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Grundlagen des Erbrechts

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Präsentation zum Thema: "Grundlagen des Erbrechts"—  Präsentation transkript:

1 Grundlagen des Erbrechts

2 Wann tritt gesetzliche Erbfolge ein?
Wenn nichts geregelt wurde Kein Testament ist vorhanden Keines wurde erstellt es wurde zwar eins erstellt, dies ist aber erfolgreich angefochten worden

3 Grundsätzlich erbberechtigte
Ehegatte Abkömmlinge Kinder Deren Kinder Eltern Großeltern

4 Grundsätzlich vorrangig erbberechtigte?
Großeltern Eltern Ehegatte Erblasser Kinder =Abkömmlinge Enkel

5 Zugewinngemeinschaft
Gesetzlicher Güterstand seit automatisch wenn nichts anderes vereinbart Ausgestaltung: Vermögen der Ehegatten vor Ehe Bleibt deren Eigentum Zugewinn ist Differenz End- und Anfangsvermögen

6 Erbrechtliche Folgen der Zugewinngemeinschaft
Ehegatte erhält ¼ des Erbes neben Verwandten erster Ordnung Ehegatte erhält zusätzlich ¼ der Erbschaft als pauschalierter Zugewinnausgleich Erbschaftssteuerpflicht Nur bzgl. Erbteil NICHT bzgl. Zugewinn-Teil

7 Beispiel ¼ Erbteil ¼ Zugewinnteil = 1/2 der Erbschaft Je 1/4

8 Erbrechtliche Lage bei Gütertrennung
Ehegatte grundsätzlich ¼ Kinder Rest zu gleichen Teilen Ausnahme: falls ein oder zwei Kinder Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen

9 Beispiel Gütertrennung 1 Kind
Ehegatte und Kind erben zu gleichen Teilen Ehegatte ½ Kind ½

10 Beispiel Gütertrennung 6 Kinder
Ehegatte ¼ Kinder je 1/8

11 Testament Grundsatz: Jeder kann in einem Testament die Erbfolge frei regeln Aber: Formerfordernisse zu beachten Pflichtteilsausschluss nur sehr eingeschränkt möglich

12 Formerfordernisse Testament
Eigenhändiges Testament Achtung: muss handschriftlich geschrieben sein Sinnvoll: Hinterlegung beim Amtsgericht (amtliche Verwahrung) Öffentliches Testament Zur Niederschrift eines Notars Sonderfälle Praktisch unerheblich

13 Gemeinschaftliches Testament
nur unter Ehegatten Form wie ordentliches Testament Ausnahme: Errichtung durch einen Ehegatten, anderer unterschreibt Bindung bzgl. wechselbezüglicher Verfügungen Vor Versterben Ehegatte Wie bei Rücktritt von Erbvertrag – Erklärung not. Beurk. Nach Versterben Ehegatte Kein Widerruf Mgl. Aufhebung bei Ausschlagung

14 Beispiel Gunther Gerlinde Gunter: Erbin ist Gerlinde
Gerlinde: Erbe ist Gunter Gunter und Gerlinde: als letzter erbt Gustl Gemeinschaftliches Testament Gustl Speziell: Berliner Testament

15 Berliner Testament Gemeinschaftliches Testament Erbeinsetzung: Folge:
Ehegatten einander Für Fall des Todes des überlebenden Ehegatten Dritter Folge: Im Zweifel: Dritter ist Schlusserbe des Letztversterbenden

16 Probleme bei Testament
Veränderte Verhältnisse Testament grundsätzlich durch nachfolgendes Testament abänderbar alle paar Jahre Inhalt des Testaments anpassen Gemeinschaftliches Testament NICHT bei unverheirateten Partnern Lösung: Erbvertrag

17 Gestaltungsmöglichkeiten mit Lebensversicherungen

18 Vorteile? Ersparnis Erbschaftssteuer Ersparnis Schenkungssteuer
Erhalt des Vermögens Erhalt des Unternehmens

19 Einzelne Gestaltungsmöglichkeiten
Die Lebensversicherung verbundene Lebensversicherung Prämienschenkung Abschluss auf das Leben des Ehegatten unechte Erbschaftsteuer - Versicherung mittelbare Geldschenkung

20 Beispiel Lebensversicherung
Onkel Ottmar will seine Nichte Nanni nach seinem Tode versorgt wissen. Er schließt zugunsten von Nanni eine Lebensversicherung mit dem Versicherer Langer Atem ab.

21 Rechtsnatur der Lebensversicherung
Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall §§330, 331 BGB Versicherte Person = Versicherungsnehmer = Gläubiger Versicherer = Schuldner Bezugsberechtigter = Dritter (hat Recht, Leistung zu fordern, §331 BGB)

22 § 330 Auslegungsregeln bei Lebensversicherungs- ... vertrag
Wird in einem Lebensversicherungs- ...vertrage die Zahlung der Versicherungssumme ...an einen Dritten bedungen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu fordern. ....

23 § 331 Leistung nach Todesfall
(1) Soll die Leistung an den Dritten nach dem Tode desjenigen erfolgen, welchem sie versprochen wird, so erwirbt der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Versprechensempfängers. ...

24 Steuerliche Behandlung Lebensversicherung
§3 I Nr. 4 ErbStG I. Als Erwerb von Todes wegen gilt ... 4. Jeder Vermögensvorteil, der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages bei dessen Tode von einem Dritten unmittelbar erworben wird.

