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Einführung in die Volkswirtschaftslehre

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Präsentation zum Thema: "Einführung in die Volkswirtschaftslehre"—  Präsentation transkript:

1 Einführung in die Volkswirtschaftslehre
Hon.Prof.(FH) Dr.iur Manfred Schekulin, MBA

2 Freihandel in der Krise: Warum offene Märkte Wohlstand schaffen und wieso trotzdem so viele dagegen sind. Dr. Manfred Schekulin

3 Aufbau Ein bisschen Dogmengeschichte, oder: Warum wir (glauben zu) wissen, dass Liberalisierung eine gute Sache ist. Und: Weshalb Marx nicht recht hatte. Liberalisierung als „Konzession“, oder: Warum es uns manchmal so schwer fällt, das zu tun, was gut für uns ist. Erfolgsmodell europäische Integration, oder: Warum wir eigentlich mit ziemlicher Sicherheit sagen können, dass Österreich von der europäischen Integration profitiert Die Qual der Wahl, oder: Warum es entscheidend ist, wie wir mit Verlierern umgehen. Das Globalisierungstrilemma, oder: Warum wir nie alles bekommen, was wir uns wünschen. CETA , TTIP und ISDS – Faktencheck angesichts einer Erregung.

4 Ein bisschen Dogmengeschichte

5 Ein bisschen Dogmengeschichte
Anfänge: Plato, Plutarch und das christliche Zinsverbot

6 Ein bisschen Dogmengeschichte
Anfänge: Plato, Plutarch und das christliche Zinsverbot Merkantilismus (J.-B. Colbert): Exporte als Geldbeschaffung

7 Ein bisschen Dogmengeschichte
Anfänge: Plato, Plutarch und das christliche Zinsverbot Merkantilismus (J.-B. Colbert): Exporte als Geldbeschaffung Klassiker (A. Smith, D. Ricardo): Theorie des komparativen Vorteils: Handel als effizienzsteigernde win/win-Situation

8 Ein bisschen Dogmengeschichte
Anfänge: Plato, Plutarch und das christliche Zinsverbot Merkantilismus (J.-B. Colbert): Exporte als Geldbeschaffung Klassiker (A. Smith, D. Ricardo): Theorie des komparativen Vorteils: Handel als effizienzsteigernde win/win-Situation Neoklassik (P. Samuelson): Handelspolitik als Verteilungsproblem

9 Ein bisschen Dogmengeschichte
Anfänge: Plato, Plutarch und das christliche Zinsverbot Merkantilismus (J.-B. Colbert): Exporte als Geldbeschaffung Klassiker (A. Smith, D. Ricardo): Theorie des komparativen Vorteils: Handel als effizienzsteigernde win/win-Situation Neoklassik (P. Samuelson): Handelspolitik als Verteilungsproblem „New Trade Theory“ (P. Krugman): Handelspolitik, „new geography“ und „increasing returns“

10 Ein bisschen Dogmengeschichte
Anfänge: Plato, Plutarch und das christliche Zinsverbot Merkantilismus (J.-B. Colbert): Exporte als Geldbeschaffung Klassiker (A. Smith, D. Ricardo): Theorie des komparativen Vorteils: Handel als effizienzsteigernde win/win-Situation Neoklassik (P. Samuelson): Handelspolitik als Verteilungsproblem „New Trade Theory“ (P. Krugman): Handelspolitik, „new geography“ und „increasing returns“ „New New Trade Theory“ (D. Greenaway): Unternehmensstrategien in einer globalisierten Wirtschaft

11 Zusammenfassung: Nichts Neues seit Adam Smith
„Ein Familienvater, der weitsichtig handelt, folgt dem Grundsatz, nie etwas herzustellen, was er billiger kaufen kann. So versucht der Schneider, nicht seine Schuhe selbst zu machen, er kauft sie vom Schuhmacher. Was aber vernünftig im Verhalten einer Familie ist, kann für ein mächtiges Reich kaum töricht sein.“

12 Handelsabkommen: Liberalisierung als Konzession

13 Handelsabkommen: Liberalisierung als Konzession
Bilateral vs. regional vs. multilateral

14 Handelsabkommen: Liberalisierung als Konzession
Bilateral vs. regional vs. multilateral Reziprozität

15 Handelsabkommen: Liberalisierung als Konzession
Bilateral vs. regional vs. multilateral Reziprozität Standstill und Rollback

