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Wenn sie flüchten müssten…?

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Präsentation zum Thema: "Wenn sie flüchten müssten…?"—  Präsentation transkript:

1 Wenn sie flüchten müssten…?
Erwartungen an einen “idealen” Flüchtlingsschutz (OASE Team, 2013, 45 min.+ Diskussion 30 min ) Material: Box mit Karten

2 Situation: Sie müssen ihr Heimatland aufgrund einer Umweltkatastrophe verlassen und suchen Schutz im Nachbarstaat und beantragen dort umgehend Asyl – Was erwarten Sie vom Aufnahmestaat?

3 Starter: Fluchtgründe
Was wäre für Sie ein Fluchtgrund? Welche Fluchtgründe gab es für Deutsche z.B. im 20. Jahrhundert? Wenn Sie 5 Dinge mitnehmen könnten auf der Flucht, welche würden Sie mitnehmen? (Ca. 5 – 10 Minuten )

4 Mögliche Fluchtursachen
Die Gründe, sein Heimatland zu verlassen und Asyl in einem Aufnahmestaat zu suchen sind vielfältig, hier einige Beispiele aus der Beratungspraxis: Armut Krieg Vertreibung Flucht vor einer Umweltkatastrophe (so z.B. Fukushima) Koloniales Erbe Rassismus und Diskriminierung Krankheit, medizinische Gründe Repression (Staat, nichtstaatliche Akteure) Menschenrechtsverletzungen, Folter Gewalt persönliche, familiäre oder religiöse Gründe Sonstige humanitäre Gründe Verschuldung, wirtschaftliche Gründe, fehlende Perspektive Oft: auch Konklomerat aus verschiedenen Gründen

5 Phasen der Wanderungsbewegungen im 20 Jahrhundert in Deutschland und der EU
1933 – (Nazi - Diktatur) Flucht aus Deutschland und den besetzten Gebieten Flucht ins Exil Verfolgte Gruppen u.a.: Personen jüdischer Religion, Homosexuelle, Psychisch Kranke, sonstige diskriminierte Gruppen (Sinti / Roma, sog. „Zigeuner“, Zeugen Jehovas, Kommunisten, politische Gegner etc. ) Nach Kriegsende in Deutschland und Europa : Anwerbung von sog. „Gastarbeitern“ zur Arbeitsmigration, teilweise aus ex-Kolonien (z.B. Frankreich, Portugal) ab 1973: Anwerbestopp von „Gastarbeitern“ In Deutschland: bis 1989: Flüchtlinge von DDR nach Westdeutschland nach 1989: Rückkehr von Kriegsvertriebenen / Aussiedlern ab ca. 1991: Bürgerkriegsflüchtlinge : Afghanistan, Balkan, Irak, Libanon, Tschetschenien, Ruanda In der EU: Ende der 90´er: Schengener System in der EU, Reise und Niederlassungsfreiheit für EU Bürger; Dublin II Regelung soll Binnenmigration von Flüchtlingen verhindern Seit ca Binnenmigration wegen Wirtschaftskriste: Jungendarbeitslosigkeit Spanien, Griechenland, Italien

6 Interaktives Spiel: Instruktionen
Wählen Sie 3 Punkte von den auf den Boxen geschriebenen „Erwartungen an einen idealen Flüchtlingsschutz“, die Ihnen persönlich am wichtigsten wären, wenn Sie fliehen müssten. Entnehmen Sie eine Karte aus der BOX und lesen Sie die Antworten auf den Karten in den jeweiligen Boxen bezüglich der Deutschen / Europäischen Gesetzgebung und der Flüchtlingsrealität Denken Sie über ihre nationalen Gesetze und EU Vorschriften des Flüchtlingsschutzes nach und überlegen Sie, was das für Sie in Ihrer Situation als Flüchtling bedeuten würde. Überlegen Sie sich weitere Erwartungen und ideale Wünsche, die Sie in dieser Flüchtlingssituation hätten. (20 Minuten)

7 Mögliche Erwartungen an den Flüchtlingsschutz (auf den Boxen)
Ich möchte ein schnelles und faires Asyverfahren Ich möchte mir das Land innerhalb der EU aussuchen können und dort Asyl beantragen, wo ich Familienverbndungen, Kontakte oder Beziehungen habe. Ich möche mit meinrr Familie leben. Ich möchte in der Stadt leben können, in der ich Verwandte und Freunde habe Ich möchte mich innerhalb des Landes frei bewegen können Ich möchte in einer eigenen Wohnung wohnen Ich möchte einen Mindeeststandartd zum Leben haben Ich möchte über die Rechte des Asylverfahrens informiert werden Ich möchte einen kostenlosen Sprachkurs besuchen können Ich möchte arbeiten können Ich möchte eine gute medizinische Behandlung Ich möchte studieren können Ich möchte einen Dolmetscher haben Ich möchtr einen sicheren Aufenthaltsstatus während es Asylverfahrens Ich möchte dass meine Asylgründe beachtet werden Ich möchte eine Bankkonto eröffnen können Ich möchte, dass meine Zeugnisse und Abschlüsse anerkannt werden Ich möchte gleich behandelt werden wie die Bürger des Aufnahmestaates

