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Die Finanz- und Vorsorgeberatung Vermögen bilden Pensionsplanung

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Präsentation zum Thema: "Die Finanz- und Vorsorgeberatung Vermögen bilden Pensionsplanung"—  Präsentation transkript:

1 Die Finanz- und Vorsorgeberatung Vermögen bilden Pensionsplanung
Vorsorgeplanung Anlageplanung

2 Finanz- und Vorsorgeberatung?
Was heisst Finanz- und Vorsorgeberatung? Planung der finanziellen Wünsche Vermögen bilden Steuern sparen Pension planen Vorsorgeplanung Anlageplanung Analyse der finanziellen Risiken Todesfall Invalidität Detailplanung/Detailanalyse Renditerwartung Risikobereitschaft Liquiditätsbedürfnisse Steuerliche Auswirkungen Budgetplanung Produkteberatung

3 Lebensphasen und Kernsegmente Vermögen bilden
Pensions- und Vorsorgeplanung Anlageplanung Jung, Single Verheiratet Vermögend Pension Vermögen bilden Pensions- & Vorsorgeplanung Anlageplanung Jung Single / Ledig ohne Kinder ohne Vorsorgedenken Konkubinat Familie / Kinder Vorsorgegedanke Vermögend Renditeorientiert Ordentlich Frühzeitig Anlagefonds Privat- vorsorge Anlagefonds Anlagefonds Einmaleinlagen Leibrenten BVG Rendite / Risiko Spar- versicherung Gemischte/Risiko Gebundene (3a) Gemischte Vers. Gebundene (3a) AHV Sparkonto Pensionierung

4 Vermögen bilden Wunsch/Ziel: Inhalt und zentrale Kriterien:
Sicher Vermögen bilden Definition des finanziellen Wunsches Zielkonflikt Rendite und Sicherheit Flüssigkeit Zeithorizont Produkteberatung Sicher Vermögen bilden Anlagefonds Renditemöglichkeiten +++++ Sicherheit + Versicherungsschutz Flüssigkeit +++ Rendite Spar- versicherung Rendite ++++ Sicherheit Versicherungsmöglichkeiten (je nach Wunsch) Flüssigkeit ++ Sicherheit Rendite / Risiko Sparkonto/ Lohnkonto Rendite Sicherheit ++++ Versicherungsschutz Flüssigkeit Flüssigkeit Pensionierung Verteilen Sie Ihre Investitionsmittel und profitieren Sie von den unterschiedlichen Produktvorteilen

5 Pensions- und Vorsorgeplanung
Wunsch/Ziel: Pensions- und Vorsorgeplanung Inhalt und zentrale Kriterien: Pensionsplanung Finanzieller Bedarf Zeitpunkt der Pensionierung Leistungen der Vorsorgewerke Problemfelder in der Pensionsplanung Kürzungen bei Vorbezug Invalidität Todesfall Produkteberatung Steueroptimierung Übersicht Vorsorgeplanung Erwerbsausfall Invalidität Todesfall Alter Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall KKV UVG BVG UVG BVG UVG BVG IV IV AHV AHV AHV

6 Anlageplanung Wunsch/Ziel: Inhalt und zentrale Kriterien:
Vermögen sicher anlegen Sicherheit Rendite Flüssigkeit Zeithorizont Finanzieller Bedarf Steueroptimierung Vermögenspyramide Futures Optionen Rendite Risiko Aktien Aktienfonds Gemischte Fonds Obligationen Rendite Sparversicherungen Einmaleinlagen Sicherheit Lohnkonto Sparkonto Flüssigkeit

7 Finanz- und Vorsorgecheck
Wunsch/Ziel: Finanz- und Vorsorgecheck Finanzielle Wünsche: Vermögen bilden Steuern sparen Pensionsplanung/Vorsorgeplanung Anlagen optimieren Finanzielle Risiken: Todesfall Invalidität Detailplanung/Detailanalyse: Betragliche Planung Renditerwartung, Risikobereitschaft Steuerliche Auswirkungen Produkteberatung Erwerbsausfall Invalidität Todesfall Alter Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall KKV UVG BVG UVG BVG UVG BVG IV IV AHV AHV AHV

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9 Sicher Vermögen bilden

10 Zentrale Fragen zum Vermögensaufbau
Definition: Finanzielle Wünsche (Autokauf, Immobilien, etc.) Zeitlicher Horizont Zielkonflikt: Rendite, Sicherheit, Flüssigkeit Betragliche Ziele Betragliche Bereitschaft Wahl der Produkte Aufteilung der Investitionen ……………………………………. Sicher Vermögen bilden Anlagefonds Renditemöglichkeiten +++++ Sicherheit + Versicherungsschutz Flüssigkeit +++ Rendite Rendite / Risiko Spar- versicherung Rendite ++++ Sicherheit Versicherungsmöglichkeiten (je nach Wunsch) Flüssigkeit ++ Sicherheit Sparkonto/ Lohnkonto Rendite Sicherheit ++++ Versicherungsschutz Flüssigkeit Flüssigkeit Pensionierung

