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Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle

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Präsentation zum Thema: "Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle"—  Präsentation transkript:

1 Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle
Aufgaben, Tätigkeiten und Berichterstattung der Revisionsstelle HSW Freiburg 9. Mai 2011

2 Vortragende Jörg Blättler, dipl. Wirtschaftsprüfer, PwC Zürich Claudia Michlig, dipl. Wirtschaftsprüferin, PwC Bern Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

3 Inhalt PwC – wir über uns Grundsätze der Revisionspflicht
Die ordentliche und die eingeschränkte Revision Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung 1. Prüfungsvorbereitung 2. Prüfungsplanung 3. Prüfungsdurchführung 4. Bericht an die Generalversammlung Zusammenfassung Ein paar Worte zu unserem Beruf Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

4 1. PwC – wir über uns Wir liefern branchenspezifische Dienstleistungen in Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung und Wirtschaftsberatung, um für unsere Kunden Wert zu schaffen. Mehr als 161’000 Mitarbeitende in den Mitgliederfirmen innerhalb des PwC-Netzwerks in 154 Ländern teilen untereinander ihre Denkweisen, Erfahrungen und Lösungen, um so neue Perspektiven sowie praktischen Rat für unsere Kunden zu entwickeln. Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

5 Turnover: CHF 704m 15 Büros 58 Nationalitäten Umsatz: CHF 704 Mio.
PwC Switzerland 15 Büros 58 Nationalitäten Umsatz: CHF 704 Mio. Turnover: CHF 704m 2,623 Mitarbeitende Durchschnittsalter: 34 Jahre Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

6 Organisationsstruktur
Swiss Oversight Board Verwaltungsrat Beirat Management Board Globales Netzwerk Detailhandel und Konsumgüter Industrielle Produktion Pharma- und Biotechnologie Banken und Asset Management Versicherungen Öffentlicher Sektor und Gesundheitswesen Technologie, Telekommunikation, Infocom und Medien Energie und Versorgung KMU Wirtschafts- prüfung Steuer- und Rechts- beratung Wirtschafts- beratung Interne Dienstleistungen Business Development Finanz- und Rechnungswesen Informatik Marketing und Kommunikation Personalwesen Rechtsdienst Wissens- management Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

7 Market position in Switzerland 2009/10
= 2009/10 = 2008/09 Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

8 Inhalt PwC – wir über uns Grundsätze der Revisionspflicht
Die ordentliche und die eingeschränkte Revision Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung 1. Prüfungsvorbereitung 2. Prüfungsplanung 3. Prüfungsdurchführung 4. Bericht an die Generalversammlung Zusammenfassung Ein paar Worte zu unserem Beruf Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

9 2. Grundsätze der Revisionspflicht
Revisionspflicht von der Grösse des Unternehmens abhängig Die Grundsätze der Revisionspflicht sind im Aktienrecht enthalten (Art. 727 bis 731a OR) Verweis übrige Rechtsformen auf Aktienrecht Kategorien Kriterien Ordentliche Revision Publikumsgesellschaften Börsenkotiert, Anleihensobligationen ausstehend, Beitrag von 20% zu Umsatz oder Bilanzsumme Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Bilanzsumme > CHF 10 Mio. 2 von 3 Kriterien in 2 Jahren überschritten Umsatz > CHF 20 Mio. Vollzeitangestellte > 50 Eingeschränkte Revision KMU Alle übrigen Unternehmen Unterform: Kleinstunternehmen mit < 10 Mitarbeitern Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

10 Mengengerüst Rechtsform Gesetzesbestimmung Anzahl Aktiengesellschaft
173'000 Genossenschaft OR 906 12'000 GmbH OR 818 84'000 Verein ZGB 69 b 6'000 Stiftung ZGB 83 b gültig p 19'000 Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

11 Betroffene Unternehmen
Kleinunternehmen 294‘000 Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen 5‘750 Publikumsgesellschaften 250 Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

