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Veröffentlicht von:Moritz Landsman Geändert vor über 9 Jahren
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TTIP Konzerninteressen und Konsumentenschutz
Harald Glatz Konsumentensprecher des PVÖ
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1. Die Akteure
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Die Akteure: Für die EU bisher: Karel De Gucht
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Die Akteure: Für die USA: Michael Froman
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Die Akteure Die Konzerne:
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Die Akteure: Die Konzerne
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Die Akteure: Agrobusiness and Food
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Die Akteure: Die Konsumenten und ihre Vertreter
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Die Akteure Das Chlorhuhn
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2. Warum TTIP?
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Mehr Handel, mehr Wohlstand?
Viele Studien z.B. Studie der EU ( Center for Economic Policy Research) Auswirkungen bis 2027 EU 0,5 % BIP (=0,034 ) gewinn 119 Mrd. Euro USA 0,4 % ( 0,028)95 Mrd. Euro Durchschnitt pro Haushalt 545 Euro jährlich? Studien problematisch, keine Kosten
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Worum geht’s? Transatlantic Trade and Investment Partership
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Wie die Ziele erreichen?
Zölle senken Abschaffen (Harmonisieren) von nicht tarifäre Handelshemmnissen (technische, sanitäre und phytosanitäre)(=Schutzgesetze wie Konsumentenschutz, Lebensmittel, Datenschutz, Gesundheitsschutz, Datenschutz etc.) gegenseitige Anerkennung „nicht-wissenschaftliche Barrieren“ beseitigen Sicherer Rahmen für Investitionen Enge regulatorische Zusammenarbeit
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3. Einschätzung
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Geheimhaltung Mandat Juni 2013 (geleakt), 2014 veröffentlicht
Verhandlungstext Entwurf Juni 2013 (geleakt) Teilentwürfe (geleakt) Offizielle Informationspolitik ( absichtlich) schlecht
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Einschätzung der Auswirkungen
Da die Verhandlungen geheim und die Unterlagen geheim sind , lässt zur zur Zeit schwer abschätzen welche Auswirkungen TTIP auf die Konsumentinnen und Konsumenten haben wird.
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Ziel ist Deregulierung
Eines ist sicher, die Konzerne wollen einen Fuß in der Tür haben. Der Druck auf den Sozialstaat wird zunehmen. „TTIP macht nur dann Sinn, wenn die Regulierung umfasst ist, beispielsweise um das Vorsorgeprinzip loszuwerden“ (Donelly, US Council for international Business, zit. CEO 2013)
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Und damit: Gefahr der Nivellierung nach unten
Konzerne wollen Erleichterungen Reduzierung der regulatorischen „Last“ Nur mehr „wissenschaftsbasiert“, das heißt nichtwissenschaftliche Faktoren, wie beispielsweise die Wünsche der Bevölkerung sollen keine Rolle spielen
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EU-Kommission: Kreide gegessen? Mandat Juni 2013
„...die für die Verwirklichung legitimer Gemeinwohlziele erforderlichen Maßnahmen auf dem ihnen zweckmäßig erscheinenden Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Verbraucher, Umwelt..., zu treffen“ „...wobei ein hohes Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzniveau im Einklang mit dem Besitzstand der EU und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gefördert werden soll.“ „ ..Maßnahmen zu ergreifen und durchzusetzen, die erforderlich sind, um legitime Gemeinwohlziele wie soziale, umwelt- und sicherheitspolitische Ziele, zu verfolgen.“
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Deutsche Bundesregierung: ebenfalls
Aus dem TTIP werden sich keine Nachteile für die Verbraucher ergeben, da in Bereichen, in denen nach Auffassung der Verhandlungspartner zu großen Unterschiede in den Schutzstandards bestehen., keine gegenseitige Anerkennung oder Harmonisierung angestrebt wird. Eine Absenken des Verbraucherschutzniveaus in der EU steht nicht zur Diskussion“ „Eine gegenseitige Anerkennung von Standards kommt aus Sicht der Bundesregierung nur in Frage, wenn die Standards ein zumindest gleiches Schutzniveau gewährleisten“. (BT Drucksache 18/2100)
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4. Regulierung und Konsumentenschutz
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Ein Einschub: wer ist Schuld an der „Überregulierung“?
Oft zu viele (unnötige) Informationen für Konsumenten weil sich Unternehmen vor zentralen Informationen drücken z.B. Kredite: einige wenige Informationen würden den Konsumenten genügen: Gesamtkosten ( Zinsen und Gebühren), Rückzahlungsplan. Aber dann wären die Angebote ja vergleichbar. Und das will man ja nicht.
