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Inhaltsverzeichnis Bildungspolitische Aspekte und Kurzportrait Lehrplan 21 Konzeption, Aufbau, Vergleich mit den heutigen Lehrplänen Fragen, Rückmeldungen.

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2 Inhaltsverzeichnis Bildungspolitische Aspekte und Kurzportrait Lehrplan 21 Konzeption, Aufbau, Vergleich mit den heutigen Lehrplänen Fragen, Rückmeldungen Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Aargau Initiative zur Änderung des Schulgesetzes Foto: Rob Bouwman/iStock/Thinkstock

3 Ziele Sie… lernen Aufbau und Struktur des Lehrplans 21 kennen
erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum heutigen Lehrplan erfahren wie die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Aargau geplant ist können Fragen, Rückmeldungen, Bedenken und Wünsche für die Planung der Einführung einbringen. können Lehrpersonen, Behörden und Eltern über den Lehrplan 21 allgemein informieren

4 Was ist ein Lehrplan Auftrag an die Volksschule
Instrument der Steuerung (Inhalte, Rahmenbedingungen, Organisation) Grundlage für die Lehrmittel/Unterrichtsmaterialien und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen Planungsinstrument für die Lehrpersonen – Bedeutung im Alltag einer Lehrperson als Referenzrahmen Orientierung für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Abnehmer der Sekundarstufe II und Pädagogische Hochschulen über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen. Kompass zur Orientierung, kein Gesetzbuch Lehrpläner erfüllen verschiedene Funktionen: Im Lehrplan wird der bildungspolitisch legitimierte Auftrag der Gesellschaft an die Volksschule erteilt. Der Lehrplan legt die Ziele für den Unterricht aller Stufen der Volksschule fest, zum ersten Mal koordiniert über alle Stufen hinweg Er ist ein Planungsinstrument für Lehrpersonen, Schulen und Bildungsbehörden. Er bildet die Grundlage für ein gemeinsames Verständnis von Lernen und Unterrichten Er orientiert Eltern, Schülerinnen und Schüler, die Abnehmer der Sekundarstufe II, die Pädagogischen Hochschulen und die Lehrmittelschaffenden über die in der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen. Orientierung am aktuellen Wissen und den aktuellen Erkenntnisse …aber auch ein Versuch, die Anforderungen der Zukunft zu antizipieren Kompass zur Orientierung, kein Gesetzbuch

5 Sprachregionale Lehrpläne
Tessin D-EDK (2014) PER (2010) Plan d’études romand Die Ausgangslage in den Sprachregionen ist unterschiedlich: Die französischsprachigen Kantone haben bereits einen gemeinsamen Lehrplan erarbeitet, den Plan d‘études romand (PER). Der Lehrplan liegt vor und wurde ab Schuljahr 2011/2012 eingeführt. Der italienischsprachige Kanton Tessin arbeitet zurzeit an der Entwicklung eines neuen Lehrplans.

6 Kurzportrait Lehrplan 21
Als nächstes erhalten Sie Informationen zum Lehrplan 21. Foto: Claudio Minutello

7 Fachbereiche 6 Fachbereiche Module
Hier sehen Sie die Fachbereiche des Lehrplans 21. Der Lehrplan 21 wird für alle Pflicht- und Wahlpflichtbereiche entwickelt. Zusätzliche kantonale Bildungsangebote und/oder Freifächer (wie Projekte und Recherchen, Latein, Chorsingen, zusätzliche Angebote in Gestalten oder Sport) sind nicht Bestandteil des Lehrplans 21. Der Fachbereich Sprachen umfasst Deutsch, die erste und zweite Fremdsprache sowie Italienisch. Dann folgt der Fachbereich Mathematik. Der Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft wird auf der Sekundarstufe I in vier Fachbereiche aufgeteilt: Natur und Technik (mit Biologie, Chemie und Physik), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft), Räume, Zeiten, Gesellschaften (mit Geschichte, Geografie), Ethik, Religionen, Gemeinschaft (mit Lebenskunde). Dann folgen die Fachbereiche Bildnerisches Gestalten sowie Textiles und Technisches Gestalten. Anschliessend folgt der Fachbereich Musik und zum Schluss folgt der Fachbereich Bewegung und Sport. Der Lehrplan ist für den elektronischen Gebrauch konzipiert (Querverweise verlinkt). Er lässt sich aber auch gut in Papierform verwenden, indem Sie verschiedene Broschürentypen wählen können, z.B. zyklusweise oder über alle Zyklen hinweg. Module Nachhaltige Entwicklung Überfachliche Kompetenzen

8 Drei Zyklen Einteilung der elf Schuljahre in drei Zyklen, so dass der Lehrplan 21 in den verschiedenen Schulstrukturen der Kantone einsetzbar ist Die Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards) sind auf das Ende der 2., 6. und 9. Klasse definiert worden Der Lehrplan der Romandie ist ebenfalls in diese drei Zyklen eingeteilt Bisher gab es im AG 3 Lehrpläne: Lehrplan Kindergarten Primar und Oberstufen, welche nicht oder nur teilweise aufeinander abgestimmt waren Der Lehrplan 21 umfasst insgesamt elf Schuljahre: zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule sowie drei Jahre Sekundarstufe I. Er unterteilt diese elf Jahre in drei Zyklen. Der erste Zyklus umfasst die beiden Kindergartenjahre sowie die 1. und 2. Klasse, der zweite Zyklus die heutige 3. bis 6. Klasse und der 3. Zyklus die 7. bis 9. Klasse. Die Einteilung der elf Schuljahre in drei Zyklen ermöglicht, dass der Lehrplan 21 in den verschiedenen Schulstrukturen der Kantone einsetzbar ist (Kindergarten und Eingangsstufe im 1. Zyklus, unterschiedliche Schultypen im 3. Zyklus). Die Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards) sind auf das Ende der 2., 6. und 9. Klasse definiert worden. Wenn Sie nach Lehrplan unterrichten, erarbeiten Sie mit Ihren SuS gleichzeitig auch die Grundkompetenzen. Der Lehrplan der Romandie ist ebenfalls in diese drei Zyklen eingeteilt. Auch der bisherige Aargauer Lehrplan kennt das Verteilung von Lernzielen und Inhalten auf zwei (z.B. z.B. Deutsch an der R, S, B/ Realien an der Real) oder gar 3 Jahre (Deutsch 3. – 5. Primar, Realien 1. – 3. Primar). Diese offenen Vorgaben werden von vielen Lehrpersonen als Freiräume geschätzt nach dem Motto: je grössere Zeiträume desto mehr Freiraum.

9 Modullehrpläne Berufliche Orientierung sowie Medien und Informatik sind Module. Module umfassen zeitlich und inhaltlich begrenzte Aufgaben der Schule, für die die Kantone Zeitgefässe bereitstellen und die Zuständigkeiten regeln. Die Modullehrpläne gliedern sich wie die Fachbereichslehrpläne: Sie enthalten einleitende Kapitel und einen Kompetenzaufbau. Kompetenzen zu Beruflicher Orientierung sowie Medien und Informatik, die integriert in einem Fachbereich erworben werden, werden im einleitenden Kapitel des Modullehrplans ausgewiesen. Ein Teil der Modullehrpläne findet in separat in der Stundentafel ausgewiesenen Lektionen statt, ein Teil erfolgt integriert in andere Fächer und Fachbereiche z.B. Mathematik oder Räume, Zeiten Gesellschaften.

10 Überfachliche Kompetenzen
Soziale Kompetenzen Dialog-und Kooperationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Umgang mit Vielfalt Personale Kompetenzen Selbstreflexion Selbständigkeit Eigenständigkeit Methodische Kompetenzen Sprachfähigkeit Informationen nutzen Aufgaben und Probleme lösen Überfachliche Kompetenzen sind für eine erfolgreiche Lebensbewältigung zentral. Mit überfachlichen Kompetenzen ist jenes Wissen und Können gemeint, das über alle Fachbereiche hinweg für das Lernen eine wichtige Rolle spielt. Dazu zählen soziale, personale und methodische Kompetenzen. Sie werden über die gesamte Volksschulzeit und in allen Fachbereichen ausgebildet. Der Aufbau von Kompetenzen zur Selbstreflexion, Selbstständigkeit und Eigenständigkeit gehören zu den personalen Kompetenzen. Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Kompetenzen im Umgang mit Vielfalt gehören zu den sozialen Kompetenzen. Die Fähigkeit sich sprachlich auszudrücken, Informationen zu nutzen und Aufgaben respektive Probleme zu lösen gehört zu den methodischen Kompetenzen. Die überfachlichen Kompetenzen sind in den heutigen Lehrplänen AG ebenfalls vorhanden.