11 Tipps zur sicheren Vermögensbildung Frühzeitig mit Sparen beginnen
Kleinere aber regelmässige Beiträge Mittel- bis langfristige Planung Verteilen der Investitionen Flüssigkeit sicherstellen Sicherheit vor Rendite Definition der finanziellen Wünsche Vermögenspyramide Futures Optionen Rendite Risiko Aktien Aktienfonds Gemischte Fonds Obligationen Rendite Sparversicherungen Einmaleinlagen Sicherheit Lohnkonto Sparkonto Flüssigkeit

12 Frühsparen lohnt sich! Frühsparer investiert CHF / Monat während 10 Jahren Das Kapital bleibt dannach im Anlagefonds zu 6 % liegen Sparbetrag nach 30 Jahren CHF Investiertes Kapital CHF Spätsparer beginnt mit dem Sparen 10 Jahre später Spätsparer investiert auch CHF / Monat aber während 20 Jahren Sparbetrag nach 20 Jahren CHF Investiertes Kapital CHF kleinere aber regelmässige Beiträge bauen langfristig auch Vermögen auf kleinere und regelmässige Investitionen belasten das Budget weniger Mittel- und langfristige Vermögensplanung birgt geringere Risiken als eine kurzfristige Planung

13 Vermögen aufbauen mit einer gemischten Sparversicherung
Sichere Kapitalanlage Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Sanfter Sparzwang Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente

14 gemischten Sparversicherung
Die Vorteile der gemischten Sparversicherung Sparkapital Sanfter Sparzwang Garantierte Verzinsung Sichere Kapitalanlage Rendite Steuerliche Vorteile Rückzugsmöglichkeiten (nach Karrenzfrist) Todesfallkapital Kreditinstrument Konkursprivileg Nachversicherungsgarantie Individuelle Zusatzversicherungen

15 Produktelösungen Vermögen bilden Sparversicherung Sparen 100

16 Warum mit einer Spar-/Lebens- versicherung Vermögen bilden?
Sicherste Geldanlage Garantierte Verzinsung, kein Kursrisiko Sanfter Sparzwang Steuerliche Vorteile Rückzugsmöglichkeiten (nach Karrenzfrist) Nachversicherungsgarantie Individuelle Zusatzversicherungen Kauftkrafterhaltung Notgroschen Übersicht Kaufkraft Aktien + 57% Sparversicherung + 25% Gold +21% Obligationen +3% Festgeld -15% Sparbuch -31% Werte nach Abzug Inflation und Steuern +57% +25% +21% +3% -15% -31%

17 Mittelfristig Vermögen bilden - Die Sparversicherung
Kernziele: Sicher Vermögen bilden Sanfter Sparzwang fördern Garantierte Verzinsung Steuerliche Vorteile geniessen Rückzugsmöglichkeiten (Karrenzfrist) Die gemischte Sparversicherung Überschuss Todesfallkapital Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition Prämienbefreiung bei Invalidität

18 Mittelfristig Vermögen bilden und Vorsorge für die Pension –
Die gestaffelte Versicherung Sparversicherung Todesfallversicherung Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Förderung des sanften Sparzwanges Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Überschussbeteiligung Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)

19 Berechnungsbeispiel – Sparen 300 (3600.--/Jahr)
Gemischte Sparversicherung Prämienbefreiung 12 Monate Ohne Erwerbsausfallrente Berechnungsbeispiele (Alter 25, männlich) nach 10 nach 15 nach 20 Jahren Jahren Jahren Auszahlungs- summe* Investitionen Ertrag * inklusive Überschussanteil Vorteile/Nutzen: Erträge Einkommens- und Verrechnungssteuerfrei Versicherungsschutz (Prämienbefreiung) Sanfter Sparzwang Sichere Geldanlage

20 Sparen 100/200/300 Gemischte Sparversicherung
Prämienbefreiung 12 Monate Ohne Erwerbsausfallrente Ungefähre Berechnungen Alter Sparen 100 ( /Jahr) Sparen 200 ( /Jahr) Sparen 300 ( /Jahr) nach nach nach nach nach nach 10 Jahren 20 Jahren 10 Jahren 20 Jahren 10 Jahren 20 Jahren in CHF in CHF in CHF in CHF in CHF in CHF - alle Summen ohne Gewähr (individuelle Klassifizierung aufgrund objektiver und subjektiver Risiken - alle Summen inklusive der Überschussanteile

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22 Pensions- und Vorsorgeplanung

23 Pensions- & Vorsorgeplanung – Die zentralen Kriterien
Pensionsplanung Zeitpunkt der Pensionierung Leistungen 1. und 2. Säule Finanzieller Bedarf Todesfall Finanzieller Bedarf der Hinterbliebenen Leistungen der Vorsorgewerke Invalidität Übersicht Vorsorgeplanung Erwerbsausfall Invalidität Todesfall Alter Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall KKV UVG BVG UVG BVG UVG BVG IV IV AHV AHV AHV

