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Einführung in die Landschaftsplanung

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Präsentation zum Thema: "Einführung in die Landschaftsplanung"—  Präsentation transkript:

1 Einführung in die Landschaftsplanung
15. April 2003 Dipl. Ing. Mathias Scholz, PD Dr. Klaus Henle

2 Gliederung Einführung Ziel und Zweck der Landschaftsplanung
Planwerke und Planungsebenen Träger und Adressaten Nutzen des Landschaftsplanes für die Gemeinde Inhalte der Landschaftsplanung Erarbeitung und Umsetzung Hilfen für die Planungspraxis Andere Instrumente der Landschaftsplanung - Umweltverträglichkeitsprüfung - Eingriffsregelung

3 1. Einführung Begriffsdefinition Gesellschaftspolitische Einordnung
Rechtliche Grundlagen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) von 2002 §§ 1 und 2: Ziele und Grundsätze des Naturschutz und Landschaftspflege §§ 13 bis 17 Aufgaben, Inhalte und das Zusammenwirken der Landschaftsplanung sowie die einzelnen Ladensnaturschutzgesetzte weitere Richtlinien und Gesetzte sind beispielsweise FFH-Richtlinie auf EU-Ebene das Baugesetzbuch und das Raumplanungsgesetz auf Bundesebene

4 Und wo bleiben wir? Natur im Städtebau?

5 Landschaft ist Planung ist Landschaftsplanung
„Totalcharakter einer Erdgegend“ (HUMBOLDT) Als Arbeitsfeld der Landespflege eine Erdgegend im Spiegel der menschlichen Wahrnehmung und Erkenntnis. Damit betrachtet die Landespflege Landschaft in räumlicher und zeitlicher Dimension als ästhetisches, ökologisches und kulturelles-ökonomisches Gefüge (ILN 1998). Planung ist „die gedankliche Vorwegnahme künftigen Handelns“ (STOCHOWIAK 1970) „die systematische Vorbereitung eines vernunftgemäßen Handelns von Einzelnen oder von Gemeinschaften, um ein Ziel unter den gegebenen Verhältnissen auf die beste Weise zu erreichen (MEYER 1969) Landschaftsplanung „als Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landespflege zielt als räumliche Umweltplanung auf die Multifunktionalität der Landschaft ab. Dazu überprüft sie im räumlichen Zusammenhang bestehende und/oder beabsichtigte Raumnutzungen/Raumnutzungsmuster auf ihre Verträglichkeit mit der nachhaltigen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Eigenart und entwickelt dazu Voreinstellungen zum Schutz, zur Sanierung und Gestaltung sowie zur Umsetzung.“ (ILN 1998).

6 keine Landnutzung Strenger Gebietsschutz (Totalreservate) Gebietsschutz Landschaftsplanung eingeschränkte Landnutzung Vorrangfunktionen für Naturschutz (eingeschränkter Naturschutz) extensive Landnutzung Nutzungsbe-schränkungen (und -auflagen) Eingriffsregelung intensive Landnutzung Begleitende Naturschutzmaß-nahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) Ausdehnung der Fläche Schematische Darstellung des differenzierten Flächenanspruchs von Naturschutz und Landschaftspflege auf der Gesamtfläche sowie der Aufgabenschwerpunkte Gebietsschutz, Landschaftsplanung und Eingriffsregelung

7 Aufgaben der Landschaftsplanung
Ermittlung und Darstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes anhand einzelner Schutzgüter (vgl. Boden, Wasser, Luft, Klima, Flora, Fauna, Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen). Aufzeigen der Auswirkungen existierender und absehbarer Planungen und Nutzungen auf Natur und Landschaft sowie die Rückwirkungen auf die Nutzungen. ➫ schutzübergreifender und querschnittsorientierter Charakter Definition und Erarbeitung von Vorschlägen zur nachhaltigen Sicherung von Natur und Landschaft anhand von Leitbildern und Entwicklungskonzeptionen. ➫ beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Umsetzung (Naturschutzverwaltung) sowie ➫ erforderliche Beiträge anderer Fachplanungen und Landnutzungen Landschaftspläne liefern Umweltqualitätsziele und damit Maßstäbe für die Beurteilung der Umweltfolgen (Bauleitplanung, Eingriffsregelung, UVP). Zusammenführung und Einbringung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in Planungsentscheidungen und Vorhabengenehmigungen.