25 Versprechensempfänger =Versicherungsnehmer Onkel Ottmar
Langes Leben Versprechender Nichte Nanni Bezugsberechtigte §3 I Nr. 4 ErbStG

26 Grundprinzip aller Gestaltung
Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter sind identisch Versicherte Person ist ein Dritter

27 Beispiel verbundene Lebensversicherung
Ehemann Adam will seine Ehefrau Eva nach seinem Tode versorgt wissen. Eva will nach ihrem Tode Adam versorgt wissen. Sie schließen gemeinsam eine Lebensversicherung auf das Leben des Erstversterbenden ab.

28 Verbundene Lebensversicherung
Adam Eva Gemeinschaft Vorteil: Zu versteuern nur die auf Adam entfallende Hälfte Langes Leben VersicherungsAG

29 Vergleich „normale“-verbundene Lebensversicherung
Ablaufleistung 2 Mio. Zu versteuern 2 Mio. -Freibeträge Euro = Steuersatz 19% Steuer: Euro Ablaufleistung 2Mio Zu versteuern 1 Mio. (Rest ErbSt-frei) -Freibeträge Euro = Steuersatz 15 % Steuer: Euro

30 Beispiel Prämienschenkung
Ehefrau Gerti schließt einen Versicherungsvertrag, sie ist versicherte Person. Ihrem Ehemann Gustav schenkt sie das Geld für die Prämien.

31 Gestaltung bei Prämienschenkung
Vorteil: nur Prämienschenkung zu versteuern, nicht Versicherungsleistung Voraussetzung: Beschenkte Person ist Versicherungsnehmer UND Bezugsberechtigter NICHT AUSREICHEND: prämienzahlende Person ist nur Bezugsberechtigter

32 §33 III ErbStG ... III. Versicherungsunternehmen haben, bevor sie Versicherungssummen oder Leibrenten einem anderen als dem Versicherungsnehmer auszahlen oder zur Verfügung stellen, hiervon dem Finanzamt Anzeige zu erstatten.

33 Praktische Umsetzung Klare Verhältnisse schaffen: Sonst Gefahr:
Einzahlung des geschenkten Geldes auf Konto des Beschenkten Prämienzahlung vom Konto des Beschenkten Folge: keine Meldung durch Versicherungsgesellschaft an FA Sonst Gefahr: FA überprüft Vertrag

34 Abschluss auf das Leben des Ehegatten
Beispiel Gestaltung/steuerliche Behandlung

35 Beispiel Ehefrau Christine schließt einen Versicherungsvertrag auf das Leben Ihres Ehemannes Christian ab.

36 Gestaltung/Steuerliche Behandlung
Christine Versicherungsnehmerin Bezugsberechtigte Versicherungs- Gesellschaft Folge: KEINE Erbschaftssteuer Christian Versicherte Person

37 Unechte Erbschafts-Versicherung
Beispiel Gestaltung steuerliche Behandlung

38 Beispiel Vater Valentin hat seinen jüngsten Sohn Sebastian zum Alleinerben und Nachfolger des Familienbetriebes bestimmt. Vater und Sohn fragen sich, wie die weiteren Kinder des Valentin ohne Gefahr für das Unternehmen ausbezahlt werden können.

39 Gestaltung Problem: Liquiditätsschwierigkeiten, Unternehmenskrise
Lösung: Lebensversicherung auf das Leben des Vaters Prämienschenkung Vater schenkt Sohn Teil der Prämien unter Ausnutzung von dessen Freibeträgen

40 Steuerliche Behandlung
Wie oben bei Lebensversicherung auf das Leben des Ehegatten Prämienschenkung Steuerfrei soweit Freibeträge

41 Mittelbare Geldschenkung über Lebensversicherung
Beispiel Gestaltung steuerliche Behandlung

42 Beispiel Die Eltern von Klara wollen ihr an ihrem zwanzigsten Geburtstag einen größeren Geldbetrag als Aussteuer schenken und fragen sich, wie sie Schenkungssteuer sparen können.

43 Mögliche Lösung Kurz vor Vertragsablauf
Übertragung der Rechte an der Lebensversicherung an das Kind

44 Folgen: Besteuerung der Übertragung des Bezugsrechts
NICHT der gesamten Ablaufleistung Bewertungsvorteile Rückkaufswert

45 Problem: Zeit zwischen Übertragung und Vertragsablauf
Lösung: BFH noch nicht geklärt Empfehlung: bestimmten Zeitabstand einhalten Kind nur Bezugsrecht dann Versicherungsleistung besteuert Lösung: volle Übertragung Kind Bezugsberechtigter UND Versicherungsnehmer

46 Beispiel Der alternde Schlagerstar Amsel (65 Jahre) hat eine Lebenspartnerin, Fräulein Elster (35 Jahre). Er ist versichert, Fräulein Elster nur Bezugsberechtigte. Folgen? Lösung?

47 Folgen Bei Versterben von Amsel: Versicherungsleistung an Elster
Steuerklasse III Schlimmstenfalls Steuersatz 50 %

48 Lösung? Wie oben: Volle Übertragung des Vertrages auf Elster
Sie ist dann Versicherungsnehmerin UND Bezugsberechtigte Zu versteuern nur mit übertragenes Bezugsrecht

49 Zusammenfassung Vorgesellt wurde Die Lebensversicherung
verbundene Lebensversicherung Prämienschenkung Abschluss auf das Leben des Ehegatten unechte Erbschaftsteuer - Versicherung mittelbare Geldschenkung


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