12 Anforderungen an die Revisionsstellen
Prüfauftrag Anforderung Voraussetzung Ordentliche Prüfung für Publikumsgesellschaften Staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen Zulassung Revisionsexperte Einhaltung Gesetzesvorschriften Versicherung Ordentliche Prüfung für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Zugelassener Unbescholtener Leumund Je nach Ausbildung bis 12 Jahre Fachpraxis Eingeschränkte Prüfung Revisor Ausbildungsvoraus-setzung und mind. 1 Jahr Fachpraxis Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

13 Optimierungsmöglichkeiten
Keine Revision Eingeschränkte Revision Ordentliche Revision Opting - out Opting - up Opting - in Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

14 Inhalt PwC – wir über uns Grundsätze der Revisionspflicht
Die ordentliche und die eingeschränkte Revision Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung 1. Prüfungsvorbereitung 2. Prüfungsplanung 3. Prüfungsdurchführung 4. Bericht an die Generalversammlung Zusammenfassung Ein paar Worte zu unserem Beruf Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

15 3. Die ordentliche und die eingeschränkte Revision Zwei Arten der Revision - Unterschiede
Kriterium Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision Gegenstand der Prüfung Jahres- bzw. Konzernrechnung Antrag Verwaltungsrat bezüglich Verwendung Bilanzgewinn Internes Kontrollsystem Jahresrechnung Art der Prüfung Gemäss Schweizer Prüfungsstandards (PS) bzw. International Standards on Auditing (ISA) Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angem. Detailprüfungen Prüfsicherheit Hohe Zusicherung Weniger hohe Zusicherung Bestätigung Positive Bestätigung Negative Bestätigung Fachliche Anforderung Zugelassener Revisionsexperte Staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen Zugelassener Revisor Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

16 Zwei Arten der Revision - Unterschiede
Kriterium Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision Berichterstattung Bericht an die GV Bericht an den VR (Rechnungslegung, IKS, Revision) Anzeigepflichten Meldung an VR von Verstössen gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement Information der GV über wesentliche Verstösse gegen Gesetz und Statuten oder andere Verstösse, wenn VR nicht aktiv Benachrichtigung Richter, wenn VR Anzeige unterlässt (OR 728c/3) Benachrichtigung Richter, wenn VR Anzeige unterlässt (OR 728c/3) Unabhängigkeit Hohe Anforderungen (steuerliche Beratung zulässig) Rotation des Prüfungsleiters nach sieben Jahren Reduzierte Anforderungen Keine Rotation Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

17 Der Verband überschreitet die Grössenkriterien von 50 Mitarbeitern und
Aussage 1 Ein Sportverband beschäftigt seit mehreren Jahren rund 70 Funktionäre. Er benötigt CHF 30 Mio. jährliche Einnahmen zur Bestreitung seiner Löhne, Ausbildungs-, Marketing-und übrigen Kosten. Da der Verband den Verein als Rechtsform gewählt hat, sind für ihn die gesetzlichen Neuregelungen nicht relevant. Falsch. Der Verband überschreitet die Grössenkriterien von 50 Mitarbeitern und CHF 20 Mio. Umsatz und unterliegt somit neu der ordentlichen Revisionspflicht. Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

18 Aussage 2 Ein kleines Architekturbüro, organisiert als GmbH, erzielt mit 7 Angestellten einen Umsatz von CHF 5 Mio. Es muss eine eingeschränkte Revision durchführen lassen. Richtig. Da das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt, kann es aber auch auf eine eingeschränkte Revision verzichten. Dies jedoch nur, wenn sämtliche Gesellschafter dem Verzicht zustimmen (Opting out). Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

19 Aussage 3 Die Aktiengesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Revision. Aktionäre, die 10 % des Aktienkapitals vertreten, begehren eine ordentliche Revision anlässlich der Generalversammlung, Der Verwaltungsrat möchte die bisherige Revisionsstelle vorschlagen, kann er dies? Eventuell. Der Verwaltungsrat muss feststellen, ob die bisherige Revisionsstelle als Revisionsexperte registriert ist, dann ist dies möglich. Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

