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Der große Preis Rechtsfragen für Übungsleiter/innen und

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Präsentation zum Thema: "Der große Preis Rechtsfragen für Übungsleiter/innen und"—  Präsentation transkript:

1 Der große Preis Rechtsfragen für Übungsleiter/innen und
Jugendbetreuer/innen Im Folgenden wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Schreibweise verwendet

2 WestLotto Das Unternehmen
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3 WestLotto Das Unternehmen
WestLotto ist der Weg zum Glück seit über 50 Jahren. Das Unternehmen veranstaltet ein sicheres, seriöses, verantwortungsvolles und attraktives Glücksspiel im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Folgende Lotterien und Wetten werden über ca Annahmestellen in NRW angeboten: LOTTO 6 aus 49, GlücksSpirale, KENO, Rubbellose sowie TOTO und ODDSET. Hinzukommen die Zusatzlotterien Spiel 77, SUPER 6 sowie plus 5. 3

4 Was leistet WestLotto für den Sport?
Jedes Jahr leistet WestLotto über seine Konzessionsabgaben einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Nordrhein- Westfalen. Im Bereich des Sports fördert WestLotto in Zusammenarbeit mit dem Land über den Landessportbund Nordrhein-Westfalen vor allem den Breiten- und Amateursport. Ein großer Teil der vielfältigen Sportangebote in NRW wäre ohne Unterstützung kaum überlebensfähig. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Nachhaltigkeit der Sportförderung gewährleistet. 4

5 Kooperationspartner WestLotto
Im Rahmen seiner Tätigkeiten wird der Landessportbund durch seinen Kooperationspartner WestLotto unterstützt. Ebenso wie dem Landessportbund ist es WestLotto wichtig, das soziale Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in NRW tatkräftig zu unterstützen. WestLotto + Landessportbund NRW Gemeinsam gut für NRW Talking Points: Ein kurzer Film wird Ihnen zeigen, wie und wo WestLotto in NRW wirkt und indirekt zu erkennen ist. Imagefilm WestLotto: 5

6 Außer-sportl. Aktivität
Klarheit schaffen Minder-jährige Sichere Angebote Nach dem Schaden 20 20 20 20 20 40 40 40 40 40 60 60 60 60 60 80 80 80 80 80 100 100 100 100 100

7 Muss ein ÜL/JL eine Übungs- oder Jugendleiterlizenz haben? ?
Klarheit schaffen! 20 Punkte Muss ein ÜL/JL eine Übungs- oder Jugendleiterlizenz haben? ? Nein, - ABER der Vorstand muss sich überzeugen von: - Sachkompetenz - Zuverlässigkeit - Reife / Funktion - Es besteht Versicherungsschutz (Sporthilfe und die VBG) ANTWORT

8 Klarheit schaffen! 40 Punkte Wie kommt ein JL/ÜL überhaupt an den Auftrag, eine Gruppe im Sportverein leiten zu dürfen? - Vertragsverhältnis (ÜL/JL und Verein) - Mögliche Vertragsformen: - schriftlich, - mündlich oder - durch tatsächliche Übung - der/die ÜL/JL muss nicht Vereinsmitglied sein ANTWORT

9 Klarheit schaffen! 60 Punkte Wie ist es zu beurteilen, wenn der ÜL/JL nach dem Sport mit Gruppenmitgliedern spontan noch ein Eis essen geht? Kein regelmäßiges Angebot der Jugendarbeit - kein Auftrag des Vereins - kein Versicherungsschutz  problematisch; Privatvergnügen des/der ÜL Ein ähnlicher Fall? Sport am anderen Ort, z.B. Waldlauf anstatt Training auf dem Sportplatz? - kein zusätzliches Gefahrenpotenzial  ohne Zustimmung von Erziehungsberechtigten möglich ANTWORT

10 Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren eine Übungsstunde leiten?
Klarheit schaffen! 80 Punkte Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren eine Übungsstunde leiten? Ja, mit folgenden Voraussetzungen: - Ein erfahrener erwachsener ÜL als Ansprechpartner/in. - Ein erfahrener erwachsener ÜL muss in der Nähe sein. - Das Sportangebot darf nicht übermäßig gefährlich sein. - Die Erziehungsberechtigten des Jugendlichen müssen dem zustimmen. - Der Vereinsvorstand muss die Beauftragung aussprechen. - Der Jugendliche muss sich für diese Aufgabe eignen und Qualifikationen, persönliche Zuverlässigkeit und seelisch/soziale Reife besitzen. ANTWORT

