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Spielregeln für die Punktevergabe

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Präsentation zum Thema: "Spielregeln für die Punktevergabe"—  Präsentation transkript:

1 Spielregeln für die Punktevergabe
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Spielregeln für die Punktevergabe VV-ID melden Einwilligung zur Eintragung von Punkten Aufzeichnung von Anwesenheit (online) Aufzeichnung von Aufmerksamkeit (Bild) Passwort Zahlung der Seminargebühr Toni Zitzelsberger

2 Das Haftungsrisiko von Versicherungsvermittlern
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Das Haftungsrisiko von Versicherungsvermittlern Die eigene Registrierung können Sie ruhig schlafen ? Eine Information der Interessengemeinschaft selbständiger Versicherungskaufleute e.V. (Vertretervereinigung der ehemaligen Vereinten)

3 Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Themenübersicht: Die Protokollierungspflichten des Vermittler Rechtliche Grundlagen §11 VersVermV + § 61 VVG Praktische Hinweise Konkrete Haftungsbeispiele Ansprüche Rolle von Anwälten Reicht eine Freistellungserklärung Haftungsgrundlage des Kunden § 278 BGB Verbleibendes Risiko des Vermittlers Versicherungsmöglichkeiten Vorteile der Eigenregistrierung

4 Die Protokollierungspflicht des Vermittlers § 61 VVG
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Die Protokollierungspflicht des Vermittlers § 61 VVG Der Vermittler trägt die Verantwortung für das Protokoll !

5 Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Lt. Bafin Das Bafin verlangt ein Beratungsprotokoll in vier Stufen Zunächst muss der Versicherungsnehmer vom Versicherer über seine Bedürfnisse, Wünsche und persönlichen Verhältnisse befragt werden. Dies bildet die Grundlage für den dann in der zweiten Phase zu erteilenden Rat zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. In der dritten Phase müssen dem Versicherungsnehmer die Gründe für den ihm erteilten Rat mitgeteilt werden. In der abschließenden Phase ist der gesamte Verlauf des Beratungsgesprächs in einem Beratungsprotokoll schriftlich zu fixieren und dem Versicherungsnehmer auszuhändigen. Protokollierung ist auch während des Vertragsverhältnis notwendig ! Auch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ist ein Versicherer zur Beratung verpflichtet, soweit für diesen ein Anlass für eine Nachfrage und Beratung des Versicherungsnehmers erkennbar ist (vgl. § 6 Abs. 4 VVG). Insbesondere können sich derartige Beratungspflichten dann ergeben, wenn ein Versicherungsnehmer anzeigt, dass der Versicherungsfall eingetreten ist.

6 Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das freie Beratungsprotokoll als Chance ! Schreiben Sie Ihrem Kunden über welche Vertragsarten gesprochen wurde, und auch worüber nicht gesprochen wurde: „ Für unser heutiges Gespräch bedanke ich mich und möchte für Sie die wesentlichen Punkte nochmals festhalten: Anlass unseres Gespräches war die Anschaffung einer neuen Maschine in Ihrer Firma. Ihr Anliegen war es die Neuanschaffung in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Eine generelle Neubestimmung der Summe wurde nicht durchgeführt, da nach Ihrer Auskunft seit der letzten Neuordnung keine Anschaffungen erfolgten und die Summe richtig bestimmt war. Über die übrigen Betriebsversicherung, insbesondere der möglichen Absicherung für Maschinenbruch, haben wir nicht gesprochen „

7 Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Das freie Beratungsprotokoll als Chance ! Schreiben Sie Ihrem Kunden was konkret vereinbart wurde, geben Sie Verantwortung, die Sie nicht übernehmen können, an den Kunden ab ! „ Wir haben vereinbart die bisherige Versicherungssumme von ,- auf ,- zu erhöhen. Bisher besteht für Ihren Betrieb eine Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung. Die Risiken Sturm, Leistungswasser- Elementar und Ertragsausfall sollen wie bisher unversichert bleiben. Der Versicherungsschein zur Vertragsänderung sollte in den nächsten 3 Wochen bei Ihnen eintreffen. Bitte informieren Sie mich, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig oder mit abweichendem Inhalt zugestellt wird, damit ich Sie ggf unterstützen kann.