20 Inhalt PwC – wir über uns Grundsätze der Revisionspflicht
Die ordentliche und die eingeschränkte Revision Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung 1. Prüfungsvorbereitung 2. Prüfungsplanung 3. Prüfungsdurchführung 4. Bericht an die Generalversammlung Zusammenfassung Ein paar Worte zu unserem Beruf Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

21 4. Anforderungen an das Interne Kontrollsystem
Internes Kontrollsystem Bei der internen Kontrolle handelt es sich um die Gesamtheit aller vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen (Kontrollmassnahmen), die dazu dienen, einen ordnungsgemässen Ablauf des betrieblichen Geschehens sicherzustellen. Die organisatorischen Massnahmen der internen Kontrolle sind in die Betriebsabläufe integriert, das heisst, sie erfolgen arbeitsbegleitend oder sind dem Arbeitsvollzug unmittelbar vor- oder nachgelagert. Die interne Kontrolle wirkt unterstützend bei: der Erreichung der geschäftspolitischer Ziele durch eine wirksame und effiziente Geschäftsführung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (Compliance) dem Schutz des Geschäftsvermögens der Verhinderung, Verminderung und Aufdeckung von Fehlern und Unregelmässigkeiten der Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Buchführung der zeitgerechten und verlässlichen finanziellen Berichterstattung Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

22 Gesetzesbestimmungen (In Kraft seit 01.01.2008)
Art. 728a OR Die Revisionsstelle prüft, ob ein internes Kontrollsystem existiert. Die Revisionsstelle berücksichtigt bei der Durchführung und Festlegung des Prüfungsumfangs das interne Kontrollsystem. Art. 728b OR Die Revisionsstelle erstattet dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht mit Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision. Art. 663b OR Der Anhang enthält u.a. Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung. Im Fokus der Gesetzesrevision sind interne Kontrollen im Bereich Buchführung und finanzielle Berichterstattung Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

23 Aussage 4 Der Finanzchef eines KMUs überprüft monatlich, ob seine Angestellten die Übereinstimmung von Buchhaltung und Bankauszügen kontrollieren. Nach erfolgter Abstimmung werden die Bankauszüge visiert. Es existiert keine Prozessdokumentation und keine Beschreibung der Kontrolle. Dies bedeutet, in diesem Prozess existiert kein internes Kontrollsystem. Falsch. Die Kontrolle wird durchgeführt und vom Vorgesetzten überwacht. Eine Dokumentation der Kontrolltätigkeiten ermöglicht aber erst die Überwachung und Prüfung. Sie ist abhängig von der Grösse des Unternehmens, den Risiken und der Komplexität der Prozesse. Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

24 Aussage 5 Die Verwaltungsrat eines Schweizer KMUs traktandiert einmal jährlich das Thema „Risikobeurteilung“ und beschäftigt sich anlässlich eines Workshops systematisch mit dem von der Geschäftsleitung erstellten Risikokatalog. Er stellt sicher, dass Massnahmen umgesetzt werden. Im Anhang der Jahresrechnung wird dieser Prozess beschrieben. Die identifizierten Risiken müssen nicht genannt werden. Richtig. Für ein KMU ist dies ein sinnvolles Vorgehen. Das Gesetz verlangt „Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung“. Die Praxis wird zeigen, wie umfangreich diese Angaben gemacht werden. Je nach Branche und Komplexität der Risiken sollte die Häufigkeit einer Risikobeurteilung erhöht bzw. ein Risikomanagement eingeführt werden. Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

25 Inhalt PwC – wir über uns Grundsätze der Revisionspflicht
Die ordentliche und die eingeschränkte Revision Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung 1. Prüfungsvorbereitung 2. Prüfungsplanung 3. Prüfungsdurchführung 4. Bericht an die Generalversammlung Zusammenfassung Ein paar Worte zu unserem Beruf Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

