Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Peter Halberstadt, Steuerberater

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Peter Halberstadt, Steuerberater"—  Präsentation transkript:

1 Peter Halberstadt, Steuerberater
Welche steuerlichen und sozialrechtlichen Änderungen erwarten uns im Jahr 2010 und danach? Was können wir noch im Jahr 2009 tun? Vortrag am in Freisen Anhalt, weitere Beratung ist notwendig,

2 Peter Halberstadt, Steuerberater
Die „Tagesthemen“ Planungen der Bundesregierung Neuerungen 2010 Maßnahmen noch in 2009 Aus der Betriebsprüfung Tipps und legale Tricks Vortrag am in Freisen Anhalt, weitere Beratung ist notwendig,

3 Steuerberatungskanzlei Peter Halberstadt
In St. Wendel, Parkstraße 25a Alle gängigen Steuerberatertätigkeiten Besonders Firmenberatung, Baulohn, Steuerstrafrecht, internationales Steuerrecht (Schweiz) Wir beraten vollwertige englische Firmen steuerlich in Deutschland und betreuen das Zusammenspiel von Firmen D – CH. Vortrag am in Freisen

4 Zweck des heutigen abends
Ängste nehmen Mitreden können Steuerliche Probleme erkennen Unternehmer werden aktiv Gezielte Fragestellungen an Berater Mehrwert für sich selber finden Vortrag am in Freisen

5 Rahmenbedingungen in Deutschland?
Vortrag am in Freisen

6 Peter Halberstadt, Steuerberater
Steuerspirale 2008 Tabaksteuer Mio. Körperschafts. Mio. Zinsab.St Mio. Umsatzsteuer Mio. Kapitalertragst. Mio. SoliZ Mio. Einkommenst. Mio. Grundst. Mio. Energiest. Mio. Versicherungssteuer Mio. Lohnst. Mio. Gewerbest. Mio. Kfz-Steuer 8.842 Mio. Stromst. 6.261 Mio. Vortrag am in Freisen Anhalt, weitere Beratung ist notwendig,

7 Planungen der Bundesregierung
Ausgangslage CDU/FDP Zeitfenster Mehrheit in Bundesrat und –tag Koalitionsvertrag mit 132 Seiten Wachstum Bildung Zusammenhalt Wer? Wo ? Vortrag am in Freisen

8 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt! Krankenversicherungsbeiträge sollen leichter absetzbar werden, schon zum 1. Januar 2010. Ebenfalls schon im Januar 2010 werden der Kinderfreibetrag von Euro auf jährlich Euro und das Kindergeld um jeweils 20 Euro pro Monat auf mindestens 184 Euro angehoben. Vortrag am in Freisen

9 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Insgesamt soll 2010 für Bürger eine Steuerentlastung in Höhe von rund 14 Milliarden Euro jährlich realisiert werden. Nach dem Rettungspaket für Banken und Unternehmen soll es auch einen "Schutzschirm" (Angela Merkel) für Arbeitnehmer geben. Damit sollen krisenbedingte Milliardenausfälle bei der Bundesagentur für Arbeit und den Krankenkassen gesamtstaatlich aufgefangen werden, um die Sozialversicherungsbeiträge stabil zu halten. Vortrag am in Freisen

10 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Für Unternehmen ist für den 1. Januar 2010 ein Krisen-Sofortprogramm zur Steuerentlastung vorgesehen. Unter anderem wird die von der großen Koalition eingeführte Zinsschranke dauerhaft von einer auf drei Millionen Euro angehoben. Vortrag am in Freisen

11 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Bei der Erbschaftsteuer wird für Geschwister und ihre Kinder ein neuer Stufentarif eingeführt, um sie gegenüber Familienfremden besser zu behandeln. Für die "unteren und mittleren Einkommensbereiche" sowie Familien mit Kindern sind Steuersenkungen von jährlich 24 Milliarden Euro geplant - allerdings nicht ab 2010, sondern ab 2011 bis Ende der Legislaturperiode 2013. Vortrag am in Freisen

