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Alternativer Titel Dating, Grooming, Posing, Sexting – ein Thema für die Schule?! Dienstbesprechung der Beratungsfachkräfte Herbst 2014.

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1 Alternativer Titel Dating, Grooming, Posing, Sexting – ein Thema für die Schule?! Dienstbesprechung der Beratungsfachkräfte Herbst 2014

2 Risiken von Kindern und Jugendlichen im Netz
Kinder und Jugendliche als Empfangende Kinder und Jugendliche als Teilnehmende Kinder und Jugendliche als Akteure Kommerziell Werbung, Spam Sammlung von persönlichen Informationen Glücksspiel, illegale Downloads Aggressiv Gewalt-verherrlichende/ grausame/ volksverhetzende Inhalte Mobbing, Belästigung, Stalking andere mobben oder belästigen Sexuell Pornographische Inhalte Missbräuchliche Annäherungs- Versuche; Grooming Erstellen/Hoch-laden von pornographischem Material Die Kontaktaufnahme mit Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum, zwecks Anbahnung illegaler sexueller Handlungen; für Grooming im Internet, siehe Cyber-Grooming Wie können Kinder und Jugendliche betroffen sein? Zufällig und unbeabsichtigt (Opfer) Risiken ignorieren, sich zum Ziel machen (Mitverantwortung) Risiken ausnutzen und andere angreifen (Täter) Probleme passiv miterleben (Zuschauer / Beobachter)

3 Quelle :Bündnis gegen Cybermobbing e. V
Quelle :Bündnis gegen Cybermobbing e.V. : Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr. Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern Eine empirische Bestandsaufnahme bei Eltern, Lehrkräften und Schülern/innen in Deutschland Karlsruhe, Mai 2013 Quelle Bündnis gegen Cybermobbing e.V. : Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr.Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern .Eine empirische Bestandsaufnahme bei Eltern, Lehrkräften und Schülern/innen in Deutschland. Karlsruhe, Mai 2013

4 DIVSI U25-Studie: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der digitalen Welt
Rat von Lehrern 9-13 Jahre : 23% Jahre: 21% Jahre: 7% „Worauf vertraust Du/worauf würdest Du vertrauen, wenn Du nicht sicher bist, ob bestimmte Internet-Angebote seriös und sicher sind?“ Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet Die DIVSI U25-Studie, realisiert durch das renommierte Heidelberger SINUS-Institut, untersuchte neben den Nutzungsformen auch die Denk- und Handlungslogiken sowie die Lebenswelten der jungen Befragten. Dazu wurden in einer computergestützten persönlichen Befragung (CAPI) insgesamt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 9 bis 24 Jahren interviewt.

5 Grooming „to groom“ ist der englische Begriff für „Fellpflege betreiben, präparieren, striegeln, streicheln“, sinngemäß könnte man „Cyber Grooming“ mit „Internet-Streicheln“ übersetzen. Der Begriff beschreibt das Phänomen, dass Erwachsene sich online das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen erschleichen, um diese in Folge sexuell zu belästigen bzw. zu missbrauchen.

6 unverfänglicher Beginn Täter umgarnt das Opfer, schmeichelt ihm
„Wer nicht früh genug Stopp sagt, hat verloren.“ Marc Graf, Direktor der forensisch psychiatrischen Klinik Basel unverfänglicher Beginn Täter umgarnt das Opfer, schmeichelt ihm gibt sich sympathisch Austausch harmloser Fotos es folgen anzügliche Fotos, lobende Bemerkungen Opfer verschickt erste Nacktbilder

7 „Wer nicht früh genug Stopp sagt, hat verloren
„Wer nicht früh genug Stopp sagt, hat verloren.“ Marc Graf, Direktor der forensisch psychiatrischen Klinik Basel Opfer: sind oft wenig sozial gefestigt keine Vertrauensperson fühlen sich geschmeichelt „Endlich interessiert sich jemand für mich“ Hoffnung, am Ende wird alles gut ab einem gewissen Punkt: Scham zu groß Trauen sich nicht mehr, sich jemandem anzuvertrauen

8 „Wer nicht früh genug Stopp sagt, hat verloren
„Wer nicht früh genug Stopp sagt, hat verloren.“ Marc Graf, Direktor der forensisch psychiatrischen Klinik Basel Selbstsichere und sozial gut eingebettete Jugendliche können diesen Ablauf meist früher und rechtzeitig stoppen

9 Grooming Sie hießen Lisa, Leonie oder Jessica, waren zehn, mal zwölf oder 14 Jahre alt. Sie alle haben sich auf einen anfangs harmlosen Internet-Chat mit dem wesentlich älteren Studenten Eugen S. eingelassen. Doch aus dem lockeren Geplaudere im Web wurde schnell bitterer Ernst. [...] Er stellte intime Fragen und berichtete über die Größe seines Geschlechtsteils. Dann verlangte er von den Mädchen, ihm per Webcam bei der Selbstbefriedigung zuzuschauen und sich selber nackt zu präsentieren. "Ich mach's mir gerade, magst zuschauen" schrieb er dann zum Beispiel. [...] Er fing an zu drohen und nutzte dabei die Möglichkeiten des Web 2.0 aus. Schließlich hatte er in allen Fällen bereits Details wie Namen oder Wohnort der Opfer herausbekommen. […] Auch drohte er, er würde die Fotos ausdrucken und an den Schulen der Mädchen verteilen. Nutzte das alles nichts, stieß er sogar Morddrohungen gegen die Eltern der Kinder aus. (Stern, ) Man spricht von «Cybergrooming» wenn eine erwachsene Person im Internet Kontakt mit einem Kind aufnimmt mit dem Ziel, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Erschreckend an diesem Beispiel ist vor allem, welche Strategien Täter anwenden können, um zuerst das Vertrauen der Kinder zu gewinnen und Informationen über die Opfer als Druckmittel zu gewinnen. Zu beachten ist, dass von solchen Situationen sowohl Mädchen wie auch Jungen betroffen sein können. Entscheidend für die Vermeidung und Klärung solcher Situation ist vor allem die Vertrauensbeziehung zwischen Kindern und Eltern sowie weiteren Bezugspersonen. Kinder müssen über solche Situationen informiert sein und sie sollen wissen, dass sie Hilfe erhalten wenn sie sich an die Bezugspersonen wenden. Findet sich die erwachsene Person am vereinbarten Treffpunkt ein, macht sie sich strafbar wegen Versuchs von sexueller Handlung mit Kindern (Art. 187 in Verbindung mit Art. 22 StGB). Es sollte deshalb, je nach Schwere und Beweislage, auch Beratung bei der Polizei gesucht werden.

