milliarden Euro.“

29 Berichterstattung KI/VU (6)
Geschäftsbericht Allianz 2010 (2) Anhang S. 225:

30 Berichterstattung KI/VU (7)
Geschäftsbericht Munich RE 2010: Lagebericht/Risikobericht S. 134: „Um auf das gestiegene Risiko bei bestimmten staatlichen Papieren zu reagieren, haben wir unsere internen Steuerungssysteme für Länderrisiken verändert: So wurden zum Beispiel im Kontrahentenlimitsystem Limite für einzelne Staaten nach unten gesetzt und vermehrt Marktindikatoren im Risikomanagement-Prozess verankert. In unserem internen Risikomodell berechnen und allokieren wir auch für sehr gut geratete Staatsanleihen Risikokapital. Von unserem Bestand an Staatsanleihen oder Instrumenten mit Haftung öffentlicher Institutionen entfallen rund 7 (6) % auf italienische, 3 (3) % auf spanische, 2 (3) % auf irische, 1 (3) % auf griechische sowie 1 (1) % auf portugiesische Emittenten.“

31 Kategorisierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte nach IAS 39
Kategorie At fair value through profit or loss (1) Held-for-trading (2) Fair Value Option Available-for-sale Held to maturity investments Loans and receivables Erst-bewertung fair value fair value (mit Nebenkosten) Folge-bewertung fortgeführte Anschaffungs-kosten Wert-änderungen erfolgswirksam grds. in OCI Impairment Test nein ja

32 Bilanzierungsalternativen einer weichen Umschuldung
Fortführung der Bilanzierung des bestehenden Kapitalüberlassungsverhältnisses ( ggf. Wertminderung) Beendigung des bestehenden und Begründung eines neuen Kapitalüberlassungsverhältnisses ( erfolgswirksamer Aktivtausch)

33 Abgang/Zugang nach IAS 39
Bei einem Tausch von Vermögenswerten bzw. bei Neuverhandlung /Änderung der Vertragsbedingun-gen ist ggf. der bisherige Vermögenswert auszubu-chen und ein neuer Vermögenswert einzubuchen Abgang, falls Rechte an den Zah- lungsströmen aus dem Vermögens- wert erlöschen oder auslaufen Zugang zum Buchwert zum Fair Value (mit Neben-kosten) Kriterium: Zahlungsströme substanziell unterschiedlich Aufwand (Ertrag)

34 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (1)
Untersuchung zum Abschlussstichtag, ob und inwieweit eine Wertminderung eingetreten ist Zweistufiger Prozess Vorliegen objektiver Hinweise auf eine Wertminderung Bestimmung der Höhe der Wertminderung

35 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (2)
IAS 39: incurred loss model Voraussetzung für Wertberichtigung Objektive Hinweise (objective evidence), dass Wertminderung infolge eines nach erstmaliger Erfassung des Vermögenswerts eingetretenen Ereignisses bereits entstanden ist (loss event, trigger event) Auswirkungen dieses Ereignisses auf die künftigen Zahlungsströme

36 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (3)
Verlustereignisse (loss events) – Beispiele (1) Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners Vertragsbruch, z.B. Ausfall/Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen i.Z.m. den finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners macht, ansonsten aber nicht gewähren würde

37 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (4)
Verlustereignisse (loss events) – Beispiele (2) Erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz-/ Sanierungsverfahrens Durch finanzielle Schwierigkeiten bedingtes Verschwinden eines aktiven Markts für den Vermögenswert Verringerung der erwarteten Zahlungen aus einer Gruppe von Vermögenswerten, auch wenn noch nicht auf einzelne Vermögenswerte allokierbar

38 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (5)
Herabstufung des credit rating allein kein Verlustereignis, aber ggf. i.V.m. anderen Aspekten Fortgeführte Anschaffungskosten > Fair Value nicht notwendigerweise ein Verlustereignis