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Nichttarifäre Handelshemmnisse
Gibt’s natürlich Größe der Rückspiegel, Größe der Felgen, Hinterer Blinker bei Autos gelb oder rot. Unterschiedliche Stromspannungen. Werden die USA jetzt auf 230 Volt Spannung gehen? Vermutlich nicht. Air France darf auf Flug von Paris nach LA in NY keine Passagiere aufnehmen ( De Gucht)
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Konsumentenschutz EU hohe Standards? Nicht immer
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a) Lebensmittel Die Unterschiede
USA Vorsorgeprinzip Der gesamte Produktionsprozess ist unter Beobachtung und muss in Ordnung sein Bedenken der Konsumenten in Betracht gezogen ( z.B. Gentech) Risikobewertung durch Behörde Regulierung erst wenn Anzeichen von Problemen Sicherheit erst am Ende ( Chlorwäsche) Bedenken der Konsumenten spielen keine Rolle Risikobewertung durch Unternehmen
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b) Gentechnologisch veränderte Lebensmittel
In der EU zwingenden Kennzeichnung (nicht für Produkte von Tieren , die mit GMO gefüttert worden sind) Zulassungsverfahren In den USA kein Zulassungsverfahren ( „substantially equivalent“), Unternehmen müssen selbst Risikobewertung machen
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c) Wachstumshormone Wachstumshormone sind in der EU verboten
In den USA nicht
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e) Streitpunt Herkunftskennzeichnung
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EU: Vorsorgeprinzip Produkte und Dienstleistungen dürfen dann nicht auf den Markt gebracht werden, wenn aufgrund einer vorläufigen und objektiven wissenschaftlichen Risikobewertung begründet Anlass zur Besorgnis besteht, dass sie möglicherweise negative Folgen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen haben können.
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Chemikalien Aufgabe der Industrie die Unschädlichkeit von chemischen Substanzen nachzuweisen = Beweislastumkehr. Nicht der Staat muss die Schädlichkeit beweisen, sondern der Hersteller die Unschädlichkeit z.B. Kosmetika in EU 1328 verboten , in USA kaum geregelt
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USA Nachsorgeprinzip Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Behörde kann neue Substanz einschränken, wenn Anhaltspunkte für Risiken da sind. Die Behörde muss aber nachweisen Informationsnotstand
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Finanzdienstleistungen
USA Regierung will keine Regelungen, befürchtet Aufweiche der US-Regelungen Dodd-Fank Act Wall Street und Deutsche Bank will FDL in TTIP haben ! Erwarten sich Durchlöcherungen EU-Kommission auch Konsumentenschützer wollen sie draußen haben , vor allem auch wegen Investitionsschutz, siehe Belgien, Griechenland, Tschechien (später) Tschechien
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Also: EU strenger Chlorhühner
Hormonfleisch (Wachstumshormone als Masthilfe )verboten/ Gentechnik veränderte Lebensmittel (Kennzeichnung) Chemikalienrecht/Vorsorgeprinzip Wird aber durchlöchert: Bisher ein dutzend gentechn. veränderte Mais-, Raps- oder Sojasorten in der EU zum Verfüttern zugelassen. Besprühen von Rindfleischschlachtkörper mit Milchsäure, seit Februar 2013 in EU erlaubt
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Aber manchmal USA strenger
Arzneimittelgenehmigung Banken und Investmentfonds Schadenersatz bei Produkthaftung (Hohe Rücklagen für Schadenersatzprozesse) Auflagen für Tabakkonzerne
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EU und US-Konzerne wollen gemeinsam nach unten anpassen
Monsanto Zulassung von Produkten in de EU, „Rückstau beide Zulassung abbauen“ US- Fleischindustrie will Chlorverbot in EU kippen US Fleischindustrie Wachstumshormone Kommt der europäischen Fleischindustrie auch zugute EU: FDA darf Nahrungsmittel vom Markt nehmen Europäische Agrarindustrie braucht Import von Futtermittel weil zu wenig Flächen US-Banken und EU-Banken wollen Dodd-Frank Act schwächen
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Lebensmittel: Gegenseitige Anerkennung läuft schon?
Verhandlungspapier ( geleakt) über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen Anerkennung der Maßnahmen der jeweiligen Behörden ohne die notwendige für eine Inspektion. Importländer sollen die Maßnahmen der Exportstaaten als Äquivalent ansehen ( Artikel 9)
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Dazu kommt noch: Regulatorische Zusammenarbeit
Ein Regulatorischer Kooperationsrat ( RCC) soll geschaffen werden Umsetzung von TTIP überwachen Identifizierung weiter Maßnahmen Diskussion neuer Regulierungen Frühe Beteiligung der Unternehmen und Branchen ! TTIP als „living agreement“
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Was fehlt aus Konsumentensicht?