10 Kennst du Grooming-Tricks? Teste hier, ob du deren Tricks erkennst!
Stelle dir folgende Situation vor: Du chattest gerade mit einem Jungen/einem Mädchen, das/den du vor kurzem in einem sozialen Netzwerk kennengelernt hast. Du kennst ihn/sie nur aus dem Internet. Ihr habt euch noch nie gesehen. Welche Aussagen bzw. Fragen würden dich misstrauisch machen? Ist dein Profilname dein richtiger Name? Ich würde gerne über Webcam mit dir skypen. Leider habe ich keine :( Hast du vielleicht eine Cam? Bist du alleine vor dem Bildschirm? Du hast wunderschöne Augen. Bestimmt hast du viele Verehrer/innen. Da hast du dein erstes Mal sicher auch schon hinter dir, oder? Du bist echt so unglaublich hübsch, warum arbeitest du eigentlich nicht als Model? Mein erstes Mal war eine Katastrophe. Wenn du magst, kann ich dir Tipps geben, damit es nicht auch noch bei dir in die Hose geht. Deine Eltern scheinen ja ziemlich spießig zu sein. Am besten du erzählst ihnen nichts von unserem Kontakt. So wie du die beschreibst, würden sie es dir eh nur verbieten. Könntest du dich bitte in Badesachen vor die Webcam stellen, damit ich beurteilen kann, ob ich dich für die Modelagentur vorschlagen kann.

11 Juristisch In Deutschland ist Cyber-Grooming seit dem 1. April 2004 bei unter 14-jährigen Personen verboten. Dafür wurde der damals neue §176 Absatz 4 Nr.3 StGB geschaffen: „(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer [...] 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll [...].“ Unstreitig ist allerdings, dass die Verwirklichung des Tatbestandes oft nur schwer nachzuweisen ist. Eine Strafbarkeit wegen Versuchs ist gemäß § 176 Absatz 6 StGB ausdrücklich ausgeschlossen. § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt. (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen. (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet. (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

12 Hat jemand gegen deinen Willen… Mädchen Jungen
…mit dir über Sex reden wollen? 48,1% 25% …dich über das Aussehen deines Körpers befragt? 32,5% 8,1% …dich nach deinen sexuellen Erfahrungen gefragt? 34,1% 16% …dir von seinen sexuellen Erfahrungen erzählt? 26,8% 6,4% Quelle.: Dr. Catarina Katzer: Tatort Internet – Sexuelle Gewalt in den neuen Medien

13 Posing „to pose“ ist der englische Begriff für „sich geben als, posieren“. Im Zusammenhang mit digitalen Medien und sozialen Netzwerken bezeichnet dieser Begriff die Selbstdarstellung in Form von Bildern, Postings, Kommentaren etc. Die Strafbarkeitslücke im Hinblick auf das Posing soll durch eine Gesetzesänderung geschlossen werden. Der Begriff der "kinderpornographischen Schriften" wurde damit ausgedehnt und der Anwendungsbereich des § 184b StGB somit erweitert. Unter kinderpornographische Schriften sind jetzt pornographische Schriften zu verstehen, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (also Personen unter 14 Jahren) zum Gegenstand haben. Die "sexuellen Handlungen von Kindern" erfordern nicht mehr, dass das Kind Manipulationen an seinem Körper vornimmt. Vom Begriff der kinderpornographischen Schrift (im strafrechtlichen Sinne) erfasst ist daher nun auch das sogenannte Posing. Die Möglichkeit zur Selbstdarstellung ist eine wichtige Funktion, die das Internet für Jugendliche erfüllt. Jugendliche präsentieren sich online mit Profilen, Bildern, Kommentaren, aber auch mit eigenen Filmen und Musik. Musikvideos und Werbung beeinflussen die Art, wie Jugendliche ihre Fotos und Filme gestalten. Fotos spielen bei der Selbstdarstellung im Netz – v.a. in Sozialen Netzwerken – wahrscheinlich die größte Rolle. Dabei reicht ein „einfaches“ Foto manchmal nicht mehr aus. Aufmerksamkeit erregt man erst, wenn Fotos wirklich auffällig sind. Mit sexuell aufreizenden Posen oder entsprechender (manchmal sogar fehlender) Kleidung geht das umso leichter. Viele Fotos werden mit der eigenen Handykamera gemacht und gleich in das Soziale Netzwerk übertragen. Besonders beliebt sind Selbstporträts im Spiegel, meist in einer größeren Serie erstellt. Diese werden dann von Freund/innen im Sozialen Netzwerk kommentiert und bewertet. Über mögliche negative Folgen solcher „Freizügigkeiten“ (z.B. Probleme bei der Jobsuche, Cyber-Mobbing, sexuelle Belästigung …) denken Kinder und Jugendliche oft nicht nach bzw. gibt es für sie Dinge, die eben wichtiger sind. Hier können Erwachsene gut unterstützen, indem sie Jugendliche auf die Grenzen hinweisen. Jedes Foto oder jeden Film zu „verdammen“, ist aber nicht sinnvoll, denn dann wird die Meinung der Erwachsenen nicht mehr ernst genommen. Im Kampf gegen Kinderpornografie hatte Justizminister Heiko Maas bis Ostern einen Gesetzentwurf versprochen. Jetzt liegt das Referentenpapier den anderen Ministerien intern zur Abstimmung vor. Die zentralen Punkte: Posing, das bislang eine Grauzone war, wird klar als Kinderpornografie eingestuft. Damit gemeint sind Aufnahmen von nackten Kindern in geschlechtsbetonter Körperhaltung.

