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Macht und Herrschaft Prof. Dr. Wolf Wagner

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Präsentation zum Thema: "Macht und Herrschaft Prof. Dr. Wolf Wagner"—  Präsentation transkript:

1 Macht und Herrschaft Prof. Dr. Wolf Wagner
13. Sitzung Kommunalpolitik– von Komponisten, Dirigenten und Orchestern

2 Kompetenzziele aus dem Modul
die weltweite ökonomische, ökologische, kulturelle und politische Verflochtenheit lokaler politischer Bestrebungen erkennen und dadurch die Bedingtheit eigenen politischen Verhaltens und der lokalen Sozialen Arbeit ermessen und verstehen können. die Entwicklung der europäischen Einigung im Netzwerk der anderen institutionellen Einbindungen deutscher Politik erfassen und ihre Auswirkungen auf das sozialarbeiterische Handeln ermessen können.

3 Komponisten UN – International Labor Office
EU – Verordnungen und Richtlinien Bundesebene – Gesetze Landesebene – Ausführungsbestimmungen und Gesetze

4 Dirigenten Kreis: Landrat – Kreistag
Gemeinde: Bürgermeister – Gemeinderat Kreisfreie Stadt: Oberbürgermeister – Stadtrat Sozialversicherungsträger: Geschäftsführer und Vorstand – Vertreterversammlung Bundesagentur für Arbeit: Hauptstelle – Verwaltungsrat, Regionaldirektionen, 178 Agenturen für Arbeit mit Leitungen

5 Orchester Kreis: Landratsamt Gemeinde: Gemeindeverwaltung
Kreisfreie Stadt: Stadtverwaltung Sozialversicherungsträger: Lokale Geschäftsstellen und Verwaltungen Agentur für Arbeit: lokale Geschäftsstelle für Arbeitsvermittlung und Arge für SGB II

6 Fragestellung der Sitzung
Wie hängen die Ebenen zusammen und welche Spielräume bleiben auf der lokalen Ebene? Welche Machtmittel stehen der Sozialen Arbeit zur Verfügung? Welche Machtmittel haben Sie als Studierende?

7 Gliederung Die Ebene der Komponisten
Die Ebene der Dirigenten und Orchester Beispiel Kindestötung Beispiel Kindeswohlgefährdung Beispiel Suchtpolitik Beispiel Sozialhilfe Machtmittel der sozialen Arbeit Machtmittel der Studierenden

8 Gliederung Die Ebene der Komponisten
Die Ebene der Dirigenten und Orchester Beispiel Kindestötung Beispiel Kindeswohlgefährdung Beispiel Suchtpolitik Beispiel Sozialhilfe Machtmittel der sozialen Arbeit Machtmittel der Studierenden

9 Komponist UNO im Bereich Kinder/Jugend
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO) vom 10. Dezember 1948 Artikel 3. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 Artikel 1 [Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung] Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. Artikel 3 [Wohl des Kindes] Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

10 Komponist UN0 im Bereich Arbeit ILO-Regelungen
acht Abkommen gegen: Zwangsarbeit (Nr. 29, 105) Vereinigungsfreiheit (Nr. 87) Vereinigungsrecht / Kollektivverhandlungen (Nr. 98) gleiche Entlohnung (Nr. 100) Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz (Nr. 111) Beschäftigungsmindestalter (Nr. 138) Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Nr. 182) (Quelle:

11 Komponist Eu im Bereich Kinder/Jugend
2000 Verabschiedung der Europäischen Grundrechtscharta Artikel 2 Recht auf Leben (1) Jede Person hat das Recht auf Leben. Artikel 3 Recht auf Unversehrtheit (1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit Artikel 24 Rechte des Kindes (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

12 Komponist EU Bereich Arbeit Verträge, Verordnungen und Richtlinien
EU-Verträge binden Unterzeichner EU-Verordnungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat EU-Richtlinien verpflichten zur Rechtsanpassung nach eigenen Maßstäben. (Quelle: Frey, Michael (2006). Sozialpolitik und Sozialrecht in der EU. In: )

