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„Neuausrichtung der Heilverfahren 3.0“

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Präsentation zum Thema: "„Neuausrichtung der Heilverfahren 3.0“"—  Präsentation transkript:

1 „Neuausrichtung der Heilverfahren 3.0“
Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Thomas Auhuber Liebe Studentinnen und Studenten, sehr geehrte Magnifizienz, geehrte Spektabilitäten, liebe Kollegen, Freunde, Bekannte und liebe Familie …

2 So mehrdimensional ist Gesundheit in Deutschland …

3 von der institutionellen Betrachtung zur sektoralen Betrachtung einer Gesundheitsregion – übersichtlichere Dimensionen … © Oberender & Partner © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

4 Heilverfahrenssteuerung – ein Weg zur „Gesundheit“
Behandlung von versicherten Personen nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten „aus einer Hand“ vom Unfall bis zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Institutionelles Alleinstellungsmerkmal der gesetzlichen Unfallversicherung als intersektorale Versorgungsform. Beteiligung ausgewählter und besonders qualifizierter ÄrztInnen, TherapeutInnen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und anderer Leistungsanbieter im Gesundheitswesen. Kategorisierung zum differenzierten Fall- / Rehamanagement (Weller-Datenbank, Verletzungsartenverzeichnis usw.) © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

5 Ziele der aktuellen Neuausrichtung
Steigerung von Effektivität und Effizienz der Behandlung Anpassen des Heilverfahrens an die Verletzungsschwere („der richtige Fall in die richtige Klinik“) Umfassende und vernetzte Versorgung (Akut- und Rehamedizin) Anhebung der Versorgungsqualität und Implementierung qualitätssichernder Elemente Durchgangsarztverfahren (DAV) 2-stufiges Verfahren Verletzungsartenverfahren (VAV) Verletzungsartenverfahren (VAV) Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) 3-stufiges Verfahren Umstellung zum bzw Durchgangsarztverfahren (DAV) © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

6 Standardisierung der (Schwer)Verletztenversorgung
Weißbuch Schwerverletztenversorgung (2. Auflage 2012) Empfehlungen zur Struktur, Organisation, Ausstattung sowie Förderung von Qualität und Sicherheit Prävention – Intensivbehandlung - Rehabilitation S3 – Leitlinie zur Schwerverletztenversorgung Präklinik – Schockraum – Erste OP-Phase Verletzungsartenverfahren (VAV) der DGUV Definition Klinikanforderungen / Verletzungsschwere TraumaNetzwerk DGU® Koordination der strukturellen Patientenversorgung Zertifizierung Lokale, (Über)Regionale Traumazentren TraumaRegister DGU® Begleitforschung - Qualitätssicherung © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung Ort und Datum 18pt

7 Arbeits-, Schul-, Wegeunfall
Liegt eine VAV-Verletzung vor? Hausarzt nein ja D-Arzt (ambulant) (Praxis oder Krankenhaus) Stationäres Durchgangsarzt- verfahren Verletzungsartenverfahren Einleitung bes. Heil-behandlung Einleitung allg. Heil-behandlung D-Arzt Hausarzt DAV-Krankenhaus VAV-Krankenhaus SAV-Krankenhaus Verlegungspflicht bei Verletzungen nach dem Verletzungsartenverfahren bei Revisions- oder komplexer Folgechirurgie Nachschau © eigene Darstellung modifiziert nach Rybak / Lenz / Ehlers © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

