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Quiz Abstammung Spielmodus umschalten: Mehrere Spieler

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Präsentation zum Thema: "Quiz Abstammung Spielmodus umschalten: Mehrere Spieler"—  Präsentation transkript:

1 Quiz Abstammung Spielmodus umschalten: Mehrere Spieler
Maximale Überlegungszeit: 120 Sekunden Das Quiz neu starten. (Punktestand zurücksetzen) Das Quiz fortsetzen. (Spielstand beibehalten) Gebrauchsanweisung oder Spielregel lesen. Das Protokoll einsehen für Gruppe 1 oder Gruppe 2. Hinweise für die Entwicklung eigener Inhalte

2 Vaterschafts-anerkennung Vaterschafts-anfechtung
Verwandt-schaft Mutterschaft Vaterschaft Vaterschafts-anerkennung Vaterschafts-anfechtung Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 Hauptmenu An der Reihe ist Gruppe 1 mit Frage 17 (Einsatz 1 Punkte)

3 Spielregel Es spielen zwei Personen gegeneinander oder es können auch zwei Gruppen gegeneinander spielen. Der Computer stellt beiden Spielern oder Spielgruppen abwechselnd Fragen. Gewonnen hat, wer am Ende des Spiels die meisten Punkte hat. Das Quiz ist zu Ende, wenn alle 30 Fragen beantwortet sind. Für die Beantwortung jeder Frage hat man nur die festgelegte Bedenkzeit. Sie wird auf der Startseite eingestellt. Braucht man länger, bekommt man einen Strafpunkt abgezogen. Über „Start“ gelangt man zur Themenauswahl. Jeder Spieler kann zwischen 6 Themen wählen. Innerhalb jedes Themas kann man zwischen 5 Schwierigkeitsgraden wählen (1-5 Punkte). zum Hauptmenu Nächste Folie

4 Gebrauchsanweisung Das Quiz wird mit der Maus gespielt.
Zu jedem Thema gibt es fünf Fragen in unterschiedlichen Schwierig- keitsstufen (1 = einfach bis 5 = schwer). Die Frage wird mit einem Mausklick ausgewählt. Beantwortet man die Frage richtig, wird der Punktwert dem Konto gutgeschrieben. Beantwortet man sie falsch, wird der Punktwert vom Konto abgezogen. Jeder Spieler oder jede Spielgruppe entscheidet selbst über seinen Einsatz (1 bis 5 Punkte). Zu jeder Frage gibt es vier Antwortwahlalternativen, von denen nur eine richtig ist. Durch Mausklick auf A, B, C oder D wählt man die richtige Antwortwahlalternative. Beantwortet ein Spieler eine Frage falsch, wird sie ihm noch einmal gestellt. zum Hauptmenu

5 Thema 1 – Frage 1 Sind zwei Personen in gerader Linie miteinander verwandt… 87 A …dann stammen beide von derselben dritten Person ab. B …dann sind sie miteinander verheiratet. C …dann stammt die eine Person von der anderen ab. D …dann sind sie Geschwister.

6 A war falsch  Die Frage lautete:
Sind zwei Personen in gerader Linie miteinander verwandt… Du hast angeklickt Diese Antwort ist leider falsch. Stammen zwei Personen von derselben dritten Person ab, so spricht man von der Verwandtschaft in der Seitenlinie (§ 1589 Satz 2 BGB), nicht aber von der Verwandtschaft in gerader Linie. So sind beispielsweise Geschwister in der Seitenlinie miteinander verwandt, da sie beide von derselben dritten Person, also von ihrer Mutter bzw. Vater, abstammen. Verwandte in gerader Linie sind dagegen z.B. Eltern, Großeltern bzw. Kinder und Enkelkinder. Mit diesem Tipp schaffst du es jetzt bestimmt! A …dann stammen sie von derselben dritten Person ab.

7 B war falsch  Die Frage lautete:
Sind zwei Personen in gerader Linie miteinander verwandt… Du hast angeklickt B …dann sind sie miteinander verheiratet. Ehegatten sind miteinander weder verwandt noch verschwägert! Verwandten in gerader Linie und Geschwistern ist es nach § 1307 BGB sogar verboten zu heiraten. Lies dir § 1589 BGB genau durch und versuche es dann erneut!

8 C war richtig  …dann stammt die eine Person von der anderen ab.
§ 1589 Satz 1 BGB: „Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt.“

9 D war falsch  Die Frage lautete:
Sind zwei Personen in gerader Linie miteinander verwandt… Du hast angeklickt Leider ist diese Antwort falsch. Geschwister sind in der Seitenlinie miteinander verwandt. Sie sind somit NICHT in gerader Linie miteinander verwandt, aber stammen von derselben dritten Person, also von ihrer Mutter bzw. Vater, ab. Verwandte in der Seitenlinie sind also Geschwister oder auch Vettern, Onkeln und Tanten, die eben nicht im „vollen Umfang“ voneinander abstammen, sondern lediglich einen gemeinsamen Vorfahren haben. Lies dir hierzu § 1589 BGB in Ruhe durch. Danach findest du sicher die richtige Antwort! D …dann sind sie Geschwister.

10 Thema 1 – Frage 2 Was ist der „Grad der Verwandtschaft“? 101 A Der „Grad der Verwandtschaft“ bestimmt sich nach den Jahren, die zwischen einzelnen Verwandten liegen. B Der „Grad der Verwandtschaft“ bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelten Geburten. C Der „Grad der Verwandtschaft“ beschreibt die sozio-emotionale Beziehung zwischen den Verwandten. D Der „Grad der Verwandtschaft“ bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen verheirateten Personen.

11 A war falsch  Die Frage lautete:
Was ist der „Grad der Verwandtschaft“? Du hast angeklickt A Der „Grad der Verwandtschaft“ bestimmt sich nach den Jahren, die zwischen einzelnen Verwandten liegen. Die Jahre, die zwischen den Verwandten liegen, spielen beim Grad der Verwandtschaft keine Rolle. Um den Grad der Verwandtschaft zu bestimmen, muss man die Anzahl der für den jeweiligen Verwandtschaftsgrad „erforderlichen“ Geburten durch Abzählen derselben ermitteln. Jetzt müsstest du es eigentlich richtig beantworten können!

12 B war richtig  Der „Grad der Verwandtschaft“ bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelten Geburten (§ 1589 Satz 3 BGB). Um den Grad der Verwandtschaft zu bestimmen, muss man die Anzahl der für den jeweiligen Verwandtschaftsgrad „erforderlichen“ Geburten durch Abzählen derselben ermitteln. Eine Tochter ist mit ihrer Mutter im ersten Grade verwandt, weil für diese Verwandtschaft lediglich eine Geburt, nämlich ihre, erforderlich war. Mit ihrer Großmutter ist sie im zweiten Grade verwandt, weil es dafür zweier Geburten, die der Mutter und der Tochter, bedurfte.

13 C war falsch  Die Frage lautete:
Was ist der „Grad der Verwandtschaft“? Du hast angeklickt Diese Antwort ist leider falsch. Die sozio-emotionalen Beziehungen zwischen den Verwandten spielen bei dem Grad der Verwandtschaft keine Rolle. Vielleicht hilft dir folgendes Beispiel, um die richtige Lösung zu finden: Eine Tochter ist mit ihrer Mutter im ersten Grade verwandt, weil für diese Verwandtschaft lediglich eine Geburt, nämlich ihre, erforderlich war. Mit ihrer Großmutter ist sie im zweiten Grade verwandt, weil es dafür zweier Geburten, die der Mutter und der Tochter, bedurfte. C Der „Grad der Verwandtschaft“ beschreibt die sozio-emotionale Beziehung zwischen den Verwandten.

14 D war falsch  Die Frage lautete:
Was ist der „Grad der Verwandtschaft“? Du hast angeklickt D Der „Grad der Verwandtschaft“ bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen verheirateten Personen. Die vorhandenen verheirateten Personen haben mit dem Grad der Verwandtschaft nichts zu tun. Vielleicht hilft dir folgendes Beispiel, um die richtige Lösung zu finden: Eine Tochter ist mit ihrer Mutter im ersten Grade verwandt, weil für diese Verwandtschaft lediglich eine Geburt, nämlich ihre, erforderlich war. Mit ihrer Großmutter ist sie im zweiten Grade verwandt, weil es dafür zweier Geburten, die der Mutter und der Tochter, bedurfte.

15 Thema 1 – Frage 3 Karl ist zu Besuch bei seinem Großvater. Hier lernt er zum ersten mal seine Cousine Louise kennen. Mit seinem Onkel Peter, der Vater von Louise, versteht sich Karl gut. In welcher Art und in welchem Grad ist Karl mit seinem Großvater, seiner Cousine und seinem Onkel verwandt? -53 A Karl ist mit seinem Großvater im 1. Grade in der geraden Linie verwandt. Mit seiner Cousine ist Karl im 2. Grade in der geraden Linie verwandt und mit seinem Onkel ist er im 4. Grade in der geraden Linie verwandt. B Karl ist mit seinem Großvater im 2. Grade in der geraden Linie verwandt. Mit seiner Cousine ist Karl im 4. Grade in der Seitenlinie verwandt und mit seinem Onkel ist er im 3. Grade in der Seitenlinie verwandt. C Karl ist mit seinem Großvater im 2. Grade in der Seitenlinie verwandt. Mit seiner Cousine ist Karl im 4. Grade in gerader Linie verwandt und mit seinem Onkel ist er im 3. Grade in gerader Linie verwandt. D Karl ist mit seinem Großvater im 3. Grade in der geraden Linie verwandt. Mit seiner Cousine ist Karl im 3. Grade in der Seitenlinie verwandt und mit seinem Onkel ist er im 4. Grade in der Seitenlinie verwandt.

16 A war falsch  Die Frage lautete:
Karl ist zu Besuch bei seinem Großvater, hier lernt er zum ersten mal seine Cousine Louise kennen. Mit seinem Onkel Peter, der Vater von Louise versteht sich Karl gut. In welcher Art und in welchem Grad ist Karl mit seinem Großvater, seiner Cousine und seinem Onkel verwandt? Du hast angeklickt Dass Karl mit seinem Großvater in gerader Linie verwandt ist, ist das einzig Richtige an dieser Aussage. Der Grad, sowie der Rest, jedoch ist falsch. Denn Karl ist mit seinem Großvater im 2. Grade verwandt, weil es für dieses Verwandtschaftsverhältnis zweier Geburten, der des Vaters von Karl und von Karl selbst, bedurfte. Die Grade bezüglich seiner Cousine und seinem Onkel sind beide falsch. Auch ist er mit ihnen nicht in der geraden Linie verwandt. Sie stammen alle von einem gemeinsamen Vorfahren, nämlich dem Großvater, ab. Mit diesem Tipp versuche es erneut! Karl ist mit seinem Großvater im 1. Grade in der geraden Linie verwandt. Mit seiner Cousine ist Karl im 2. Grade in der geraden Linie verwandt und mit seinem Onkel ist er im 4. Grade in der geraden Linie verwandt. A

17 B war richtig  Karl ist mit seinem Großvater im 2. Grade in der geraden Linie verwandt. Mit seiner Cousine ist Karl im 4. Grade in der Seitenlinie verwandt und mit seinem Onkel ist er im 3. Grade in der Seitenlinie verwandt. §1589 BGB: „ Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“

18 C war falsch  Die Frage lautete:
Karl ist zu Besuch bei seinem Großvater, hier lernt er zum ersten mal seine Cousine Louise kennen. Mit seinem Onkel Peter, der Vater von Louise versteht sich Karl gut. In welcher Art und in welchem Grad ist Karl mit seinem Großvater, seiner Cousine und seinem Onkel verwandt? Du hast angeklickt Karl ist mit seinem Großvater im 2. Grade in der Seitenlinie verwandt. Mit seiner Cousine ist Karl im 4. Grade in der geraden Linie verwandt und mit seinem Onkel ist er im 3. Grade in gerader Linie verwandt. C Die Grade in dieser Antwort sind richtig, die Verwandtschaftsarten sind jedoch falsch. Lies dir hierzu noch einmal den §1589 BGB durch. Personen, bei denen eine von der anderen abstammt, sind „in gerader Linie“ verwandt, z.B. Eltern oder Enkelkinder. Demgegenüber sind Personen „in der Seitenlinie verwandt“, die von derselben dritten Person abstammen. Jetzt schaffst du es bestimmt!