11 Klarheit schaffen! 100 Punkte Kann sich ein ÜL/JL vertreten lassen, wenn sie/er verhindert ist und eine Sportstunde nicht selbst leiten kann? Ja, wenn alle notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden: - Information an den Vorstand. - Freigabe des/der Vertreter/in des Vorstandes für diese Aufgabe. - Lückenlose, qualitative Betreuung muss gewährleistet sein. Ist keine Vertretung möglich, sind alle Teilnehmer/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte von der Absage der Stunde zeitnah zu informieren. In jedem Fall aber so, dass kein Kind unbeaufsichtigt in der Halle steht! ANTWORT

12 Minderjährige 20 Punkte Trägt der ÜL/JL die Verantwortung, wenn Minderjährige vor vereinbartem Beginn der Übungsstunde vor der Sportstätte toben und es zu einer Verletzung kommt? Ja und Nein Ja, wenn: - ÜL/JL durch das eigene Verhalten (z.B. durch anleiten, mittoben), signalisiert dass er/sie sich ab sofort zuständig fühlt. Nein, denn Verantwortung beginnt - zum (mit den Erziehungsberechtigten ) vereinbarten Zeitpunkt. - zum Zeitpunkt des Empfang der Minderjährigen. ANTWORT

13 Minderjährige 40 Punkte Wie lange muss ein ÜL/JL warten, wenn ein Kind nach einer Sportstunde nicht abgeholt wird, obwohl es sonst immer abgeholt wird und das Abholen mit den Eltern vereinbart ist? - Es gibt keine generell gültige Lösung. - Im Einzelfall abhängig von - Konkreten Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten. - Eine zumutbare Zeit muss immer gewartet werden. Handlungsoptionen: - Kontaktaufnahme mit Erziehungsberechtigten. - Unterstützung vom Vereinsvorstand anfordern. ANTWORT

14 Minderjährige 60 Punkte Trägt ein/e ÜL/JL weiterhin Verantwortung, wenn sie/er einen Minderjährigen vor dem vereinbarten Ende einer Übungsstunde nach Hause fahren lässt? - Bei grundsätzlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten endet die Verantwortung beim Verlassen der Sportstätte. - Ohne Zustimmung bleibt die Verantwortung bei dem/der ÜL/JL (selbst wenn das Kind faktisch nicht mehr unter der Obhut steht). - Kinder gehen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzeitig nach Hause. ANTWORT

15 Minderjährige 80 Punkte Welche verbindlichen Vereinbarungen mit Eltern von Minderjährigen müssen getroffen werden? - Beginn und Ende der Aufsichtspflicht. - Wie sieht die Übergabe des Kindes aus? - In oder vor der Halle - Dürfen Kinder selbständig kommen und gehen? - (Notfall) Kontaktdaten. - Welche Personen dürfen das Kind abholen? - Elternerklärung zum Sporttreiben. (ohne Einschränkung am gesamten Training) Diese Vereinbarungen sollten vor Beginn der „Saison“ schriftlich vereinbart werden, z.B. während einer Elternversammlung. ANTWORT

16 Minderjährige 100 Punkte Was muss die/der ÜL/JL beachten, wenn er/sie aus wichtigem Grunde kurz die Sportstätte verlassen muss, z.B. für einen Toilettengang? - Aus wichtigem Grund (z.B. Toilettengang) möglich. - Solche Situationen sollten vorbereitet sein - wie soll sich die Gruppe verhalten. - gibt es Gruppenhelfer/innen oder Gruppensprecher/in. - Einstellung „gefährlicher“ Beschäftigungen Weitere Infos: der Gang vor die Turnhalle, um eine Zigarette zu rauchen, ist kein wichtiger Grund. ANTWORT

17 Sichere Angebote 20 Punkte Dürfen im Sport Gegenstände eingesetzt werden, die gar nicht als Sportgeräte konzipiert sind, z.B. Alltagsmaterialien wie Wäscheklammern, Bierdeckel, Handtücher? Ja, wenn von den eingesetzten Geräten keine Gefahren ausgehen, es nicht zu Schäden in der Sportstätte kommen kann. Der/die Übungsleiter/in darf auch selbst mitgebrachte Gegenstände einsetzen. ANTWORT

18 Dürfen defekte Sportgeräte genutzt werden?
Sichere Angebote 40 Punkte Dürfen defekte Sportgeräte genutzt werden? Nein - Es muss umgehend aus dem Verkehr gezogen und als defekt gekennzeichnet werden. - Der Eigentümer muss informiert werden. - Vermerk im Hallenbuch. - Der ÜL (ohne entsprechende Sachkunde) repariert das Gerät nicht selbständig. ANTWORT