39 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (6)
Höhe der erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderung (impairment loss): Differenz zwischen Buchwert des Vermögenswerts und Barwert der erwarteten Zahlungsströme unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes

40 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (7)
Erwartete Zahlungsströme unter Berücksichtigung von Kreditsicherheiten Länderrisiken Ursprünglicher Effektivzinssatz auch maßgeblich bei Neuverhandlung/Änderung der Vertragsbedingungen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Schuldners

41 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (8)
Wertminderung bei Vertragsänderung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Schuldners? (1)* Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht die ursprünglich vereinbarten Zinsen ja Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, aber nicht ursprünglich vereinbarte Zinsen ja Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Ursprünglich vereinbarte Zinsen werden gesenkt ja * Annahme: Gläubiger geht von Erfüllung der geänderten Verpflichtungen des Schuldners aus

42 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (9)
Wertminderung bei Vertragsänderung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Schuldners? (2)* Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag zu einem späteren Zeitpunkt. Ursprünglich vereinbarte Zinsen werden für ursprüngliche Laufzeit gezahlt, jedoch keine Zinsen für zusätzliche Laufzeit ja Schuldner zahlt ausstehenden Kreditbetrag zu einem späteren Zeitpunkt. Zinsen werden für ursprüngliche und zusätzliche Laufzeit gezahlt nein * Annahme: Gläubiger geht von Erfüllung der geänderten Verpflichtungen des Schuldners aus

43 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (10)
Einzelbetrachtung  Portfoliobetrachtung

44 Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 39 (11)
Portfoliobetrachtung Zusammenfassung zu homogenen Portfolien (similar credit risk characteristics) auf Basis von Risikomerkmalen Berücksichtigung von Länderrisiken über Einbeziehung des geographischen Standorts bei der Portfoliobildung

45 Bilanzielle Konsequenzen
Beispiel: (tatsächlicher!) Rückzahlungs-betrag Verzinsung Restlauf-zeit bilanzielle Konsequenz Anleihe 100 5% 1 Jahr Umschuldungs-szenarien Forderungsteilverzicht (haircut) 80 Impairment Laufzeitverlängerung (ursprünglich verein-barte Zinshöhe gilt auch für Prolon-gationszeitraum) 3 Jahre kein Impairment

46 Besonderheiten bei der Wertminde-rung von available-for-sale assets
Wertminderung  Umbuchung bislang im OCI erfasster kumulierter Verluste ins Periodenergebnis Höhe der Wertminderung: Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungskosten und Fair Value ! (abzgl. früherer Wertminderungen) Forderungen Berücksichtigung erwarteter Kreditverluste ( tatsächlich eingetretene Kreditverluste) Diskontierung mit aktuellem Marktzinssatz ( ursprünglicher Effektivzinssatz)

47 Incurred loss model (tatsächlich eingetretene Kreditverluste)
Möglichkeiten zur bilanziellen Erfassung von Kreditrisiken bzw. Kreditverlusten Incurred loss model (tatsächlich eingetretene Kreditverluste) Expected loss model (erwartete Kreditverluste) Fair value model (Marktpreis für übernommene Kreditrisiken) IAS 39 IFRS ?

48 Expected loss model gemäß IASB Supplement to ED 2009/12
Loan loss allowance Higher of: (a) Time-proportional amount of losses for the remaining life; and (b) Expected losses in foreseeable future (no less than 12 months) Receive regular payments A ‚Good book‘ B C Credit risk management objective Quelle: IASB D ‚Bad book‘ All expected credit losses E Recovery (a) IASB component (b) FASB component

49 IFRS 9: Expected loss model: Aktueller Diskussionsstand (1)
IASB Update, May 2011: The IASB and FASB [...] considered four alternatives: finalise the approach developed by the IASB on the basis of deliberations before the convergence discussions (ie a time-proportional approach for a 'good book' and full lifetime expected losses for a 'bad book'); finalise the approach developed by the FASB based on deliberations before the convergence discussions (ie recognise losses expected to occur in the 'foreseeable future' period); ...

