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Die richtige Rechtsform für ein neues Unternehmen finden

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Präsentation zum Thema: "Die richtige Rechtsform für ein neues Unternehmen finden"—  Präsentation transkript:

1 Die richtige Rechtsform für ein neues Unternehmen finden
15. Dezember 2014 Dr. Alexander Puplick Rechtsanwalt & Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Mitglied des Rechtsausschusses der IHK zu Dortmund

2 Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Unternehmer Einzelunternehmer Gruppe von Unternehmern Kriterien für die Rechts- formwahl Gründung Geschäftszweck Geschäftsplan

3 Beispiele Beispiel 1 X will nach erfolgreichem Abschluss seines Design-Studiums eine eigene Werbeagentur gründen. Er verfügt über ein gutes Netzwerk und rechnet wie folgt: Erstes Geschäftsjahr: Jahresumsatz ,00 € 2 Halbtagskräfte (Sekretariats- und Kreativbereich) Zweites/Drittes Geschäftsjahr: Steigerung von je 30 % bis 50 % 1. Welche Rechtsform empfiehlt sich? 2. Welche Besonderheiten sind zu beachten?

4 Beispiel 2 A und B haben ein Verfahren zur Veränderung von Stoffeigenschaften entwickelt. Sie wollen nach ihrer Zeit an der TU Dortmund ein eigenes Unternehmen gründen. Zweck des Geschäfts: Fortentwicklung des patentierten Verfahrens Vermarktung Vertrieb des Produktes im Inland und der EU 1. Welche Besonderheiten sind zu beachten? 2. Welche Rechtsform empfiehlt sich?

5 Beispiel 3 C hat als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Effizienztechno-logie ein besonderes Verfahren zur Energierückgewinnung entwickelt. Er hat mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Nutzungsrechte getroffen und will nun sein eigenes Unternehmen zur Fortentwicklung des Verfahrens und der Modulproduktion gründen. Dazu braucht er nach seiner Einschätzung einen wesentlichen Geldkreditgeber für weitere Forschung, Entwicklung und Vertrieb. 1. Welche Besonderheiten sind zu beachten? 2. Welche Rechtsform empfiehlt sich?

6 Haftungsrisiken des Unternehmers
Lieferanten Kunden Dritte Produkthaftung (Hersteller) Umwelthaftung (Inhaber) Unternehmen Finanzamt §§ 34, 69 AO Sozialversicherungsträger § 28e SGB IV (Geschäftsleiter) Geldkreditgeber (persönliche Sicherheiten)

7 Rechtsformen Einzelunternehmer
Kaufmann Handelsgewerbe jeder Gewerbebetrieb es sei denn: kaufmännischer Geschäftsbetrieb nicht erforderlich: Kleingewerbetreibende < ,00 € Umsatz p.a.

8 Personengesellschaften
Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft Gründung mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks Gesellschaftervertrag schriftlich/mündlich schlüssiges Handeln Unternehmensbezeichnung Vor- und Nachname der Gesellschafter zusätzlich Sach-/Fantasiename Geschäftsführung /Vertretung grundsätzlich gemeinsam ggf. abweichende Beschlussfassung Kapital ohne Mindestkapital Haftung gesamtschuld-nerisch auch mit dem Privatvermögen

9 Personengesellschaften
Rechtsformen Personengesellschaften BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerl. Rechts) §§ 705 ff BGB Personenhandels- gesellschaft oHG §§ 105 ff. HGB KG §§ 161, 105 ff. HGB GmbH & Co. KG §§ 172 a, 161 ff. HGB GmbHG

10 Kapitalgesellschaften Unternehmergesellschaft
GmbH GmbHG AG AktG Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) engl. Limited Private Company Limited by Shares eG

11 Rechtsformen im Vergleich
Einzel-unternehmen BGB-Gesellschaft oHG KG Gründung Kaufmann Firma - persönl. Name - Phantasiename HR-Anmeldung - eingetragener Kfm. unbeschränkt Personenzusam- menschluss durch Vertrag (auch formlos) beliebiger Zweck Firma: Namen der Gesellschafter Personenzusam- menschluss durch Vertrag Handelsgewerbe Personenzusam-menschluss durch Vertrag persönlich haftender (Komplementär) Kommanditist: Haftung auf die Haftsumme (Einlage) beschränkt

