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Einführungsveranstaltung für Studierende der Katholischen Religionslehre (Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule) Herzlich Willkommen!

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Präsentation zum Thema: "Einführungsveranstaltung für Studierende der Katholischen Religionslehre (Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule) Herzlich Willkommen!"—  Präsentation transkript:

1 Einführungsveranstaltung für Studierende der Katholischen Religionslehre (Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule) Herzlich Willkommen!

2 Allgemeine Informationen
Modularisierter Lehramtsstudiengang (Gymnasium) Abschluss: Staatsexamen Regelstudienzeit: 9 Fachsemester Das Studium umfasst insgesamt 270 ECTS-Punkte Davon werden im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre 105 ECTS-Punkte erworben Es werden 14 Module studiert

3 Allgemeine Informationen
Modularisierter Lehramtsstudiengang (Realschule) Abschluss: Staatsexamen Regelstudienzeit: 7 Fachsemester Das Studium umfasst insgesamt 210 ECTS-Punkte Davon werden im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre 72 ECTS-Punkte erworben Es werden 10 Module studiert

4 Allgemeine Informationen
Was bedeutet „modularisiert“? „Ein Modul bezeichnet einen Verbund von thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen“. → thematisch: Jedes Modul trägt einen bestimmten Titel. Zu jedem Modul gehört eine festgelegte Anzahl an Veranstaltungen, die inhaltlich zu diesem Titel passen. → zeitlich: Ein Modul erstreckt sich über 1, maximal 2 Fachsemester.

5 Allgemeine Informationen
Beispiel für ein zweisemestriges Modul: Modul P3: „Fachdidaktik Katholische Religionslehre“ Lehrveranstaltungen: „Religionsdidaktik 1 für Sekundarstufe“ P 3.1; WS „Religionsdidaktik 2 für Sekundarstufe“ P 3.2; SoSe „Fachdidaktik Katholische Religionslehre“ P 3 1. FS (WS) „Religions-didaktik 1 für Sekundar-stufe“ P 3.1 2. FS (SoSe) „Religions-didaktik 2 für Sekundar-stufe“ P 3.2

6 ECTS-Punkte (European Credit Transfer System)
Ein quantitatives Maß für Arbeitsbelastung Jeder ECTS-Punkt entspricht einem ungefähren Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Unter Arbeitsaufwand versteht man: Präsenzzeit in der Lehrveranstaltung Vor- und Nachbereitung der LV (Literaturarbeit) Vorbereitung auf die Prüfung (Lernen)

7 Wann bekommt man ECTS-Punkte gutgeschrieben?
Jeder Lehrveranstaltung ist eine bestimmte Summe an ECTS-Punkten zugeteilt. In der Regel: einer Veranstaltung mit 2 Semesterwochenstunden (SWS): ECTS-Punkte und einer Veranstaltung mit 1 SWS: 1,5 ECTS-Punkte. Wird eine Prüfung zur Lehrveranstaltung bestanden (Note 1,0 – 4,0), werden dem Studierenden diese ECTS-Punkte dem persönlichen Konto am Prüfungsamt gutgeschrieben. Mit Abschluss des Studiums sind im Fach Katholische Religionslehre exakt 105 (GY) bzw. 72 (RS) ECTS-Punkte erworben.

8 Struktur des Studiums:
Das Studium folgt dem Prinzip des aufbauenden Lernens. Zunächst werden Module studiert, die in die einzelnen Fächer der Katholischen Theologie einführen. Aufbauend dazu sind Module vorgesehen, die Ihr Wissen ergänzen und vertiefen.

9 Biblische Theologie (AT und NT)
Struktur des Studiums Die Module richten sich an den einzelnen Fächergruppen der Theologie aus: Biblische Theologie (AT und NT) Historische Theologie (Kirchengeschichte des Altertums, Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit, Bayerische Kirchengeschichte) Systematische Theologie (Dogmatik, Fundamentaltheologie, Moraltheologie und Sozialethik) Praktische Theologie (Liturgiewissenschaft, Religionspädagogik, Kirchenrecht, Pastoraltheologie) Fachdidaktik/Religionsdidaktik

10 Struktur des Studiums Freier Bereich: Der sogenannte „freie Bereich“ ist ein eigener „Punktepool“, der Studierenden die Möglichkeit der Schwerpunktsetzung eröffnet. Er umfasst für GY 6 ECTS-Punkte, für RS 12 ECTS-Punkte. Diese Punkte kommen zum Unterrichtsfach (105 bzw. 72 ECTS) hinzu. Die Punkte können sowohl im Fach Katholische Religionslehre als auch im anderen Unterrichtsfach erworben werden. Die ECTS-Punkte des freien Bereichs können auch auf beide Fächer verteilt werden. Die ECTS-Punkte sind formell dem 9. (GY) bzw. 7. (RS) FS zugewiesen. Die ECTS-Punkte können/sollen aber bereits früher im Studium erworben werden.

