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© 2014 IG BCE, VB 3, Abteilung Arbeitspolitik

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Präsentation zum Thema: "© 2014 IG BCE, VB 3, Abteilung Arbeitspolitik"—  Präsentation transkript:

1 © 2014 IG BCE, VB 3, Abteilung Arbeitspolitik

2 Zwischen Autonomie und Fremdbestimmung
MOBILE ARBEIT Zwischen Autonomie und Fremdbestimmung

3 Das Problem: Entgrenzung der Arbeit
„Die Entgrenzung von Arbeit ist die Folge betrieblicher Rationalisierungsstrategien mit dem Ziel der erweiterten Nutzung der subjektiven Potentiale und lebensweltlichen Ressourcen der Beschäftigen. Sie hat weitreichende Konsequenzen für das Verhältnis von Erwerbsarbeit und privaten Lebenswelten.“ Nick Kratzer (ISF München), 2013

4 Was ist los in der Arbeitswelt?
Mobile Arbeitsmittel (Smartphones, Blackberrys, Laptops) prägen verstärkt die Arbeitswelt vieler Beschäftigter. Es wird mehr Arbeit mit mobilen Endgeräten erledigt. Aber auch immer mehr Arbeitsgegenstände sind digitalisiert und miteinander vernetzt (Industrie 4.0). Der Arbeitsplatz ist nicht mehr starr, sondern beweglich. Mit mobilen Arbeitsmitteln kann quasi zu jeder Zeit von jedem Ort aus gearbeitet werden. Die Struktur des Tages verändert sich durch das Fehlen eines verlässlichen Feierabends.

5 Ausmaß ständiger Erreichbarkeit
Zwei Drittel auch nach Feierabend erreichbar „Wie häufig wird von Ihnen erwartet, dass Sie auch außerhalb Ihrer normalen Arbeitszeit per oder per Telefon für Ihre Arbeit erreichbar sind?“ Antworten von Beschäftigten in % Repräsentativbefragung 2011 der DGB-Index Gute Arbeit GmbH zu „Arbeitshetze – Arbeitsintensivierung – Entgrenzung“

6 Folgen ständiger Erreichbarkeit
Beschäftigte, die ständig erreichbar sein müssen, geben an, dass sie... sich häufiger gehetzt fühlen; häufiger unter Schlafstörungen leiden; Erreichbarkeit als Zwang empfinden; sich in der Freizeit gestört fühlen; durch Erreichbarkeit der Urlaub verdorben wird (iga-Report 10/2013).

7 Folgen ständiger Erreichbarkeit
Je mehr Arbeitsangelegenheiten Einzug ins Privatleben halten... desto größer sind die Beeinträchtigungen des Privatlebens durch die Arbeit; desto größer sind arbeitsbedingte Befindensbeeinträchtigungen (Nicht-Abschalten, Stress, Schuldgefühle); aber: desto ausgeprägter ist auch die positive Bewertung der Arbeit (Arbeitszufriedenheit, Engagement, Leistungsfähigkeit) (Baua 2013).

8 Individualrechtliche Probleme
tägliche Höchstarbeitszeit gem. § 3 ArbZG Ruhezeit gem. § 5 ArbZG Sonn- und Feiertagsruhe gem. § 9 ArbZG Arbeiten während des Urlaubs stellt eine Unterbrechung des Urlaubs dar Erfassung und Vergütung von Arbeiten außerhalb der betriebsüblichen Arbeitswelt

9 Unsere kollektivrechtlichen Möglichkeiten
Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, dass Thema „Ständige Erreichbarkeit“ zu gestalten: Generelles MBR, ob mobile Arbeitsmittel eingeführt werden (§ 87 Nr. 1, Abs. 6) Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Ergonomie) (§ 87 Nr. 1, Abs. 7) Arbeitszeitgestaltung – Beginn und Ende sowie vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 & 3)

10 Das Dilemma kollektiver Vereinbarungen
Es wird zunehmend schwieriger, Arbeitsbedingungen in einer individualisierten und flexibilisierten Arbeitswelt mit mobilen Arbeitsmitteln, ständiger Erreichbarkeit und entgrenzten Arbeitszeiten durch kollektive Vereinbarungen zu gestalten. Technische Regelungen werden häufig als Bevormundung empfunden. KOLLEKTIVE VEREINBARUNGEN ≠ ARBEITSREALITÄT

11 Unsere Lösungsansätze
Es gibt keine einfache „Patentlösung“ zur Begrenzung von Erreichbarkeit. Der Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln muss aber geregelt werden. An erster Stelle steht, dass Erreichbarkeit als Arbeitszeit bewertet und entsprechend erfasst wird.

12 Unsere Lösungsansätze
technische Regelung, die den Einsatz mobiler Arbeitsmittel begrenzen (VW, BMW) Kompensation des Einsatzes mobiler Arbeitsmittel durch Zeit Rahmenvereinbarungen zwischen Führungskraft und MitarbeiterIn, die den Einsatz mobiler Arbeitsmittel außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit klar festlegen Einführung eines Schichtmodells in Bereichen, in denen häufig Arbeiten außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit anfallen Integration des Themas Erreichbarkeit in die Gefährdungsbeurteilung gem § 5 ArbSchG klare Vertretungsregelung für - Verkehr im Urlaub

13 Kontakt IG BCE Hauptverwaltung
Vorstandsbereich 3 - Abt. Arbeitspolitik Arbeitsorganisation und betriebliche Arbeitszeitgestaltung Sören Tuleweit:

14 für Ihre Aufmerksamkeit.
VIELEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit.


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