8 2. Ziele und Zwecke Beiträge der Landschaftsplanung zum Schutz
von Natur und Umweltschutz Umfassende Information über Natur und Landschaft Planungs- und Endscheidungskoordination Konfliktvermeidung und Verfahrenbeschleunigung Planungsgrundlage für Naturschutz und Erholungsvorsorge für Boden- und Klimaschutz Stärkung des Umweltbewusstseins in der Bevölkerung und Verwaltung

9 3. Planwerke und Planungsebenen
Aufbau der Landschaftsplanung a) Ökologischer Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung b) Ökologischer Beitrag zu (Eingriffs -) Fachplanungen c) Sektorale Fachplanung Naturschutz Rechtsverbindlichkeit der Landschaftsplanung

10 Flächige Übernahme von landschaftsplanerischen Inhalten in die Raumplanung
Vorbehaltsgebiete/ Vorsorgegebiete: Flächen, die für bestimmte Nutzungen vorbehalten werden sollen. Sie können mit anderen Planungsinhalten überlagert werden. Vorranggebiete: Flächen, auf denen einen bestimmte Nutzung Vorrang vor anderen Nutzungen hat. Können eigentlich nicht mit anderen Nutzungen überlagert werden. In der Praxis geschieht dies allerdings gelegentlich (z.B. Erholung und Wassergewinnung).

11 fachlicher Rahmenplan
Planungs- raum Landschafts- planung Gesamt- Fach- planungen Maßstab Land programm Landesraum- ordnungs- Fachprogramm / Fachplan auf Landesebene 1 : bis 1 : Region rahmenplan Regionalplan fachlicher Rahmenplan 1 : 1 : Gemeinde plan Flächen- nutzungsplan Objektplan auf der Genehmigungs- bzw. Planfeststellungs- ebene und/oder Ausführungsplan 1 : 1 : 5 000 Teil des Gemeinde- gebietes Grünland- ordnung Bebauungsplan 1 : 2 500 1 : 1 000 Abb.: Landschaftsplanung im Verhältnis zur räumlichen Gesamtplanung und anderen Fachplanungen

12 Landschaftsplanung Eingriffsregelung UVP Arten- und Biotopschutz
Biotop- und Artenschutzprogramme Schutzgebietsplanung Pflege- und Entwicklungspläne Landschaftsplanung Landschaftsprogramm Landschaftsrahmenplan Landschaftsplan Grünordnungsplan Eingriffsregelung UVP Landschaftspflege-rischer Begleitplan Bauleitplan Verkehrswegebau Berg-/Bodenabbau Touristische Projekte Flurbereinigung Gewässerbau Erholungsvorsorge-planung Naturparkplanung Fachplanung Verkehrsplanung Bodenabbauplanung Tourismusplanung Agrarplanung Forstplanung Wasserwirtschaftliche Planung Landesplanung Bauleitplanung Landesraumordnungs- programm Regionalplan Flächennutzungsplan Bebauungsplan Städtebaulicher Rahmenplan

13 4. Träger und Adressaten Wer ist zuständig für die Landschaftsplanung?
1. die Träger der räumlichen Gesamtplanung 2. die Naturschutzverwaltungen 3. sonstige Fachverwaltungen und Fachplanungsbehörden

14 1. Ökologischer Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung
Verwaltungs-ebenen (Bund) Land Region Gemeinde flächen-deckend partiell Maßstabsebene 1 : (1 : ) 1 : (1 : ) 1 : bis 1 : 5 000 1 : 2 000 1 : 500 Planungsebene der Raumordnung */ Bauleitplanung (gesetzl. Vorgaben/ programmat. Aussagen) Landes-entwicklungs- programm (-plan) Regionalplan Flächen-nutzungs-plan Bebauungs-plan Beitrag der Landschaftsplanung (Plantyp *) Landschafts- (rahmen) programm Landschafts-rahmenplan Landschafs-plan Grün-ordnungs-plan