8 To – do Liste für die Agentur Aufwand soll dem Vertrag angemessen sein
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Das freie Beratungsprotokoll als Chance ! Nutzen Sie bei umfangreicheren Beratungen eine Matrix To – do Liste für die Agentur Vertragsart Gesprächsinhalt Ergebnis Feuerinhaltsversichung Prüfung der Summe Nach Ihren Angaben noch aktuell Betriebshaftpflicht Erweiterung auf Rückrufkosten, erweiterte Ökodeckung Rückrufkosten werden nicht gewünscht. Wir erstellen Vorschlag zu Ökodeckung Firmenrechtsschutz Erweiterung der bisherigen Deckung um Miet- und Straf-RS Sie wünschen dazu kein Angebot Zu weiteren Versicherungen erfolgte keine Beratung. Protokoll für nicht abge-schlossene Verträge und nicht geführten Gespräche Aufwand soll dem Vertrag angemessen sein

9 Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Wer hilft Ihnen wenn Sie ein Anwalt so anschreibt nachdem Sie versucht haben eine Flotte abzuwerben und sich nach den ersten Prämienangeboten die Renta deutlich verschlechtert hat, der Versicherer also sein Angebot nicht einhält

10 Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Und wenn er dann auch noch die Klage mit folgender Forderung einreicht :

11 Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Oder Sie konnten ein Risiko nicht unterbringen und haben es dem VN noch nicht gesagt

12 Das Haftungsrisiko des Vermittlers

13 Das Haftungsrisiko des Vermittlers

14 Das Haftungsrisiko des Vermittlers

15 Reicht hier die Freistellungerklärung ?
Das Haftungsrisiko des Vermittlers * Erfüllen Sie die Beratungspflicht vor Abschluß ? * Können Sie die umfassende Beratung während der Laufzeit gewährleisten ? * Erfüllen Sie die Beratungspflicht während der Laufzeit ? * Können Sie diese Dokumentation während der Nachhaftungszeit von 30 Jahren auch nachweisen ? Reicht hier die Freistellungerklärung ?

16 Freistellungserklärung der Allianz
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Keine Deckung für Beratung ohne Vertrag oder für Schadenbearbeitung Keine Deckung Ventilgeschäft Freistellungserklärung der Allianz 1. wir stellen Sie von der Haftung gegenüber Dritten frei, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden, bzw. verzichten bei eigener Inanspruchnahme Ihnen gegenüber auf einen Regress, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: a) Sie haben als unser hauptberuflicher Versicherungsvertreter eine Pflichtverletzung begangen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer Vermittlung von Versicherungsprodukten der Allianz-Gruppe oder anderen Produkten, die Gegenstand Ihres Vermittlungsauftrages sind (z.B. Bausparverträge) steht. Hiervon wird auch die Vermittlung von Versicherungen für ausländische Allianz-Gesellschaften umfasst. Nicht erfasst werden dagegen z. B. die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen des Ventilgeschäfts an Versicherungsgesellschaften, die nicht zur Allianz-Gruppe gehören, oder Ihre sonstigen Tätigkeiten. b) Die Pflichtverletzung wurde von Ihnen selbst oder von einem Ihrer Angestellten begangen. Nicht erfasst sind Handlungen Ihrer selbständigen (Unter)-Vermittler. c) Die Pflichtverletzung wurde fahrlässig begangen. Nicht erfasst wird vorsätzliches Handeln. d) Sie zeigen uns unverzüglich an, wenn Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Vermittlungstätigkeit für die Allianz Gesellschaften allein gegen Sie geltend gemacht werden, bevollmächtigen uns oder den betroffenen Allianz-Produktgeber zur Abwehr der Haftungsansprüche insbesondere auch zur Prozessführung und stellen uns die notwendigen Informationen zur Verfügung. Keine Zusage für Abwehrschutz ! Keine Deckung für Untervermittler

17 Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Sie haften bis zu 30 Jahre nach Beendigung Ihrer Tätigkeit können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Vertragspartner die Erklärung unverändert fortführt ?? Können Sie eine Aufhebung der Vereinbarung durch rückwirkenden Versicherungsschutz heilen ??