13 Komponist EU Bereich Arbeit Koordinierendes europäisches Sozialrecht
Art. 39 EGV: Freizügigkeit der Arbeitskräfte, Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit Verordnungen EG 1408/71 vereinfacht VO EG 883/2004: Entscheidend ist hauptsächlicher Arbeitsort – man nimmt dessen Bestimmungen mit ins Ausland

14 Komponist EU Bereich Arbeit Harmonisierende Sozialpolitik
vollständige Harmonisierung der Sozialstandards in der Europäischen Union nicht gedacht. Jeder Mitgliedsstaat eigenständig auf seine eigenen sozialen Probleme reagieren lediglich Mindeststandards

15 Komponist Bund Grundrechte
Artikel 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. Artikel 12 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

16 Komponist Bund Deutsches Sozialrecht
- allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I) - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - Arbeitsförderung (SGB III) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) - Sozialhilfe (SGB XII)

17 Komponist Bund UN-Kinderrechtskonvention
von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet am 6. März 1992 (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar BGB1. II S.121)

18 Komponist Bund Deutsches Sozialrecht
- allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I) - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - Arbeitsförderung (SGB III) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) - Sozialhilfe (SGB XII)

19 Gliederung Die Ebene der Komponisten
Die Ebene der Dirigenten und Orchester Beispiel Kindestötung Beispiel Kindeswohlgefährdung Beispiel Suchtpolitik Beispiel Sozialhilfe Machtmittel der sozialen Arbeit Machtmittel der Studierenden

20 Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale Bereich?
Rund 2/3 aller öffentlichen Investitionen werden durch die Kommunen getätigt 80% der Bundes- und Landesgesetze werden durch die Kommunen ausgeführt Die Kreise decken 96% des Territoriums der BRD ab. 2 von 3 Deutschen wohnen in Kreisen.

21 Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale Bereich?
Erteilung von Baugenehmigungen Sozialhilfe Jugendhilfe Wohngeld Unterhaltssicherung für Soldaten Ausbildungsförderung Verkehrsaufsicht Einwohnermelde-wesen Sportplätze Bäder Bauleitplanung

22 Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale Bereich?
Kraftfahrzeugzulassung Katastrophenabwehr Ausländerwesen Erteilung von Waffenscheinen Abfallwirtschaft Natur- und Landschaftsschutz Gewässerschutz Umweltschutz

23 Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale Bereich?
Allgemein bildende Schulen Berufsschulen Fachoberschulen Volkshochschulen Schullandheime Büchereien Heimatmuseen

24 Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale Bereich?
Bildstellen Kinderheime Kindererholungsheime Müttererholungsheime Altenheime Altenerholungsheime Seniorenklubs Krankenhäuser

25 Kommune: Welche Macht, welche Herrschaft hat der kommunale Bereich?
Rettungsdienst Tagesstätten für geistig behinderte Kinder Lebensmitteluntersuchungsämter Naturparks Nahverkehrsbetriebe Nahverkehrsflugplätze Straßen (kommunale oder Kreis)

26 Rechtliche Grundlagen Art. 20 Abs. 1 GG
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

27 Rechtliche Grundlage Art. 28 Abs. 1 GG
Satz 1: Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.

28 Rechtliche Grundlage Art. 28 Abs. 1 GG
Satz 2 : In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.

29 Rechtliche Grundlage Art. 28 Abs. 1 GG
Satz 3 und 4: Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

30 Rechtliche Grundlage Art. 28 Abs. 2 GG
Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet ssein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Selbstverwaltung.

