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Unfallverhütungsvorschriften

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Präsentation zum Thema: "Unfallverhütungsvorschriften"—  Präsentation transkript:

1 Unfallverhütungsvorschriften
Feuerwehr 1. April 1991

2 UNFALLVERHÜTUNG Warum brauchen wir Unfallverhütung ?
Ein Feuerwehrunfall ist ein im Feuerwehrdienst von außen, auf den Menschen wirkendes körperlich schädigendes, zeitlich begrenztes Ereignis Arbeite mit dem Kopf! ...denn: Unfallfolgen lassen sich nie ganz beseitigen

3 UNFALLVERHÜTUNG Bei Übungen und Einsätzen lauern viele Gefahren !

4 Welche Vorschriften müssen außerdem eingehalten werden?
UNFALLVERHÜTUNG Welche Vorschriften müssen außerdem eingehalten werden? Feuerwehrdienstvorschriften DIN-Normen VDE-Richtlinien

5 UNFALLVERHÜTUNG Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern
UVV Gefahrstoffverordnung FwDV 14 Einsatz mit radioaktiven Stoffen UVV Strahlenschutzverordnung FwDV 9/1 u. 9/2

6 UNFALLVERHÜTUNG Von sportlichen Übungen unter Wettkampfbedingungen
ist aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos abzusehen.

7 UNFALLVERHÜTUNG Alle Feuerwehrangehörigen haben die PFLICHT, die der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen zu unterstützen

8 UNFALLVERHÜTUNG Alle Feuerwehrangehörigen haben Schäden an Ausrüstung
Geräten Fahrzeugen zu beheben oder zu melden

9 UNFALLVERHÜTUNG Die persönliche Schutzausrüstung des Feuerwehrangehörigen Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk

10 UNFALLVERHÜTUNG Die spezielle Schutzausrüstung des Feuerwehrangehörigen Feuerwehrsicherheitsgurt Atemschutzgerät Chemikalienschutzanzug Wärmeschutzkleidung Kontaminationsschutzanzug Augen- und Gesichtsschutz Warnweste Fangleine Schwimmweste Gehörschutz Schnittschutz

11 UNFALLVERHÜTUNG

12 UNFALLVERHÜTUNG Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der UVV abgewichen werden.

13 UNFALLVERHÜTUNG Im Straßenverkehr sind Warn- und Absperrmaßnahmen überlebenswichtig. „Absitzen“ grundsätzlich auf der dem Verkehr abgewandten Seite.

14 UNFALLVERHÜTUNG Grundsätze zu tragbaren Feuerwehrgeräten
Soviele Träger wie Handgriffe vorhanden sind Aufstellorte so wählen, dass lange Transportwege vermieden werden.

15 UNFALLVERHÜTUNG Betrieb von Verbrennungsmotoren
Abgase über Abgasschläuche abführen beim Starten mittels Kurbel diese so fassen, dass sie im Falle eines Rückschlages aus der Hand rutscht

16 UNFALLVERHÜTUNG Sprungrettung
MAXIMAL 6,0 m Sprungtuch mit mindestens 16 Personen halten zur Übung: Fallgewichte mit max. 75 kg max. Fallhöhe 6 m ZU ÜBUNGSZWECKEN DARF NICHT GESPRUNGEN WERDEN!

17 UNFALLVERHÜTUNG Abseilübungen Maximale Übungshöhe: 8 m
MAXIMAL 8,0 m Abseilübungen Maximale Übungshöhe: 8 m Sicherung durch 2. Rettungsleine

18 UNFALLVERHÜTUNG Luftheber

19 UNFALLVERHÜTUNG Hydraulisch betätigte Rettungsgeräte
Gesichtsschutz tragen Nicht eingesetzte Kräfte halten sicheren Abstand Schneidgeräte rechtwinklig ansetzen Vorsicht vor unter Spannung wegschnellenden Teilen Bei Übungen: Nicht zu starkes Material trennen

20 UNFALLVERHÜTUNG Dienst auf Gewässern Auftriebsmittel einsetzen
Sicherung der Kräfte

21 UNFALLVERHÜTUNG Einsturz- / Absturzgefahren

22 UNFALLVERHÜTUNG Absturz- gefahren

23 UNFALLVERHÜTUNG Gefahren durch Elektrizität
Nur geeignete elektrische Betriebsmittel einsetzen Wasserdicht Staubdicht Explosionsgeschützt

24 UNFALLVERHÜTUNG Jeder Feuerwehrangehörige hat
Feuerwehrsicherheitsgurte Fangleinen Sprung- u. Rettungsgeräte Leitern ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einer Sichtprüfung auf Abnutzung und Fehler zu unterziehen

25 UNFALLVERHÜTUNG Wasserförderung
Schläuche beim Ausrollen unmittelbar an den Kupplungen festhalten Strahlrohre und Verteiler nicht schlagartig öffnen Nur absperrbare Strahlrohre verwenden

26 UNFALLVERHÜTUNG Wasserförderung Schläuche nicht am Körper befestigen
Schlagende Strahlrohre nicht aufheben

27 UNFALLVERHÜTUNG Wasserförderung
Beim Leitersteigen den Schlauch über die Schulter führen Vornahme von Schläuchen über tragbare Leitern nur bis zum 1. OG (FwDV 1/1) Schlauchleitungen nicht auf Leitern verlegen oder daran befestigen


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