18 ? Das Haftungsrisiko des Vermittlers Rückwärtsdeckung ? Deckung
Betriebsaufgabe Fehlberatung = Schadentag Abschluß VHV Versicherung Kündigung Freistellungs- erklärung ?

19 Nennung des Passwortes
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Nennung des Passwortes

20 Was bedeutet die Freistellungserklärung - Der Haftungsanspruch des VN
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Was bedeutet die Freistellungserklärung - Der Haftungsanspruch des VN Regress eingeschränkt Versicherer § 278 BGB Erfüllungsgehilfe Lager des Versicherers Vertreter Eigenes Risiko Anspruch Anspruch Kunde mit Schadenersatzanspruch

21 Rechtliche Wirkung der Freistellungserklärung
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Rechtliche Wirkung der Freistellungserklärung Regress eingeschränkt Versicherer § 278 BGB Erfüllungsgehilfe Vertreter Lager des Versicherers Eigenes Risiko  Haftungsübernahme durch den Versicherer analog § 278 BGB Anspruch Anspruch  Regressverzicht durch den Versicherer Kunde mit Schadenersatzanspruch

22 Wie sieht die Praxis aus ?
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Wie sieht die Praxis aus ? Versicherer Anspruch $ Vertreter Lager des Versicherers Eigenes Risiko Anspruch Anspruch Der Versicherer Bewertet die Rechtslage Bewertet den Kunden Bewertet die Agentur $ $ Kunde hat Zahlungserwartung

23 Welche Rolle spielt der Vermögensschaden-Versicherer
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Welche Rolle spielt der Vermögensschaden-Versicherer Formuliert Haftungsgrundlage nach BGB Anspruch Volldeckung Versicherer Externer VHV Versicherer Anspruch Anspruch $ Vertreter Lager des Versicherers Eigenes Risiko Anspruch Zahlung Anspruch Zahlung von Ansprüchen außerhalb § 278 BGB Klärung der Rechtslage gegenüber dem Versicherer Bewertung des Versicherers dann 100 % nach Rechtslage Der Versicherer Bewertet die Rechtslage Bewertet den Kunden Bewertet die Agentur $ $ Kunde hat Zahlungserwartung

24 Die gängigen Anbieter zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Die gängigen Anbieter zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Rahmenvertrag VVA oder Einzelvertrag Rahmenvertrag für VVA - Südwest Rahmenvertrag über Mitgliedschaft ISV Vertretervereinigung selbständiger Versicherungskaufleute e.V. ehemals Vereinte Rahmenvertrag nur für BVK-Mitglieder

25 Angebote der ISV über die ERGO
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Angebote der ISV über die ERGO EU- konformer Versicherungsschutz mit Deckungssumme 1,5 Mio für §34f (1) ,5 Mio ( ,- für Finanzdienstleistungen) Nebentätigkeiten umfangreich versichert Unterstützung durch den Verein im Schadensfall Beitrag 325,- € netto

26 Das Haftungsrisiko des Vermittlers

27 Das Haftungsrisiko des Vermittlers

28 weiter Anbieter: BVK / HVR
Das Haftungsrisiko des Vermittlers weiter Anbieter: BVK / HVR nur in Verbindung mit Mitgliedschaft Beitrag ca 399,- netto Nur für VVA SW Beitrag aktuell 405,- € (nur Subsidiärdeckung) Deckungsvergleich auf

29 Warum lohnt sich eine eigene Registrierung nach § 34 d ?
Eigene Registrierung des Vermittlers Warum lohnt sich eine eigene Registrierung nach § 34 d ? ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