Zölle bei Importen von Konsumenten Roaming bei transatlantischer Telekommunikation Territoriale Diskriminierung: Filme, Streaming, Musik, eBooks Datenschutz
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Was kommt? Bei den Hearings im EU-Parlament hatte sich der designierte Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis (Konservative) kategorisch gegen die Anerkennung von US-Lebensmittelstandards als gleichwertig mit europäischen ausgesprochen. Angesichts so klarer Aussagen steigt die Wahrscheinlichkeit dass allzu "ehrgeizige" Ziele in TTIP zurückgefahren werden, um das Abkommen als Ganzes nicht zu gefährden.
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Szenario Es besteht die Möglichkeit, dass die EU bei einigen publikumswirksamen Bereichen keine Aufweichungen zulässt ( Chlorhuhn) Herkunftskennzeichnung von Lebensmittel Problematischer ist aber die zukünftige Vorgangsweise (wenn die Aufmerksamkeit gesunken ist) Regulatorische Zusammenarbeit „living agreement“
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5. Investitionsschutz Unternehmen sollen die Möglichkeit haben Staaten auf Schadenersatz zu klagen, wenn sie glauben, dass durch staatliche Maßnahmen in ihren Gewinnerwartungen beeinträchtigt werden Darüber entscheiden Schiedsgerichte (drei Juristen, meist Anwälte)
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Investitionsschutz ist nichts neues
Seit über 50 Jahren Investitionsschutzverträge Anfangs mit Staaten mit geringem Rechtsstandard, z.B. Deutschland Pakistan 1959 Seit 20/30 Jahren auch zwischen Industriestaaten 150 Staaten haben solche Verträge abgeschlossen (UNCDAT) Deutschland 140 bilaterale Abkommen Österreich 60 bilaterale IS-Abkommen
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Weltweit 3400 Verträge, davon EU 1400
Immer mehr Staaten wollen aber wieder aussteigen oder sind schon ausgestiegen oder nehmen Investitionsschutz in Verträge nicht auf (Australien USA)
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Investitionsschutzverfahren in den letzten Jahren stark zugenommen
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Beispiele 1 S.D.Mayers (Abfallentsorger) vs. Kanada, Exportsperre für PCB, 6 Mio. Dollar, rk. Ethyl vs. Kanada, Importverbot für gift. Benzinzusatz, Vergleich, Verbot aufgehoben Philipp Morris vs. Uruguay neutrale Zigarettenverpackungen, nrk. Phillip Morris vs. Australien, neutrale Zigarettenverpackungen, nrk. Vattenfall vs. Hamburg, Kohlekraftwerk, 1,4 Mrd. E, Auflagen wurden reduziert, rk. Vattenfall vs. BRD, Atomausstieg 3,7 Mrd. Euro Lone Pine vs. Kanada, Moratorium Fracking, 250 Mio. Dollar,, nrk.
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Beispiele 2 Eli Lilly vs. Kanada, Lizenzierung von Arzneimittel in Kanada um sie erschwinglich zu machen Cargil vs. Mexiko, neue Steuern auf best. Erfrischungsgetränke, 66 Mio. Dollar Tampa Electric vs. Guatemala, Deckelung von Stromtarifen 25 Mio. Metalclad (Abfall) vs. Mexico, Giftmüll entfernen, 16 Mio. Dollar, rk.
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Beispiele 3 Ping An ( chin.) Lebensversicherung vs. Belgien, 1,8 Mrd. Euro, Bank (Fortis) mit Steuermilliarden gerettet und verstaatlicht Occidental vs. Ecuador, Bohrgenehmigungen gestrichen, 1,77 Mrd. Dollar, rk. Postova Banka (SK) vs. Griechenland, gegen Schuldenschnitt Achmea (NL) vs Slowakei, private Krankenversicherung
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Ergebnisse der Verfahren 31 % haben Unternehmen gewonnen, 26 % Vergleiche, heißt Staaten zahlen oder nehmen Regelung zurück, 43 % gewinnen Staaten
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Investitionsschutz Problem 1: Die Schiedsgerichte
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Kritik „Geheimprozesse“
Geheimprozesse, nur manche Schiedssprüche online zugänglich (ICSID Reports) Schmale und unpräzise Rechtsbasis Keine 2. Instanz, keine Rechtskontinuität Privilegiert ausl. Unternehmen, Vattenfall, RWE muss zum Verfassungsgerichtshof Druck von Anwaltsfirmen und Prozessfinanzieren
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Investitionsschutz Problem 2: Die Rechtsgrundlagen
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Unklare Bestimmungen, Ausweitung der Rechte der Unternehmen
Enttäuschung „legitimer“ Erwartungen “Faire und gerechte Behandlung“ ( 12 Abs. 1) Man muss den Begriff de Enteignung nur weit genug auslegen. „Wertverluste der Anteile“ Dann könne man öfters klagen.