31 Struktur der Kommunalen Ebene
Kreis mit Kreisgebiet Kreistag und Landrat

32 Struktur der Kommunalen Ebene
Kreis mit Kreistag und Landrat Gemeinden mit Gemeinderat und Bürgermeister

33 Struktur der Kommunalen Ebene
Kreis mit Kreistag und Landrat Kreisfreie Stadt mit Stadtrat und Oberbürgermeister Gemeinden mit Gemeinderat und Bürgermeister

34 Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen
Vorsitzender gewählt meist Bürgermeister oder Landrat In einigen Ländern Direktwahl Gemeinderat Stadtrat Kreistag Wählen Wählen Bürger und Bürgerinnen

35 Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen Vorsitzender gewählt meist Bürgermeister oder Landrat stimmt mit Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat Gemeinderat Stadtrat Kreistag Wählen Wählen Ausschüsse Bürger und Bürgerinnen

36 Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen
Vorsitzender gewählt meist Bürgermeister oder Landrat stimmt mit Bürgermeister Gemeinderat Stadtrat Kreistag Beigeordnete ehren- oder hauptamtlich Wählen Wählen Ausschüsse Bürger und Bürgerinnen

37 Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen
Vorsitzender gewählt meist Bürgermeister oder Landrat stimmt mit Bürgermeister Leitet Gemeinderat Stadtrat Kreistag Beigeordnete ehren- oder hauptamtlich Wählen Wählen Ausschüsse Leiten Bürger und Bürgerinnen Verwaltung

38 Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Thüringen
Vorsitzender gewählt meist Bürgermeister oder Landrat stimmt mit Bürgermeister Leitet Gemeinderat Stadtrat Kreistag Beigeordnete ehren- oder hauptamtlich Wählen Wählen Ausschüsse Leiten Bürger und Bürgerinnen Verwaltung

39 Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune?
Fraktionen Ausschüsse Gemeinderat Bürgermeister Verwaltung

40 Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune?
Einfluss-nahme durch: Bürger Fraktionen Auschüsse Gemeinderat Bürgermeister Verwaltung

41 Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune?
Einfluss-nahme durch: Bürger Betriebe Presse Vereine Bürger-initiativen Fraktionen Ausschüsse Gemeinderat Bürgermeister Verwaltung

42 Parteien und Wählergemeinschaften
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Parteien und Wählergemeinschaften Einfluss-nahme durch: Bürger Betriebe Presse Vereine Bürger-initiativen Fraktionen Ausschüsse Gemeinderat Bürgermeister Verwaltung

43 Parteien und Wählergemeinschaften
Kommune: Wer hat die Macht in der Kommune? Parteien und Wählergemeinschaften Einfluss-nahme durch: Bürger Betriebe Presse Vereine Bürger-initiativen Fraktionen Ausschüsse Gemeinderat Bürgermeister Verwaltung

44 Gliederung Die Ebene der Komponisten
Die Ebene der Dirigenten und Orchester Beispiel Kindestötung Beispiel Kindeswohlgefährdung Beispiel Suchtpolitik Beispiel Sozialhilfe Machtmittel der sozialen Arbeit Machtmittel der Studierenden

45 Komponist Bund Deutsches Sozialrecht
- allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I) - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - Arbeitsförderung (SGB III) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) - Sozialhilfe (SGB XII)

46 § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

47 Komponist Landesebene Ausführungsgesetz
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Seit Mitte des Jahres 2001 Seit 2001 Änderung: §17 Abs. 1 Nr. 3 des Änderungsgesetzes: „Erstattung der Kosten für anonyme Geburten in Thüringer Kliniken“ durch „Thüringer Stiftung zur Hilfe für Schwangere und Familien in Not“ Der Antrag auf Kostenübernahme für eine anonyme Entbindung ist durch das Krankenhaus direkt an die Geschäftsführerin der Stiftung zu richten. 

48 Dirigent Kommune Stadtrat
Einrichtung von Babyklappen zuerst Frauenklinik, jetzt Helios-Klinikum (in ganz Deutschland gibt es nur 79) Ermöglichung von anonymen Geburten gegen Gesetz „Derzeit sind Ärztinnen und Ärzte wie auch Hebammen nach dem Personenstandgesetz verpflichtet, eine Geburt unter Angabe der Personalien der Mutter gegenüber dem zuständigen Standesamt zu melden.“ (Gabriele du Bois (2004). Anonyme Geburt - Für die Betroffenen ein Segen oder ein Fluch? In: )

