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Shiva Kamalzadeh, Aisha Naziri Olga Nezhenskaya, Svenja Nußbaum

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Präsentation zum Thema: "Shiva Kamalzadeh, Aisha Naziri Olga Nezhenskaya, Svenja Nußbaum"—  Präsentation transkript:

1 Shiva Kamalzadeh, Aisha Naziri Olga Nezhenskaya, Svenja Nußbaum
Nachfolgeprobleme Shiva Kamalzadeh, Aisha Naziri Olga Nezhenskaya, Svenja Nußbaum

2 Inhalt Rechtsformentscheidung:
Nach dem Tod des Seniors Beschluss die Obermüller KGaA an die Deurag AG zu verkaufen. Rechtsformentscheidung: Rechtsform KGaA wird als unpassend angesehen In Frage kommende Rechtsformen: AG und GmbH

3 Zeigen Sie, welche Organe bei der Obermüller KGaA und bei der Deurag AG in die Entscheidung über den Zusammenschluss eingebunden sind! Obermüller KGaA Komplementäre Kommanditaktionäre Deurag AG Hauptversammlung Aufsichtsrat Vorstand

4 Warum sieht der Vorstand der Deurag AG die Rechtsform KGaA hier als ungeeignet an?
Mischform aus KG und AG Typen von Gesellschafter: Komplementäre : Persönliche unbeschränkte Haftung Vertretung und Geschäftsführung Kommanditaktionäre Haften nur für ihre Aktien Hauptversammlung Risiko der persönlichen unbeschränkten Haftung wird nicht übernommen!

5 Welche Rechtsform würden Sie dem Vorstand der Deurag AG für die Obermüller KGaA empfehlen? Begründen Sie Ihre Wahl! Die GmbH oder AG stehen zur Wahl. Folgende Punkte spielen bei der Wahl der Rechtsform eine wesentliche Rolle: Haftung Finanzierungsmöglichkeiten Unternehmensleitung Gewinn-/Verlustbeteiligung Rechnungslegungsvorschriften Steuerbelastung Rechtsformabhängige Aufwendungen

6 Welche Rechtsform würden Sie dem Vorstand der Deurag AG für die Obermüller KGaA empfehlen? Begründen Sie Ihre Wahl! „Langfristig soll Obermüller als weitgehend selbstständige Einheit agieren, die auch ihre Finanzierung außerhalb des Konzerns durchführt. Trotzdem will der Vorstand der Deurag in jedem Fall die Möglichkeit des Durchgriffs bei unternehmenspolitischen Fragen behalten, um eine Einbindung in die Konzernstrategie sicherstellen zu können.“

7 GmbH Geschäftsführung: Geschäfts- führer. Diese können Gesell-schafter sein. Kontrolle durch Gesellschafterversammlung. 25000 EURO Stammeinlage er- forderlich. Haftungsbeschränkung mit höhe der Einlage. Finanzierung ist abhängig von der Ertragslage und den Sicherheiten. AG Geschäftsführung: Vorstand Kontrolle: Hauptversammlung und Aufsichtsrat. 50000 Euro Mindest- eigenkapital Haftung mit Grundkapital Gute Finanzierungs-möglichkeiten am Kapitalmarkt und Fremd-finanzierung

8 Die AG ist in unserem Fall als Rechtsform am Besten geeignet.
Unterordnungskonzern = Abhängigkeitsverhältnis, wenn Kapitalbeteiligung größer 50%. Die AG ist in unserem Fall als Rechtsform am Besten geeignet.


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