16 Handelsabkommen: Liberalisierung als Konzession
Bilateral vs. regional vs. multilateral Reziprozität Standstill und Rollback Nichtdiskriminierung: Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung

17 Handelsabkommen: Liberalisierung als Konzession
Bilateral vs. regional vs. multilateral Reziprozität Standstill und Rollback Nichtdiskriminierung: Meistbegünstigung und Inländergleichbehandlung Die Frage nach dem Warum: „Aufgeklärter Merkantilismus“ Terms-of-Trade-Argument Committment-Argument Demokratie-Argument

18 Handelsliberalisierung: Historischer Überblick

19 Handelsliberalisierung: Historischer Überblick
1860 – 1914: „Das Goldene Zeitalter des Liberalismus“ Cobden-Chevalier Abkommen (1860)

20 Handelsliberalisierung: Historischer Überblick
1860 – 1914: „Das Goldene Zeitalter des Liberalismus“ Cobden-Chevalier Abkommen (1860) : Neo-Merkantilismus Smoot-Hawley Act (1930)

21 Handelsliberalisierung: Historischer Überblick
1860 – 1914: „Das Goldene Zeitalter des Liberalismus“ Cobden-Chevalier Abkommen (1860) : Neo-Merkantilismus Smoot-Hawley Act (1930) : Auf dem Weg zu einem globalen Handelssystem Bretton Woods: IMF und Weltbank (1944) Havanna-Charta: Von der ITO zum GATT ( ) Uruguay-Runde: Vom GATT zur WTO ( ) WTO-Mitgliedschaft Chinas (2001)

22 Handelsliberalisierung: Historischer Überblick
1860 – 1914: „Das Goldene Zeitalter des Liberalismus“ Cobden-Chevalier Abkommen (1860) : Neo-Merkantilismus Smoot-Hawley Act (1930) : Auf dem Weg zu einem globalen Handelssystem Bretton Woods: IMF und Weltbank (1944) Havanna-Charta: Von der ITO zum GATT ( ) Uruguay-Runde: Vom GATT zur WTO ( ) WTO-Mitgliedschaft Chinas (2001) 2001-… What next? Doha-Runde ( )

23 Die Entwicklung des globalen Handelssystems nach dem 2.WK

24 Die Entwicklung des globalen Handelssystems nach dem 2.WK
Weite: 1948: 23 GATT-Vertragsparteien Heute: 160 WTO-Mitglieder präferentielle Handelsabkommen

25 Die Entwicklung des globalen Handelssystems nach dem 2.WK
Weite: 1948: 23 GATT-Vertragsparteien Heute: 160 WTO-Mitglieder präferentielle Handelsabkommen Höhe (durchschnittl. Zollbelastung): 1948: ca. 40% Heute: ca. 2%

26 Die Entwicklung des globalen Handelssystems nach dem 2.WK
Weite: 1948: 23 GATT-Vertragsparteien Heute: 160 WTO-Mitglieder präferentielle Handelsabkommen Höhe (durchschnittl. Zollbelastung): 1948: ca. 40% Heute: ca. 2% Tiefe: 1948: „Tariffs only“ Tokio-Runde ( ): Nichttarifarische Handelshemmnisse Uruguay-Runde ( ): Dienstleistungen, geistige Eigentumsrechte, landwirtschaftliche Produkte, Textilien; Streitbeilegung Doha-Runde ( ): Handelserleichterungen

27 Europäische Integration 1: Überblick

28 Europäische Integration 1: Überblick
Präferentielle Liberalisierung: Jacob Viner: „Trade Creation“ vs. „Trade Diversion“

29 Europäische Integration 1: Überblick
Präferentielle Liberalisierung: Jacob Viner: „Trade Creation“ vs. „Trade Diversion“ Kooperation vs. Integration

30 Europäische Integration 1: Überblick
Präferentielle Liberalisierung: Jacob Viner: „Trade Creation“ vs. „Trade Diversion“ Kooperation vs. Integration Historischer Überblick: Freihandelszone und Zollunion; 6 Mitglieder Binnenmarkt; 12 Mitglieder 1993-… Wirtschafts- und Währungsunion; 28 Mitglieder Vertrag von Maastricht 1993 Währungsunion seit 1999 Vertrag von Lissabon 2009 Mazedonien? Montenegro? Serbien? Island? Türkei?