11 Spracherwerb für Lehramt Gymnasium:
Folgende Sprachen müssen bis zur Anmeldung zum Staatsexamen nachgewiesen werden: Latein (Latinum oder universitäre Prüfung) Altgriechisch (Graecum oder universitäre Prüfung) Studierende des Lehramt Realschule müssen für Kath. Religionslehre keine Sprachkenntnisse nachweisen.

12 Für den Erwerb des Latinums werden keine ECTS-Punkte vergeben.
Spracherwerb Für den Erwerb des Latinums werden keine ECTS-Punkte vergeben. Wer Griechisch nachholen muss, kann dafür ECTS-Punkte erwerben.  Der freie Bereich sieht das Modul WP 1 „Sprachkurs Altgriechisch“ vor. Mit Belegen des gesamten Moduls können die erforderlichen Griechischkenntnisse nachgewiesen werden. Mit Bestehen der Prüfungen werden 6 ECTS-Punkte erworben und der freie Bereich abgedeckt.

13 Spracherwerb Fehlende Sprachkenntnisse können über Sprachkurse an der Fakultät nachgeholt werden. Angebote können im online-Vorlesungsverzeichnis „LSF“ abgerufen werden. Werden Sprachkurse im Priesterseminar besucht, muss eine persönliche Anmeldung erfolgen! Die Anmeldung ist nicht über LSF möglich.

14  Zuständig hierfür ist der Studiendekan.
Spracherwerb Wer einen außeruniversitären Sprachkurs belegt, z.B. am Priesterseminar, muss sich die Prüfung anerkennen lassen.  Zuständig hierfür ist der Studiendekan.

15 Studienplan Studienplan: Die Satzung bildet den gesamten Studienverlauf und einen Studienplan für jedes Fachsemester ab. Jedem Fachsemester ist abhängig vom Lehramt eine bestimmte Anzahl an Lehrveranstaltungen im Umfang von exakt 12, 9 oder 6 ECTS-Punkten zugeordnet.

16 Studienplan → gleichmäßige Verteilung des „Workload“. → Zusammen mit allen anderen Fächern können so jedes Semester Veranstaltungen im Umfang von exakt 30 ECTS-Punkten besucht werden. → die Lehrveranstaltungen der Kombinationsfächer werden pro Fachsemester überschneidungsfrei angeboten. → es wird dringend empfohlen, den Studienplan einzuhalten.

17 Was passiert, wenn ich vom Studienplan abweiche?
Können in einem Fachsemester nicht die empfohlenen Lehrveranstaltungen besucht und die vorgesehenen Prüfungen abgelegt werden, bedeutet das nicht das „Aus“ für Ihr Studium. Abweichungen sind möglich, haben aber Konsequenzen.

18 müssen diese auf ein späteres Semester (Folgejahr) geschoben werden;
Studienplan Werden weniger Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen abgelegt, als vorgesehen: müssen diese auf ein späteres Semester (Folgejahr) geschoben werden; bedeutet dies einen entsprechend höheren Workload zu einem späteren Fachsemester (12/9/6 Punkte + x); kann dies zu einer Verzögerung/Verlängerung Ihres Studiums führen; kann die Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen nicht gewährleistet werden. Überschneidungsfreiheit nur für LV eines Fachsemesters!

19 Kann ich den Besuch von Modulen/Veranstaltungen vorziehen?
Studienplan Kann ich den Besuch von Modulen/Veranstaltungen vorziehen? Prinzipiell „ja“, jedoch nur bedingt zu empfehlen… Das Studium ist in Grundlagen, Aufbau und Vertiefung strukturiert. Ziehen Sie Module/Veranstaltungen vor, kann es sein, dass Sie nicht den notwenigen Wissensstand haben. Wenn Sie „schneller“ studieren wollen/müssen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienberatung auf. Achten Sie auf Ihren Workload sowie Ihr Zeitmanagement und überfrachten Sie Ihren Stundenplan nicht.