26 5. Revisionsaufsichtsbehörde RAB – Entstehung
Festgestellte Mängel / Lücken nach dem bisherigen Recht: Revisionspflicht im Wesentlichen von der Rechtsform abhängig. Abschaffung „Laienrevision“ mit Aktienrechtsrevision 1991 nur formell erreicht. Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche warfen Fragen nach der rechtzeitigen Erkennbarkeit von Manipulation und negativen Entwicklungen auf. „Expectation Gap“ zwischen Erwartung und tatsächlicher Möglichkeit der Revisionsstellen. Bisher v.a. Selbstkontrolle des Berufsstandes der Revisoren; wurde vom Kapitalmarkt zunehmend als ungenügend beurteilt. Handlungsbedarf besteht auf Grund internationalen Entwicklungen (US-amerikanischer Sarbanes-Oxley Act, EU-Recht). >>> Die genannten Lücken und Mängel führten zur Revision des OR sowie der Schaffung des Revisionsaufsichtsgesetzes in den Jahren 2007 und 2008. Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

27 Revisionsaufsichtsbehörde RAB – Aufgaben
Zulassung und Beaufsichtigung von Personen, die Revisionsdienstleistungen erbringen Registrierung von Revisoren, Revisionsexperten und staatlich beaufsichtigen Revisionsunternehmen Beaufsichtigung der Revisionsunternehmen, die börsenkotierte Unternehmen prüfen (Inspektionen alle 3 Jahre, firm, files) Sanktionen (Bussen bis 1 Mio. CHF, Gefängnis; Entzug der Zulassung) Jährlicher Tätigkeitsbericht (öffentlich) Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden, Börsen, Strafbehörden, Zivilgerichten und mit den ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

28 Inhalt PwC – wir über uns Grundsätze der Revisionspflicht
Die ordentliche und die eingeschränkte Revision Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung 1. Prüfungsvorbereitung 2. Prüfungsplanung 3. Prüfungsdurchführung 4. Bericht an die Generalversammlung Zusammenfassung Ein paar Worte zu unserem Beruf Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

29 6.1. Prüfungsvorbereitung
Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

30 Klarheit über Art und Umfang des Auftrages schaffen
6.2. Prüfungsplanung Definition des Prüfauftrages Klarheit über Art und Umfang des Auftrages schaffen Auftragsbedingungen des Abschlussprüfers (PS 210) Schriftlichkeit Klarheit über die Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers Wesentliche Bestandteile: Ziel der Abschlussprüfung, Feststellung der Verantwortung der Unternehmensleitung, Umfang und Gegenstand der Abschlussprüfung, Form der Berichterstattung, Honorar, Interne Revision, Mitwirkung anderer Prüfer oder Experten, etc. Folgeprüfungen: Abwägung Änderung oder Bestätigung Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

31 Entwicklung Prüfstrategie – Risikobeurteilung (PS 300)
Aspekte, welche der Abschlussprüfer bei der Entwicklung der Prüfstrategie / konkreten Vorgehensweise beachten muss: Kenntnisse von Tätigkeit und Umfeld des Unternehmens (PS 310) (Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Faktoren, finanzielle Performance, allg. Kompetenzniveau der Unternehmensleitung) Verständnis des Rechnungswesen-Systems und der Internen Kontrolle (PS 401) (Rechnungslegungsgrundsätze, neue Normen, vorhandene Kenntnisse des Abschlussprüfers von RW-System und int. Kontrollen) Risiko (PS 400) und Wesentlichkeit (PS 320) (Einschätzung Risiken und Identifizierung wesentlicher Prüffelder) Art, Zeitpunkt und Umfang der Prüfung Prüfungsprogramm Umfang von Prüfungshandlungen Koordination, Anleitung, Überwachung und Durchsicht Input Elemente der Umsetzung Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