31 Europäische Integration 2: Integrationsvorteile (Breuss)

32 Europäische Integration 2: Integrationsvorteile (Breuss)
Ostöffnung ab 1989: BIP: +3,5 %Punkte (+0,5/Jahr) Beschäftigung: Arbeitsplätze

33 Europäische Integration 2: Integrationsvorteile (Breuss)
Ostöffnung ab 1989: BIP: +3,5 %Punkte (+0,5/Jahr) Beschäftigung: Arbeitsplätze EU-Beitritt ab 1995: BIP:+4,5 %Punkte (+0,5/Jahr, davon 0,1 WWU-Effekt) Beschäftigung: Arbeitsplätze Inflation: -0,1 %/Jahr Gesamtkonsumentenrente: +1,5 % BIP

34 Europäische Integration 2: Integrationsvorteile (Breuss)
Ostöffnung ab 1989: BIP: +3,5 %Punkte (+0,5/Jahr) Beschäftigung: Arbeitsplätze EU-Beitritt ab 1995: BIP:+4,5 %Punkte (+0,5/Jahr, davon 0,1 WWU-Effekt) Beschäftigung: Arbeitsplätze Inflation: -0,1 %/Jahr Gesamtkonsumentenrente: +1,5 % BIP Erweiterung ab 2004: BIP: +0,2 %Punkte/Jahr Inflation: -0,1/-0,2 %Punkte/Jahr

35 Europäische Integration 2: Integrationsvorteile (Breuss)
Ostöffnung ab 1989: BIP: +3,5 %Punkte (+0,5/Jahr) Beschäftigung: Arbeitsplätze EU-Beitritt ab 1995: BIP:+4,5 %Punkte (+0,5/Jahr, davon 0,1 WWU-Effekt) Beschäftigung: Arbeitsplätze Inflation: -0,1 %/Jahr Gesamtkonsumentenrente: +1,5 % BIP Erweiterung ab 2004: BIP: +0,2 %Punkte/Jahr Inflation: -0,1/-0,2 %Punkte/Jahr Wachstumsdifferential Österreich-Schweiz: : Ö +2 %Punkte BIP : Ö +30 %Punkte BIP

36 Was tun mit Globalisierungsverlierern?

37 Was tun mit Globalisierungsverlierern?
Der totalitäre Ansatz: „Wer (die Polizei) zahlt schafft an.“

38 Was tun mit Globalisierungsverlierern?
Der totalitäre Ansatz: „Wer (die Polizei) zahlt schafft an.“ Der liberale Ansatz: „The winner takes it all.“

39 Was tun mit Globalisierungsverlierern?
Der totalitäre Ansatz: „Wer (die Polizei) zahlt schafft an.“ Der liberale Ansatz: „The winner takes it all.“ Der soziale Ansatz: „Wir werden niemanden zurücklassen.“

40 Was tun mit Globalisierungsverlierern?
Der totalitäre Ansatz: „Wer (die Polizei) zahlt schafft an.“ Der liberale Ansatz: „The winner takes it all.“ Der soziale Ansatz: „Wir werden niemanden zurücklassen.“ Der Anti-Globalisierungsansatz: „Dann halt nicht.“

41 André Sapir: Europäische Sozialmodelle

42 André Sapir: Europäische Sozialmodelle
Effizienz niedrig hoch Gerechtigkeit

43 André Sapir: Europäische Sozialmodelle
Effizienz niedrig hoch Gerechtigkeit kontinental

44 André Sapir: Europäische Sozialmodelle
Effizienz niedrig hoch Gerechtigkeit kontinental GER GER, FRA

45 André Sapir: Europäische Sozialmodelle
Effizienz niedrig hoch Gerechtigkeit kontinental angelsächsisch GER GER, FRA

46 André Sapir: Europäische Sozialmodelle
Effizienz niedrig hoch Gerechtigkeit kontinental angelsächsisch GER GER, FRA UK, IRL, POR

47 André Sapir: Europäische Sozialmodelle
Effizienz niedrig hoch Gerechtigkeit kontinental skandinavisch angelsächsisch GER GER, FRA UK, IRL, POR

48 André Sapir: Europäische Sozialmodelle
Effizienz niedrig hoch Gerechtigkeit kontinental skandinavisch angelsächsisch SWE, FIN, DK, NL, AUT GER GER, FRA UK, IRL, POR

49 André Sapir: Europäische Sozialmodelle
Effizienz niedrig hoch Gerechtigkeit kontinental skandinavisch mediteran angelsächsisch SWE, FIN, DK, NL, AUT GER GER, FRA UK, IRL, POR