20 Besonderheit Begleitseminar:
Studienplan Besonderheit Begleitseminar: Wer sein studienbegleitendes Praktikum im Fach Religion absolviert, muss dazu verpflichtend ein Begleitseminar besuchen. Dieses ist im sogenannten freien Bereich (GY = Modul WP 2; RS = Modul WP 3) wählbar. Das Begleitseminar kann nur parallel zum Praktikum absolviert werden! Es wird sowohl im WS als im SoSe angeboten. Das Begleitseminar ist zwar im freien Bereich (GY= 9. FS; RS= 7. FS) verankert, gewählt werden muss es aber dann, wenn das Praktikum absolviert wird. Hier muss ggf. eine Abweichung vom Studienplan vorgenommen werden!

21 Woher weiß ich, was ich nächstes Semester studieren soll?
Studienplan Woher weiß ich, was ich nächstes Semester studieren soll? Auf der Homepage der Fakultät finden Sie unter dem Punkt „Studium“ – „modularisierte Studiengänge“ zu jedem Studiengang einen eigenen Unterpunkt „Studienpläne und Prüfungsübersichten“. Hier werden die Module und Lehrveranstaltungen aufgeführt, die Sie in den jeweiligen Fachsemestern studieren sollen. Der Unterpunkt „Übersichtsdokumente“ bildet in Modultabelle und Modulhandbuch den kompletten Studienverlauf ab.

22 Vorlesungsverzeichnisse - 2 Varianten:
Studienplan Mit dem Studienplan können Sie dann im Vorlesungsverzeichnis jedes Semester Ihren Stundenplan erstellen. Vorlesungsverzeichnisse - 2 Varianten: 1. Online Vorlesungsverzeichnis „LSF“ ( der LMU. Dies ist immer die aktuellste Version, der Sie alle wichtigen Informationen zu einer Lehrveranstaltung entnehmen können. Über LSF erfolgt auch das online-Belegen von Veranstaltungen und die Anmeldung zu Prüfungen!

23 2. Vorlesungsverzeichnis der Fakultät: Es enthält:
Studienplan 2. Vorlesungsverzeichnis der Fakultät: Es enthält: – Personenverzeichnis (Auskunft zu Lehrstühlen, Mailadressen, Sprechstunden). – Veranstaltungsteil mit gekürzten Inhalten, gegliedert nach Studiengängen. Zum Download auf der Homepage der Fakultät unter „Beliebte Links“.

24 Pflicht- und Wahlpflichtanteile
Pflicht- und Wahlpflichtanteile im Studium Auf Modulebene: Das Unterrichtsfach (GY und RS) beinhaltet ausschließlich Pflichtmodule. Diese Module müssen alle absolviert werden. Insgesamt werden 14 (GY) bzw. 10 (RS) Pflichtmodule studiert.

25 Pflicht- und Wahlpflichtanteile
Auf Veranstaltungsebene: 1. Pflichtlehrveranstaltungen: Alle Veranstaltungen eines Moduls müssen besucht werden. Achtung: Auch zu einer Pflichtlehrveranstaltung kann es ein Mehrfachangebot geben. z.B.: P 1.2 „Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten“ WS; 1. FS Die Veranstaltung P 1.2 muss abgelegt werden, es gibt dazu aber viele gleichwertige Kurse, von denen nur einer besucht werden muss.

26 Pflicht- und Wahlpflichtanteile
2. Wahlpflichtlehrveranstaltungen: Es sind Module vorgesehen, die sowohl Pflicht- als auch Wahlpflichtlehrveranstaltungen beinhalten. Am Beispiel für Lehramt GY: Modul P 7: Die Lehrveranstaltungen P 7.1 und P 7.2 sind verpflichtend zu belegen. P 7.1: „Aspekte des Antiken Christentums“ P 7.2: „Spezielle Themen der mittelalterlichen und neuzeitlichen Christentumsgeschichte“ Zum Modul gehören drei weitere Veranstaltungen, aus denen eine vorgegebene Anzahl gewählt wird:

27 Pflicht- und Wahlpflichtanteile
Aus den nachstehenden Veranstaltungen P – P ist eine Lehrveranstaltung zu wählen: P 7.3.1: „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 1“ P 7.3.2: „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 1“ P 7.3.3: „Seminar Bayerische Kirchengeschichte 1“

28 Pflicht- und Wahlpflichtanteile
Beispiel: Pflichtmodul P 7 Das Modul muss belegt werden. Die Lehrveranstaltungen P 7.1 – P 7.2 müssen belegt werden Aus den Veranstaltungen P – P muss eine gewählt werden – die Wahl steht dem Studierenden frei. P „Seminar Kirchengeschichte des Altertums 1“ ODER: P 7.3.2 „Seminar Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit 1“ P 7.3.3 „Seminar Bayerische Kirchen-geschichte 1“

29 Pflicht- und Wahlpflichtanteile
Woher weiß ich, wann ich eine Auswahlmöglichkeit habe? Achten Sie dazu bitte auf Ihren jeweiligen Studienplan, den Sie auf der Homepage abrufen können. Der Studienplan gibt Ihnen für jedes Semester an, aus welchen Veranstaltungen Sie wählen können!

30 Pflicht- und Wahlpflichtanteile
Prinzipiell können Sie immer mehr Veranstaltungen besuchen, als Sie müssen, aber: Bei Wahlpflichtlehrveranstaltungen ist immer angegeben, wie viele Veranstaltungen auszuwählen sind. z.B.: eine Veranstaltung aus P – P 7.3.3 Bitte halten Sie diese Auswahlvorgabe im Hinblick auf die Prüfungen ein. Es können nicht mehr Prüfungen abgelegt und ECTS-Punkte angerechnet werden, als für das Modul vorgesehen sind! Zu viel erbrachte Prüfungen werden nicht gewertet.

31 Abstrakte und konkrete Titel
Abstrakte und konkrete Veranstaltungstitel: Die Satzung bzw. die Studienpläne und Übersichtsdokumente auf der Homepage führen alle Module und Veranstaltungen mit festgelegten Titeln auf, die von Ihnen im Rahmen des Studiums besucht werden müssen.  Diese Veranstaltungstitel sind „abstrakt“. In der Praxis können die angebotenen Veranstaltungen andere, von der Satzung abweichende „konkrete“ Titel haben.

32 Beispiel aus dem aktuell 3. FS für RS:
Studienplan Beispiel aus dem aktuell 3. FS für RS: P 4.2: abstrakter Titel im Studienplan/in der Satzung: „Planungsseminar Katholische Religionslehre“ P 4.2 konkreter Titel in diesem Semester: „Einführung in den Religionsunterricht“

33 Abstrakte und konkrete Titel
Woher weiß ich, welche abstrakte Lehrveranstaltung zu welchem konkreten Titel gehört? Dazu nehmen Sie den passenden Studienplan der Homepage ( zur Hand, der immer die abstrakten Titel trägt. Im Vorlesungsverzeichnis werden 1. die abstrakten Modul- und Veranstaltungstitel aufgeführt. Diesen werden 2. die stattfindenden Veranstaltungen mit den konkreten Titeln 1:1 zugeordnet! Auf diese Weise können Sie auch jedes Semester Ihren Stundenplan erstellen.

34 Abstrakte und konkrete Titel

35 Belegen von Lehrveranstaltungen
Alle von der Fakultät angebotenen Veranstaltungen müssen vorab im online-Vorlesungsverzeichnis LSF über den sogenannten Modulbaum belegt werden! = Anmeldung zu Lehrveranstaltung (Vorlesungen, Seminare, Übungen, Lektürekurse). Dazu rufen Sie folgende Seite auf: Weitere Erklärungen zum Belegen finden Sie unter dem Punkt: Vorlesungsverzeichnis, Katholisch-Theologische Fakultät, modularisierte Studiengänge.

36 Belegen von Lehrveranstaltungen
Was passiert, wenn ich mich zu einer Veranstaltung nicht rechtzeitig (Belegfrist) angemeldet habe? Nach Ablauf der Belegfrist (für WS: – ) ist keine online-Anmeldung mehr möglich! In Ausnahmefällen können Sie nacherfasst werden: Wenden Sie sich dazu an die Studienberatung und: Geben Sie vollständigen Namen und Studiengang an. Geben Sie immer Ihre Matrikelnummer an!