30 Echtes Ventilgeschäft rechtlich möglich
Eigene Registrierung des Vermittlers Das Haftungsrisiko Haftungsfreistellung und Regressverzicht für Einfirmenvertreter gelten auch für ungebundene Vermittler Ventilgeschäft jeder Art unproblematisch, da eigene Erlaubnis und eigen Deckung Echtes Ventilgeschäft rechtlich möglich ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

31 Prüfung der Zuverlässigkeit
Eigene Registrierung des Vermittlers Prüfung der Zuverlässigkeit Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt durch die IHK bei Erlaubniserteilung und Registereintrag. Prüfung nur bei begründetem Anlass. Der Erlaubnisträger (Versicherer) ist berechtigt und verpflichtet die Zuverlässigkeit laufend zu prüfen, es gelten die Spielregeln des Erlaubnisträgers . (z.B. Weiterbildung) Muss sich Überprüfung der Zuverlassigkeit gefallen lassen ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

32 Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden
Eigene Registrierung des Vermittlers Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden Wegen der eigenen Erlaubnis gibt es keine Probleme Um eine neue Erlaubnis zu erlangen ist der Vermittler auf die Austragung der bisherigen Registrierung angewiesen, Versicherer hat keinen Einfluss auf Berufsausübung ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

33 Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden
Eigene Registrierung des Vermittlers Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden Auszug Versicherungstipp 2 / 2012

34 Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden
Eigene Registrierung des Vermittlers Wegfall der Erlaubnis bei Ausscheiden Eine spätere Erlaubniserteilung könnte an den Voraussetzungen scheitern ? ….er darf in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung nicht einschlägig strafrechtlich verurteilt worden sein. Des Weiteren müssen seine finanziellen Verhältnisse geordnet sein, was in der Regel der Fall ist, wenn über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde und er nicht die eidesstattliche Versicherung bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - abgegeben hat. Er muss weiterhin nachweisen, über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt. Bestehende Erlaubnis macht Neuerteilung überflüssig ungebundener Vermittler gebundener Vermittler

35 Selbstverständnis und öffentliche Wahrnehmung
Eigene Registrierung des Vermittlers ungebundener Vermittler gebundener Vermittler Selbstverständnis und öffentliche Wahrnehmung Ungebundene Vermittler dokumentieren nach außen Ihre Qualifikation und Reputation Einzige Voraussetzung ist die Haftungsübernahme des Versicherers Unabhängigkeit in der Außendarstellung

36 Kosten für die Eigenregistrierung
Eigene Registrierung des Vermittlers ungebundener Vermittler Kosten für die Eigenregistrierung Kosten für die Erlaubnis, Führungszeugnis, Registerauszug ca € € Kosten für die eigene Registrierung ca € laufender Beitrag Vermögensschadenhaftpflicht Überschaubare Kosten für Registrierung Verbesserte Rechtsposition !

37 Zusammenfassung : Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Denken Sie an Ihre Haftungsrisiko - Auch Ihre Erben haften ! Verlassen Sie sich nicht auf die Freistellungserklärung Wählen Sie eine VH – Volldeckung ohne Einschränkung auf das Ventilgeschäft und ohne Subsidiärklausel Mit einer guten VH-Deckung ist die Eigenregistrierung kein großer Aufwand mehr Die eigene Registrierung macht Sie ein Stück unabhängiger !

38 Das Haftungsrisiko des Vermittlers
Weitere Informationen auf Hier finden Sie auch den Weg zur Eigenregistrierung beschrieben

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Das Haftungsrisiko des Vermittlers Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Unterlagen sind 10 Tage auf abrufbar. Bitte schicken Sie uns bei erstmaliger Seminarteilnahme die „Einwilligung zur Eintragung von Punkten. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr (14,- Mitglieder / 20,- € Gäste ) innerhalb von 10 Tagen. IBAN DE BIC SOLADES1VSS Vermerken Sie auf der Überweisung Name, Seminardatum und Passwort. Bei verspäteter Überweisung erfolgt kein Punkteeintrag. Alle Info´s finden Sie auf unserer Homepage


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