19 D war falsch  Die Frage lautete:
Karl ist zu Besuch bei seinem Großvater, hier lernt er zum ersten mal seine Cousine Louise kennen. Mit seinem Onkel Peter, der Vater von Louise versteht sich Karl gut. In welcher Art und in welchem Grad ist Karl mit seinem Großvater, seiner Cousine und seinem Onkel verwandt? Du hast angeklickt Die Verwandtschaftsarten sind bei dieser Antwort richtig. Die Grade jedoch sind alle falsch. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach § 1589 Satz 3 BGB nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten. Somit muss man also die Anzahl der für den jeweiligen Verwandtschaftsgrad „erforderlichen“ Geburten durch Abzählen derselben ermitteln. Louise ist z.B. mit ihrem Vater Peter im ersten Grade verwandt, weil für diese Verwandtschaft nur eine, nämlich Louises Geburt, erforderlich war. Am besten malst du dir einen Stammbaum auf und zählst die erforderlichen Geburten ab. Karl ist mit seinem Großvater im 3. Grade in der geraden Linie verwandt. Mit seiner Cousine ist Karl im 3. Grade in der Seitenlinie verwandt und mit seinem Onkel ist er im 4. Grade in der Seitenlinie verwandt. D

20 Thema 1 – Frage 4 Michael und Tina sind verheiratet. Zu ihrem Glück fehlt nun noch ein gemeinsames Kind. Sie adoptieren das kleine Mädchen Sarah. Beschreibe das Verwandtschaftsverhältnis von Sarah zu ihren Adoptiveltern. A Sarah ist mit Michael und Tina im zweiten Grade in gerader Linie verwandt. B Sarah ist mit Michael bzw. Tina nicht verwandt, aber im ersten Grade in gerader Linie mit ihnen verschwägert. C Da die Verwandtschaftsverhältnisse von Sarah zu ihren bisherigen Eltern, trotz Adoption bestehen bleiben, kann Sarah gar nicht mit ihren Adoptiveltern verwandt sein. D Durch die Adoption erlangt Sarah die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. Somit ist Sarah mit ihren Adoptiveltern im ersten Grade in gerader Linie verwandt. D

21 A war falsch  Die Frage lautete:
Michael und Tina sind verheiratet. Zu ihrem Glück fehlt nun noch ein gemeinsames Kind. Sie adoptieren das kleine Mädchen Sarah. Beschreibe das Verwandtschaftsverhältnis von Sarah zu ihren Adoptiveltern. Du hast angeklickt A Sarah ist mit Michael und Tina im zweiten Grade in gerader Linie verwandt. Du hast recht damit, dass Sarah mit Michael und Tina verwandt ist, da nach § 1754 Abs. 1 BGB Sarah durch die Adoption die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten, erlangt. Jedoch hast du hier etwas mit dem Grad der Verwandtschaft durcheinander gebracht. Vielleicht hilft dir dieser Tipp, um nun die richtige Antwort zu finden!

22 B war falsch  Die Frage lautete:
Michael und Tina sind verheiratet. Zu ihrem Glück fehlt nun noch ein gemeinsames Kind. Sie adoptieren das kleine Mädchen Sarah. Beschreibe das Verwandtschaftsverhältnis von Sarah zu ihren Adoptiveltern. Du hast angeklickt Sarah ist mit Michael bzw. Tina nicht verwandt, aber im ersten Grade in gerader Linie mit ihnen verschwägert. B Die Schwägerschaft wird nach § 1590 BGB durch eine Eheschließung begründet, nicht durch eine Adoption. Hierbei sind die Verwandten eines Ehegatten mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Um die Antwort nun richtig lösen zu können, lies dir § 1754 BGB genau durch!

23 C war falsch  Die Frage lautete:
Michael und Tina sind verheiratet. Zu ihrem Glück fehlt nun noch ein gemeinsames Kind. Sie adoptieren das kleine Mädchen Sarah. Beschreibe das Verwandtschaftsverhältnis von Sarah zu ihren Adoptiveltern. Du hast angeklickt Da die Verwandtschaftsverhältnisse von Sarah zu ihren bisherigen Eltern, trotz Adoption bestehen bleiben, kann Sarah gar nicht mit ihren Adoptiveltern verwandt sein. C Diese Antwort ist falsch. Nach § 1755 BGB erlöschen grundsätzlich (Ausnahmen § BGB – Verwandte/Verschwägerte) die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu den bisherigen Verwandten. Somit ist Sarah mit ihren leiblichen Eltern nicht mehr verwandt. Versuche es nun erneut!

24 D war richtig  Durch die Adoption erlangt Sarah nach die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. Somit ist Sarah mit ihren Adoptiveltern im ersten Grade in gerader Linie verwandt. § 1754 Abs. 1 BGB: „Nimmt ein Ehepaar ein Kind an […], so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten.“ Nach § 1755 BGB erlöschen grundsätzlich (Ausnahmen § BGB – Verwandte/Verschwägerte) die Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu den bisherigen Verwandten. Somit ist Sarah mit ihren leiblichen Eltern nicht mehr verwandt.

25 Thema 1 – Frage 5 Frau Lind kommt aufgebracht in Ihre Beratungsstelle. Sie berichtet, dass ihre Schwiegermutter nun Unterhalt von ihr verlange. Frau Lind will von Ihnen wissen, ob sie tatsächlich Unterhalt zahlen muss und ob sie überhaupt noch mit den Verwandten ihres Mannes verschwägert ist. Schließlich hat sie sich erst kürzlich von ihm scheiden lassen. 34 A Frau Lind ist noch immer mit der Mutter ihres Exmannes verschwägert, da die Schwägerschaft trotz Scheidung bestehen bleibt. Jedoch ist die rechtliche Bedeutung der Schwägerschaft gering, sie begründet keine unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen. Frau Lind ist ihrer Schwiegermutter somit zu keinem Unterhalt verpflichtet. B Die Schwägerschaft endet mit der Auflösung der Ehe. Da Frau Lind nicht mehr mit der Mutter ihres Exmannes verschwägert ist, muss sie ihr keinen Unterhalt zahlen. C Die Schwägerschaft ist freiwillig, d.h. wenn man nicht mehr verschwägert sein möchte, muss man dies auch nicht sein. Jederzeit kann man eine Schwägerschaft deshalb kündigen. Entscheidet man sich jedoch für eine Schwägerschaft, so ist man unterhaltspflichtig. D Die Schwägerschaft zu der Mutter ihres Exmannes erlöscht erst, wenn Frau Lind erneut heiraten würde. Bis dahin bestehen zwischen verschwägerten Personen Erbrechte, sowie Unterhaltspflichten. Frau Lind ist demnach ihrer Schwiegermutter gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.

26 A war richtig  Frau Lind ist noch immer mit der Mutter ihres Exmannes verschwägert, da die Schwägerschaft trotz Scheidung bestehen bleibt. Jedoch ist die rechtliche Bedeutung der Schwägerschaft gering, sie begründet keine unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen. Frau Lind ist ihrer Schwiegermutter somit zu keinem Unterhalt verpflichtet. Frau Lind ist noch immer mit der Mutter ihres Exmannes verschwägert, da die Schwägerschaft trotz Scheidung nach § Abs. 2 BGB bestehen bleibt („Ehe vergeht, Schwägerschaft besteht.“). Die Schwägerschaft begründet keine Ansprüche auf Unterhalt und kein gesetzliches Erbrecht. Jedoch kann in einem Prozess nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 StOP das Zeugnisverweigerungsrecht bestehen.

27 B war falsch  Die Frage lautete:
Frau Lind kommt aufgebracht in Ihre Beratungsstelle. Sie berichtet, dass ihre Schwiegermutter nun Unterhalt von ihr verlange. Frau Lind will von Ihnen wissen, ob sie tatsächlich Unterhalt zahlen muss und ob sie überhaupt noch mit den Verwandten ihres Mannes verschwägert ist, schließlich hat sie sich erst kürzlich von ihm scheiden lassen. Du hast angeklickt Die Schwägerschaft endet mit der Auflösung der Ehe. Da Frau Lind nicht mehr mit der Mutter ihres Exmannes verschwägert ist, muss sie ihr keinen Unterhalt zahlen. B Die Schwägerschaft endet nach § 1590 Abs. 2 BGB NICHT mit der Auflösung der Ehe. Die Schwägerschaft dauert somit fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, nicht mehr besteht. Somit besteht eine Schwägerschaft auch trotz Scheidung noch. Versuche es erneut!

28 C war falsch  Die Frage lautete:
Frau Lind kommt aufgebracht in Ihre Beratungsstelle. Sie berichtet, dass ihre Schwiegermutter nun Unterhalt von ihr verlange. Frau Lind will von Ihnen wissen, ob sie tatsächlich Unterhalt zahlen muss und ob sie überhaupt noch mit den Verwandten ihres Mannes verschwägert ist, schließlich hat sie sich erst kürzlich von ihm scheiden lassen. Du hast angeklickt Die Schwägerschaft ist freiwillig, d.h. wenn man nicht mehr verschwägert sein möchte, muss man dies auch nicht sein. Jederzeit kann man die Schwägerschaft kündigen. Entscheidet man sich jedoch für eine Schwägerschaft, so ist man unterhaltspflichtig. C Eine Schwägerschaft ist NICHT freiwillig, sondern wird nach § 1590 BGB durch eine Eheschließung begründet. Die Verwandten eines Ehegatten sind somit mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Dies gilt übrigens auch für die eingetragene Lebenspartnerschaft nach § 11 Abs. 2 LPartG. Noch ein kleiner Tipp: die Schwägerschaft ist im rechtlichen Sinne sehr unbedeutend. Versuche es erneut!

29 D war falsch  Die Frage lautete:
Frau Lind kommt aufgebracht in Ihre Beratungsstelle. Sie berichtet, dass ihre Schwiegermutter nun Unterhalt von ihr verlange. Frau Lind will von Ihnen wissen, ob sie tatsächlich Unterhalt zahlen muss und ob sie überhaupt noch mit den Verwandten ihres Mannes verschwägert ist, schließlich hat sie sich erst kürzlich von ihm scheiden lassen. Du hast angeklickt D Die Schwägerschaft zu der Mutter ihres Exmannes erlöscht erst, wenn Frau Lind erneut heiratet. Bis dahin bestehen zwischen verschwägerten Personen Erbrechte, sowie Unterhaltspflichten. Frau Lind ist ihrer Schwiegermutter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Da nach § 1590 Abs. 2 BGB die Verschwägerung die Ehe, auf der sie beruht, überdauert, ist Frau Lind noch immer mit der Mutter ihres Exmannes verschwägert. Und wird dies auch bleiben, trotz erneuter Eheschließung. Noch ein kleiner Tipp: die Schwägerschaft ist im rechtlichen Sinne eher unbedeutend. Versuche es erneut!

30 Thema 2 – Frage 6 Die Mutter eines Kindes im rechtlichen Sinne ist… 104 A …die Frau, welche eine sozio-emotionale Beziehung zum Kind aufweist. B …die Frau, die die Mutterschaft erfolgreich angefochten hat. C …die Frau, die das Kind geboren hat. D …die Frau, bei der das Kind wohnt.

31 A war falsch  Die Frage lautete:
Die Mutter eines Kindes im rechtlichen Sinne ist… Du hast angeklickt A …die Frau, welche eine sozio-emotionale Beziehung zum Kind aufweist. Überlege genau! Sicherlich ist eine sozio-emotionale Beziehung zum Kind bedeutend, aber bei dieser Frage wird nach der Mutterschaft im rechtlichen Sinne gefragt. Wenn jede Frau, die eine sozio-emotionale Beziehung zum Kind aufweist, die Mutter dessen wäre, dann gäbe es wahrscheinlich mehr als nur eine Mutter. So haben auch Babysitter oder Erzieherinnen im Kindergarten eine sozio-emotionale Beziehung zum Kind, ohne dass sie dessen Mutter sind. Versuche es erneut!

32 B war falsch  Die Frage lautete:
Die Mutter eines Kindes im rechtlichen Sinne ist… Du hast angeklickt B …die Frau, die die Mutterschaft erfolgreich angefochten hat. Dies kann aus folgendem Grund nicht richtig sein: Die Mutterschaft kann NICHT, anders als die Vaterschaft, durch Anfechtung oder aufgrund anderer abstammungsrechtlicher Maßnahmen beseitigt werden. Nur im Falle der Adoption kann ein Kind die rechtliche Stellung eines Kindes der Annehmenden erlangen. Nicht aufgeben! Starte einen neuen Versuch!

33 C war richtig  …die Frau, die das Kind geboren hat.
§ 1591 BGB: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“

34 D war falsch  Die Frage lautete:
Die Mutter eines Kindes im rechtlichen Sinne ist… Du hast angeklickt D …die Frau, bei der das Kind wohnt. Die Frau, bei der das Kind wohnt ist im rechtlichen Sinne NICHT immer die Mutter des Kindes. Selbstverständlich ist das häufig so, dass das Kind bei seiner rechtlichen Mutter auch wohnt. Doch muss dies nicht immer so sein. Beispielsweise ist die Pflegemutter eines Kindes, welches bei ihr wohnt im rechtlichen Sinne nicht die Mutter diese Kindes. Die leibliche Mutter des Kindes bleibt auch weiterhin seine Mutter, auch wenn es nicht bei ihr wohnt. Versuche es erneut!

35 Thema 2 – Frage 7 Wie kann eine Mutterschaft beseitigt werden? 99 A Durch eine Anfechtung. B Durch eine Adoption. C Durch abstammungsrechtliche Maßnahmen. D Wird ein Kind in einer Pflegefamilie aufgenommen, endet die Mutterschaft der leiblichen Mutter.

36 A war falsch  Die Frage lautete:
Wie kann eine Mutterschaft beseitigt werden? Du hast angeklickt A Durch eine Anfechtung. Die Mutterschaft kann, anders als die Vaterschaft, nicht durch Anfechtung oder aufgrund anderer abstammungsrechtlicher Maßnahmen beseitigt werden. Jetzt bleiben nur noch zwei Antwortmöglichkeiten übrig! Versuche es erneut!

37 B war richtig  Durch eine Adoption.
Im Falle einer Adoption kann ein Kind nach § 1754 Abs. 1 BGB die rechtliche Stellung eines Kindes des/der Annehmenden erlangen. Dann erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu seiner bisherigen Mutter im Rechtssinne (§ 1755 Abs.1 BGB).

38 C war falsch  Die Frage lautete:
Wie kann eine Mutterschaft beseitigt werden? Du hast angeklickt C Durch abstammungsrechtliche Maßnahmen. Die Mutterschaft kann, anders als die Vaterschaft, nicht durch Anfechtung oder aufgrund anderer abstammungsrechtlicher Maßnahmen beseitigt werden. Jetzt bleiben nur noch zwei Antwortmöglichkeiten übrig! Versuche es erneut!