12 Rechtsformen im Vergleich
GmbH Unternehmer-gesellschaft GmbH & Co. KG AG eG Gründung ein/mehrere Gesellschafter Satzung (Gesellschafts- vertrag) Einzahlung Stammkapital mind. 25 T€ davon 50 % bei Anmeldung HR-Anmeldung Eintragung Gesellschafts- mind. 1 € davon 100 % bei ¼ des Jahresüberschusses fortlaufend als Rück- lage Gründung der GmbH Gründung der KG persönlich haftende Gesellschafterin: Kommanditisten ein/mehrere Gründer Grundkapital: mind. 50 T€ Nennbetrags-/ Stückaktien Gründungsbericht Gründungsprüfung mindestens drei Mitglieder Bestimmung der Geschäftsanteile /der Rücklage Vorstand (<20: 1 Vorstand) Aufsichtsrat (<20: verzichtbar) Eintragung in das Genossen-schaftsregister

13 Rechtsformen im Vergleich
Kaufmann BGB- Gesellschaft oHG KG GmbH GmbH & Co. KG AG eG Haftung persönlich primär unmittelbar unbeschränkt persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist: Hafteinlage Stammkapital mind. 25 T€ haftende Gesellschafterin: Kommanditisten: Hafteinlage Grundkapital mind. 50 T€ Genossenschaftskapital gesetzliche Rücklage Nachschusspflicht für Insolvenzfall? Unternehmer- gesellschaft haftungsbe-schränkt Stammkapital mind. 1,00 €

14 UG GmbH eG Folgekosten Jahresabschluss (vereinfacht) Abreichung zum elektronischen Handelsregister (Hinterlegung) Jahresabschluss Bekanntmachungen Pflichtprüfung

15 Rechtsformen im Vergleich
engl. Limited Gründung Gründung der Ldt. in GB in englischer Sprache Stammkapital mind. 1 GBP Companies Register - Director - Secretary Haftung Stammkapital mind. 1 GBP Folgekosten Jahresabschluss (in englischer Sprache) Geschäftsbericht Testat (Auditor) Hinterlegung (Bußgelder, Zwangslöschung) hohes Risiko! hohe Kosten! wenig Nutzen!

16 UG und engl. Limited als Alternativen zur GmbH?
Mindestkapital 25 T€ 1,00 € 1 GBP = ca. 1,40 € Gründungsaufwand ab ca. 350,00 € ab ca. 150,00 € plus Errichtung der Zweigniederlassung in Deutschland Rechte und Pflichten Gesellschafter und Geschäftsführer: dt. Recht engl. Recht Konflikte zwischen Gesellschaftern/ Gesellschaft und Geschäftsführern deutsches Recht deutsches Gericht englisches Recht englisches Gericht am Sitz der Gesellschaft

17 Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Mein Unternehmen Der Zweck bestimmt die Rechtsform Haftungs- risiken Gesellschafter- struktur Entwicklungs- potential Folgekosten steuerliche Optimierung Außen- wirkung

18 Handelsregisteranmeldung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
UR.-Nr. Amtsgericht - Handelsregister - 44135 Dortmund „Top Design e.K. 1. Zur Eintragung in das Handelsregister melde ich die Firma meines Handelsgeschäftes an. 2. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Werbeagentur. 3. Mein Geschäftslokal befindet sich in Kronenburgallee 1, Dortmund. Dortmund, den

19 Gesellschaftsvertrag einer „Einmann-GmbH“
§ 1 - Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund § 2 - Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens ist 2. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 3. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

20 § 3 - Stammkapital, Stammeinlagen
1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ,-- € (in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO) und wird von dem alleinigen Gesellschafter, Herrn _______ gehalten. 2. Das Stammkapital ist zur Hälfte/in voller Höhe in bar vor der Anmeldung zum Handelsregister an die Gesellschaft zu erbringen. § 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft beginnt mit Eintragung in das Handelsregister. Sie wird auf unbestimmte Zeit errichtet. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft und endet am darauf folgenden 31. Dezember. § 5 – Vertretung und Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

21 § 6 - Schlussbestimmungen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger. voraussichtlicher Zeitaufwand: Gesellschaftsvertrag: 1-2 Tage Notarkosten: 125,-- € netto Gesellschafterbeschluss: Geschäftsführerbestellung Notarkosten: 250,-- € netto

22 Handelsregisteranmeldung einer GmbH
UR.-Nr. Amtsgericht - Handelsregister - 44135 Dortmund „Franz Müller GmbH“ Als Geschäftsführer überreiche ich / erste Ausfertigung des notariellen Gesellschaftsvertrages vom heutigen Tage (UR.–Nr. ____/2014 des auch jetzt amtierenden Notars), / erste Ausfertigung des notariellen Gesellschafterbeschlusses vom heutigen Tage (UR.–Nr. ____/2014 des auch jetzt amtierenden Notars), / Liste der Gesellschafter, und melde die Gesellschaft und meine Bestellung zum alleinvertretungsberechtig-ten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer zur Eintragung in das Handelsregister an.