49 Orchester Kommune Jugendamt
„Informationen Das Jugendamt der Stadt Erfurt, das Helios-Klinikum und der Caritasverband Erfurt unterbreiten gemeinsam ein Schutz- und Hilfeangebot für schwangere Frauen und Mütter mit Kindern in Not. Schwangere Frauen oder Mütter mit Kindern, die sich aufgrund einer besonderen Situation nicht in der Lage sehen, ihr Kind aufzuziehen, wenden sich unter den nebenstehenden Rufnummern an die genannten Personen oder schicken eine . Absolute Anonymität ist zugesichert. Bei uns bekommen Sie Rat in allen Fragen der rechtlichen Situation, der sozialen und persönlichen Situation der Betroffenen, zur Abgabe eines Kindes im Babykorb oder der anonymen Geburt, einer anonymen und geschützten Unterbringung und einer Krisenintervention.“

50 Gliederung Die Ebene der Komponisten
Die Ebene der Dirigenten und Orchester Beispiel Kindestötung Beispiel Kindeswohlgefährdung Beispiel Suchtpolitik Beispiel Sozialhilfe Machtmittel der sozialen Arbeit Machtmittel der Studierenden

51 Komponist Bund Deutsches Sozialrecht
- allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I) - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - Arbeitsförderung (SGB III) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) - Sozialhilfe (SGB XII)

52 Die rot-grüne Bundesverwaltung stellt Defizit fest
In der Praxis Zurückhaltung der Jugendämter bei der Anrufung der Familiengerichte bei Kindeswohlgefährdung Wegen Elternrechte in Art. 6 und § 1666 BGB Und Dienstleistungshaltung KJHG

53 Die angestrebte Lösung
„Mit Blick sowohl auf die Fälle der Kindesmisshandlung bzw. Kindesvernachlässigung, bei denen Kinder schwerst geschädigt oder getötet wurden, (…) soll das staatliche Wächteramt bzw. der Schutzauftrag der Jugendämter gesetzlich stärker betont werden.“

54 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
Am bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein: Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) Darin ein § 8a SGB VIII „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“

55 Hauptsache des Gesetzentwurfes (symbolische Politik)
„Die Sicherung des Angebots an Tagesbetreuung im Osten sowie der Betreuungsausbau im Westen …“ Bis zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahre Elterngeld ab Elternzeit auch für Väter

56 Die Gegenposition der CDU/CSU in der symbolischen Politik
Subsidiaritätsprinzip Stärkung der Familie, des Elternrechts Kitas sind Ländersache

57 Es geht um die Macht –Symbolische Politik Sitzverteilung im Bundesrat

58 Praktische Politik im Schatten der Symbolischen Politik – Schutz des Kindeswohls
Die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl durch – Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung, – die Ermächtigung des Jugendamtes zum Schutz des Kindes auch gegenüber den Personensorgeberechtigten bei akuter Gefährdung, – eine verschärfte Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen im Hinblick auf ihren Einsatz in der Kinder- und Jugendhilfe;

59 Die Politik schlägt zu Blockadepolitik im Bundesrat durch CDU/CSU und FDP Regierungskoalition teilt Gesetz In nicht zustimmungspflichtigen Teil: Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) wird am durch Ausschuss in Bundestag eingebracht und am durch Bundestag verabschiedet Und in zustimmungspflichtigen Teil: KICK

60 „KICK“ Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe“
Tritt zum in Kraft

61 Das Ergebnis „§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
4. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. (…)

62 Entwurf § 8a Abs. 2 (2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen Hinzufügung in Endfassung: und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. (…)

63 § 8a Entwurf Abs. 3 (3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine schwerwiegende und dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

64 Komponist Bundesland Ausführungsgesetze
Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) Vom 23. Dezember 2005 Regelt örtliche Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse Sowie Landesjugendamt und Landesjugendhilfeausschuss

65 Dirigent und Orchester Kommune
Nach Münder (2007) wird die Praxis vor Ort bei den Jugendämter häufig vor allem durch Kostenüberlegungen bestimmt. Z.B. als „insofern erfahrene Fachkraft“ nur Mitglieder des ASD, oder Unterbesetzungen, schlechte Informationen Meist keine Regelungen für den Fall „dringender Gefahr“ Quelle: Münder, Johannes (2007). Untersuchung zu den Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern von Einrichtungen und Diensten nach § 8a Abs. 2 SGB VIII. S.19ff.