14 Selfie Ein Selfie ist eine Art Selbstporträt, üblicherweise mit einer Digitalkamera oder einem Smartphone von der eigenen Hand aufgenommen. Selfies sind oft mit sozialen Netzwerken verbunden, wie zum Beispiel mit Faceboook, Snapchat oder Instagram.

15 Selfie 2013 war das Jahr des Selfie, zumindest in der englischsprachigen Welt. Das Oxford English Dictionary erklärte Selfie zum Wort des Jahres.

16 Selfie #me auf Instagram: 160.000.000
#selfie auf Instagram: Eine Studie in England kam zum Ergebnis, dass es sich bei 30 Prozent aller Fotos, die 18- bis 24-Jährige mit ihren Smartphones machen, um Selbstporträts handelt. Instagram ist eine kostenlose Foto-und Video-Sharing-App für Android-, iOS- und Windows-Phone-Mobilgeräte, mit der Nutzer Fotos und Videos erstellen und durch Filter verfremden können, um sie anschließend über das Internet anderen zugänglich zu machen.

17 Wozu? einfach zu erstellen und zu teilen
schmeichelhaftes Bild der Person abgeben, so wie sie von den anderen gesehen werden will durch soziale Bestätigung und Aufmerksamkeit sich attraktiv und in der eigenen Geschlechtsidentität bestätigt zu fühlen

18 Wozu? absichtlich lustige oder unattraktive Bilder von sich selbst, um Humor zu demonstrieren als Reaktion auf den wahr-genommenen Narzissmus und die Sexualisierung von typischen Selfies erotisches Spiel ;Form des Exhibitionismus

19 Sexting Setzt sich aus dem Wort „Sex“ und dem englischen Begriff „texting“ zusammen, letzterer steht für das Senden von SMS. Damit verbunden ist häufig auch der Versand von erotischem Bildmaterial des eigenen Körpers via Handy, oder über soziale Netzwerkseiten . Im Deutschen wird das Wort hauptsächlich für das Versenden von erotischen Selbstaufnahmen per Smartphone oder Internet verwendet.

20 Beispiele In einer Beziehung schickt man dem Freund oder der Freundin Bilder – auch als Vertrauensbeweis. Während der Klassenfahrt/beim Umziehen/auf der Toilette albert man mit Freunden herum – das Smartphone wird gezückt und natürlich fleißig fotografiert. Man lernt eine fremde Person im Chat kennen, diese fragt explizit nach solchen Bildern. Man fotografiert sich selbst, schickt das Video an eine Freundin oder einen Freund, der/dem man vertraut.

21 Wie verbreitet ist Sexting?
Sexting wird vor allem von Teenagern und jungen Erwachsenen praktiziert. US- Studie der National Campaign to Prevent Teen and Unplanned Pregnancy: 20 Prozent der 13- bis 19-Jährigen und 59 Prozent der 20- bis 26-Jährigen haben Sextings versendet. 48 Prozent der Jugendlichen und 64 Prozent der jungen Erwachsenen haben Sexting-MMS empfangen Mit zunehmendem Alter – und damit einhergehend zunehmender sexueller Aktivität und Erfahrung – steigt die Beteiligung am Sexting bei Erwachsenen (Ferguson 2010; Döring, in Druck).

22 Wie verbreitet ist Sexting?
Umfangreiche Studien für Deutschland liegen nicht vor, aber man kann mit aller Vorsicht die Daten aus den Vereinigten Staaten und Großbritannien heranziehen: Dort hat jeder Vierte schon einmal freizügige Handyfotos von sich an den Partner, den Flirt oder einen Freund gesendet. Eine Umfrage der FH Merseburg unter ostdeutschen Schülern kam zu dem Ergebnis, dass 19 Prozent der Mädchen und 11 Prozent der Jungen schon einmal erotische Fotos und Filme von sich produziert und verschickt haben

23 Welche Funktionen erfüllt Sexting?
Sexting findet hauptsächlich als wechselseitiger intimer Austausch im Rahmen von Liebesbeziehungen statt (als symbolisches Geschenk, Bekräftigung von Liebe und Vertrauen) dient manchmal auch der Anbahnung einer neuen Paarbeziehung, dem unverbindlichen Flirt oder dem Austausch im Freundeskreis

24 Motivation? Suche nach Aufmerksamkeit
Experimentieren mit der Sexualität, auch wenn diese noch nicht aktiv gelebt wird Interesse zeigen an potentiellen Partnern Aufrechterhaltung von Intimität in einer bestehenden (Fern)-Beziehung Status innerhalb der Peergruppe Studie der Universität Antwerpen: Jugendliche lassen sich trotz allfälligem Widerwillen durch ihr direktes Umfeld unter Druck setzen, Fotos in erotischer Pose und sexy Mitteilungen zu verschicken. Studie der Universität Antwerpen:

25 Einflussfaktoren Erprobung von Sexualität
kann auch auf Druck /Nötigung durch Gleichaltrige geschehen Zum Beispiel: «Wenn du mich liebst und wenn du mir vertraust, dann gibst du mir ein intimes Bild von dir.» Erpressung durch Erwachsene Fokussierung der Jugendlichen liegt auf den möglichen positiven Folgen von Sexting und vernachlässigt Risiken