24 Die zentralen Kriterien
Pensionsplanung – Die zentralen Kriterien Zentrale Kriterien: Ordentliche Pensionierung Frühzeitige Pensionierung Die Leistungen der 1. Säule AHV Die Leistungen der 2. Säule BVG Kürzungen bei Vorbezug Änderungen im Sozialversicherungssystem Finanzieller Bedarf Individuelle Vorsorge (3. Säule) Steueroptimierung Übersicht Pensionseinkommen 1. Säule AHV Einfache Altersrente CHF — Altersrente Partner CHF 2. Säule BVG Altersrente CHF 2. Säule BVG Altersrente Partner CHF 3. Säule Rente aus Kapital CHF Totales Einkommen nach Pensionierung CHF 1. Säule AHV 2. Säule BVG 3. Säule Privat

25 Pensionsplanung - Die Problemfelder Problemfelder u.a.: Pensionsalter
Ungünstige Alterstruktur AHV Umlageverfahren AHV; kein Zinstragendes sparen Mindestverzinsung BVG Reduktion Rentenumwandlungssätze BVG keine Mindestgarantien im überobligatorischen Bereich BVG Beispiel Pensionseinkommen Mann 35 Jahre, alleinstehend, Pension mit 65 Aktuelles Jahreseinkommen CHF – (inkl. Nebeneinkünfte) Monatseinkommen im Durchschnitt CHF (inkl. Nebeneinküfte) Leistungen aus 1. Säule AHV: Maximalrente CHF — Leistungen aus 2. Säule BVG: Altersrente CHF Leistungen aus 3. Säule: Keine CHF — Totales Pensionseinkommen CHF in % % Differenz zu bisherigem Einkommen CHF

26 Früh sparen lohnt sich! Ziel: mit Alter 65 Auszahlung von CHF — Alter 25: Investition monatlich ca. CHF — Alter 50: Investition monatlich ca. CHF — Früh sparen lohnt sich! Alter Frühsparer Spätsparer

27 Die finanziellen Risiken
Todesfall Erwerbsausfall Invalidität Invalidität Krankheit Invalidität Unfall 100% 100% 2. Säule UVG KKV UVG 2. Säule BVG 1. Säule IV 1. Säule IV Tag Tag Todesfall Krankheit Todesfall Unfall 100% 100% 2. Säule BVG 2. Säule UVG 2. Säule BVG 2. Säule UVG 1. Säule AHV 1. Säule AHV 1. Säule AHV 1. Säule AHV Mit Kinderrenten ohne Kinderrenten Mit Kinderrenten ohne Kinderrenten

28 Vorsorgelösungen Gemischte Versicherung Gestaffelte Versicherung
Gebundene Vorsorge Todesfallversicherungen Erwerbsausfallrente

29 Die Gemischte Versicherung
als gebundene oder freie Vorsorge Sparversicherung Todesfallversicherung Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Förderung des sanften Sparzwanges Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Überschussbeteiligung Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)

30 Die gestaffelte Versicherung
als freie Vorsorge Sparversicherung Todesfallversicherung Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Förderung des sanften Sparzwanges Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Überschussbeteiligung Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)

31 Gemischten Versicherung
Die Vorteile der Gemischten Versicherung Sparkapital Sanfter Sparzwang Garantierte Verzinsung Sichere Kapitalanlage Rendite Steuerliche Vorteile Rückzugsmöglichkeiten (nach Karrenzfrist) Todesfallkapital Individuelle Zusatzversicherungen Kreditinstrument Konkursprivileg Nachversicherungsgarantie

32 Todesfallversicherung
Die konstante Todesfallversicherung als freie oder gebundene Vorsorge konstantes Todesfallkapital Absichern der Hinterbliebenen Prämienbefreiung bei Invalidität Erwerbsunfähigkeitsrente als Zusatzversicherung Überschussansammlung Möglichkeit der Überschussverrechnung Überschuss Todesfallkapital Versicherungs- summe Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität

33 Todesfallversicherung
Die sinkende Todesfallversicherung als freie oder gebundene Vorsorge sinkendes Todesfallkapital Absichern der Hinterbliebenen Prämienbefreiung bei Invalidität Erwerbsunfähigkeitsrente als Zusatzversicherung Überschussansammlung Möglichkeit der Überschussverrechnung Überschuss Todesfallkapital Versicherungs- summe Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität

34 Die Erwerbsausfallversicherung
als gebundene oder freie Vorsorge Wartefrist ab 3 Monaten Prämienbefreiung bei Invalidität als Hauptversicherung als Zusatzversicherung zu anderen Tarifen Erwerbsaufall- rente Investition Warte- frist Prämienbefreiung bei Invalidität

35 Die Gebundene Vorsorge (3a) - Nutzen & Einsatzmöglichkeiten
Nutzen der gebundenen Vorsorge: Steuern sparen Pension absichern Absichern der Familie Absichern bei Invalidität Planung von Wohneigentum Amortisieren Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)

36 Gebundene / Freie Vorsorge
Die Unterschiede Gebundene / Freie Vorsorge Gebundene Vorsorge Freie Vorsorge Investitionen können vom Einkommen in Abzug gebracht werden Angestellte bis CHF Selbständige bis CHF Vertragsdauer Altersleistungen dürfen frühstens 5 Jahre vor Erreichen des AHV- Alters ausbezahlt werden Rückzug Nur unter gewissen Bedingungen Verpfändung Nur zur Sicherstellung einer Hypothek Abtretung Nicht möglich Begünstigung Begrenzt Einkommenssteuer Erlebensfall ja Todesfall ja Invalidenrenten ja Vermögenssteuer nein Investitionen können nicht vom Einkommen in Abzug gebracht werden Vertragsdauer frei wählbar Rückzug möglich, nach Karenzfrist Verpfändung möglich Abtretung Begünstigung Einkommenssteuer Erlebensfall nein Todesfall ev. Erbschaft Invalidenrenten ja Vermögenssteuer Ja, Rückkaufswert