12 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Bei der Einkommensteuer soll zum 1. Januar 2011 ein Stufentarif eingeführt werden. Neben der Entlastung unterer Einkommensgruppen sollte auch der sogenannte Mittelstandsbauch abgeflacht werden, also die übermäßige Belastung mittlerer Einkommen im bisherigen Steuertarif. Höhere Einkünfte sollen mit 10 %, 25 % und 35 % ( Stufentarif ) besteuert werden. Der Höchststeuersatz der Einkommensteuer soll also in Zukunft 35 % betragen. Derzeit liegt der Eingangssteuersatz bei 14 % und der Höchststeuersatz bei 45 % ( Reichensteuer ) Vortrag am in Freisen

13 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Geplant ist auch eine Vereinfachung des Steuersystems: Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen sollen verständlicher werden, Bürger bekommen auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung, die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten wird neu geordnet. Koalitionsvertrag: 'Wir werden insbesondere prüfen, ob Arbeitnehmer die Steuererklärung auch für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeben können.' Ein Anfang ist damit gemacht! Vortrag am in Freisen

14 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Außerdem werden die Kosten für einen Steuerberater wieder absetzbar. Ab 2013 soll es neben einer Kindergartenplatzgarantie für Eltern, die ihre Kinder im Alter bis drei Jahren zu Hause selbst betreuen wollen, 150 Euro Betreuungsgeld geben, womöglich als Gutschein. Die paritätisch finanzierten Lohnzusatzkosten, also die Sozialversicherungsbeiträge, sollen unter 40 Prozent des Lohns bleiben. Vortrag am in Freisen

15 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Mehrbelastungen drohen bei der Krankenversicherung: Der Arbeitgeberanteil an den Gesundheitskosten soll eingefroren werden - den schon jetzt zu erwartenden Kostenanstieg in späteren Jahren werden deshalb allein die Arbeitnehmer tragen. Bei der Pflegeversicherung ist ein Einstieg in die Kapitaldeckung geplant, sprich: Die Bürger sollen verpflichtet werden zusätzlich privat vorzusorgen - auch dies dürfte Mehrbelastungen bedeuten, konkret ist hier noch nichts. Vortrag am in Freisen

16 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Umsatzsteuer Koalitionsvertrag: 'Deshalb werden wir … prüfen, ob und in welchem Umfang das Prinzip der Ist-Besteuerung der Umsätze ausgeweitet werden kann.' Erst wenn gezahlt wird, ist die Umsatzsteuer fällig - nicht mehr schon bei Rechnungsstellung! Förderung der elektronischen Rechnungsstellung auf möglichst unbürokratische Weise Vortrag am in Freisen

17 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Allen Bürger sollen ohne Papierbelege mit dem Fiskus kommunizieren können. Vereinfachung der Besteuerung von Rentnern ohne Kontrollmitteilungen Vereinfachung des Abzuges für Kosten für ein Pflegeheim durch Pauschalierung Vereinfachung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge Vortrag am in Freisen

18 Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb
Überprüfung der Angemessenheit der Steuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge. Vermeidung rückwirkender gesetzgeberischer Maßnahmen Vereinfachung des Abzuges außergewöhnlichen Belastungen Überprüfung des Kontenabrufverfahrens Vortrag am in Freisen

19 Wirtschaftswachstumsbeschleunigungsgesetz
ab 2010 PLANUNG Kinder- + Betreuungsfreibetrag steigt von € auf € Kindergeld steigt um 20 € auf 184 € Wiederherstellen der alten Regel geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Minderung der gewerblichen Hinzurechnung von Mieten von 65% auf 50% Vortrag am in Freisen

20 Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums ab 2010 PLANUNG
Umsätze im Hotel- und Gastronomiegewerbe werden nur noch mit 7% Umsatzsteuer belegt Andere Regelungen Wer? Wo ? Vortrag am in Freisen

21 Änderungen für das Jahr 2010, die bereits beschlossen sind!
Änderung bei der Umsatzsteuer Änderungen im Einkommensteuerrecht Änderungen im Sozialrecht 2010 ff. Sonstige Änderungen Vortrag am in Freisen