39 D war falsch  Die Frage lautete:
Wie kann eine Mutterschaft beseitigt werden? Du hast angeklickt D Wird ein Kind in einer Pflegefamilie aufgenommen, endet die Mutterschaft der leiblichen Mutter. Das ist nicht richtig. Erhält ein Kind nach § 33 SGB VIII Vollzeitpflege, so kann es dennoch mit seiner Herkunftsfamilie noch immer verwandt sein. Es wird angestrebt, soweit dies möglich ist, die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie so zu verbessern, dass das Kind wieder zurückkommen kann. Die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern sollen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten (§ 37 SGB VIII). Starte einen neuen Versuch!

40 Thema 2 – Frage 8 Frau Maier kann aufgrund einer Gebärmuttererkrankung keine Kinder austragen. Sie möchte deshalb ins Ausland gehen, um eine Leihmutter zu engagieren. Frau Maier würde die genetische Mutter des Kindes werden. Sie arbeiten in einer Beratungsstelle, was werden Sie Frau Maier raten? 14 A Frau Maier muss dazu gar nicht ins Ausland gehen, denn die Leihmutterschaft ist in Deutschland erlaubt. B Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Frau Maier wäre im Rechtsinne nicht die Mutter, da sie das Kind nicht gebären würde. Sie wäre rechtlich gar nicht mit dem Kind verwandt und könnte ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht an das Kind vermitteln. C Da Frau Maier die genetische Mutter des Kindes sein wird, wird sie auch in Deutschland als rechtliche Mutter anerkannt werden. Denn im rechtlichen Sinne ist immer die biologische Mutter die Mutter des Kindes. D Frau Maier sollte auf jeden Fall einen Leihmuttervertrag abschließen, damit sie auch in Deutschland als rechtliche Mutter angesehen wird.

41 A war falsch  Die Frage lautete:
Frau Maier kann aufgrund einer Gebärmuttererkrankung keine Kinder austragen. Sie möchte deshalb ins Ausland gehen, um eine Leihmutter zu engagieren. Frau Maier würde die genetischen Mutter des Kindes werden. Sie arbeiten in einer Beratungsstelle, was werden Sie Frau Maier raten? Du hast angeklickt Frau Maier muss dazu gar nicht ins Ausland gehen, denn die Leihmutterschaft ist in Deutschland erlaubt. A Dies kann aus folgendem Grund nicht richtig sein: Die Leihmutterschaft ist laut § 1 Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten. Auch die Vermittlung und ärztliche Betreuung von Leihmutterschaften stehen unter Strafe. In einigen Ländern, wie z.B. in der Ukraine oder in Großbritannien hingegen ist die Leihmutterschaft erlaubt. Starte einen neuen Versuch!

42 B war richtig  Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten (§1 Abs. 1 ESchG). Frau Maier wäre im Rechtssinne nicht die Mutter, da sie das Kind nicht gebären würde (§1591 BGB). Sie wäre rechtlich gar nicht mit dem Kind verwandt und könnte ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht an das Kind vermitteln. Der genetischen Mutter gesteht das Gesetz keinerlei Rechte zu, gleichgültig, ob ein Leihmuttervertrag zugrunde gelegen hat. Frau Maier hätte demnach auch kein Recht auf die Herausgabe des Kindes. Einige Paare aus Deutschland umgehen jedoch das Verbot, indem die Samenspender als Vater eingetragen werden und die Kinder so doch einen deutschen Pass erhalten. Die Vermittlung und ärztliche Betreuung von Leihmutterschaften stehen unter Strafe (§§ 13, 14 AdvermiG).

43 C war falsch  Die Frage lautete:
Frau Maier kann aufgrund einer Gebärmuttererkrankung keine Kinder austragen. Sie möchte deshalb ins Ausland gehen, um eine Leihmutter zu engagieren. Frau Maier würde die genetischen Mutter des Kindes werden. Sie arbeiten in einer Beratungsstelle, was werden Sie Frau Maier raten? Du hast angeklickt C Da Frau Maier die genetische Mutter des Kindes sein wird, wird sie auch in Deutschland als rechtliche Mutter anerkannt werden. Denn im rechtlichen Sinne ist immer die biologische Mutter die Mutter des Kindes. Lies dir § 1591 BGB ganz genau durch und versuche es dann erneut! § 1591 BGB: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“

44 D war falsch  Die Frage lautete:
Frau Maier kann aufgrund einer Gebärmuttererkrankung keine Kinder austragen. Sie möchte deshalb ins Ausland gehen, um eine Leihmutter zu engagieren. Frau Maier würde die genetischen Mutter des Kindes werden. Sie arbeiten in einer Beratungsstelle, was werden Sie Frau Maier raten? Du hast angeklickt D Frau Maier sollte auf jeden Fall einen Leihmuttervertrag abschließen, damit sie auch in Deutschland als rechtliche Mutter angesehen wird. In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten, der biologischen Mutter gesteht das Gesetz keinerlei Rechte zu, gleichgültig, ob ein (nach §138 Abs. 1 BGB nichtiger) Leihmuttervertrag zugrunde gelegen hat. Versuche es erneut!

45 Thema 2 – Frage 9 Was ist der Unterschied zwischen einer anonymen Geburt und einer vertraulichen Geburt? A Bei der anonymen Geburt entbinden die Frauen zu Hause, ohne ärztliche Betreuung. Bei der vertraulichen Geburt hingegen entbindet die Frau in einem Krankenhaus, jedoch ohne ihre persönlichen Daten angeben zu müssen. B Die anonyme Geburt ermöglicht Frauen in einem Krankenhaus zu entbinden und außer ihrem Namen, keine persönlichen Daten angeben zu müssen. Bei der vertraulichen Geburt erfahren die Kinder mit 8 Jahren ihre Herkunft. C Anonyme Geburt bedeutet, dass nur das Krankenhaus die persönlichen Daten der Mutter erfährt, das Kind jedoch nicht. Bei der vertraulichen Geburt erfahren sowohl Krankenhaus, als auch das Kind, sobald es danach frägt, die persönlichen Daten der Mutter. D Bei der anonymen Geburt können Frauen in einem Krankenhaus entbinden, ohne ihre persönlichen Daten angeben zu müssen. Bei der vertraulichen Geburt jedoch erfahren die Kinder nach 16 Jahren ihre Herkunft. D

46 A war falsch  Die Frage lautete:
Was ist der Unterschied zwischen einer anonymen Geburt und einer vertraulichen Geburt? Du hast angeklickt A Bei der anonymen Geburt entbinden die Frauen zu Hause, ohne ärztliche Betreuung. Bei der vertraulichen Geburt hingegen entbindet die Frau in einem Krankenhaus, jedoch ohne ihre persönlichen Daten angeben zu müssen. Ein kleiner Tipp: Die anonyme Geburt ist besonders für Frauen geeignet, welche ihre Identität nicht preisgeben wollen. Versuche es erneut!

47 B war falsch  Die Frage lautete:
Was ist der Unterschied zwischen einer anonymen Geburt und einer vertraulichen Geburt? Du hast angeklickt B Die anonyme Geburt ermöglicht Frauen in einem Krankenhaus zu entbinden und außer ihrem Namen, keine persönlichen Daten angeben zu müssen. Bei der vertraulichen Geburt erfahren die Kinder mit 8 Jahren ihre Herkunft. Bei der anonymen Geburt muss nichts angeben werden, auch nicht der Name. Es ist wahr, dass die Kinder bei der vertraulichen Geburt ihre Herkunft erfahren, aber nicht so früh. Nun müsste es eigentlich ganz leicht sein, die richtige Antwort zu finden!

48 C war falsch  Die Frage lautete:
Was ist der Unterschied zwischen einer anonymen Geburt und einer vertraulichen Geburt? Du hast angeklickt Anonyme Geburt bedeutet, dass nur das Krankenhaus die persönlichen Daten der Mutter erfährt, das Kind jedoch nicht. Bei der vertraulichen Geburt erfahren sowohl Krankenhaus, als auch das Kind, sobald es danach frägt, die persönlichen Daten der Mutter. C Bei der anonymen Geburt bleibt die Mutter wirklich vollständig anonym und teilt dem Krankenhaus keine persönlichen Daten mit. Bei der vertraulichen Geburt erfährt das Kind zwar von seiner Herkunft, aber nicht sobald es danach frägt, sondern erst in einem bestimmten Alter. Starte einen neuen Versuch!

49 D war richtig  Bei der anonymen Geburt können Frauen in einem Krankenhaus entbinden, ohne ihre persönlichen Daten angeben zu müssen. Bei der vertraulichen Geburt jedoch erfahren die Kinder nach 16 Jahren ihre Herkunft. So müssen die Mütter bei der anonymen Geburt keinerlei Daten angeben, bei der vertraulichen Geburt werden 16 Jahre lang ihre Daten, die sie hinterlassen müssen, unter Verschluss gehalten. Mit seinem 16. Geburtstag erhält das Kind das Recht auf Einsichtnahme in seine Herkunftsakten. Am 1. Mai 2014 tritt das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Kernelement ist die Einführung der vertraulichen Geburt als legale Alternative zur Babyklappe und anonymer Geburt.

50 Thema 2 – Frage 10 Clara ist verzweifelt, sie ist erst 15 Jahre alt und schwanger. Sie hat schon von der Babyklappe und der anonymen Geburt gehört. Doch macht sie sich dabei nicht strafbar? 104 A Bei diesen anonymen Angeboten handelt es sich um eine rechtliche Grauzone. Sie bestehen ohne gesetzliche Grundlage, werden aber geduldet. B Die Babyklappe und die anonyme Geburt verletzen keinerlei Rechte. Sie sind somit völlig legal. C Die Babyklappe und die anonyme Geburt sind illegal und in Deutschland absolut verboten. Den Kliniken und Ärzten ist es verboten sie anzubieten und bei Missachtung droht ihnen eine Freiheitsstrafe. Auch Clara würde sofort ins Gefängnis kommen. D Es gibt ein bestimmtes Gesetz für die Babyklappe und die anonyme Geburt, welches alles genau regelt und festlegt.

51 A war richtig  Bei diesen anonymen Angeboten handelt es sich um eine rechtliche Grauzone. Sie bestehen ohne gesetzliche Grundlage, werden aber geduldet. Ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit ist umstritten. Für beides fehlt eine gesetzliche Grundlage. Diese anonymen Angebote sind auch immer mit einem Eingriff in das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und mit einem Verstoß gegen § 16 des Personenstandsgesetzes (PStG) verbunden. Am 1. Mai 2014 tritt das neue Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Kernelement ist die Einführung der vertraulichen Geburt als legale Alternative zur Babyklappe und anonymer Geburt.

52 B war falsch  Die Frage lautete:
Clara ist verzweifelt, sie ist erst 15 Jahre alt und schwanger. Sie hat schon von der Babyklappe und der anonymen Geburt gehört. Doch macht sie sich dabei nicht strafbar? Du hast angeklickt Das ist so nicht ganz richtig. Denn diese anonymen Angebote sind auch immer mit einem Eingriff in das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und mit einem Verstoß gegen § 16 des Personenstandsgesetzes (PStG) verbunden. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Angebote ist demnach umstritten und sie sind nicht illegal, aber auch nicht total legal. Die gesetzliche Grundlage fehlt für beides. Jetzt findest du bestimmt die richtige Lösung! B Die Babyklappe und die anonyme Geburt verletzen keinerlei Rechte. Sie sind somit völlig legal.

53 C war falsch  Die Frage lautete:
Clara ist verzweifelt, sie ist erst 15 Jahre alt und schwanger. Sie hat schon von der Babyklappe und der anonymen Geburt gehört. Doch macht sie sich dabei nicht strafbar? Du hast angeklickt Das stimmt so nicht ganz. Zwar sind die Babyklappe und die anonyme Geburt nicht total legal, da ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit umstritten ist. Verboten sind sie in Deutschland aber nicht. Kliniken in ganz Deutschland bieten die anonyme Geburt an und viele Krankenhäuser stellen eine Babyklappe zur Verfügung. Versuche es erneut! C Die Babyklappe und die anonyme Geburt sind illegal und in Deutschland absolut verboten. Den Kliniken und Ärzten ist es verboten sie anzubieten und bei Missachtung droht ihnen eine Freiheitsstrafe. Auch Clara würde sofort ins Gefängnis kommen.

54 D war falsch  Die Frage lautete:
Clara ist verzweifelt, sie ist erst 15 Jahre alt und schwanger. Sie hat schon von der Babyklappe und der anonymen Geburt gehört. Doch macht sie sich dabei nicht strafbar? Du hast angeklickt Leider gibt es so ein Gesetz bisher noch nicht. Am 1. Mai 2014 wird zwar ein Gesetz zur vertraulichen Geburt verabschiedet, die Babyklappe und die anonyme Geburt wurden dabei nicht berücksichtigt, aber auch nicht verboten. Diese beiden anonymen Angebote sind somit nicht illegal, aber auch nicht total legal. Es fehlt eine gesetzliche Grundlage. Mit diesem Tipp schaffst du es jetzt bestimmt! D Es gibt ein bestimmtes Gesetz für die Babyklappe und die anonyme Geburt, welches alles genau regelt und festlegt.

55 Thema 3 – Frage 11 Welche drei Formen der Zuordnung der juristischen Vaterschaft kommen in Betracht? 107 A Vaterschaft kraft nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Vaterschaft aufgrund sozio-emotionaler Beziehung zum Kind oder Vaterschaft aufgrund finanzieller Abhängigkeit. B Vaterschaft kraft eheähnlicher Beziehung oder Vaterschaft wegen Samenspende oder Vaterschaft aufgrund Vermutung. C Vaterschaft kraft Ehe oder Vaterschaft aufgrund Anerkennung oder Vaterschaft aufgrund gerichtlicher Feststellung. D Vaterschaft kraft Partnerschaft oder Vaterschaft aufgrund räumlichen Zusammenlebens oder Vaterschaft wegen finanziellen Gründen .