50 André Sapir: Europäische Sozialmodelle
Effizienz niedrig hoch Gerechtigkeit kontinental skandinavisch mediteran angelsächsisch SWE, FIN, DK, NL, AUT GER GER, FRA ITA, ESP, GR UK, IRL, POR

51 Dani Rodrik‘s Globalisierungstrilemma

52 Dani Rodrik‘s Globalisierungstrilemma
Integration Demokratie Nationalstaat

53 Dani Rodrik‘s Globalisierungstrilemma
Integration Demokratie Nationalstaat Bre „Bretton Woods Kompromiss“

54 Dani Rodrik‘s Globalisierungstrilemma
Integration Demokratie Nationalstaat Bre „Goldene Zwangsjacke“ Bre „Bretton Woods Kompromiss“

55 Dani Rodrik‘s Globalisierungstrilemma
Integration Demokratie Nationalstaat Bre Bre „Goldene Zwangsjacke“ „Globaler Föderalismus“ Bre „Bretton Woods Kompromiss“

56 Europäisches Integrationstrilemma
Demokratie Nationalstaat Binnenmarkt und Wirtschaftsunion Europäischer Bundesstaat Bre „Kompromiss von Rom“

57 CETA und TTIP: Eine Erregung

58 Ausgangslage

59 Ausgangslage 2014 lieferte Österreich Waren im Wert von 7,1 Mrd. Euro in die USA und im Wert von 0,9 Mrd. Euro nach Kanada. Der Warenverkehrsüber-schuss betrug 3,2 Mrd. Euro (USA: 2,8 Mrd.; Kanada: 0,5 Mrd.)

60 Ausgangslage 2014 lieferte Österreich Waren im Wert von 7,1 Mrd. Euro in die USA und im Wert von 0,9 Mrd. Euro nach Kanada. Der Warenverkehrsüber-schuss betrug 3,2 Mrd. Euro (USA: 2,8 Mrd.; Kanada: 0,5 Mrd.) Studien kommen zum Ergebnis, dass Österreich von CETA und TTIP profitieren würde, z.B. Francois/Pindyuk 2013: Exporte: +44% / +50% BIP: +1,7%/ +0,2% Jobs: ,0%/ +0,07% Lohnniveau: +1,0%/ +0,13%

61 Ausgangslage 2014 lieferte Österreich Waren im Wert von 7,1 Mrd. Euro in die USA und im Wert von 0,9 Mrd. Euro nach Kanada. Der Warenverkehrsüber-schuss betrug 3,2 Mrd. Euro (USA: 2,8 Mrd.; Kanada: 0,5 Mrd.) Studien kommen zum Ergebnis, dass Österreich von CETA und TTIP profitieren würde, z.B. Francois/Pindyuk 2013: Exporte: +44% / +50% BIP: ,7%/ +0,2% Jobs: ,0%/ +0,07% Lohnniveau: +1,0%/ +0,13% Studien kommen zum Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der positiven Effekte mit zusätzlichen Investitionen im Zusammenhang stehen.

62 Ausgangslage 2014 lieferte Österreich Waren im Wert von 7,1 Mrd. Euro in die USA und im Wert von 0,9 Mrd. Euro nach Kanada. Der Warenverkehrsüber-schuss betrug 3,2 Mrd. Euro (USA: 2,8 Mrd.; Kanada: 0,5 Mrd.) Studien kommen zum Ergebnis, dass Österreich von CETA und TTIP profitieren würde, z.B. Francois/Pindyuk 2013: Exporte: % / +50% BIP: ,7%/ +0,2% Jobs: ,0%/ +0,07% Lohnniveau: +1,0%/ +0,13% Studien kommen zum Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der positiven Effekte mit zusätzlichen Investitionen im Zusammenhang stehen. Österreich ist, wie alle anderen EU-MS, für die Aufnahme von Verhandlungen einschließlich Investitionsschutz eingetreten.

63 Exkurs 1: Investitionsschutz

64 Exkurs 1: Investitionsschutz
Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge, in denen Investoren bestimmte Schutzrechte zuerkannt werden.

65 Exkurs 1: Investitionsschutz
Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge, in denen Investoren bestimmte Schutzrechte zuerkannt werden. Typischer Inhalt:

66 Exkurs 1: Investitionsschutz
Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge, in denen Investoren bestimmte Schutzrechte zuerkannt werden. Typischer Inhalt: Diskriminierungsverbot: Ein ausländischer Investor darf grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als einheimische Investoren (Inländergleichbehandlung) und als Investoren aus Drittstaaten (Meistbegünstigung).