37 Steuern sparen mit der gebundenen Vorsorge Steuersparberechnung:
Jährliche Investition in Säule 3a: CHF Ohne Säule 3 a Mit Säule 3 a Steuerbares Einkommen CHF CHF Steuer für dieses Einkommen CHF CHF Steuerersparnis pro Jahr CHF Angenommen die jährliche Steuerersparnis wird zu 4 % angelegt. Wie sieht die Wertentwicklung aus? nach zwei Jahren CHF nach drei Jahren CHF nach fünf Jahren CHF nach acht Jahren CHF nach zehn Jahren CHF

38 Bank oder Versicherung?
Flexible Einzahlungen Gute Rendite Versicherung: Fixe Einzahlungen Garantierte Rendite Versicherungsschutz Prämienbefreiung Bank Versicherung

39 Amortisieren mit der gebundenen Vorsorge Direkte Amortisation
Merkmale: Schuldzinsen Baramortisation kein Versicherungsschutz Indirekte Amortisation Merkmale: Schuldzinsen Amortisation in Säule 3 Versicherungsschutz Auswirkungen der direkten Amortisation: Auswirkungen der indirekten Amortisation: Sinkende Hypothek Konstante Hypothek Sinkende Hypothekarzinsen Konstante Hypothekarzinsen Steigende Steuerbelastung Konstante Steuerbelastung

40 Die Begünstigung Freie Vorsorge (Säule 3b): Begünstigung frei wählbar
Begünstigungsprivileg Gebundene Vorsorge (Säule 3a): Begünstigung eingeschränkt Veränderung der Reihenfolge ab Punkt 3 Erbvertrag zwingend Im Erlebensfall: Der Versicherungsnehmer Im Todesfall: 1. Der überlebende Ehegatte 2. direkte Nachkommen sowie Personen, für deren Unterhalt die verstorbene Person in massgeblicher Weise aufgekommen ist 3. die Eltern 4. die Geschwister 5. die übrigen Erben

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42 Anlageplanung Sicherheit und Rendite

43 Anlageplanung 50 + Zentrale Kriterien: Sicherheit Rendite Flüssigkeit
Finanzieller Bedarf Steueroptimierung Produktmöglichkeiten: Einmaleinlagen Leibrenten Prämiendepot Vermögenspyramide Futures Optionen Rendite Risiko Aktien Aktienfonds Gemischte Fonds Obligationen Rendite Sparversicherungen Einmaleinlagen Sicherheit Lohnkonto Sparkonto Flüssigkeit

44 Die zentralen Fragen in der Anlageplanung 50 +
Wie lege ich mein Erspartes an In welche Produkte lege ich mein Geld an Sicherheit der Anlagen Rendite/Risikobereitschaft Steuerliche Auswirkungen Flüssigkeit Finanzielle Wünsche im Alter Ordentliche Pensionierung mit 65/63 Frühzeitige Pensionierung

45 Die Kaufkraft Wie behält Ihr Erspartes Ihren Wert?
Viele Geldanlagen bringen netto nur Verluste. +85% Aktien + 85% Sparversicherung + 25% Gold +9% Obligationen +3% Festgeld -15% Sparbuch -31% Wert , netto abzüglich Inflation und Steuern Quelle JML +25% +9% +3% -15% -31%

46 Anlageplanung- Anlagelösungen Einmaleinlagen Leibrenten

47 Die Einmalprämienversicherung
Kapitalanlage mit Sicherheit Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Steuerliche Vorteile, keine Einkommenssteuer falls: - Laufzeit über 5 Jahre - Auszahlung über 60 Jahre - Abschluss vor dem 66 Altersjahr - genügend Vorsorgeschutz vorhanden - Versicherungsnehmer auch versicherte Person ist Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition

48 Einmalprämienversicherung
Die Vorteile der Einmalprämienversicherung Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung Optimierung und Diversifikation des Portfolios Steuerliche Vorteile (*Bedingungen müssen erfüllt sein) Rückzugsmöglichkeiten (Karrenzfristen) Kreditinstrument Konkursprivileg Erbrechtliche Vorteile Begünstigungsprivileg

49 Sparbüchlein/Einmaleinlage
Produktevergleich Sparbüchlein/Einmaleinlage Kapital CHF — Dauer 10 Jahre Sparbüchlein mit 2.5 % Zins Einmaleinlage mit 2.0 % technischem Zinssatz Berechnung Sparbüchlein mit 2.5 % (!) Zins: Jahr Kapital Zinssatz Brutto- Ver.rech.- Netto- Einkommens- zins steuer zins steuer (35%) (20% Grenzs.) % % % % % % % — % % % Total Vergleichsberechnung: Sparbüchlein Einmaleinlage Investiertes Kapital — Schlusskapital inklusive Bruttozins/Überschussanteil — - Verrechnungssteuer 35% — Schlusskapital inklusive Nettozins — - Einkommenssteuer (20% Grenzsteuersatz) — Nettokapital nach Einkommens-/Verrechnungssteuer —

