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Ethik- Recht Legitim Legal.

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Präsentation zum Thema: "Ethik- Recht Legitim Legal."—  Präsentation transkript:

1 Ethik- Recht Legitim Legal

2 Where do ESC come from ? 2

3 Developmental Potential of embryonic stem cells (in vitro)
Totipotent: every cell has the potential to built the whole organism (until 8-cell stage)

4 Developmental Potential of Stem Cells
Embryonic stem cells (ESC) Adult stem cells (ASC) 1- unipotent 2- multipotent 3- pluripotent 4- totipotent Stammzellen sind ein Überbegriff für Zellen mit der Fähigkeit der Selbstreplikation und gleichzeitig dem Potential sich zu Differenzieren. Sie unterscheiden sich vom Zeitpunkt und der Quelle: 1-ES, auf die ich noch eingehen werden aus dem frühen Embryo isoliert. Sie sind pluripotent, können zwar keinen ganzen Embryo hervorbringen wie die Eizelle (Totipotent) aber ein ganzes Spektrum an Körperzellen 2-Stammzellen aus foetalen Gewebe, zB aus dem foetalen Gehirn eines abgetrieben Foetus für Parkinson oder aus den Keimzellen. 3-Aus Nabelschnurblut 4-und schließliche Adulte Stammzellen, wie zB auch die hematopoietischen Stammzellen. In letzter Zeit auch an Orten, wo man sie nie vermutet hatte wie dem Gehirn gefunden. Bis jetzt hatte man angenommen, daß sie im gegensatz zu den embryonalen Stammzellen nur ihres gleichen hervorbringen können. Aber neue Daten weisen auf eine viel größere Plastizitä hin wie angenommen. All diese Zellen, Frage welche nun für Stammzelltherapie besser anzuwenden sind O‘Connor and Crystal, 2006 4

5 Reprogramming: activation of „embryonic“ genes
Reprogramming: controlling the development of the cygote through methylation CH3 Reprogramming: activation of „embryonic“ genes Cloning: defective reprogramming.

6 2. PID – Aktuelle Entwicklungen
Präimplantations-diagnostik Entnahme von zwei Zellen des Embryos und deren genetische Untersuchung ©Kollek – FSP BIOGUM 6

7 Genetik Gene müssen geschaltet werden Angeschaltet Abgeschaltet
Epigenetik Beim Erwachsenen: Nervensystem, Gehirn

8 Genom: Genetik - Epigenetik
Genom muss geformt werden Prägephasen: Pränatal Geburt Pubertät Später dann: Epigenetik-Genetik: Umgebung, Innenleben des Menschen

9 Psychoneuroimmunologie
„Auch das Gehirn ... nimmt direkten Einfluß darauf, welche Gene einer Zelle aktiviert und welche Funktionen von der Zelle infolgedessen ausgeführt werden.“[1] [1] G. Huether/St. Doering/U. Rüger/E. Rüther/G. Schüßler, Psychische Belastungen und neuronale Plastizität. Ein erweitertes Modell des Streßreaktionsprozesses für das Verhältnis zentralnervöser Anpassungsprozesse, in: U. Kropiunigg/A. Stacher, Ganzheitsmedizin und Psychoneuroimmunologie. Vierter Wiener Dialog, Wien 1997, , hier 126.

10 Psychoneuroimmunologie III
Das Stresshormon Cortisol ist offensichtlich in der Lage, „die Gene sämtlicher Immunbotenstoffe (Zytokine) abzudrehen… “[1] [1] Ebd. 132f.

11 Psychoneuroimmunologie II
Wie beobachtet wurde, „stellt der seelische Stress der Depression mehrere Gene des Immunsystems ab, die für die Produktion von Immunbotenstoffen zuständig sind.“[1] [1] Bauer, Das Gedächtnis des Körpers, 136.

12 In-vitro-Fertilisation (IVF, 1978)
IVF überhaupt? (Wie viele Embryonen? Schäden?) Stufen: Zunächst: Unfruchtbarkeit - Kinderlose Paare Heute: Embryonenforschung, Stammzellforschung, PID Homolog – Heterologe Samenspende – Eizellspende Leihmutterschaft IVF + PID (auch bei fruchtbaren Paaren bei genetischer Disposition der Eltern) IVF für gleichgeschlechtliche Paare Rettungsgeschwister

13 Themen III Screening auf Lebensfähigkeit oder „alles“
Chip Technologie für PND, auch für IVF und PID ? – Screening verboten? Indikationen?) Pharmacogenomics Gentests im Internet Sonderproblem: Kinder, genetische Diagnostik, Forschung

14 2. PID Kollek 2001, modifiziert ©Kollek – FSP BIOGUM 1414

15 Utilitarismus Folgeprinzip: Handlungen werden aus ihren Folgen beurteilt; Bewertungen nicht aus sich heraus, sondern aus Folgen Nutzen: größer Nutzen für größte Zahl Interessenprinzip (optimale Erfüllung menschlicher Interessen und Bedürfnisse) Sozialprinzip. Nicht das Wohl des Einzelnen, sondern möglichst vieler. Aber: wo bleibt der Kranke, Schwache, Arme

16 I. Kant: Würde – Wert „Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Äquivalent gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.“[1] [1] Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 434.