56 A war falsch  Die Frage lautete:
Welche drei Formen der Zuordnung der juristischen Vaterschaft kommen in Betracht? Du hast angeklickt A Vaterschaft kraft nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder Vaterschaft aufgrund sozio-emotionaler Beziehung zum Kind oder Vaterschaft aufgrund finanzieller Abhängigkeit. Das ist leider falsch! Kleiner Tipp: Suche in deinem BGB, dort wirst du die richtige Lösung finden!

57 B war falsch  Die Frage lautete:
Welche drei Formen der Zuordnung der juristischen Vaterschaft kommen in Betracht? Du hast angeklickt Vaterschaft kraft eheähnlicher Beziehung oder Vaterschaft wegen Samenspende oder Vaterschaft aufgrund Vermutung. B Das ist leider falsch! Kleiner Tipp: Suche in deinem BGB, dort wirst du die richtige Lösung finden!

58 Richtig  Vaterschaft kraft Ehe oder
Vaterschaft aufgrund Anerkennung oder Vaterschaft aufgrund gerichtlicher Feststellung. § 1592 BGB: „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft […] gerichtlich festgestellt ist.“

59 D war falsch  Die Frage lautete:
Welche drei Formen der Zuordnung der juristischen Vaterschaft kommen in Betracht? Du hast angeklickt D Vaterschaft kraft Partnerschaft oder Vaterschaft aufgrund räumlichen Zusammenlebens oder Vaterschaft wegen finanziellen Gründen. Das ist leider falsch! Kleiner Tipp: Suche in deinem BGB, dort wirst du die richtige Lösung finden!

60 Thema 3 – Frage 12 Stirbt der Vater, welcher mit der Mutter verheiratet ist vor der Geburt ihres Kindes, gilt der Verstorbene als Vater, wenn… 82 A …nach 2 Jahren nach dessen Tod das Kind geboren wird. B …innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod das Kind geboren wird. C …nach 500 Tagen nach dessen Tod das Kind geboren wird. D …innerhalb von 100 Tagen nach dessen Tod das Kind geboren wird.

61 A war falsch  Die Frage lautete:
Stirbt der Vater, welcher mit der Mutter verheiratet ist vor der Geburt ihres Kindes, gilt der Verstorbene als Vater, wenn… Du hast angeklickt A …nach 2 Jahren nach dessen Tod das Kind geboren wird. Nach 2 Jahren nach dem Tod des Vaters, kann das Kind unmöglich von diesem Vater abstammen! Vielleicht hilft dir § 1593 BGB weiter!

62 B war richtig  …innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod das Kind geboren wird. Stirbt der Vater vor der Geburt und wird das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod geboren, gilt der Verstorbene als Vater. § 1593: „§1592 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird. Steht fest, dass das Kind mehr als 300 Tage vor seiner Geburt empfangen wurde, so ist dieser Zeitraum maßgebend.“

63 C war falsch  Die Frage lautete:
Stirbt der Vater, welcher mit der Mutter verheiratet ist vor der Geburt ihres Kindes, gilt der Verstorbene als Vater, wenn… Du hast angeklickt C …nach 500 Tagen nach dessen Tod das Kind geboren wird. Ein kleiner Tipp: Die Schwangerschaft dauert von der Befruchtung bis zur Geburt ungefähr 280 Tage. Versuche es jetzt erneut!

64 D war falsch  Die Frage lautete:
Stirbt der Vater, welcher mit der Mutter verheiratet ist vor der Geburt ihres Kindes, gilt der Verstorbene als Vater, wenn… Du hast angeklickt D …innerhalb von 100 Tagen nach dessen Tod das Kind geboren wird. Das kann nicht sein, denn die Schwangerschaft dauert von der Befruchtung bis zur Geburt ungefähr 280 Tage. Versuche es erneut!

65 Thema 3 – Frage 13 Nina ist mit Hans verheiratet. Hans stirbt jedoch am Nina heiratet nach dessen Tod am ihren alten Schulfreund Karsten. Das Kind, Lara, wird am geboren. Ist nun Hans oder Karsten der rechtliche Vater von Lara? 75 A Sowohl Hans, als auch Karsten gelten als die rechtlichen Väter von Lara. B Nur der spätere Ehemann gilt als Vater. Karsten ist somit der rechtliche Vater von Lara. C Da Hans der biologische Vater von Lara ist, ist er auch der rechtliche Vater von ihr. D Lara hat gar keinen rechtlichen Vater.

66 A war falsch  Die Frage lautete:
Nina ist mit Hans verheiratet. Hans stirbt jedoch am Nina heiratet nach dessen Tod am ihren alten Schulfreund Karsten. Das Kind, Lara, wird am geboren. Ist nun Hans oder Karsten der rechtliche Vater von Lara? Du hast angeklickt A Sowohl Hans, als auch Karsten gelten als die rechtlichen Väter von Lara. Es kann nur einen Vater geben. Weder kann ein Kind gleichzeitig, noch kann es sukzessive von verschiedenen Männern abstammen. Versuche es deshalb erneut!

67 Richtig  Nur der spätere Ehemann gilt als Vater. Karsten ist somit der rechtliche Vater von Lara. § 1593 Satz 3 BGB: „Wird von einer Frau, die eine weitere Ehe geschlossen hat, ein Kind geboren, das sowohl nach den Sätzen 1 und 2 Kind des früheren Ehemanns als auch nach §1592 Nr. 1 Kind des neuen Ehemanns wäre, so ist es nur als Kind des neuen Ehemanns anzusehen.“ Nur wenn die Vaterschaft des späteren Ehemannes erfolgreich angefochten wird, ist der frühere Ehemann Vater.

68 C war falsch  Die Frage lautete:
Nina ist mit Hans verheiratet. Hans stirbt jedoch am Nina heiratet nach dessen Tod am ihren alten Schulfreund Karsten. Das Kind, Lara, wird am geboren. Ist nun Hans oder Karsten der rechtliche Vater von Lara? Du hast angeklickt C Da Hans der biologische Vater von Lara ist, ist er auch der rechtliche Vater von ihr. Hans ist zwar wahrscheinlich der genetische Vater von Lara, doch allein dies reicht nicht aus, um nach § 1592 BGB auch der rechtliche Vater zu sein. Gewiss war Hans vor seinem Tod mit Nina verheiratet und wäre somit laut § 1592 Nr. 1 BGB der rechtliche Vater von Lara. Jedoch gibt es bezüglich der Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod eine besondere Regelung. Vielleicht hilft dir dein BGB dabei! Versuche es erneut!

69 D war falsch  Die Frage lautete:
Nina ist mit Hans verheiratet. Hans stirbt jedoch am Nina heiratet nach dessen Tod am ihren alten Schulfreund Karsten. Das Kind, Lara, wird am geboren. Ist nun Hans oder Karsten der rechtliche Vater von Lara? Du hast angeklickt D Lara hat gar keinen rechtlichen Vater. Das ist leider falsch. Lara hat einen rechtlichen Vater. Aber welcher von beiden? Versuche es erneut!

70 Thema 3 – Frage 14 Christina und Klaus sind nicht miteinander verheiratet. Christina wird schwanger, daraufhin trennt sich Klaus von ihr. Christina möchte bald nach der Geburt wieder zum Arbeiten anfangen. Hat Christina trotzdem einen Unterhaltsanspruch gegenüber Klaus? A Christina hat keinerlei Unterhaltsansprüche gegenüber Klaus, da sie nicht verheiratet waren. Klaus muss nur seinem Kind Unterhalt gewähren. B Christina hätte einen Unterhaltsanspruch gegenüber Klaus, soweit ihre Beziehung 3 Jahre oder länger andauerte. Dauerte ihre Beziehung unter drei Jahre an, so hätte Christina keinerlei Unterhaltsansprüche gegenüber Klaus. C Christina hat immer, unabhängig davon ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht, einen Unterhaltsanspruch für 6 Monate vor und 5 Jahre nach der Geburt. D Klaus muss nicht nur dem Kind Unterhalt gewähren, sondern er hat auch Christina für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Plus den Kosten die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. D

71 A war falsch  Die Frage lautete:
Christina und Klaus sind nicht miteinander verheiratet. Christina wird schwanger, daraufhin trennt sich Klaus von ihr. Christina möchte bald nach der Geburt wieder zum Arbeiten anfangen, hat Christina trotzdem einen Unterhaltsanspruch gegenüber Klaus? Du hast angeklickt A Christina hat keinerlei Unterhaltsansprüche gegenüber Klaus, da sie nicht verheiratet waren. Klaus muss nur dem Kind Unterhalt gewähren. Das stimmt so nicht. Zwar ist es richtig, dass Klaus seinem Kind Unterhalt gewähren muss (§§ 1601 ff. BGB), aber er ist auch verpflichtet, Christina Unterhalt zu gewähren. Da sie jedoch bald wieder zum Arbeiten beginnen möchte, muss er ihr nicht lange Unterhalt bezahlen. Versuche es mit diesem Tipp erneut!

72 B war falsch  Die Frage lautete:
Christina und Klaus sind nicht miteinander verheiratet. Christina wird schwanger, daraufhin trennt sich Klaus von ihr. Christina möchte bald nach der Geburt wieder zum Arbeiten anfangen, hat Christina trotzdem einen Unterhaltsanspruch gegenüber Klaus? Du hast angeklickt B Christina hätte einen Unterhaltsanspruch gegenüber Klaus, soweit ihre Beziehung 3 Jahre oder länger andauerte. Dauerte ihre Beziehung unter drei Jahre an, so hätte Christina keinerlei Unterhaltsansprüche gegenüber Klaus. Es ist völlig egal, wie lange ihre Beziehung andauerte, oder ob sie niemals eine Beziehung hatten. Wenn Klaus der Vater von dem Kind ist, so hat er dem Kind, aber auch Christina Unterhalt zu gewähren. Ein kleiner Tipp: Da Christina bald nach der Geburt wieder Arbeiten wird, muss Klaus ihr nicht all zu lange Unterhalt gewähren.

73 C war falsch  Die Frage lautete:
Christina und Klaus sind nicht miteinander verheiratet. Christina wird schwanger, daraufhin trennt sich Klaus von ihr. Christina möchte bald nach der Geburt wieder zum Arbeiten anfangen, hat Christina trotzdem einen Unterhaltsanspruch gegenüber Klaus? Du hast angeklickt C Christina hat immer, unabhängig davon ob sie einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht, einen Unterhaltsanspruch für 6 Monate vor und 5 Jahre nach der Geburt. Das stimmt leider nicht. Zwar hat Christina einen Unterhaltsanspruch gegenüber Klaus. Jedoch richtet sich die Dauer des Unterhaltsanspruches danach, ob es Christina möglich ist, zu arbeiten. Vielleicht hilft dir § 1615l BGB weiter!

74 D war richtig  Klaus muss nicht nur dem Kind Unterhalt gewähren, sondern er hat auch Christina für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Plus den Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. §1615l Abs. 1 BGB: „Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entwindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.“ Dieser Unterhaltsanspruch kann sich auch verlängern. Und zwar dann, wenn es Christina nicht zumutbar ist, aufgrund eigener Krankheit oder Erziehung des Kindes, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wenn es der Billigkeit entspricht, kann diese Unterhaltspflicht erneut verlängert werden (§ 1615l Abs. 2 BGB).

75 Thema 3 – Frage 15 Tina hat von Max ein Kind, die beiden waren jedoch noch nie ein Paar. Tina kommt zu ihnen in die Beratungsstelle. Sie ist ratlos, das Geld reicht vorne und hinten nicht. Obwohl Max für das Baby (3 Monate alt) unterhalt zahlt. Tina ist es nicht möglich zu arbeiten, da sie sich um ihr Kind kümmern muss, denn dieses ist körperlich behindert. In der Nähe gibt es keine Betreuungsmöglichkeiten für ihr Kind. Was raten sie Tina? 85 A Max ist gegenüber Tina zum Unterhalt verpflichtet. Da es Tina aufgrund der Pflege ihres Kindes nicht möglich ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, hat sie einen Unterhaltsanspruch von frühestens vier Monaten vor der Geburt und mindestens drei Jahre nach der Geburt. Dieser Anspruch kann sich auch noch verlängern, soweit es der Billigkeit entspricht. Im Falle von Tina ist dies sehr wahrscheinlich. B Max ist nicht zum Unterhalt für Tina verpflichtet. Schließlich ist Tina für sich und das Kind verantwortlich und nicht er. Außerdem hatten die beide nie eine Beziehung, somit trifft Max keine Schuld. Tina muss eine andere Lösung für ihr Geldproblem finden. C Max ist zum Unterhalt für Tina verpflichtet. Aber nur für den Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Da dieser Zeitraum im Falle von Tina schon vorüber ist, hat sie keinerlei Unterhaltsansprüche gegenüber Max. Sie muss eine andere Lösung für ihr Geldproblem finden. D Max ist gegenüber Tina zum Unterhalt verpflichtet. Egal, ob Tina einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht, hat sie einen Unterhaltsanspruch von frühestens 5 Monate vor Geburt und für mindestens 2 Jahr nach der Geburt. Da das Baby 3 Monate alt ist, kann sie noch für 21 Monate Unterhalt für sich beziehen, danach jedoch nicht mehr.