67 Exkurs 1: Investitionsschutz
Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge, in denen Investoren bestimmte Schutzrechte zuerkannt werden. Typischer Inhalt: Diskriminierungsverbot: Ein ausländischer Investor darf grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als einheimische Investoren (Inländergleichbehandlung) und als Investoren aus Drittstaaten (Meistbegünstigung). Schutz vor unfairer Behandlung und entschädigungsloser Enteignung; Recht auf freien Transfer von Kapital und Erträgen.

68 Exkurs 1: Investitionsschutz
Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge, in denen Investoren bestimmte Schutzrechte zuerkannt werden. Typischer Inhalt: Diskriminierungsverbot: Ein ausländischer Investor darf grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als einheimische Investoren (Inländergleichbehandlung) und als Investoren aus Drittstaaten (Meistbegünstigung). Schutz vor unfairer Behandlung und entschädigungsloser Enteignung; Recht auf freien Transfer von Kapital und Erträgen. Einhaltung kann nicht nur vor nationalen Gerichten, sondern auch vor internationalen Schiedsgerichten durchgesetzt werden, wie sie etwa im Rahmen der UN (UNCITRAL) bzw. der Weltbankgruppe (ICSID) ausgerichtet werden (ISDS).

69 Exkurs 1: Investitionsschutz
Investitionsschutzabkommen sind völkerrechtliche Verträge, in denen Investoren bestimmte Schutzrechte zuerkannt werden. Typischer Inhalt: Diskriminierungsverbot: Ein ausländischer Investor darf grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als einheimische Investoren (Inländergleichbehandlung) und als Investoren aus Drittstaaten (Meistbegünstigung). Schutz vor unfairer Behandlung und entschädigungsloser Enteignung; Recht auf freien Transfer von Kapital und Erträgen. Einhaltung kann nicht nur vor nationalen Gerichten, sondern auch vor internationalen Schiedsgerichten durchgesetzt werden, wie sie etwa im Rahmen der UN (UNCITRAL) bzw. der Weltbankgruppe (ICSID) ausgerichtet werden (ISDS). Derzeit gibt es mehr als Investitionsschutzabkommen, rund die Hälfte davon von EU-MS. Österreich hat 62 abgeschlossen.

70 Exkurs 2: ISDS

71 Exkurs 2: ISDS ISDS als Hilfsmittel in Ausnahmefällen:

72 Exkurs 2: ISDS ISDS als Hilfsmittel in Ausnahmefällen:
608 bekannte Fälle, davon 356 entschieden, davon 89 zugunsten des klagenden Investors. Österreich ist nie geklagt worden. Österreichische Unternehmen haben 12 bekannte Klagen eingebracht.

73 Exkurs 2: ISDS ISDS als Hilfsmittel in Ausnahmefällen:
608 bekannte Fälle, davon 356 entschieden, davon 89 zugunsten des klagenden Investors. Österreich ist nie geklagt worden. Österreichische Unternehmen haben 12 bekannte Klagen eingebracht. ISDS macht auch zwischen Industrieländern Sinn: ISDS gibt es in 196 Abkommen zwischen EU-MS, in NAFTA und in einigen Abkommen von EU-MS mit den USA (9) bzw. Kanada (7).

74 Exkurs 2: ISDS ISDS als Hilfsmittel in Ausnahmefällen:
608 bekannte Fälle, davon 356 entschieden, davon 89 zugunsten des klagenden Investors. Österreich ist nie geklagt worden. Österreichische Unternehmen haben 12 bekannte Klagen eingebracht. ISDS macht auch zwischen Industrieländern Sinn: ISDS gibt es in 196 Abkommen zwischen EU-MS, in NAFTA und in einigen Abkommen von EU-MS mit den USA (9) bzw. Kanada (7). Das ISDS-System hat Verbesserungsbedarf:

75 Exkurs 2: ISDS ISDS als Hilfsmittel in Ausnahmefällen:
608 bekannte Fälle, davon 356 entschieden, davon 89 zugunsten des klagenden Investors. Österreich ist nie geklagt worden. Österreichische Unternehmen haben 12 bekannte Klagen eingebracht. ISDS macht auch zwischen Industrieländern Sinn: ISDS gibt es in 196 Abkommen zwischen EU-MS, in NAFTA und in einigen Abkommen von EU-MS mit den USA (9) bzw. Kanada (7). Das ISDS-System hat Verbesserungsbedarf: In einigen Fällen interpretierten Schiedsgerichte Vertragsbestimmungen weit bzw. unterschiedlich. Daher: Bemühungen um klare Vertragsformulierungen.