37 Zu allen Lehrveranstaltungen werden Prüfungen abgelegt
Dazu gibt es zwei Varianten: Modulteilprüfungen Modulprüfungen

38 1. Modulteilprüfungen (MTP):
Zu jeder Lehrveranstaltung eines Moduls gibt es eine eigene Prüfung. Die Prüfung findet meist nach Abschluss der Lehrveranstaltung am Ende des Semesters statt.

39 P 1.1 „Einführung in die Geschichte des Antiken Christentums“
Prüfungen Beispiel: Modul P 1 „Einführung in die Historische Theologie I und in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens“: P 1.1 „Einführung in die Geschichte des Antiken Christentums“  Dazu wird am Ende des WS eine MTP abgehalten. P 1.2 „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und in die Grundlagen der Theologie“

40 Prüfungen 2. Modulprüfungen (MP): Ein Modul (und damit alle Lehrveranstaltungen eines Moduls) wird mit einer Prüfung abgeprüft. Die Modulprüfung findet am Ende des Moduls statt. Bei zweisemestrigen Modulen am Ende des 2. Semesters.

41 Beispiel P 3 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre I“
Prüfungen Beispiel P 3 „Fachdidaktik Katholische Religionslehre I“ P 3.1 „Religionsdidaktik 1 für Sekundarstufe“ – die Veranstaltung wird im WS gehört. P 3.2 „Religionsdidaktik 2 für Sekundarstufe“ – die Veranstaltung wird im SoSe gehört.  Beide Veranstaltungen werden im Rahmen einer Modulprüfung abgeprüft. Die Modulprüfung findet am Ende des SoSe statt.

42 Woher weiß ich, wann ich welche Prüfungen habe?
Auch dazu finden Sie Angaben im Dokument „Studienplan und Prüfungsübersicht“ zu Ihrem Studiengang auf der Homepage. Außerdem werden Sie darüber in der jeweiligen Veranstaltung durch den Dozenten informiert.

43 Bitte achten Sie auf Folgendes:
Prüfungen Bitte achten Sie auf Folgendes: • Eine Lehrveranstaltung wird oft für verschiedene Studiengänge der Katholischen Theologie angeboten. • Eine LV wird nicht für jeden Studiengang auf dieselbe Weise abgeprüft! • Was für Sie in dieser Lehrveranstaltung gilt, gilt nicht unbedingt für Ihren Kommilitonen/ Ihre Kommilitonin! • Wenn Sie Informationen austauschen oder einem anderen weiterhelfen wollen: fragen Sie nach dem Studiengang und schicken Sie „Ratsuchende“ in die Studienberatung.

44 Welche Prüfungsformen gibt es?
Prüfungen Welche Prüfungsformen gibt es? In der Satzung sind die Prüfungsmodalitäten festgelegt. Der Dozent wählt aus der Satzung eine Prüfungsform und den Umfang aus. Die Art der Prüfung (Klausur, mündliche Prüfung, Seminararbeit etc.) wird Ihnen nach Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. (Zielgruppe beachten!) Termin und Ort der Prüfung erfahren Sie per Aushang am Lehrstuhl mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.

45 Zu allen Prüfungen müssen Sie sich vorab anmelden!
Das Prüfungsamt gibt auf der Homepage die Frist zur Prüfungsanmeldung bekannt: Anmeldefrist für das WS für Prüfungen: Innerhalb dieser Frist melden Sie sich online über LSF zu Prüfungen an! Dazu gehen Sie auf der Startseite unter „Meine Funktionen“ auf den Link „Prüfungen an- und abmelden“. Die Prüfungsanmeldung funktioniert ganz ähnlich der Anmeldung zur Lehrveranstaltung!

46 Kann ich von Prüfungen zurücktreten?
Rücktritt: Sie gelten beim Prüfungsamt als nicht angemeldet. Innerhalb der Rücktrittsfrist können Sie problemlos wieder von Prüfungen zurücktreten – sich abmelden. Dies funktioniert ebenfalls online (analog zur Anmeldung zur Prüfung). Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ( – ) ist kein Rücktritt mehr möglich.

