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Veröffentlicht von:Magdalene Weissinger Geändert vor über 9 Jahren
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Medizinische Ethik und Unternehmensethik
Diana – Klinik und Reha – Zentrum Bad Bevensen Medizinische Ethik und Unternehmensethik Universität Lüneburg / MBA - Ergänzungsstudiengang Dr.med. M. Haschke
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Medizinethik im Schraubstock der Ökonomie
Dr.med. M. Haschke
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Begrenzung der ärztlichen Behandlungspflicht Deutsche Gesellschaft für Chirurgie, Mitteilung 5/96
im Sterbeprozess (bedingt durch hohes Alter oder konsumierende Krankheit) in kritisch-kranker Situation (absehbares Versagen der Intensivtherapie, Multiorgan- versagen) bei interkurrenter Krankheit mit fehlender Kommunikationsfähigkeit (apallisches Syndrom) bei Krankheiten ohne effektive Behandlungschance, bei Spätstadium eines inkurrablen Leidens Dr.med. M. Haschke
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„Nicht die Ökonomie gefährdet die Ethik in der Medizin
„Nicht die Ökonomie gefährdet die Ethik in der Medizin. Die Medizin gefährdet ihre eigenen Grundsätze, wenn sie die Ökonomie ignoriert. Die Bedingung für Ethik ist, dass man sie sich leisten kann.“ „Bedeutet nicht ein künstliches Hüftgelenk für den jährigen die gleiche Mobilität, wie ein Moped für den jährigen“ (Münch; Rhön-Klinikum; Deutscher Ärztetag ´2004) Dr.med. M. Haschke
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Ethos versus Management
Rahmenbedingungen von ärztlicher Tätigkeit ändern sich sprunghaft Wirtschaftliche Kriterien bei Therapieentscheidungen stellen ein Problem dar Ärztliche Entscheidungen „am Krankenbett“ werden wie Entscheidungen in Management und Verwaltung zum Thema ethischer Reflexionen. „Was ist eine angemessene Entscheidung?“ Dr.med. M. Haschke
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Arten von Vorausverfügungen
Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung (Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung, ´2004) Dr.med. M. Haschke
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„Patientenverfügungen“
Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages verabschiedete am 30. August 2004 den Zwischenbericht und aktualisierte die Ausführungen am 10. November 2004 „Patientenverfügungen“ Schriftlich vom Patienten dargelegte Willensbekun- dungen gelten nur dann, wenn seine Erkrankung irreversibel ist und nach ärztlicher Erkenntnis trotz medizinischer Behandlung sicher zum Tode führt. Verfügung von Demenzpatienten nur gültig, wenn noch eine andere zum Tode führende Erkrankung vorliegt. Dr.med. M. Haschke
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Gründe für geringe Anzahl von Patientenverfügungen
mangelndes Wissen der Patienten mangelnde Erfahrung der Ärzte mangelnde rechtliche Normierungen Verdrängung von Tod und Sterben Verunsicherung durch Fülle von Patientenverfügungs-Formularen Dr.med. M. Haschke
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„Natürlicher Wille“ „Bindung“ einer Patientenverfügung an Sterbebegleitungs – „Grundsätze“ ist problematisch. (Dörner, Hamburg ´2004, DÄ) Dr.med. M. Haschke
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Ethisches Dilemma bei der Entscheidungsfindung für Ernährungsmaßnahmen bei nicht zustimmungsfähigen geriatrischen Patienten! Dr.med. M. Haschke
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PEG – Sonden bei Hochbetagten: ein Fallbericht
Indikation: Notwendigkeit einer extraoralen Zufuhr von Flüssigkeit und/oder Nahrung schwerwiegende Komplikationen: < 1% Dr.med. M. Haschke
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Kasuistik Pat. K.S., 90 Jahre Dgn.: - Myokardinfarkt – grenzwertige Herzinsuffizienz - vaskuläre Demenz Soziale Situation: geriatrische Langzeiteinrichtung Befund: geringe Hilfestellung für die Verrichtungen des täglichen Lebens. Verlauf: progrediente Verschlechterung AZ Schluckstörungen Dehydration und Katabolismus PEG – Sonde und lokale Komplikationen Tod ein Jahr später an den Folgen einer Pneumonie ohne Besserung AZ Dr.med. M. Haschke
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Diskussion War Anlage PEG-Sonde gerechtfertigt?
Verbesserung der Lebensqualität? Berücksichtigung mutmaßlicher Patientenwille? Einbeziehung Angehöriger in die Entscheidungsfindung? Wie soll mit der Ernährungsproblematik Demenzkranker in Langzeitinstitutionen umgegangen werden? Dr.med. M. Haschke
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