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Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken

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Präsentation zum Thema: "Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken"—  Präsentation transkript:

1 Vertretungen der Öffentlichen Bibliotheken
Schulungsunterlagen der AG RDA Bearbeitet für RDA-Schulungen im GBV (Zielgruppe Sacherschließer/innen) RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften |

2 Inhalt Folie Untergeordnete Körperschaften 65-85
Körperschaften allgemein 3-64 Untergeordnete Körperschaften 65-85 Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften Religiöse Körperschaften und Konferenzen RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften | Stand:

3 Körperschaften allgemein
Modul GND Körperschaften allgemein RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

4 RDA-Stellen zu Körperschaften allgemein
RDA Identifizierung von Manifestationen und Exemplaren: Bevorzugte Informationsquelle RDA Allgemeine Richtlinien zum Erfassen der Merkmale von Personen, Familien und Körperschaften: Name von Körperschaften RDA 11.0 Identifizierung von Körperschaften: Ziel und Geltungsbereich RDA Name der Körperschaft RDA Bevorzugter Name der Körperschaft RDA Abweichender Name der Körperschaft RDA Ort, der mit der Körperschaft in Verbindung steht RDA 11.4 Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht RDA In Verbindung stehende Institution RDA 11.7 Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung RDA Bildung von Sucheinstiegen, die Körperschaften repräsentieren RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

5 RDA, AWR, ERL Körperschaften allgemein
2.2.2 x 11.0 11.2 11.4 11.4.3 11.4.4 11.2.2 11.5 11.7 11.2.3 x (zu ) 11.13 x (zu ) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

6 Definition - Körperschaften
Aus dem RDA-Glossar: Eine Körperschaft ist eine Organisation oder eine Gruppe von Personen und/oder Organisationen, die durch einen bestimmten Namen identifiziert ist und die als Einheit handelt oder handeln kann. Aus RDA 11.0: Eine Körperschaft wird nur als Körperschaft betrachtet, wenn sie sich durch eine spezifische Benennung auszeichnet. Ein spezifischer Name besteht aus Wörtern, die eher eine spezielle Benennung als eine allgemeine Beschreibung sind. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

7 Definition - Körperschaften
Typische Beispiele sind: Verbände Institutionen Firmen gemeinnützige Unternehmen Regierungen, Regierungsstellen Religiöse Gruppen, lokale Kirchengemeinden Konferenzen Projekte und Programme Ad-hoc-Ereignisse (z. B. Ausstellungen, Sportwett- kämpfe, Expeditionen, Messen, Feste, Wasser- und Raumfahrzeuge) ERL 1 (zu RDA 11.0); ERL 2 (zu RDA 11.0) RDA 11.0 Erl 1: Nur feste Vereinigungen gelten als Körperschaft, keine losen Verbindungen, z.B. Duette, Künstler, die nur zu bestimmten Gelegenheiten zusammen auftreten oder ausstellen. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

8 Definition - Körperschaften
Beispiele: Nationaler Verband gegen die Schnapsgefahr Gesellschaft zur Erforschung der Musik des Orients Deutsches Buchmuseum Auch virtuelle Körperschaften gehören dazu. ERL 4 (zu RDA 11.0) Beispiel: MoneyMuseum.com [hat keine physisch existierenden Ausstellungsräume] RDA 11.0 ERL 4: Virtuelle Körperschaften: Eine virtuelle Körperschaft ist eine Körperschaft, die einen spezifischen Namen hat, als Einheit handelt oder handeln könnte und von ihrer Art her eine dazugehörende physisch existierende Einrichtung erwarten lässt, welche aber nicht existiert oder von der virtuellen Körperschaft nicht genutzt wird. Der spezifische Name kann einer Internetadresse entsprechen. Da virtuelle Körperschaften die RDA-Definition von "Körperschaft" erfüllen, erfassen Sie sie als Körperschaften. Erfassungshilfe: EH-K-01 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

9 Definition - Körperschaften
Bis zum RDA-Vollumstieg werden Körperschaften und Kongresse nur im jetzigen Umfang von Formal- bzw. Sacherschließung erfasst. D. h. bis zum Vollumstieg: Keine Erfassung von Programmen, Projekten, Netzwerken und Initiativen als Körperschaften, sondern wie bisher nach den derzeitigen Regeln der Formal- und Sacherschließung Keine Erfassung von Wasser- und Raumfahrzeugen als Körperschaften, sondern wie bisher als Sachschlagwörter Keine Erfassung von Expeditionen als Veranstaltungen, sondern wie bisher als Sachbegriff ERL 2 (zu RDA 11.0) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

10 Definition - Körperschaften
D. h. bis zum Vollumstieg: Erfassung von Kongressen in der Formalerschließung weiterhin nur im Umfang gemäß RAK § Erfassung von eigenen Datensätzen für Spitzen- und Informationsorganen in der Formalerschließung weiterhin nur im Umfang gemäß RAK §435, 451, 470. keine Erfassung von verschiedenen Datensätzen für eine Person als Person und als Amtsinhaber. ERL 2 und 3 (zu RDA 11.0) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

11 Informationsquellen zur Erfassung von Körperschaften
Stehen in RDA an verschiedenen Stellen:  RDA , darin Verweis auf  RDA (Kapitel zu Manifestationen) Erläuterung zu RDA Erfassungshilfe EH-K-03 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

12 Informationsquellen zur Erfassung von Körperschaften
RDA : Informationsquellen für Namen von Körperschaften sind beliebige Quellen. RDA : Informationsquellen für die Wahl des bevorzugten Namens der Körperschaft: a) die bevorzugten Informationsquellen (siehe RDA 2.2.2) in Ressourcen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen b) sonstige formale Angaben, die in Ressourcen erscheinen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen c) sonstige Quellen (einschließlich Nachschlagewerken). vgl. EH-K-03 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

13 Informationsquellen zur Erfassung von Körperschaften
Bevorzugte Informationsquellen nach RDA (für die Beschreibung von Manifestationen): Quellen, die Teil der Ressource selbst sind und die geeignet sind für die Art der Beschreibung (siehe RDA 2.1) und das Präsentationsformat der Ressource (siehe RDA ) (gemäß RDA nach Medientypen festgelegt), z. B. die Titelseite oder der Eingangsbildschirm. Wenn die bevorzugte Informationsquelle zur Bestimmung des Namens nicht ausreicht, werden die gesamte Ressource und weitere Informationsquellen wie Nachschlagewerke herangezogen. In der Sacherschließung gilt die gesamte Vorlage als Informationsquelle und muss ggf. an Nachschlagewerken verifiziert werden. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

14 Informationsquellen zur Erfassung von Körperschaften
ERL (zu RDA ): Zu den mit einer Körperschaft in Verbindung stehenden Ressourcen gehört auch die Homepage der Körperschaft. Wenn weder die bevorzugten Quellen noch die in Verbindung stehenden Ressourcen wie die Homepage zur Ermittlung des Namens der Körperschaft zur Verfügung stehen bzw. ausreichen, werden die Nachschlagewerke gemäß der Rangfolge der „Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND“ genutzt. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

15 Name der Körperschaft (RDA 11.2)
Ein Name der Körperschaft ist ein Wort, Zeichen oder eine Gruppe von Wörtern/ Zeichen, unter dem/der die Körperschaft bekannt ist. (RDA ) Das kann auch eine Internetadresse sein. ERL (zu RDA ) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

16 Bevorzugter Name der Körperschaft (RDA 11.2.2)
= Kernelement Namensform, die als Grundlage für den normierten Sucheinstieg gewählt wird. Name, unter dem eine Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. (RDA ) Im Gegensatz zu RAK ist nicht zwingend der offizielle Name der bevorzugte Name, sondern der Name, unter dem die Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird (RDA ). Deshalb gibt es in RDA genaue Anweisungen zur Ermittlung des gebräuchlichen Namens.  s. dort PICA: Erfassung des bevorzugten Namens in Feld 110 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

17 Bevorzugter Name der Körperschaft Verschiedene Formen desselben Namens (RDA 11.2.2.5)
Es wird der Name gewählt, der in den bevorzugten Informationsquellen erscheint. In der Formalerschließung ist dies in der Regel die Haupttitelseite. Bei unterschiedlichen Namen gilt folgende Reihenfolge: hervorgehobener Name (neu: förmlich präsentierter Name) ERL 1 (zu RDA ) vgl. EH-K-04 die am häufigsten vorgefundene Form Kurzform ERL 2 (zu RDA ) vgl. EH-K-05 Nach den GND-ÜR K1 wurde bei unterschiedlichen Namensformen der gebräuchlichste Name als bevorzugter Name gewählt. Kurzformen wurden bevorzugt. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

18 Beispiel: Förmlich präsentierter Name
Beispiel für einen förmlich präsentierten Namen Die Körperschaft nennt sich in ihrer offiziellen Form „Verein Deutscher Bibliothekare“ (s. linke Seite Homepage). Reihenfolge der Angaben von der Homepage siehe RDA Erl. 1 [Stand: ] Verein Deutscher Bibliothekare  bevorzugte Namensform RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

19 Bevorzugter Name der Körperschaft Verschiedene Formen desselben Namens RDA 11.2.2.5
Sonstige Formen des Namens werden als abweichende Namen erfasst (s. RDA ). Hinweis: In den Informationsquellen fehlende Bindestriche bei Komposita werden nicht ergänzt. Die Bindestrichform kann als abweichender Namen erfasst werden. (vgl. EH-K-01) Beispiel: Carl Link Verlag  bevorzugte Namensform Carl-Link-Verlag  abweichende Namensform RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

20 Bevorzugter Name der Körperschaft Abweichende Schreibweisen RDA 11. 2
Gewählt wird die Schreibweise der zuerst vorliegenden Ressource. In der Sacherschließung wird der Name gemäß den Nachschlagewerken ermittelt. Für die Schreibweise von Bindestrichen, Zahlen, Initialien u. a.) gelten neben den allgemeinen Richtlinien zum Erfassen von Namen in RDA 8.5 die AWR 1 und 2 zu RDA (Einzelheiten vgl. EH-K-01) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

21 Bevorzugter Name der Körperschaft Mehrere Sprachformen (RDA 11.2.2.5.2)
Bei Namen in verschiedenen Sprachen wird die Form in der offiziellen Sprache der Körperschaft gewählt. AWR (zu RDA ) Beispiel: Comité français de la danse  bevorzugte Namensform nicht French Committee of the Dance Zur Kleinschreibung des Beispiels siehe RDA-Anhang A.40.2 (Französisch) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

22 Bevorzugter Name der Körperschaft Mehrere Sprachformen (RDA 11.2.2.5.2)
Sacherschließung: Werden zur Ermittlung des Namens gleich Nachschlagewerke verwendet und dort unterschiedliche Namen in unterschiedlichen Sprachen angeboten, ohne dass einer davon hervorgehoben ist, gilt die bisherige Sprachreihenfolge: Gewählt wird der Name, der in der Reihenfolge deutsch, englisch, französisch, russisch, lateinisch, spanisch, italienisch am weitesten vorne steht. ERL (zu RDA ) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

23 Bevorzugter Name der Körperschaft Internationale Körperschaften (RDA 11.2.2.5.3)
Bei internationalen Körperschaften  deutsche Namensform oder  im Deutschen gebräuchliche Namensform Keine deutsche oder im Deutschen gebräuchliche Namensform ermittelbar offizielle Sprache der Körperschaft bzw. bei Nachweis in Nachschlagewerken Namensform nach Sprachreihenfolge gemäß RDA ERL (zu RDA ) Bei internationalen Körperschaften wird die deutsche Namensform bevorzugt. Dies ist nicht zwingend die deutsche Form, sondern die gebräuchliche Form innerhalb der deutschen Sprache (also z. B. auch ein Lehnwort oder Akronym). Nach den GND-ÜR K2 wurde bei den internationalen Körperschaften die im Deutschen gebräuchliche Form als bevorzugter Name gewählt. An der Vorgehensweise ändert sich nach RDA also nichts. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

24 Bevorzugter Name der Körperschaft Internationale Körperschaften (RDA 11.2.2.5.3)
Beispiele: Europarat  bevorzugte Namensform nicht Council of Europe NATO  bevorzugte Namensform nicht North Atlantic Treaty Organization Bemerkung zu „Europarat“: Die im Deutschen gebräuchliche Form ist „Europarat“. Bemerkung zu „NATO“: Bei internationalen Körperschaften, für die sich eine im Deutschen gebräuchliche Form fest eingebürgert hat, wird diese als bevorzugter Name erfasst. Gemäß ERL 2 zu RDA wird die Gebräuchlichkeit anhand der Brockhaus-Enzyklopädie ermittelt. Der Haupteintrag in der Brockhaus-Enzyklopädie (2006) ist unter „NATO“. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

25 Bevorzugter Name der Körperschaft Gebräuchlicher Name (RDA 11.2.2.5.4)
Ein gebräuchlicher Name ist ein Name abweichend vom realen oder offiziellen Namen, unter dem die Körperschaft bekannt geworden ist. Ein gebräuchlicher Name wird als bevorzugter Name bestimmt, wenn die Körperschaft in Nachschlagewerken in ihrer eigenen Sprache häufig mit einer solchen Namensform identifiziert wird. ERL 1 (zu RDA ) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

26 Bevorzugter Name der Körperschaft Gebräuchlicher Name (RDA 11.2.2.5.4)
Ausnahmen: Körperschaften des Altertums Internationale Körperschaften Konferenzen (siehe eigene Präsentation) Religiöse Körperschaften (siehe eigene Präsentation) Gebietskörperschaften (siehe eigene Präsentation) ERL 2-8 (zu RDA ) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

27 Bevorzugter Name der Körperschaft Gebräuchlicher Name (RDA 11.2.2.5.4)
Beispiel: Museo del Prado  bevorzugte Namensform nicht Museo Nacional de Pintura y Escultura nicht Museo Nacional del Prado nicht Real Museo de Pinturas y Esculturas Beispiel im PICA-Format: 110 Museo del Prado 410 Museo Nacional de Pintura y Escultura 410 Real Museo Nacional de Pinturas y Esculturas 410 Museo Nacional del Prado RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

28 Bevorzugter Name der Körperschaft Gebräuchlicher Name (RDA 11.2.2.5.4)
Für Körperschaft und Bauwerk werden weiterhin getrennte Datensätze erfasst. Für Bauwerke gelten die bisherigen Regeln. ERL 7 (zu RDA ), EH-K-18 Beispiel PICA-Format 151 Hotelbau des Grand Hotel Minerva$gFlorenz 110 Grand Hotel Minerva RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

29 Bevorzugter Name der Körperschaft Gebräuchlicher Name (RDA 11.2.2.5.4)
Allgemeine Universitäten, technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes Normierte Namensform ist gebräuchlicher Name und wird als bevorzugter Name gewählt in der Form Gattungsbegriff (Universität, Technische Hochschule, Technische Universität oder Gesamthochschule) und Sitz. AWR (zu RDA ) Beispiele: Universität Bonn Technische Hochschule Zürich RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

30 Bevorzugter Name der Körperschaft Gebräuchlicher Name (RDA 11.2.2.5.4)
Allgemeine Universitäten, technische Hochschulen und Gesamthochschulen des deutschen Sprachgebietes Bei allen anderen Hochschulen und Hochschulen außerhalb des deutschen Sprachgebietes wird der bevorzugte Name nach den Grundregeln ohne Normierung bestimmt. ERL (zu RDA ) Beispiele: Georg-Simon-Ohm-Hochschule für Angewandte Wissenschaften Loyola University Chicago RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

31 Bevorzugter Name der Körperschaft Änderung des Namens (RDA 11.2.2.6)
Eigene Datensätze für frühere und spätere Namensformen einer Körperschaft auch bei Wechsel der Namensform von einer Sprache in eine andere. Bei geringfügigen Änderungen wird die weitere Namensform als abweichender Name erfasst. AWR (zu RDA ), ERL 1 und 2 vgl. EH-K-21 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

32 Bevorzugter Name der Körperschaft Änderung des Namens (RDA 11.2.2.6)
Behandlung als abweichender Name bei folgenden Änderungen: Darstellung der Wörter (Abkürzung, Akronym, Initialform, Symbol und ausgeschriebene Form; verschiedene Schreibweisen desselben Wortes; ein Wort als Einzelwort oder als Kompositum) Änderung an einer Präposition, einem Artikel oder einer Konjunktion inklusive Wegfall oder Hinzufügung derselben Änderung der Zeichensetzung Änderung des Namens, die aus Schwankungen zwischen den Begriffen „Minister", „Ministerin“ oder „Ministerium" resultieren. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

33 Bevorzugter Name der Körperschaft Änderung des Namens (RDA 11.2.2.6)
Beispiel: Änderung, die neuen Datensatz bedingt: Deutsches Buch- und Schriftmuseum Früherer Name: Deutsches Buchmuseum Beispiel PICA-Format: 110 Deutsches Buchmuseum 510 !...!Deutsches Buch- und Schriftmuseum$4nach $b1949$4datb 110 Deutsches Buch- und Schriftmuseum 510 !...!Deutsches Buchmuseum$4vorg $4datb RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

34 Bevorzugter Name der Körperschaft Änderung des Namens (RDA 11.2.2.6)
Beispiel Geringfügige Änderung (AWR zu RDA ): Zwei verschiedene Schreibweisen desselben Wortes. Das Grafische Kabinett (Dortmund)  bevorzugte Namensform Das Graphische Kabinett (Dortmund)  abweichende Namensform Beispiel PICA-Format: 110 Kabinett$gDortmund 410 Kabinett$gDortmund RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

35 Bevorzugter Name der Körperschaft Änderung des Namens (RDA 11.2.2.6)
Beispiel Geringfügige Änderung (AWR zu RDA ): Hinzugefügte Konjunktion. American Society for Testing Materials  bevorzugte Namensform American Society for Testing and Materials  abweichende Namensform RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

36 Bevorzugter Name der Körperschaft Erfassung: Namen, die aus Initialen bestehen (RDA 11.2.2.7)
Punkte und andere Zeichen werden je nach der am häufigsten vorkommenden Verwendung weggelassen oder ergänzt. Im Zweifelsfall werden sie weggelassen. Es werden keine Spatien übernommen. (s. RDA ). (Änderung zur jetzigen Praxis) Beispiel: Vorlage: I E E E erfasst wird: IEEE Vorlage: B. B. C. Symphony Orchestra erfasst wird: B.B.C. Symphony Orchestra Das ist eine Änderung. (Nach den GND-ÜR K4 werden Spatien nach Vorlage übernommen. „Orthografische Veränderungen werden außer bei der Groß- und Kleinschreibung nicht vorgenommen, auch nicht bei Satzzeichen, Spatien und dergleichen.“) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

37 Bevorzugter Name der Körperschaft Erfassung: Artikel am Anfang (RDA 11
Artikel am Anfang des Körperschaftsnamens werden erfasst. AWR (zu RDA ) Beispiel: Der Wehrbeauftragte Beispiel PICA-Format: 110 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

38 Bevorzugter Name der Körperschaft Erfassung: Gesellschaftsform (RDA 11
Adjektive, Abkürzungen oder Phrasen, die auf die Gesellschaftsform oder die Art der Körperschaft hinweisen, werde nur berücksichtigt, wenn sie integraler Bestandteil des Namens sind oder ohne sie nicht kenntlich ist, dass es sich um eine Körperschaft handelt. Beispiele: Kraftfahrzeugwerk “Ernst Grube” Werdau  bevorzugte Namensform nicht VEB Kraftfahrzeugwerk “Ernst Grube” Werdau aber: Nature Photographers Ltd. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

39 Bevorzugter Name der Körperschaft Erfassung: Transliteration (RDA 11.2.2.12, AWR, ERL)
Körperschaftsnamen in Originalschrift werden gemäß der gültigen Transliterationstabellen für den deutschsprachigen Raum transliteriert. Die Tabellen werden demnächst verlinkt über die Erfassungshilfe zur Transliteration von Körperschaftsnamen (EH-K-02) zugänglich sein. Beispiel: Institut mirovoj literatury imeni A.M. Gorʹkogo  bevorzugte Namensform Der Name erscheint in Originalschrift als Институт мировой литературы имени А.М. Горького RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

40 Abweichender Name der Körperschaft (RDA 11.2.3)
Namensformen, die die Körperschaft verwendet oder die in Nachschlagewerken gefunden werden, die aber nicht als bevorzugter Name gewählt werden. Als abweichender Name erfasst werden u. a.: die ausgeschriebene Namensform, wenn als bevorzugter Name ein Akronym, eine Initial- oder Kurzform gewählt wird (RDA ) Akronyme, Initial- oder Kurzform, wenn die vollständige Namensform als bevorzugter Name gewählt wird (RDA ) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

41 Abweichender Name der Körperschaft (RDA 11.2.3)
Als abweichender Name erfasst werden u. a.: alternative Sprachformen, Namensformen in abweichender Schrift, Transliteration oder anderer Schreibweise des Namens (RDA ) sonstige abweichende Namen, sofern sie als wichtig für die Identifizierung und den Zugang erachtet werden (RDA ) Besonders empfohlene Eintragungen gibt die ERL zu RDA vor, z. B. die Erfassung der unselbständigen Form bei selbständig erfassten untergeordneten Körperschaften RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

42 Abweichender Name der Körperschaft (RDA 11.2.3)
Beispiele: a) North Atlantic Treaty Organization  abweichende Namensform NATO  bevorzugte Namensform b) SESR  abweichende Namensform European Society for Rural Sociology  bevorzugte Namensform c) Planungsbüro Prechter und Schreiber  abweichende Namensform Planungsbüro Prechter + Schreiber  bevorzugte Namensform d) Carl-Link-Verlag  abweichende Namensform Carl Link Verlag  bevorzugte Namensform RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

43 Abweichender Name der Körperschaft (RDA 11.2.3)
Beispiele: e) VEB Kraftfahrzeugwerk “Ernst Grube” Werdau  abweichende Namensform Kraftfahrzeugwerk “Ernst Grube” Werdau  bevorzugte Namensform f) Group of Seventy-seven  abweichende Namensform Group of  bevorzugte Namensform g) 4 Corners Interpretive Center  abweichende Namensform Four Corners Interpretive Center  bevorzugte Namensform RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

44 Namen, Merkmale, Sucheinstiege - Erfassung in der GND
Aufbau RDA: 1. Regeln für die Erfassung von Namen: RDA Regeln für die Erfassung von sonstigen identifizierenden Merkmalen: RDA 3. Regeln für die Bildung des Sucheinstiegs: RDA 11.13 Erfassung in der GND: Name bzw. normierter Sucheinstieg immer in den Feldern 1XX, abweichender Name bzw. zusätzlicher Sucheinstieg in den Feldern 4XX Identifizierende Merkmale werden in eigenen Feldern erfasst. Wenn sie gebraucht werden, um Sucheinstiege zu bilden, kommen sie auch in den Feldern 1XX bzw. 4XX vor. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

45 Sucheinstiege (RDA 11.13) Der bevorzugte Name der Körperschaft ist Grundlage für den normierten Sucheinstieg. Der abweichende Name der Körperschaft ist Grundlage für den zusätzlichen Sucheinstieg Muss eine Körperschaft von einer anderen Körperschaft mit demselben Namen unterschieden werden oder lässt der Name nicht an eine Körperschaft denken, müssen identifizierende Merkmale ergänzt werden, um Sucheinstiege eindeutig zu machen vgl. EH-K-06 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

46 Sucheinstiege (RDA 11.13) Für zusätzliche Sucheinstiege wird empfohlen, sie bei Gleichnamigkeit zu unterscheiden mit Ausnahme des Sucheinstiegs für den unveränderten Namen und Namensabkürzungen, die in der GND mit dem Code „nauv“ bzw. „abku“ gekennzeichnet werden. ERL (zu RDA ) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

47 Sonstige identifizierende Merkmale (RDA 11.3, 11.4, 11.5, 11.7)
Folgende Merkmale sind Kernelement, wenn eine Körperschaft von einer anderen Körperschaft mit demselben Namen unterschieden werden muss: Geografikum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.3, ) Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht (RDA 11.4, ) In Verbindung stehende Institution (RDA 11.5, ) Sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung (RDA 11.7, und ) RDA 11.6 bezieht sich nur auf Konferenzen und ist deshalb hier nicht erwähnt. Die in RDA aufgeführten identifizierenden Merkmale sind nie Teil des normierten Sucheinstiegs. Bis auf RDA (Identifikator) sind sie optional. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

48 Sonstige identifizierende Merkmale: Geografikum (RDA 11. 3; RDA 11. 13
Sonstige identifizierende Merkmale: Geografikum (RDA 11.3; RDA , ERL) Erfasst wird als Teil des Sucheinstiegs: das Geografikum des Sitzes. Dies kann ein Land, eine Provinz oder eine Stadt sein, in dem/der die Körperschaft ihren Hauptsitz hat oder aktiv ist (RDA ) bei Namensänderung des Geografikums der jüngste Name (RDA ) Das Geografikum wird in Form des bevorzugten Namens im GND-Satz für dieses Geografikum, falls vorhanden, angegeben (ERL zu RDA ) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

49 Sonstige identifizierende Merkmale: Geografikum (RDA 11. 3; RDA 11. 13
Sonstige identifizierende Merkmale: Geografikum (RDA 11.3; RDA , ERL) Der Ortssitz wird, sofern leicht zu ermitteln, immer als getrenntes Element (Relation) erfasst, auch wenn er nicht zur Unterscheidung nötig ist Bei mehreren Sitzen können mehrere Orte als Relation erfasst werden, ebenso frühere Sitze Auch das Wirkungsgebiet kann als Relation erfasst werden. In der Sacherschließung wird das Wirkungsgebiet standardmäßig erfasst. ERL (zu RDA ), AWR und ERL (zu RDA ) vgl. EH-K-07 (Entspricht der bisherigen Praxis der Sacherschließung) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

50 Sonstige identifizierende Merkmale Geografikum (RDA 11. 3; RDA 11. 13
Sonstige identifizierende Merkmale Geografikum (RDA 11.3; RDA , ERL) Geografikum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht Beispiel: Metropolitan Museum of Art Metropolitan Museum (New York, NY) Beispiel PICA-Format: 110 Metropolitan Museum of Art 410 Metropolitan Museum$gNew York, NY 551 !...!New York, NY$4orta Metropolitan Museum of Art” ist nicht gleichnamig zu anderen Körperschaften, so dass „New York, NY“ als identifizierendes Merkmal entfällt. Das ist bei der abweichenden Namensform nicht der Fall, weshalb sie „New York, NY“ als identifizierendes Merkmal. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

51 Sonstige identifizierende Merkmale Datum (RDA 11.4; RDA 11.13.1.5)
Ein Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht wie das Gründungsdatum und / oder Auflösungsdatum wird im normierten Sucheinstieg in der Form von Jahreszahlen erfasst, wenn gleichnamige Körperschaften nicht durch einen Ort oder eine in Verbindung stehende Institution unterschieden werden können wird in der GND als getrenntes Element in Feld 548 erfasst in der Form von Jahresangaben oder, sofern bekannt, exakt in der Form TT.MM.JJJJ Datumsangaben werden erfasst nach dem gregorianischen Kalender, sofern sie leicht ermittelt werden können. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

52 Sonstige identifizierende Merkmale Datum (RDA 11.4; RDA 11.13.1.5)
Datum, das mit der Körperschaft in Verbindung steht Beispiel: Gesellschaft für Musikforschung ( ) Beispiel PICA-Format: 110 Gesellschaft für Musikforschung$g 548 XX.XX.1868$b $4datb Es gibt eine gleichnamige Gesellschaft mit Gründungsdatum 1946 (s. Beispiel in RDA ) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

53 Sonstige identifizierende Merkmale Institution (RDA 11. 5; RDA 11. 13
Sonstige identifizierende Merkmale Institution (RDA 11.5; RDA , AWR) Eine mit der Körperschaft in Verbindung stehende Institution wird im normierten Sucheinstieg erfasst, wenn durch diese eine bessere Identifizierung der Körperschaft als durch das Geografikum ermöglicht wird oder das Geografikum nicht bekannt ist (s. a. AWR zu RDA ) Die Institution kann als Relation im Feld 510 erfasst werden, auch wenn sie nicht zur Unterscheidung nötig ist RDA AWR: Wenn der Name einer in Verbindung stehenden Institution zur Identifizierung notwendig ist und Sie ihn daher angeben, erfassen Sie den Namen des Ortes zusätzlich (sofern ermittelbar). (eigentlich bezieht sich RDA nur auf Konferenzen; das Prinzip soll aber auch für Körperschaften gelten, siehe nächster Satz) Nach RDA sind identifizierende Merkmale nur Kernelement, wenn sie zur Herstellung von Eindeutigkeit für den Sucheinstieg notwendig sind. Eine in Verbindung stehende Institution wird als Zusatz für den normierten Sucheinstieg erfasst, wenn der Ort für die Herstellung von Eindeutigkeit keinen Nutzen bringen würde, aber der Ort wird grundsätzlich im Datensatz im Feld 551 erfasst. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

54 Sonstige identifizierende Merkmale Institution (RDA 11. 5; RDA 11. 13
Sonstige identifizierende Merkmale Institution (RDA 11.5; RDA , AWR) Beispiel: Pädagogische Arbeitsstelle (Deutscher Volkshochschul-Verband) Beispiel PICA-Format: 110 Pädagogische Arbeitsstelle$gDeutscher Volkshochschul-Verband 510 !...!Deutscher Volkshochschul-Verband$4adue$X1 551 !...!Frankfurt am Main$4orta Es gibt mehrere „Pädagogische Arbeitsstellen“ unterschiedlicher Körperschaften in Frankfurt, so dass die übergeordnete Körperschaft Teil des normierten Sucheinstiegs wird. Der Sitz wird grundsätzlich zusätzlich als Relation erfasst, sofern ermittelbar. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

55 Sonstige identifizierende Merkmale Sonstige Kennzeichnung (RDA 11
Sonstige identifizierende Merkmale Sonstige Kennzeichnung (RDA 11.7; RDA , ) Eine sonstige zur Körperschaft gehörende Kennzeichnung kann ein Wort, eine Phrase oder Abkürzung sein, die den rechtlichen Status anzeigt oder ein beliebiger Ausdruck (in deutscher Sprache), der die Körperschaft von anderen Körperschaften, Personen usw. unterscheidet. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

56 Sonstige identifizierende Merkmale Sonstige Kennzeichnung (RDA 11
Sonstige identifizierende Merkmale Sonstige Kennzeichnung (RDA 11.7; RDA , ) Anwendungsfälle: Der Name lässt nicht an eine Körperschaft denken (RDA ) Zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften, wenn Ort, Datum usw. nicht geeignet sind (RDA ) Homonymität zum bevorzugten Namen anderer Entitäten, z. B. Sachbegriffen vgl. EH-K-06 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

57 Sonstige identifizierende Merkmale Sonstige Kennzeichnung (RDA 11
Sonstige identifizierende Merkmale Sonstige Kennzeichnung (RDA 11.7; RDA , ) Folgende Kennzeichnungen sind zugelassen: AWR (zu RDA 11.7) und ERL (zu RDA ) Firma Künstlervereinigung Musikgruppe Veranstaltung (auch für Sportveranstaltungen) Körperschaft Zur besseren Unterscheidung auch normierter Sachbegriff aus der GND möglich. ERL (zu RDA ) Wenn Firma, Künstlervereinigung, Musikgruppe und Veranstaltung nicht verwendet werden kann, wird „Körperschaft“ genommen. Zur Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften kann auch ein passender normierter Sachbegriff aus der GND verwendet werden, wenn obige Begriffe nicht ausreichen. Das sollte aber sehr zurückhaltend gehandhabt werden. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

58 Sonstige identifizierende Merkmale Sonstige Kennzeichnung (RDA 11
Sonstige identifizierende Merkmale Sonstige Kennzeichnung (RDA 11.7; RDA , ) Beispiele: a) Heinrich Hugendubel (Firma) PICA-Format: 110 Heinrich Hugendubel$gFirma b) Fehlstelle (Künstlervereinigung) PICA-Format: 110 Fehlstelle$gKünstlervereinigung c) (Musikgruppe) PICA-Format: $gMusikgruppe d) CAST (Körperschaft) PICA-Format: 110 CAST$gKörperschaft RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

59 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Entitäten (alte RAK und RSWK-Regeln) RDA 11.0: Körperschaften und Konferenzen analog zu RAK und RSWK Neu: Programme, Projekte, Expeditionen, Wasser- und Raumfahrzeuge Diese Entitäten werden aber erst mit dem Vollumstieg als Körperschaften oder Konferenzen erfasst. Im Augenblick gelten für sie die Regeln nach RAK oder RSWK. Es gibt kein eigenes Gesamt-Kapitel für Konferenzen, sondern nur bei Bedarf spezielle Unterkapitel zu Konferenzen. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

60 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Informationsquellen für den bevorzugten Namen GND-ÜR K1 – AWB-K01-K04: • originalsprachige Eigenveröffentlichungen • Website • Normdatei Die drei Informationsquellen sind gleichrangig; dann folgt der Nachweis in der „Liste der fachlichen Nachschlagewerken“ und Vorlageformen aus nicht originalsprachigen Veröffentlichungen der Körperschaft oder aus Vorlagen über die Körperschaft. RDA : Feste Reihenfolge 1. bevorzugten Informationsquellen (vgl. RDA 2.2.2) 2. sonstige formale Angaben, die in Ressourcen erscheinen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen 3. sonstige Quellen einschließlich Nachschlagewerke vgl. EH-K-03 Wahl des bevorzugten Namens GND-ÜR K1 + K2 + AWB-K01-K04: Der von der Körperschaft selbstgebrauchte Name; ggf. der im Deutschen gebräuchliche Name. RAK: offizieller Name RDA : Name, unter dem die Körperschaft im Allgemeinen identifiziert wird. Das ist nicht unbedingt der selbstgebrauchte Name, sondern eher der gebräuchliche Name. Es gibt detailreiche Regeln. vgl. EH-K-01 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

61 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Unterschiedliche Namen: Wahl des bevorzugten Namens Förmlich präsentierte Form Kurzform GND-ÜR K1 – AWB-K01-K04: Kurzformen werden bevorzugt, aber einem Namen aus dem Impressum u.ä. wird Vorrang gegeben. RDA : Bei verschiedenen Namen in der bevorzugten Informationsquelle: den förmlich präsentierten (Übersetzung mit „hervorgehoben“ im deutschen Toolkit ist nicht zutreffend) vgl. EH-K-04 am häufigsten vorgefundene Form Kurzform, sofern eindeutig vgl. EH-K-05 Sprachenreihenfolge GND-ÜR K2: Es gibt eine Sprachreihenfolge. RDA : Es gibt nur noch für die Sacherschließung eine Sprachreihenfolge, siehe ERL zu RDA vgl. EH-K-01 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

62 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Schreibweise GND-ÜR K4 und RAK § 117,6: Bei Körperschaftsnamen werden alle Wörter, außer Artikeln, Präpositionen und Konjunktionen, im Inneren der Namen mit großen Anfangsbuchstaben geschrieben. RDA Anhang A: Groß-/Kleinschreibung richtet sich nach der Sprache der Körperschaft. Großschreibung in Englisch gemäß der Regelung in Anhang A 16, alle anderen Sprachen, siehe: RDA Anhang A 31 ff. vgl. EH-K-01 Sonderzeichen GND-ÜR K4: Es werden keine Änderungen vorgenommen (Vorlage zählt). Wie mit Sonderzeichen im Namen umgegangen werden soll, ist noch in der Diskussion. Mögliche Absprachen für den bibliografischen Bereich sollten für Normdaten angewendet werden. (Diskussionen zu einer ERL zu RDA 1.7.5) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

63 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Spatien u.ä. (im Namen) GND-ÜR K4: Es werden keine orthografischen Veränderungen an Spatien u.ä. vorgenommen (Vorlage zählt). RDA : Bei Abkürzungen und Akronymen werden keine Spatien gesetzt. AWR zu RDA 1.7.3: Es werden bestimmte orthografische Veränderungen vorgenommen. vgl. EH-K-01 Deskriptionszeichen in den Unterfeldern für Zählungen und Zusätze AWB-01-Deskriptionszeichen: Mehrere Elemente im Zusatz ($g): durch Semikolon getrennt Erstreckungsstriche: ohne Spatien RDA Anhang E 1.2.4: Mehrere Elemente im Zusatz ($g): durch Doppelpunkt getrennt vgl. EH-A-06 Zu „Spatien“: Keine RDA-Regelung für Spatien in Zeitspannen. Bei Zeitspannen als Bestandteil des bevorzugten Namens -> Erfassung gemäß AWR zu (im Anhang zu EH-K-01 abgedruckt); d.h. ohne Spatien (Änderung zur GND) Bei Zeitspannen als separate Elemente -> Erfassung ohne Spatien Beispiel für Zeitspannen als Bestandteil des bevorzugten Namens: Name: 87er-Vereinigung > Erfassung: er-Vereinigung -> Anzeige: 87er-Vereinigung Name: Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945 – > Erfassung: 110 Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945–1950 -> Anzeige: Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945–1950 Beispiel für mehrere Elemente im Zusatz (Sucheinstieg) Zwei verschiedene Musikgruppen mit dem gleichen Namen: Anzeige: Subway (Musikgruppe : Balingen) -> Erfassung: 110 Subway$gMusikgruppe : Balingen Anzeige: Subway (Musikgruppe : Chicago, Ill.) -> Erfassung: 110 Subway$gMusikgruppe : Chicago, Ill. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

64 Was ist neu mit RDA? (im Bereich Körperschaften allgemein)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Zusätze für den Sucheinstieg AWB-03-IdentZ-Tb-Tf: Bisher wurden identifizierende Zusätze nur bei Gleichnamigkeit vergeben. Wenn eine Körperschaft oder ein Kongress zu anderen Satzarten homonym ist, werden folgende fünf Begriffe zur Unterscheidung benutzt: Körperschaft, Firma, Künstlervereinigung, Musikgruppe, Veranstaltung. RDA / und AWR + ERL Neu: Ein Zusatz wird auch vergeben, wenn der Name nicht an eine Körperschaft denken lässt. RDA / und AWR +ERL Neu: In Ausnahmenfällen können über die fünf bekannten Begriffe ein Sachbegriff aus der GND genommen werden. vgl. EH-K-03 Insgesamt sind die Änderungen für Körperschaften allgemein, die bereits ab 1. Juli 2014 greifen, nicht sehr gravierend, aber im Detail sind einige der RDA-Regelungen anders als die GND-Regeln. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Körperschaften - allgemein | Stand:

65 Untergeordnete Körperschaften
Modul GND Untergeordnete Körperschaften RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand: 65

66 RDA-Stellen zu untergeordneten Körperschaften
RDA Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Namen von untergeordneten und in Beziehung stehenden Körperschaften RDA Untergeordnete und in Beziehung stehende Körperschaften, die untergeordnet erfasst werden RDA – Unterkapitel RDA Direkte oder indirekte Unterabteilung RDA Gemeinsame Komitees, Kommissionen usw. RDA Gebräuchliche Namen für nationale und lokale Einheiten von politischen Parteien der USA ERL zu , , – , , RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

67 Allgemeines RDA 11.2.2.13: Grundregel: selbstständige Erfassung
Namensbildung selbstständig: gemäß den üblichen Regeln ABER RDA : unselbständige Erfassung, wenn die Fälle nach RDA zutreffen (RDA haben jeweils noch eigene Kapitel: RDA ; Einzelheiten bei dem Modul Organe) RDA : Direkte oder indirekte Unterabteilung Im Zweifelsfall wird selbstständig angesetzt. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

68 Allgemeines Als Orientierung, wann eine Körperschaft selbstständig und wann unselbstständig zu behandeln ist, dient eine Liste mit Begriffen, die eindeutig bzw. häufig eine Unterordnung ausdrücken (Begriffsliste der Unterordnungen). Die Liste ist jedoch weder als abgeschlossen noch als verbindlich zu betrachten; im Zweifel ist der Sachzusammenhang entscheidend. (RDA , ERL 1) RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

69 Allgemeines RDA 11.2.2.14 Namensbildung unselbstständig:
Erstes Element: normierter Sucheinstieg der über- geordneten Körperschaft. Zweites Element: Name der untergeordneten Körperschaft; dabei entfällt der Name der übergeordneten Körperschaft in substantivischer oder abgekürzter Form. Ausnahme: Der Name der untergeordneten Körperschaft ergibt ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft keinen Sinn mehr. Diese Regel gilt für alle Fälle gemäß RDA Diese Grundregel gilt für alle folgenden Regeln und Typen. Nur unter der Beachtung der Grundregel lassen sich die Beispiele in RDA verstehen. Allgemeiner Hinweis: Untergeordnete Körperschaften werden mit Punkt getrennt angegeben (in PICA wird $b stattdessen in der Erfassung verwendet), die Anzeige im Katalog der DNB wird angepasst. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

70 Unselbstständige Erfassung RDA 11.2.2.14.1, ERL
Name enthält einen Begriff der anzeigt, dass die Körperschaft Teil einer anderen Körperschaft ist. Trifft RDA zu, wird immer unselbstständig erfasst Beispiel: Società italiana di psicologia. Divisione di psicologia clinica (Name: Divisione di psicologia clinica) Erfassung PICA-Format: 110 Società italiana di psicologia$bDivisione di psicologia clinica RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

71 Unselbstständige Erfassung RDA 11.2.2.14.2, ERL
Name enthält einen Begriff der normalerweise auf eine administrative Unterordnung hindeutet: unselbstständig nur dann, wenn der Name der übergeordneten Körperschaft für die Identifizierung benötigt wird. Beispiel: Fundación Terram. Dirección de Estudios (Name: Dirección de Estudios) Erfassung PICA-Format: 110 Fundación Terram$bDirección de Estudios RDA Gegenbeispiele: Royal Commission on Education in Ontario Name: Royal Commission on Education in Ontario UW-Madison Campus Planning Committee Name: UW-Madison Campus Planning Committee RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

72 Unselbstständige Erfassung RDA 11.2.2.14.3
Name ist von allgemeiner Natur oder zeigt nur eine geografische, chronologische oder mit Ziffern oder Buchstaben gezählte Unterabteilung einer übergeordneten Körperschaft an. Beispiel: Costume Society of America. Region II (Name: Region II) Erfassung PICA-Format: 110 Costume Society of America$bRegion II Grundsätzlich gilt: wenn der Name der untergeordneten Körperschaft ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft nicht hinreichend identifiziert ist, wird unselbständig erfasst! Weitere Beispiele wären Namen, die nur aus einem Begriff wie Bibliothek oder Archiv ohne weitere Angaben bestehen. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

73 Unselbstständige Erfassung RDA 11.2.2.14.4
Name lässt nicht auf eine Körperschaft schließen und enthält den Namen der übergeordneten Körperschaft nicht. Beispiel: British Library. Science, Technology, and Business (Name: Science, Technology, and Business) Erfassung PICA-Format: 110 British Library$bScience, Technology, and Business Grundsätzlich gilt: wenn der Name der untergeordneten Körperschaft ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft nicht hinreichend identifiziert ist, wird unselbstständig erfasst! Gegenbeispiel: California Records & Information Management not California. Records & Information Management not California. Department of General Services. Records & Information Management Name: California Records & Information Management RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

74 Unselbstständige Erfassung RDA 11.2.2.14.5, ERL
Name zeigt nur ein bestimmtes Studienfach an einer Universität an. Beispiel: Universität Leipzig. Institut für Medizinische Physik und Biophysik Erfassung PICA-Format: 110 Universität Leipzig$bInstitut für Medizinische Physik und Biophysik Änderung zu früher: Uni-Institute werden nun i.d.R. unselbstständig erfasst ERL: Der Begriff Schule ist hier im Sinne einer Fakultät einer Universität, Fachhochschule etc. zu verstehen. Mit Namen, die nur ein bestimmtes Studienfach anzeigen, sind Namen gemeint, die ausschließlich aus der Bezeichnung von einem oder mehreren Studienfächern oder Teilstudienfächern bestehen. Nach RAK 429,1c, Anmerkung wurden Institute von Universitäten i.d.R. selbstständig erfasst; was war auch nach RSWK der Fall. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

75 Unselbstständige Erfassung RDA 11.2.2.14.5, ERL
Name zeigt nur ein bestimmtes Studienfach an einer Universität an Aber-Beispiel: Schleswig-Holsteinisches Institut für Friedenswissenschaften Carl Orff Institut für Elementare Musik und Tanzpädagogik John F. Kennedy School of Government Erfassung PICA-Format: 110 Schleswig-Holsteinisches Institut für Friedenswissenschaften 110 Carl Orff Institut für Elementare Musik und Tanzpädagogik 110 John F. Kennedy School of Government ERL: Der Begriff Schule ist hier im Sinne einer Fakultät einer Universität, Fachhochschule etc. zu verstehen. Mit Namen, die nur ein bestimmtes Studienfach anzeigen, sind Namen gemeint, die ausschließlich aus der Bezeichnung von einem oder mehreren Studienfächern oder Teilstudienfächern bestehen. Nicht unter diesen Typ fallen Abteilungen einer Hochschule, die nicht nur das Fach benennen, sondern einen spezifischen Namen haben und in denen der Name der Hochschule nicht als fester Bestandteil vorkommt z. B. „Argelander-Institut für Astronomie“. Bei diesen wird der bevorzugte Name selbstständig gebildet. oder Abteilungen einer Hochschule, in denen der Name der Hochschule als fester Namensbestandteil vorkommt unabhängig davon, ob der Name der Abteilung spezifisch oder unspezifisch ist. z. B. „Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln“; „Leibniz Institut für Arbeitsforschung der TU Dortmund“; „Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik an der Universität Kiel“. Diese Fälle gehören zu RDA und werden unselbstständig erfasst. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

76 Unselbstständige Erfassung RDA 11.2.2.14.6, ERL 1-3
Name enthält den gesamten Namen der übergeordneten oder der zugehörigen Körperschaft. Gilt nicht für Körperschaften, die einer Gebietskörperschaft unterstellt sind (vgl. ERL zu RDA ) Beispiel: Auburn University. Agricultural Experiment Station (Name: Agricultural Experiment Station of Auburn University) Aber: BBC Symphony Orchestra Nicht: British Broadcasting Corporation. Symphony Orchestra Aber: British Broadcasting Corporation. Political Research Unit Nicht: BBC Political Research Unit ERL 2: Ist der vollständige bevorzugte Name der übergeordneten Körperschaft im Namen der untergeordneten Körperschaft enthalten, erfassen Sie diese unselbstständig. Sind nur Teile des bevorzugten Namens der übergeordneten Körperschaft im Namen der untergeordneten Körperschaft enthalten, erfassen Sie die untergeordnete Körperschaft selbstständig, sofern sie nicht unter einen der anderen Typen fällt, bei denen der Name unselbstständig zu bilden ist. Begründung für 2. Aber-Beispiel: Hier wird unselbstständig erfasst, da der Name einen Ausdruck enthält (hier “unit”), der per Definition vermuten lässt, dass die Körperschaft Teil einer anderen ist. (= RDA ) RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

77 Unselbstständige Erfassung RDA 11.2.2.14.6, ERL 3
Als vollständig enthalten gelten bei deutschen Universitäten eine kurze und eine lange Namensform. Beispiele: Universität Kiel. Institut für Agrarpolitik und Marktlehre (Name: Institut für Agrarpolitik und Marktlehre der Christian Albrechts-Universität zu Kiel) Universität Kiel. Institut für Internationales Recht (Name: Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel) Die Regel beruht auf der AWR zu RDA : Als gebräuchlicher Name für Universitäten u.ä. des deutschen Sprachgebietes wird die Kurzform aus dem Gattungsbegriff und dem Ort angesehen. Gegenbeispiel mit einer nicht deutschen Universität: CU-Bolder Alumni Association (selbstständige Ansetzung) RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

78 Ausnahme bei Gebietskörperschaften
Aber: Körperschaften, die Gebietskörperschaften unterstellt sind und die in ihrem Namen den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft enthalten, werden selbstständig erfasst. (RDA , ERL 2) (Hinweis: Die ERL ist nicht differenziert genug; wenn RDA für solche Körperschaften zutrifft, wird unselbstständig erfasst.) Beispiel: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen (Name: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen) (Nicht: Sachsen. Statistisches Landesamt) Näheres dazu im Teil „Organe und Spitzenorgane von Körperschaften“ Bestimmung, ob selbstständig oder unselbstständig zu erfassen: 1. Gehören die untergeordneten Körperschaften zu den Spezialfällen von RDA ? Am schwierigsten sind die beiden ersten Fälle: RDA (Begriff im Namen zeigt an, dass die Körperschaft Teil einer anderen ist) und RDA (Name zeigt administrative Unterordnung an): 2. Wenn Fall RDA zutrifft: immer unselbstständig zu erfassen. Der Begriff „Amt“ gehört nicht zu RDA , aber „Abteilung“ gehört dazu: Beispiel für RDA : Name: Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau der Stadt Hamburg „Abteilung“ eindeutiger Begriff dafür, dass die Körperschaft Teil einer anderen ist: d.h.: Erfassung: Hamburg. Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau (nach RDA wird „der Stadt Hamburg“, da substantivisch, aus dem Namen der untergeordneten Körperschaft herausgelöst.) 3. Wenn Fall RDA zutrifft, nur dann unselbstständig erfassen, wenn der Name der übergeordneten Körperschaft zur Identifizierung gebraucht wird. „Amt“ gehört zu RDA ; im vorliegenden Fall steht der Name für sich selbst und braucht die übergeordnete Körperschaft nicht; also selbstständige Erfassung. Der Name der Überordnung ist hier im Namen der Unterordnung enthalten. Aber nicht alle statistischen Landesämter werden selbstständig angesetzt, sondern nur die, in deren Namen die Überordnung (in irgendeiner Form, also z.B. auch adjektivisch = implied) enthalten ist. Beispiele für andere Namensvariationen: Hessisches Statistisches Landesamt (Name: Hessisches Statistisches Landesamt) Nicht: Hessen. Hessisches Statistisches Landesamt Nicht: Hessen. Statistisches Landesamt RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

79 Direkte oder indirekte Unterordnung RDA 11.2.2.15
Unterabteilungen einer Körperschaft werden unter der niedrigsten organisatorischen Einheit einer Hierarchie erfasst. Hierarchische Zwischenstufen werden weggelassen, es sei denn, sie werden zur Unterscheidung von anderen Körperschaften benötigt. In diesem Fall wird die niedrigste Hierarchiestufe, die die Unterscheidung ermöglicht, eingefügt. Bei mehrstufig untergeordneten Körperschaften wird von der Form mit allen Unterordnungen verwiesen. Wie nach RAK und GND-ÜRs werden bei unselbstständiger Namensbildung die Zwischenstufen in der Hierarchie üblicherweise übergangen, sofern es nicht zu Unklarheiten oder Verwechslungen führt. Bei mehrstufig untergeordneten Körperschaften wird von der Form mit allen Unterordnungen verwiesen. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

80 Direkte oder indirekte Unterordnung RDA 11.2.2.15
Beispiel: American Bar Association. Committee on Nonprofit Corporations (Hierarchie: American Bar Association - Section of Business Law - Committee on Nonprofit Corporations) Erfassung PICA-Format: 110 American Bar Association$bCommittee on Nonprofit Corporations 410 American Bar Association$bSection of Business Law$bCommittee on Nonprofit Corporations 510 !...!American Bar Association$bSection of Business Law$4adue RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

81 Gemeinsame Komitees, Kommissionen etc. RDA 11.2.2.16
Ist eine Körperschaft mehreren anderen Körperschaften unterstellt oder zugehörig, wird selbstständig erfasst. Beispiel: Canadian Committee on MARC (Ein gemeinsames Komitee von Asted, der Canadian Library Association, Library and Archives Canada, A-G Canada und dem Bureau of Canadian Archivists) RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

82 Gemeinsame Komitees, Kommissionen etc. RDA 11.2.2.16
Der Name der übergeordneten Körperschaften wird weggelassen, wenn diese innerhalb oder am Ende des Namens steht, und wenn der Name der gemeinsamen Einheit ohne sie unverwechselbar ist. Beispiel: Joint Committee on Insulator Standards (Name: Joint Committee on Insulator Standards of the Edison Electric Institute and the National Electrical Manufacturers Association) RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

83 Gebräuchliche Namen für nationale und lokale Einheiten von politischen Parteien der USA RDA Eine nationale oder lokale Einheit einer politischen Partei der Vereinigten Staaten wird als Unterabteilung der Partei erfasst. Jegliche Angabe des Namens der Partei oder des Staates bzw. des Ortes wird weggelassen. Beispiel: Republican Party (Ohio). State Executive Committee (Name: Ohio Republican State Executive Committee) Erfassung PICA-Format: 110 Republican Party$gOhio$bState Executive Committee Achtung: im RDA-Toolkit folgen die übrigen Beispiele bei RDA den Spezialregeln zur Erfassung von geografischen Namen in Normdaten gemäß RDA und Anhang B.11; allerdings ist der Anhang B.11 in der Diskussion und ebenso die Bildung von geografischen Namen insgesamt. In der GND wird der geografische Name als Zusatz immer analog den bisherigen Regeln zu Geografika erfasst, in der Form des bevorzugten Namens des GND-Satzes für das Geografikum. Also statt „(Mo.)“ „Missouri“, vgl. Beispiel in RDA : Democratic Party (Mo.). State Committee Name: Missouri Democratic State Committee Nach GND: 110 Democratic Party$gMissouri$bState Committee RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

84 Was ist neu mit RDA? (im Bereich untergeordnete Körperschaften)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA Selbständig/unselbständig GND-ÜR K12: Ist im Namen der Körperschaft der vollständige Name der ihr übergeordneten Körperschaft enthalten, wird der Name der übergeordneten Körperschaft herausgelöst. Drückt sich im verbliebenen Namen eine Unterordnung aus oder ist die Körperschaft nicht hinreichend identifiziert, wird der verbliebene Name als bevorzugter Name in unselbstständiger Form erfasst. Körperschaften, die einer Gebietskörper-schaft/Religionsgemeinschaft oder einem Organ einer Gebietskörperschaft/Religions-gemeinschaft untergeordnet sind, die aber selbst kein Organ sind, d. h. keine exekutiven, legislativen, administrativen, richterlichen, informativen, diplomatischen oder militärischen Funktionen ausüben, werden analog behandelt. Unterteilung in Typen mit eigenen Regeln. Bei unselbstständiger Erfassung gilt RDA : Beim Bilden des Bevorzugten Namens wird der Name der Überordnung in substantivierter Form oder in Abkürzungsform aus dem Namen der Unterordnung herausgelöst. RDA , ERL 2: Körperschaften, die Gebietskörperschaften unterstellt sind und die in ihrem Namen den Namen der übergeordneten Gebietskörperschaft in irgendeiner Form enthalten, werden selbstständig erfasst, es sei denn, sie fallen unter RDA (Bitte auch weitere Spezialregeln zu Organen beachten!) RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

85 Was ist neu mit RDA? (im Bereich untergeordnete Körperschaften)
RAK / GND-Übergangsregeln RDA untergeordnete Körperschaften ohne Körperschaftsbegriff RAK-WB: Wurden nicht berücksichtigt RDA : Name ohne einen Begriff, der auf eine Körperschaft schließen lässt. (für FE erst mit Vollumstieg 2015) Universitätsinstitute GND-ÜR K11 Ist eine Körperschaft einer anderen Körperschaft unterstellt oder zugehörig, wird der bevorzugte Name im Allgemeinen in der selbstständigen Form gewählt. (RAK 429,1c, Anmerkung: i.d.R. selbstständige Erfassung) RDA : Unselbständige Ansetzung, wenn der Name nur ein bestimmtes Studienfach/ bestimmte Studienfächer an einer Universität anzeigt. RDA , ERL + RDA Unselbstständige Ansetzung, wenn der Name des Instituts den vollständigen Namen der Universität enthält. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Untergeordnete Körperschaften | Stand:

86 Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften
Modul GND Organe von Körperschaften, juristische Körperschaften RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

87 RDA-Stellen zu Organen und juristischen Körperschaften
Untergeordnete und zugehörige Körperschaften, die untergeordnet erfasst werden Unterkapitel RDA (Name, der auf eine administrative Unterordnung hindeutet) bzw. RDA (Ministerien, Regierungsbehörden) RDA Gesetzgebende Körperschaften, Verfassungsgebende Versammlungen, Gerichte, Streitkräfte, Botschaften/Konsulate, Delegationen/Kommissionen Spitzenorgane in RDA , , RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

88 Allgemeines Nach RDA werden Organe nicht als gesonderter Typ zusammengefasst. Es gelten die Regeln für untergeordnete Körperschaften: Grundregel - selbstständige Erfassung RDA Unselbstständige Erfassung gemäß RDA , wenn die Fallgruppen zutreffen. Namensbildung: Substantivischer oder abgekürzter Name der übergeordneten Körperschaft im Namen der unterge- ordneten Körperschaft entfällt, außer der Name ergibt dann keinen Sinn mehr. Im Zweifelsfall: selbstständige Erfassung Bestimmung, ob selbstständig oder unselbstständig zu erfassen: 1. Gehören die untergeordneten Körperschaften (= Organe) zu den Spezialfällen von RDA ? Am schwierigsten sind die beiden ersten Fälle RDA (Begriff im Namen zeigt an, dass die Körperschaft Teil einer anderen ist) und RDA (Name zeigt administrative Unterordnung an): 2. Wenn Fall RDA zutrifft: immer unselbstständig zu erfassen. 3. Wenn Fall RDA zutrifft, nur dann unselbstständig erfassen, wenn der Name der übergeordneten Körperschaft zur Identifizierung gebraucht wird. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

89 Spitzenorgane von Körperschaften
Exekutivorgane, Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane werden im Gegensatz zu RAK-WB § 435 als untergeordnete Körperschaften erfasst (RDA ). Beispiel: Seattle Art Museum. Public Relations Office vgl. EH-K-12 In der Sacherschließung werden Spitzenorgane wie bisher bei Bedarf als eigene Datensätze erfasst. Für die Formalerschließung gilt die RDA-Regelung erst ab dem Vollumstieg 2015. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

90 Organe von Gebietskörperschaften
Spezielle Regeln für bestimmte Gruppen: Unselbstständige Erfassung Ministerien (RDA ) Staats- und Regierungsbeamte (RDA , ) Gesetzgebende Körperschaften (RDA , ) Verfassungsgebende Körperschaften (RDA , ) Gerichte (RDA , ) Streitkräfte (RDA , ) Botschaften und Konsulate (RDA , ) Für alle anderen Organe: Anwendung der allgemeinen Regeln von RDA , und ERL (d.h. fallweise unterscheiden, ob selbstständig oder unselbstständig erfasst wird) (Änderung zu GND-ÜR-K-19, bisher grundsätzlich unselbständig erfasst) Aus GND-ÜR-K-19: Den Namen von Organen von Gebietskörperschaften werden grundsätzlich die Namen ihrer Gebietskörperschaften vorangestellt Bestimmen, ob selbstständig oder unselbstständig zu erfassen: 1. Gehören die untergeordneten Körperschaften (= Organe) zu den Spezialfällen von RDA ? Am schwierigsten sind die beiden ersten Fälle: RDA (Begriff im Namen zeigt an, dass die Körperschaft Teil einer anderen ist) und RDA (Name zeigt administrative Unterordnung an): 2. Wenn Fall RDA zutrifft: immer unselbstständig zu erfassen. Der Begriff „Amt“ gehört nicht zu RDA , aber „Abteilung“ gehört dazu: Beispiel für RDA : Name: Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau der Stadt Hamburg „Abteilung“ eindeutiger Begriff dafür, dass die Körperschaft Teil einer anderen ist: d.h.: Erfassung: Hamburg. Abteilung Landwirtschaft und Gartenbau (nach RDA wird „der Stadt Hamburg“, da substantivisch, aus dem Namen der untergeordneten Körperschaft herausgelöst.) 3. Wenn Fall RDA zutrifft, nur dann unselbstständig erfassen, wenn der Name der übergeordneten Körperschaft zur Identifizierung gebraucht wird. „Amt“ gehört zu RDA ; Beispiel: Name: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Der Name steht für sich selbst und braucht die übergeordnete Körperschaft nicht; also selbstständige Erfassung. Aber nicht alle statistischen Landesämter werden selbstständig angesetzt, sondern nur die, in deren Namen die Überordnung (in irgendeiner Form, also z.B. auch adjektivisch = implied) enthalten ist. Beispiele für andere Namensvariationen: Hessisches Statistisches Landesamt (Name: Hessisches Statistisches Landesamt) Nicht: Hessen. Hessisches Statistisches Landesamt Nicht: Hessen. Statistisches Landesamt RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

91 Organe von Gebietskörperschaften
Beispiele: Fallgruppe allgemeine Regel RDA (Begriffsliste) (Begriff im Namen zeigt Zugehörigkeit zu anderer Körperschaft an. Department kennzeichnet immer eine Unterordnung, deswegen unselbstständige Ansetzung. Nach RDA wird die substantivisch enthaltene übergeordnete Körperschaft herausgelöst.) Name: Canada Department of Consumer and Corporate Affairs Erfassung: Kanada. Department of Consumer and Corporate Affairs nicht: Kanada. Canada Department of Consumer and Corporate Affairs Erfassung PICA-Format: 110 Kanada$bDepartment of Consumer and Corporate Affairs Fingierte adjektivische Form: Canadian Department of Consumer and Corporate Affairs Kanada. Canadian Department of Consumer and Corporate Affairs Übergeordnete enthaltene Körperschaft wird nicht herausgelöst, da nicht substantivisch. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

92 Organe von Gebietskörperschaften
Beispiele: Ministerien RDA (Nach RDA ist ein Ministerium oder eine vergleichbare hohe Agentur der Exekutive immer unselbstständig anzusetzen.) Name: Ministry of Internal Affairs and Social Services Erfassung: Vanuta. Ministry of Internal Affairs and Social Services Erfassung PICA-Format: 110 Vanuta$bMinistry of Internal Affairs and Social Services RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

93 Organe von Gebietskörperschaften
Beispiele: Fallgruppe allgemeine Regel RDA , ERL 1 und 2 (Begriffsliste) (Der Name zeigt eine administrative Unterordnung an) Name: Statistisches Amt  übergeordnete Körperschaft ist nötig Erfassung: Wien. Statistisches Amt Aber: selbstständige Erfassung nach RDA , weil übergeordnete Körperschaft im Namen enthalten ist. U.S. Census Bureau Statistisches Amt der Stadt Berlin Hessisches Statistisches Landesamt Honolulu Committee on Aging Unterschied zu GND-ÜR-K-19: Organe von Gebietskörperschaften werden nach GND unselbständig erfasst, nach RDA nicht unbedingt. Der Begriff „bureau“ fällt nicht unter RDA kann also selbstständig erfasst werden, der Name „U.S. Census Bureau“ enthält außerdem die übergeordnete Körperschaft.  bei selbstständig anzusetzenden Organen, die unter RDA fallen, wird der (in jeglicher Form) enthaltene Name der Überordnung beibehalten. Bsp. mit adjektivischer Form: „Hessisches Statistisches Landesamt“  hier gilt der Name der Gebietskörperschaft schon als enthalten und muss nicht ergänzt werden  es kann daher selbstständig angesetzt werden. Selbständig würde auch eine Form „Statistisches Landesamt Hessen“ angesetzt werden. Wenn der Name theoretisch nur „Statistisches Landesamt“ lauten würde, müsste die übergeordnete Körperschaft notwendigerweise ergänzt werden  hier würde man dann „Hessen. Statistisches Landesamt“ erfassen. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

94 Streitkräfte RDA Militärische Körperschaften werden in solche auf nationalem Level und unterhalb des nationalen Levels unterschieden. Die Waffengattungen der Streitkräfte eines Staates werden als Unterabteilung der Gebietskörperschaft (des Staates) erfasst. Der Name der Gebietskörperschaft in substantivischer Form wird bei der Erfassung als Unterabteilung weggelassen, es sei denn, das Weglassen würde zu einer unerwünschten Veränderung führen. (RDA ). Beispiel: Name: Canadian Armed Forces Erfassung: Kanada. Canadian Armed Forces RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

95 Streitkräfte Untergeordnete Bereiche der Waffengattungen werden als Unterabteilung der Waffengattung angesetzt. Zwischenstufen werden dabei nicht weggelassen. (Änderung zur bisherigen Praxis) Ordinalzahlen zur Bezeichnung untergeordneter militärischer Einheiten werden mit abschließendem Punkt angegeben. (ERL zu RDA , vgl. EH-K-09) Zählungen werden hinter den Namen an den Schluss gestellt. Beispiel: USA. Army. Infantry Division, 27. Erfassung PICA-Format: 110 USA$bArmy$bInfantry Division, 27. 410 USA$bArmy$bInfantry Division$n27 In RDA als Beispiel so: United States. Army. Infantry Division, 27th  das Beispiel in RDA Deutsch passt nicht zur ERL! (Die Beispiele im deutschen Toolkit sind oft noch nicht angepasst). Nicht angepasst werden Zählungen, die keine Ordinalzahlen sind. Beispiele: Römische Zählung: United States. Marine Corps. Amphibious Corps, V Kardinalzahl: United States. Navy. Torpedo Squadron, 35 RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

96 Streitkräfte Streitkräfte unterhalb der nationalen Ebene werden als Abteilung ihrer Gebietskörperschaft erfasst. (RDA ) Beispiel: Erfassung: Staat New York. National Guard Erfassung: Staat New York. Militia. Regiment, 71. Erfassung PICA-Format: 110 Staat New York$bNational Guard 110 Staat New York$bMilitia$bRegiment, 71. Im deutschen Toolkit passt das Beispiel nicht, da der bevorzugte Name der Gebietskörperschaft im deutschsprachigen Raum Staat New York lautet: New York (State). National Guard. National Guard New York (State). National Guard. Militia. Regiment, 71. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

97 Streitkräfte RDA (Bildung von zusätzlichen Sucheinstiegen bei Körperschaften), ERL: Bei militärischen Körperschaften wird ein zusätzlicher Sucheinstieg mit normierter Angabe der Zählung als Kardinalzahl im vorgesehenen Unterfeld empfohlen. Daneben wird empfohlen, die Form mit arabischen Ziffern zu erfassen, wenn der normierte Sucheinstieg eine römische Zahl enthält. Da der normierte Sucheinstieg so gebildet wird, dass die Zählung hinten steht, wird ein zusätzlicher Sucheinstieg von der Form mit der einleitenden Zählung nach Vorlage empfohlen. vgl. EH-K-09 RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

98 Streitkräfte Beispiele zu den einzelnen Abschnitten der ERL Erfassung PICA-Format 110 USA$bArmy$bInfantry Division, USA$bArmy$bInfantry Division$n USA$bMarine Corps$bAmphibious Corps, V 410 USA$bMarine Corps$bAmphibious Corps$n5 410 USA$bArmy$b27th Infantry Division RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

99 Botschaften und Konsulate RDA 11.2.2.23, ERL
Botschaften und Konsulate werden als Unterabteilungen des Landes erfasst, das sie repräsentieren. Erfassungssprache des Namens ist die des repräsentierten Landes. Der Name des Landes bzw. des Ortes, in dem die Botschaft bzw. das Konsulat akkreditiert ist, wird als Zusatz hinzugefügt. Beispiel für eine Botschaft: Erfassung: Kanada. Embassy (Belgien) Erfassung PICA-Format: 110 Kanada$bEmbassy$gBelgien Beispiel für ein Konsulat: Erfassung: Frankreich. Consulat (Buenos Aires) Nicht: Frankreich. Consulat (Buenos Aires, Argentinien) Erfassung PICA-Format: 110 Frankreich$bConsulat$gBuenos Aires vgl. EH-K-11 Änderung gegenüber der GND, dass die Angabe von „Konsulat“ etc. in der Sprache des entsendenden Landes erfasst wird. Nach GND ÜR K 19 wird bei der Ansetzung eines solchen Organs nichts weggelassen (Bsp. U. S. Embassy London), davon steht in RDA nichts. Man lässt den Namen des repräsentierten Landes weg (entspricht RDA : substantivisch enthaltene übergeordnete Körperschaft im Namen der untergeordneten Körperschaft entfällt); möglicherweise wird alles bis auf den Gattungsbegriff weggelassen (steht aber so explizit nicht in den RDA). Das GND-Beispiel aus GND-ÜR-K-19 muss geändert werden; vielleicht wäre „USA. Embassy (Großbritannien)“ zutreffend. Ob das größere Geografikum bei Orten zwingend Bestandteil des Namens ist, soll durch eine internationale Arbeitsgruppe geklärt werden. Bis zur Klärung wird bei Konsulaten weiterhin nur der Ort ohne das Land erfasst. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

100 Delegationen RDA , ERL Delegationen und Kommissionen usw., die ein Land in einer internationalen oder zwischenstaatlichen Organisation, bei einer Konferenz, bei einer Unternehmung usw. repräsentieren, werden als Unterabteilung des Landes erfasst, das sie repräsentieren. Die Unterabteilung wird in der Sprache des repräsentierten Landes erfasst. Falls zur Unterscheidung notwendig, wird der Name der Organisation, Konferenz usw. hinzugefügt. Beispiel: Erfassung: USA. Mission to the United Nations Erfassung: Indien. Delegation (International Labour Conference) Erfassung PICA-Format: 110 Indien$bDelegation$gInternational Labour Conference RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

101 Staats- und Regierungsbeamte RDA 11. 2. 2. 18, ERL zu 11. 2. 2. 18
Staats- und Regierungsbeamte RDA , ERL zu ff.; EH-K-13 Folgende Amtsträger werden wie Spitzenorgane ihres Landes erfasst: Staatsoberhäupter, Regierungschefs (u.a.) Beispiel: Deutschland. Bundeskanzler Wenn ein spezieller Amtsinhaber in offizieller Funktion publiziert, werden die Regierungszeit und der Name in Kurzform als Zusatz hinzugefügt: Beispiel: Deutschland. Bundeskanzler ( : Kohl) Die Regel gilt analog für Leiter von internationalen zwischenstaatlichen Organisationen (RDA ) und den speziell aufgeführten Amtspersonen unter RDA RDA gilt in der Formalerschießung erst ab dem Vollumstieg 2015 In der Sacherschließung wird immer der Personennormdatensatz für den Amtsträger / die Amtsträgerin verwendet. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

102 Religiöse Würdenträger RDA 11.2.2.26, ERL; EH-K-13
Wenn ein religiöser Würdenträger als Amtsperson publiziert, wird er als Unterabteilung der religiösen Körperschaft angesetzt: Bischöfe, Äbte, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. Päpste Spezielle Amtsinhaber erhalten ihre Regierungszeiten und ihren Namen als Zusatz. Beispiel: Katholische Kirche. Papst ( : Johannes Paul II.) RDA gilt in der Formalerschießung erst ab dem Vollumstieg 2015 In der Sacherschließung wird immer der Personennormdatensatz für den Amtsträger / die Amtsträgerin verwendet. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

103 Gesetzgebende Körperschaften RDA 11.2.2.19
Gesetzgebende Körperschaften (Parlamente) werden als Unterabteilung der Gebietskörperschaft erfasst, zu der sie gehören. Beispiel: Hessen. Hessischer Landtag Wenn ein Parlament mehrere Kammern hat, werden diese gesondert dreistufig angesetzt. Beispiele: Schweiz. Bundesversammlung. Nationalrat Schweiz. Bundesversammlung. Ständerat Zu den gesetzgebenden Körperschaften gehören in Deutschland der Bundestag und die Landesparlamente, nicht die Räte und Magistrate der Städte und Gemeinden. Sonderregel für United States Congress Unterausschüsse und aufeinander folgende gesetzgebende Gewalten Die dreistufige Ansetzung weicht von RAK-WB ab, wo Zwischenstufen übergangen werden. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

104 Gerichte RDA , ERL zu Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) werden als Unterab-teilung der Gebietskörperschaft erfasst, zu der sie gehören. In Deutschland sind Land- und Amtsgerichte den Bundesländern untergeordnet, in Österreich dem Gesamtstaat, in der Schweiz den Kantonen. Beispiel: Kanada. Supreme Court Der Sitz des Gerichts wird nur hinzugefügt, wenn er zur Unterscheidung von gleichnamigen Gerichten nötig ist. Beispiel: Frankreich. Cour d‘appel (Grenoble) Frankreich. Cour d‘appel (Lyon) Erfassung PICA-Format: 110 Frankreich$bCour d‘appel$gLyon Bundesgerichte sind in Deutschland dem Staat unterstellt. RDA hat Regeln zur Militärgerichten; in Deutschland gibt es keine Militärgerichtsbarkeit. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

105 RAK / GND-Übergangsregeln
Was ist neu mit RDA? (bei Organen von Körperschaften bzw. Juristischen Körperschaften) RAK / GND-Übergangsregeln RDA Exekutivorgane (Spitzenorgane), Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane RAK-WB § 435: wurden nicht berücksichtigt RAK-WB § 451 und 470: überwiegend verzichtet RDA :Exekutivorgane, Organe mit Entscheidungsbefugnissen und Informationsorgane werden als untergeordnete Körperschaften angesetzt (für FE erst mit Vollumstieg 2015) RDA , , : Amtsinhaber, Regierungschefs und religiöse Würdenträger werden angesetzt (erst mit Vollumstieg 2015) Militärische Körperschaften RAK-WB § 454: ohne Zwischenstufen ansetzen GND-ÜR K21 Gebietskörperschaften: Militärische Körperschaften: nicht auf standardisierte Form normieren RDA : Untergeordnete Bereiche der Waffengattungen werden als Unterabteilung der Waffengattung angesetzt, Zwischenstufen dabei nicht weggelassen. Ordinalzahlen zur Bezeichnung untergeordneter militärischer Einheiten werden mit abschließendem Punkt angegeben. Zählung wird nachgestellt. RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

106 RAK / GND-Übergangsregeln
Was ist neu mit RDA? (bei Organen von Körperschaften bzw. Juristischen Körperschaften) RAK / GND-Übergangsregeln RDA Botschaften, Konsulate GND-ÜR-K-19: Der Name der Botschaft bzw. Konsulats wird nicht verändert. RDA : Der Name des Staates, der repräsentiert wird, entfällt im Namen der Botschaft oder des Konsulats Organe von Gebietskörperschaften Immer unselbstständig Der Name wird nicht verändert. I.d.R. keine dreistufigen Ansetzungen (AWB-K11-K12) Nach RDA: bestimmte Organe werden unselbstständig erfasst (RDA ). Ansonsten gelten die Grundregeln für untergeordnete Körperschaften: RDA , Es wird teilweise normierend in den Namen eingegriffen. RDA : bei gesetzgebenden Körperschaften, ggf. mehrstufige Erfassung RDA Schulung – GBV SE – Modul GND: Organe, juristische Körperschaften | Stand:

107 Religiöse Körperschaften und Konferenzen
Modul GND Religiöse Körperschaften und Konferenzen RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

108 Religiöse Körperschaften und Konferenzen in RDA
RDA Gebräuchlicher Name Körperschaften des Altertums und internationale Körperschaften (= Ökumenische Konzilien) Autokephale Patriarchate, Erzdiözesen usw. Religiöse Orden und Gesellschaften (= Personale Einheiten) Lokale Kirchen usw. (= Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften einschließl. Klöster + Stifte) RDA Konzilien bzw. Synoden usw. einer einzelnen religiösen Körperschaft RDA Religiöse Würdenträger Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. Päpste RDA Provinzen, Diözesen usw. (= Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften) RDA Zentrale Verwaltungsorgane der Katholischen Kirche (Röm Kurie) RDA Päpstliche diplomatische Vertretungen usw. Die Übersetzung und Terminologie in RDA ist problematisch. In RDA werden Vertretungskörperschaften behandelt; das entspricht dem deutschen Wort „Synode“. In RDA werden regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften behandelt; zu regionalen Einheiten gehören keine Synoden, da diese immer Vertretungskörperschaften sind. RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

109 RDA-Stellen zu Religiösen Körperschaften
AWR ERL EH x EH-K-14, EH-K-15, EH-K-16, EH-K-17, EH-K-18 EH-K-14 EH-K-13 EH-K-15 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand: 109

110 Internationale Religionsgemeinschaften bzw
Internationale Religionsgemeinschaften bzw. Religionsgemeinschaften antiken Ursprungs RDA Körperschaften des Altertums und internationale Körperschaften  die im Deutschen gebräuchlichste Namensform wird als bevorzugter Name gewählt (keine Änderung zur GND-Praxis) Beispiele: Katholische Kirche Koptische Kirche Russisch-Orthodoxe Kirche RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

111 Personale Einheiten von Religionsgemeinschaften
RDA Religiöse Orden und Gesellschaften  Die im Deutschen gebräuchlichste Namensform wird als bevorzugter Name gewählt (keine Änderung zur GND-Praxis) Gibt es keine im Deutschen gebräuchliche Form, wird der Name in der Sprache des Ursprungslandes der personalen Einheit gewählt. Beispiele: Franziskaner nicht Friars Minor nicht Minorites nicht Ordo Fratrum Minorum Dominikaner Missionaries of Charity (Der Haupteintrag im Brockhaus Wissensservice ist unter dem englischen Namen) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

112 Synoden und Konzilien – 1
Ökumenische Konzilien (RDA Körperschaften des Altertums und internationale Körperschaften) Gelegentlich einberufene Synoden oder Konzilien einer einzelnen Kirche Vertretungskörperschaften (RDA ) Ökumenische Konzilien - Satzart Tf (PICA): Es handelt sich dabei um die im Nachschlagewerk LThK (Lexikon für Theologie und Kirche) unter „Konzil“ aufgeführten 21 ökumenischen Konzilien.  Selbstständige Erfassung unter ihrem im Deutschen gebräuchlichen Namen (keine Änderung zur GND-Praxis) Beispiele: Konzil von Ephesus Tridentinum Vatikanisches Konzil vgl. EH-K-14 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

113 Synoden und Konzilien – 2
Ökumenische Konzilien (RDA Körperschaften des Altertums und internationale Körperschaften) Gelegentlich einberufene Synoden oder Konzilien einer einzelnen Kirche Vertretungskörperschaften (RDA ) Gelegentlich einberufene Synoden oder Konzilien einer einzelnen Kirche - Satzart Tf (PICA):  Erfassung des Namens selbstständig gemäß den Regeln für Konferenzen Beispiel: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland ( : Würzburg) Erfassung PICA-Format: 111 Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland$d $cWürzburg vgl. EH-K-14 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

114 Synoden und Konzilien – 3
Ökumenische Konzilien (RDA Körperschaften des Altertums und internationale Körperschaften) Gelegentlich einberufene Synoden oder Konzilien einer einzelnen Kirche Vertretungskörperschaften (RDA ) Vertretungskörperschaften - Satzart Tb (PICA): RDA : Konzilien usw. einer einzelnen religiösen Körperschaft ERL: Gemeint sind Organe bzw. Vertretungskörperschaften im Sinne von Bischofskonferenzen oder Synoden  Unselbstständige Erfassung als Unterabteilung der betreffenden religiösen Körperschaft (teilweise Änderung zur bisherigen Praxis) vgl. EH-K-14 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

115 Synoden und Konzilien – 4
Beispiele für die Erfassung von Vertretungskörperschaften: Katholische Kirche. Deutsche Bischofskonferenz Russisch-Orthodoxe Kirche. Landeskonzil Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg. Synode Brüder-Unität. General-Synode Église Réformée de France. Synode Général Nederlandse Hervormde Kerk. Generale Synode Erfassung PICA-Format 110 Katholische Kirche$bDeutsche Bischofskonferenz 110 Russisch-Orthodoxe Kirche$bLandeskonzil 110 Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg$bSynode 110 Brüder-Unität$bGeneral-Synode 110 Église Réformée de France$bSynode Général 110 Nederlandes Hervormde Kerk$bGenerale Synode vgl. EH-K-14 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

116 Synoden und Konzilien – 5
Vertretungskörperschaften (RDA , ERL): Konzilien usw. einer einzelnen religiösen Körperschaft Ist der Name in mehreren Sprachen angegeben, -> Wahl der Sprachform, die als erstes in der zuerst erhaltenen Ressource präsentiert wird. Sonstige Sprachformen = abweichende Namen (s. RDA ). Zuerst präsentierte Form des Namens in der zuerst erhaltenen Ressource Danach präsentierte Form in derselben Ressource Katholische Kirche. Canadian Conference of Catholic Bishops nicht Katholische Kirche. Conférence des évèques catholiques du Canada RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

117 Synoden und Konzilien – 6
Vertretungskörperschaften (RDA , ERL): Konzilien usw. einer einzelnen religiösen Körperschaft Ist das Konzil usw. eine Unterabteilung eines bestimmten Bereichs der religiösen Körperschaft, -> Erfassung unselbstständig als Unterabteilung des betreffenden Bereichs Erscheint der Name in mehreren Sprachen, -> Erfassung in der offiziellen Sprache des Bereichs: Gibt es mehrere offizielle Sprachen innerhalb der Gebietskörperschaft, -> s. Bestimmungen unter RDA Church of England. Diocese of Exeter. Synod RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

118 Synoden und Konzilien – 7
Beispiele für die Erfassung von Vertretungskörperschaften eines Bereichs: Evangelische Kirche im Rheinland. Kirchenkreis Wittgenstein. Kreissynode Église Réformée de France. Région Parisienne. Synode Erfassung PICA-Format 110 Evangelische Kirche im Rheinland$bKirchenkreis Wittgenstein$b Kreissynode 110 Église Réformée de France$bRégion Parisienne$bSynode RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

119 Lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften
Lokale Kirchen usw. (RDA , ERL 5) Für lokale Einheiten von Religionsgemeinschaften (z.B. Kirchen-gemeinden, Pfarreien, Kultusgemeinden) wird eine selbstständige, im Allgemeinen originalsprachige Namensform als bevorzugter Name gewählt. Hat sich im Deutschen eine davon abweichende Namensform fest etabliert, wird diese als bevorzugter Name gewählt. (keine Änderung zur GND-Praxis) Beispiele: Waalse Hervormde Gemeente Amsterdam Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main Protestantische Kirchengemeinde Dansenberg Zwischen Bauwerk und Kirchengemeinde wird unterschieden. (ERL 7 zu RDA ; und EH-K-18) (keine Änderung zur GND-Praxis) vgl. EH-K-16 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

120 Territorialpfarreien der Katholischen Kirche
ERL 6 zu RDA (Gebräuchlicher Name) (keine Änderung zur GND-Praxis) Als gebräuchlicher Name, der als bevorzugter Name gewählt wird, gilt die normierter Form mit der Bezeichnung Pfarrei (in Österreich: Pfarre) bzw. den fremdsprachigen Entsprechungen, dem Pfarrpatronat (Kirchenpatronat, Patrozinium) und der von der Institution selbst verwendeten Ortsangabe Beispiele: Pfarrei St. Gallus Büron Pfarrei Sankt Stephanus Polch Pfarre Mariahilf Innsbruck Pfarrei Zum Guten Hirten Köngen-Unterensingen Parrocchia S. Prassede Todi vgl. EH-K-16 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

121 Klöster und Stifte ERL 8 zu RDA 11.2.2.5.4 (Gebräuchlicher Name)
(keine Änderung zur GND-Praxis) Der bevorzugte Name wird normiert gebildet aus der Gattungsbezeichnung „Kloster“ bzw. „Stift“, dem Patrozinium, wenn mehrere Klöster bzw. Stifte an einem Ort sind, dem Ort Beispiele: Stift Hameln Kloster Montecassino Kloster Sankt Emmeram Regensburg Stift St. Stephan Mainz vgl. EH-K-17 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

122 Religiöse Würdenträger
Religiöse Würdenträger Päpste, Bischöfe, Rabbis, Mullahs, Patriarchen usw. RDA und ERL Wenn ein religiöser Würdenträger (z. B. Bischof, Abt, Rabbi, Synodalpräsident, Mullah, Patriarch, Papst) in amtlicher Funktion Verfasser einer Veröffentlichung ist, wird er unselbstständig als Organ der religiösen Körperschaft erfasst. (Änderung zur GND-Praxis) Beispiel: Katholische Kirche. Papst ( : Johannes Paul II.) Die Sacherschließung verwendet weiterhin ausschließlich den Datensatz für die Person. Die Unterscheidung zwischen Person und Amtsinhaber in der Formalerschließung wird erst mit dem Vollumstieg 2015 angewendet. vgl. EH-K-13 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

123 Provinzen, Diözesen usw
Provinzen, Diözesen usw. – 1 = Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften RDA und ERL Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften bzw. religiöse Gebietskörperschaften (z.B. Kirchenprovinzen, Diözesen, Dekanate, Kirchenkreise) werden unselbstständig als Unterabteilung der betreffenden Religionsgemeinschaft erfasst. (Änderung zur GND-Praxis) Beispiele: Church of England. Diocese of Ely Evangelische Kirche der Altpreussischen Union. Kirchenprovinz Sachsen Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Dekanat Lauenburg Katholische Kirche. Diözese Osnabrück vgl. EH-K-15 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

124 Provinzen, Diözesen usw
Provinzen, Diözesen usw. – 2 = Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften Da religiöse Gebietskörperschaften wie Diözesen oder Kirchenprovinzen nach RDA unter der religiösen Körperschaft erfasst werden, werden sie mit RDA-Einführung in der GND als Körperschaften in der Satzart Tb (PICA) angelegt und nicht mehr wie bisher als geografische Datensätze mit der Satzart Tg (PICA). Erfassung als Körperschaft PICA-Format (Änderung) Neuerfassungen erfolgen nach den neuen Regeln Altdaten: sollen in einer gemeinsamen organisierten Aktion ab frühestens Ende 2014 aufgearbeitet werden (so lange ruhen lassen) 110 Katholische Kirche$bDiözese Speyer 110 Katholische Kirche$bErzdiözese Köln RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

125 Provinzen, Diözesen usw. – 3 Geistliche Reichsfürstentümer
ABER: (RDA und ERL 1 – Ausnahme) Geistliche Reichsfürstentümer, d.h. die weltlichen Herrschaftsgebiete geistlicher Würdenträger des Heiligen Römischen Reiches bis 1803, werden weiterhin nach den Regeln für Geografika mit der Satzart Tg (PICA) erfasst, d.h. mit dem Ort und dem zutreffenden Gattungsbegriff. Erfassung als Geografikum PICA-Format (wie bisher) 151 Hochstift Speyer 151 Erzstift Köln vgl. EH-K-15 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

126 Provinzen, Diözesen usw
Provinzen, Diözesen usw. – 4 Autokephale Patriarchate und Erzdiözesen der Ostkirche ABER: (RDA – Autokephale Patriarchate, Erzdiözesen usw. und ERL 3) Autokephale Patriarchate und Erzdiözesen der Ostkirche werden als geografische Datensätze mit der Satzart Tg (PICA) erfasst. Es gelten die Regeln für Geografika. Erfassung als Geografikum PICA-Format (wie bisher) 151 Griechisch-Orthodoxes Patriarchat Konstantinopel vgl. EH-K-15 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

127 Provinzen, Diözesen usw. – 5 .... der Katholischen Kirche
RDA und ERL 2 Erfassung des Namens eines katholischen Patriarchats, einer Diözese, einer Provinz usw. -> als Unterabteilung der Katholischen Kirche -> in der im Deutschen gebräuchlichen Form Der bevorzugte Name für katholische Diözesen / Erzdiözesen wird normiert mit „Diözese“ oder „Erzdiözese“ als Unterordnung der katholischen Kirche gebildet. Beispiele: Katholische Kirche. Diözese Fulda Katholische Kirche. Erzdiözese Mailand Katholische Kirche. Erzdiözese Gniezno Die Normierung auf „Diözese“ und „Erzdiözese“ bei der Katholischen Kirche entspricht der GND-Praxis. vgl. EH-K-15 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

128 Zentrale Verwaltungsorgane der Katholischen Kirche (Römische Kurie)
RDA Erfassung von Namen einer Kongregation, eines geistlichen Gerichts oder eines sonstigen zentralen Verwaltungsorgans der Katholischen Kirche (d. h. eines Teils der Römischen Kurie) -> unselbstständig als Unterabteilung der Katholischen Kirche -> in der lateinischen Namensform der Kongregation usw. -> unter Weglassung von Formen des Wortes sacer, wenn es sich um das erste Wort des Namens handelt. (teilweise Änderung der GND-Praxis) Katholische Kirche. Sancta Sedes Katholische Kirche. Curia Romana Katholische Kirche. Congregatio Sacrorum Rituum Katholische Kirche. Rota Romana nicht Katholische Kirche. Sacra Rota Romana vgl. EH-K-20 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

129 Päpstliche diplomatische Vertretungen usw. -1
RDA Päpstliche diplomatische Vertretungen werden als Unterabteilung der Katholischen Kirche erfasst. Die Namensform ist auf Apostolische Nuntiatur oder Apostolische Internuntiatur normiert, je nachdem, was zutrifft. Der Name des Staates, bei dem die päpstliche Gesandtschaft akkreditiert ist, wird als identifizierender Zusatz dem Namen hinzugefügt. Beispiele: Katholische Kirche. Apostolische Nuntiatur (Frankreich) Katholische Kirche. Apostolische Internuntiatur (China) Erfassung PICA-Format: 110 Katholische Kirche$bApostolische Nuntiatur$gFrankreich vgl. EH-K-20 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

130 Päpstliche diplomatische Vertretungen usw. -2
RDA Apostolische Delegaturen werden unselbstständig als Unterabteilung der Katholischen Kirche erfasst Der bevorzugte Name ist auf Apostolische Delegatur normiert. Der Name des Staates, bei dem die Delegatur akkreditiert ist, wird als identifizierender Zusatz dem Namen hinzugefügt. Beispiele: Katholische Kirche. Apostolische Delegatur (Jerusalem und Palästina) Katholische Kirche. Apostolische Delegatur (Somalia) Katholische Kirche. Apostolische Delegatur (Vietnam) Der Fachterminus ist „Apostolische Delegatur“ nicht „Apostolische Delegation“. Die Übersetzung muss angepasst werden. Eine „Apostolische Delegatur“ ist eine diplomatische Gesandtschaft, die aber keinen diplomatischen Status hat. vgl. EH-K-20 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

131 Päpstliche diplomatische Vertretungen usw. -3
RDA Sondergesandte des Papstes in amtlicher Funktion, d.h. Legaten -> Erfassung unselbstständig als Unterabteilung der Katholischen Kirche -> Erfassung des Titels des Gesandten in deutsch, wenn es einen äquivalenten Ausdruck in dieser Sprache gibt, ansonsten in Latein -> Hinzufügung des Namens des Landes, der Region oder einer sonstigen Ortsangabe, in dem der Legat aktiv ist, als identifizierenden Zusatz Wenn das Land, die Region oder sonstige Ortsangabe, in dem/der der Legat aktiv ist, nicht ermittelt werden kann, fügen Sie den Namen des Legaten in kurzer Form hinzu. Beispiele: Katholische Kirche. Legat (Regensburg) Katholische Kirche. Legat (Worms) vgl. EH-K-20 RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:

132 RAK / GND-Übergangsregeln
Was ist neu mit RDA? (für den Bereich religiöse Körperschaften und Konferenzen) RAK / GND-Übergangsregeln RDA Erfassung von Vertretungskörperschaften Vorher: nicht unbedingt unselbstständig Nach RDA: unselbstständig Zentrale Verwaltungsorgane der Katholischen Kirche GND-ÜR-K5: Keine Weglassungen RDA: : bestimmte Normierungen + Weglassungen Änderung der Satzart für religiöse Gebietskörperschaften: GND ÜR: Hinweis zu Religionsgemeinschaften: Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften werden in der GND wie Gebietskörperschaften als Geografika behandelt (PICA: Satzart Tg) RDA: Religiöse Gebietskörperschaften wie Diözesen oder Kirchenprovinzen werden unter der religiösen Körperschaft als untergeordnete Körperschaftssätze (PICA: Satzart Tb) erfasst. Ausnahmen: geistliche Reichsfürstentümer, autokephale Patriarchate und Erzdiözesen der Ostkirche Religiöse Würdenträger als Organ der Religionsgemeinschaft (erst ab 2015) GND: Bisher nur als Personen erfasst RDA : Für FE: Erfassung als Organ der Körperschaft (SE erfasst weiterhin nur als Person) RDA-Schulung – GBV SE – Modul GND: Religiöse Körperschaften | Stand:


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