17 Würde – Wert I Dinge haben „relativen Wert, …und heißen daher Sachen
dagegen werden vernünftige Wesen Personen genannt weil ihre Natur sie schon als Zwecke an sich selbst“ achtet [1] [1] Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 428.

18 Kant – kategorischer Imperativ
„Handle so, daß Du die Menschheit, sowohl in Deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel gebrauchst.“ (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten)

19 Peter Singer „Der Fötus, das schwerst geistig behinderte Kind, selbst das neugeborene Kind - sie alle sind unbestreitbar Mitglieder der Spezies Homo sapiens, aber niemand von ihnen besitzt ein Selbstbewußtsein oder hat einen Sinn für die Zukunft oder die Fähigkeit, mit anderen Beziehungen zu knüpfen“[1] [1] P. Singer, Praktische Ethik, Stuttgart 21994, 119.

20 Würde des Menschen „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
(Lissabon Vertrag: Grundrechtscharta, Grundgesetz Deutschland: Art. 1)

21 Embryo – Würde? S peziesargument K ontinuität I ndividualität
P otentialität

22 Ungeborenes Leben - Würde
„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu ... Diese Würde des Menschseins liegt auch für das ungeborene Leben im Dasein um seiner selbst willen.“[1] [1] BverfGE (252)= BVerfG NJW 1753.

23 Würde – was folgt daraus?
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Dt. GG, Grundrechtscharta) Verbot der Totalinstrumentalisierung z.B. Embryonale Stammzellen Problem Rettungskinder: „Herstellung eines Geschwisters“ zur Knochenmarkstransplantation

24 Menschenwürde - Menschenrechte
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO (1948) Europäische Menschenrechtskonvention 1950 Menschrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates 1997 (Übereinkommen zum Schutz der Menschrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin - MRB, Oviedo 1997) Lissabon Vertrag - EU Charta 2009

25 Schwangerschaftsabbruch
Österreich § 96 : „Wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr… zu bestrafen § 97 Die Tat ist nach §98 nicht strafbar, wenn… Embryopathische Indikation

26 Schwangerschaftsabbruch II
Deutschland § 218 (1): „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren … bestraft.“ § 218 a: Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn… Keine embryopathische Indikation

27 Fetocid Bis vor einigen Jahre weithin Konsens: jenseits der Lebensfähigkeit (22./23.SSW) keine Abtreibungen mehr. „Methoden“ des SS-Abbruchs A) Ausschabung B) Einleitung Geburt C) Fetocid

28 Heute Fetocid als Embryoreduktion nach IVF
Bedeutung für die verbleibenden Geschwister?

29 Fortpflanzungsmedizingesetz
§ 9 Entwicklungsfähige Zellen dürfen nicht für andere Zwecke als für medizinisch unterstütze Fortpflanzungen verwendet werden. § 1 (3) Als entwicklungsfähige Zellen sind befruchtete Eizellen und daraus entwickelte Zellen anzusehen.

30 Embryonenschutzgesetz
§ 1 (1), 2. „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren … wird bestraft… Wer es unternimmt, eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt.“

31 Präimplantationsdiagnostik (PID)
Normal Zeugungsfähige wählen PID - hohes genetisches Risiko - schon behindertes Kind - „schonender“ als „SS auf Probe“ Ethische Problematik: Routine bei jeder IVF? Begrenzung, Lebensfähigkeit? Herstellung des Embryo wozu? Um seiner selbst willen? Verbot Österreich: Fortpflanzungsmedizingesetz (FmedG) Selektion – aber auch bei SS-Abbruch

32 2. PID Kollek 2001, modifiziert ©Kollek – FSP BIOGUM 3232

33 ©Kollek – FSP BIOGUM 3333

34 „Principlism“ (USA) Autonomie Nicht Schaden (Nonmaleficence)
Wohltun/Fürsorge (Beneficience) Gerechtigkeit

35 Klassische „Prinzipien“
Diagnose Therapie Prophylaxe Aus der Autonomie des Patienten folgt: Informierte Zustimmung - Informed consent

36 Pränataldiagnose Ziel der Diagnose? – Therapie?) Intention / Umstände
Schere zwischen Diagnose und Therapie immer größer Viele Diagnosen möglich – keine Therapie Warum Diagnose wenn keine Therapie?? Beratung Abtreibung Leben mit Behinderung

37 Pränataldiagnostik Weitere Fragestellungen: Sicherheit der Diagnose
Wie sicher ist der Test Qualität des Labors Vertauschen von Proben Vorhersehbarkeit von Krankheiten Late onset diseases (Huntington) Wann, welche Ausprägung, Epigenetik? Indikation für SS-Abbruch?