50 Leibrentenversicherung
Die sofort beginnende Leibrentenversicherung Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Lebenslange Rente Steuerliche Vorteile Mit oder ohne Rückgewähr möglich Flexible Gestaltung (ein oder zwei Leben) Mit Einmalprämie finanzierbar Vertragsabschluss ohne Gesundheitsnachweis Jährliche Rente Investition/ Einmaleinlage

51 Leibrentenversicherung
Die aufgeschobene Leibrentenversicherung Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Lebenslange Rente Steuerliche Vorteile Mit oder ohne Rückgewähr möglich Flexible Gestaltung (ein oder zwei Leben) Mit Einmalprämie oder Jahresprämie finanzierbar Vertragsabschluss ohne Gesundheitsnachweis Jährliche Rente Investition/ Einmaleinlage oder Jahresprämie

52 Leibrentenversicherung
Die Vorteile der Leibrentenversicherung Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung Flexibel in der Gestaltung (ein oder zwei Leben) Optimierung und Diversifikation Ihres Porfolios keine Verwaltungs- und Entscheidungsaufgaben Erbschaftsprivileg Begünstigungsprivileg Konkursprivileg Lebenslange Rente Steuerliche Vorteile - nur 40% der Rente ist steuerliches Einkommen - Kapital in den meisten Kantonen steuerfrei Vertragsabschluss ohne Gesundheitsnachweis

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54 Die Sozial- versicherungen im Überblick

55 Die drei Säulen 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge AHV IV
EO ALV Existenz- sicherung 2. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG Lebens- haltung 3. Säule Private Vorsorge Säule 3 a Freie Vor- sorge Individual- vorsorge

56 1. Säule – AHV/IV Ziel der 1. Säule: Existenzsicherung Umlageverfahren
Beitragspflicht ab dem 18. Altersjahr Alter Altersrente Pensionierten- Kinderrente Invalidität Invalidenrente Kinderrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente Durchschnittliches Einkommen hat bis zur Höhe von CHF Einfluss auf die Leistungen.

57 2. Säule - BVG Ziel der 2. Säule: gewohnte Lebenshaltung sichern
Kapitaldeckungsverfahren Alter Altersrente/ Alterskapital Pensionierten- Kinderrente Invalidität Invalidenrente Kinderrente Todesfall Witwenrente Witwenab- findung Waisenrente Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt ab CHF Minimalverzinsung 2.5%

58 2. Säule - UVG Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten
Arbeitnehmer gegen: Berufsunfälle Berufskrankheiten Nichtberufsunfälle (>8 Stunden) Pflegeleistungen Ärztliche Behandlung Spitalaufenthalt Kuren Hauspflege Invalidität Taggeld 80 % ab 3. Tag Invalidenrente Integritäts-/ Hilflosenleistung Todesfall Witwenrente Witwerrente Halbwaisenrente Vollwaisenrente Kostenvergütung Rettungskosten Transportkosten Bergungskosten Bestattungskost.

59 Die Grenzbeträge Minimale einfache Altersrente AHV CHF 12 900.—
IV Minimale einfache Altersrente AHV CHF — Maximale einfache Altersrente AHV CHF — Ehepaaraltersrente (150% v. Maximum) CHF — UVG Maximaler UVG Lohn CHF — Maximale UVG Rente CHF — BVG Mindestjahreslohn BVG CHF — Koordinationsabzug BVG CHF — Obere Limite Jahreslohn BVG CHF — Maximaler koordinerter Lohn BVG CHF — Minimaler koordinierter Lohn BVG CHF — Säule 3 a Gebundene Vorsorge mit 2. Säule CHF Gebundene Vorsorge ohne 2. Säule CHF (max. 20% des Einkommens)

