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Ordnungspolitische Aspekte des Glücksspiels

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Präsentation zum Thema: "Ordnungspolitische Aspekte des Glücksspiels"—  Präsentation transkript:

1 Ordnungspolitische Aspekte des Glücksspiels
Prof. Dr. Michael Ahlheim Dipl. oec. Isabell Benignus Dipl.-Phys., M.Sc. Ulrike Lehr Universität Hohenheim Juni 2005 Ordnungspolitische Aspekte des Glücksspiels Einleitung: Ordnungspolitik und Glücksspiel Was will die Ordnungspolitik? - Prinzipien und Instrumente - Die beiden Seiten des Glücksspiels Was geht den Staat das Glücksspiel an? - Einige ordnungspolitische Argumente - Welche ordnungspolitischen Instrumente sollten eingesetzt werden? Abschließende Bemerkungen

2 2 Was will die Ordnungspolitik? - Prinzipien und Instrumente
Grundgesetz Artikel 56 [Amtseid] Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. 2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

3 Das anthropozentrische Weltbild der Wohlfahrtsökonomik als Basis der theoretisch fundierten Ordnungspolitik Staat Gesellschaftliche Wohlfahrt W maximiert Gesellschaftliche Wohlfahrt ist Funktion des Bürgernutzens Uh: Will der Staat das "Wohl des deutschen Volkes" maximieren, muss er die konsumbasierte Nutzen-maximierung der einzelnen Bürger unterstützen! Bürgernutzen ist Funktion des Konsums: Staatseingriff notwendig, wenn private Märkte nicht in der Lage sind, ein Pareto-Optimum zu realisieren!

4 Traditionelle Ordnungspolitik: Die "Freiburger Schule" (Walter Eucken und Franz Böhm)
"ORDO" "Menschenwürdige und funktionsfähige Wirtschafts- und Sozialordnung" Marktwirtschaftlich organisierte Wettbewerbsordnung mit Konsumentensouveränität

5 Welche Bedeutung hat der Staat in der traditionellen Ordnungspolitik?
"Von unten nach oben soll der Aufbau der Gesellschaft erfolgen Und der Staat soll nur da eingreifen, wo seine Mithilfe in keiner Weise zu entbehren ist." Walter Eucken (1952 / 1990), Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Auflage, Tübingen, S. 348.

6 Welche Bedeutung haben die Bürger in der traditionellen Ordnungspolitik?
Viktor Vanberg, Die normativen Grundlagen von Ordnungspolitik, ORDO 48 / 1997, S. 720. "... es geht darum, den Regelrahmen so zu gestalten, daß eine größtmög-liche Reagibilität gegenüber den Konsumentenwünschen erreicht wird ... " "Das Konzept der Konsumentensouveränität ... läuft auf die Vorstellung eines wirtschaftlichen Steuerungssystems hinaus, das Konsumenten- entscheidungen zu den letztlichen "Reglern" des wirtschaftlichen Prozesses macht."

7 Ordnungspolitisches Fazit:
Das Wohlergehen der Bürger als Konsumenten steht im Mittelpunkt des ordnungspolitischen Interesses Der Staat greift nur ein, wenn private Märkte nicht in der Lage sind, ein Pareto-Optimum als notwendige Voraussetzung für ein Wohlfahrts maximum zu realisieren (Marktversagen) Dies ist u. a. der Fall bei Existenz von externen Effekten , meritorischen bzw. demeritorischen Aspekten asymmetrischen bzw. unvollständigen Informationen natürlichen Monopolen (subadditiven Kostenfunktionen) Kollektivgütern

8 Typische ordnungspolitische Instrumente:
Auflagenpolitik: Gebote, Verbote, Regulierungen aller Art Fiskalpolitik: Abgaben, Steuern und Subventionen Suasorische Instrumente: Schaffung sozialer Normen, Appell an Sitte und Anstand etc.

9 Die Budgetgleichung des Haushalts:
3 Die beiden Seiten des Glücksspiels Die Budgetgleichung des Haushalts: = I S Konsumausgaben = Einkommen Sparen Glücksspiel als Konsumgut Glücksspiel als Mittel der Einnahmeerzielung Unterhaltung, Nervenkitzel Hoffnung auf den "Big Win" angenehmes Ambiente (Casino, Rennbahn) Gefahr des "Big Loss" soziales Ansehen "Warm Glow"

10 4. Was geht den Staat das Glücksspiel an
4. Was geht den Staat das Glücksspiel an? - Einige ordnungspolitische Argumente Glücksspiel als Konsumgut Unterhaltung, Nervenkitzel angenehmes Ambiente (Casino, Rennbahn) soziales Ansehen "Warm Glow" Aus ordnungspolitischer Sicht kein Staatseingriff erforderlich ! Glücksspiel als Mittel der Einnahmeerzielung Hoffnung auf den "Big Win" Gefahr des "Big Loss" demeritorische Aspekte (z. B. Spielsucht) externe Effekte (Begleitkriminalität, Auswir- kungen von Spielsucht auf Familie, Betrieb etc.) asymmetrische bzw. unvollständige Informationen (Spielbetrug, Vertrauensgut) natürliche Monopole Kollektivgüter ?

11 5. Welche ordnungspolitischen Instrumente sollten eingesetzt werden?
Auflagenpolitik: Gebote, Verbote, Regulierungen aller Art sinnvoll, soweit demeritorische Aspekte, externe Effekte, asymmetrische bzw. unvollständige Informationen, natürliche Monopole reguliert werden Fiskalpolitik: Abgaben, Steuern und Subventionen Spielbankabgabe (§ 7 SpBG), "Weitere Leistungen" (§ 8 SpBG), Troncabgabe (§ 9 SpBG) sind unter ordnungspolitischen Aspekten in der derzeitigen Höhe kaum zu rechtfertigen, da sie keine der genannten Arten von Marktversagen korrigieren Die Zweckbindung der Einnahmen aus diesen Quasisteuern widerspricht dem Nonaffektationsprinzip und ist daher auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht fragwürdig Suasorische Instrumente: Schaffung sozialer Normen, Appell an Sitte und Anstand etc. Schadet nie!

12 6. Abschließende Bemerkungen
Aus ordnungspolitischer Sicht sollte der Staat dort regulierend eingreifen, wo er Marktversagen korrigieren kann, um die Maximierung der gesellschaftlichen Wohlfahrt zu fördern Bei ausreichender Kontrolle spricht nichts gegen die Öffnung des Glücksspielmarkts für private Anbieter Der Einsatz des Abgaben- bzw. Steuerinstrumentariums erscheint hier nicht sinn voll, da nicht zur gezielten Korrektur des hier existierenden Marktversagens ge eignet: Weder Spielsucht noch Kriminalität wird durch Steuern bekämpft Das Glücksspiel sollte nicht als "Cash Cow" des Fiskus missbraucht werden


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