19 Welche Grundsätze gelten für sichere Sportangebote?
Sichere Angebote 60 Punkte Welche Grundsätze gelten für sichere Sportangebote? - Vor jeder Stunde Sportstätte in Augenschein nehmen. - Die evtl. festgestellten Risiken ausschalten (z.B. Absperren der rutschigen Fläche). - Angemessenheit der Sportbekleidung überprüfen (Schmuck abnehmen, Sportbrille nutzen, lange Haare binden). - Teilnehmer/innen für sicherheitsbewusstes Verhalten sensibilisieren. - deutlich machen, welche Verhaltensweisen erwünscht und welche nicht erlaubt sind (Sicherheitskompetenz fördern). - Gruppe beobachten und eingreifen, wenn Gefahren auftreten oder Gruppenmitglieder sich nicht an die Regeln halten. ANTWORT

20 Darf ein Übungsleiter ein Trampolin einsetzen?
Sichere Angebote 80 Punkte Darf ein Übungsleiter ein Trampolin einsetzen? Beim Einsatz von Geräten gilt das gleiche wie bei Angeboten, die ein Übungsleiter umsetzt: - Er/Sie muss das eingesetzte Geräte kennen. - Er/Sie muss das Gerät sicher einsetzen können. - Der Übungsleiter muss die Kompetenz im Umgang mit dem Trampolin nachweisen können. Das gelingt u. a., wenn er/sie erfolgreich an einer entsprechenden Qualifizierung teilgenommen und eine entsprechende Bescheinigung erhalten hat. ANTWORT

21 Sichere Angebote 100 Punkte Von welchen Kriterien sind Art und Umfang der Umsetzung der Verantwortung und Aufsichtspflicht abhängig? Die Aufsichtsführung hängt von folgenden Faktoren ab: - Örtliche Umgebung. - Gefährlichkeit der Beschäftigung. - Zusammensetzung der Gruppe. - Kompetenzen der/des Übungsleiters/in. ANTWORT

22 Nach d. Schaden 20 Punkte Ein Sportler erleidet einen Unfall auf dem Weg zum Training in der Sporthalle - Ist er versichert? Ja, Versicherungsschutz über die Sporthilfe NRW e.V. besteht auch bei Wegeunfällen auf dem direktem Weg vom und zum Training. ANTWORT

23 Nach d. Schaden 40 Punkte Ein Sportler in der Übungsgruppe hat einen Unfall - Wie ist der Versicherungsschutz geregelt? Es besteht Unfallversicherungsschutz über die Sporthilfe NRW e.V., wenn - Der Sportler Vereinsmitglied ist. Der Unfall bei einer offiziellen Vereinsveranstaltung passiert ist. Dazu gehören u.a ( Training, Wettkampf/Spiel, Offizielle Sitzungen). Weitere Infos: - Der Unfall muss zeitnah dem Vereinsvorstand gemeldet werden. - Sportler/innen die Nichtmitglieder sind sollten auf den fehlenden Versicherungsschutz hingewiesen werden. - freiwillige Zusatzversicherung für Nichtmitglieder möglich. ANTWORT

24 Nach d. Schaden 60 Punkte An der vom ÜL betreuten Station beim öffentlichen Spiel- und Sportfest verletzt sich ein Teilnehmer - gibt es Versicherungsschutz? - Wenn der Sportverein als Veranstalter die Verkehrssicherungs- pflicht verletzt hat, indem z.B. ein defektes Sportgerät eingesetzt wurde, haftet der Verein für den Schaden. - In der Regel tritt bei durch Fahrlässigkeit entstandene Schäden die durch die Sporthilfe e.V. abgeschlossene Haftpflichtversicherung ein. - Wenn der Verein nicht schuldhaft gehandelt hat, kann es zu Schadenersatzleistungen an den verletzten Sportler nur kommen, wenn eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. ANTWORT

25 Nach d. Schaden 80 Punkte Ein Teilnehmer einer Sportstunde verletzt sich bei einer Gymnastikübung, einer Anderen wird die Brille beschädigt. Wer trägt die Verantwortung und ersetzt den Schaden? - Ein Schaden muss immer dann vom Schädiger ersetzt werden, wenn der Schädiger schuldhaft gehandelt hat. - Zur Sportausübung gehört -in einem gewissen Umfang- auch das Risiko sich zu verletzen, selbst die Verletzung durch ein Foul des Gegners gehört zu diesem Risiko. Deshalb handelt der Gegner i.d.R. nicht schuldhaft. - Daher muss der Geschädigte selbst für den Schaden aufkommen. - Um aber die Risiken des Sporttreibens „abzufedern“, bietet die Sporthilfe NRW e.V. Unfallversicherungsschutz. ANTWORT