15 Ökologischer Beitrag zu (Eingriffs-) / Fachplanungen
Maßnahmeträger Maßstabsebene 1: bis 1: 1:50 000 (1:25 000) 1:10 000 1:2 000 1:1 000 und größer Bsp.: Straßenplanung Bedarfsplan Vorunter- suchung / Linienentwurf / Linien- Bestimmungs- verfahren Vorentwurf / Planfestellungs- Bauentwurf Beitrag der Landschafts- planung (Plantyp *) Umweltrisiko- einschätzung ** Umweltverträglich- keitsstudie pflegerischer Begleitplan Ausführungs- plan * Die Beiträge anderer Fachplanungen sind nicht immer an die im Beispiel aufgeführten Ebenen gebunden ** Begriffe noch nicht abgeklärt / abhängig von Länderregelungen

16 Raumplanung Ökologische Grundlagen Ökonomische und soziale Grundlagen
Ökologische Fachplanungen Ökologische Fachplanungen Landschafts- rahmenplan plan Vorgaben Bund, EU, Nato etc. Abstimmung der Fachplanung Landes- Entwicklungsplan (LEP) Regionalplan Flächen- nutzungsplan ökonomische und soziale Fachplanungen Ökonomische und soziale Grundlagen

17 Sektorale Fachplanung Naturschutz
Verwaltungs- ebenen (Bund) Land Region Gemeinde Maßstabs- ebene 1: (1: ) 1:50 000 (1:25 000) 1:10 000 bis 1:1 000 Beitrag der Landschafts- planung * bundesweit ** landesweit regional lokal Pflege- und Entwicklungsplan ▼ ▼ Ausführungsplan zum Pflege- und Entwicklungsplan * in den einzelnen Planwerken integriert / integrierbar ** mit europäischer / internationaler Verknüpfung; für Gebiete gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung Abb. nach Riedl, U. (1996): Landschaftsplanung – ihre Stellung im Planungssystem. Einführung in die Landschaftsplanung und Naturschutz I. Uni Hannover Materialien Nr.1: 7-10.

18 2. Organisation des Naturschutzes
Bund Bundesamt für Naturschutz (BfN) Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege beim BMU Länder Landesanstalt Ministerium – oberste Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege Bürgerbeteiligung (Verbände) Bezirksregierung – höhere Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege Kreis- bzw. Stadtverwaltung – untere Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege Abb. nach ERZ (1978), Organisationsschema des Naturschutzes in der BRD

19 Formen der Integration des Landschaftsplanes in die Bauleitplanung

20 5. Nutzen des Landschaftsplanes für die Gemeinde
Landschaftsplan als Grundlage und Entscheidungshilfe für die Bauleitplanung Landschaftsplan als Hilfe für die Stadt - / Dorferneuerung Landschaftsplan als Grundlage für eine umweltverträgliche Land -, Forst - und Wasserwirtschaft Landschaftsplan als Entscheidungshilfe für kommunale Einzelvorhaben und die Nutzung kommunaler Grundstücke Landschaftsplan als Grundlage für Stellungnahmen zu Planungen anderer Träger Landschaftsplanung zur Bündelung örtlicher Naturschutzaktivitäten

21 6. Inhalte der Landschaftsplanung
Was steht drin? Was ist vorhanden, schutzwürdig und entwicklungsfähig? Welche Beeinträchtigungen bestehen oder zeichnen sich ab? Was wird geschehen, wenn geplante Vorhaben oder Nutzungen realisiert würden? Welche langfristigen Leitbilder werden angestrebt? Welche Entwicklungsziele sollen verfolgt werden? Welche Maßnahmen sind dazu notwendig?