23 Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in __________.
Ich versichere, dass das Stammkapital von ,-- € in voller Höhe von dem alleinigen Gesellschafter Franz Müller vor der Anmeldung zum Handelsregister in bar an die Gesellschaft eingezahlt ist und sich der eingezahlte Betrag endgültig in meiner freien Verfügung als Geschäftsführer befindet. Die Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich in __________. Die allgemeine Regelung über die Geschäftsführung lautet: 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. 2. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Gesellschaftern Einzel-vertretungsberechtigung und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Dortmund, den voraussichtlicher Zeitaufwand: von der Anmeldung bis zur Eintragung: ca. 2 bis 3 Tage Notarkosten: 100,-- € netto zuzüglich Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €

24 Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern
§ 1 - Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 2. Der Satzungssitz der Gesellschaft ist Dortmund. 3. Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist Dortmund. § 2 - Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens ist … ... § 3 - Stammkapital, Stammeinlagen 1. Das Stammkapital beträgt ,-- € (in Worten: fünfundzwanzigtausend EURO) und ist zur Hälfte in bar vor der Anmeldung zum Handelsregister an die Gesellschaft zu erbringen. Der Rest ist auf Anforderung der Geschäftsführung an die Gesellschaft zu leisten.

25 2. Auf das Stammkapital übernehmen:
a) __________ eine Stammeinlage von ,-- € b) __________ eine Stammeinlage von ,-- € § 4 - Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr § 5 – Vertretung und Geschäftsführung 1. Vertretung: a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) ... c) ...

26 2. Geschäftsführung: Die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer erstreckt sich nur auf Handlungen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Alle darüber hinausgehenden Geschäfte bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung. Hierzu zählen ist besondere: a) Aufnahme neuer und Aufgabe bestehender Geschäftszweige oder Tätigkeitsgebiete; b) Erwerb, Veräußerung oder Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen; c) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücks- gleichen Rechten; d) Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall einen Betrag von ,-- € übersteigen; e) … f) ... Der vorstehende Katalog kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von 51 % (in Worten: einundfünfzig Prozent) der vertretenen Stimmen – auch einzelnen geschäftsführenden Gesellschaftern gegenüber – erweitert oder ein- geschränkt werden.

27 § 6 - Gesellschafterversammlung, Jahresabschluss
§ 7 - Gesellschafterbeschlüsse § 8 - Verfügung über Geschäftsanteile 1. Jegliche Verfügung über Geschäftsanteile oder Teile hiervon bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Stimmenmehrheit von 51 % (in Worten: einundfünfzig Prozent). Der Zustimmung bedarf es nicht, wenn ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise an einen Mitgesellschafter, seinen Ehegatten oder einen Abkömmling überträgt. § 9 - Einziehung von Geschäftsanteilen 1. Eine Einziehung von Geschäftsanteilen durch die Gesellschaft ist mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters jederzeit möglich.

28 2. Der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bedarf es nicht, wenn
a) über das Vermögen des Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, b) der Gesellschafter die Richtigkeit seines Vermögensverzeichnisses an Eides statt zu versichern hat, c) die Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil oder einen Teil desselben betrieben und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben wird, § 10 – Abfindung 1. Scheidet ein Gesellschafter - gleich aus welchem Grunde - aus der Gesellschaft aus, so steht ihm eine Abfindung zu. 3. ...

29 § 11 - Gütertrennung Gesellschafter, die während der Dauer ihrer Geschäftsbeteiligung heiraten und damit in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft treten, sind verpflichtet, - Gütertrennung gem. § 1414 BGB zu vereinbaren oder - ihren Gesellschaftsanteil durch einen Ehevertrag vom Zugewinnausgleich gem. § 1363 BGB auszuschließen oder aber - einen Ehevertrag zu schließen, wonach zwar ein Zugewinnausgleich geltend gemacht werden kann, dieser aber nicht in das betriebliche und betrieblich gebundene Vermögen vollstreckt werden kann, so dass im Falle der Scheidung eines Gesellschafters kein Zugriff des geschiedenen Ehegatten auf die Gesellschaft erfolgen kann. Für Gesellschafter, die bei Gründung der Gesellschaft verheiratet sind, gilt die vorstehende Regelung von ihrem Eintritt in die Gesellschaft an.