76 A war richtig  Max ist gegenüber Tina zum Unterhalt verpflichtet. Da es Tina aufgrund der Pflege ihres Kindes nicht möglich ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, hat sie einen Unterhaltsanspruch von frühestens vier Monaten vor der Geburt und mindestens drei Jahre nach der Geburt. Dieser Anspruch kann sich auch noch verlängern, soweit es der Billigkeit entspricht. Im Falle von Tina ist dies sehr wahrscheinlich. § 1615l Abs. 2 BGB: „Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.“ Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich der Unterhaltsanspruch für Tina verlängert, da es der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung wichtig. Das Kind weist eine körperliche Behinderung auf, außerdem gibt es in der Nähe keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung.

77 B war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt B
Tina hat von Max ein Kind, die beiden waren jedoch noch nie ein Paar. Tina kommt zu ihnen in die Beratungsstelle. Sie ist ratlos, das Geld reicht vorne und hinten nicht. Obwohl Max für das Baby (3 Monate alt) unterhalt zahlt. Tina ist es nicht möglich zu arbeiten, da sie sich um ihr Kind kümmern muss, denn dieses ist körperlich behindert. In der Nähe gibt es keine Betreuungsmöglichkeiten für ihr Kind. Was raten sie Tina? Du hast angeklickt B Max ist nicht zum Unterhalt für Tina verpflichtet. Schließlich ist Tina für sich und das Kind verantwortlich und nicht er. Außerdem hatten die beide nie eine Beziehung, somit trifft Max keine Schuld. Tina muss eine andere Lösung für ihr Geldproblem finden. Das ist falsch! Max ist zum Unterhalt für Tina verpflichtet! Vielleicht hilft dir § 1615l BGB weiter, um die richtige Lösung zu finden!

78 C war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt C
Tina hat von Max ein Kind, die beiden waren jedoch noch nie ein Paar. Tina kommt zu ihnen in die Beratungsstelle. Sie ist ratlos, das Geld reicht vorne und hinten nicht. Obwohl Max für das Baby (3 Monate alt) unterhalt zahlt. Tina ist es nicht möglich zu arbeiten, da sie sich um ihr Kind kümmern muss, denn dieses ist körperlich behindert. In der Nähe gibt es keine Betreuungsmöglichkeiten für ihr Kind. Was raten sie Tina? Du hast angeklickt C Max ist zum Unterhalt für Tina verpflichtet. Aber nur für den Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Da dieser Zeitraum im Falle von Tina schon vorüber ist, hat sie keinerlei Unterhaltsansprüche gegenüber Max. Sie muss eine andere Lösung für ihr Geldproblem finden. Es ist zwar richtig, dass Max zum Unterhalt für Tina verpflichtet ist, jedoch ist der Zeitraum falsch! Max muss Tina viel länger Unterhalt gewähren. Versuche es mit diesem Tipp erneut!

79 D war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt D
Tina hat von Max ein Kind, die beiden waren jedoch noch nie ein Paar. Tina kommt zu ihnen in die Beratungsstelle. Sie ist ratlos, das Geld reicht vorne und hinten nicht. Obwohl Max für das Baby (3 Monate alt) unterhalt zahlt. Tina ist es nicht möglich zu arbeiten, da sie sich um ihr Kind kümmern muss, denn dieses ist körperlich behindert. In der Nähe gibt es keine Betreuungsmöglichkeiten für ihr Kind. Was raten sie Tina? Du hast angeklickt D Max ist gegenüber Tina zum Unterhalt verpflichtet. Egal, ob Tina einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder nicht, hat sie einen Unterhaltsanspruch von frühestens 5 Monate vor Geburt und für mindestens 2 Jahr nach der Geburt. Da das Baby 3 Monate alt ist, kann sie noch für 21 Monate Unterhalt für sich beziehen, danach jedoch nicht mehr. Es ist zwar richtig, dass Max gegenüber Tina zum Unterhalt verpflichtet ist. Jedoch spielt die Erwerbstätigkeit der Mutter und andere Begebenheiten eine Rolle! Versuche es erneut!

80 Thema 4 – Frage 16 Die Vaterschaftsanerkennung ist… 118 A …erst 2 Wochen nach der Geburt des Kindes möglich. B …bereits vor der Schwangerschaft eines Kindes möglich. C …bereits vor der Geburt des Kindes möglich. A …erst 2 Tage nach der Geburt des Kindes möglich.

81 A war falsch  Die Frage lautete: Die Vaterschaftsanerkennung ist…
Du hast angeklickt A …erst 2 Wochen nach der Geburt des Kindes möglich. Das ist leider falsch! Vielleicht kann dir ja § 1594 BGB weiterhelfen! Versuche es erneut!

82 B war falsch  Die Frage lautete: Die Vaterschaftsanerkennung ist…
Du hast angeklickt B …bereits vor der Schwangerschaft eines Kindes möglich. Das ergibt doch gar keinen Sinn, denn da weiß man ja noch gar nicht, dass man Vater wird. Also versuche es erneut! Vielleicht kann dir ja § 1594 BGB weiterhelfen!

83 C war richtig  …bereits vor der Geburt möglich.
§ 1594 Abs. 4 BGB: „Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.“

84 D war falsch  Die Frage lautete: Die Vaterschaftsanerkennung ist…
Du hast angeklickt D …erst 2 Tage nach der Geburt des Kindes möglich. Das ist leider nicht richtig, denn die Vaterschaftsanerkennung ist schon früher möglich. Jetzt müsstest du es eigentlich lösen können! Versuche es erneut!

85 Thema 4 – Frage 17 Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter, wenn diese zur Vertretung ihres Kindes befugt ist. Richtig oder Falsch? 118 A Falsch! Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf nie der Zustimmung der Mutter. B Richtig! Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. C Nicht Richtig und nicht Falsch! Ab und zu bedarf es der Zustimmung der Mutter. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. D Falsch! Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf nur der Zustimmung der Mutter, wenn sie sich vom Vater des Kindes getrennt hat.

86 A war falsch  Die Frage lautete:
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter, wenn diese zur Vertretung ihres Kindes befugt ist. Richtig oder Falsch? Du hast angeklickt A Falsch! Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf nie der Zustimmung der Mutter. Das stimmt leider nicht. In deinem BGB findest du die richtige Lösung. Versuche es dann erneut!

87 B war richtig  Richtig! Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. § 1595 Abs. 1 BGB: „Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.“

88 C war falsch  Die Frage lautete:
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter, wenn diese zur Vertretung ihres Kindes befugt ist. Richtig oder Falsch? Du hast angeklickt C Nicht Richtig und nicht Falsch! Ab und zu bedarf es der Zustimmung der Mutter. Dies ist im Einzelfall zu entscheiden. Das stimmt leider nicht. Dein BGB könnte dir bei der Lösungsfindung helfen! Versuche es erneut!

89 D war falsch  Die Frage lautete:
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter, wenn diese zur Vertretung ihres Kindes befugt ist. Richtig oder Falsch? Du hast angeklickt D Falsch ! Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf nur der Zustimmung der Mutter, wenn sie sich vom Vater des Kindes getrennt hat. Das ist leider nicht richtig. Ob es der Zustimmung der Mutter bedarf oder nicht, hängt nicht davon ab, ob die Eltern des Kindes in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder nicht. Das ist bei der Vaterschaftsanerkennung völlig egal. Dein BGB hilft dir bei der richtigen Lösung! Versuche es erneut!

90 Thema 4 – Frage 18 Eigentlich ist Tom der leibliche Vater von Lisa. Lisa ist jedoch bei Mike aufgewachsen, welcher bei ihrer Geburt mit ihrer Mutter verheiratet war und deshalb ihr rechtlicher Vater ist. Doch Mike ist ganz locker und meint zu Tom „Lass uns doch beide Väter sein!“ Tom ist ganz erfreut darüber und will gleich seine Vaterschaft anerkennen lassen. Ist das möglich? 117 A Ja, das ist möglich! Mike hat eine sozio-emotionale Beziehung zu Lisa, aber Tom ist der genetische Vater von Lisa. Deshalb kann Lisa zwei rechtliche Väter haben und Tom kann die Vaterschaft anerkennen lassen. B Nein, das ist nicht möglich! Wirksam ist eine Vaterschaftsanerkennung nur, solange keine andere Vaterschaft besteht. C Nein, das ist nicht möglich! Lisa hat nun rechtlich gesehen, keinen Vater mehr, da Mike nicht der biologische Vater ist, wird seine Vaterschaft automatisch gestrichen! Tom hat auch keine Chance mehr, ihr rechtlicher Vater zu werden, weil er die Vaterschaft nur vor ihrer Geburt anerkennen lassen kann. D Ja, das ist möglich! Ein Kind kann so viele rechtliche Väter haben, wie es will! Solange das Kind und die Mutter hierbei zustimmen!

91 A war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Eigentlich ist Tom der leibliche Vater von Lisa. Lisa ist jedoch bei Mike aufgewachsen, welcher bei ihrer Geburt mit ihrer Mutter verheiratet war und deshalb ihr rechtlicher Vater ist. Doch Mike ist ganz locker und meint zu Tom „Lass uns doch beide Väter sein!“ Tom ist ganz erfreut darüber und will gleich seine Vaterschaft anerkennen lassen. Ist das möglich? Du hast angeklickt A Ja, das ist möglich! Mike hat eine sozio-emotionale Beziehung zu Lisa, aber Tom ist der genetische Vater von Lisa. Deshalb kann Lisa zwei rechtliche Väter haben und Tom kann die Vaterschaft anerkennen lassen. Nein, es ist eben nicht möglich! Wirksam wird die Vaterschaftsanerkennung erst, wenn keine andere Vaterschaft (mehr) besteht (§1594 Abs. 2 BGB). Also versuche es nun erneut!

92 B war richtig  Nein, das ist nicht möglich! Wirksam ist eine Vaterschaftsanerkennung nur, solange keine andere Vaterschaft besteht. §1594 Abs. 2 BGB: „Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.“

93 C war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt C
Eigentlich ist Tom der leibliche Vater von Lisa. Lisa ist jedoch bei Mike aufgewachsen, welcher bei ihrer Geburt mit ihrer Mutter verheiratet war und deshalb ihr rechtlicher Vater ist. Doch Mike ist ganz locker und meint zu Tom „Lass uns doch beide Väter sein!“ Tom ist ganz erfreut darüber und will gleich seine Vaterschaft anerkennen lassen. Ist das möglich? Du hast angeklickt Nein, das ist nicht möglich! Lisa hat nun rechtlich gesehen, keinen Vater mehr, da Mike nicht der biologische Vater ist, wird seine Vaterschaft automatisch gestrichen! Tom hat auch keine Chance mehr, ihr rechtlicher Vater zu werden, weil er die Vaterschaft nur vor ihrer Geburt anerkennen lassen kann. C Es stimmt zwar, dass es NICHT möglich ist, dass Tom seine Vaterschaft anerkennen lässt, aber aus einem anderen Grund. Die Vaterschaft von Mike wird NICHT automatisch gestrichen, nur wenn sie erfolgreich angefochten würde. Tom könnte die Vaterschaft auch nach der Geburt von Lisa anfechten, aber nur solange keine Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Jetzt findest du sicher die richtige Lösung!

94 D war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Eigentlich ist Tom der leibliche Vater von Lisa. Lisa ist jedoch bei Mike aufgewachsen, welcher bei ihrer Geburt mit ihrer Mutter verheiratet war und deshalb ihr rechtlicher Vater ist. Doch Mike ist ganz locker und meint zu Tom „Lass uns doch beide Väter sein!“ Tom ist ganz erfreut darüber und will gleich seine Vaterschaft anerkennen lassen. Ist das möglich? Du hast angeklickt D Ja, das ist möglich! Ein Kind kann so viele rechtliche Väter haben, wie es will! Solange das Kind und die Mutter hierbei zustimmen! Nein, es ist eben NICHT möglich. Ein Kind kann nur einen rechtlichen Vater haben. Eine Vaterschaftsanerkennung ist nach § 1594 Abs. 2 BGB nur wirksam, solange keine Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Mit diesem Tipp schaffst du es jetzt bestimmt!

95 Thema 4 – Frage 19 Herr Geiz möchte seine Vaterschaft anerkennen lassen. Er frägt Sie, als Sozialarbeiter/In, wo dies wohl am kostengünstigsten wäre. Was raten Sie ihm? A Kostenfrei ist die öffentliche Beurkundung beim Notar. Da sollte Herr Geiz am besten hingehen. B Am günstigsten ist die öffentliche Beurkundung direkt im Krankenhaus bei einem Arzt. Das sollte Herr Geiz machen, um Geld zu sparen. C Es ist völlig egal, ob Herr Geiz zu einem Notar, Jugendamt, Standesamt oder Amtsgericht geht. Er hätte überall gleich viel zu bezahlen. D Die öffentliche Beurkundung kann kostenfrei beim Jugendamt erfolgen. Zu einem ortszuständigen Jugendamt sollte Herr Geiz deshalb am besten hingehen.

96 A war falsch  Die Frage lautete:
Herr Geiz möchte seine Vaterschaft anerkennen lassen. Er frägt Sie, als Sozialarbeiter/In, wo dies wohl am kostengünstigsten wäre. Was raten Sie ihm? Du hast angeklickt A Kostenfrei ist die öffentliche Beurkundung beim Notar. Da sollte Herr Geiz am besten hingehen. Dies kann aus folgendem Grund nicht richtig sein: Die öffentliche Beurkundung beim Notar ist nicht kostenfrei, sondern kostenpflichtig. Versuche es erneut!

97 B war falsch  Die Frage lautete:
Herr Geiz möchte seine Vaterschaft anerkennen lassen. Er frägt Sie, als Sozialarbeiter/In, wo dies wohl am kostengünstigsten wäre. Was raten Sie ihm? Du hast angeklickt B Am günstigsten ist die öffentliche Beurkundung direkt im Krankenhaus bei einem Arzt. Das sollte Herr Geiz machen, um Geld zu sparen. Das ist leider falsch! Ein Arzt ist nicht dazu befugt, eine Vaterschaftsanerkennung öffentlich zu beurkunden. Starte einen neuen Versuch!