50 IFRS 9: Expected loss model: Aktueller Diskussionsstand (2)
... finalise the model in the Supplementary Document taking into consideration feedback received; or develop a variation of the previous proposals, taking into account the feedback from the boards‘ original EDs and the Supplementary Document. The boards tentatively decided to pursue the fourth alternative. A small working group of board members and senior staff from both the IASB and FASB has been created to develop some specific suggestions [...]. This group will develop suggestions to be presented to the boards within a reasonably short time.  Ausgang des Projekts weiterhin offen; finale Regelung noch nicht erkennbar.

51 Möglichkeiten der Risikovorsorge
HGB Pauschalwertberichtigung (latente Ausfallrisiken; w/ generelles Zahlungsausfall-/Zinsrisiko) Einzelwertberichtigung (erkennbare Ausfallrisiken; Forderung mit gr. Sicherheit nicht zu realisieren) Bsp.: Länderwertberichtigung (pauschale EWB) außerplanmäßige Abschreibung / Drohverlustrückstellung Vorsorgereserve § 340f Abs. 3 HGB („stille Risikovorsorge“) Fonds für allgemeine Bankrisiken/§ 340g HGB („offene Risikovorsorge“)

52 Bankenabgabe Restrukturierungsfonds
Dirk Müller-Tronnier Bankenabgabe Restrukturierungsfonds

53 Überblick der Sicherungsmaßnahmen Hintergrund
Agenda Überblick der Sicherungsmaßnahmen Hintergrund Bemessungsgrundlage und Ermittlung Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS Ausgewählte Praxisbeispiele Finanzmarktkrise Ziel: Sicherstellung einer angemessenen Bewältigung wirtschaftlicher Schwierigkeiten systemrelevanter Kreditinstitute künftige Sanierung/Reorganisation von in Schieflage geratenen systemrelevanten Banken (ggf. Abwicklung nicht systemrelevanter Teile Bankenabgabe soll Finanzierung des überwiegenden Teils der Kosten durch den Finanzsektor gewährleisten

54 Überblick der Sicherungsmaßnahmen
Einlagensicherung Eigenkapitalanforderungen Liquiditätsanforderungen, Liquiditätspuffer Vergütungsregelungen „Bankentestament“ für systemrelevante Banken Inverse Stressszenarien Dotierung stiller Reserven nach § 340 f HGB Dotierung offener Rücklagen nach § 340 h HGB Pflichtdotierung offener Rücklagen mit mindestens10% des Handelsergebnisses Bankenabgabe

55 70 Milliarden Euro als Zielgröße
Hintergrund Errichtung eines Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes und Verwaltung durch Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken aus dem Fonds 70 Milliarden Euro als Zielgröße Ansammlung der Mittel des Fonds durch Jahresbeiträge (und ggf. Sonderbeiträge) der beitragspflichtigen Kreditinstitute „Argument“: Fonds arbeitet mit Mitteln der Banken, nicht mit allgemeinen Steuergeldern

56 Hintergrund Regelung wesentlicher Eckdaten für Erhebung der Beiträge durch RStrukFVerordnung erstmals ab dem Jahr 2011 für alle erlaubnispflichtigen Kreditinstitute i.S.d. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) Ausnahme Förderbanken und Brückeninstitute „Argument“: Fonds arbeitet mit Mitteln der Banken, nicht mit allgemeinen Steuergeldern

57 Gesetzliche Grundlagen (1)
Hintergrund Gesetzliche Grundlagen (1) Verkündung des Restrukturierungsgesetz (RStruktG) am 14. Dezember (BGBl. I, S. 1900) Berücksichtigung der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen Regelung des Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) in Artikel 3 des RStruktG RStruktFG am 31. Dezember 2010 in Kraft getreten