76 Exkurs 2: ISDS ISDS als Hilfsmittel in Ausnahmefällen:
608 bekannte Fälle, davon 356 entschieden, davon 89 zugunsten des klagenden Investors. Österreich ist nie geklagt worden. Österreichische Unternehmen haben 12 bekannte Klagen eingebracht. ISDS macht auch zwischen Industrieländern Sinn: ISDS gibt es in 196 Abkommen zwischen EU-MS, in NAFTA und in einigen Abkommen von EU-MS mit den USA (9) bzw. Kanada (7). Das ISDS-System hat Verbesserungsbedarf: In einigen Fällen interpretierten Schiedsgerichte Vertragsbestimmungen weit bzw. unterschiedlich. Daher: Bemühungen um klare Vertragsformulierungen. Auch Verteidigung gegen nicht erfolgreiche Klagen kann teuer sein. Daher: Bemühungen, ungerechtfertigte Klagen von vornherein zu unterbinden.

77 Exkurs 2: ISDS ISDS als Hilfsmittel in Ausnahmefällen:
608 bekannte Fälle, davon 356 entschieden, davon 89 zugunsten des klagenden Investors. Österreich ist nie geklagt worden. Österreichische Unternehmen haben 12 bekannte Klagen eingebracht. ISDS macht auch zwischen Industrieländern Sinn: ISDS gibt es in 196 Abkommen zwischen EU-MS, in NAFTA und in einigen Abkommen von EU-MS mit den USA (9) bzw. Kanada (7). Das ISDS-System hat Verbesserungsbedarf: In einigen Fällen interpretierten Schiedsgerichte Vertragsbestimmungen weit bzw. unterschiedlich. Daher: Bemühungen um klare Vertragsformulierungen. Auch Verteidigung gegen nicht erfolgreiche Klagen kann teuer sein. Daher: Bemühungen, ungerechtfertigte Klagen von vornherein zu unterbinden. Verfahren vor Schiedsgerichten sind traditionell wenig transparent. Daher: Bemühungen um mehr Verfahrenstransparenz.

78 TTIP und CETA als Chance

79 TTIP und CETA als Chance
TTIP und CETA als Gelegenheit, ein neues, europäischen Vorstellungen entsprechendes ISDS-Modell mit weltweitem Vorbildcharakter zu entwickeln.

80 TTIP und CETA als Chance
TTIP und CETA als Gelegenheit, ein neues, europäischen Vorstellungen entsprechendes ISDS-Modell mit weltweitem Vorbildcharakter zu entwickeln. In den EU-Verhandlungsmandaten ausdrücklich festgehalten.

81 TTIP und CETA als Chance
TTIP und CETA als Gelegenheit, ein neues, europäischen Vorstellungen entsprechendes ISDS-Modell mit weltweitem Vorbildcharakter zu entwickeln. In den EU-Verhandlungsmandaten ausdrücklich festgehalten. Im CETA-Text viel erreicht: explizite Sicherstellung des „right to regulate“ Einschränkung ISDS auf Investitionsschutz präzise Definitionen wesentlicher Begriffe konsensuale Lösung von Interpretationsunklarheiten verschärfte Bestimmungen gegen missbräuchliche und Mehrfachklagen „Code of Conduct“ für Schiedsrichter volle Verfahrenstransparenz Möglichkeit der Einführung eines Berufungsmechanismus

82 TTIP und CETA als Chance
TTIP und CETA als Gelegenheit, ein neues, europäischen Vorstellungen entsprechendes ISDS-Modell mit weltweitem Vorbildcharakter zu entwickeln. In den EU-Verhandlungsmandaten ausdrücklich festgehalten. Im CETA-Text viel erreicht: explizite Sicherstellung des „right to regulate“ Einschränkung ISDS auf Investitionsschutz präzise Definitionen wesentlicher Begriffe konsensuale Lösung von Interpretationsunklarheiten verschärfte Bestimmungen gegen missbräuchliche und Mehrfachklagen „Code of Conduct“ für Schiedsrichter volle Verfahrenstransparenz Möglichkeit der Einführung eines Berufungsmechanismus Zusätzliche Vorschläge Anfang Mai 2015: Erhöhte Anforderungen an Schiedsrichter

83 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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