26 Sicheres "Sexting" mit Snapchat?
snapchat.de: ca.350 Millionen Bilder jeden Tag Fotos bleiben bis zu 10 Sekunden sichtbar und zerstören sich dann selbst aber: Fotos bleiben in einem versteckten Ordner RECEIVED_IMAGES_SNAPS.NOMEDIA Screenshots können das Foto speichern Snaphack verhindert die Zerstörung Snapchat ist eine App, über die man Bilder zwischen Smartphones verschicken kann. Das Besondere daran: Der Versender kann vorher einstellen, wie lange die Bilder sichtbar sind. Die Spanne reicht dabei von einer bis zehn Sekunden. Danach wird das Bild automatisch gelöscht. Verschiedene Sicherheitsvorkehrungen sollen verhindern, dass das Bild trotzdem gespeichert werden kann. Weil man zum Ansehen des Bildes einen Finger auf dem Display haben muss, soll es z.B. nicht möglich sein, Screenshots anzufertigen (bei den meisten Smartphones muss man den AN/AUS-Knopf und gleichzeitig den Menüknopf halten, um einen Screenshot anfertigen zu können). Aber: Es ist sehr wohl möglich, Screenshots von Snapchat-Bildern zu machen. Zahlreiche Möglichkeiten, "gelöschte" Bilder wiederherzustellen bzw. auf dem Smartphone wiederzufinden, sind mittlerweile bekannt. Snapchat ist also nur vermeintlich zuverlässig, was den Versand von potentiell peinlichen oder indiskreten Bildern betrifft. Der Dienst versandte im September Millionen Nachrichten pro Tag[ Hickman, 24, entdeckte , dass Snapchat jedes Foto in einem Ordner namens "RECEIVED_IMAGES_SNAPS."speichert .Die eigentliche App ist auch die Rettung der Bild", sagt Hickman KSL.com . " Das Bild ist eigentlich auf dem Handy gespeichert." . "Es ist nicht so, dass [ein Foto] gelöscht wird - es ist einfach nicht mehr abgebildet", sagt Hickman.

27 Slingshot Konkurrenz zu snapchat
Empfänger müssen dem Absender etwas zurückschicken, wenn sie erhaltene Bilder oder Videos sehen wollen Fotos oder Videos können einmalig so lange angeschaut werden, bis sie weggewischt werden

28 Wo können die Bilder landen?
Peer2Peer Netzwerke  Soziale Netzwerke Foto-sharing Seiten wie Flickr oder Instagram Bilder werden in großen Mengen getauscht und werden zu Teilen von ganzen Sammlungen auf dem Computer von anderen Menschen. Das bedeutet, Erwachsene können  Nacktfotos auf Piratebay oder Gnutella Seiten, etc. sehen. Gnutella (gesprochen [nʊˈtɛlə] mit einem stummen g) ist ein dezentrales Peer-to-Peer-Netzwerkprotokoll für das Filesharing. Es gibt weltweit mehrere Millionen Nutzer, die über verschiedene Clients auf das Netzwerk zugreifen. Filesharing (englisch für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe oder gemeinsamer Dateizugriff) ist das direkte Weitergeben von Dateien zwischen Benutzern des Internets (meist) unter Verwendung eines Filesharing-Netzwerks. Ein Client (deutsch „Kunde“, auch clientseitige Anwendung oder Clientanwendung) bezeichnet ein Computerprogramm, das auf dem Endgerät eines Netzwerks ausgeführt wird und mit einem Zentralrechner Server kommuniziert haben Fotoalben und Timelines, welche die Inhalte von anderen Netzwerken enthalten, z.B. Facebook, Myspace, Twitter. Es könnte sein, dass Bilder oder Filme nur auf den Servern des Anbieters - oft außerhalb Europas - sitzen. Diese Inhalte können aber auf einen Computer heruntergeladen oder kopieret werden. erlauben ein uneingeschränktes Teilen von Fotos. Daten könnten auf den Servern irgendwelcher Anbieter oder vielen Endgeräten (Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones) landen.

29 Welche Gefahren birgt Sexting?
Weitergabe privater Fotos an Dritte per Handy Veröffentlichung im Internet Beschämung, Reputationsverlust, Bloßstellung Spott, Lästereien, Beschimpfungen, Klatsch => Mobbing Schuldzuweisung an das Opfer = Legitimation für Beteiligung Im Sinne des victim blaming legitimieren die Schuldzuweisungen an das Opfer (“Sie hat die Bilder ja von sich selbst gemacht!”) das eigene Mobbingverhalten, welches häufig mit dem rechtswidrigen (!) Weiterleiten der en tsprechenden Fotos verbunden ist. Wäre sie nicht so dumm gewesen, solche Fotos überhaupt zu machen, würden die jetzt nicht kursieren und man würde nicht über sie lästern, also braucht sie sich auch nicht zu beschweren (Mädchen sind sowohl von ungewollter Fotoweitergabe als auch von negativer sozialer Bewertung anlässlich freizügiger Fotos deutlich stärker betroffen als Jungen). Jeder siebte Jugendliche (14 Prozent) im Alter von 10 bis 18 Jahren ist im Internet gemobbt worden. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM hervor. In absoluten Zahlen entspricht das rund einer Million Fälle. „Mobbing im Internet ist unter Jugendlichen ein verbreitetes Phänomen. Die Folgen können dramatisch sein und bis zum Suizid reichen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. In den unterschiedlichen Altersgruppen variieren die Werte laut Umfrage leicht: Unter den 10- bis 12-Jährigen sind bereits 9 Prozent Opfer von Cybermobbing oder Beleidigungen geworden. Unter den 13- bis 15-Jährigen sind es 16 Prozent und unter den 16- bis 18-Jährigen 15 Prozent. Mädchen sind mit einem Anteil von 15 Prozent etwas häufiger betroffen als Jungen mit 13 Prozent. Im Zusammenhang mit Mobbing im Internet machen die Jugendlichen weitere unangenehme Erfahrungen. So geben 10 Prozent der Jugendlichen von 10 bis 18 Jahren an, dass über sie im Internet Lügen verbreitet worden sind. Bei den 16- bis 18-Jährigen liegt der Anteil sogar bei 16 Prozent. 4 Prozent der 10- bis 18-Jährigen sagen, dass jemand peinliche Fotos von ihnen im Internet veröffentlicht hat (16 bis 18 Jahre: 9 Prozent). Das Spektrum der Gehässigkeiten im Web reicht von subtilen Formen wie dem Ausschluss aus bestimmten Chat-Gruppen bis zur Gründung so genannter Hass-Webseiten, die nur dem Ziel dienen, eine bestimmte Person zu beleidigen oder schlecht zu machen. Rohleder: „Im Gegensatz zu Hänseleien in der Schule können sich die Betroffenen dem Cybermobbing kaum entziehen. Die Angriffe verfolgen sie über Smartphone und Computer an fast jeden Ort.“