58 Gesetzliche Grundlagen (2)
Hintergrund Gesetzliche Grundlagen (2) Regelung konkreter Details für die Bankenabgabe innerhalb des RStruktFG durch Restrukturierungsfondsverordnung (RStruktFV) letzte Fassung der RStruktFV vom 2. März 2011 (BT-Drs. 17/4977) sowie Empfehlungen von Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 3. Juni 2011 (BR-Drs. 229/1/11) verfassungsrechtliche Bedenken

59 Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (1) Zeitpunkt der Leistung Leistung des Jahresbeitrags an den Restrukturierungsfonds jeweils zum 30. September eines Kalenderjahres Bemessung der Beitragshöhe (§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung des Jahresbeitrags aus der Summe der Beitragskomponenten „Passiva“ und „Derivate“

60 Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (2) Ermittlung Beitragskomponente „Passiva“ (1) Identifizierung beitragserheblicher Passiva als Summe der Passiva des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses i.S.d. § 340a HGB abzüglich Verbindlichkeiten ggü. Kunden (mit weiteren Ausnahmen) Genussrechtskapital (mit weiteren Ausnahmen) Fonds für allgemeine Bankrisiken Eigenkapital

61 Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (3) Bemessung der Beitragshöhe (§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung Beitragskomponente „Passiva“ (2) Stufenweises Anwachsen der Beitragsquote (1) Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die über den Betrag von 1 Mrd. EUR hinausgehen (die den Betrag von 500 Mio. EUR überschreiten), jedoch den Betrag von 10 Mrd. EUR nicht überschreiten, mit 0,0002 Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 10 Mrd. EUR überschreitet, aber den Betrag von 100 Mrd. EUR nicht überschreitet, mit 0,0003

62 Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (4) Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 100 Mrd. EUR überschreitet, aber den Betrag von 200 Mrd. EUR nicht überschreiten, mit 0,0004 Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 200 Mrd. EUR überschreitet, aber den Betrag von 300 Mrd. EUR nicht überschreiten, mit 0,0005 Multiplikation der beitragserheblichen Passiva, die den Betrag von 300 Mrd. EUR überschreitet, mit 0,0006 Addition der sich aus der Multiplikation ergebenden Beträge

63 Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (5) Bemessung der Beitragshöhe (§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung Beitragskomponente „Passiva“ (3) Stufenweises Anwachsen der Beitragsquote (2) Multiplikation folgender Passivposten mit 0,0001 Passivposten 1 „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, soweit es sich um Fördergeschäft handelt Passivposten 2 „Treuhandverbindlichkeiten“, soweit es sich um Fördergeschäft handelt soweit beitragserhebliche Passiva den Betrag von 500 Mio. EUR überschreiten damit Abweichung von vorherigem Berechnungsschema damit Minderung der beitragserheblichen Passiva

64 Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (6) Bemessung der Beitragshöhe (§ 1 Abs. 2 RStruktFV) Ermittlung Beitragskomponente „Derivate“ Errechnung aus dem Nominalvolumen der nach § 36 RechKredV in den Anhang zum zuletzt festgestellten Jahresabschluss aufzunehmenden Termingeschäfte, multipliziert mit 0,000003 Maßgeblich für Berechnung des Jahresbeitrags ist der festgestellte Jahresabschluss für das letzte vor dem 1. März des jeweiligen Beitragsjahres endende Geschäftsjahr

65 Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Jahresbeitrag (7) Leistung des Jahresbeitrags von allen beitrags-pflichtigen Kreditinstituten, für die am 1. Januar des Beitragsjahres eine Erlaubnis nach KWG bestand Ende der Beitragspflicht mit Ablauf des Kalender-jahres, in dem die Erlaubnis des Kreditinstituts aufgehoben oder zurückgegeben worden ist Verminderung des Jahresbeitrags für Kreditinstitute, deren Erlaubnis in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März aufgehoben oder zurückgegeben worden ist, um 75% für Kreditinstitute, deren Erlaubnis zwischen dem 1. April und dem 30. Juni vor Beitragsfälligkeit aufgehoben oder zurückgegeben worden ist, um 50%