22 Arbeitschritte der Landschaftsplanung
Problembestimmung, Bestimmung der planerischen Rahmenbedingungen zu lösenden Probleme Zielvorgaben Plan Landschaftsprogramm Landschaftsrahmenprogramm Landschaftsplan Grünordnungsplan Bestandsaufnahme und Bewertung Erfassung der Schutzgüter Beurteilung der ökologischen und ästhetischen Verträglichkeit vorh. und geplanter Nutzungen Umsetzung Träger Naturschutzbeh. Fachbehörden Kommunen öffentl. Institutionen Verbände, Private … Wege Aufnahme in Bauleitplanung Fachplanungen Aktivitäten Verbände, Private 1 Zielkonzeption Erarbeitung von Zielen und ggf. Zielalternativen für die Entwicklung von Natur und Landschaft Erfolgsbilanz, Fortschreibung Dokumentation von Erfahrungen, Maßnahmen, Ergebnissen, Veränderungen Beurteilung des Erfolges ggf. Korrektur von Zielen und Maßnahmen Handlungsprogramm Ableiten erforderlicher Maßnahmen Alternativen zur Konfliktlösung Hinweise zur Umsetzung Arbeitschritte der Landschaftsplanung

23 7. Erarbeitung und Umsetzung der Landschaftsplanung
Wie läuft die Landschaftsplanung ab? Erarbeitung Umsetzung Rechtsverbindliche Planungen, Genehmigungen und Regelungen nach dem Naturschutzgesetz oder Integration in andere Fachplanungen Grunderwerb und vertragliche Vereinbarungen Sonstige Initiativen von Privatpersonen und Institutionen Erfolgsbilanz, Fortschreibung Informieren, Beteiligen, Mitwirken und Zusammenarbeiten

24 Ausschnitt Planungsraum Naturraumpotentiale –
Bedeutung für Arten- und Lebensgemeinschaften Natur- und Landschaftserleben Luft und Klima Wasser Boden Nutzungskonflikte Entwicklungsziele Maßnahmen

25 Schutzgüter Landschaftsplanerische Aussagen basieren auf Potentialerfassungen der einzelnen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensgemeinschaften sowie des Landschaftsbildes im Plangebiet. Arten und Lebensgemeinschaften Darstellung von schutzwürdigen Lebensräumen mit örtlich, regional und landesweit bedeutsamen Arten und Lebensgemeinschaften anhand einer flächendeckend dargestellten Biotop-/Nutzungstypenkartierung Kartierschlüssel (auf Länderebene) für Biotoptypen unter besonderer Berücksichtigung der nach § 28a BNatSchG geschützten Biotope, Stand Oktober 1992; darzustellen sind die Typen als Haupteinheiten. Darstellung der nach Naturschutzrecht besonders geschützten Lebensräume, einschließlich der nach § 20 c BNatSchG geschützten Biotope. Darstellung von sonstigen Flächen mit besonderer Bedeutung für gefährdete Arten anhand der Standorteigenschaften und ggf. weiterer vorliegender Daten über Artenvorkommen. Darstellung von belasteten oder entwicklungsbedürftigen Lebensräumen anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung sowie vorhandener Unterlagen der landesweiten Biotopkartierung und vorhandener Unterlagen zu Artenvorkommen.

26 Bsp. für Planungsinhalte zum Biotopschutz (Kartenausschnitt aus dem digitalen Landschaftsplan Königslutter)

27 Boden Darstellung von Bereichen, die einen schutzwürdigen natürlichen oder naturnahen Bodenaufbau oder kulturhistorisch bedeutsame Böden aufweisen, anhand von Bodentypenkarten, hilfsweise mindestens anhand der Reichsbodenschätzung, forstlichen Standortkartierung, Weinbergsbodenkartierung, Verzeichnissen geowissenschaftlich bedeutsamer Bereiche, Darstellung von gestörten Bereichen, in denen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu beachten, zurückzuführen oder zu beheben sind, anhand von vorliegenden Altlastenkatastern und sonstigen Hinweisen, Luftbildern, Waldschadenskartierungen, Immissionskatastern sowie örtlich bedingter stofflicher Einträge aufgrund allgemeiner Annahmen.