32 Bestandteile des Prüfungsrisikos
Inhärentes Risiko x Kontrollrisiko x Aufdeckungsrisiko Wahrscheinlichkeit für die Abgabe eines uneingeschränkten Prüfungsurteils trotz Vorhandensein von wesentlichen falschen Angaben Wahrscheinlichkeit für das Auftreten wesentlicher falscher Angaben unter der Annahme fehlender interner Kontrollen Wahrscheinlichkeit für die Nichtaufdeckung wesentlicher falscher Angaben durch das Interne Kontrollsystem (IKS) Wahrscheinlichkeit für die Nichtaufdeckung wesentlicher falscher Angaben durch den Abschlussprüfer Vom Prüfer zu verantworten Durch Prüfer nicht beeinflussbar Durch Prüfer beeinflussbar Quelle: Handbuch der Wirtschaftsprüfung 2009, Band 2, Seite 121 Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

33 Auswirkung der Wirtschaftskrise auf die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers
Impairment Test aufgrund rückläufiger Umsätze (Beteiligungen / Sachanlagen) Erhöhte „Fraud“ Gefahr bei beispielsweise EBIT-abhängigen Bonifikationen des Managements Vermehrt Diskussionen zum Thema Going Concern Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

34 6.3. Prüfungsdurchführung
Zeitliche Aspekte Prüfungsverfahren Funktionsprüfungen > IKS Aufbauprüfung / Wirksamkeitsprüfung Aussagenbezogene (ergebnisorientiere) Prüfungen Analytische Prüfungen (indirekt) / Einzelfallprüfungen (direkt) Lückenlose Prüfung versus Stichprobenprüfung Berücksichtigung der Wesentlichkeit Dokumentation Ausmass / Herkunft / Schlussfolgerung Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

35 Wo erhalten wir Audit Comfort?
Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

36 6.4. Bericht an die Generalversammlung (PS 700)
Die Revisionsstelle: prüft Buchführung, Jahresrechnung und Gewinnverwendung (PS 200) prüft bei einer ordentlichen Revision die Existenz eines IKS (PS 890) plant und führt die Prüfung so durch, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung mit angemessener Sicherheit erkannt werden (PS 320) stützt sich auf Analysen und Erhebungen, welche auf Stichproben beruhen (PS 530) beurteilt wesentliche Bewertungsentscheide und die Jahresrechnung als Ganzes prüft die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften und Rechnungslegungsnormen Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

37 Bericht an die Generalversammlung (PS 700)
Die Revisionsstelle: prüft nicht alles lückenlos sucht nicht nach deliktischen Handlungen prüft nicht die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft nicht die Geschäftsführung kann keine Unternehmenszusammenbrüche verhindern ist kein “Super-Verwaltungsrat”, der die Oberaufsicht ausführt >>> Das Prüfungstestat ist stets ein Urteil über die Güte der Darstellung der finanziellen Lage und nie ein Urteil über die Qualität des Unternehmens selbst. Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

38 Bericht an die Generalversammlung (PS 700)
Standardisierter Text Entscheidungshilfe für den Aktionär Empfehlung zur Genehmigung der Jahresrechnung oder Rückweisung an den Verwaltungsrat Empfehlung kann mit oder ohne Einschränkung angegeben werden Prüfungstestat besteht aus einem Normalwortlaut – jede Abweichung davon ist gewollt: - Einschränkung: Wesentliche Verstösse gegen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften - Hinweis: Verstösse gegen Gesetze und Statuten - Zusatz: Weitere Angaben zur Prüfung und zum Prüfungsergebnis; meistens Zusatzinformationen, die den Aktionär vor Fehlinterpretationen schützen sollen > beeinflussen Prüfurteil nicht Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

39 Inhalt PwC – wir über uns Grundsätze der Revisionspflicht
Die ordentliche und die eingeschränkte Revision Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung 1. Prüfungsvorbereitung 2. Prüfungsplanung 3. Prüfungsdurchführung 4. Bericht an die Generalversammlung Zusammenfassung Ein paar Worte zu unserem Beruf Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