66 Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
Jahresbeitrag beträgt im Grundsatz maximal höchstens 18% des aus der GuV ersichtlichen Jahresergebnisses zuzüglich des Aufwands der auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführten Gewinne Relevanz einer Plan-GuV in bestimmten Fällen

67 Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
Jahresbeitrag mindestens in Höhe von 5% des nach § 1 Abs. 2 RStruktFV errechneten Beitrags auch wenn diese Beitragshöhe über der Zumutbarkeitsgrenze liegt

68 Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
Nacherhebungsbeiträge Errechneter Jahresbeitrag übersteigt die Zumutbarkeitsgrenze oder lediglich Festsetzung des Mindestbeitrags Nacherhebung der rechnerischen Differenz zwischen dem festgesetzten und errechneten Jahresbeitrag in den folgenden Beitragsjahren Summe des im aktuellen Beitragsjahr zu leistenden Jahresbeitrags und der nachzuerhebenden Beiträge aus Vorjahren darf die Zumutbarkeits-grenze nicht überschreiten

69 Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
Für in einem Berichtsjahr insgesamt erhobene Beiträge bestehend aus Jahresbeitrag, Nacherhebungs-beiträgen und Sonderbeiträgen Grundsätzlich 50% des Durchschnitts der letzten fünf ermittelten Jahresergebnisse Ansatz negativer Jahresergebnisse mit Null

70 Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Ermittlung des Jahresbeitrags Maßgeblichkeit von handelsrechtlichen Jahresabschlussgrößen Passiva des zuletzt festgestellten Jahresabschlusses i.S.d. § 340a HGB Derivate auf Basis des Nominalvolumens i.S.d. § 36 RechKredV Jahresergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses bei der Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze

71 Bemessungsgrundlage und Ermittlung
Steuerungsmöglichkeiten im Einzelabschluss nach HGB Bildung von stillen Vorsorgereserven nach § 340f HGB Bildung freiwilliger offener Vorsorgereserven nach § 340g HGB >10 % des Handelsergebnisses in weitere Rücklage nach 340 g HGB Länderrisikovorsorge In 2010: Anpassungen BilMOG (u.a. Pensionen) keine Maßgeblichkeit von Jahresabschlussgrößen nach IFRS

72 Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Bilanzierung der regulären Jahresbeiträge (1) Grundsatz der Periodenabgrenzung nach HGB und IFRS Erfassung von Erträgen und Aufwendungen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme (1) Kriterium der rechtlichen Entstehung Entstehung des Jahresbeitrags zum 1. Januar des Beitragsjahres, sofern zu diesem Zeitpunkt eine Geschäftserlaubnis nach dem KWG vorliegt Kriterium der wirtschaftlichen Verursachung Verursachung des Jahresbeitrags mit der Erzielung von Gewinnen im Rahmen der Tätigkeit als Kreditinstitut

73 Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Erfassung von Erträgen und Aufwendungen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme (2) Abbildung in der Bilanz keine Passivierung des Jahresbeitrags im Vorjahresabschluss, sondern Passivierung in voller Höhe zum 1. Januar des Beitragsjahres Ausweis als Verbindlichkeitsrückstellung aufgrund möglicher Beitragsminderungen im Fall der Rückgabe oder Aufhebung der Geschäftserlaubnis Passivierung des Jahresbeitrags in voller Höhe zum des Beitragsjahres