22 Änderungen für das Jahr 2010, die bereits beschlossen sind!
Änderung bei der Umsatzsteuer Änderungen im Einkommensteuerrecht Änderungen im Sozialrecht 2010 ff. Sonstige Änderungen Vortrag am in Freisen

23 Änderungen bei der Umsatzsteuer
LIEFERUNGEN ‚normale‘ Umsätze Ausfuhrlieferungen Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftlicher Erwerb Vorsteuerabzug Vortrag am in Freisen

24 Änderungen bei der Umsatzsteuer
SONSTIGE LEISTUNGEN ‚normale‘ Umsätze Verlagerung des Ortes – EG – Drittland Vorsteuerabzug Vortrag am in Freisen

25 Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 2010 bei den sonstigen Leistungen
Anpassung an Europarecht Privatkunde keine Veränderung Unternehmer, Ortsbestimmung notwendig Umsatzsteuer-ID-Nummer nur noch für Identifizierung Vortrag am in Freisen

26 Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 2010 bei den sonstigen Leistungen
Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach dem Ort des Leistungsempfängers Daraus folgt Umsatz steuerbar oder nicht steuerbar Bedeutung also für Dienstleistungen an ausländische Unternehmer Vortrag am in Freisen

27 Beispiel 1 Französischer Unternehmer gibt seinen LKW nach Freisen zur Reparatur an einen Unternehmer. Das Fahrzeug wird repariert und zurückgebracht. Der Franzose gibt seine französische Umsatzsteuer-ID-Nr. an. Rechnungsstellung; Ablauf? Vortrag am in Freisen

28 Lösung 1 Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich nach dem Sitz des Leistungsempfängers = Frankreich Der Umsatz ist in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig Der Unternehmer aus Freisen stellt Rechnung ohne Umsatzsteuer mit seiner deutschen Id-Nr. und der Id-Nr. des Franzosen. Im Internet prüft er vorher die Id-Nr. des Franzosen und nimmt das Ergebnis zu den Akten In der vierteljährlichen Zusammenfassenden Meldung hat der Deutsche den Umsatz wie auch in seiner Umsatzsteuervoranmeldungen anzumelden Vortrag am in Freisen

29 Beispiel 2 Unternehmer aus St.Wendel lässt seinen Server durch Spezialisten aus der Schweiz überprüfen. Lösung 2 Ort der Leistung ist St. Wendel Es gilt dt. Umsatzsteuerrecht Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den D § 13 b UStG, Umsatzsteuer und Vorsteuer Vortrag am in Freisen

30 Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 2010 bei den sonstigen Leistungen
Ausnahmen gibt es vielfältig Bei solchen Fällen Steuerberater hinzuziehen Vortrag am in Freisen

31 Weitere Änderungen bei der Umsatzsteuer ab 2010
Vergütungsverfahren ab 2010 Erstattung von „ausländischer“ Vorsteuer Umstellung auf elektronisches Verfahren Ansprechpartner neu = Bundeszentralamt f. Steuern Nicht mehr die einzelnen EG-Länder Bis des Folgejahres Feinheiten beachten Vortrag am in Freisen

32 Leistung ist erbracht + Rechnung
Vorsteuerabzug Bezahlung + Rechnung Leistung ist erbracht + Rechnung Vortrag am in Freisen

33 Änderungen für das Jahr 2010, die bereits beschlossen sind!
Änderung bei der Umsatzsteuer Änderungen im Einkommensteuerrecht Änderungen im Sozialrecht 2010 ff. Sonstige Änderungen Vortrag am in Freisen

34 Änderungen bei der Einkommensteuer ab 2010
Berücksichtigung von Krankenversicherungs-beiträgen ab dem Jahr 2010 Entscheidung Bundesverfassungsgericht Bisherige Regelung verfassungswidrig Ab 2010 Unbegrenzter Abzug Als Sonderausgabe Vortrag am in Freisen

35 Änderungen bei der Einkommensteuer ab 2010
Vortrag am in Freisen

36 Beispiel 1 Arbeitnehmer, verheiratet, Beitrag zur KV 3.480 €, PV 430 €
Unfall- und Haftpflichtversicherung € Sonderausgabenabzug im Jahr 2010? Vortrag am in Freisen