28 Bsp. einer Bodenkarte im Rahmen der Erstellung eines LSP

29 Bsp. für Bestanddarstellung Boden (Kartenausschnitt aus dem digitalen Landschaftsplan Königslutter)

30 Bsp. für Planungsinhalte zum Bodenschutz (Kartenausschnitt aus einem Landschaftsrahmenplan)

31 Bsp. für Planungsinhalte zum Bodenschutz (Kartenausschnitt aus dem digitalen Landschaftsplan Königslutter)

32 Wasser Grundwasser Darstellung der für die Grundwasserbildung besonders bedeutsamen Bereiche und der Gebiete mit hohem natürlichen Grundwasserstand anhand der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanungen und Grundwasserflurabstandskarten oder hilfsweise Rückschlüsse aus Karten der potentiell natürlichen Vegetation, BK 25, orohydrologischer, hydrogeologischer und topographischer Karten, Darstellung der Gebiete mit Beeinträchtigungen und Gefährdungen des Wasserhaushalts durch Verschmutzungen, Versiegelung, Grundwasserfreilegung und Grundwasserentnahme anhand Altlastenkataster und Nutzungstypenkartierung. Oberflächenwasser Darstellung naturnaher Fließgewässer einschließlich Auenbereiche und naturnaher stehender Gewässer anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung und vorliegender Gewässergütedaten, Darstellung beeinträchtigter Gewässer- und Uferbereiche einschließlich verrohrter Abschnitte und beeinträchtigter Abflussverhältnisse anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung und vorliegender Gewässergütedaten der Wasserwirtschaft.

33 Klima Darstellung der für den Luftaustausch und die Kaltluftentstehung bedeutsamen Flächen anhand allgemeiner klimatologischer Grundregeln (z. B. Talraum, innerstädtische Grünflächen).

34 Landschaftsbild und Landschaftserleben
Darstellung der Landschaftsteile im besiedelten und unbesiedelten Bereich mit hoher Vielfalt, Eigenart und Schönheit, insbesondere aufgrund landschaftsprägender oder kulturhistorisch bedeutsamer Nutzungen, Strukturen und Elemente, anhand der Biotop-/Nutzungstypenkartierung, der topographischen Karte, historischer Karten und Denkmalverzeichnissen, Darstellung der Landschaftsteile im besiedelten und unbesiedelten Bereich, in denen Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie das Landschaftserleben in besonderem Maße beeinträchtigt sind, anhand der o.g. Unterlagen, Darstellung von Flächen im besiedelten und unbesiedelten Bereich, die aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit und Lage für naturbezogene Erholung von Bedeutung sind oder sein können, anhand vorliegender Daten und Unterlagen.

35 Beispiele für Maßnahmen im besiedelten Bereich
Flächen entsiegeln B-Plan, Festsetzung als Ausgleichsmaßnahme Öffentlichkeitsarbeit Kommune, Private Ortsbildprägenden Baumbestand erhalten Baumschutzsatzung Nutzung der Festsetzungsmöglichkeiten im B-Plan Ortsränder gestalten Anreize und Überzeugung (z.B. Schaffung von Obstbaumwiesen über kommunale Förderprogramme, Hochzeitshaine, Baumpatenschaften, Förderung der Vermarktung/Verarbeitung von Obst) Festsetzung im B-Plan Kommune Private, Umweltverbände Fremdenverkehrs-organisationen Siedlungsentwicklung steuern und begrenzen Bauleitplanung Flächensicherung für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen

36 Beispiele für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen
Pflanzung und Pflege von Kopfbäumen und Hecken Information der Öffentlichkeit, kommunale Förderprogramme Schaffung von Gewässerrandzonen Anwendung des Wassergesetzes, Entschädigung über Wasserpfennig Anwendung von Landesförderprogrammen Naturschutzverbände, Jäger, Kommune, Kommune in Zusammenarbeit mit Wasserwirtschafts- und/oder Landwirtschaftsverwaltung Wasser- und Bodenverbände Vermeidung/Steuerung der Klärschlammausbringung Aufklärung der Landwirte Bindung von Zahlungen der Wasserversorger an entsprechende Auflagen Kommune Wasserversorgungs-unternehmen

37 Weitere Beispiele für Maßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen
Verminderung von Bodenerosion (z.B. durch Windschutzpflanzung, standortgemäße Bewirtschaftung und Zwischenkulturen Förderprogramme Anpflanzungen, gemeinsam mit Jägern Nutzung von Flurbereinigungsverfahren Beratung der Landwirte Landwirte Landwirtschaftsverwaltung Landwirtschafter Berater Extensivierung der Gründlandnutzung Schaffung von Ackerrandstreifen Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung (Brache, Sukzession, Aufforstung) Förderprogramme der Länder Information der Landwirte, Unterstützung der Vermarktung Förderprogramme (20 jährige Flächenstilllegung) Ankauf von Flächen z.B. im Rahmen eines Flächenpools für Ersatzmaßnahmen Naturschutzverwaltung Kommune