8 Weitere mögliche Erwartungen
Ich möchte am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ich möchte meine Religion frei praktizieren können. Ich möchte ein Recht auf Privatsphäre. Ich möchte wählen können

9 Diskussion Lesen Sie folgende Fragen durch und diskutieren Sie in Kleingruppen darüber: Was wären die wichtigsten Punkte für sie und warum ? Überlegen Sie, inwieweit sie glauben, dass diese Bedingungen erfüllt sind in Deutschland (5 min.)

10 Realität des Flüchtlingsschutzes in Deutschland und der EU

11 Kurze Asylverfahren ? Asylverfahren dauern oft mehrals 10 Jahre oder sogar länger Es gibt keine Zwischeninformatuion Unbestimmte EU Regeln: RICHTLINIE 2005/85/EG DES RATES vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft: Artikel 8 Anforderungen an die Prüfung von Anträgen (2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Asylbehörde ihre Entscheidung über einen Asylantrag nach angemessener Prüfung trifft.

12 Faire Asylverfahren? Traumatische Erfahrungen wie Folter oder Vergewaltigung werden oft nicht anerkannt Glaubwürdigkeit wird angezweifelt Es gibt einen Quote von nur 2–5 % denen ein voller Flüchtlingsstatus (Vorverfolgung) zuerkannt wird Sozio-ökonomische Gründe wie Hunger, Armut oder Krankheit werden nicht als Gründe anerkannt Massive Diskriminierungen werden häufig ignoriert als Gründe für Verfolgung obwohl UNHCR - Handbuch und Gerichtsentscheidungen anerkennen, dass eine Kumulation dieser Diskriminierungen eine Verfolgungsqualität annehmen können > Bsp: Serbische Klientin : Ich kann mein Kind nicht mehr ernähren, deshalb nach Deutschland? Asylrelevant ?

13 Sicherer Status? : „Non-refoulement
Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention enthält das Verbot, einen Flüchtling „auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten auszuweisen oder zurückzuweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde“ Dieses völkerrechtlich geregelte Ausweisungs- und Zurückweisungsverbot wird international als Prinzip des non-refoulement bezeichnet. Ausschlussklausel: wer wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde Bei Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Staates (Terrorismus etc.)

14 Definitionen: Wer ist Flüchtling?
Nach Genfer Flüchtlingskonvention (GFK, 1951) „Flüchtlinge sind Personen, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer „Rasse“, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen (Neudefinition gefordert: „aus rassistischen Gründen…) oder „die sich als Staatenlose aus der begründeten Furcht vor solchen Ereignissen außerhalb ihres Heimatlandes befinden.“ > so auch in EU Qualifikationsrichtline (so as well in the refugee directive)

15 Begriff der politischen Verfolgung - Übersicht
Wenn bei einer Rückkehr die hohe Wahrscheinlichkeit der Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit droht, z.B: Todesgefahr, Folter, ungerechtfertigte Haft Subjektiv: Begründete Angst vor Verfolgung Verfolgungsgründe: Religiöse, politische, geschlechtsspezifische Gründe Zugehörigkeit zu sozialer Gruppe, die verfolgt wird Verfolgungsakteur: Staat oder vom Staat unterstützte nichtstaatliche Akteure Wenn der Staat nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, seine Bürger zu schützen (Bürgerkriegssituationen) Ausschluss: Nichtvorliegen einer sog. „inländischen Fluchtalternative“ im Herkunftsland Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit sind damit für sich alleine als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen. Nunmehr gerichtlich anerkannt: auch geschlechtsspezifische Verfolgung (z.B. Zwangsverheiratung, Zwangsbeschneidung bei Frauen) und nichtsstaatliche Verfolgung (z.B. durch paramilitärische Gruppen oder mafiöse Strukturen)

16 Festung Europa!?

17 Wahl des Asylzielstaates: Verordnung Dublin
Ziel der Verordnung: : Vermeidung von sogenanntem „Asylumshopping“, dem „Herauspicken“ des gewünschten Asyllandes Idee: „gerechte Lastenverteilung“ Verfahren: zuständig ist der erste Staat, den man in der EU erreicht hat, die Möglichkeit hatte, Asyl zu beantragen oder für den man ein Visum hat Asylbewerber werden in innerhalb von 6 Monten in diesen Staat rücküberstellt Ausnahmen: Der Staat kann Ausnahmen aus familiären Gründen (Art. 7 Dublin II), humanitären Gründen (Art 15 ) zulassen und sich selbst als zuständig erklären Dublin III 2013 – nur kleine Korrekturen Verordnung seit 2003, löste das Dubliner Übereinkommen von 1997 ab (Dublin I)

18 Dublin : Kritik Kritik: „Refugees in Orbit“ : Weiterschieben von Asylbewerbern, Kettenabschiebungen: Gefahr des Refoulement, Lampedusa, Ungleiche Verteilung der Flüchtlinge:Staaten mit mit EU Aussengrenzen / Ost / Süd Mittelmmmeerstatten Und: noch immer kein einheitliches Asylsystem in Europa Vermehrte Anordnung von Abschiebungshaft vor der Rückschiebung in den Erst-Asylstaat wegen Verdacht des Untertauchens enge Ausnahmen des Selbsteintrittsrecht aus familiären und humanitären Gründen, sehr selten angewandt Dublin III (2013): Kleine Verbesserungen : „kosmertische Korrekturen“, Rechtsschutz möglich gegen Überstellungsentscheidung, dafür erleichterte Möglichkeit der Anordnung einer Abschiebehaft im Dublin Verfahren NGO fordern endlich: Beziehungen / Verwandte im Asylzielland als Grundlage um Asylzielstaat wählen zu können („free choice“)

19 Sicherer Status ? Subsidiärer Schutz & die „Duldung“
Während des gesamten Asyl Verfahrens müsen Flüchtlinge mit einem temporären Aufenthaltserlaubnis leben in Deutschland “Gestattung” oder – nach einer negativen Entscheidung im Klageverfahren mit einer „Duldung“, die zumeist alle 6 Monate verlängert wird Dies ist kein sicherer Status, sondern eine “Aussetzung der Abschiebung” Praktische Konsequenzen: Schwierigkeiten der Wohnungssuche, Bankkontoeröffnung, Abschluss von Verträgen

20 Flüchtlinge 2.Klasse? - „geduldete“ Flüchtlinge
Gründe für Ausstellung einer „Duldung“ : keine Asylanerkennung, Asylantrag abgelehnt, aber: humanitäre, familiäre, tatsächliche oder persönliche Gründe für einen Verbleib in Deutschland (temporärer Schutz) sogenannte „Abschiebehindernisse“: z.B: Krankheit, psychische Krankheiten, Kriegstraumatisierung, Flüchtling besitzt keinen Pass, z.B. staatenlose Palästinenser), § 60 a AufenthG. ca Menschen in Deutschland sind zwar registriert, besitzen aber kein Aufenthaltsrecht, sind also „geduldet“ Duldung sollte eigentlich seit 2005 abgeschafft werden

21 Flüchtlinge 3.Klasse? - „irreguläre“ Flüchtlinge
„Irregulär“: alle Migranten, die ohne gültige Papiere nach Deutschland einreisen bzw. sich ohne gültige Papiere hier aufhalten (auch: „sans papier“, „Illegale“, „Illegalisierte“, „Papierlose“) sie müssen, wenn sie kontrolliert werden, mit einer sofortigen Ausweisung und Abschiebung rechnen

22 Probleme von „Irregulären“
Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit wird nicht gewährleistet Unmöglichkeit, Rechtschutz zu erlangen Erhalt von Leistungen des staatlichen Gesundheits- und Sozialsystems stark eingeschränkt medizinische und psychologische Betreuung mangelhaft Besuch öffentlicher Schulen von Minderjährigen ohne Aufenthaltsstatus erschwert Angst vor Denunziation und Erpressung. Entdeckung der Illegalität kann Bestrafung, Abschiebungshaft und / oder sofortige Abschiebung zur Folge haben. Schutz- und Rechtlosigkeit gegenüber Behörden, Arbeitgebern und Vermietern im Falle von Krankheiten, Unfällen oder Übergriffen Angst vor sozialen Kontakten, Gefahr der sozialen Isolation

23 Abschiebung und Abschiebungshaft
Beendigung eines „unrechtmäßigen Aufenthalts“ (kein Pass, kein Visum etc.) eigentlich vorherige Androhung erforderlich – in der Praxis : Polizei steht vor Tür Abschiebungsverbot Minderjähriger (in der Praxis trotzdem nicht eingehalten) Abschiebungshaft dient der Durchsetzung und Sicherung der Abschiebung bei begründetem Verdacht, dass sich die Person der Abschiebung entziehen will Haft ist Verwaltungsmaßnahme und keine Strafe wegen einer Straftat Sog. Vorbereitungshaft - zur Vorbereitung der Ausweisung, höchstens 6 Wochen Sog. Sicherungshaft - bei begründetem Verdacht, die Person wolle sich der Abschiebung entziehen. Dauer: 3 Monate, Verlängerung auf 6 Monate bei unterlassener Mitwirkungspflicht bis längstens 12 Monate derzeit häufig angeordnet: Haft bei Dublin II-Fällen

24 Bewegungsfreiheit? (Residenzpflicht)
Asylbewerber werden nach ihrer Antragstellung einem Bundesland nach Computerverfahren zugewiesen Räumliche Beschränkung des Aufenthalts auf ein Bundesland bzw. auf einen Landkreis Bei Verstoß drohen Ausweisung, Strafverfahren, Gefängnis oder Kürzung der Sozialhilfe Folgen: Isolation; keine Möglichkeit, an Veranstaltungen, Demonstrationen, religiösen oder kulturellen Treffen teilzunehmen, die außerhalb des Landkreises sind UNO/EU rügen diese Praxis in der BRD als völkerrechtswidrig: Recht auf Freizügigkeit ist verletzt Seit 2012: Lockerngen aufgrund massiver Proteste

25 Recht in einer eigenen Wohnung zu leben ?
Nach der Antragstellung müssen Flüchtlinge in einer Gemeinsxchaftsunterkunft leben. Nur in Berlin wird Ihnen erlaubt nach 3 Monaten sich eine eigene Wohnung suchen zu können , in anderen Länfdern ist dies nicht oder erst viel später möglich In der Praxis : Kaum möglich eine Wohnung zu finden (Bankkonto kurze Aufenthaltserlaubnis, Discriminierungen, Kautionen etc.

26 Unterkunft für Flüchtlinge
Das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft: qm für vier Personen = 3,7 - 4,5 qm pro Person 2 Stockbetten, 1 Tisch,1 Kühlschrank und 4 Stühle pro Raum 1 schmaler Metallspind pro Person (zur Aufbewahrung von Kleidung, Schuhen, Geschirr, Lebensmitteln und Dokumenten) 1 Dusche für je 20 Personen 2 Spülbecken für 50 Personen Keine Privatsphäre, Lärm keine Besuche nach Uhr etc. Realität: Viele Flüchtlinge übernachten bei Freunden wenn dies möglich ist Teilweise gefängnisähnliche Atmosphäre, katastrophale hygienische Zustände, Wohnheime weit außerhalb der Stadt, umzäunt und gesichert Teilweise: Wohnheime als quasi - Ausreisezentrum missbraucht - d.h. Abschiebung direkt aus Wohnheim.

27 Soziale Gleichstellung ?
Nur anerkannte Asylbewerber haben das Recht auf volle Sozialleitungen. Im Aylverfahren gibt es kein Anspruch auf Sozialhilfe, stattdessen Mindestversorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz (weniger als Sozialhilfe) Bundesverfasungsgricht entschied 2012: Bruch des Art 1 des Grundgesetzes, Verketzung der Menschenwürde Art. 1 “Human Dignity” > Immer noch keine gesetzliche Reglung!

28 Ausreichende medizinische und psychologische Versorgung ?
Flüchtlinge erhalten nach AsylbewerberLG nur eine Basisversorgung Es gibt kein Anspruch auf besondere Leistungen, Psychotherapie / Traumatherapie Traumatisierung, sogenannte posttraumatische Belastungsstörung: durch eigene Kriegserlebnisse, Folter, Gefangenschaft etc., schwer zu behandeln, Schätzungen und Untersuchungen: 40% aller Flüchtlinge sind traumatisiert Gefahr der Verschlimmerung bei Rückkehr an den Ort der trauma-tischen Situation viele Migranten haben Angst, über Trauma zu sprechen oder wissen nicht, dass sie krank sind Probleme, Ärzte oder Psychologen zu finden oder bezahlen zu können, besonders bei Aufenthaltsstatus „Duldung“ oder „Illegalisierung“ Artikel 19 EU Aufnahmerichtline - Medizinische Versorgung (1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Antragstellerdie erforderliche medizinische Versorgung erhalten, die zumindest die Notversorgung und die unbedingt erforderliche Behandlung von Krankheiten und schweren psychischen Störungen umfasst.

29 Familienzusammenführung?
Im Asylverfahren gibt es kein Recht auf Familiennachzug Erst nach Anerkennung ist dies möglich (teilweise erst nach Jahren)

30 Kostenlose Beratung im Asylverfahren ?
Es gibt noch immer keinen Anspruch auf ein kostenlose Beratung im Asylverfahren Nur einige Beraungsstellen und NGO`s bieten kostenlose Beratung an EU Aufnahme Richtlinie : Forderung diese Beratung durch die MGS anzubieten (RL noch nicht verabschiedet)

31 Dolmetscher ? Es gibt keinen Anspruch auf einen Dolmetscher außer im Asylinterview

32 Integrationsmaßnahmen ? Sprachkurs
In Deutschland gibt es immer noch keinen kostenloses Sprachkurs für Flüchtlinge (Integrationskurse sind nur für Neuzuwanderer) Nur anerkannte Flüchtlinge erhalten einen solchen Sprachkurs > Nicht offizielle Integrationspolitik: Wir wissen nicht ob ihr anerkannt werdet als Flüchtlinge deshalb beginnen wir nicht mit Integrationsmassnahmen

33 Integrationsmassnahmen?: - Arbeitsverbote
Nur anerkannte Asylberechtigte haben unbeschränkten Arbeitsmarktzugang Geduldete und Asylbewerber im Asylverfahren haben lediglich sog. nachrangigen Arbeitsmarktzugang d.h: erst Arbeit für Deutsche, dann EU Bürger, dann für Flüchtlinge und Migranten Wartezeit von einem Jahr für „Geduldete“, 7 Monate ab 2014 (Umsetzung Richlinie Koalitionsvertrag: 3 Monate)

34 Folgen des Arbeitsverbots
In Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit bekommen die Flüchtlinge faktisch keine Arbeitserlaubnis Hochqualifizierte Flüchtlinge dürfen nur Hilfsarbeiten verrichten – Deutschland verzichtet auf ausgebildete Fachkräfte, die Qualifikationen werden über die Jahre wertlos. Familien mit Kindern können mit Hilfsarbeiterjobs nie genug verdienen, um wirtschaftlich unabhängig zu werden – für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist die Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen Voraussetzung Flucht in Schwarzarbeit, Ausbeutung und Rechtlosigkeit des Arbeitsverhältnisses, Abhängigkeit vom Arbeitgeber und Angst vor Polizei / Staat

35 Integrationmasnahmen ? - Studium
Grundsätzlich erlaubt für Flüchtlinge, aber die Bedingungen sind faktisch sehr schwer : Die Universitität muss die Erlaubnis erteilen, mit einem 6 monatigem Aufenthalt verweigern sie dies oft Restriktionen der “Residenzpflicht” Man muss sein Studium selbst finanzieren

36 Gleichstellung ? - Bankkonto
Mit einer Duldung oder Gestattung ist es faktisch unmöglich eine einfaches Bankkonto eröffnen zu können Oft gibt es versteckte Discriminierungen,selten direkt ausgesprochen oder schriftlich verfasst jedoch werden Bewerbungen und Anträge dann aus anderern vorgeschobenen Gründen abgelehnt

37 Gleichstellung ? - Beruf
Viele Zeugnisse oder Zertifikate werden iin Deutschland nicht anerkannt Viele Flüchtlinge müssen völlig von vorne beginnen obwohl sie gut ausghebildet sind In 2012 gibt es das „Anerkennungsgesetz“ um die Situation zu verbessern und eine Gleichwertigkeitsprüfung (nur durch EU - Richtllinie) > dennoch Probleme in Anerkennung & für viele zu spät

38 Gleichstellung: Wahlrecht
Es gibrt kein Wahlrecht für Asylbewerber Erfolgreiches Modellprojekt. „“One vote counts“ jede Stimme zählt: 2009 – Testwahl: jeder im Bezirk / Ort registierte Bürger kann wählen > Keine Lobby, keine Stimme

39 Information & Referenzen
Literature: Gabriele del Grande: „Mahmadous Fahrt in den Tod“ (Van Loeper, German and italian) Janne Teller: „Krieg, stell Dir vor, er wäre hier? / If Scandinavia were at war, where would you go? (Essay, Hanser) EU Information: European commission (European Refugee Council) (UN High Commissioner for refugees) > handbook for the criteria of the Geneva Convention European countries of origin information >Background Information about countries od origin > Informtion concerning asylum procedure & juridical material German NGO´s, organisations and blogs: > about what happeneds at the southern borders and the mediterranian sea (blog from italian journalist Gabriele del Grande

40 Danke, Jochen Schwarz 2014


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