11 Nachhaltige Entwicklung
Themen: Politik, Demokratie und Menschenrechte Natürliche Umwelt und Ressourcen Geschlechter und Gleichstellung Gesundheit Globale Entwicklung und Frieden Kulturelle Identität und interkulturelle Verständigung Wirtschaft und Konsum Der Lehrplan 21 enthält im Teil Grundlagen ein Kapitel zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE). Es geht um Themen in den Bereichen Gesellschaft, Umwelt, Wirtschaft. In den Fachbereichslehrplänen wird mit Querverweisen auf die aufgeführten sieben fächerübergreifenden Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung hingewiesen: Politik, Demokratie und Menschenrechte Natürliche Umwelt und Ressourcen Geschlechter und Gleichstellung Gesundheit Globale Entwicklung und Frieden Kulturelle Identitäten und interkulturelle Verständigung Wirtschaft und Konsum Foto: Mats Lund/iStock/Thinkstock

12 Kompetenzaufbau l Kompetenzbereich Handlungs-/ Themenaspekt Kompetenz
Kompetenzstufe Nun schauen wir uns den Kompetenzaufbau etwas genauer an. Klick! Auf der ersten Gliederungsebene sind die Inhalte der Fachbereiche wie auch die Module in Kompetenzbereiche aufgeteilt. Die Kompetenzbereiche orientieren sich an Fähigkeiten/Fertigkeiten (z.B. Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben in den Sprachen) oder an Themen/Kenntnissen (z.B. Zahl und Variable in der Mathematik). Wie die Kompetenzbereiche ausgerichtet sind, liegt in der fachdidaktischen Tradition und im aktuellen Stand der fachdidaktischen Entwicklung des jeweiligen Fachbereichs begründet. Auf der nächsten Gliederungsebene werden die Kompetenzbereiche in Handlungs- bzw. Themenaspekte strukturiert. Nicht alle Fachbereichslehrpläne enthalten diese Gliederungsebene. Zu jedem Kompetenzbereich bzw. jedem Handlungs- oder Themenaspekt werden Kompetenzen formuliert und deren Aufbau dargestellt. In den Kompetenzbeschreibungen wird in den Blick genommen, was Schülerinnen und Schüler am Ende der Volksschule können müssen. Für jede Kompetenz wird der erwartete Kompetenzerwerb in mehreren Kompetenzstufen pro Zyklus beschrieben. In der einzelnen Kompetenzstufe wird formuliert, was Schülerinnen und Schüler auf dieser Stufe wissen und können bzw. welche Ausprägung eine Kompetenz hat. Die Kompetenzstufen unterscheiden sich durch die Zunahme von Fakten-, Konzept- und Prozesswissen oder auch durch die höhere Komplexität der Anwendungssituation oder den Grad der Selbstständigkeit. Die Stufenabfolge kann sich aus der fachlichen Logik ergeben. Das bedeutet, dass die Themen/Kenntnisse und Fähigkeiten/Fertigkeiten der vorgängig erworbenen Kompetenzstufe zwingend die Grundlage für die nachfolgenden Kompetenzstufen bilden. Gibt es keine solche fachliche Logik, ist die Reihenfolge der Kompetenzstufen eine Setzung, die der Lehrplan vornimmt. Der Kompetenzaufbau weist eine variable Anzahl von Kompetenzstufen auf. Die Anzahl der Stufen orientiert sich daran, was für den jeweiligen Kompetenzaufbau fachlich sinnvoll ist.

13 Kompetenzaufbau II Grundanspruch Orientierungspunkt Grundanspruch
Auftrag des 1. Zyklus Grundanspruch Orientierungspunkt Auftrag des 2. Zyklus Grundanspruch Klick! Pro Zyklus ist der Grundanspruch bezeichnet. Der Grundanspruch bezeichnet diejenige Kompetenzstufe, welche die Schülerinnen und Schüler spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus erreichen sollen. Sie erreichen die Grundansprüche im Laufe des Zyklus zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Viele Schülerinnen und Schüler arbeiten anschliessend an den weiterführenden Kompetenzstufen und erreichen auch die darin festgehaltenen Ansprüche. Für einzelne Schülerinnen und Schüler können die Grundansprüche bei Bedarf gemäss kantonalen Regelungen nach unten angepasst werden (individuelle Lernzielvereinbarungen). Die Beschreibungen der vorangehenden Kompetenzstufen werden im Text der Grundansprüche nicht wiederholt. Sie gehören zu den Grundansprüchen. Die Schule und die Lehrpersonen haben die Erreichung der Grundansprüche im Unterricht sicherzustellen. Der Auftrag des Zyklus definiert, an welchen Kompetenzstufen in diesem Zyklus verbindlich gearbeitet werden muss. Die Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht die Möglichkeit erhalten, an den Kompetenzstufen, die über den Grundanspruch hinaus zum Auftrag des Zyklus gehören, zu arbeiten. Damit gehen die Vorgaben des Lehrplans über die Grundansprüche hinaus. Zusätzlich definiert der Auftrag des Zyklus zuhanden der Lehrmittelschaffenden, für welche Stufen des Kompetenzaufbaus ein Lehrmittel die nötigen Materialien bereitstellen muss. In der Mitte des 2. (Ende 4. Klasse) und 3. Zyklus (Mitte der 8. Klasse) ist zusätzlich je ein Orientierungspunkt gesetzt. Die Orientierungspunkte legen fest, welche Kompetenzstufen bis zum Ende der 4. Klasse sowie bis zur Mitte der 8. Klasse verbindlich bearbeitet werden müssen. Sie dienen den Lehrpersonen als Planungs- und Orientierungshilfe. Zusätzlich dazu hat der Bildungsraum auch Orientierungspunkte für Vorläuferfertigkeiten zu Sprache und Mathematik für das Ende des Kindergartens entwickelt. Sie dienen nicht der Selektion, sondern helfen Auftrag des 3. Zyklus Orientierungspunkt

14 RZG.6.2 Geschichte: Weltgeschichte Die Schülerinnen und Schüler können Kontinuitäten und Umbrüche im 19. Jhd. charakterisieren. Die Schülerinnen und Schüler können: 3 a können Ursachen und Folgen der Französischen Revolution erklären.  Ständegesellschaft; Französische Revolution: Freiheit, Gleichheit. b können zu einem Aspekt der Industrialisierung verschiedene Informationen finden und miteinander vergleichen (z.B. ein Bild, eine Textquelle und ein Erlebnisbericht zur Dampfmaschine).  Industrialisierung, Soziale Frage, Kinderarbeit c können mit vorgegebenen Materialien eine kurze, historisch sachgerechte Geschichte zum 19. Jahrhundert erzählen.   Imperialismus, Kolonialismus, Nationalismus Im Fachbereich NMG werden die verbindlichen Inhalte bzw. das Wissen mit einem speziellen Symbol  gekennzeichnet. Dazu zeige ich Ihnen gerne ein Beispiel für Geschichte aus dem 3. Zyklus. Die Kompetenz lautet: Die Schülerinnen und Schüler können Kontinuitäten und Umbrüche im 19. Jahrhundert charakterisieren. Stufe a sagt aus, das die Schülerinnen und Schüler Ursachen und Folgen der Französischen Revolution erklären können. Dazu müssen verbindlich die Inhalte «Ständegesellschaft» sowie «Freiheit und Gleichheit» in der Französischen Revolution behandelt werden.