37 Lösung 1 Die KV und die PV sind in der Summe mit € in voller Höhe abzugsfähig. Da die Höchstgrenze € überschritten ist, können die anderen Versicherungen nicht mehr berücksichtigt werden. Vortrag am in Freisen

38 Beispiel 2 Selbständiger, verheiratet zahlt KV € und PV 600 € sowie Unfallversicherung €. Sonderausgabenabzug? Lösung 2 Abzugsfähig als Sonderausgaben sind die KV und die PV, €. Die Höchstgrenze von Euro ist ausgereizt. Vortrag am in Freisen

39 Änderungen für das Jahr 2010, die bereits beschlossen sind!
Änderung bei der Umsatzsteuer Änderungen im Einkommensteuerrecht Änderungen im Sozialrecht 2010 ff. Sonstige Änderungen Vortrag am in Freisen

40 Änderungen im SOZIALRECHT ab 2010
E L E N A Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises Ab 2010 Arbeitgeber melden Zusammen mit der Lohnabrechnung Jeden Monat Vortrag am in Freisen

41 Änderungen im SOZIALRECHT ab 2010 ELENA
Für jeden Beschäftigten Verschlüsselt Zusätzliche Datensätze An eine zentrale Speicherstelle Vortrag am in Freisen

42 Änderungen im SOZIALRECHT ab 2010 ELENA
Zusätzliche Datensätze für 2010 für jeden Beschäftigten Arbeitszeiten Angaben zur Ausbildung Angaben zu befristete Verträge Kündigungsgrund, -fristen, etc. Vortrag am in Freisen

43 Änderungen im SOZIALRECHT ab 2010 ELENA Zweck
Elektronischer Entgeltnachweis durch Zugriff der Behörden für mehrere Bescheinigungen (vorerst) ab dem Jahr 2012 in den Bereichen Arbeitsbescheinigung Wohngeld Elterngeld Vortrag am in Freisen

44 Änderungen im SOZIALRECHT ab 2010 ELENA Folge
Mehrkosten für Arbeitgeber Weiterhin Papierausgabe bis 2012 Neues Datenübermittlungsverfahren Verdoppelung der Datensätze Information an den Arbeitnehmer Soll Millionen bei den Behörden sparen, auf Kosten der Arbeitgeber Vortrag am in Freisen

45 Weitere Änderungen im SOZIALRECHT ab 2010 Berufsgenossenschaft
Bei allen Meldungen an Rentenversicherung, BA und der gesetzlichen Unfallversicherung Übermittlung nur mit einer gültigen Mitgliedsnummer Gilt bereits für die Jahresmeldung 2009 und Abmeldungen von Personal Vortrag am in Freisen

46 Weitere Änderungen im SOZIALRECHT ab 2010
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung Berücksichtigung bei Lohnabrechnung Januar 2010 Privat versicherte Arbeitnehmer bekommen Info von KV Vortrag am in Freisen

47 Weitere Änderungen im SOZIALRECHT ab 2011 Wegfall der Lohnsteuerkarte
ELStAM Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Speicherung beim Bundeszentralamt für Steuern Elektronisches Abrufverfahren Vortrag am in Freisen

48 Weitere Änderungen im SOZIALRECHT ab 2011
Anträge auf Entgeltersatzleistungen Ab 2011 Elektronisches Datenübermittlungsverfahren Weitere Datenübermittlungen im Vorfeld notwendig Vortrag am in Freisen

49 Weitere Änderungen im SOZIALRECHT ab 2011
Arbeitgeber Ausgleichsgesetz Erstattungsantrag (AAG) Ab 2011 Anträge bei Krankenkassen aus den Umlagen U1 und U2 Elektronisches Datenübermittlungsverfahren Weitere Datenübermittlungen im Vorfeld notwendig Vortrag am in Freisen