38 Beispiele für Maßnahmen im Wald
Umwandlung von Nadelwäldern zu Mischwald Wahl standortgerechter Waldbaumarten Standortgerechte Neuaufforstung Überzeugen von Forstverwaltung und Waldbesitzern Landesförderprogramme Forstämter Waldbesitzer Förderung / Entwicklung mehrstufiger Waldränder Flächenankauf im Rahmen der Flurbereinigung oder für Ersatzmaßnahmen Maßnahmen der Forstwirtschaft Flurbereinigungsbehörden Kommune Forstwirtschaft

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40 FACHPLANUNGEN GESAMTPLANUNGEN
Modell für die Beziehung Landschaftsplanung, Fachplanungen, Gesamtplanungen FACHPLANUNGEN Öffentlichkeit, Nutzer, Interessengruppen LANDSCHAFTSPLANUNG GESAMTPLANUNGEN I. Phase Darstellung Potentiale, vorh. gepl. Inanspruch-nahme Naturhaushalt, Landschaftsbild Situation Nutzungen II. Phase Mindestziele Zielalternativen (verschiedene Entwicklungs-niveaus einzelner Landschafts-fraktionen) Dissens Übernahme entsprechender Inhalte z. T. Neuinterpretation Zielkonzept Indifferenz Diskussion Kooperation ggf. gemeinsame Lösungen Kooperation Diskussion umweltrelevanter Vorhaben

41 Ermittlung der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen
Flächennutzungsplan Landschaftsplan Ermittlung der erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen Bebauungsplan Grünordnungen Vorgezogene Ausgleichszahlungen Baugenehmigung Durchführung des Vorhabens Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

42 8. Hilfen für die Planungspraxis
Wann soll die Landschaftsplanung erstellt werden? Wie sind Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne zu erstellen? Wer sollte die Planwerke erarbeiten?

43 Interaktiver Landschaftsplan Königslutter am Elm

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45 9. Andere Instrumente der Landschaftsplanung
Eingriffsregelung Umweltverträglichkeitsprüfung Landespflegerischer Begleitplan

46 Eingriffsregelung Der Sinn der Eingriffsregelung liegt darin, erhebliche oder nachhaltige Schäden oder Beeinträchtigungen der "Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes" möglichst zu verhindern und, soweit das nicht möglich ist, die entstandenen Schäden zu "reparieren". Vereinfacht ausgedrückt muss z.B. eine 100 m lange Hecke, die einer Baumaßnahme zum Opfer fällt, möglichst nahe an dieser Stelle wieder neu gepflanzt werden, wenn sie nicht durch Planungsänderungen (z.B. Verschieben der Baugrenze) ganz oder teilweise erhalten werden kann. Diese "Schadensreparatur" nennt man Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, während die Erhaltung von vorhandenen Biotopstrukturen, die immer zuerst angestrebt werden muss, als Vermeidungsmaßnahme bezeichnet wird. Weiterhin besteht die Verpflichtung, die Schäden wie z.B. die Flächenversiegelung so weit wie möglich zu minimieren. In der Praxis ist es jedoch nicht immer möglich, adäquate Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. So müsste konsequenterweise eine wegen eines Neubaus (z.B. für eine Überfahrt) durchzuführende Bachverrohrung durch eine Renaturierung ("Entrohrung") in unmittelbarer Nähe ausgeglichen werden, für einen Parkplatz müsste ein gleich großes Stück versiegelten Bodens, wie z.B. eine nicht mehr genutzte Straße oder Lagerfläche entsiegelt und rekultiviert werden. Aus diesem Grund behilft man sich oft damit, daß für eine ökologische Wertminderung an einer Stelle eine ökologische Wertsteigerung an einer anderen Stelle durchgeführt wird wie z. B. die Bepflanzung einer geringer wertigen Fläche mit einem Wald. Entsprechend dem Verursacherprinzip wird dem Urheber des Eingriffs auferlegt, Ersatzmaßnahmen durchzuführen.