60 Überblick Sozialversicherungen
Obligatorisch versicherte Personen Prämienberechnung Heilungskosten Hilfsmittel AHV IV Personen mit… - Wohnsitz Schweiz - Erwerbstätigkeit in d. Schweiz - Freiwillige Versicherung für Auslandschweizer Einkommen hat bis Fr – Einfluss auf Leistungen Alle Erwerbstätigen ab dem 18. Altersjahr. Arbeitnehmer: Einkommen bis Fr je 6.05% über Fr je 5.05% Selbständigerwerbende: Sinkende Beitragsskala 5.116% bis 9.5% Hilfsmittel: - Fuss- und Beinprothesen - Fahrstühle - Hörapparate,Sprechhilfegeräte - Hauspflege (Eingliederung) - Hilfsmittel gemäss bundes- rätlicher Liste Heilungskosten: - bei Geburtsgebrechen bis 20 - bei Eingliederungsmaßnahmen UVG Arbeitnehmer: - Berufsunfälle - Berufskrankheiten - Nichtberufsunfälle (+8h/Wo.) Selbständigerwerbende: - Freiwillige Versicherung Versicherter Jahreslohn: - Maximal Fr Arbeitnehmer: Prämien abgestuft nach Berufstätigkeit und Gefahren- klassen: Prämien NBU -> Arbeitnehmer Prämien BU -> Arbeitgeber Selbständigerwerbende: Freiwillige Versicherung Heilungskosten: - bei Berufskrankheiten - bei Unfällen - Allgemeine Abteilung, ohne SB Hilfsmittel: - gemäss bundesrätlicher Liste - Beiträge an Reise-, Transport-, Rettungs- und Hauspflege- kosten BVG Arbeitnehmer: für den koordinierten Lohn: Obere Limite Fr — Koord.abzug Fr — Vers. J.Lohn Fr — Minimum Fr — Selbständigerwerbende: Freiwillige Versicherung Altersgutschriften (ab 25): - 7% bis 18% vom koord. Lohn Risikoprämien: - zirka 3% vom koord. Lohn Sondermassnahmen: - abgeschafft per Sicherheitsfonds: - 0.1% vom koord. Lohn Arbeitnehmer bezahlt höchstens die Hälfte des Aufwandes Keine Heilungskosten Keine Hilfsmittel KV Obligatorium für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz - Obligatorium gilt für die Krankenpflegeversicherung - Anmeldung inner drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt Krankenversicherung: Differenzen nach Wohnort und Krankenkasse Krankentaggeldvers. (KKV): Beiträge vom betriebsarten- klassifikation abhängig. Arbeitnehmer können an den Prämienkosten beteiligt werden Heilungskosten: - Krankheitsbedingt - Unfallbedingt wenn nicht UVG - Zusatzversicherungen Halbprivat/Privatabteilung

61 Überblick Sozialversicherungen
Invalidität Todesfall Alter AHV IV Invalidenrente IV: - Wartefrist in der Regel 1 Jahr - Maximalrente CHF — ab 40% IV-Grad -> Viertelsrente ab 50% IV-Grad -> Halbe Rente ab 60% IV-Grad -> Dreiviertelsr. ab 70% IV-Grad -> Vollrente Kinderrente: - bis 18/25 (Ausbildung) - Maximalrente CHF Witwenrente - Witwe mit Kindern, - ohne Kinder: 45 Jahre und 5 Jahre verheiratet - Maximalrente CHF — Witwerrente: - bis z. 18. Aj. jüngstens Kindes Kinderrenten: - bis 18/25 (Ausbildung) - Maximalrente CHF Rentenalter Mann: 65 Jahre Rentenalter Frau: 63 Jahre Altersrente: - Maximalrente CHF — Altersrente / Ehepaare: - Splitting, max. CHF — Kinderrente: - bis 18/25 (Ausbildung) UVG Taggeld: - 80% ab 3. Tag - Maximum CHF Invalidenrente UVG: - Vollrente 80% vom Lohn - Maximum CHF — - Komplementärrente zur IV 90% des letzten Jahreslohnes Witwenrente: - 40% vom versicherten Lohn Witwerrente: Halbwaisenrente: - 15% vom versicherten Lohn Vollwaisenrente: - 25% vom versicherten Lohn Besteht kein Anspruch auf Witwenrente: -> Abfindung von 1-5 Jahresrenten (nach Ehedauer) Allfällige Invalidenrente UVG wird über das AHV-Alter hinaus ergänzend weiter ausgerichtet BVG Invalidenrente BVG: ab 40% IV-Grad -> Viertelrente ab 50% IV-Grad -> Halbe Rente ab 67% IV-Grad -> Volle Rente Berechnung: Aufgerech. AK o. Zins x 6.8% Kinderrente BVG: - 20% der Invalidenrente Witwenrente: - 60% der Invalidenrente BVG oder laufenden Altersrente Witwerrente: Waisenrente: - 20% der Invalidenrente BVG Besteht kein Anspruch auf Witwenrente: -> Abfindung von 3 Jahresrenten Altersrente BVG: - Altersgutschriften x 6.8% Kinderrente BVG: - Altersgutschriften x 1,44% KV Obligatorium für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz - Obligatorium gilt für die Krankenpflegeversicherung - Anmeldung inner drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt Eventuell Kapitalleistungen, je nach Vereinbarungen Keine Altersleistungen aus der Krankenversicherung

62 Versicherte Personen AHV IV UVG BVG KV
Obligatorisch versichert sind unter anderem: Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Personen mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz Freiwillige Versicherung für Auslandschweizer UVG Arbeitnehmer Obligatorisch versichert sind die Arbeitnehmer gegen: - Berufsunfälle - Berufskrankheiten - Nichtberufsunfälle (mindestens 8 Wochenstunden) Die Versicherung endet 30 Tage nach Aufhören des halben Lohnanspruches. Abredeversicherung für 180 Tage möglich Selbständig-Erwerbende Freiwillige Versicherung Arbeitslose Obligatorische Versicherung bei Taggeldanspruch BVG Arbeitnehmer Obligatorisch versichert sind die Arbeitnehmer für den koordinierten Lohn: Obere Limite Jahreslohn: CHF Koordinationsabzug: CHF Versicherter Jahreslohn: CHF — Selbständig-Erwerbende Freiwillige Versicherung KV Obligatorium für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Obligatorium gilt für die Krankenpflegeversicherung Anmeldung innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt

63 Prämienberechnung AHV IV UVG BVG KV Arbeitnehmer
Lohn bis CHF ,1 % vom AHV Lohn (Arbeitnehmer: 6,05%) Lohn über CHF ,1 % vom AHV Lohn (Arbeitnehmer: 5,05%) Selbständigerwerbende Sinkende Beitragsskala zwischen 5,116% bis 9,50 % vom AHV pflichtigen Einkommen (Rein-Erwerbseinkommen ohne Wertschriftenertrag oder ähnliches) UVG Arbeitnehmer (Prämien in % vom AHV-Lohn bis höchstens CHF ) - Prämien Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zulasten Arbeitnehmer - Prämien Berufsunfallversicherung (BU) zulasten Arbeitgeber Selbständigerwerbende Freiwillige Versicherung, je nach Berufszweig BVG Altersgutschriften - ab 25. Altersjahr - 7% bis 18% vom koordinierten Lohn Männer Frauen Beitrag % vom koord. Lohn % vom koord. Lohn % vom koord. Lohn % vom koord. Lohn Risikoprämie zirka 3 % vom koordinierten Lohn Sondermaßnahmen Abgeschafft per Sicherheitsfonds 0,1% vom koordinierten Lohn Arbeitgeber bezahlt mindestens die Hälfte, Arbeitnehmer bezahlt höchstens die Hälfte des Gesamtaufwandes BVG KV Differenzen nach Wohnort und Krankenkasse Prämienverbilligungen für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen

64 Wer bezahlt Heilungskosten und Hilfsmittel?
AHV IV Hilfsmittel - Fuss- und Beinprothesen - Fahrstühle - Hörapparate - Sprechhilfegeräte - Bei Ergänzungsleistungen auch Zahnarzt - Hauspflege (Eingliederung) - Hilfsmittel gemäss bundesrätlicher Liste - Reisekosten Heilungskosten - Medizinische Massnahmen für Behandlung von Geburtsgebrechen gemäss besonderer Liste bis zum 20. Altersjahr - Medizinische Massnahmen für die berufliche Eingliederung UVG Heilungskosten Bei Berufskrankheiten oder Unfällen Allgemeine Abteilung, keine Kostenbeteiligung des Versicherten Hilfsmittel - gemäss bundesrätlicher Liste - Beiträge an Reise-, Transport-, Rettungs- und Hauspflegekosten BVG keine Heilungskosten keine Hilfsmittel KV Heilungskosten - Krankheitsbedingte Massnahmen - Unfallbedingte Massnahmen (wenn nicht UVG, IV oder MV leistungspflichtig ist) - Zusatzversicherung (Halbprivat/Privat)

65 Wer bezahlt bei Invalidität?
AHV IV Invalidenrente IV (Wartefrist in der Regel 1 Jahr) Invaliditätsgrad ab 40% Viertelsrente Invaliditätsgrad ab 50% Halbe Rente Invaliditätsgrad ab 60% Dreiviertelrente Invaliditätsgrad ab 70% Volle Rente (maximal CHF /Monat) Kinderrenten bis 18/25 (Ausbildung) (maximal CHF /Monat) UVG Invalidenrente UVG (Unfall) Vollrente 80 % des letzten Jahreslohnes im Maximum monatlich CHF Als Komplementärrente zu IV Renten 90 % des letzten Jahreslohnes Integritätsentschädigungen bis maximal CHF BVG Invalidenrente BVG (Krankheit) Invaliditätsgrad ab 40 % Viertelsrente (Aufgerechnetes Alterskapital ohne Zins x 6.8%) Invaliditätsgrad ab 50 % Halbe Rente (Aufgerechnetes Alterskapital ohne Zins x 6.8%) Invaliditätsgrad ab 66 2/3 % Volle Rente (Aufgerechnetes Alterskapital ohne Zins x 6.8 %) Kinderrente 20 % der Invalidenrente BVG KV Eventuell Kapitalleistungen, je nach Vereinbarung

66 Wer bezahlt bei Invalidität?
Durch Krankheit (Arbeitnehmer) Einkommen KKV Kollektive Kranken- taggeld 80% vom Lohn 2. Säule BVG Invalidenrente Kinderrente 1. Säule IV IV-Rente IV-Kinderrente Durch Unfall (Arbeitnehmer) Einkommen max. 90 % 2. Säule UVG Invalidenrente Kinderrente UVG Kollektive Unfall- versicherung 80% vom Lohn 1. Säule IV IV-Rente IV-Kinderrente

67 Lohnfortzahlung nach OR 324 a
Art. 324a des OR verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmern bei Krankheit oder Unfall den Lohn während einer beschränkten Zeit weiterhin zu entrichten. In der Gerichtspraxis haben sich kantonal unterschiedliche Handhabungen durchgesetzt. Als Beispiel für den Kanton Bern gilt die Bernerskala. Anstellungsdauer Anzahl Tage 21 1. Jahr 30 2. Jahr 60 3. – 4. Jahr 90 5. – 9. Jahr 120 10. – 14. Jahr 150 15. – 19. Jahr 180 20. – 25. Jahr