74 Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Bilanzierung der regulären Jahresbeiträge (2) Stand der Erörterung beim IDW Entstehung der Bankenabgabe für das jeweilige Beitragsjahr, sofern am 1. Januar des Beitragsjahres Erlaubnis nach dem KWG vorliegt Tatbestand der rechtlichen Verursachung der Verpflichtung erfüllt – damit aus Vorsichtgründen volle Zuführung des Jahresbeitrags am 01. Januar sachgerecht Tatbestand der wirtschaftlichen Verursachung an die Tätigkeit als Kreditinstitut geknüpft – damit aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten keine Beanstandung einer periodengerechten Verteilung des Jahresbeitrags

75 Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Bilanzierung von Nacherhebungsbeiträgen (1) Grundsatz der Periodenabgrenzung nach HGB und IFRS Erfassung von Erträgen und Aufwendungen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme (1) Kriterium der rechtlichen Entstehung Entstehung des Nacherhebungsbeitrags bei Erzielung entsprechender Gewinne in den Folgejahren

76 Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Erfassung von Erträgen und Aufwendungen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungsströme (2) Kriterium der wirtschaftlichen Verursachung Verursachung des Nacherhebungsbeitrags mit der Erzielung von Gewinnen im Rahmen der Tätigkeit als Kreditinstitut Abbildung in der Bilanz keine Passivierung im Verlustjahr, sondern Passivierung des Nacherhebungsbeitrags in den Folgejahren ratierliche Passivierung in Abhängigkeit der Gewinnentwicklung (und nicht zeitanteilig)

77 Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Bilanzierung von Nacherhebungsbeiträgen (2) Beispiel Jahr 1 Verlust Beitragsfestsetzung nach Maßgabe des Jahresabschlusses im Jahr 0 Jahr 2 Gewinn Festsetzung eines Mindestbeitrags aufgrund von Verlusten im Jahr 1 Jahr 3 Festsetzung eines Nacherhebungsbeitrags für das Jahr 2 (vorbehaltlich der Zumutbarkeitsgrenze unter Berücksichtigung des regulären Jahresbeitrags für das Jahr 3)

78 Bilanzielle Abbildung nach HGB und IFRS
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung Abbildung nach HGB Ausweis unter dem Posten „andere Verwaltungs-aufwendungen“ (Formblatt 2, Nr. 4b bzw. Formblatt 3, Nr. 10b) Abbildung nach IFRS Pflicht zum separaten Ausweis von Ergebnis-komponenten, sofern eine solche Darstellung für das Verständnis der Erfolgslage relevant ist (IAS 1.85) Ausweismöglichkeiten unter den Verwaltungsaufwendungen unter einem eigenen Posten mit Erläuterungen im Anhang

79 Ausgewählte Praxisbeispiele
Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für Basis Verordnungsentwurf - (1) in Mio. Euro Beitrags-komponente „Passiva“** Beitrags-komponente „Derivate“** regulärer Jahres-beitrag* Zumutbar-keitsgrenze Mindest-beitrag zu leistender Jahres-beitrag 2011 Deutsche Bank 611 73 31 Commerz-bank 164 8 HVB 92 191 5 HSH Nordbank 98.806 29 1 * Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze ** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per *** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen

80 Ausgewählte Praxisbeispiele
Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für Basis Verordnungsentwurf - (2) in Mio. Euro Beitrags-komponente „Passiva“** Beitrags-komponente „Derivate“** regulärer Jahres-beitrag* Zumutbar-keitsgrenze Mindest-beitrag zu leistender Jahres-beitrag 2011 Nord LB 31 15 2 West LB 48 DZ Bank 68 23 3 Bayerische Landes-bank 76 82 4 * Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze ** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per *** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen

81 Ausgewählte Praxisbeispiele
Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für Basis Empfehlung - (1) in Mio. Euro Beitrags-komponente „Passiva“** Beitrags-komponente „Derivate“** regulärer Jahres-beitrag* Zumutbar-keitsgrenze Mindest-beitrag zu leistender Jahres-beitrag 2011 Deutsche Bank 1.076 73 54 Commerz-bank 372 19 HVB 103 191 5 HSH Nordbank 98.806 30 2 * Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze ** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per *** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen

82 Ausgewählte Praxisbeispiele
Schätzung der zu leistenden Jahresbeiträge*** für Basis Empfehlung - (2) in Mio. Euro Beitrags-komponente „Passiva“** Beitrags-komponente „Derivate“** regulärer Jahres-beitrag* Zumutbar-keitsgrenze Mindest-beitrag zu leistender Jahres-beitrag 2011 Nord LB 31 15 2 West LB 51 3 DZ Bank 69 23 Bayerische Landes-bank 80 82 4 * Berechnung vorbehaltlich von Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze ** Ermittlung basierend auf Einzelabschlüssen nach HGB per *** indikative Berechnungen unter Verwendung von Annahmen und Vereinfachungen; Nichtberücksichtigung von Beitragskomponenten, die zusätzlich innerhalb des Konzerns entstehen

83 Burkhard Eckes Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Bankenaufsichtsrechts (Juni 2011) 83

84 Auswirkungen auf die Financial Services Industrie
Agenda Basel III / CRD II – IV SiFis Dodd Frank Act Compliance Auswirkungen auf die Financial Services Industrie 84

85 Analog Basel III vorauss. 2013 -2019
I. Basel III / CRD II – IV Überblick über das Gesamtregelwerk Basel Brüssel Berlin CRD II (RL 05/09, Umsetzung seit ) Großkredite Verbriefungen Eigenmittel (Hybridkapital) KWG Großkredite (KNE) Verbriefungen Eigenmittel (Hybridkapital) KWG / InstitutsVergV Vergütungssysteme „Basel IIa“ Seit „Enhancement-Papiere“ (07/09) (Wieder-)Verbriefungen Verschärfung Regeln Handelsbuch (Incremental Risk, Stress VaR) CRD III (RL verabschiedet 12/10) Vergütung Handelsbuch Wiederverbriefungen Offenlegung SolvV / Änderungsentwurf ausstehend Handelsbuch Wiederverbriefung Offenlegung „Basel III“ Seit (Vergütung) bzw „Resilience-Papiere“ (veröffentlicht 12/10) Überarbeitung der EK-Bestandteile Liquiditätskennzahlen Leverage Ratio Antizyklische Puffer Berücksichtigung weiterer Risiken (Kontrahentenrisiko) CRD IV (Entwurf Ende 1. HJ 2011 erwartet) EK-Definition Liquiditätskennzahlen Leverage Ratio Risikovorsorge (antizyklisch) Kontrahentenrisiko Reduzierung nationaler Wahlrechte Analog Basel III vorauss GroMiKV Kreditnehmereinheit Durchschaumethode Kreditrisikominderung Wegfall von Anzeigeerleichterungen Seit 85

86 Was bedeutet das für die Financial Services Industrie?(1)
I. Basel III / CRD II – IV Was bedeutet das für die Financial Services Industrie?(1) Neben den Bereichen Kapital, Liquidity und Leverage Ratio enthalten die Regelungen eine Vielzahl von kleineren Änderungen, die insgesamt zu hohen Umsetzungsaufwendungen bei den Banken führen (Beispiel: Neuerungen Kreditnehmereinheiten, § 19 Abs. 2 KWG). Einschränkungen bei der Fristentransformation durch die neuen Liquiditätskennzahlen kann bei den Banken zu einer Refinanzierungsproblematik führen, wenn langfristig herausgegebene Kredite nicht fristengleich refinanziert werden können.

87 Was bedeutet das für die Financial Services Industrie? (2)
I. Basel III / CRD II – IV Was bedeutet das für die Financial Services Industrie? (2) Die einzelnen Neuregelungen besitzen Interdependenzen und haben hohe Auswirkungen auf einzelne Produkte. Es stellt sich daher die Anforderung, die Geschäftsmodelle der jeweiligen Banken zu hinterfragen. Die Regelungen können z.B. durch eine höhere Kapitalunterlegung bei einigen Produkten zu einer Verteuerung führen. Da dies vorrausichtlich nicht unmittelbar an den Markt weitergegeben werden kann, wirkt sich die Neuregulierung auf die Margen aus.