30 § 12 – Wettbewerbsverbot 1. Den Gesellschaftern und den Geschäftsführern, soweit diese Gesellschafter sind, ist es untersagt, außerhalb der Gesellschaft in deren Tätigkeitsbereich selbstständig, unselbstständig oder beratend, auch nicht gelegentlich oder mittelbar, tätig zu werden. 2. Mit dem Gesellschafterbeschluss können einzelne oder alle Gesellschafter von dem Wettbewerbsverbot befreit werden. Sie sind dann berechtigt, unmittelbar oder mittelbar, direkt oder indirekt, im eigenen oder fremden Namen mit der Gesellschaft in Wettbewerb zu treten oder sich an Konkurenzunternehmen zu beteiligen. Die Befreiung kann auf bestimmte Bereiche beschränkt werden. 3. Eine Zustimmung der weiteren Gesellschafter ist nicht erforderlich. Für solche Beteiligungen und Wettbewerbshandlungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages oder des Eintritts in die Gesellschaft bestehen und/oder ausgeübt werden, wird Befreiung vom Wettbewerbsverbot erteilt. 4. Vertragsstrafe

31 § 13 - Tod eines Gesellschafters
§ 14 - Kündigung § 15 - Auflösung 1. Die Auflösung der Gesellschaft kann durch Gesellschafterbeschluss mit einer Stimmenmehrheit von 75 % (in Worten: fünfundsiebzig Prozent) beschlossen werden.

32 § 16 - Schlussbestimmungen
1. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im elektronischen Bundesanzeiger. 2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird da- durch die Rechtswirksamkeit des Gesamtvertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechend ist beim Vorhandensein einer unbewussten Lücke zu verfahren. Zur Ausfüllung der Lücke soll das gelten, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten. voraussichtlicher Zeitaufwand: von der Anmeldung bis zur Eintragung ca. 2 bis 3 Tage Notarkosten insgesamt: 600,-- € netto zzgl. Gerichtskosten in Höhe von 150,-- € netto und Veröffentlichungskosten in Höhe von 25,-- €

33 Beteiligungsformen für Geldkreditgeber
Private Equity Mezzanine (zwischen Eigenkapital und Fremdkapital) Stille Gesellschaft Einzelunternehmer Personenhandelsgesellschaft Kapitalgesellschaft kapitalmäßige Beteiligung durch Einlage in das Vermögen des Kaufmanns/der Gesellschaft - ohne unmittelbar Haftung - ohne Bekanntgabe der stillen Beteiligung nach Existenz und Höhe - ohne Nennung des stillen Gesellschafters es entsteht eine reine Innengesellschaft als BGB-Gesellschaft Bilanziell: Eigenkapital

34 Gesellschafterstellung
Darlehen GmbH AktG mit Gewinnbeteiligung (partiarisches Darlehen) ohne Gewinnbeteiligung Bilanziell: Eigenkapital ohne oder mit abgestuften Stimm-Eingriffsrechte Bilanziell: Fremdkapital

35 DR.PUPLICK&PARTNER Partner für den Mittelstand
Wir beraten mittelständische Unternehmen und Unternehmer Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Markenrecht Franchise- und Lizenzrecht Arbeitsrecht Unternehmensnachfolge Sicherung der privaten Vermögenssphäre In einem Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten analysieren wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf. Wir begleiten Sie und nehmen uns Zeit für Sie.

36 Partner für Unternehmensgründer und Macher
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! DR.PUPLICK&PARTNER Partner für Unternehmensgründer und Macher Notar Fachanwälte Arbeitsrecht Bau- und Architektenrecht Familienrecht Gewerblicher Rechtschutz Handels- und Gesellschaftsrecht Verwaltungsrecht Wirtschaftsmediation Rechtsanwälte Kronenburgallee 1 44141 Dortmund Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Internet:

37 Haftungsausschluss Copyright-Vermerk
Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR stellt in dieser Seminarunterlage ausgewählte Infor-mationen zu verschiedenen Rechtsgebieten bereit. Dabei verfolgen wir das Ziel, unseren Mandanten und der interessierten Öffentlichkeit aktuelle und exakte Informationen zur Verfügung zu stellen. Für Kritik und Anregungen sind wir jederzeit dankbar. Die DR. PUPLICK & PARTNER GbR übernimmt keine Haftung für die Angaben in dieser Seminarunterlage. Die Angaben sind nur Informationen allgemein-rechtlicher Art, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen oder Einrichtungen im Einzelfall abgestimmt sind. Die Informationen sind nicht umfassend, vollständig oder verbindlich. Diese Seminarunterlage dient insbesondere nicht der juristischen Beratung im Einzelfall. Sie ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt.  Copyright-Vermerk Die Vervielfältigung (Kopieren, Nachdruck) für eigene Zwecke ist unter Angabe der Quelle gestattet. Die Überlassung an private Dritte ist unter Angabe der Quelle gestattet. Die Vervielfältigung (Kopieren, Nachdruck) für gewerbliche oder berufliche Zwecke bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.


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