47 Eine Nacherfassung von Prüfungskandidaten ist nicht möglich!
Prüfungen Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich zu einer Prüfung anzumelden? Eine Nacherfassung von Prüfungskandidaten ist nicht möglich! Wer die Frist versäumt, kann sich erst zum nächsten Prüfungstermin wieder anmelden! Halten Sie deswegen die Frist unbedingt ein!

48 Seien Sie absolut pünktlich!
Prüfungen Ablauf von Prüfungen: Der Prüfungsstoff wird Ihnen vom Dozenten bekannt gegeben. Meist in der Lehrveranstaltung oder in der Sprechstunde – dies wird individuell geregelt. Seien Sie absolut pünktlich!

49 • Der Gebrauch nicht erlaubter Hilfsmittel gilt als Unterschleif.
Prüfungen Bei Klausuren: • Sollte Ihnen der Gebrauch von Hilfsmitteln (Bibel etc.) erlaubt sein, werden Sie vom Dozenten vorab informiert. • Der Gebrauch nicht erlaubter Hilfsmittel gilt als Unterschleif. • Auf dem Klausurblatt steht, wie Sie die Fragen zu beantworten haben. Halten Sie das unbedingt ein.  (z.B.) „beantworten Sie alle Fragen“ oder „Wählen Sie aus den nachstehenden 3 Fragen eine aus“ etc.

50 Sie erhalten von Ihrem Dozenten einen Abgabetermin.
Prüfungen Bei Seminararbeiten: Sie bekommen vom Dozenten ein Thema für eine Seminararbeit und erfahren den gewünschten Umfang der Arbeit. Sie erhalten von Ihrem Dozenten einen Abgabetermin. Dieser Termin ist auf jeden Fall einzuhalten!

51 Bewertung von Prüfungen:
• Die meisten Prüfungsleistungen werden benotet. • Einige Prüfungen werden mit bestanden/nicht bestanden bewertet. • Eine Prüfung ist bestanden, wenn Sie mit 4,0 oder besser bewertet wurde.

52 Was passiert, wenn ich zu einer Prüfung nicht antrete?
Prüfungen Was passiert, wenn ich zu einer Prüfung nicht antrete? Wenn Sie unentschuldigt fernbleiben, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wenn Sie am Tag der Prüfung erkrankt sind, benötigen Sie auf jeden Fall ein ärztliches Attest! Eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung reicht nicht aus! Schicken Sie dieses Attest unverzüglich (in den nächsten drei Tagen nach Prüfungstermin) an das Prüfungsamt:

53 Prüfungen PAGS (Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften) Geschwister-Scholl-Platz 1 Frau Andrea Pinker München Dem Attest ist ein ausgefülltes Formular (Beiblatt zum Attest) beizufügen, das Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes herunterladen können.

54 Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?
Prüfungen Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe? • Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, müssen Sie diese wiederholen. • Um Ihr Studium erfolgreich abzuschließen, müssen alle vorgesehenen Prüfungen bestanden sein. → Sie können alle Prüfungen im Rahmen der Maximalstudienzeit beliebig oft wiederholen.

55 Wann kann ich eine Prüfung wiederholen?
Prüfungen Wann kann ich eine Prüfung wiederholen? Möglichkeit 1: Wiederholung der Prüfung im Folgesemester (WS nicht bestanden - im SS wiederholen) ohne die LV nochmals zu besuchen. Diese Prüfungen werden in LSF im Vorlesungsverzeichnis der Fakultät – modul. Studiengänge – „Wiederholungsprüfungen – Termine und Räume“ veröffentlicht. Sie müssen sich eigenverantwortlich um diese Termine kümmern. Die Anmeldung erfolgt bei diesen Prüfungen entweder über LSF oder direkt an den Lehrstuhl. Den Modus der Anmeldung können Sie in LSF abrufen.

56 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in LSF.
Prüfungen Möglichkeit 2: Wiederholung der Prüfung zum Regeltermin ein Jahr später (WS nicht bestanden, WS wiederholen) mit der Möglichkeit, die LV nochmals zu hören. Diese Prüfungen werden durch Aushang am Lehrstuhl (wie Erstablegung) veröffentlicht. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich in LSF. Der Anmeldezeitraum ist derselbe wie der für die Erstablegung.