98 C war falsch  Die Frage lautete:
Herr Geiz möchte seine Vaterschaft anerkennen lassen. Er frägt Sie, als Sozialarbeiter/In, wo dies wohl am kostengünstigsten wäre. Was raten Sie ihm? Du hast angeklickt C Es ist völlig egal, ob Herr Geiz zu einem Notar, Jugendamt, Standesamt oder Amtsgericht geht. Er hätte überall gleich viel zu bezahlen. Es ist NICHT völlig egal, wo Herr Geiz seine Vaterschaftsanerkennung beurkunden lässt. Bei einem Notar ist die öffentliche Beurkundung kostenpflichtig, beim Standesamt hingegen kostenfrei. Wo könnte sie noch kostenfrei sein? Versuche es erneut!

99 Die öffentliche Beurkundung kann kostenfrei beim Jugendamt erfolgen
Die öffentliche Beurkundung kann kostenfrei beim Jugendamt erfolgen. Zu einem ortszuständigen Jugendamt sollte Herr Geiz deshalb am besten hingehen. Die Anerkenntnis und alle erforderlichen Zustimmungserklärungen müssen öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1 BGB). Bei der Urkundsperson des Jugendamtes (§ 59 Abs. 1 Nr.1 SGB VIII) oder dem Standesbeamten (§ 44 PstG) erfolgt die Beurkundung der Vaterschaft i.d.R. gebührenfrei. Die Beurkundung beim Notar ist hingegen kostenpflichtig. Außerdem kann Herr Geiz, wenn er die Anerkennung der Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt vornimmt, gleichzeitig auch eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben. Die Anerkennung der Vaterschaft muss Herr Geiz persönlich erklären, er kann sich nicht durch Dritte vertreten lassen. Wäre Herr Geiz minderjährig, müssten auch seine gesetzlichen Vertreter der Anerkennung zustimmen. Für die Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Herr Geiz muss auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass, sowie seine eigene Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde(vor Geburt des Kindes: Mutterpass) des Kindes zum Jugendamt mitnehmen. D war richtig 

100 Thema 4 – Frage 20 Kann eine Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden? 54 A Ist das Anerkenntnis ein Jahr nach seiner Abgabe noch nicht wirksam geworden, kann der Anerkennende es widerrufen. B Jederzeit kann eine Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden. C Die Vaterschaftsanerkennung kann auf keinen Fall widerrufen werden, auch wenn diese noch nicht wirksam geworden ist. D Ist das Anerkenntnis eine Woche nach seiner Abgabe noch nicht wirksam geworden, kann der Anerkennende es widerrufen.

101 A war richtig  Ist das Anerkenntnis ein Jahr nach seiner Abgabe noch nicht wirksam geworden, kann der Anerkennende es widerrufen. § 1597 Abs. 3 BGB: „Der Mann kann die Anerkennung widerrufen, wenn sie ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist. […]“ Somit ist der Widerruf bis zu einem Jahr nach der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung möglich, wenn die Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam geworden ist. Zum Beispiel bei fehlender Zustimmung der Mutter: Falls die Zustimmungserklärung der Mutter ein Jahr nach Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung noch nicht beurkundet ist, kann die Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden. Der Widerruf ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Er ist nicht mehr möglich, nachdem das Anerkenntnis – auch nach Ablauf der Jahresfrist – wirksam geworden ist.

102 B war falsch  Die Frage lautete:
Kann eine Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden? Du hast angeklickt B Jederzeit kann eine Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden. Das ist leider falsch! Vielleicht hilft dir § 1597 BGB weiter! Versuche es erneut, jetzt schaffst du es bestimmt!

103 C war falsch  Die Frage lautete:
Kann eine Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden? Du hast angeklickt C Die Vaterschaftsanerkennung kann auf keinen Fall widerrufen werden, auch wenn diese noch nicht wirksam geworden ist. Das stimmt leider nicht. Eine Vaterschaftsanerkennung kann widerrufen werden, wenn sie noch nicht wirksam geworden ist. Mit diesem Tipp schaffst du es beim nächsten Mal bestimmt!

104 D war falsch  Die Frage lautete:
Kann eine Vaterschaftsanerkennung widerrufen werden? Du hast angeklickt D Ist das Anerkenntnis eine Woche nach seiner Abgabe noch nicht wirksam geworden, kann der Anerkennende es widerrufen. Es ist zwar richtig, dass die Anerkenntnis widerrufen werden kann, wenn diese noch nicht wirksam geworden ist. Doch leider stimmt bei dieser Antwort die Zeitbestimmung nicht. Aber jetzt schaffst du es bestimmt!

105 Wer ist berechtigt, die Vaterschaft anzufechten? 41
Thema 5 – Frage 21 Wer ist berechtigt, die Vaterschaft anzufechten? 41 A das Kind, seine Mutter, seine Großeltern, der Mann, dessen Vaterschaft angefochten werden soll (Scheinvater) und die zuständige Behörde. B die Mutter des Kindes, der sogenannte biologische Vater, die zuständige Behörde und das Jugendamt. C das Kind, seine Mutter, der Mann, dessen Vaterschaft angefochten werden soll (Scheinvater), der sogenannte biologische Vater, der an Eides Statt versichert hat, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben und die zuständige Behörde. D Nur das Kind und seine Mutter sind berechtigt, die Vaterschaft anzufechten.

106 A war falsch  Die Frage lautete:
Wer ist berechtigt, die Vaterschaft anzufechten? Du hast angeklickt A das Kind, seine Mutter, seine Großeltern, der Mann, dessen Vaterschaft angefochten werden soll (Scheinvater) und die zuständige Behörde Das ist leider falsch! Die Großeltern sind nicht dazu berechtigt, die Vaterschaft anzufechten. Außerdem hast du den Mann vergessen, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Mit diesem Tipp versuche es nun erneut!

107 B war falsch  Die Frage lautete:
Wer ist berechtigt, die Vaterschaft anzufechten? Du hast angeklickt B die Mutter des Kindes, der sogenannte biologische Vater, die zuständige Behörde und das Jugendamt. Nein, das ist leider falsch! Vielleicht kann dir § 1600 BGB weiterhelfen!

108 C war richtig  das Kind, seine Mutter,
der Mann, dessen Vaterschaft angefochten werden soll (Scheinvater), der sogenannte biologische Vater, der an Eides Statt versichert hat, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben und die zuständige Behörde. (§ 1600 Abs. 1 BGB)

109 D war falsch  Die Frage lautete:
Wer ist berechtigt, die Vaterschaft anzufechten? Du hast angeklickt D Nur das Kind und seine Mutter sind berechtigt, die Vaterschaft anzufechten. Nein, das ist nicht richtig. Es gibt insgesamt fünf Anfechtungsberechtigte! Versuche es nun erneut!

110 Thema 5 – Frage 22 Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel… 118 A …fünf Jahre. B …zwei Jahre. C …zwei Monate. D …fünf Monate.

111 A war falsch  Die Frage lautete:
Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel… Du hast angeklickt A …fünf Jahre. Leider falsch! Das wäre zu lange! Versuche es erneut! Kleiner Tipp: In deinem BGB kannst du die richtige Lösung finden!

112 B war richtig  …zwei Jahre.
Die Vaterschaft kann nur binnen zwei Jahren ab Kenntnis der gegen die Vaterschaft sprechenden Umstände und durch die Anfechtungsberechtigten angefochten werden (§ 1600 b BGB).

113 C war falsch  Die Frage lautete:
Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel… Du hast angeklickt C …zwei Monate. Das wäre zu wenig! Versuche es erneut!

114 D war falsch  Die Frage lautete:
Die Anfechtungsfrist beträgt in der Regel… Du hast angeklickt D …fünf Monate. Das ist leider falsch! Vielleicht kann dir dein BGB bei der richtigen Lösungsfindung helfen!

115 Thema 5 – Frage 23 Tobias ist der Vater von Laura (4 Jahre). Tobias ist mit Lauras Mutter seit 6 Jahren verheiratet. Die drei sind eine richtige, kleine Familie und wohnen zusammen in einen Einfamilienhaus. Doch nun behauptet Karlos, ein Arbeitskollege von Lauras Mutter, dass Laura sein leibliches Kind sei, da er der Mutter während der Empfängniszeit auf einer langen Geschäftsreise „beigewohnt“ hat. Karlos hat nun vier Jahre lang darüber geschwiegen, dass Laura eigentlich sein Kind ist. Kann Karlos die Vaterschaft von Tobias anfechten? 68 A Ja, Karlos kann die Vaterschaft anfechten. Da die Anfechtungsfrist 5 Jahre lang besteht und da Laura erst 4 Jahre alt ist, ist diese noch nicht abgelaufen. B Nein, das kann Karlos nicht. Der Mann, der an Eides Statt versichert, der mögliche biologische Vater des Kindes zu sein, kann die Vaterschaft nur anfechten, wenn das Kind zum Scheinvater keine sozial-familiäre Beziehung unterhält. Außerdem ist die Anfechtungsfrist für Karlos abgelaufen. C Ja, da Karlos der biologische Vater von Laura ist, kann er die Vaterschaft von Tobias anfechten. Die sozio-familiäre Beziehung zwischen Tobias und Laura spielt hierbei keine Rolle, auch wenn die drei eine Familie sind, ist das Recht des biologischen Vater wichtiger. D Nein, das kann Karlos nicht. Denn der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, ist grundsätzlich kein Anfechtungsberechtigter. Anfechtungsberechtigte sind nur das Kind und die Mutter des Kindes.

116 A war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Tobias ist der Vater von Laura (4 Jahre). Tobias ist mit Lauras Mutter seit 6 Jahren verheiratet. Die drei sind eine richtige, kleine Familie und wohnen zusammen in einen Einfamilienhaus. Doch nun behauptet Karlos, ein Arbeitskollege von Lauras Mutter, dass Laura sein leibliches Kind sei, da er der Mutter während der Empfängniszeit auf einer langen Geschäftsreise „beigewohnt“ hat. Karlos hat nun vier Jahre lang darüber geschwiegen, dass Laura eigentlich sein Kind ist. Kann Karlos die Vaterschaft von Tobias anfechten? Du hast angeklickt A Ja, Karlos kann die Vaterschaft anfechten. Da die Anfechtungsfrist 5 Jahre lang besteht, und Laura erst 4 Jahre alt ist, ist diese noch nicht abgelaufen. Das ist leider falsch! Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Jahre und NICHT 5 Jahre (§ 1600b BGB). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Da Karlos seit der Geburt von Laura, also seit 4 Jahren darüber bescheid weiß, dass Laura sein Kind ist und dennoch die Vaterschaft nicht angefochten hat, ist seine Anfechtungsfrist abgelaufen. Mit diesem Tipp schaffst du es jetzt bestimmt!

117 Nein, das kann Karlos nicht
Nein, das kann Karlos nicht. Der Mann, der an Eides Statt versichert, der mögliche biologische Vater des Kindes zu sein, kann die Vaterschaft nur anfechten, wenn das Kind zum Scheinvater keine sozial-familiäre Beziehung unterhält. Außerdem ist die Anfechtungsfrist für Karlos abgelaufen. § 1600 Abs.2 BGB: „Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr.2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr.1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.“ §1600 Abs. 4 BGB: „Eine sozial-familiäre Beziehung besteht […] wenn der Vater […] für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater […] mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.“ Tobias ist mit der Mutter von Laura verheiratet und wohnt mit Laura seit ihrer Geburt zusammen. Außerdem fühlen sie sich wie eine kleine Familie. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass er tatsächliche Verantwortung für Laura trägt. B war richtig 

118 C war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt C
Tobias ist der Vater von Laura (4 Jahre). Tobias ist mit Lauras Mutter seit 6 Jahren verheiratet. Die drei sind eine richtige, kleine Familie und wohnen zusammen in einen Einfamilienhaus. Doch nun behauptet Karlos, ein Arbeitskollege von Lauras Mutter, dass Laura sein leibliches Kind sei, da er der Mutter während der Empfängniszeit auf einer langen Geschäftsreise „beigewohnt“ hat. Karlos hat nun vier Jahre lang darüber geschwiegen, dass Laura eigentlich sein Kind ist. Kann Karlos die Vaterschaft von Tobias anfechten? Du hast angeklickt C Ja, da Karlos der biologische Vater von Laura ist, kann er die Vaterschaft von Tobias anfechten. Die sozio-familiäre Beziehung zwischen Tobias und Laura spielt hierbei keine Rolle, auch wenn die drei eine Familie sind, ist das Recht des biologischen Vater wichtiger. Lies dir § 1600 BGB vollständig durch und überlege genau! Versuche es nun erneut!

119 D war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt D
Tobias ist der Vater von Laura (4 Jahre). Tobias ist mit Lauras Mutter seit 6 Jahren verheiratet. Die drei sind eine richtige, kleine Familie und wohnen zusammen in einen Einfamilienhaus. Doch nun behauptet Karlos, ein Arbeitskollege von Lauras Mutter, dass Laura sein leibliches Kind sei, da er der Mutter während der Empfängniszeit auf einer langen Geschäftsreise „beigewohnt“ hat. Karlos hat nun vier Jahre lang darüber geschwiegen, dass Laura eigentlich sein Kind ist. Kann Karlos die Vaterschaft von Tobias anfechten? Du hast angeklickt D Nein, das kann Karlos nicht. Denn der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, ist grundsätzlich kein Anfechtungsberechtigter. Anfechtungsberechtigte sind nur das Kind und die Mutter des Kindes. Es ist zwar richtig, dass Karlos die Vaterschaft von Tobias nicht anfechten kann, jedoch aus einem anderen Grund. Karlos ist grundsätzlich ein Anfechtungsberechtigter nach §1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB, NICHT nur das Kind und die Mutter des Kindes sind Anfechtungsberechtigte. Lese dir §1600 Abs. 2 und Abs. 4 BGB durch, danach kannst du es bestimmt richtig lösen!