15 Was bleibt gleich - was ist neu
90% der Inhalte bisheriger Lehrpläne wurden übernommen Wissen + Können in allen Fächern und Fachbereichen Kompetenzaufbau über die ganze Volksschulzeit: Grundanspruch sowie weiterführende Kompetenzen 3 Zyklen: (1. – 4. Schj. / 5. – 8. Schj./ Schj.) Fachbereichskonzept: einzelne Fächer werden zu Fachbereichen zusammengefasst Medien und Informatik und Berufliche Orientierung zu Modullehrplänen aufgewertet, teils integriert in andere Fächer Wirtschaft, Arbeit, Haushalt als neuer Schwerpunkt Politische Bildung verbindlich verankert Es steht zu rund 80 Prozent das Gleiche wie im bisherigen Lehrplan. hat sich 10 Prozent des Inhalts während den letzten fünfzehn Jahren entwickelt und ist in den Lehrmitteln bereits aufgenommen worden. ist 10 Prozent des Inhalts neu. Was ist neu am Lehrplan 21: Der Lehrplan 21 orientiert sich an Kompetenzen. Anwendbarkeit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten steht im Vordergrund Mehr zur Kompetenzorientierung auf den nächsten Folien. Der Kompetenzaufbau wird über die ganze Volksschulzeit aufgezeigt. Pro Zyklus wird der Grundanspruch bezeichnet. Der Grundanspruch bezeichnet diejenige Kompetenzstufe, welche die Schülerinnen und Schüler spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus erreichen sollen. Darauf aufbauend werden weiterführende Kompetenzstufen formuliert. Mit diesem Aufbau des Lehrplans wird dargestellt, dass Schülerinnen und Schüler individuelle Fortschritte machen und Kompetenzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreichen. Der Lehrplan 21 basiert auf dem Fachbereichskonzept. Die Fachbereiche werden aus den Bildungsbereichen des HarmoS-Konkordats abgeleitet. Der Begriff Fachbereich ist thematisch breiter gedacht als der Begriff des Fachs. Dadurch ergeben sich zum Teil neue Fächerbezeichnungen. Es wird ein neuer Akzent auf Wirtschaft, Arbeit, Haushalt gesetzt.

16 Hauptanliegen des Aargaus in der Vernehmlassung
Anliegen des Kt. AG Überarbeitung Straffung Fokussierung Kürzung um 20% Anforderungen senken Senkung des Niveaus der Anforderungen in ausgewählten Bereichen Handlungsorientierte Kompetenzen und praktische Fertigkeiten mehr handlungsorientierte Kompetenzen und praktische Fertigkeiten zu Lasten von Reflexion Verbindliche Inhalte im Fachbereich Natur Mensch Gesellschaft definieren Verpflichtende Inhalte im Fachbereich Natur Mensch Gesellschaft definiert und sichtbar Der Kanton Aargau hat sich aktiv in die Entwicklung des Lehrplans 21 eingebracht. Die vorliegende, inhaltlich bereinigte Fassung erfüllt die Hauptanliegen an einen gemeinsamen Lehrplan weitgehend. Straffung und Fokussierung Der Lehrplan 21 wurde insgesamt um 20% gekürzt und umfasst neu 470 Seiten und 363 Kompetenzen. Durch die Beseitigung von Überschneidungen und die Zusammenfassung von Kompetenzen und Kompetenzstufen erfolgte eine Straffung und Fokussierung über den ganzen Lehrplan hinweg. Anforderungen heruntergesetzt Die Anforderungen und die Setzung der Grundansprüche wurden in einzelnen Bereichen gesenkt. In den Fachbereichen Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften entsprechen die Grundansprüche weiterhin den gesamtschweizerisch geltenden Grundkompetenzen (nationale Bildungsstandards). Verpflichtende Inhalte im Fachbereich Natur Mensch Gesellschaft Im gesamten Lehrplan Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) wurden in der aktuellen Version das Wissen und die Inhalte besser sichtbar gemacht. Hauptanliegen des Kantons Aargau für die Überarbeitung sind erfüllt!

17 Konzeption, Aufbau und Vergleich mit dem Lp AG
Der Begriff der Kompetenzorientierung gibt viel zu reden. Im Folgenden möchte ich kurz ein paar Ausführungen zu dem machen was im Lp 21 darunter verstanden wird. Foto: Irina Tischenko/Hemera/Thinkstock

18 Kompetenzorientierung
Gehen Sie gerne zum Arzt oder zur Ärztin? Soll er / sie viel wissen? oder Soll er / sie kompetent sein? Worin unterscheidet sich das eine vom andern? Was ist ein kompetenter Vater eine kompetente Mutter? was ein kompetenter Schüler/in?

19 Was bedeutet kompetenzorientiert?
Kompetent ist, wer über ein Wissen verfügt, es in einer Situation anwenden kann und bereit ist, dies auch zu tun. Eine Kompetenz setzt sich zusammen aus: Wissen = fachliches Wissen und Verstehen Können = Anwendung des Wissens Wollen = Bereitschaft, Wissen und Können zu gebrauchen Wissen ist weiterhin zentral. Kompetent sein, heisst Wissen nutzen (ohne Wissen keine Kompetenz) – aber auch das Können ist wichtig Beispiel 1: Etwas über Fussball wissen + Fussball spielen können Beispiel 2: Regel in der Physik verstehen + im Experiment erproben Wissen und Können kommen in den bisherigen Lehrplänen schon lange vor, zum Teil mit den Begriffen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten Wissen: das fachliche Wissen, das ich zum Lösen einer Aufgabe brauche. Dazu gehört auch das Verstehen, Analysieren und Strukturieren von Informationen. Können: die Fähigkeit, das Wissen praktisch zu nutzen und anzuwenden, so dass ich die Aufgabe lösen kann. Wollen: die Bereitschaft, mein Wissen und Können zu gebrauchen Sie sehen: auch in den bisherigen Lehrplänen ist die Kompetenzorientierung bereits vorhanden. Lehrplan 21 erfindet nichts Neues – er setzt es nur konsequent um. Beruht auf einem Lern- und Unterrichtsverständnis, das in der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen seit längerem vermittelt wird. Neuere Lehrmittel basieren auf diesem Prinzip. Die Methodenfreiheit der Lehrpersonen bleibt gewahrt. Neuere Verordnungen und Bildungspläne der Berufsbildung orientieren sich an Kompetenzen  dieses Konzept ist breit akzeptiert und hat sich bewährt Wissen bedeutet, in bestimmten Situationen Gelerntes und Erfahrenes zu aktivieren. Können umfasst die Anwendung des erworbenen Wissens in unterschiedlichen Situationen.

20 Umsetzung Kompetenzen in den Lehrmitteln
Bei diesem Beispiel zum Mathbuch 3 geht es darum zu erkennen, dass praktisch alle Themen des Lehrplans im Lehrmittel abgebildet sind.

21 Und jetzt noch ein Beispiel aus dem Fach Deutsch aus dem zweiten Zyklus, aus der dritten Primarschule. Diese Stelle kommt wirklich ein bis­schen hochgestochen daher. Denn die Schülerinnen und Schü­ler sollen die Sprache erforschen und Sprachen vergleichen können. Eine solche Formulierung kann irritieren. (Folie) Wenn man aber dann sieht, wie lustvoll und spielerisch das im Lehrmittel umgesetzt wird, bekommt diese Stelle ganz schnell einen anderen Stellenwert. Besonders dann, wenn man Deutsch mit Indianisch vergleichen darf. Sie erinnern sich daran, Lehrpläne sind vor allem auch für Lehrmittelautorinnen und -autoren,

22 Vergleich Aargauer Lehrplan – Lehrplan 21
Vergleich Aargauer Lehrplan – Lehrplan 21 Lehrplan AG: 2284 Ziele 541 Seiten Lehrplan 21: 2304 Kompetenzstufen 470 Seiten Lehrplan AG mit: Zielen und 541 Seiten Lehrplan 21: Kompetenzstufen und 470 Seiten Ein Vergleich mit deutschen Rahmenlehrplänen zeigt, dass dort pro Fach-/Fachbereich bis zu 5.5 Seiten eingesetzt wurden (Lp ) mit dem Makel, dass die Schulen ihre Stofflehrpläne dann noch selber entwickeln müssen VB / FA BKS

23 Aktueller Lehrplan Aargau Lehrplan 21
Aktueller Lehrplan Aargau Lehrplan 21 Körper als Ausdrucksmittel differenziert und fantasievoll einsetzen Können sich mit dem Körper und mit Materialien ausdrücken Masseinheiten kennen und anwenden: Geld, Längen, Gewicht, Hohlmasse, Zeit … können Grössen (Geld, Längen, Gewicht bzw. Masse, Zeit, Volumen) schätzen, bestimmen, vergleichen, runden, mit ihnen rechnen, in benachbarte Masseinheiten umwandeln und in zweifach benannten Einheiten schreiben Farben mischen und mit bunten und unbunten Farben malen Können Farben gegenstandsbezogen mischen und einsetzen Staatskunde (freiwillig) …können wichtige Besonderheiten der Schweizer Demokratie sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten erklären. Föderalismus, Volk, Gemeinde, direkte Demokratie, Initiative, Referendum, Parteien, Verbände (obligatorisch) Zusammenfassung inhaltliche Dimension: teilweise identisch zum geltenden Lehrplan: keine Neuerung teilweise eine neue Kombination aus Wissen + Können + Transfer und damit ein Fahrplan für unsere Reise in eine nachhaltige Zukunft VB / FA BKS