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Philosophiewechsel Die rechtlichen Regelungen des Investitionsschutzes sind weitaus unternehmensfreundlicher als die derzeit geltenden österreichischen und europäischen Bestimmungen Mit den Investitionsschutzabkommen kommt die (liberale) angloamerikanische privatrechtliche Philosophie in Konflikt mit der der europäischen Philosophie des der Sozialbindung des Eigentums Primat des Privateigentums über gesellschaftliche Notwendigkeiten
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Österreich und Europa bisher
Die österreichische Verfassung und die europäische Menschenrechtskonvention sehen Eingriffsmöglichkeiten in das Eigentum vor. Und zwar auch entschädigungslose Eingriffe
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Zwei von vielen Beispielsfällen
VfGH: Atomsperrgesetz ( Zwentendorf), Eigentumsbeschränkungen möglich, wenn im Allgemeininteresse, Entschädigungspflicht nicht ableitbar EGMR: Mietrechtsgsesetz (Mellacher vs Österreich, Mietzinsherabsetzung zulässig, kein Entschädigungsanspruch)
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Maßnahmen im Sinn der Allgemeinheit sind möglich, VfGH, EGMR
Eigentumsbeschränkungen sind möglich, wenn durch Gesetze vorgesehen wenn im Allgemeininteresse (öffentlichen Interesse) und wenn verhältnismäßig Weiter Einschätzungsspielraum durch EGMR
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Europäischer Gerichtsho (EuGH)
Voraussetzung: Gesetz, öffentliches Interesse, Verhältnismäßigkeit Aber großzügiger den staatlichen Regulierungen gegenüber Änderungen der Verhältnisse gehören zum normalen unternehmerischen Risiko Kein Unternehmer kann ein berechtigtes Vertrauen auf die Beibehaltung eines bestimmten, für ihn günstige Lage geltend machen Bloße Erwerbschance wird nicht geschützt
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Problem Investitionsschutzrecht
Unternehmensfreundliche materielle Rechtssetzung Politischer Druck Gesetze zu ändern „Vorauseilender Gehorsam“ der Staaten bei der Setzung von Regeln ( regulatory chill) Reynolds droht Kanada, neutrale Zigarettenverpackungen, zurückgezogen Insurance Bureau warnt Kanada, Prämienverringerungen bei Autoversicherungen, zurückgezogen
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Zurückrudern? Mehr Transparenz Berufungsmöglichkeit
Präzisere Bestimmungen Recht zu Regulieren ( immer noch zu unkonkret)
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Kommt Investitionsschutz ins TTIP? Die Gegner
Gewerkschaften und NGO Schulz Gabriel Faymann Karas: Für Abkommen zwischen Staaten mit hochentwickelten Rechtssystemen seien Spezialklauseln zum Investorenschutz schlichtweg nicht nötig.
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6. Zusammenfassung 1 Es ist zur Zeit kaum möglich konkrete Auswirkungen der Verhandlungen seriös zu beurteilen, da keine offiziellen Verhandlungstexte zur Verfügung stehen Über viele Fragen ist noch nicht endgültig entschieden worden Sicher ist aber, dass TTIP nicht nur als ein Vertrag zwischen Handelspartner zu sehen ist, sondern als ein versuchter Angriff der Konzerne auf die Gesellschaft
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Zusammenfassung 2 Ein mögliches Szenario kann sein, dass einige sensible Bereiche ausgeklammert bleiben Dazu zählen Lebensmittelvorschriften ( das Chlorhuhn bleibt in den USA), Herkunftskennzeichnung Investitionsschutz wird ausgeklammert oder radikal verändert
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Zusammenfassung 3 Trotzdem bleibt für die Zukunft ein Potential an konsumentenfeindlichen Regelungen Insbesondere wenn in den USA die Republikaner die Mehrheit im Kongress bekommen Die Konzerne werden institutionell gestärkt (regulatorische Zusammenarbeit) TTIP als „living agreement“ ermöglicht es, dass in Zukunft big business einen gewaltigen Fuß in der staatlichen Regulierung haben wird Neue Regulierungen werden schwerer durchsetzbar sein, insbesondere steigt der Rechtfertigungsdruck, und der Druck sogenannte “wissenschaftsbasierte Bewertungen“ abzuliefern z.B. Gentechnologie
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Zusammenfassung 4 Neue Regulierungen werden schwerer durchsetzbar sein, insbesondere steigt der Rechtfertigungsdruck für die Staaten, und der Druck sogenannte “wissenschaftsbasierte Bewertungen“ abzuliefern z.B. Gentechnologie
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