68 Wer bezahlt im Todesfall?
AHV IV Witwenrente maximal CHF /Monat Witwerrente maximal CHF /Monat Witwerrente/Witwenrente bis zum 18. Altersjahr des jüngsten Kindes Witwenrente dauernd, wenn Kinder (auch des anderen Ehegatten im gleichen Haushalt) oder 45 Jahre vollendet und mindestens 5 Jahre verheiratet Kinderrenten bis 18/25 maximal CHF /Monat UVG Unfalltod Witwenrente UVG 40 % vom versicherten Lohn Witwerrente UVG 40 % vom versicherten Lohn Halbwaisenrente UVG 15 % vom versicherten Lohn Vollwaisenrente UVG 25 % vom versicherten Lohn Voraussetzung für Witwenrente: Kinder oder älter als 45 oder 2/3 invalid Besteht kein Anspruch auf Witwenrente: Abfindung Jahresrenten je nach Ehedauer im Maximum 70 % vom versicherten Lohn BVG Krankheitstod (ev. auch bei Unfalltod -> Überentschädigung) Witwenrente BVG 60 % der Invalidenrente BVG / laufenden Altersrente Witwerrente BVG 60 % der Invalidenrente BVG / laufenden Altersrente Waisenrente BVG 20 % der Invalidenrente BVG Voraussetzung für Witwenrente: Kind oder 45 Jahre plus mindestens 5 Jahre verheiratet Besteht kein Anspruch auf Witwenrente: Abfindung von 3 Jahresrenten KV Eventuell Kapitalleistungen, je nach Vereinbarung

69 Wer bezahlt im Todesfall?
Durch Krankheit (Arbeitnehmer) Einkommen 2. Säule BVG Witwenrente Waisenrente 1. Säule AHV Witwen-/Witwerrente Waisenrente inkl. 2 Waisenrenten inklusive 1. Waisenrente ohne Waisenrente Durch Unfall (Arbeitnehmer) Einkommen max. 90 % 2. Säule UVG Witwen-/Witwerrente Waisenrente 1. Säule AHV Witwen-/Witwerrente Waisenrente inkl. 2 Waisenrenten inklusive 1. Waisenrente ohne Waisenrente

70 Wer bezahlt wieviel im Alter?
AHV IV Ordentliches Rentenalter Frau 64 Jahre / Mann 65 Jahre Altersrente (Vollrente) maximal CHF /Monat Altersrenten zusammen maximal CHF /Monat (150%) Kinderrente bis 18/25 maximal CHF /Monat Vorbezug 1 Jahr Vorbezug: Kürzung von 6,8% 2 Jahre Vorbezug: Kürzung von 13,6% Rentenaufschub 1 Jahr + 5,2% 2 Jahre + 10,8% 3 Jahre + 17,1% 4 Jahre + 24,0% 5 Jahre + 31,5% UVG Allfällige Invalidenrente UVG wird über das AHV-Alter hinaus ergänzend weiter ausgerichtet. BVG Altersrente BVG Altersgutschriften x 6.8 % ergeben die Altersrente Kinderrente BVG Altersgutschriften x 1,44 % ergeben die Kinderrente KV Keine Altersleistungen aus der Krankenkasse

71 Zusammen mit dem Ehepartner im Maximum 150%
Wer bezahlt im Alter? Ordentliche Pensionierung mit Alter 65 Einkommen 2. Säule BVG Altersrente 1. Säule AHV Einfache Altersrente Zusammen mit dem Ehepartner im Maximum 150% 1. Säule AHV Altersrente Ehepartner Vorbezug AHV: Kürzung 6.8% pro Jahr Aufschub AHV: plus 5.2% bis 31.5% pro Jahr

72 Was gilt für den geschiedenen Ehegatten?
AHV IV Witwenrente (befristet) nach Hinschied des Ex-Gatten bis das jüngste Kind 18 ist (auch ohne Unterhaltspflicht) Witwerrente (befristet) Unbefristete Witwenrente nach Ehescheidung wenn, - Kinder im gemeinsamen Haushalt und Ehedauer zehn Jahre - 45 Jahre und das jüngste Kind noch nicht 18 Jahre alt - Ehedauer 10 Jahre und Ehescheidung nach 45. Altersjahr Eigener Anspruch auf Ergänzungsleistungen UVG Witwenrente (20 % des versicherten Lohnes, höchstens Unterhaltsbeitrag) Der geschiedene Ehegatte ist der Witwe gleichgestellt, sofern der Verunfallte zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war. Witwerrente (20% des versicherten Lohnes, höchstens Unterhaltsbeitrag) Der geschiedene Ehegatte ist dem Witwer gleichgestellt, sofern der Verunfallte zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war. BVG Witwenrente Die geschiedene Frau ist nach dem Tod ihres geschiedenen Ehemannes der Witwe gleichgestellt, sofern die Ehe zehn Jahre gedauert hat und der geschiedenen Frau im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente zugesprochen wurde. Die Leistungen können aber um jenen Betrag gekürzt werden, den sie zusammen mit den Leistungen der übrigen Versicherungen übersteigen. KV

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