26 Nach d. Schaden 100 Punkte Eine Übungsleiter transportiert im eigenen PKW Kinder zum Wettkampf. Während der Fahrt kommt es zu einem Verkehrsunfall - wie ist der Versicherungsschutz geregelt? - Alle Insassen sind, sofern die Kinder Vereinsmitglieder sind, über die Sporthilfe NRW e.V. unfallversichert. - Der Übungsleiter ist i.d.R. über die Verwaltungsberufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert (Klärung vorab über den Verein möglich). - Der Übungsleiter ist über die Sporthilfe NRW e.V. haftpflicht- und rechtsschutzversichert. - ggf. besteht eine Versicherung , die die Schäden am Fahrzeug anteilig übernimmt (Klärung vorab über den Verein möglich). ANTWORT

27 Aufsicht bei der öffentlichen Vereinsjugendfete –
Außersportl. Aktivität 20 Punkte Aufsicht bei der öffentlichen Vereinsjugendfete – worauf muss der Jugendbetreuer achten? Vor allem: - Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. - Verkehrssicherungspflichten sind zu erfüllen. Weitere Infos: - Angesichts dessen, dass Alkoholkonsum nur schwer zu kontrollieren ist, sollte auf den Ausschank alkoholischer Getränke vollständig verzichtet werden. - Angetrunkenen Personen sollte der Zugang verweigert werden. ANTWORT

28 Eine Radtour mit Kindern - was ist zu klären?
Außersportl. Aktivität 40 Punkte Eine Radtour mit Kindern - was ist zu klären? - Erklärung der Erziehungsberechtigten einholen. - Strecke auf die Radfahrkompetenz der Kinder abstimmen. - Streckenverlauf abseits viel befahrener Straßen legen - Den verkehrssicheren Zustand der Fahrräder vor Beginn der Tour feststellen. - Auf angemessene Ausrüstung der Kinder bestehen (ein Helm ist ein lebensrettender Kopfschutz). - Während der Fahrt eindeutige Verhaltensregeln vereinbaren und deren Einhaltung kontrollieren. - Erste Hilfe Ausrüstung und Notfalltelefon dabei haben - Genügend Betreuer/innen einsetzen. ANTWORT

29 Außersportl. Aktivität
60 Punkte Mit Vereinsjugendlichen (ab 14 Jahre) im internationalen Jugendcamp in Spanien - worauf muss geachtet werden? - Die Verantwortung beginnt bei der Abfahrt. - Gefahrenquellen vor Ort identifizieren. - Klare Vorgaben machen. - Spanischer und - wenn weitergehend - deutscher Jugendschutz gilt. - Vereinbarung von Zeiten, wann die Jugendlichen im eigenen Bereich sein müssen, das gilt besonders für die Zeiten am Abend und in der Nacht. - Klare Regeln für den Fall dass Jugendliche ohne Betreuer das Campgelände verlassen ANTWORT

30 Außersportl. Aktivität
80 Punkte Als Jugendbetreuer sexuelle Kontakte mit Jugendlichen haben - geht das? Nein, Denn sexuelle Kontakte eines Jugendbetreuers mit Schutzbefohlenen unter 16 Jahren sind in jedem Falle, zwischen 16 und 18 Jahren unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnis strafbar […]. Angesichts dessen, das hier vieles (Sexuelle Handlung/ Ausnutzung) unklar und interpretierbar bleibt, muss Jugendbetreuern jenseits rechtlicher Normen empfohlen werden, jegliche Form sexueller Handlungen mit Schutzbefohlenen zu unterlassen. ANTWORT

31 Außersportl. Aktivität
100 Punkte Ein Kasten Bier zur Meisterfeier der Jugendmannschaft - ist das erlaubt? Formal: - Es gilt das Jugendschutzgesetz. - Kommt es nach der Feier zu einem Unfall haftet unter Umständen der Betreuer mit. Ideell: Sportvereinsjugenden sind Träger der Jugendhilfe. - Sportvereine behaupten, Jugendliche vor Schäden und Fehlentwicklungen zu bewahren. - Eltern vertrauen auf diese Aussage. - Alkohol im Jugendalter kann schädlich sein, in Abhängigkeit von der konsumierten Menge. Es ist der pädagogischer Auftrag von Sportvereinen, alkoholfreie Formen „feucht-fröhlicher“ Meisterfeiern einzuführen und damit eine Alternative vorzuleben. ANTWORT

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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