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Gutachterliche Bewertung von Unfallschäden

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Präsentation zum Thema: "Gutachterliche Bewertung von Unfallschäden"—  Präsentation transkript:

1 Gutachterliche Bewertung von Unfallschäden
Dr. Rainer Hepp Orthopädische Gutachtenpraxis Königstrasse 26 (EBC) 70173 Stuttgart Katschhof 3 c/o Praxis Dr.Blume 52062 Aachen The Squaire Business Center Flughafen 60549 Frankfurt

2 Was ist ein Unfall? Vor der medizinischen Begutachtung
steht die juristische Prüfung!

3 Gutachterliche Bewertung eines unfallbedingten Körperschadens
Ein unfallbedingter Körperschaden kann nur entstehen, wenn die unfallbedingten biomechanischen Belastungen die biologische Belastbarkeit der betroffenen Person übersteigen.

4 Unfallanalyse Welche Kräfte haben zu welchem Zeitpunkt wo und in welcher Richtung auf die betroffene Person eingewirkt?

5 Belastbarkeitsanalyse
Wie hoch war die Belastbarkeit (biomechanische Festigkeit) der Strukturen, die durch den Unfall belastet wurden?

6 War die unfallbedingte Belastung höher als die Belastbarkeit?
Falls ja: Entschädigung Falls nein: No pain, no gain! (Simulation) oder: Konkurrierende Ursachen/Gelegenheitsursache (Degeneration)

7 X.X., 48 J., m. Volleyball (Betriebssport) Sprintbewegung nach vorne, dabei „Knall“ im rechten Unterschenkel, sofort massiver Schmerz in der rechten Achillessehne, Fußsenkerschwäche rechts.

8 X.X., 48 J., m. „Adäquates Trauma” (im medizinischen Sinne!) oder „Gelegenheitsursache“ (Sozialrecht) Vorschaden? (privates Unfallrecht)

9 X.X., 48 J., m.

10 X.X., 48 J., m. Schönberger et al.: „Arbeitsunfall und Berufskrankheit“ Vorteile dieses Buchs: Nachteile dieses Buchs: Umfassend und präzise Umfassend und präzise Standard Standard „BG-Stallgeruch“

11 X.X., 48 J., m. Unfallanalyse Körpergewicht Größe der Kraft
Geschwindigkeit des Kraftaufbaus Zustand der Muskulatur Schuhwerk Bodenbeschaffenheit Raumtemperatur etc.

12 X.X., 48 J., m. Biologische Belastbarkeit der Achillessehne
1. Leichenversuche Verwesungs-/Fixierprobleme Keine Muskulatur Kein intaktes Nervensystem 2. Tierversuche „Der Mensch ist keine große Ratte und die Ratte ist kein kleiner Mensch“ (Prof. Dr. Erich Schöndorf, Professor für Umweltrecht, Bad Vilbel). 3. Vergleich mit „ähnlichen Unfällen“

13 Falls ja: Entschädigung
Falls nein: No pain, no gain/Konkurrierende Ursachen War die unfallbedingte Belastung höher als die Belastbarkeit? Welche Kräfte haben zu welchem Zeitpunkt wo und in welcher Richtung auf die betroffene Person eingewirkt? Unfallanalyse Wie hoch war die Belastbarkeit (biomechanische Festigkeit) der Strukturen, die durch den Unfall belastet wurden? „Belastbarkeitsanalyse“

14 Gutachterliche Bewertung eines unfallbedingten Körperschadens
A Kausale Betrachtungsweise B Phänomenologische Betrachtungsweise C Bewertung des Unfallschadens

15 Kausale Betrachtungsweise
1. Unfallanalyse Art und Größenordnung der Belastung Einwirkungsort - Welche Strukturen wurden belastet?

16 Kausale Betrachtungsweise
2.1 Symptome (subjektiv!) 2.2 Körperliche Untersuchungsbefunde 2.3 Technische Zusatzbefunde (Radiologie) 2.4 Therapierbarkeit und Verlauf 2.5 Teilhabestörungen 2.6 Verhalten im Rahmen der Begutachtung 2. Analyse der verletzten Person:

17 2.1 Symptome Schmerzen Gefühlsstörungen Mißempfinden Schwindel Ohrgeräusche Ängste etc.

18 Symptome sind subjektiv!

19 2.1 Symptome Rolle des medizinischen Sachverständigen bei der Bewertung von Symptomen

20 Plausibilitätsbetrachtung
Vergleich mit anderen Unfallopfern Epiphänomene/ Surrogatparameter Symmetrie der Funktionsstörungen Konstanz der Beschwerden Zeitlicher Verlauf der Beschwerdesymptomatik Therapierbarkeit der Beschwerden

21 2.2 Körperliche Untersuchungsbefunde
Wie zuverlässig? methodisch untersucherspezifisch Wie ausgeprägt? Wie spezifisch? Zeitlicher Verlauf? Vorschaden? Korrelation Untersuchungsbefund/Beschwerden?