120 Thema 5 – Frage 24 Lisa kommt zu Ihnen ins Jugendamt. Sie weiß seit ihrem 11. Geburtstag, dass Max nicht ihr leiblicher Vater ist. Doch ihr gesetzlicher Vertreter fand es nicht sinnvoll, die Vaterschaft anzufechten. Nun wird Lisa volljährig. Kann sie die Vaterschaft von Max jetzt noch anfechten oder ist es hierzu zu spät? A Hierzu ist es zu spät, da Lisa vor 7 Jahren von den Umständen erfahren hat, die gegen die Vaterschaft sprechen. Die Vaterschaft kann jedoch nur binnen 2 Jahren gerichtlich angefochten werden. B Ein Kind ist nie dazu berechtigt, die Vaterschaft anzufechten. Auch nicht wenn es volljährig wird. Somit ist Lisa nicht berechtigt, die Vaterschaft anzufechten. C Lisa kann die Vaterschaft von Max innerhalb von ein Jahr nach Eintritt ihrer Volljährigkeit selbst anfechten, aber nur wenn Max dieser Anfechtung zustimmt. D Lisa kann innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Volljährigkeit die bis dahin geltende Vaterschaft von Max selbst anfechten. Auch wenn sie schon vor 7 Jahren erfahren hat, dass Max nicht ihr leiblicher Vater ist.

121 A war falsch  Die Frage lautete:
Lisa weiß seit ihrem 11. Geburtstag, dass Max nicht ihr leiblicher Vater ist. Doch ihr gesetzlicher Vertreter fand es nicht sinnvoll, die Vaterschaft anzufechten. Nun wird Lisa volljährig. Kann sie die Vaterschaft von Max jetzt noch anfechten oder ist es hierzu zu spät? Du hast angeklickt A Hierzu ist es zu spät, da Lisa vor 7 Jahren von den Umständen erfahren hat, die gegen die Vaterschaft sprechen. Die Vaterschaft kann jedoch nur binnen 2 Jahren gerichtlich angefochten werden. Es ist zwar richtig, dass die Anfechtungsfrist grundsätzlich 2 Jahre beträgt. Jedoch gibt es für Kinder eine Sonderregelung. Wenn du nicht darauf kommst, dann lies dir §1600b BGB ganz genau durch! Versuche es dann erneut!

122 B war falsch  Die Frage lautete:
Lisa weiß seit ihrem 11. Geburtstag, dass Max nicht ihr leiblicher Vater ist. Doch ihr gesetzlicher Vertreter fand es nicht sinnvoll, die Vaterschaft anzufechten. Nun wird Lisa volljährig. Kann sie die Vaterschaft von Max jetzt noch anfechten oder ist es hierzu zu spät? Du hast angeklickt B Ein Kind ist nie dazu berechtigt, die Vaterschaft anzufechten. Auch nicht wenn es volljährig wird. Somit ist Lisa nicht berechtigt, die Vaterschaft anzufechten. Dies kann aus folgendem Grund nicht richtig sein: Ein Kind ist eben schon anfechtungsberechtigt. Lies dir §1600 Nr. 4 BGB noch einmal genau durch. Versuche es dann noch einmal!

123 C war falsch  Die Frage lautete:
Lisa weiß seit ihrem 11. Geburtstag, dass Max nicht ihr leiblicher Vater ist. Doch ihr gesetzlicher Vertreter fand es nicht sinnvoll, die Vaterschaft anzufechten. Nun wird Lisa volljährig. Kann sie die Vaterschaft von Max jetzt noch anfechten oder ist es hierzu zu spät? Du hast angeklickt C Lisa kann die Vaterschaft von Max innerhalb von ein Jahr nach Eintritt ihrer Volljährigkeit selbst anfechten, aber nur wenn Max dieser Anfechtung zustimmt. Leider ist das falsch! Zwar kann Lisa die Vaterschaft von Max anfechten, jedoch nicht nur innerhalb von einem Jahr nach Eintritt ihrer Volljährigkeit. Außerdem ist es falsch, dass Max dieser Anfechtung zustimmen muss. Jetzt schaffst du es bestimmt!

124 D war richtig  Lisa kann innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Volljährigkeit die bis dahin geltende Vaterschaft von Max selbst anfechten. Auch wenn sie schon vor 7 Jahren erfahren hat, dass Max nicht ihr leiblicher Vater ist. Für das zur Anfechtung berechtigte minderjährige Kind, in unserem Fall Lisa, läuft die zweijährige Anfechtungsfrist nach §1600b Abs. 3 BGB nicht ab, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes die Anfechtung nicht innerhalb der vorgesehenen Zweijahresfrist vorgenommen hat. Das Kind kann dann innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt der Volljährigkeit die bis dahin geltende Vaterschaft selbst anfechten. Außerdem kann nach § 1600b Abs. 6 BGB das Kind jedes Mal wieder zur Anfechtung berechtigt werden, wenn es von Umständen erfährt, die ihm die Aufrechterhaltung der Scheinvaterschaft unzumutbar machen, z.B. wenn der Scheinvater ein schweres Verbrechen begeht. Ab Kenntnis dieser „Unzumutbarkeitsumstände“ beginnt dann für das Kind erneut eine Zweijahresfrist für die Erhebung einer Anfechtungsklage.

125 Thema 5 – Frage 25 Was ist der „gesetzlicher Forderungsübergang“? 115 A Der Scheinvater kann vom wahren Vater den geleisteten Unterhalt einfordern. Dabei geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den wahren Vater auf den Scheinvater über. B Der Scheinvater kann immer gegen die Mutter des Kindes vorgehen und von ihr Schadensersatz einfordern. C Der Scheinvater kann grundsätzlich vom Kind den Unterhalt zurückfordern, jedoch scheitert das allerdings meist an der „Entreicherung“ des Kindes. D Der Scheinvater kann vom wahren Vater den geleisteten Unterhalt nicht einfordern. Jedoch gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Scheinvater auf den wahren Vater über.

126 A war richtig  Der Scheinvater kann vom wahren Vater den geleisteten Unterhalt einfordern. Dabei geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den wahren Vater auf den Scheinvater über. Der Scheinvater kann somit gegen den wahren Vater vorgehen und den geleisteten Unterhalt einfordern. §1607 Abs. 3 BGB: „Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen einen Elternteil geht, soweit unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 anstelle des Elternteils ein anderer, nicht unterhaltspflichtiger Verwandter oder der Ehegatte des anderen Elternteils Unterhalt leistet, auf diesen über. Satz 1 gilt entsprechend, wenn dem Kind ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt.“ Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den wahren Vater geht auf den Scheinvater über, sog. „gesetzlicher Forderungsübergang“ („cessio legis“). Voraussetzung hierfür ist die Vaterschaftsanerkenntnis oder –feststellung des wahren Vaters.

127 B war falsch  Die Frage lautete:
Was ist der „gesetzlicher Forderungsübergang“? Du hast angeklickt Der Scheinvater kann immer gegen die Mutter des Kindes vorgehen und von ihr Schadensersatz einfordern. B Das ist so nicht ganz richtig. Der Scheinvater kann grundsätzlich nicht gegen die Mutter des Kindes vorgehen. Es sei denn, die Mutter hat den Scheinvater zur Eheschließung durch falsche Behauptungen gebracht, dass nur er der Vater sein kann. Oder wenn sie ihn davon abgehalten hat seine Vaterschaft anzufechten, da sie seine Ungewissheit an seiner Vaterschaft beseitigt hat. Dann kann der Scheinvater nach §823 Abs. 2 BGB i.V.m. §263 StGB und nach §826 BGB Schadensersatz von ihr verlangen. Versuche es erneut!

128 C war falsch  Die Frage lautete:
Was ist der „gesetzlicher Forderungsübergang“? Du hast angeklickt C Der Scheinvater kann grundsätzlich vom Kind den Unterhalt zurückfordern, jedoch scheitert das allerdings meist an der „Entreicherung“ des Kindes. Es ist zwar richtig, dass der Scheinvater von seinem Kind grundsätzlich den Unterhalt zurückfordern kann und dies meist an der sog. „Entreicherung“ des Kindes (§818 Abs. 3 BGB) scheitert. Jedoch wird dies nicht als „gesetzlicher Forderungsübergang“ bezeichnet. Macht nix, versuche es einfach nochmal!

129 D war falsch  Die Frage lautete:
Was ist der „gesetzlicher Forderungsübergang“? Du hast angeklickt D Der Scheinvater kann vom wahren Vater den geleisteten Unterhalt nicht einfordern. Jedoch gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Scheinvater auf den wahren Vater über. Leider ist das falsch! Vielleicht kann dir §1607 Abs.3 BGB weiterhelfen! Starte dann einen neuen Versuch!

130 Thema 6 – Frage 26 A: „Eine Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung ist nur möglich, wenn KEINE Vaterschaft kraft Ehe oder Anerkennung oder nach §1593 BGB besteht.“ B: „Eine Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung ist nur möglich, wenn EINE Vaterschaft kraft Ehe oder Anerkennung oder nach §1593 BGB besteht.“ Welche Aussage ist richtig? 102 A Aussage B ist richtig! B Beide Aussagen sind richtig! C Aussage A ist richtig! D Beide Aussagen sind falsch!

131 A war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt A
A: „Eine Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung ist nur möglich, wenn KEINE Vaterschaft kraft Ehe oder Anerkennung oder nach §1593 BGB besteht.“ B: „Eine Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung ist nur möglich, wenn EINE Vaterschaft kraft Ehe oder Anerkennung oder nach §1593 BGB besteht.“ Welche Aussage ist richtig? Du hast angeklickt A Aussage B ist richtig! Das ist leider falsch! Bestimmt schaffst du es mithilfe von §1600d BGB!

132 B war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt B
A: „Eine Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung ist nur möglich, wenn KEINE Vaterschaft kraft Ehe oder Anerkennung oder nach §1593 BGB besteht.“ B: „Eine Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung ist nur möglich, wenn EINE Vaterschaft kraft Ehe oder Anerkennung oder nach §1593 BGB besteht.“ Welche Aussage ist richtig? Du hast angeklickt B Beide Aussagen sind richtig! Das ist falsch! Ein kleiner Tipp: Nur EINE Aussage ist richtig! Versuche es erneut!

133 C war richtig  Aussage A ist richtig!
Die Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung ist nur möglich, wenn KEINE Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 (kraft Ehe) oder Nr.2 (kraft Anerkennung) BGB oder nach §1593 BGB besteht. §1600d Abs. 1 BGB: „Besteht keine Vaterschaft nach §1592 Nr. 1 und 2, §1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.“

134 D war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt D
A: „Eine Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung ist nur möglich, wenn KEINE Vaterschaft kraft Ehe oder Anerkennung oder nach §1593 BGB besteht.“ B: „Eine Vaterschaft kraft gerichtlicher Feststellung ist nur möglich, wenn EINE Vaterschaft kraft Ehe oder Anerkennung oder nach §1593 BGB besteht.“ Welche Aussage ist richtig? Du hast angeklickt D Beide Aussagen sind falsch! Leider falsch! Ein kleiner Tipp: EINE Aussage ist richtig! Starte einen neuen Versuch!

135 Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geschieht auf Antrag…
Thema 6 – Frage 27 Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geschieht auf Antrag… 116 A …des Kindes und der Mutter. Der Mann, der als Vater festgestellt werden will, kann keinen Antrag stellen. B …des Kindes(wenn dieses noch minderjährig ist wird der Antrag i.d.R. durch das Jugendamt gestellt, welches als Beistand des Kindes zuständig ist), der Mutter oder des Mannes, der als Vater festgestellt werden will. C …des Mannes, der als Vater festgestellt werden will. Das Kind und die Mutter des Kindes können keinen Antrag stellen. D …des Kindes (wenn dieses noch minderjährig ist wird der Antrag i.d.R. durch das Jugendamt gestellt, welches als Beistand des Kindes zuständig ist), der Mutter oder der Großeltern. Der Mann, der als Vater festgestellt werden will, kann keinen Antrag stellen.

136 A war falsch  Die Frage lautete:
Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geschieht auf Antrag… Du hast angeklickt A …des Kindes und der Mutter. Der Mann, der als Vater festgestellt werden will, kann keinen Antrag stellen. Das ist leider falsch! Ein kleiner Tipp: Es gibt drei Antragsberechtigte Personen! Jetzt schaffst du es bestimmt!

137 B war richtig  …des Kindes(wenn dieses noch minderjährig ist wird der Antrag i.d.R. durch das Jugendamt gestellt, welches als Beistand des Kindes zuständig ist), der Mutter oder des Mannes, der als Vater festgestellt werden will. Richtig! Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geschieht auf Antrag des Kindes, der Mutter oder des Mannes, der als Vater festgestellt werden will (§§171,172 FamFG). Diese Antragsbefugnis ist jedoch nicht vererblich, das bedeutet, wenn alle drei Antragsberechtigten verstorben sind, ist eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft nicht mehr möglich.

138 C war falsch  Die Frage lautete:
Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geschieht auf Antrag… Du hast angeklickt C …des Mannes, der als Vater festgestellt werden will. Das Kind und die Mutter des Kindes können keinen Antrag stellen. Leider ist das falsch! Ein kleiner Tipp: Es gibt drei Antragsberechtigte Personen! Versuche es erneut!