66 Gegenbeispiele Der Stuttgarter Kinderschutzbogen führt zu einem hochkompetenten Abklären des Gefährdungspotentials im Team Das Dormagener Modell erstellt eine Präventionskette beginnend mit der Schwangerenberatung bis zur Einschulung mit aufsuchender Sozialarbeit In Braunschweig gibt es das Modell „Familienpatenschaften“ Es gibt aber keine allgemeinen Standards

67 Gliederung Die Ebene der Komponisten
Die Ebene der Dirigenten und Orchester Beispiel Kindestötung Beispiel Kindeswohlgefährdung Beispiel Suchtpolitik Beispiel Sozialhilfe Machtmittel der sozialen Arbeit Machtmittel der Studierenden

68 Komponist Bund Deutsches Sozialrecht
- allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I) - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - Arbeitsförderung (SGB III) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) - Sozialhilfe (SGB XII)

69 Eingliederung von Alkoholabhängigen
Erfurt: vorbildliches abgestuftes System vom obdachlosen Alkoholiker im Nachtasyl bis zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, das auch „nasse“ AlkoholikerInnen einbezieht Andere Landkreise in Thüringen für „nasse“ nur medizinische Entgiftung für Nachsorge Fahrkarte nach Erfurt

70 Gliederung Die Ebene der Komponisten
Die Ebene der Dirigenten und Orchester Beispiel Kindestötung Beispiel Kindeswohlgefährdung Beispiel Suchtpolitik Beispiel Sozialhilfe Machtmittel der sozialen Arbeit Machtmittel der Studierenden

71 Komponist Bund Deutsches Sozialrecht
- allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs (SGB I) - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - Arbeitsförderung (SGB III) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) - Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) - Sozialhilfe (SGB XII)

72 Modellprojekt FIT Leiter des Sozialamtes regt an
Stadtrat genehmigt Mittel Projekt zur Eingliederung von chronischen Sozialhilfeempfängern mit einer Resterwerbsfähigkeit Wissenschaftliche Begleitung Mögliches Modellprojekt

73 Gliederung Die Ebene der Komponisten
Die Ebene der Dirigenten und Orchester Beispiel Kindestötung Beispiel Kindeswohlgefährdung Beispiel Suchtpolitik Beispiel Sozialhilfe Machtmittel der sozialen Arbeit Machtmittel der Studierenden

74 Machtmittel der Sozialarbeit
Auf der Komponistenebene Große Träger und Verbände (Lobby) Kleine Verbände in Liga (Lobby) Parteien (direkt)

75 Machtmittel der Sozialarbeit
Auf der Dirigentenebene Kenntnisse der Kommunalpolitik Gute Konzeption, Sachorientierung, überzeugende Argumente Gute Verbindungen zu Medienvertretern, Parteien, einflussreiche Personen Gute Verbindungen zur Verwaltung

76 Machtmittel der Sozialarbeit
Auf der Orchesterebene Professionalität Kompetenz Rechtskenntnisse Loyalität Verschwiegenheit Teamfähigkeit Networking

77 Gliederung Die Ebene der Komponisten
Die Ebene der Dirigenten und Orchester Beispiel Kindestötung Beispiel Kindeswohlgefährdung Beispiel Suchtpolitik Beispiel Sozialhilfe Machtmittel der sozialen Arbeit Machtmittel der Studierenden

78 Machtmittel der Studierenden für ein gutes Studium, das zu Professionalität führt
Intensive Mitarbeit Fragen und Einwände Gemeinsame Petitionen Fachschaft, Stura Teilnahme an Berufungskommissionen Evaluationen Lehrpreis Mein-prof.de


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