47 Die länderspezifische Anwendung der Eingriffsregelung gibt das Naturschutzgesetz vor.
Wie sieht das Verfahren in der Praxis aus? Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt das Bauordnungsamt die Untere Landschaftsbehörde beim Fachbereich Grünflächen, die für den Vollzug der Eingriffsregelung zuständig ist. Das Ergebnis ihrer Prüfung wird der für die Genehmigung zuständigen Behörde mitgeteilt, so dass diese die vereinbarten Maßnahmen als Auflage des Genehmigungsbescheides formulieren kann. Drei Fälle denkbar: 1. Vorhaben auf der Grundlage eines (rechtskräftigen) Bebauungsplanes (§§ BauGB), 2. Vorhaben im innerstädtischen Bereich, d. h. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), 3. Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).

48 Zusammenspiel der Akteure bei der Eingriffsregelung

49 Umweltverträglichkeitsprüfung
Die UVP soll der Umweltvorsorge und der Entscheidungsvorbereitung dienen. In der UVP sollen nicht Entscheidungen getroffen, sondern Entscheidungshilfen gegeben werden. UVP = Instrument der Umweltpolitik und nicht Methode UVP-Arten Freiwillige vs. gesetzliche UVP Projekt-, Plan-, Programm- UVP Produkt- UVP

50 Begriffsdefinitionen zum Verständnis
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): die rechtlich normierte Bezeichnung für das gesamte unselbständige Verfahren, das Instrument der Umweltpolitik Umweltverträglichkeitsstudie (UVS): die nach § 6 UVPG beizubringenden Unterlagen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU): die hierfür durchzuführenden Einzel-Erhebungen Vorhaben: Projekt, für das die UVP durchgeführt werden soll (Bundesstraße X von A nach B, Kläranlage Y, Kohlekraftwerk Z usw.) Vorhabenträger: Antragsteller, Projektbauherr Vorhabentyp: Klasse von Projekten, für die eine UVP gemacht werden muss (z. B. Industrieanlagen, Kläranlagen, Schnellstraßen), sind in der Anlage zu § 3 UVPG aufgelistet Screening: Umwelterheblichkeitsprüfung, vereinfachte Vorprüfung, bei der festgestellt werden soll, ob eine UVP nötig ist Scoping: Verfahrensschritt, bei dem das Relevante vom Irrelevanten getrennt und der voraussichtliche Untersuchungsrahmen festgelegt wird

51 Verhältnis von UVP zur Fachplanung
Verhältnis von UVP zur Bauleitplanung

52 Gestuftes Vorgehen bei der Projekt-UVP

53 Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmens (§ 5)
UVPG § 3a (vorgesehen) § 5 § 6 § 11 § 12 Verfahrensschritt Umwelterheblich- keitsprüfung (Screening) Unterrichtung (Scoping) Ermittlung und Beschreibung Zusammenfassende Darstellung Bewertung Berücksichtigung Durchführender Zuständige Behörde Vorhabenträger, zuständige Behörde (Gutachter) Vorhabenträger (Gutachter) zuständige Behörde (Gutachter) zuständige Behörde Beteiligung Behörden noch offen Naturschutzbehö. obligatorisch, andere fakultativ vorliegende Informationen zur Verfügung stellen Zulassungs- und Naturschutzbehö. obligatorisch, andere fakultativ Zulassungsbehö. obligatorisch abhängig vom Fachrecht Beteiligung Öffentlichkeit fakultativ ja (Auslegung + Erörterung) nein (behördenintern) Benachrichtigung der Betroffenen und Einwender Tabelle 2.2.1: Verfahrensschritte der UVP, Durchführende und zu Beteiligende (aus: Scholles 1997, 39, verändert) Nach UVPG ist festgelegt, dass folgende Schritte bei einer UVP auszuführen sind: Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmens (§ 5) Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen (§ 6) Beteiligung von Behörden, anderen Staaten und Öffentlichkeit (§§ 7-9) Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 11) Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 12 erster Halbsatz).