40 7. Zusammenfassung Prüfer arbeiten eng mit den Unternehmen zusammen
Die Prüfung ist ein kontinuierlicher Prozess, der die Unternehmung während des ganzen Jahres begleitet Die Prüfung ist getrieben von der Risikoeinschätzung über das Unternehmen, die internen Prozesse sowie die Rechnungslegung Gewissheit für Stakeholder, dass die finanzielle Berichterstattung inhaltlich korrekt ist Prüfer macht eine Aussage zur Qualität der finanziellen Berichterstattung – nicht zur Geschäftsführung oder zur Unternehmung als Ganzes Der Wirtschaftsprüfer trägt zum Vertrauen der Stakeholder in die Unternehmung bei Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

41 Inhalt PwC – wir über uns Grundsätze der Revisionspflicht
Die ordentliche und die eingeschränkte Revision Anforderungen an das Interne Kontrollsystem (IKS) Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) Von der Prüfungsplanung zur Berichterstattung an die Generalversammlung 1. Prüfungsvorbereitung 2. Prüfungsplanung 3. Prüfungsdurchführung 4. Bericht an die Generalversammlung Zusammenfassung Ein paar Worte zu unserem Beruf Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

42 8. Ein paar Worte zu unserem Beruf: Aufgaben des Wirtschaftsprüfers
Abschlussprüfung bei Aktiengesellschaften Prüfung von Konzernabschlüssen nach OR, Swiss GAAP FER, IFRS, US-GAAP Pflichtprüfung gemäss OR bei Gründungen, Kapitalerhöhungen (Sacheinlagen) und bei Kapitalherabsetzungen Kontrollstelle bei Personalvorsorgeeinrichtungen Expertisen in Buchführungs- und Bilanzierungsfragen (bei Gerichtsverfahren, Second Opinions, etc.) Beratung bei der Erstellung von Rechnungsabschlüssen und konsolidierten Jahresrechnungen Betriebs- und finanzwirtschaftliche Analysen und Gutachten Beratung in Finanzierungsfragen und Liquiditätsplanung Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

43 >> WIR SIND AM PULS DER WIRTSCHAFT <<
Ein paar Worte zu unserem Beruf: Wie wird man dipl. WirtschaftsprüferIn? Mögliche Richtung nach dem FH-Abschluss Nicht nur Zahlen, sondern auch Prozesse, Systeme, Kontrollen Täglich mit Menschen zu tun – im Team, mit Kunden > hohe Sozialkompetenz gefordert Sehr steile Lernkurve (Unternehmen verschiedener Grössen, Branchen, etc.) Verbindung von Theorie und Praxis Weiterbildung zum dipl. Wirtschaftsprüfer – siehe Broschüre Zeitliche und örtliche Flexibilität, ca 80% der Tätigkeit ist bei den Kunden >> WIR SIND AM PULS DER WIRTSCHAFT << Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011

44 Thank you. For further information or questions please see the following websites: Or contact: Claudia Michlig Jörg Blättler PricewaterhouseCoopers AG PricewaterhouseCoopers AG This publication has been prepared for general guidance on matters of interest only, and does not constitute professional advice. You should not act upon the information contained in this publication without obtaining specific professional advice. No representation or warranty (express or implied) is given as to the accuracy or completeness of the information contained in this publication, and, to the extent permitted by law, PricewaterhouseCoopers AG, its members, employees and agents do not accept or assume any liability, responsibility or duty of care for any consequences of you or anyone else acting, or refraining to act, in reliance on the information contained in this publication or for any decision based on it. © 2011 PricewaterhouseCoopers AG. All rights reserved. In this document, “PwC” refers to PricewaterhouseCoopers AG which is a member firm of PricewaterhouseCoopers International Limited, each member firm of which is a separate legal entity. Hochschule für Wirtschaft Freiburg 9. Mai 2011


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