30 Welche Gefahren birgt Sexting?
strafrechtliche Konsequenzen neue Form von sexuellem Missbrauch (Selfie-Sexting-Grooming-Missbrauch) pädokriminelle Handelsware: lukrativer Markt für Kindernacktbilder

31 Welche Gefahren birgt Sexting?
In einer Nacht im Mai vor einem Jahr liegt Laura* auf ihrem Bett. Eine Hand hat sie zwischen den Beinen, in der anderen hält sie ihr Smartphone. Sie ist 14 und filmt sich beim Masturbieren. Es ist kurz vor Mitternacht, Lauras Mutter, der Stiefvater und die kleine Schwester schlafen schon. An der Wand kann Laura ihre Handabdrücke sehen in Blau, Rot und Weiß – ein Kinderspaß, ein Kinderzimmer. Zwanzig Sekunden lang läuft die Aufnahme. Über WhatsApp schickt Laura das Video dem Jungen, der sie darum gebeten hat. Dann löscht sie den Clip. Knapp zwei Wochen später kennt ihre Klasse das Video, einen Tag darauf die Parallelklasse, schließlich die ganze Schule einer norddeutschen Großstadt. Zeit vom

32 Welche Gefahren birgt Sexting?
Durch Operation Strikeback verhaftete Interpol 58 Mitglieder eines “Internet Erpresserrings”, der seine Opfer – vornehmlich Männer und Jungs – mithilfe einer weiblich, sexy Fake-Identität verführt Nacktfotos oder Masturbationsvideos von sich zu versenden. Ist das Bild verschickt, schnappt die Falle zu. Das Opfer wird aufgefordert Geld zu zahlen, um eine Veröffentlichung des Sexting Selfies zu verhindern. Zwischen 500 und US Dollar zahlen die Opfer laut Interpol.

33 Welche Gefahren birgt Sexting?
Im Juni 2009 schickte die 13-jährige Hope aus dem ländlichen Florida ihrem Schwarm ein Oben-ohne-Foto auf sein Handy. Dort wurde es von einem anderen Mädchen entdeckt und an sechs Bekannte weitergeleitet. Schließlich zirkulierte das Foto sogar an den benachbarten Schulen. Hope wurde auf dem Schulhof von allen Seiten als „Schlampe” beschimpft. Auf der sozialen Netzwerkplattform MySpace tauchte eine Seite der Hope-Hasser auf. Kurz darauf erhängte sie sich. Quelle: Döring, Nicola: Sexting. Fakten und Fiktionen über den Austausch erotischer Handyfotos unter Jugendlichen. Quelle: merz.medien+erziehung.56.Jahrgang,Heft05/12.München 2005, Döring, Nicola. Titel: Sexting. Fakten und Fiktionen über den Austausch erotischer Handyfotos unter Jugendlichen. Quelle: merz. medien + erziehung. 56. Jahrgang, Heft 05/12. München 2005

34 Überlegenswert Fälle der ungewollten und strafbaren Weitergabe privater Fotos betreffen vor allem Mädchen, die gemäß sexueller Doppelmoral ausgegrenzt und gemobbt werden, wenn ihr privates sexuelles Handeln ungewollt öffentlich sichtbar wird mehr im Blickpunkt sollten somit diejenigen sein, die die Fotos rechtswidrig verbreiten und andere mobben

35 Juristisch Gemäß §184b StGB sind Produktion, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie verboten (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) §184c StGB: seit 2008 auch von Jugendpornographie §184 pornographische Darstellungen von, an und vor Personen unter 14 Jahren; Unterwäsche – oder Oben-ohne-Bilder erfüllen nicht die Merkmale von Pornographie; gefilmter Sex unter Jugendlichen ist straffrei, sofern die einvernehmlich geschieht und kein Erwachsener involviert ist Voraussetzung für die Verwirklichung des Straftatbestandes der Jugendpornographie ist, dass es sich tatsächlich um Pornographie, also die vergröbernde Darstellung des Sexuallebens unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge handelt. Schlichte Nacktfotos sind demnach keine Pornographie. Entsprechendes gilt für Bikini-Fotos und die bildliche Darstellung von Lovestorys in Jugendzeitschriften. Zu nennen ist eine wichtige Ausnahme von der Strafbarkeit der Jugendpornographie: Selbst wenn es sich bei einer Darstellung um Jugendpornographie im strafrechtlichen Sinne handelt, ist das Herstellen ohne Verbreitungsabsicht (also ohne Absicht der Weitergabe an eine vom Täter nicht mehr individualisierbare Vielzahl anderer Personen) und der Besitz solcher Schriften straflos, wenn die dargestellte Person eingewilligt hat. Nicht bestraft werden daher auch künftig beispielsweise zwei Jugendliche, die in gegenseitigem Einverständnis von sich und für sich pornographische Bilder hergestellt haben. Dies gilt auch, wenn der Jugendliche, der Jugendpornographie straflos besessen hat, zwischenzeitlich erwachsen geworden ist. Das StGB § 184c definiert Jugendpornografie als sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren. Kinderpornografische Darstellungen sind entsprechend sexuelle Handlungen an unter 14-Jährigen. Sexuelle Handlungen sind bspw. Darstellungen von Sex, Masturbation oder fokussierte Darstellungen der Geschlechtsorgane. Pornografisch sind diese Handlungen dann, wenn „sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rücken und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielen." (BGH St 23,44;37,55)

36 Juristisch §§ 22,23,33 KunstUrhG: Recht am eigenen Bild
§201a StGB : Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) §1004 BGB: Unterlassungsanspruch gegenüber dem Betreiber der Website § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