22 Bewertung körperlicher Untersuchungsbefunde
Formale Qualifikation des Untersuchers Form der Dokumentation Schlüssigkeit der Befunde

23 2.3 Bildgebung Röntgen CT (Computertomografie) MRT (MRI,Kernspintomografie) Ultraschall Szintigrafie

24 2.3 Bildgebung Röntgen, CT (Computertomografie):
basiert auf Röntgenstrahlen - potentiell schädlich Gute Darstellung von Knochen Schlechte Darstellung von Weichteilen/Wasseransammlungen/Einblutungen MRT (MRI, Kernspintomografie) basiert auf Magnetwellen - potentiell unschädlich Schlechte Darstellung von Knochen Gute Darstellung von Weichteilen/Wasseransammlungen/Einblutungen

25 2.3 Bildgebung Ultraschall Szintigrafie
basiert auf Schallwellen - potentiell unschädlich Schlechte Darstellung von Knochen Gute Darstellung von Weichteilen/Wasseransammlungen/Einblutungen preisgünstig, schnell, weit verbreitet Szintigrafie basiert auf radioaktiven Strahlen - potentiell schädlich zeigt Knochenumbau an.

26 2.3 Bildgebung Nota bene: Jede radiologische Methode hat ihre Grenzen! „Radiologisch finden sich keine strukturellen Veränderungen“ bedeutet nicht, dass es keine strukturellen Veränderungen gibt!

27 2.3 Bildgebung Im Übrigen gibt es nicht nur unfallbedingte Strukturschäden, sondern auch unfallbedingte “Softwareschäden”.

28 2.4 Therapierbarkeit und Verlauf
„Crescendo-Decrescendo“ Ansprechen auf Therapie „Normaler zeitlicher Verlauf“

29 2.5 „Teilhabestörung“ Angemessene Arbeitsunfähigkeitsdauer Angemessene Auswirkungen im privaten Umfeld Keine Dauerfolgen bei geringem Körperschaden

30 2.6 Verhalten im Rahmen der Begutachtung
Anamnese Überbewertung des Unfalls? ständige Schuldzuweisungen/Rachegefühle „Externalisierung“ Untersuchung Überempfindlichkeit? Unerklärliche Beschwerden Inkonstanz der Befunde

31 B Phänomenologische Betrachtung
Wie war der Zustand der verunfallten Person vor dem Unfall? Wie war der Zustand der verunfallten Person nach dem Unfall? Ab wann war eine Veränderung nachweisbar? Gibt es „konkurrierende Ursachen“?

32 C Bewertung des Unfallschadens
Strukturelle Aspekte (ist) Funktionelle Aspekte (ist) Strukturelle Aspekte (soll / Therapie) Funktionelle Aspekte (soll / Therapie) „Coping“ Hilfsmittel Vorschaden

33 Weitere Informationsquellen
“Technisches Zusatzgutachten”?

34 Dr. med. X.X., 1937 erlitt Frau Dr. X.einen Verkehrsunfall. Frau Dr. X. schrie laut auf. Sie wich aktiv mit dem Oberkörper nach rechts aus „soviel wie ich konnte”. Keine Anstoßverletzungen. Schnittverletzungen am Oberschenkel. Unmittelbar nach dem Unfall war die Klägerin „sehr erschrocken“. Sie war „schockiert“. Sie zitterte am ganzen Leib. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie aber keine Schmerzen. Dann entwickelte sie zunehmende Schmerzen in der Nackenregion in Verbindung mit Kopfschmerzen.

35 Dr. med. X.X., 1937 Am folgenden Tag hatte sie Schmerzen im ganzen Körper. In den folgenden Wochen /Monaten abklingende Schmerzen. In den folgenden Wochen /Monaten abklingende Ängste. Frage: „HWS-Distorsion?”

36 2. Analyse der verletzten Person
Dr. med. X.X., 1937 Reichen die Informationen aus, um irgendeine Aussage zum Unfallmechanismus zu machen? Welche Kräfte haben zu welchem Zeitpunkt wo und in welcher Richtung auf die betroffene Person eingewirkt? War die Belastung eher geeignet oder eher ungeeignet, strukturelle Schäden zu verursachen? 2.1 Symptome (subjektiv!) 2.2 Körperliche Untersuchungsbefunde 2.3 Technische Zusatzbefunde (Radiologie) 2.4 Therpierbarkeit / Verlauf 2.5 Teilhabeströungen 2.6 Verhalten im Rahmen der Begutachtung 2. Analyse der verletzten Person 1. Unfallanalyse

37 2. Analyse der verletzten Person
Dr. med. X.X., 1937 Keine meßbare biomechanische Belastung! “delta-v” = 0 2.1 Symptome (subjektiv!) 2.2 Körperliche Untersuchungsbefunde 2.3 Technische Zusatzbefunde (Radiologie) 2.4 Therpierbarkeit / Verlauf 2.5 Teilhabeströungen 2.6 Verhalten im Rahmen der Begutachtung 2. Analyse der verletzten Person 1. Unfallanalyse

38 X.X., 1971 Unfall am Frage: Technisches Zusatzgutachten?

39 X.X., 1971 Medizinisch wenig Greifbares Nach dem Unfall 7 Wochen arbeitsunfähig

40 X.X., 1971 Technisch: Zeuge saß in VW Phaeton Auffahrendes Fahrzeug war klein. Auffahrgeschwindigkeit „10 bis 15 km/h“ Heckkollision mit breiter Überdeckung Sachschaden am Phaeton ca Euro

41 Technisches Gutachten?

42 Technisches Gutachten?
Biomechanische Belastung (technisches Gutachten) ++ + Biologische Belastbarkeit (Versuche mit Freiwilligen) = Verletzungswahrscheinlichkeit


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