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Grundlagen Vertragswesen

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Präsentation zum Thema: "Grundlagen Vertragswesen"—  Präsentation transkript:

1 Grundlagen Vertragswesen

2 Rechtsobjekte Begriff Arten Sachen Rechte Arten
Rechtsobjekte sind alle Gegenstände, Es gibt zwei Arten von Rechts- Die rechtlich von Bedeutung sind. subjekten Dazu zählen alle körperlichen Gegen- Dazu zählen alle unkörperlichen Stände Gegenstände Sie können in einem festen, flüssigen Beispiel: Forderungen, Patente, Oder gasförmigen Zustand sein. Lizenzen, Stimmrechte Bewegliche Sachen: alle Sachen Unbewegliche Sachen: Außer Grundstücke und Gebäude Grundstücke und Gebäude Begriff Arten Sachen Rechte Arten

3 Rechtssubjekte Rechtssubjekte als Gestalter des Rechts- und Wirtschaftslebens Sie treffen rechtliche Entscheidungen, durch die eine bestimmte Rechtslage begründet, verändert oder aufgehoben wird Beispiele: Abschluss von Kauf- und Mietverträgen, Mahnungen, Kündigungen, Abfassen eines Testaments  In allen Fällen erwerben Rechtssubjekte bestimmte Rechte und gehen Verpflichtungen ein (=Träger von Rechten und Pflichten)

4 Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische Personen
Dazu gehören alle lebenden Menschen, dazu gehören außer Person- Unabhängig vom Alter, Religion, Rasse vereinigungen auch bloße Vermögensmassen (Stiftungen) Rechtsfähige eingetragene Vereine Körperschaften des öffentl. Nichtwirtschaftliche (Sport-, Rechts (Bund, Länder, Ge- Gesangsvereine) meinden, Kirchen) Wirtschaftliche Vereine in Form Anstalten des öffentl. Rechts einer handelsrechtlichen Gesell- ( Universitäten, Rundfunk, schaft ( AG, GmbH, Genossenschaft) Sparkassen, Agentur für Arbeit) Juristische Personen des öffentlichen Rechts Juristische Personen des privaten Rechts

5 Rechtsgeschäfte = Willenserklärungen, die auf die Erzielung eines bestimmten Rechtserfolges gerichtet sind (geregelt im BGB) Einseitige Rechtsgeschäfte Es ist lediglich eine Willenserklärung einer Person erforderlich z.B. S. sagt zu seiner Vermieterin: Ich kündige Frau F. schreibt in ihr Testament: Mein Enkel soll Alleinerbe meines Vermögens werden V. schreibt an K.: Bitte überweisen sie den fälligen Betrag umgehend auf mein Konto

6 Arten und Zustandekommen
Empfangsbedürftige Willenserklärungen Setzen einen Empfänger (Adressaten) voraus  z.B. muss S. seiner Vermieterin die Kündigung in irdendeiner Weise kundtun  gleiches gilt für die Mahnung und Anfechtung Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen Setzen keinen Empfänger voraus  z.B. Testament

7 Rechtsgeschäfte 2. Zweiseitige Rechtsgeschäfte
Willenserklärungen von zwei oder mehreren Personen sind erforderlich z.B. Kaufvertrag Mietvertrag Eheschließung

8 Arten Kauf-, Miet-, Pacht-, Darlehens-, Werkverträge, Leihe, Gesellschafts-, Dienst-, Arbeits-, Maklervertrag Zustandekommen zwei übereinstimmende Willenserklärungen Antrag (Angebot) + Annahme des Antrages = Vertrag

9 Vertragsfreiheit Was versteht man darunter?

10 Vertragsfreiheit Vertragsfreiheit gehört zu den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten Vertragsfreiheit soll es dem Bürger ermöglichen, sein Leben in eigener Verantwortung zu gestalten Ohne Möglichkeit Verträge abzuschließen und auszugestalten, kann es keinen Marktwettbewerb geben  Warum?

11 Möglichkeit der Ausgestaltung von Verträgen
Gesetzliche Regelungen allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Individualabreden Bsp.: Lieferung ab hier. Verkäufer trägt die kosten der Bereitstellung der Ware und die Beförderungskosten bis zur Versandstation. Käufer ist verpflichtet, die Kosten des Transports zu übernehmen Bsp.: Lieferung ab Werk. Der Verkäufer übernimmt aufgrund seiner AGB keinerlei Transportkosten  gegenüber der gesetzlichen Regelung liegt eine Benachteiligung des Käufers vor Bsp.: Lieferung frei Haus. Verkäufer kommt Käufer entgegen und übernimmt vertraglich sämtliche Transportkosten