50 FAZIT aus den Änderungen im SOZIALRECHT ab 2010 ff.
Überlegungen der Unternehmer, die im Unternehmen noch selbst die Lohnabrechnungen durchführen. Der Arbeitgeber sollte entscheiden, inwieweit er die Lohnbearbeitung an Speziallisten mit den erforderlichen Erfahrungen und der elektronischen Infrastruktur überträgt Vortrag am in Freisen

51 Änderungen für das Jahr 2010, die bereits beschlossen sind!
Änderung bei der Umsatzsteuer Änderungen im Einkommensteuerrecht Änderungen im Sozialrecht 2010 ff. Sonstige Änderungen Vortrag am in Freisen

52 Sonstige Änderungen 2010 ff.
Ab 2010, Senkung der Künstlersozialkasse von 4,40 auf 3,90 % Vortrag am in Freisen

53 Sonstige Änderungen 2010 ff. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Neue Regelungen im HGB Ab 2010 Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Neue Bewertungsregelungen Pensionsrückstellungen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit Vortrag am in Freisen

54 Sonstige Änderungen 2010 ff.
Erbrechtsreform tritt am 1. Januar 2010 in Kraft - Modernisierung der Pflichtteilentziehungsgründe - Erweiterung der Stundungsgründe - Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch - Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich - Abkürzung der Verjährung Vortrag am in Freisen

55 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Vortrag am in Freisen

56 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Bilanzierende mit Gewinn Vortrag am in Freisen

57 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Aktivseite Abschreibungen beim Anlagevermögen erhöhen Teilwertabschreibungen Degressive Abschreibung (2009, 2010) Sonderabschreibung 20 % (EK unter 335 T€) Anlagevermögen verkaufen, Verluste realisieren Anlagevermögen verschrotten Vortrag am in Freisen

58 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Aktivseite Vorräte Abschläge berücksichtigen Forderungen Starke Wertberichtigungen durchführen Forderungsverluste berücksichtigen Vortrag am in Freisen

59 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Passivseite Bildung von Sonderposten Vortrag am in Freisen

60 Bildung von Rückstellungen
für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen für Urlaub Arbeitnehmer für Steuerberater und Prüfung für sonstige Verbindlichkeiten für Garantierückstellungen für Gewährleistungen für Gericht und Anwalt für Instandhaltungen für Steuern Vortrag am in Freisen

61 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Einnahmen-Überschussrechner mit Gewinn Notwendige Betriebsausgaben vorziehen Verlagerung von Einnahmen in das Folgejahr Fahrzeugleasing mit Sonderzahlung Vortrag am in Freisen

62 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Einnahmen-Überschussrechner mit Gewinn Beispiel: Architekt (ledig) schreibt Rechnung Mitte Dezember über Euro netto. Er vereinbart mit dem Kunden Zahlung am Folge: Weniger Gewinn im alten Jahr von Euro Einkommensteuerersparnis davon ca Euro; keine Anpassung der Vorauszahlungen Fazit Zinsgewinn Vortrag am in Freisen

63 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Für alle Steuerpflichtigen mit Steuerproblem Investitionsabzugsbetrag nutzen (EK unter 335 T€) Minderung des Gewinns um bis zu 40 % der Anschaffungskosten von Investitionen innerhalb der nächsten 3 Jahre Vortrag am in Freisen

64 Beispiel Eine GmbH in Freisen hat einen Gewinn von €. Bei einem Steuersatz von 29 % fallen € Steuern an. Was kann die GmbH tun, um weniger Steuern in 2009 zu zahlen, wenn die GmbH Investitionen in 3 Jahren plant? Vortrag am in Freisen

65 Die GmbH plant im Jahr 2012 eine Maschine für 100.000 € zu kaufen.
Lösung Im Jahr 2009 bildet die GmbH einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von € (40 % von €) außerhalb der Bilanz. Der Gewinn mindert sich um € für das Jahr Somit liegt der steuerpflichtige Gewinn bei €. Es fallen nur noch € Steuern an. Vortrag am in Freisen