24 Kindergartenlehrplan AG
Kindergartenlehrplan AG Lehrplan 21 Richtziel Werkzeuge, Geräte und Musikinstrumente kennenlernen und sachgerecht einsetzen Kompetenzbereich Musizieren Grobziel Mit Werkzeugen, Geräten und Musikinstrumenten Wirkungen erzielen, diese wahrnehmen und verbalisieren Kompetenz Die SuS kennen unterschiedliche Musikinstrumente und können verschiedene Arten der Klangerzeugung unterscheiden und deren Gesetzmässigkeiten erkennen. Anregung zur Umsetzung Papier, Holz, Metall, Glas, Röhren, Flaschen und andere Materialien und Gegenstände zum Tönen bringen Einfache Musikinstrumente bauen und ausprobieren Kompetenzstufe können Musik in der Bewegung mit Materialien sichtbar machen (z.B. mit Tuch, Feder, Stab, Kugel, Nüssen). können einfache Materialien zu Instrumenten umfunktionieren (z.B. Büchse als Klinger, Klingende Wassergläser) Hier können Sie erkennen, dass der Aufbau im Lehrplan Kiga (links) analog im Lehrplan 21 zu finden ist (rechts) VB / FA BKS

25 Fragen Haben Sie Fragen? Foto: edenwithin/iStock/Thinkstock

26 Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Aargau
Foto: Jupiterimages/Stockbyte/Thinkstock

27 Was soll für die Einführung gelten
Die Einführung ist ein mehrjähriger Prozess - ab 2018 Struktur soll für die Kindergarten-, Primar- und Oberstufe gemeinsame Orientierung an gleichen Inhalten gewährleisten Kanton und Schulbehörden verantwortlich für Rahmenbedingungen Der Kanton stellt Weiterbildung, Grundlagen und Ressourcen sicher Die Schulen sind durch Beratungspersonen unterstützt Schulträger und Schulleitungen gestalten Einführung innerhalb Rahmenvor- gaben selbstverantwortlich. Sie setzen Schwerpunkte Der Einführungsprozess ist abgestimmt auf die jeweilige Situation vor Ort Der Lehrplan 21 bildet Basis für Unterrichtsentwicklung vor Ort und für Qualitätsentwicklung Der Prozess der Einführung braucht Zeit. Niemand erwartet eine sofortige Umsetzung in allen Bereichen. Sie können erkennen, dass für die Einführung und Umsetzung unterstützende Rahmenbedingungen (Stundentafel, Weiterbildungsangebote, Beurteilungsinstrumente, genügend Zeit für die Einführung usw.) in Planung sind. Die Einführung ist als mehrjähriger Prozess zu verstehen ab 2018 bis Mit der vorliegenden Struktur ist für die Kindergarten-, Primar- und Oberstufe die gemeinsame Orientierung an den gleichen Inhalten gewährleistet. Kanton und Schulbehörden sind für die Schaffung der sinnvollen Rahmenbedingungen zuständig und verantwortlich. Der Kanton stellt für die obligatorische Weiterbildung die Grundlagen und Ressourcen sicher. Die Schulen werden durch Beratungspersonen unterstützt. Schulträger und Schulleitungen steuern und gestalten die Einführung innerhalb der Rahmenvorgaben selbstverantwortlich. Sie setzen Schwerpunkte. Der Einführungsprozess ist abgestimmt auf die jeweilige Situation vor Ort und eingebettet in die lokale pädagogische Schulentwicklung. Der Lehrplan 21 bildet die Basis für die Schulentwicklung vor Ort und somit für die Qualitätsentwicklung in der Schuleinheit.

28 Was hat der Kanton noch zu tun
Lehrplan 21 Was hat der Kanton noch zu tun Umsetzung des Lehrplans 21 gemäss Gesetzgebung Umsetzungszeitpunkt Stundentafeln Fremdsprachenfolge Übergänge in die Berufsausbildungen und weiterführende Schulen Kantonale Anpassungen (Wahlfächer, Schulschrift usw.) Beurteilung Lehrmittel, Aufgabensammlung und Checks Einführungsveranstaltungen Weiterbildungsangebote, Beratung und Unterstützung Wir setzen den Lehrplan 21 gemäss Gesetzgebung um (Bericht an RR, Antrag an GR für Finanzierung) Einführung des Lehrplans 21 gemäss Gesetzgebung Wir legen den Umsetzungszeitpunkt fest; 2020 Wir erstellen die Stundentafel für alle Stufen: dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Verbänden, es bedingt mehr Lektionen und damit Zusatzkosten, Genehmigung durch Grossen Rat Wir legen die Fremdsprachenfolge fest und den Zeitpunkt der Einführung F an der 5. PS; 2020 zum selben Zeitpunkt, wegen Stundentafel Wir regeln die Übergänge in die Berufsausbildungen und weiterführende Schulen und definieren in der Oberstufe: Bezirks-, Sekundar- und Realschulanforderungen Wir prüfen die ergänzende Fächer und Fachbereiche: z.B. Medien und Informatik, Latein, Wahlfächer, Schulschrift usw.) Wir sorgen für eine klare Beurteilungspraxis und passen bei Bedarf die Zeugnisformulare an (Beurteilungskonzept) Ziel ist es jetzt, dass wir eine Verständigung darüber erreichen, wie die Kompetenzerreichung bewertet werden soll. Die Chefinnen und Chefs der Volkschulämter in den Kantonen erarbeiten deshalb gemeinsam Instrumente für die Beurteilung. Eine Beurteilung mit Noten bleibt auch mit dem Lehrplan 21 möglich. Wir passen die Aufgabensammlung und Checks an und prüfen die obligatorischen Lehrmittel. Die D-EDK hat von Beginn weg – und auch auf Aufforderung des LCH – das Augenmerk auf die Lehrmittel gerichtet – im Wissen darum, dass in der Schule mit Lehrmitteln und nicht mit Lehrplänen gearbeitet wird. Die ilz hat eine Bestandesaufnahme des vorhandenen Sortiments erstellt. Es werden auch neue Lehrmittel müssen (z.B. Natur und Technik) erarbeitet. Wir bestellen das Weiterbildungsangebot und sorgen für Beratung und Unterstützung sowie didaktische Handreichungen zum Lehrplan Für die Einführung des Lehrplans 21 werden die Kantone ihre Stundentafeln überprüfen und der Situation des Kantons anpassen. Die Anzahl Lektionen, die den Schulen zur Verfügung stehen, sind recht unterschiedlich. Weder ist ein grosser Abbau (Entlassung Lehrpersonen) noch ein grosser Aufbau (Finanzen) zu erwarten. Deshalb hat die D-EDK darauf verzichtet, den Kantonen Empfehlungen zur Harmonisierung der Stundentafel zu geben. Die Angleichung wird sich mit der Zeit voraussichtlich gleichwohl ergeben. In unseren Schulen wird schon heute teilweise kompetenzorientiert unterrichtet. In mehreren Fächern liegen auch Lehrmittel vor (u.a. Mathe), denen kompetenzorientiertes Lernen zugrunde liegt. Dieser Wandel geht nun weiter und es gibt auch Fachbereiche, in denen neue Lehrmittel erarbeitet werden müssen (z.B. Natur und Technik). Wenn diese Kohärenz hergestellt ist, ermöglicht und erleichtert die Beurteilung, ob und in welchem Ausmass die Kompetenzen erreicht sind. Das wird die Grundlage der Qualifikation, sprich Ausstellung des Zeugnisses darstellen. Der Lehrplan 21 selbst enthält keine Vorgaben zur Form der Beurteilung von Schülerinnen und Schülern. Eine Beurteilung mit Noten bleibt auch mit dem Lehrplan 21 möglich. Heute haben wir die Situation, dass wir in den verschiedenen Kantonen ganz unterschiedliche Kulturen der Benotung haben. Ziel ist es jetzt, dass wir eine Verständigung darüber erreichen, wie die Kompetenzerreichung bewertet werden soll. Die Chefinnen und Chefs der Volkschulämter in den Kantonen erarbeiten deshalb gemeinsam Instrumente für die Beurteilung. Gehe davon aus, dass sich die Kulturen annähern werden. Wie bei den Stundentafeln und der Beurteilung ist auch bei der Weiterbildung die Ausgangslage in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die Kantone werden deshalb für sich und in Rücksprache mit den kantonalen Verbänden beurteilen, in welchem Umfang und in welchem Rahmen die Einführung in die pädagogischen und didaktischen Neuerungen des LP 21 erfolgen soll. Jeder Kanton plant die Einführung und die Weiterbildung angepasst an die eigenen Verhältnisse, aber oft in Absprache untereinander. Die Pädagogischen Hochschulen sind seit Beginn weg in die Vorbereitungsarbeiten einbezogen. Die D-EDK hat von Beginn weg – und auch auf Aufforderung des LCH – das Augenmerk auf die Lehrmittel gerichtet – im Wissen darum, dass in der Schule mit Lehrmitteln und nicht mit Lehrplänen gearbeitet wird. Die ilz hat eine Bestandesaufnahme des vorhandenen Sortiments erstellt. VB / FA BKS