54 Beispielhaft einige Fragen, die in der UVP angesprochen werden:
Das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Bauleitplänen ist oftmals freiwillig, das Baugesetzbuch erfordert jedoch eine fundierte Darstellung der Umweltbelange, um sie mit anderen Belangen gerecht abwägen zu können. Beispielhaft einige Fragen, die in der UVP angesprochen werden: Liegt das Baugebiet in einer Frischluftschneise oder in einem klimatischen Ausgleichsraum und ist es bei Optimierung dennoch verträglich? Welche Vorkehrungen sind gegen Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Lärm von Sport- und Freizeitanlagen zu treffen? Können versiegelte Straßenflächen reduziert werden; sind zu viele Stellplätze (trotz guter ÖPNV-Erreichbarkeit) vorgesehen? Liegt das Plangebiet in einer Wasserschutzzone und sind deshalb Vorkehrungen geboten? Ist eine Regenwasserversickerung sinnvoll und notwendig? Sind Altlasten zu untersuchen und zu sanieren? Wie stark ist der Eingriff in Natur und Landschaft und inwieweit soll er ausgeglichen werden? Welche Begrünungsmaßnahmen sind auf dem Grundstück erforderlich und möglich?

55 Umweltverträglichkeitsprüfungen bei anderen Planungen und Maßnahmen
ähnlich wie bei Bebauungsplänen erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei: Änderungen des Flächennutzungsplanes Städtebaulichen Rahmenplänen Städtebaulichen Wettbewerben. Daneben gibt es Vorhaben, die nach dem Gesetz über die UVPG rechtlich zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies betrifft z.B.: Straßenbaumaßnahmen U-Bahn-Baumaßnahmen Deponie- und Kläranlagenerweiterungen großflächige Einzelhandelsbetriebe. Das in diesem Gesetz geregelte Verfahren wird in diesen Fällen ebenfalls vom Umweltamt betreut, teilweise werden Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) von dort selbst erarbeitet. Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei denen andere Behörden federführend sind: wasserbauliche Maßnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Genehmigung von gewerblichen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verkehrliche Planfeststellungsverfahren.

56 Umweltverträglichkeitsprüfungen bei anderen Planungen und Maßnahmen
ähnlich wie bei Bebauungsplänen erfolgt eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei: Änderungen des Flächennutzungsplanes Städtebaulichen Rahmenplänen Städtebaulichen Wettbewerben. Daneben gibt es Vorhaben, die nach dem Gesetz über die UVPG rechtlich zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Dies betrifft z.B.: Straßenbaumaßnahmen U-Bahn-Baumaßnahmen Deponie- und Kläranlagenerweiterungen großflächige Einzelhandelsbetriebe. Das in diesem Gesetz geregelte Verfahren wird in diesen Fällen ebenfalls vom Umweltamt betreut, teilweise werden Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) von dort selbst erarbeitet. Umweltverträglichkeitsprüfungen, bei denen andere Behörden federführend sind: wasserbauliche Maßnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Genehmigung von gewerblichen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verkehrliche Planfeststellungsverfahren.

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61 Literatur Riedel, Wolfgang; Lange, Horst 2001: Landschaftsplanung. Spektrum Akademischer Verlag Gustav Fischer, Heidelberg Berlin. 264 S. Köppel, Johann; Feickert, Uwe; Spandau, Lutz; Straßer, Helmut 1998: Praxis der Eingriffsregelung. Schadensersatz an Natur und Landschaft? Ulmer-Verlag, Stuttgart. 297 S. Plachter, H., Bernotat, D., Müssner, R. und Riecken, U. 2002: Entwicklung und Festlegung von Methodenstandards im Naturschutz. Ergebnisse einer Pilotstudie. Heft 70, 566 Seiten, ISBN Horlitz, Th. 2001: Methoden in Leitbild und Zielentwicklung. In: NNA (Koordination): Leitbilder des Naturschutzes und deren Umsetzung mit der Landwirtschaft - Ziele Instrumente und Kosten einer umweltschonenden und nachhaltigen Landwirtschaft im niedersächsischen Elbetal. Forschungsvorhaben im Rahmen des BMBF-Förderschwerpunktes Elbeökologie. Synthesebericht. (

62 Interessante Internetadressen:
Bundesamt für Naturschutz Umweltbundesamt Landschaftsplanungspublikationen im Internet:


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