66 Die GmbH muss eine Rückstellung für latente Steuer bilden.
Weiter mit Lösung Steuerersparnis Euro! Wird in den Folgejahren nicht investiert, wird das Jahr 2009 rückwirkend berichtigt. Zinsen! Die GmbH muss eine Rückstellung für latente Steuer bilden. Vortrag am in Freisen

67 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Gewinnrücklage nutzen? Gewinnermittlungsart prüfen! Investitionen durchführen? Anschaffungskosten bis 150 € Anschaffungskosten von 150 – € Anschaffungskosten über € Fremdfinanzierte Aktien in den Betrieb einlegen, Schuldzinsen sind absetzbar Vortrag am in Freisen

68 Was können wir noch im Jahr 2009 bei Verlusten tun?
Vortrag am in Freisen

69 Was können wir noch im Jahr 2009 bei Verlusten tun?
Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführen Stille Reserven aufdecken Gründlich die Vorräte prüfen. kleinliche aktive Rechnungsabgrenzungsposten bilden Rückstellungen auflösen Grundfreibetrag und Sonderausgaben unbedingt ausnutzen! Vortrag am in Freisen

70 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem Angemessene Tantieme 75% zu 25% Überprüfung alle drei Jahre Wenn dann neue Festlegung Vortrag am in Freisen

71 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft 35 € netto + pro Jahr Bei Ärzten, Versicherungsvertretern 35 € brutto Namen des Empfängers auf Beleg Besonderes Konto in der Buchhaltung Vortrag am in Freisen

72 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Geschenke über 35 € Seit 2007 Pauschalsteuer mit 30% samt Nebensteuern auf den Bruttowert Bis € Mitteilung an Beschenkten Ansonsten Besteuerung beim Empfänger Vortrag am in Freisen

73 Geschenke Beispiel: Unternehmer schenkt seinem Kunden eine Armbanduhr mit einem Wert von €. Unternehmer verbucht Beleg als Betriebsausgabe. Möglichkeit: Betriebsprüfung Kontrollmitteilung Kunde muss Geschenk versteuern Vortrag am in Freisen

74 Geschenke Pauschalierung kann nur auf alle Geschenke einheitlich durchgeführt werden Rat: Prüfen, ob nicht aus eigener Tasche bezahlen Vortrag am in Freisen

75 Betriebsveranstaltungen
Kosten pro Arbeitnehmer nicht mehr als 110 € brutto Max. 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr Geschenke sind mit einzubeziehen Geschenke an Mitarbeiter Nicht über 40 € Mehrmals im Jahr Daneben 44 € pro Monat Daneben Pauschalierungsmöglichkeiten Vortrag am in Freisen

76 Was können wir noch im Jahr 2009 tun? Strategische Überlegungen
Sind wir noch mit der richtigen Gesellschaftsform unterwegs? Betriebsaufspaltung Bei der Umsatzsteuer IST-Versteuerung beantragen In anderen Einkunftsarten Werbungskosten etc generieren Disagio vereinbaren bei Kreditaufnahme Vortrag am in Freisen

77 Was können wir noch im Jahr 2009 tun?
Erlassantrag Grundsteuer Verjährungen am Jahresende Aufbewahrungspflichten Inventur Digitale Betriebsprüfung Einreichung Jahresabschluss Einspruch gegen Solidaritätszuschlag Spenden Vortrag am in Freisen

78 Was können wir noch im Jahr 2009 2010 tun?
Vernichtung von Unterlagen a) Unterlagen und Aufzeichnungen aus 1999 und früher b) Handels- und Geschäftsbriefe , Lieferscheine aus 2003 oder früher und andere Unterlagen soweit nicht a) Dabei sind die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten. Elektronisch erstellte Daten sind für 10 Jahre aufzubewahren. Vortrag am in Freisen

79 Was würde geschehen, wenn Sie morgen tödlich verunglücken würden?
Unternehmertestament Vollmachten Organisation Pflichtteilsansprüche Altersvorsorge Witwe(r) Testamentsvollstreckung Passwörter Vortrag am in Freisen