29 Wie könnte die Stundentafel aussehen
Dies ist die eine Stundentafel der Oberstufe, welche genau den Planungsannahmen des Lp 21 entspricht. Nicht eingerechnet sind Wahlfächer wie Latein, Projekte und Recherchen, Italienisch u.a. Für die Einführung des Lehrplans 21 wird der Aargau seine Stundentafeln überprüfen und der Situation des Kantons anpassen. Eine neue Stundentafel wird in Zusammenarbeit mit den Verbänden erstellt. Es gilt auszuhandeln wo und wie viel der AG bei seiner Stundentafel von den Planungsannahmen abweichen will, wo er selber Schwerpunkte setzen möchte (z.B. Naturwissenschaften). Verglichen mit der Stundentafel von heute müsste unser Kanton mehr Lektionen finanziert werden, wenn er näher an die Vorgaben herankommen möchte, vor allem bei Unterstufe und Oberstufe (Real). Eine neue Stundentafel wird in Zusammenarbeit mit den Verbänden erstellt. Es gilt auszuhandeln wo und wie viel der AG bei seiner Stundentafel von den Planungsannahmen abweichen will, wo er selber Schwerpunkte setzen möchte (z.B. Naturwissenschaften).

30 Weiterbildung Schulleitungen und Lehrpersonen
Angebote für Schulleitungen: Einführungen zum Lehrplan Planung und Personalführung Angebote für Lehrpersonen (individuell und im Team): Fachdidaktik (z.B. Natur und Technik, Wirtschaft, Arbeit, Haushalt) Kompetenzorientierung (Lernverständnis, kompetenzfördernde Aufgaben, überfachliche Kompetenzen) Fördern und Beurteilen Unterrichtsentwicklung Einführung neuer Lehrmittel Beurteilung Breite Grundlage Lernberichte Portfolio längerfristige Doku des Lernfortschritts Zyklus Erreichung Grundanspruch bis Ende Zyklus Beurteilung in Bezug auf Ziele des Unterrichts (Lehrmittel) Förderorientierung Transparenz Lernbegleitung Eine interkantonale Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung von Beurteilung auf der Grundlage des dem Lehrplans 21 beschäftigt, ist an der Arbeit.

31 Wie sieht es aus bei den Lehrmitteln
Handlungsbedarf besteht: Natur und Technik (Oberstufe)  in Vorbereitung Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (Oberstufe)  in Vorbereitung Räume, Zeiten, Gesellschaft (Oberstufe)  in Vorbereitung Ethik, Religionen, Gemeinschaft (Oberstufe)  in Vorbereitung Medien und Informatik  in Vorbereitung Gestalten (BG und TTG)  in Vorbereitung Musik (alle Stufen)  in Vorbereitung für Primarstufe Bis zur Einführung des Lehrplans 21 wird sich die Lehrmittelsituation weiter verbessern. Überarbeitungen und Neuentwicklungen sind in Arbeit. Die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz) hat eine Grobbeurteilung der Lehrmittelsituation vorgenommen. In den meisten Fachbereichen stehen geeignete Lehrmittel zur Verfügung (insbesondere Deutsch und Mathematik). Wo es keine neuen Lehrmittel gibt, soll mit bisherigen gearbeitet werden.

32 Warum es den neuen Lehrplan braucht
Warum es den neuen Lehrplan braucht Der neue Lehrplan … setzt die Vorgabe der Bundesverfassung Artikel 62 zur Harmonisierung der Bildungsziele der Volksschule um hält am Bewährten fest und nimmt Neues (Berufliche Orientierung, Wirtschaft, Informatik, politische Bildung …) auf koordiniert den Aufbau von Kompetenzen über alle Schulstufen hinweg gibt Orientierung zu Grundanforderungen an Schülerinnen und Schüler ermöglicht die Herstellung von gemeinsamen, kostengünstigen und qualitativ hochstehenden Lehrmitteln und Leistungsmessungen  ist einheitliche Grundlage für die interkantonale Lehrerinnen- und Lehrerbildung (Pädagogische Hochschulen) erleichtert Wohnortswechsel von Familien mit schulpflichtigen Kindern Setzt die Forderung um dass in der ganzen Schweiz die gleichen Bildungsziele gelten sollen, für diesen Verfassungsartikel gab es im AG über 80% Zustimmung Inhalte sind zu 90% dieselben wie heute, konsequent in Kompetenzen umformuliert koordiniert den Aufbau von Kompetenzen über alle Schulstufen hinweg Definierte Grundanforderungen an die Schülerinnen und Schüler am Ende des 2., 6. und 9. Schuljahres, dadurch mehr Orientierung und Sicherheit, Lehrmeister der abnehmenden Sekundarstufe II wissen besser, welche Qualifikationen sie erwarten können. Die Produktion von Lehrmitteln ist heute ein Projekt, das rasch eine Million bis mehrere Millionen an Entwicklungskosten mit sich bringt. Lehrpersonen, die bereits mit Lernzielen und modernen Lehrmitteln im Deutsch Mathematik, Englisch arbeiten, können wie bisher unterrichten, zukünftige Lehrmittel passen und können von allen Kantonen verwendet werden. Die Verlage können bei sich der Herstellung auf interkantonale Zusammenarbeit abstützen. erleichtert die Mobilität bzw. den Wohnortswechsel über die Kantonsgrenzen hinweg, indem er beschreibt, was in den Schulen der Deutschschweiz gelernt werden soll Wir brauchen so oder so einen neuen Lehrplan, weil der heutige in die Jahre gekommen ist und neuere Entwicklungen nicht mehr aufgenommen sind. Mit einer Sonderlösung Lp AG muss der Kanton mindestens teilweise eigene Fächerlehrpläne entwickeln (z.B. Technik, Wirtschaft), eigene Lehrmittel schaffen oder bestehende bzw. neu erscheinende anpassen VB / FA BKS

33 Initiative zur Änderung des Schulgesetzes
Foto. Claudio Minutella Es ist nicht meine Aufgabe für oder gegen die Initiative "Ja zu guter Bildung – Nein zum Lehrplan 21" Stellung zu nehmen. Ich möchte auf der nächsten Folie auf ein paar wichtige Punkte hinweisen. Es bleibt Ihnen selber überlassen, welche Haltung Sie zum Anliegen der Initiative einnehmen wollen.

34 Was will die Initiative
Lehrplan 21 Was will die Initiative Schulgesetz § 13 heute Schulgesetz § 13 gemäss Initiative Abs. 1 Der Lehrplan enthält die Bereiche Sprachen, Mathematik und Naturwissenschaften, Sozial- und Geisteswissenschaften (inklusive Ethik und Religionen), Musik, Kunst und Gestaltung, Bewegung und Gesundheit. Abs. 3 … Der Fächerplan für die Primarschule enthält Sprache (Deutsch), Fremdsprache, Mathematik, Realien, Musik, Ethik und Religion, Bildnerisches Gestalten, Textiles sowie Allgemeines Werken und Sport. Der Fächerkanon für die Oberstufe enthält die Fächer Deutsch Fremdsprachen, Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Geografie, Musik, Ethik und Religion, Bildnerisches Gestalten, Textiles sowie Allgemeines Werken und Sport und Hauswirtschaft. In §13 Absatz 2 SchG wie es die Initiative vorsieht, steht der Satz: … Der Lehrplan stützt sich auf den Fächerkanon ab… im Abs. 3 werden dann die Fächer aufgezählt. Die Einführung von Fremdsprachen an der Primarschule wird im Lehrplan 21 nicht detailliert vorgeschrieben. Allerdings würde auch eine Annahme der Initiative die Einführung der Fremdsprachen nur teilweise harmonisieren. Zwar wäre dann geregelt, dass an der Primarschule nur eine Fremdsprache unterrichtet würde. Um welche Fremdsprache es sich dabei handeln würde, bliebe jedoch offen. Ob die Einzahl Religion zu bedeuten hat, dass nur die christliche Religion thematisiert werden soll, ist mir nicht bekannt. Eine Einschränkung auf nur eine Religion würde aber auf jeden Fall zu kurz greifen. Nebst dem, dass die Stundentafel nicht auf Stufe Gesetz geregelt werden sollte, werden mit dem Vorschlag wichtige neue Entwicklungen nicht aufgenommen (berufliche Orientierung, politische Bildung, Wirtschaft, BNE, Technik) Die Initiative verlangt den Ersatz von § 13 Lehrplan im Aargauischen Schulgesetz (SAR ) durch folgenden Text: 1 Der Lehrplan dient der Umsetzung des Bildungsauftrages an die Schulen. Dabei wird vom Anspruch der Jugend auf Bildung, Wissen und Können ausgegangen, im Einklang mit der Kantonsverfassung und der Präambel des Schulgesetzes. 2 Der Lehrplan stützt sich auf den Fächerkanon ab. Der Regierungsrat regelt nach Anhörung des Erziehungsrates die Zahl der Unterrichtslektionen und ihre Dauer sowie die Lernziele der Jahrgangsklassen. 3 Der Regierungsrat erstellt für den Kindergarten einen Rahmenlehrplan als Vorbereitung für die Primarschule. Der Fächerplan für die Primarstufe enthält Sprache (Deutsch), Fremdsprache, Mathematik, Realien, Musik, Ethik und Religion, Bildnerisches Gestalten, Textiles sowie Allgemeines Werken und Sport. Der Fächerkanon für die Oberstufe enthält die Fächer Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Geographie, Musik, Ethik und Religion, Bildnerisches Gestalten, Textiles sowie Allgemeines Werken, Sport und Hauswirtschaft. 4 Interkantonale Vereinbarungen zur Harmonisierung des Lehrplans werden vom Grossen Rat genehmigt und unterliegen dem fakultativen Referendum. VB / FA BKS

35 Was ist geplant Wann Was 2016/17
Volksabstimmung zur eingereichten Initiative 2017 Stundentafeln erarbeiten, kantonale Anpassungen 2018 neuen Lehrplan Volksschule Aargau ratifizieren Entscheid des Grossen Rats zur Finanzierung des neuen Lehrplans Volksschule Aargau Info-Veranstaltungen und Weiterbildung Überprüfen Lehrmittel, Anpassen Instrumente 2020 Einführung des neuen Lehrplans Volksschule Aargau inkl. Einführung Französisch ab 5. Klasse Volksabstimmung vorbereiten: Informationsveranstaltungen zum Lehrplan 21 für Schulen und Verbände Stundentafeln erarbeiten: unter Einbezug der Verbände, Anpassen von Instrumenten (z.B. Zeugnisse, Beurteilung) Erarbeitung Stundentafel und Anpassungen (Einbezug der Verbände Lehrplan ratifizieren: Entscheid der Regierung zur Einführung des Lehrplans 21 Entscheid Grosser Rat Kredite LP 21 und Französisch PS Einführung vorbereiten: Weiterbildung zum Lehrplan 21 und Französisch PS Überprüfen Lehrmittel, Anpassen von Instrumenten (Beurteilen) Lehrplan einführen: Einführung Lehrplan 21 und Französisch PS

36 Diese Präsentation steht Ihnen zur Verfügung unter folgendem Link:
Wir stellen Ihnen die Folien gerne elektronisch zur Verfügung An derselben Stelle finden Sie auch die Fragen und Antworten aus den bisherigen Veranstaltungen

37 Das Wichtigste in Kürze
Der Lp 21 hält am Bewährten fest und nimmt Neues auf Wissen und Können behalten ihre zentrale Bedeutung Kompetenz ist Wissen und Können Die Lehrperson bestimmt die Methode, nicht der Lehrplan Diese Präsentation steht Ihnen zur Verfügung für Informationen an Kollegien und Eltern, weitere Öffentlichkeit Bevor ich Sie frage, ob Sie Fragen haben, möchte ich nochmals kurz rekapitulieren: Lp 21 hält an Bewährtem fest und nimmt Neues auf Wissen und Können behalten ihre zentrale Bedeutung Kompetenz ist mehr als reines Wissen Nicht der Lehrplan bestimmt die Methode sondern die Lehrperson Dies Präsentation steht Ihnen zur Verfügung zur Info an Kollegien und Eltern, weitere Öffentlichkeit

38 Fragen Haben Sie Fragen? Foto: edenwithin/iStock/Thinkstock

39 Kompetenzorientiert unterrichten I
Beispiel Lehrplan 21: Zyklus 1 / NMG ... können verschiedene Magnete untersuchen und das Verhalten beschreiben: stossen sich ab, ziehen sich an, nichts passiert. Kindergarten: spielerische Erfahrungen mit Kräften Kindergarten/Unterstufe: spielerische Erfahrungen mit magnetischen Kräften Weidele / Niederrohrdorf

40 Kompetenzorientiert unterrichten II
Beispiel Lehrplan 21: Zyklus 2 / NMG ... können einfache Elektromagnete unter Anleitung bauen und anwenden. (z.B. Schraube mit Draht umwickeln und an Batterie anschliessen). Elektromagnet Primarschule: genaueres Hinschauen und Ausnützen Primarschule: erkennen und anwenden Weidele / Niederrohrdorf

41 Kompetenzorientiert unterrichten III
Beispiel Lehrplan 21: Zyklus 3 / N&T (PH) ... können erklären und mit einfachen Experimenten zeigen, dass der elektrische Strom verschiedene Wirkung haben kann ( z.B. Licht- ,Wärme-, magnetische und chemische Wirkung) Oberstufe: Grundlagen verstehen und Anwendungen erkennen Weidele / Niederrohrdorf

42 Antworten auf 8 Kritikpunkte
Es gibt Kritikpunkte am Lehrplan 21, die in der Öffentlichkeit immer wieder thematisiert werden. Gerne möchte ich im Folgenden Stellung dazu nehmen. Foto: Irina Tischenko/Hemera/Thinkstock

43 Kritikpunkt 1 Der Lehrplan 21 ist ein riesiges Reformprojekt, welches die Schule umkrempelt. Der Lehrplan 21 definiert nicht gänzlich neue Ziele der Schule. Vielmehr harmonisiert er die heutigen Lehrpläne. Bei der Einführung geht es darum, den Unterricht so weiterzuentwickeln, dass die Schülerinnen und Schüler die beschriebenen Kompetenzen erreichen. Kritikpunkt 1: Der Lehrplan 21 ist ein riesiges Reformprojekt, welches die Schule umkrempelt. Der Lehrplan 21 stellt die Schule nicht auf den Kopf. Denn die Ziele der Schule werden nicht von Grund auf reformiert. Sie werden dort, wo es der gesellschaftliche Wandel notwendig macht, moderat angepasst (z.B. Wirtschaft, Arbeit und Haushalt oder Medien und Informatik). Vieles bleibt auch mit dem Lehrplan 21 gleich. Denn die Grundlage für seine Erarbeitung waren die heute in den Kantonen gebräuchlichen Lehrpläne. Auch mit dem Lehrplan 21 lernen Kinder in der Schule lesen, schreiben und rechnen. Eine Schulreform bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Strukturen der Schule. Die Einführung eines neuen Lehrplans oder Lehrmittels ist in diesem Sine keine Schulreform. Vielmehr war der Auftrag, die heutigen Ziele der Schweizer Volksschule in einem gemeinsamen Lehrplan zusammenzufassen und zu harmonisieren. In einer gemeinsamen Sprache und einem gemeinsamen Konzept wird das festgehalten, was die Schülerinnen und Schüler am Ende der Schulstufen können sollen. Deshalb müssen die Lehrpersonen am Tage des Inkrafttretens des neuen Lehrplans ihre Unterrichtsvorbereitungen nicht wegwerfen und den ganzen Unterricht neu gestalten. Entsprechend kann auch in vielen Fachbereichen mit Lehrmitteln weitergearbeitet werden, die die Lehrpersonen heute bereits verwenden. Längerfristig geht es darum, den Unterricht so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten, die im Lehrplan 21 beschriebenen Kompetenzen aufzubauen. Das ist ein Unterrichtsentwicklungsprozess, bei dem es um das Kerngeschäft der Schule geht. Die Veränderung darf aber nicht unterschätzt oder schöngeredet werden: Der Übergang von der Frage „Welchen Stoff habe ich durchgenommen?“ zur Frage „Was können die Schülerinnen und Schüler?“ setzt eine andere Einstellung voraus. Diese Veränderung ist in der Sache richtig und erwünscht, sie erfolgt aber schrittweise.

44 Kritikpunkt 2 Mit dem Lehrplan 21 verliert das Wissen an Bedeutung.
Kompetenzen umfassen immer Wissen, die Fähigkeit dieses Wissen anzuwenden und die Einstellungen. Ohne Wissen keine Kompetenz. Die Idee, die Schweizer Schule würde in Zukunft rein formale Kompetenzen ohne entsprechendes Wissen vermitteln, ist absurd. Kritikpunkt 2: Mit dem Lehrplan 21 verliert das Wissen an Bedeutung. Kompetenzen umfassen immer Wissen, die Fähigkeit, dieses Wissen anzuwenden und Einstellungen (zum Lernen, zur Setzung von Prioritäten usw.). Ohne Wissen gibt es keine Kompetenz – das ist schon umgangssprachlich klar: Wer kompetent ist, weiss etwas. Wenn im Lehrplan 21 eine Kompetenz lautet, dass Schülerinnen und Schüler sich in ihrer näheren und weiteren Umgebung orientieren, sicher bewegen und dabei Orientierungsmittel nutzen und anwenden können (NMG.8.5), so setzt dies voraus, dass sie wissen, was ein Kartenmassstab ist und wo ungefähr „Chur“ sein könnte. Nur so finden sie eine gesuchte Adresse auf einer Karte. Die Idee, die Schweizer Schule würde in Zukunft rein formale Kompetenzen ohne entsprechendes Wissen vermitteln, ist schlicht absurd. Foto: Iwan Raschle

45 Kritikpunkt 3 Mit dem Lehrplan 21 werden die Inhalte beliebig.
Der Lehrplan 21 enthält viele Inhalte, die verbindlich zu unterrichten sind. Beispielsweise gehören die Französische Revolution, die beiden Weltkriege, der Faschismus und der Holocaust zu den verbindlichen Inhalten. Kritikpunkt 3: Mit dem Lehrplan 21 werden die Inhalte beliebig. Der Lehrplan 21 enthält viele Inhalte, die verbindlich zu unterrichten sind. Auch mit dem Lehrplan 21 gehört beispielsweise die Französische Revolution zum Pflichtstoff. Die Schülerinnen und Schüler sollen deren Ursachen und Folgen erklären können (RZG.6.2). Auch die beiden Weltkriege, der Faschismus und der Holocaust u.a. sind verbindlich zu unterrichten (RZG.6.3). Foto: Claudio Minutella

46 Kritikpunkt 4 Der Lehrplan 21 enthält Einstellungen und Haltungen, die Schülerinnen und Schüler übernehmen müssen (Ideologieverdacht). Die Vermittlung von spezifischen Haltungen und Einstellungen ist nicht Gegenstand des Lehrplans 21. Schülerinnen und Schüler sollen Standpunkte kritisch hinterfragen, Pro und Kontra sorgfältig abwägen und sich eine eigene Meinung bilden. Kritikpunkt 4: Der Lehrplan 21 enthält Einstellungen und Haltungen, die Schülerinnen und Schüler übernehmen müssen (Ideologieverdacht). Die Vermittlung von spezifischen Haltungen und Einstellungen ist nicht Gegenstand des Lehrplans 21. Hingegen kann die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Haltungen und Einstellungen beispielsweise zu Politik, Lebensstil oder Konsum aufgenommen werden. Zum Beispiel indem über die Haltungen und Einstellungen nachgedacht (Reflexion) und diskutiert wird. Basierend auf Fakten sollen Schülerinnen und Schüler Standpunkte kritisch hinterfragen, Pro und Kontra sorgfältig abwägen und sich eine eigene Meinung bilden.

47 Kritikpunkt 5 Mit dem Lehrplan 21 werden neu Meinungen und Einstellungen von Schülerinnen und Schüler beurteilt. Kompetenzen setzen sich aus Wissen, Fähigkeiten und Haltungen zusammen. Dabei geht es in erster Linie um Haltungen und Einstellungen zum Lernen. Diese werden wie bisher äusserst zurückhaltend in die Gesamtbeurteilung einbezogen. Kritikpunkt 5: Mit dem neuen Lehrplan werden neu Meinungen und Einstellungen von Schülerinnen und Schüler beurteilt. Kompetenzen setzen sich aus Wissen, Fähigkeiten und Haltungen zusammen. Dabei geht es in erster Linie um Haltungen und Einstellungen zum Lernen: zur Selbständigkeit, zur Lernorganisation, zur Kommunikation oder zur Prioritätensetzung. Es geht nicht um ethische, weltanschauliche oder gar politische Haltungen, sondern darum, ob • Schülerinnen und Schüler eigene Ziele und Werte reflektieren und verfolgen können? • Schülerinnen und Schüler den Schulalltag zunehmend selbständig bewältigen können? • Schülerinnen und Schüler mit andern Menschen zusammenarbeiten können? • Schülerinnen und Schüler Informationen suchen und nutzen können? Diese Einschätzungen werden heute und auch in Zukunft nur äusserst zurückhaltend in die Gesamtbeurteilung einbezogen. Im Lehrplan 21 sind in einzelnen Bereichen auch – etwa in Ethik, Religion, Gemeinschaft – Kompetenzen in Bezug auf die Gemeinschaft und den sozialen und ethischen Bereich enthalten. Das ist nicht neu. Es ist der Auftrag der Schule auch solche Kompetenzen zu fördern, d.h. aber nicht, dass jede dieser Kompetenzen beurteilt oder gar noch benotet werden muss. Wie schon heute nicht alle Lernziele des Lehrplans überprüft und beurteilt werden können, wird dies künftig auch nicht bei jeder Kompetenz und Stufe möglich sein. Wie bisher obliegt es der Professionalität der Lehrpersonen einzuschätzen, wann und mit welchen Mitteln sie Leistungen der Schülerinnen und Schüler einschätzen und beurteilen. Sie beachten dabei die im Kanton geltenden Regelungen.

48 Kritikpunkt 6 Der neue Lehrplan schränkt den Freiraum der Lehrpersonen durch zu viele Vorgaben ein. Der Lehrplan 21 ist mit den heute existierenden Lehrplänen Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe vergleichbar. Er enthält nicht mehr Vorgaben darüber, was Kinder in der Schule lernen sollen. Die Methodenfreiheit bleibt gewährleistet. Ein Lehrplan ist ein Kompass kein Gesetzbuch. Kritikpunkt 6: Der neue Lehrplan schränkt den Freiraum der Lehrpersonen durch zu viele Vorgaben ein. Der Umfang des überarbeiteten Lehrplans 21 ist vergleichbar mit den heute existierenden Lehrplänen Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe. Er enthält nicht mehr Vorgaben darüber, was Schülerinnen und Schüler in der Schule lernen sollen als herkömmliche Lehrpläne. Neu werden die Grundansprüche am Ende der Stufe und nicht für jedes Schuljahr definiert, was den Freiraum der Lehrpersonen grundsätzlich vergrössert. Die Grundansprüche müssen erreicht werden, der Weg dazu ist nicht vorgegeben. Die Methodenfreiheit bleibt gewährleistet. Grundsätzlich ist ein Lehrplan ein Kompass und nicht ein Gesetzbuch. Niemand erwartet von den Lehrpersonen, dass sie jede Kompetenzstufe mit jedem Schüler genauso in genau dieser Reihenfolge erreichen. Der Kompetenzaufbau im Lehrplan ist ein Modell, der manchmal nicht dem tatsächlichen Lernprozess der Schülerinnen und Schüler entspricht. Jede Klasse, jede Schülerin und jeder Schüler ist individuell und einmalig und erfordert – wie heute auch – eine Anpassung an die jeweilige Situation. In den einleitenden Kapiteln des Lehrplans wird darauf hingewiesen, dass der beschriebene Kompetenzaufbau auch in anderer Reihenfolge erfolgen kann (in einigen Bereichen ist er natürlich logisch zwingend, da die entsprechenden Kompetenzstufen aufeinander aufbauen).