8 EAP Erweiterte ambulante Physiotherapie Nachsorge Pflege
BG-KLINIKEN Behandlung und Reha von Schwerbrand-, Rückenmarkverletzten, Schwer-Schädel-Hirnverletzten, schweren Hand- und Fußverletzungen, Polytraumen Revisions – und komplexe Folgechirurgie Reha-Komplett-Angebot mit KSR, BGSW, EAP, ABMR, Schmerztherapie, Klinische Psychologie, Hilfsmittelversorgung, Prothetische Versorgung, Schuhversorgung, Reha-Sport, Neurologische Reha der Phasen A-F Akutbehandlung stationär Rehabilitation SAV Schwerstverletzungsartenverfahren KSR Komplexe stationäre Rehabilitation BGSW Berufsgenossen- schaftliche stationäre Weiterbehandlung ABMR Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation Nachsorge Pflege Schwere VAV Verletzungsartenverfahren BGSW Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung ABMR Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation Nachsorge Pflege DAV Stationäres Durchgangsarztverfahren Physiotherapie EAP Erweiterte ambulante Physiotherapie Nachsorge Pflege Zeit DAV Durchgangsarztverfahren Physiotherapie EAP Erweiterte ambulante Physiotherapie Nachsorge Pflege Akutbehandlung ambulant Rehabilitation © eigene Darstellung modifiziert nach Oberscheven / Kranig / Bühren

9 Verteilung von Traumazentren, SAV- und BG-Kliniken
© AUC © Ideker © KUV © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

10 Heterogenität der realen Krankenhausstruktur
Wie viele SAV- / VAV-Kliniken gibt es am Ende der Umstrukturierung? Wie viele SAV- / VAV-Kliniken braucht man für die optimale Versorgungsstruktur? Können die Auflagen in der Zulassung erfüllt werden? Orientieren sich die Kriterien auch an der regionalen Versorgungsstruktur? Ist die Mindestfallzahl ein Problem? © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

11 IVENA eHEalth © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

12 Verletzungsartenverzeichnis – Findet man alles?
© nach Schweigkofler © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

13 Verletzungsartenverfahren BGU Frankfurt (Q4/2014)
© Kern © Dickler © Wank © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

14 Schwer(st)e Verletzung oder medizinische Komplikation?
© Schweigkofler © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

15 Was sind Komplikationen?
Folgezustände / Defektzustände / Funktionsbehinderungen? z. B. verzögerte Frakturheilung, Pseudarthrose Bewegungseinschränkungen CRPS Phlegmone Arthrose …? DEFINITION? WANN WIRD GESTEUERT? © Jürgen Vogel WANN BEGINNT DAS REHAMANAGEMENT? WER HAT WELCHE BEHANDLUNGSKOMPETENZ? © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

16 Komplikations- / Revisionsfall? Komplexe Folgechirurgie?
© Vetter © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

17 Was sind Komplikationen? – auch Behandlungsfehler?
Wer behandelt weiter .. Wo möchte der Patient weiterbehandelt werden … © Sylvia-Verena Michel / pixelio.de © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

18 Komplexität Heilverfahren und Vergütungsstrukturen
Wer legt definitiv die VAV / SAV-Einstufung fest? Steuert der Arzt / Sachbearbeiter / Rehamanager? Wann tritt die Verlegungspflicht genau ein? Führt die Verlegungspflicht zu einer unnötigen Kostensteigerung (z. B. durch „künstliche Falltrennung“ in einem fallpauschalierten System)? Ist Vergütung (Rechnungsstelle) und Heilverfahrenssteuerung (Sachbearbeitung / Rehamanagement) kongruent? Sind Fallpauschalen insbesondere bei individuellen und inhomogenen Verletzungsmustern und der Versorgung „mit allen geeigneten Mitteln“ sachgerecht? Sind die Qualitätsanforderungen ausreichend finanziert (z. B. bei SAV in GKV- Kliniken)? © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

19 Heilverfahren … 2.0 Die Neuausrichtung der Heilverfahren ist für die Versorgung unfallversicherter Patienten ein bewährter Prozess in der Organisation von Gesundheit. 3.0 Medizinökonomische Effizienzsteigerung durch Entwicklung eines Steuerungstools bei Revisionen und Komplikationen Weiterentwicklung von Behandlungsstandards und der Heilverfahrenssteuerung Anpassung der Vergütungsstrukturen und Etablierung von Versorgungsforschung weitere Konzentration auf qualitätsgeprüfte Netzwerkpartner, Etablierung von Trauma-Reha- Zentren Ideen gibt es viele … © DGUV Akademie Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung

20 © DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung


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