12 Grenzen der Vertragsfreiheit
Vertragsfreiheit kann missbraucht werden Funktioniert nicht, bei wirtschaftlicher Macht des Anbieters

13 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, … zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen … im Bereich einer Privatwohnung … bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Widerrufsrecht des Verbrauchers 14 Tage Grund: in der Privatwohnung kann Verbraucher nicht ausweichen und Preise nicht vergleichen

14 Besitz und Eigentum

15 Abgrenzung von Besitz und Eigentum
 Besitz ist die tatsächliche, Eigentum die rechtliche Herrschaft über eine Sache  Besitzer ist, wer eine Sache hat, Eigentümer ist der, dem sie gehört Besitz Die Reche an der Verwendung der Sache sind im Gegensatz zum Eigentum beschränkt Besitzübertragung Es wird eine Person Besitzer einer beweglichen oder unbeweglichen Sache dadurch:

16 Besitzübergang Dass ein Dritter sie ihm übergibt bzw. überlässt oder
durch einseitige Besitzergreifung gegen den Willen des bisherigen Besitzers

17 Eigentum/ Eigentumsübertragung
Eigentümer kann mit der Sache nach Belieben verfahren Die Ausübung des Eigentumsrechts kann Beschränkungen unterliegen Eigentumsübertragung An beweglichen Sachen Durch Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber  erfolgt oft stillschweigend Einigung das Eigentum übergehen soll Und Übergabe

18 Eigentum/ Eigentumsübertragung
An beweglichen Sachen Durch Einigung , dass der Besitzer Eigentümer werden soll, wenn sich der Gegenstand bereits beim Erwerber befindet  keine Übergabe notwendig, Einigung reicht

19 Eigentum/ Eigentumsübertragung
An unbeweglichen Sachen (Grundstücke) Erfolgt durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch Auflassung = Einigung zw. Veräußerer und Erwerber, dass Eigentum übergehen soll  gleichzeitige Anwesenheit beider Teile vor einem Notar und Beurkundung  Eintragung ins Grundbuch

20 Beispiele A leiht B ein Fahrrad. B verkauft es an C.
B stiehlt dem A das Fahrrad und verkauft es anschließend an C. Darf auf dieser Grundlage Eigentum erworben werden ?

21 Einfacher Eigentumsvorbehalt
= ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung Grundvoraussetzung für den Eigentumsvorbehalt ist, dass bewegliche Sachen verkauft werden unter der Maßgabe, dass das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises beim Verkäufer verbleibt. Der Verkäufer kann dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer im Verzug mit der Zahlung ist. muss spätestens mit Vertragsschluss vereinbart werden

22 Einfacher Eigentumsvorbehalt
Im Falle einer Insolvenz des Käufers steht dem Verkäufer als Eigentümer ein Aussonderungsrecht zu. Er kann als Aussonderungsberechtigter vom Insolvenzverwalter die Herausgabe der Sache verlangen. Durch die Rücknahme der Sache steht sich der Verkäufer regelmäßig besser, als wenn er im Insolvenzverfahren seinen Kaufpreisanspruch weiter verfolg

23 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Weiterveräußerungsklausel Bei dem verlängerten Eigentumsvorbehalt kann der Käufer die Ware weiter verkaufen, obwohl sie ihm eigentlich noch nicht gehört, muss aber den Käufer über den Eigentumsvorbehalt des ursprünglichen Verkäufers informieren. Eigentümer bleibt dann immer noch der ursprüngliche Verkäufer.

24 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Weiterveräußerungsklausel Vorausabtretung: Die Parteien kommen überein, dass der Käufer bereits jetzt (d.h. bei Abschluss des Kaufvertrags) dem Verkäufer diejenigen Forderungen abtritt, der er (= der Käufer) aus dem Weiterverkauf der Ware erlangen wird.

25 Verlängerter Eigentumsvorbehalte
Zusätzlich erhält der Verkäufer das Recht den Kaufpreis im eigenen Namen beim Dritten einzuziehen.

26 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Verarbeitungsklausel Kaufsache wird zu einer neuen Weiterverarbeitet Die Parteien des EV-Kaufvertrags können vereinbaren, wer als der Hersteller im Sinn des § 950 anzusehen sein soll. Dazu gehört: Die Parteien können vereinbaren, dass der EV- Verkäufer als Hersteller gilt und damit gemäß § 950 das Eigentum an der Verarbeitungssache erhält..

27 Text Verarbeitungsklausel
„Lieferant gestattet EV-Käufer, die Kaufsache auch bereits vor vollständiger Kaufpreiszahlung zu verarbeiten. In diesem Fall gilt der EV-Verkäufer als „Hersteller“ im Sinn des § 950.“


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