49 Kritikpunkt 7 Der Lehrplan 21 erreicht die Ziele der Harmonisierung nicht, da zentrale Dinge, wie die Stundentafel, die Beurteilung oder die Sprachenfolge nicht vereinheitlicht sind. Der Lehrplan 21 harmonisiert die Ziele der obligatorischen Schule wie es die Bundesverfassung vorgibt. Es war nie Ziel, die Stundendotation in den einzelnen Kantonen oder die Beurteilung zu harmonisieren. Bei den Landes- und Fremdsprachen bringt der Lehrplan 21 keine Neuerungen. Kritikpunkt 7: Der Lehrplan 21 erreicht die Ziele der Harmonisierung nicht, da zentrale Dinge wie die Lektionentafel, die Beurteilung oder die Sprachenfolge nicht vereinheitlicht wird. Die Bundesverfassung verlangt die Harmonisierung des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen. Der Lehrplan 21 dient der Harmonisierung der Ziele der Bildungsstufen. Harmonisieren heisst, verschiedene Regelungen unter Wahrung der kantonalen Selbständigkeit einander anzugleichen bzw. aufeinander abzustimmen. Harmonisieren heisst nicht, alle Regelungen vollständig einheitlich auszugestalten. Dann wäre die Beibehaltung kantonaler Hoheit nicht sinnvoll und eine Bundeslösung vorzuziehen. Es war nie Ziel, dabei die Stundendotation in den einzelnen Kantonen oder die Beurteilung zu harmonisieren. Faktisch kann der Lehrplan dazu beitragen, dass sich die Stundentafeln längerfristig einander angleichen werden. Es war auch nie der Auftrag des Lehrplans 21, die Abfolge der Landes- bzw. Fremdsprachen in der obligatorischen Schule neu zu regeln. Nach der EDK Sprachenstrategie von 2004 lernen die Kinder die erste Landes- oder Fremdsprache spätestens ab der 3. Klasse und die zweite Sprache ab der 5. Klasse. Am Ende der Volksschule erreichen sie in beiden Sprachen die gleichen Anforderungsniveaus. Die EDK-Plenarversammlung hat am 31. Oktober 2014 die Sprachenstrategie von 2004, die dem Lehrplan 21 zugrunde liegt, bestätigt.

50 Kritikpunkt 8 Mit dem Lehrplan 21 kommt eine Standardisierung mit flächen-deckenden Leistungstests auf die Schule zu. Es sind weder auf schweizerischer noch auf sprachregionaler Ebene flächendeckende Leistungstests vorgesehen. Im 3. Zyklus sind formative Tests vorgesehen, die es den Lehrpersonen ermöglichen, für ihre Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihres Berufswunsches optimale Unterstützung zu geben. Dabei werden aber keine flächendeckenden Daten zuhanden der Behörden erhoben, welche Schul- oder Lehrerrankings ermöglichen. Kritikpunkt 8: Mit dem neuen Lehrplan kommt eine Standardisierung mit flächendeckenden Leistungstests auf die Schule zu. Es sind weder auf schweizerischer noch auf sprachregionaler Ebene flächendeckende Leistungstests vorgesehen. Vorgesehen sind vielmehr Stichprobenerhebungen im Sinne des Bildungsmonitorings (wie bei PISA), um im Kantonsvergleich zu sehen, ob die Bildungsziele insgesamt erreicht werden, oder ob es in einzelnen Fachbereichen in einzelnen Kantonen Verbesserungsmassnahmen braucht. Die EDK hat in den Texten und Reglementen zu diesem Bildungsmonitoring festgehalten, dass sie keine flächendeckenden Datenerhebungen durchführt, die zu Schulrankings führen könnten. Im 3. Zyklus sind formative Tests vorgesehen, die es den Lehrpersonen ermöglichen, für ihre Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihres Berufswunsches optimale Unterstützung zu geben. Dabei werden aber keine flächendeckenden Daten zu Handen der Behörden erhoben, welche Schul- oder Lehrerrankings ermöglichen. Weder die EDK noch die D-EDK haben vor, flächendeckenden Datenerhebungen einzuführen.

51 Auftrag der Bundesverfassung
Bundesverfassung Artikel 62 Absatz 4: Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften. Mit dem Lehrplan 21 wird der Artikel 62 Absatz 4 aus der Bundesverfassung umgesetzt. Er verpflichtet die Kantone dazu, im Bildungsbereich zusammenzuarbeiten und insbesondere die Ziele der Bildungsstufen aufeinander abzustimmen. Weiter besagt dieser Artikel: Falls auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung stattfindet, so wird der Bund die notwendigen Vorschriften erlassen. Dieser Artikel wurde im Jahr 2006 vom Volk mit 86% angenommen. Die Abstimmungsunterlagen von 2006 sprachen von der Schaffung des «Bildungsraums Schweiz», in dem aus dem «historisch gewachsenen Nebeneinander von kantonalen Bildungssystemen und vom Bund geregelten Teilbereichen ein überblickbares Gesamtsystem» entstehen soll.  Deshalb sollen Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen, Übergänge im System und Anerkennung von Abschlüssen harmonisiert werden. Sollten die Kantone bei  den genannten Eckwerten  keine einvernehmlichen Lösungen finden, kann der Bund die einheitliche Lösungen vorgeben. Als Ziele gelten: eine hohe Qualität und Durchlässigkeit sowie eine erleichterte Mobilität. Volksabstimmung vom

52 Bedeutung Grundanspruch
Klick! Pro Zyklus ist der Grundanspruch bezeichnet. Der Grundanspruch bezeichnet diejenige Kompetenzstufe, welche die Schülerinnen und Schüler spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus erreichen sollen. Sie erreichen die Grundansprüche im Laufe des Zyklus zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Viele Schülerinnen und Schüler arbeiten anschliessend an den weiterführenden Kompetenzstufen und erreichen auch die darin festgehaltenen Ansprüche. Für einzelne Schülerinnen und Schüler können die Grundansprüche bei Bedarf gemäss kantonalen Regelungen nach unten angepasst werden (Lernzielanpassungen). Die Beschreibungen der vorangehenden Kompetenzstufen werden im Text der Grundansprüche nicht wiederholt. Sie gehören zu den Grundansprüchen. Die Schule und die Lehrpersonen haben die Erreichung der Grundansprüche im Unterricht sicherzustellen. Der Auftrag des Zyklus definiert, an welchen Kompetenzstufen in diesem Zyklus verbindlich gearbeitet werden muss. Die Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht die Möglichkeit erhalten, an den Kompetenzstufen, die über den Grundanspruch hinaus zum Auftrag des Zyklus gehören, zu arbeiten. Damit gehen die Vorgaben des Lehrplans über die Grundansprüche hinaus. Zusätzlich definiert der Auftrag des Zyklus zuhanden der Lehrmittelschaffenden, für welche Stufen des Kompetenzaufbaus ein Lehrmittel die nötigen Materialien bereitstellen muss. In der Mitte des 2. (Ende 4. Klasse) und 3. Zyklus (Mitte der 8. Klasse) ist zusätzlich je ein Orientierungspunkt gesetzt. Die Orientierungspunkte legen fest, welche Kompetenzstufen bis zum Ende der 4. Klasse sowie bis zur Mitte der 8. Klasse verbindlich bearbeitet werden müssen. Sie dienen den Lehrpersonen als Planungs- und Orientierungshilfe.

53 Aufbau Kompetenzstufen
Klick! Pro Zyklus ist der Grundanspruch bezeichnet. Der Grundanspruch bezeichnet diejenige Kompetenzstufe, welche die Schülerinnen und Schüler spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus erreichen sollen. Sie erreichen die Grundansprüche im Laufe des Zyklus zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Viele Schülerinnen und Schüler arbeiten anschliessend an den weiterführenden Kompetenzstufen und erreichen auch die darin festgehaltenen Ansprüche. Für einzelne Schülerinnen und Schüler können die Grundansprüche bei Bedarf gemäss kantonalen Regelungen nach unten angepasst werden (Lernzielanpassungen). Die Beschreibungen der vorangehenden Kompetenzstufen werden im Text der Grundansprüche nicht wiederholt. Sie gehören zu den Grundansprüchen. Die Schule und die Lehrpersonen haben die Erreichung der Grundansprüche im Unterricht sicherzustellen. Der Auftrag des Zyklus definiert, an welchen Kompetenzstufen in diesem Zyklus verbindlich gearbeitet werden muss. Die Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht die Möglichkeit erhalten, an den Kompetenzstufen, die über den Grundanspruch hinaus zum Auftrag des Zyklus gehören, zu arbeiten. Damit gehen die Vorgaben des Lehrplans über die Grundansprüche hinaus. Zusätzlich definiert der Auftrag des Zyklus zuhanden der Lehrmittelschaffenden, für welche Stufen des Kompetenzaufbaus ein Lehrmittel die nötigen Materialien bereitstellen muss. In der Mitte des 2. (Ende 4. Klasse) und 3. Zyklus (Mitte der 8. Klasse) ist zusätzlich je ein Orientierungspunkt gesetzt. Die Orientierungspunkte legen fest, welche Kompetenzstufen bis zum Ende der 4. Klasse sowie bis zur Mitte der 8. Klasse verbindlich bearbeitet werden müssen. Sie dienen den Lehrpersonen als Planungs- und Orientierungshilfe.


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