38 Krankheit Genetisch krank – Phänotypisch gesund
Krankes Gen macht noch keine Krankheit Interaktion, Wechselwirkung, „Dialog“: zwischen Genen, Proteinen, neuronalem Netzwerk, Gehirn, Außenwelt, Innenwelt In-forma-tion im ganzen Organismus (anima forma corporis: Thomas von Aquin) Begriffe: vererbt (Darm-Brustkrebs), genetisch (oft erworben, andere Krebsarten), angeboren (aber nicht vererbt, Down-Syndrom)

39 Vorhersagbarkeit Vorhersagbarkeit des Krankheitsausbruchs (Chorea Huntington, Cystische Fibrose) Vererbte Krebserkrankungen (Brustkrebs, Darmkrebs) – Folgen der Diagnose? Down Syndrom: Schwache/Schwere Verläufe Wissen/ Recht auf Nichtwissen Datenschutz Krankenkassen, Versicherungen, Arbeitgeber

40 Gentechnikgesetz §65 Genanalysen am Menschen zu medizinischen Zwecken
(1) Eine Genanalyse am Menschen zu medizinischen Zwecken darf nur 1. auf Veranlassung eines in Humangenetik ausgebildeten Arztes oder eines für das betreffende Indikationsgebiet zuständigen Facharztes zur a) Feststellung einer Prädisposition für eine Krankheit, insbesondere der Veranlagung für eine möglicherweise zukünftig ausbrechende Erbkrankheit, oder b) Feststellung eines Überträgerstatus oder

41 Gentechnikgesetz §65 2. auf Veranlassung des behandelnden oder diagnosestellenden Arztes zur a) Diagnose einer manifesten Erkrankung oder einer damit im Zusammenhang stehenden allfälligen künftigen Erkrankung oder b) Vorbereitung einer Therapie und Kontrolle des Therapieverlaufes

42 Gentechnikgesetz §65 (2) Eine Genanalyse im Sinne des Abs. 1 Z 1 darf nur nach Vorliegen einer schriftlichen Bestätigung der zu untersuchenden Person durchgeführt werden, daß sie zuvor durch einen Arzt oder Facharzt im Sinne des Abs. 1 Z 1 über Wesen, Tragweite und Aussagekraft der Genanalyse aufgeklärt worden ist und der Genanalyse zugestimmt hat. In den Fällen des Abs. 1 Z 2 hat der behandelnde Arzt den Patienten über Wesen, Tragweite und Aussagekraft der Genanalyse aufzuklären.

43 Gentechnikgesetz § 65 3) Eine Genanalyse im Sinne des Abs. 1 Z 1 darf im Rahmen einer pränatalen Untersuchung nur, soweit dies medizinisch geboten ist, und nach schriftlicher Bestätigung der Schwangeren, daß sie zuvor durch einen Arzt oder Facharzt im Sinne des Abs. 1 Z 1 über Wesen, Tragweite und Aussagekraft der Genanalyse und über Risken des vorgesehenen Eingriffes aufgeklärt worden ist und der Genanalyse zugestimmt hat, durchgeführt werden.

44 Gentechnikgesetz §69 Beratung § 69.
(1) Vor und nach Durchführung einer Genanalyse zur Feststellung einer Veranlagung für eine Erbkrankheit oder zur Feststellung eines Überträgerstatus hat eine ausführliche Beratung der zu untersuchenden Person, sofern diese Genanalyse im Rahmen einer pränatalen Untersuchung vorgenommen wird, der Schwangeren, in den Fällen des § 65 Abs. 4 auch der zustimmungsberechtigten Person, durch den diese Genanalyse gemäß § 65 Abs. 1 Z 1 veranlassenden Arzt stattzufinden.

45 Gentechnikgesetz §69 (2) Die Beratung muß … deren soziale und psychische Konsequenzen umfassen und darf im Falle einer pränatalen Genanalyse keinesfalls direktiv erfolgen. Dabei ist auf die Zweckmäßigkeit einer zusätzlichen nichtmedizinischen Beratung durch einen Psychotherapeuten oder Sozialarbeiter hinzuweisen; konkrete Hinweise auf solche Beratungsmöglichkeiten sind in Schriftform anzubieten.

46 Datenschutz (§ 67 Gentechnikgesetz)
Verbot der Erhebung und Verwendung von Daten aus Genanalysen für bestimmte Zwecke Arbeitgebern und Versicherern einschließlich deren Beauftragten und Mitarbeitern ist es verboten, Ergebnisse von Genanalysen von ihren Arbeitnehmern, Arbeitsuchenden oder Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten.

47 Ethik – wozu? Nicht nur um Normen zu erfüllen.
Letztes Ziel der Ethik bei Aristoteles: Das Glück, das gelingende Leben Glück: eu-daimonia, dem guten Geist folgen

48 Literatur Haker, Hille: Ethik der genetischen Frühdiagnostik, 2002
Mieth, D. Die Diktatur der Gene, 2001 Mieth, D.: Was wollen wir können, Freiburg 2002 Beck, M.: Hippokrates am Scheideweg, 2001 Beck; M.: Der Krebs und die Seele. Gen-Geist-Gehirn Hengstschläger, M. Das ungeborene menschliche Leben und die moderne Biomedizin, 2001 Hengstschläger, M.: Kranke Gene, Wien 2003. Pöltner, G.: Grundkurs Medizinethik, 2002

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50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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