88 II. SiFiS Systemically Important Financial Institutions
Diskutiert wird eine Erhöhung der EK-Unterlegung über die Baseler Mindestvorgaben hinaus. Welche Institute und wie viel mehr es werden wird, ist zu Zeit noch offen. Schweiz diskutiert zzgl. 3% für UBS und CS. Bedeutet für die betroffenen Banken: höhere Kosten durch erhöhte Kapitalunterlegung Druck auf Margen mögliche Wettbewerbs-verzerrung im Vergleich zu den anderen, kleineren Banken Ziel: Zusätzlicher Sicherheitspuffer gegen Finanzmarktkrisen 88

89 III. Dodd-Frank Act Übersicht über das Gesamtwerk, dass im Detail noch
ausgestaltet werden muss. 89

90 Was bedeutet das für die Financial Services Industrie? (1)
III. Dodd-Frank Act Was bedeutet das für die Financial Services Industrie? (1) Es muss untersucht werden, von welchen Dodd-Frank-Regelungen deutsche Unternehmen direkt betroffen sind. Niederlassungen und Tochterunternehmen in den USA sind neben dem Basel III Regelwerk auch vom Dodd-Frank Act betroffen. Damit besteht insgesamt das Erfordernis, dass sich deutsche Unternehmen grundsätzlich mit beiden, sehr komplexen und umfangreichen Regelwerken auseinandersetzen müssen. 90

91 Was bedeutet das für die Financial Services Industrie? (2)
III. Dodd-Frank Act Was bedeutet das für die Financial Services Industrie? (2) Aus der Gesamtbetrachtung sollte sichergestellt werden, dass beide Regelwerke zu einheitlichen Belastungen führen, da ansonsten die Wettbewerbsgleichheit auf dem globalen Finanzmarkt leidet. 91

92 IV. Compliance MaComp => Stellung CO, Überwachungshandlungen, … Neuer BT 6, Beratungsprotokoll, Anfang Juni publiziert Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagegesetz => Verkaufsprospekt Beratungsprotokoll AnsFuG Anlegeschutz und Funktionsverbes-serungsgesetz => PIBs, Registrierungspflicht für Analgeberater, Abkehr von der täglichen Anteilscheinrücknahme für offene Immobilienfonds, höhere Anforderungen an Geeignetheitstest PIB = Produktinformationsbroschüre. Die Bedeutung von Compliance steigt… … und MiFID Review kommt erst noch (erster Entwurf im Sommer erwartet) … Es steigt auch hier der Umsetzungs- und laufende Aufwand 92

93 V. Auswirkungen auf die Financial Services Industrie (1)
Die Detailliertheit, Quantität und die Anzahl der betroffenen Unternehmen der bisher vorge-schlagenen Änderungen ist hoch und komplex. Bezogen auf das traditionelle Universalbanken-system in Deutschland ist die Gesamtauswirkung aller neuen Regeln noch nicht untersucht, weil die laufenden Quantitative Impact Studies nur die Neuregulierungen aus Basel/CRD untersuchen. 93

94 V. Auswirkungen auf die Financial Services Industrie (2)
Neuregulierung aus Basel / CRD ist sehr regelungsorientiert ausgestaltet. Es sollte noch diskutiert werden, ob weitere prinzipienbasierte Regulierungen, vergleichbar der deutschen MaRisk auch international ergänzend weiter vorangetrieben werden. Vergleichbarkeit von Dodd-Frank Act und Basel III? Geht US hier wieder einen eigenen Weg? Wie wirkt sich die gesamte Neuregulierung auf die Rentabilität und Profitabilität der deutschen Financial Services Industrie aus? 94


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