37 Das Weiterleiten freizügiger Fotos ist ohne das Einverständnis der abgebildeten Person strafbar, es verletzt diverse Persönlichkeitsrechte, etwa das Recht am eigenen Bild. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden, Strafantrag durch Erziehungsberechtigte => als Strafmaß meist: Ableistung von Sozialstunden bei Jugendlichen; aber: polizeiliche Ermittlung/ Handy- und Computerbeschlagnahmung ,ggf. Hausdurchsuchung wirken eher sanktionierend. Klar ist: Nicht jedes Nacktfoto von Kindern fällt strafrechtlich in den Bereich der Kinderpornografie. Denn damit würden auch alle Eltern kriminalisiert, die zum Beispiel im Urlaub Fotos von ihren Kindern am FKK-Strand machen. Das ist natürlich nicht gewollt. Das Gesetz verlangt deshalb, dass die pornografischen Schriften (also zum Beispiel Fotos oder Videos) sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben. In der Praxis stellt sich dann immer die Frage, handelt es sich "nur" um nackte Kinder, oder liegt eine "sexuelle Handlung" vor. An diese werden jedoch im Gegensatz zur Erwachsenenpornografie keine besonders hohen Anforderungen gestellt. Es genügt zum Beispiel schon das sogenannte "Posing". Dabei nimmt das Kind ohne Berührung des eigenen Körpers aktiv unnatürliche Körperhaltungen ein, die die Genitalien oder das Gesäß betonen. Welche Tendenzen gibt es in der Rechtsprechung? Die Rechtsprechung fasst den Kinderpornografie-Paragrafen relativ weit. Das heißt: Während bei der Erwachsenenpornografie regelmäßig verlangt wird, dass das sexuelle Verhalten in den Mittelpunkt gestellt und "vergröbernd, reißerisch" dargestellt wird, hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich in einem Urteil vom 11. Februar 2014 klargestellt, dass das bei der Kinderpornografie nicht erforderlich ist. Auch wenn die sexuelle Handlung, etwa das Berühren eines nackten Kindes, nicht besonders herausgehoben wird und nicht im Mittelpunkt des Bildes steht, kann man bereits von einer kinderpornografischen Schrift sprechen. Im konkreten Fall hatte das Landgericht ein Foto als nicht kinderpornografisch bewertet, der BGH aber schon (BGH 1 StR 485/13). Das hat keinerlei direkten Bezug zum Fall Edathy, zeigt aber, dass es in einzelnen Fällen unterschiedliche rechtliche Bewertungen von Bildern geben kann.

38 Juristisch §§ StGB: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (Freiheitsstrafe bis zu zwei -bei Verleumdung bis zu fünf- Jahren oder Geldstrafe) § 253 StGB Erpressung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe)

39 Sexting an sich (also wenn ich meinem Liebsten erotische Bilder von mir schicke) ist nicht strafbar. Strafbar mache ich mich dann, wenn ich diese Fotos ohne Einverständnis des Betroffenen weiterverbreite. Je nachdem, wie der Fall liegt, können verschiedene Straftatbestände erfüllt sein, z.B. Verbreitung von Pornografie an Minderjährige (unter 18 Jahre) entweder durch die abgebildete Person selbst (man kann sich auch strafbar machen, wenn man so ein Bild von sich selbst verschickt) oder eine andere Person, oder auch Erpressung. Bei den meisten Sexting-Fotos/-Videos handelt es sich nicht um Kinder- bzw. Jugendpornografie! Fotos und Videos von über 14-Jährigen in Badehose und Bikini, auch wenn möglicherweise in aufreizender Pose oder Oben-Ohne, erfüllen nicht die Definition einer pornografischen Darstellung: Das StGB § 184c definiert Jugendpornografie als sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren. Kinderpornografische Darstellungen sind entsprechend sexuelle Handlungen an unter 14-Jährigen. Sexuelle Handlungen sind bspw. Darstellungen von Sex, Masturbation oder fokussierte Darstellungen der Geschlechtsorgane. Pornografisch sind diese Handlungen dann, wenn „sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rücken und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielen." (BGH St 23,44;37,55) Außerdem machen sich weder Kinder noch Jugendliche durch das Versenden der selbstaufgenommenen erotischen Bilder an den Partner/die Partnerin strafbar. Kritisch wird es allerdings dann, wenn die erotischen Bilder/Videos ohne Einverständnis der dargestellten Personen weitergeleitet werden. Dann ist das Recht am eigenen Bild verletzt und teilweise gar der „höchstpersönliche Lebensbereich“ (s. Was tun, wenn´s passiert ist?). In beiden Fällen muss der Täter/die Täterin mit Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. In den Fällen von jugendlichen TäterInnen beläuft sich die Strafe meist auf das Ableisten von Sozialstunden. Wenn es sich tatsächlich um jugendpornografische Darstellungen handelt, sind die Verbreitung und der Besitz solcher Fotos/Videos strafbar. Letzteres gilt allerdings nicht, wenn die dargestellten Personen selbst Besitzer ihrer jugendpornografischen Fotos/Videos sind. Wenn Personen unter 14 Jahren sexten, ist das strafrechtlich nicht relevant, wenn es sich schlicht um freizügige Fotos/Videos, wie z. B. Bikini-Aufnahmen geht. Machen unter 14-Jährige allerdings pornografische Fotos/Videos, ist das Kinderpornografie und damit strafbar. Strafbar machen sich sowohl die Personen, die diese Bilder/Videos weitergeben, als auch diejenigen, die dieses Material besitzen. Da aber Kinder unter 14 Jahren nicht strafbar sind, werden diese Taten nicht geahndet. Im Extremfall kann sich die Kinder- und Jugendhilfe einschalten, um zu überprüfen, ob im Familienkontext ein Erziehungsdefizit vorliegt.

40 Wie kann man den Trend stoppen?
Prävention Information Sensibilisierung Aufklärung Aufklärung: Bilder werden heruntergeladen und tauchen auf Pornoseiten wieder auf; typisches Vorgehen der Täter zeigen; strafrechtliche Folgen klar machen

41 8 Regeln für Safer Sexting
1.) Einverständnis – Mach nur mit, wenn du es WIRKLICH willst 2.) Vertrauen – Du solltest die Person, mit der du das machst, gut kennen und ihr vertrauen 3.) Wechselseitigkeit – Sexting nur wechsel- nicht einseitig 4.) Diskrete Bilder – Bikini-Bilder sind beim Herumzeigen doch weniger peinlich als ganz nackt 5.) Anonyme Bilder – Bilder ohne Gesicht oder andere besondere Merkmale schützen dich besser 6.) Professionelle Bilder- sind ästhetischer und wirken nicht billig 7.) Rechtslage -Niemand darf Bilder von dir machen oder weiterleiten ohne dein ausdrückliches Einverständnis. Kündige rechtliche Konsequenzen an. 8.) Respekt -Stehe zu dem, was du tust. Nach Döring

42 Grundsätzlich gilt Wenn du intime Bilder erhältst: Versende sie nicht weiter! Du machst dich strafbar. Lösche das Foto und informiere den Betroffenen. Sprich mit einem Erwachsenen darüber. Fotos allgemein (auch lustige Schnappschüsse) darfst du nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Fotografierten weiterleiten. Ansonsten verstößt du gegen das Recht am eigenen Bild. Beteiligst du dich in irgendeiner Form am Cyber-Mobbing (z.B. indem du nur die Fotos weiterleitest), kannst du wegen übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung belangt werden. Handelt es sich um erotische Fotos ist wegen der Grenze zur Kinderpornographie zusätzlich Vorsicht geboten.

43 Umfrage im Auftrag der Deutschen Telekom
Eltern wissen wenig über das Surfverhalten ihrer Kinder Fast die Hälfte aller Eltern weiß laut einer Umfrage nicht genau, was ihr Nachwuchs in Internet treibt. Dabei macht sich eine Mehrheit Sorgen über die Risiken. Viele Eltern sind unsicher, was die Internetnutzung ihrer Kinder angeht. Laut einer repräsentativen Allensbach-Umfrage sagt knapp die Hälfte der befragten Eltern (49 Prozent), dass sie die Internetaktivitäten nur schwer überblicken. 50 Prozent erklären hingegen, dass sie gut über die Aktivitäten ihrer Kinder im Internet Bescheid wissen. Insgesamt sind sich aber viele Eltern der Risiken im Internet bewusst: Zwei Drittel (67 Prozent) befürchten, dass ihre Kinder im Internet zu viel von sich preisgeben und zu lange online sind. 62 Prozent beunruhigt, dass Kriminelle über Chats oder Foren Kontakt mit ihrem Nachwuchs aufnehmen könnten. Und 58 Prozent haben Angst, dass Kinder Fotos ohne Wissen der Eltern ins Internet stellen könnten. Für die wurden 1053 Personen befragt, darunter 262 Eltern mit Kindern im Alter zwischen 6 und 17 Jahren. (dpa) / (axk)

44 Quelle Bündnis gegen Cybermobbing e. V
Quelle Bündnis gegen Cybermobbing e.V. : Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr.Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern Eine empirische Bestandsaufnahme bei Eltern, Lehrkräften und Schülern/innen in Deutschland Karlsruhe, Mai 2013 Quelle Bündnis gegen Cybermobbing e.V. : Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr.Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern .Eine empirische Bestandsaufnahme bei Eltern, Lehrkräften und Schülern/innen in Deutschland. Karlsruhe, Mai 2013

45 Wie reagieren? Sich der Tatsache bewusst sein, aber nicht dramatisieren, da der Großteil der Jugendlichen Sexting ohnehin ablehnt. Das Thema ansprechen/Dialog untereinander sicherstellen: Aufklärungsunterricht, Umgang miteinander, Verhaltensweisen, rechtliche Rahmenbedingungen In Zusammenhang mit Cyber-Mobbing stört es das Klassenklima und daher den Unterricht Peer-Begleitung sicherstellen Erste Anlaufstelle im Ernstfall kennen und nennen Peers müssen wissen, wann sie Fälle an welche Lehrer weitergeben müssen/können/dürfen

46 Achtung: “Wechselwirkungen”
Medien- nutzung Soziales Umfeld Familiäres Umfeld Individuelle Persönlichkeit Heute wirkt ein grosser Mix an Einflussfaktoren auf Kinder ein und Medien sind nur ein bestimmter Teil davon. Während man früher dachte, dass Medien einen direkten Einfluss auf kindliches Denken und Handeln haben, geht man heute ebenso davon aus, dass bestimmte Denk- und Handlungsweisen die Auswahl und Nutzung bestimmter Medien begünstigen. Ausserdem wirken Medienerlebnisse nicht direkt, sondern sie werden gefiltert durch Medienkompetenzen und andere persönliche Voraussetzungen. Während beispielsweise aggressive Medien bestimmte Kinder noch aggressiver machen können, hat es bei anderen kaum Auswirkungen. Ausserdem bestehen Wechselwirkungen mit anderen Einflüssen aus dem familiären und sozialen Umfeld. Kinder orientieren sich an der Mediennutzung in ihrem Umfeld und den Vorbildern, die sie hier erleben. Wegen dieser Gemengelage ist oft unklar, ob Medienprobleme eine Ursache, Nebenwirkung, Auswirkung von anderen Problemen sind. Gute Überblicksdarstellungen finden sich z.B. bei: Batinic, B., & Appel, M. (Hrsg.). (2008). Medienpsychologie. Heidelberg: Springer Medizin Verlag. Mangold, R., Vorderer, P., & Bente, G. (Hrsg.). (2004). Lehrbuch der Medienpsychologie. Göttingen: Hogrefe.

47 Achtung: “Abwärtsspirale”
Mediennutzung Freundeskreis Familiensituation Persönlichkeit Innerhalb der verschiedenen Faktoren, die kindliches Denken und Handeln beeinflussen, sind vielfältige individuelle Riskikokonstellationen möglich. Besonders problematisch wird es z.B., wenn Aufwachsene Gewalt nicht nur in medialer Form erleben, sondern auch als Mittel zur Problemlösung im Freundeskreis und in der Familie oder wenn auch in der Persönlichkeit eine erhöhte Aggressivität besteht, gepaart mit mangelhafter Verbalisierungsfähigkeit und einem hohen Frustrationsempfinden. Unter solchen Bedingungen kann eine sogenannte “Abwärtsspirale” (“downward spiral”) entstehen, bei der sich negative Entwicklungsfaktoren und problematischer Medienkonsum sich gegenseitig verstärken.