80 Aus der Betriebsprüfung
MANGELHAFTE RECHNUNGEN Korrekte Rechnungen Pflichtangaben beachten Entgelt aufschlüsseln bei versch. Steuersätzen Genaue Bezeichnungen Umgang mit Kleinbetragsrechnungen Besonderheiten beachten Vortrag am in Freisen

81 Aus der Betriebsprüfung
MANGELHAFTE RECHNUNGEN Bei Rechnungen über 150 € brutto unbedingt darauf achten, dass Leistungs- empfänger angegeben ist Kleinbetragsrechnung unter 150 € - keine Rechnungsnummer - kein Leistungszeitpunkt - Summe des Betrages ausreichend Vortrag am in Freisen

82 Aus der Betriebsprüfung
MANGELHAFTE RECHNUNGEN Folge: kein Vorsteuerabzug kein Betriebsausgabenabzug Verträge prüfen! Vortrag am in Freisen

83 Peter Halberstadt, Steuerberater
Aus der Betriebsprüfung Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges 1% Regelung Fahrtenbuchmethode Fahrten Wohnung-Arbeitsplatz Vortrag am in Freisen Anhalt, weitere Beratung ist notwendig,

84 Peter Halberstadt, Steuerberater
Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges Voraussetzungen: Betrieblich = Nutzung zu mehr als 10% für den Betrieb, neu ab 50 % Privatnutzung = Verwendung für außerbetriebliche Zwecke Vortrag am in Freisen Anhalt, weitere Beratung ist notwendig,

85 Nachweis der 50 % betrieblichen Nutzung A) Fahrtenbuch
Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges Nachweis der 50 % betrieblichen Nutzung A) Fahrtenbuch B) Aufzeichnungen über 3 Monate (Anfangskilometerstand, betriebliche Fahrten, Endkilometerstand) C) Nutzung ist aus dem Beruf oder Terminkalender ersichtlich (Handelsvertreter, Steuerberater, Taxiunternehmer, etc.) Vortrag am in Freisen

86 Peter Halberstadt, Steuerberater
Beispiel Unternehmer (ledig) aus Freisen führt Fahrtenbuch, km fährt er betrieblich, km privat, Fahrzeugkosten mit Vorsteuerabzug 13 T€ ohne Vorsteuerabzug 2 T€, Listenpreis des Fahrzeuges 50 T€. Vortrag am in Freisen Anhalt, weitere Beratung ist notwendig,

87 Peter Halberstadt, Steuerberater
Lösung: ,67 % private Kosten Vortrag am in Freisen Anhalt, weitere Beratung ist notwendig,

88 Peter Halberstadt, Steuerberater
Vergleich: Vortrag am in Freisen Anhalt, weitere Beratung ist notwendig,

89 Tipp zum Schluss Vortrag am in Freisen

90 Haushaltsnahe Dienstleistungen
Tipp zum Schluss Haushaltsnahe Dienstleistungen Handwerkerrechnungen, Haushaltshilfe, Pflege etc. Beleg, Überweisung Steuerabzug % max. 510 – Euro Steuerersparnis p. a.. Vortrag am in Freisen

91 Zuordnung von Kapitaleinkünften Freibeträge 801 € bzw. 1.602 € nutzen
Tipp zum Schluss Zuordnung von Kapitaleinkünften Freibeträge 801 € bzw € nutzen Kinder, kein Kindergeldanspruch, Unterhaltszahlungen prüfen Vortrag am in Freisen

92 Auswertungen der Rentenbezugsmitteilungen durch die Finanzämter
Tipp zum Schluss Auswertungen der Rentenbezugsmitteilungen durch die Finanzämter Vortrag am in Freisen

93 Der neue Sonderausgabenabzug
Vortrag am in Freisen

94 Vorauszahlung an Ertragsteuer zum 10.12.2009 prüfen
Tipp zum Schluss Vorauszahlung an Ertragsteuer zum prüfen Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Bestimmen Sie den Preis! Vortrag am in Freisen

95 Peter Halberstadt, Steuerberater
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Alles Gute für Sie! Vortrag am in Freisen Anhalt, weitere Beratung ist notwendig,


Herunterladen ppt "Peter Halberstadt, Steuerberater"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen