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Sozialhilfe Was kann sie, was muss sie leisten?

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Präsentation zum Thema: "Sozialhilfe Was kann sie, was muss sie leisten?"—  Präsentation transkript:

1 Sozialhilfe Was kann sie, was muss sie leisten?
BEREICH SOZIALES Sozialhilfe Was kann sie, was muss sie leisten? Walter Siegrist

2 Inhalt Soziale Sicherung in der Schweiz / Sozialhilfe Datenschutz
Bereich Soziales der Stadt Zofingen Fragen und Diskussion

3 Einstieg Eine Person meldet sich auf dem Sozialdienst, weil ihr das Portemonnaie gestohlen wurde. Auf dem Konto liegt kein Geld mehr. Freunde und Bekannte hat sie keine. Was macht die korrekte Sozialarbeiterin?

4 Was macht die korrekte Sozialarbeiterin
A Sie bezahlt aus dem eigenem Sack, da sie ja selber gut bezahlt ist B Sie empfiehlt einen Kleinkredit bei Expresskredit, da sie den Chef dort kennt und es schnell geht C Sie hilft beim Einreichen eines Sozialhilfe-Gesuches. Das Geld kommt zwar erst in einigen Wochen, aber so lange muss man halt Geduld haben. D Sie empfiehlt eine sparsamere Lebensweise und verweist auf die Budgetberatungsstelle. E Sie empfiehlt ein Gesuch an die Gemeinnützige Gesellschaft

5 Soziale Sicherung in der Schweiz
Grundrecht auf Hilfe in Notlagen Art. 12 der Bundesverfassung „Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.“

6 Voraussetzung für Sozialhilfe
Voraussetzung für die Ausrichtung von materieller Hilfe : Aktueller Mangel an hinreichenden Mitteln für den Lebensunterhalt Es muss Bedürftigkeit vorliegen.

7 Zweck der Sozialhilfe Die Sozialhilfe bezweckt die Existenzsicherung,
Fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt die gesellschaftliche Integration. Sozialhilfe umfasst immaterielle und materielle Hilfe.  

8 Grundsätze Zentrale Strukturprinzipien des Sozialhilferechts:
Die Wahrung der Menschenwürde Subsidiaritätsprinzip Individualisierungsgrundsatz Bedarfsdeckungprinzip Ursachenbekämpfung

9 Sozialhilfe im Kanton Aargau
Im aargauischen Sozialhilfe- und Präventionsgesetz sind die Grundprinzipien für den Anspruch und Bezug von Sozialhilfe festgehalten.   § 5 Abs. 1 SPG hält fest: „Anspruch auf materielle Hilfe besteht, sofern die eigenen Mittel nicht genügen und andere Hilfeleistungen nicht rechtzeitig erhältlich sind oder nicht ausreichen.“

10 Sozialrechtliches Existenzminimum
Was ist das soziale Existenzminimum? Das soziale Existenzminimum gewährleistet Ernährung, Kleidung, Obdach und medizinische Versorgung sowie die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben nach den individuellen Verhältnissen.

11 Andere Existenzminima
Berechnung gemäss Ergänzungsleistungen Sozialhilferechtlich (SKOS) Betreibungsrechtlich (SchKG) Absolutes Existenzminimum Ansätze für Asylsuchende

12 Soziales Existenzminimum
Bemessung Für die Bemessung der materiellen Hilfe gelten im Kanton Aargau mit Abweichungen die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erlassenen Richtlinien (SKOS-Richtlinien), Stand 1. Juli 2004.

13 Berechnung nach SKOS-Richtlinien
Materielle Grundsicherung Grundbedarf, Zuschlag, Wohnungskosten inkl. Nebenkosten, KVG, VVG Situationsbedingte Leistungen Krankheitskosten, Erwerbsunkosten, Fremdbetreuung, Schule, Weitere Einnahmen Sämtliche, Versicherungsleistungen, Einkommen, Kinderzulagen, Unterhalt, Haushaltführung

14 Auswirkungen Sozialhilfebeziehende sind von Armut betroffen
Vor allem Asylsuchende Es gibt aber auch Leute, die mit wenig zufrieden und glücklich sind Für zusätzliche Leistungen helfen glücklicherweise verschiedene Fonds und Stiftungen.

15 Datenschutz Wo ist der Datenschutz geregelt?
Gesetz und Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit , den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG/VIDAG)

16 Datenschutz Besonders Schützenswerte Personendaten sind
beispielsweise Daten: über religiöse, politische Tätigkeiten über die Gesundheit über Massnahmen der sozialen Hilfe

17 Bekanntgabe von Daten Wann dürfen Daten an Dritte bekanntgegeben werden: Wenn Sie dazu verpflichtet sind Wenn die Bekanntgabe nötig ist um eine gesetzliche Aufgabe zu erfüllen Wenn dies ein Gesetz vorsieht Wenn die betroffene Person eingewilligt hat.

18 Bereich Soziales der Stadt Zofingen

19 Organigramm 2012 BEREICH SOZIALES Vormundschafts- und Sozialbehörde
(Stadtrat) Organigramm 2012 Total Stellenprozente 1‘250 *Mitglieder des Sozialhilfe- und des Erwachsenen- und Kindesschutzgremiums (EKS) Ressortvorstand Soziales und Kultur * Leitung Bereich Soziales * 80 % Geschäftsfeld Jugend & Prävention 300 % (ohne Praktika) Geschäftsfeld Sozialhilfe Total 320 % (ohne Praktikum) Geschäftsfeld Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) Total 180 % Geschäftsfeld Administration Total 370 % (ohne Lernende/r) Fachstelle Prävention/ Integration Offene Jugendarbeit Sozialarbeit inkl. Asyl 220% Abklärungen EKS 80% Administration Sozialhilfe und Asyl 270% Schulsozialarbeit Praktikum Sozio- kulturelle Animation Fachstelle Chance Z! 100% Amtsvormundschaft 110% Administration EKS 30% Vorpraktikum/ Zivildienstleistender Praktikum Sozialarbeit 80% Administration Amtsvormundschaft 70% Ausbildung Lernende/r

20 Bereich Soziales Kennzahlen
Materielle Hilfe/ABV/EBH aktive Unterstützungseinheiten 300 davon immaterielle Hilfe davon Alimentenbevorschussung Erwachsenen- und Kindesschutz laufende Mandate AV davon Erwachsene davon Kinder private Mandatsträgerinnen und –träger Anzahl Abklärungen Kennzahlen per

21 Herzlichen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!


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