57 Wie erfahre ich, welche Note ich bekommen habe?
Prüfungen Wie erfahre ich, welche Note ich bekommen habe? Ihre Noten können Sie am Ende der vorlesungsfreien Zeit/ am Beginn des nächsten Semesters in LSF unter „Meine Funktionen“ „Noten“ einsehen.

58 Kann ich meine Klausuren einsehen?
Prüfungen Kann ich meine Klausuren einsehen? • Prinzipiell ja, wenn Sie das wünschen. • Wenden Sie sich an Ihren Dozenten und erkundigen Sie sich, wann „Einsichtnahme“ in die Klausuren erfolgen kann. • Der Zeitpunkt wird vom Dozenten festgesetzt.

59 Prüfungen Wann ist dies sinnvoll? • Wenn Sie „durchgefallen“ sind und sich nicht erklären können, warum…. • Wenn Sie eine schlechte Note bekommen haben und wissen möchten, was Sie besser hätten machen können.

60 Prüfungen Kann ich Prüfungen zur Notenverbesserung wiederholen? Nein, wenn eine Prüfung bestanden wurde, kann diese nicht wiederholt werden!

61 Missio Missio: • Wer katholische Religionslehre unterrichten möchte, braucht dazu die „kirchliche Unterrichtserlaubnis“, auch „Missio“ genannt. • Diese erwerben Sie nicht an der Universität, sondern indem Sie das Angebot und bestimmte verpflichtende Veranstaltungen des „Mentorats“ wahrnehmen. • Die Mentoren erreichen Sie in der Katholischen Hochschulgemeinde, Leopoldstr. 11, München

62 Weitere Hilfestellungen im Studium
Weitere Anlaufstellen an der LMU: Studieren mit Kind Studieren mit Behinderung Studieren mit einer chronischen Erkrankung Kontakt: Homepage der LMU – Link „Beratungs- und Servicestellen“

63 Beratungsstelle für Studierende chronischer Erkrankung
mit Behinderung und chronischer Erkrankung „Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert.“ Die Beratungsstelle bietet: Beratungsangebote und Hilfen im universitären Alltag für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Alle Unterstützungsangebote erfolgen vertraulich. Die Inanspruchnahme wird auf keinem offiziellem Bescheid oder Zeugnis dokumentiert. Einführungsveranstaltung am 29. September 2014, Uhr, Leopoldstraße 13a (Mensagebäude), Raum 042 Kontakt:

64 Weitere Hilfestellungen
Zentrale Studienberatung • Die zentrale Studienberatung hilft vor allem bei Fragen zu Doppelstudium, Studienortwechsel etc. • Dort erhalten Sie weitere Infos zu Fragen rund um Stipendien, Urlaubssemester… Lehrerbildungszentrum: Ansprechpartner Herr Karl Tschida!

65 Weitere Hilfestellungen
Fachstudienberatung • Die Fachstudienberatung steht Ihnen in den Sprechstunden bei Fragen zu Ihrem Studium zur Verfügung. • Sie sollten diese unbedingt aufsuchen, wenn Ihr Studium „aus der Bahn läuft“… • Sie können diese gerne aufsuchen, – wenn Sie wissen wollen, ob „alles glatt läuft“… – wenn Sie sonstige Sorgen rund ums Studium haben…

66 Sprechstunde der Studienberatung: Während des WS 2014-15:
Fachstudienberatung Sprechstunde der Studienberatung: Während des WS : Dienstags, 9-12 Uhr und mittwochs, Uhr in C 218. → Keine vorherige Anmeldung erforderlich! In der vorlesungsfreien Zeit: Siehe Aushang am Büro und auf der Homepage der Fakultät unter beliebte Links – Fachstudienberaterin. Bei „kurzen“ Anfragen:

67 Fachstudienberatung Von der Fachstudienberatung erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu Ihrem Studium per Mail. Diese Mails werden ausschließlich an Ihre campus-Mailadressen verschickt. Rufen Sie diese regelmäßig ab oder richten Sie eine Weiterleitung ein.

68 Erstsemesterbegrüßung
Herzliche Einladung an alle Studienanfänger zur Erstsemesterbegrüßung Am Dienstag, um 18 Uhr in F107 (Fakultätenzimmer) Es gibt auch was zu essen….

69 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Einen guten Start! Im Namen der Fakultät wünsche ich Ihnen einen guten Start ins Studium und alles Gute! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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