48 Quelle Bündnis gegen Cybermobbing e. V
Quelle Bündnis gegen Cybermobbing e.V. : Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr. Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern Eine empirische Bestandsaufnahme bei Eltern, Lehrkräften und Schülern/innen in Deutschland Karlsruhe, Mai 2013 Quelle Bündnis gegen Cybermobbing e.V. : Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr.Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern .Eine empirische Bestandsaufnahme bei Eltern, Lehrkräften und Schülern/innen in Deutschland. Karlsruhe, Mai 2013

49 “Mehrfache Dosis” verstärkt Risiken
Familiäre Probleme Schulische Probleme Soziale Probleme Persönliche Veranlagung Wenig Medienkompetenz Risiko groß Schulische Stabilität Soziale Stabilität Persönliche Stabilität Familiäre Stabilität Hohe Medienkompetenz Risiko gering Ein anderes hilfreiches Konzept, um Risikokonstellationen in der Praxis zu erkennen, ist das der “mehrfachen Dosis”. Dies bedeutet, dass es problematisch ist, wenn sich mehrere Risikofaktoren, die ein bestimmtes Verhalten bestärken, häufen. Problematischer Medienkonsum allein führt in der Regel noch nicht zu problematischem Verhalten. Erst wenn viele weitere Probleme dazukommen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass problematischer Medienkonsum einen grösseren Effekt hat.

50 Wie können Lehrer präventiv handeln?
Sprechen Sie mit Schülern über deren Erfahrungen im Internet Zeigen Sie Interesse am «digitalen Leben» der Jugendlichen Ermuntern Sie Schüler, beunruhigende Inhalte mit Ihnen oder einem anderen vertrauenswürdigen Erwachsenen zu besprechen. Diskutieren Sie über das Thema Selbstdarstellung im Internet

51 Wie können Lehrer präventiv handeln?
Sprechen Sie mit Ihren Schülern über Fotos und Bilder, die gefährlich sein können, wenn sie ungewollt verbreitet werden. Raten Sie Ihren Schülern nachdrücklich ab, Bilder oder Videos, die sie nackt oder in anrüchigen Posen zeigen, zu verschicken, online zu veröffentlichen oder auf einem ungesicherten Träger zu speichern. Könnten die Schüler damit umgehen, dass diese Bilder auf der Straße zu sehen sind oder im Schulhof herumgereicht werden? Sollten solche Inhalte trotzdem produziert werden, empfehlen Sie Ihren Schülern, eine Identifizierung zu verhindern.

52 Wie können Lehrer präventiv handeln?
Weisen Sie Ihre Schüler auf den Missbrauch solcher Inhalte hin: Wenn sie auf «Like» klicken oder Fotos/Videos mit Dritten teilen, werden sie selbst zum Belästiger und fügen dem Urheber der Inhalte Schaden zu.

53 Wie reagieren? Wenn der/die Jugendliche das Opfer ist:
Zeigen Sie Unterstützung und verurteilen Sie nicht die eigentliche Selbstdarstellung, sondern die missbräuchliche Verwendung des Fotos bzw. Videos durch Dritte.  Informieren Sie die Person, die die Inhalte missbräuchlich verwendet hat, dass Sie Anzeige erstatten werden.

54 Wie reagieren? Suchen Sie Rat bei Fachleuten oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch

55 Nummer gegen Kummer Beratung bei Web-Sorgen

56 Wie reagieren? Wenn der/die Jugendliche selbst einen Missbrauch begangen hat: Betonen Sie zunächst, dass es richtig ist, darüber zu sprechen, und weisen Sie ihn/sie auf die möglichen (rechtlichen)  Folgen hin. Sprechen Sie gemeinsam darüber, wie der Schaden begrenzt oder behoben werden kann : etwa durch das Löschen der existierenden Inhalte (auf den eigenen und auf fremden Geräten oder Internetplattformen) oder dadurch, dass er/sie mit dem Opfer über die gewünschte Wiedergutmachung diskutiert.

57 Grundhaltung «Neue Medien sind ein normaler und hilfreicher Teil der Welt.» «Wo es Chancen gibt, gibt es auch Gefahren.» «Lehrer haben eine wichtige Begleitfunktion.» «Kindern positive Medienerlebnisse ermöglichen.» «Kinder über Gefahren früh informieren und darüber reden.» «Kinder vor Gefahren schützen soweit das möglich ist.» «Bei Problemen Verständnis zeigen und unterstützen.» «Selbstbewusstsein und Medienkompetenz fördern.» Diese Sätze bilden Bestandteile einer guten Grundhaltung für Eltern, die ihre Kinder beim Aufwachsen in einer Medienwelt unterstützen möchten. Die Liste ist nicht abschliessend und kann weiter ergänzt werden.

58 Informationen www.handysektor.de www.klicksafe.de www.lehrer-online.de
(z.B. Ist Sexting strafbar? Probleme mit Sexting? Was tun, wenn‘s passiert ist? Was sagt das Gesetz?

59 Materialien Unterrichtsmaterial zu den Themen:
 Sexualisierte Selbstdarstellung =>Let‘s talk about porno  Phänomene "Sexting" und "Grooming"

60 Information Nicola Döring: Sexting. Fakten und Fiktionen über den Austausch erotischer Handyfotos unter Jugendlichen Dr. Catarina Katzer :Tatort Internet − Sexuelle Gewalt in den neuen Medien: Problemanalyse, Prävention & Intervention hannover.de/system/files/documente/fachvortraege/j_m_dr_katzer-tatort-internet.pdf

61 You tube https://www.youtube.com/watch?v=xDU_T2M2pzo
(Was ist eigentlich Sexting?) (Zeichentrick: Sexting safety tips; Friendly screens) (Think before you post)

62 You tube www.youtube.com/watch?v=tixkem59YZs
(Wo ist Klaus?) (Selfie Sexting als Vertrauensbeweis; InnocenceInDanger.de) (Megan‘s story; beschreibt die Erfahrungen einer Schülerin)


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