139 D war falsch  Die Frage lautete:
Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geschieht auf Antrag… Du hast angeklickt D …des Kindes (wenn dieses noch minderjährig ist wird der Antrag i.d.R. durch das Jugendamt gestellt, welches als Beistand des Kindes zuständig ist), der Mutter oder der Großeltern. Der Mann, der als Vater festgestellt werden will, kann keinen Antrag stellen. Du hast recht, dass das Kind und die Mutter berechtigt sind, einen Antrag zu stellen. Nur die Großeltern können dies nicht. Wer könnte neben Kind und Mutter noch eine Antragsbefugnis haben? Versuche es erneut!

140 Thema 6 – Frage 28 „Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Diese Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.“ (§1600d Abs.2 BGB) Was ist ein Beispiel für „schwerwiegende Zweifel“? 99 A Keine Ehe zwischen der Mutter und dem angeblichen Vater. B Unfruchtbarkeit des Mannes. C Der Mann erkennt die Vaterschaft nicht freiwillig an. D Der Mann lernte während der Empfängniszeit Gitarre spielen und war viel zu beschäftigt damit.

141 A war falsch  Die Frage lautete:
„Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Diese Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.“ (§1600d Abs.2 BGB) Was ist ein Beispiel für „schwerwiegende Zweifel“? Du hast angeklickt A Keine Ehe zwischen der Mutter und dem angeblichen Vater. Leider ist das falsch! Es bestehen KEINE schwerwiegenden Zweifel an einer Vaterschaft, nur weil die Mutter NICHT mit dem angeblichen Vater verheiratet war. Hauptsache ist, dass der Mann, welcher als Vater vermutet wird, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Überlege nun genau, welche Gründe könnte es geben, die dies unmöglich machen. Versuche es dann erneut!

142 B war richtig  Unfruchtbarkeit des Mannes.
Gemäß §1600d Abs. 2 BGB wird widerleglich als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Diese Vermutung gilt nicht, wenn schwer wiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen, z.B. Unfruchtbarkeit des Mannes oder seine längere berufliche Abwesenheit oder auch wenn die Mutter während der Empfängniszeit mit mehreren Männern Verkehr gehabt hatte. Im Zweifelsfällen wird die Vaterschaft aufgrund einer DNA-Analyse festgestellt.

143 C war falsch  Die Frage lautete:
„Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Diese Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.“ (§1600d Abs.2 BGB) Was ist ein Beispiel für „schwerwiegende Zweifel“? Du hast angeklickt C Der Mann erkennt die Vaterschaft nicht freiwillig an. Nein, das ist kein Beispiel für schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft. Schließlich ist es häufig so, dass es erst zu einer Klage seitens der Mutter gegen den Mann kommt, wenn dieser die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt. Versuche es noch einmal!

144 D war falsch  Die Frage lautete:
„Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Diese Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.“ (§1600d Abs.2 BGB) Was ist ein Beispiel für „schwerwiegende Zweifel“? Du hast angeklickt D Der Mann lernte während der Empfängniszeit Gitarre spielen und war viel zu beschäftigt damit. Trotz Gitarrenunterrichts kann ein Mann einer Frau noch immer während der Empfängniszeit beiwohnen. Dies gilt nicht als Beispiel für einen schwerwiegenden Zweifel an der Vaterschaft! Auf ein neues!

145 Thema 6 – Frage 29 Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem… A …350. bis zu dem 182. Tage nach der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. B …300. bis zu dem 181. Tage nach der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. C …400. bis zu dem 1. Tag vor der Geburt, mit Einschluss des 400. als auch des 1. Tages. D …300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages.

146 A war falsch  Die Frage lautete:
Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem… Du hast angeklickt A …350. bis zu dem 182. Tage nach der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Leider falsch! Vielleicht hast du auch nur nicht genau gelesen. Es ist nämlich unmöglich, ein Kind NACH dessen Geburt zu zeugen. Versuche es einfach erneut!

147 B war falsch  Die Frage lautete:
Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem… Du hast angeklickt B …300. bis zu dem 181. Tage nach der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Leider falsch! Vielleicht hast du auch nur nicht genau gelesen. Es ist nämlich unmöglich, ein Kind NACH dessen Geburt zu zeugen. Versuche es einfach erneut!

148 C war falsch  Die Frage lautete:
Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem… Du hast angeklickt C 400. bis zu dem 1. Tag vor der Geburt, mit Einschluss des 400. als auch des 1. Tages. Überlege genau! Es ist einfach unmöglich, ein Kind einen Tag vor dessen Geburt zu zeugen! Versuche es einfach erneut! Diesmal schaffst du es sicher!

149 D war richtig  …300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. §1600d Abs. 3 BGB: „Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Steht fest, dass das Kind außerhalb des Zeitraumes des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.“

150 Thema 6 – Frage 30 Fr. Mut brachte vor kurzen ihren ersten Sohn Heinrich zur Welt. Doch Hr. Kohl, der leibliche Vater von Heinrich, will die Vaterschaft nicht anerkennen. Deshalb möchte Fr. Mut beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft einreichen. Fr. Mut kommt zu Ihnen ins Jugendamt. Sie will wissen, ob es überhaupt einen Sinn macht den Antrag zu stellen, da Hr. Kohl niemals einer DNA-Analyse zustimmen würde. Sie hat auch schon überlegt, sich einfach heimlich eine genetische Probe von ihm zu besorgen. Was raten Sie Fr. Mut? 79 A Ein gerichtliches Verfahren ließe sich vermeiden, wenn Hr. Kohl einem außergerichtlichen, medizinischen Abstammungsgutachten zustimmen würde. Tut er dies jedoch nicht, so könnte Fr. Mut einen Antrag beim Familiengericht stellen. Heimliche Vaterschaftstests dürfen im Vaterschaftsanfechtungsverfahren jedoch nicht verwertet werden. Aber Fr. Mut kann die Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung von Hr. Kohl verlangen. Verweigert er diese, so kann das Familiengericht die Duldung einer Probeentnahme anordnen. B Wenn Hr. Kohl einer DNA-Analyse nicht zustimmt, dann kann man nichts machen. Deshalb sollte Fr. Mut keinen Antrag beim Familiengericht stellen, da dies eh sinnlos wäre. C Fr. Mut ist bei mir, im Jugendamt, völlig falsch. Ich bin als Sozialarbeiter/In nicht befugt sie zu beraten. Das ist die Aufgabe von Rechtsanwälten. D Fr. Mut sollte einen Antrag beim Familiengericht stellen. Außerdem ist es eine sehr gute Idee, heimlich eine genetische Probe von Hr. Kohl zu beschaffen. Diese kann dann vor Gericht verwendet werden. Denn stimmt Hr. Kohl einer genetischer Abstammungsuntersuchen nicht zu, so wird es unmöglich, zu beweisen, dass Hr. Kohl der Vater ist. Es bleibt Fr. Mut nichts anderes übrig, als heimlich eine genetische Probe von Hr. Kohl zu entwenden.

151 Ein gerichtliches Verfahren ließe sich vermeiden, wenn Hr
Ein gerichtliches Verfahren ließe sich vermeiden, wenn Hr. Kohl einem außergerichtlichen, medizinischen Abstammungsgutachten zustimmen würde. Tut er dies jedoch nicht, so könnte Fr. Mut einen Antrag beim Familiengericht stellen. Heimliche Vaterschaftstests dürfen im Vaterschaftsanfechtungsverfahren jedoch nicht verwertet werden. Aber Fr. Mut kann die Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung von Hr. Kohl verlangen. Verweigert er diese, so kann das Familiengericht die Duldung einer Probeentnahme anordnen. Sie, als Mitarbeiter/In des Jugendamtes, sind nach §52a SGBVIII zur Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen verpflichtet. Der Vaterschaftsnachweis kann durch ein Abstammungsgutachten erfolgen. Hierzu ist der Mann gesetzlich verpflichtet, am Beweisverfahren mitzuwirken. Über das Gericht wird somit der mutmaßliche Vater im Regelfall zu einer genetischen Probe aufgefordert. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist stark als Persönlichkeitsrecht und damit als Menschenrecht verankert. Nach § 1598a Abs. 1 BGB kann der Vater jeweils von Mutter und Kind, die Mutter jeweils von Vater und Kind, sowie das Kind jeweils von beiden Elternteilen, die Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung verlangen. Wird die Einwilligung durch den Verpflichteten verweigert, hat sie das Familiengericht nach §1598a Abs. 2 BGB auf Antrag eines Klärungsberechtigten zu ersetzen und die Duldung der Probenentnahme anzuordnen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass heimlich eingeholte DNA-Gutachten das Recht des Betroffenen auf informelle Selbstbestimmung verletzen. A war richtig 

152 B war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Fr. Mut brachte vor kurzen ihren ersten Sohn Heinrich zur Welt. Doch Hr. Kohl, der leibliche Vater von Heinrich, will die Vaterschaft nicht anerkennen. Deshalb möchte Fr. Mut beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft einreichen. Fr. Mut kommt zu Ihnen ins Jugendamt. Sie will wissen, ob es überhaupt einen Sinn macht den Antrag zu stellen, da Hr. Kohl niemals einer DNA-Analyse zustimmen würde. Sie hat auch schon überlegt, sich einfach heimlich eine genetische Probe von ihm zu besorgen. Was raten Sie Fr. Mut? Du hast angeklickt B Wenn Hr. Kohl einer DNA-Analyse nicht zustimmt, dann kann man nichts machen. Deshalb sollte Fr. Mut keinen Antrag beim Familiengericht stellen, da dies eh sinnlos wäre. Das ist leider falsch! Vielleicht kann dir §1598 a BGB weiterhelfen! Versuche es erneut!

153 C war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt
Fr. Mut brachte vor kurzen ihren ersten Sohn Heinrich zur Welt. Doch Hr. Kohl, der leibliche Vater von Heinrich, will die Vaterschaft nicht anerkennen. Deshalb möchte Fr. Mut beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft einreichen. Fr. Mut kommt zu Ihnen ins Jugendamt. Sie will wissen, ob es überhaupt einen Sinn macht den Antrag zu stellen, da Hr. Kohl niemals einer DNA-Analyse zustimmen würde. Sie hat auch schon überlegt, sich einfach heimlich eine genetische Probe von ihm zu besorgen. Was raten Sie Fr. Mut? Du hast angeklickt C Fr. Mut ist bei mir, im Jugendamt, völlig falsch. Ich bin als Sozialarbeiter/In nicht befugt sie zu beraten. Das ist die Aufgabe von Rechtsanwälten. Das ist leider falsch. Lies dir hierzu §52a SGBVIII genau durch! Versuche es einfach nochmal!

154 D war falsch  Die Frage lautete: Du hast angeklickt D
Fr. Mut brachte vor kurzen ihren ersten Sohn Heinrich zur Welt. Doch Hr. Kohl, der leibliche Vater von Heinrich, will die Vaterschaft nicht anerkennen. Deshalb möchte Fr. Mut beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft einreichen. Fr. Mut kommt zu Ihnen ins Jugendamt. Sie will wissen, ob es überhaupt einen Sinn macht den Antrag zu stellen, da Hr. Kohl niemals einer DNA-Analyse zustimmen würde. Sie hat auch schon überlegt, sich einfach heimlich eine genetische Probe von ihm zu besorgen. Was raten Sie Fr. Mut? Du hast angeklickt D Fr. Mut sollte einen Antrag beim Familiengericht stellen. Außerdem ist es eine sehr gute Idee, heimlich eine genetische Probe von Hr. Kohl zu beschaffen. Diese kann dann vor Gericht verwendet werden. Denn stimmt Hr. Kohl einer genetischer Abstammungsuntersuchen nicht zu, so wird es unmöglich, zu beweisen, dass Hr. Kohl der Vater ist. Es bleibt Fr. Mut nichts anderes übrig, als heimlich eine genetische Probe von Hr. Kohl zu entwenden. Seit Februar 2010 gibt es in Deutschland das sog. Gendiagnostikgesetz. Es besagt, dass das Untersuchen genetischer Proben der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung bedarf. Eine heimliche DNA-Analyse ist somit vor dem Gericht nicht zulässig! Vielleicht hilft dir dazu §1598a BGB weiter!

155 Punktestand Gruppe 2 Gruppe 1 Punkte: Punkte: Abzug(Strafe)
Gruppe 1 Gruppe 2 Punkte: Punkte: Abzug(Strafe) Abzug(Strafe) Fragen: Fragen: Durchschnitt: Durchschnitt: Sekunden: Sekunden: Gesamtzeit: Gesamtzeit: -5 – -5 – zum Hauptmenu nächste Frage Die nächste Frage beantwortet Gruppe 1 2

156 Protokoll für Gruppe 1 zum Hauptmenu Nächste Folie

157 Protokoll für Gruppe 2 zum Hauptmenu

158 Technische Hinweise Die Vorlage zum Quiz ist ein Programm und keine Textdatei oder Präsentation. Sie enthält Makros! Deshalb kann das Quiz nur mit PowerPoint 2010 oder höher erstellt werden, nicht mit früheren Office-Versionen oder mit Open Office. Erscheint die Sicherheitswarnung „Makros wurden deaktiviert“, müssen Sie auf die Optionen „Bearbeitung aktivieren“ beziehungsweise „Inhalt aktivieren“ klicken. Die Vorlage zum Quiz ist eine ablauffähige Programmdatei. Sie bleibt nur ablauffähig, solange Sie weder Makros löschen oder verändern. Außerdem dürfen Sie weder Folien löschen, noch Folien ergänzen, deren Reihenfolge ändern oder Textfelder löschen. Wenn Sie die vorhandenen Folien einfach nur ausfüllen, bleibt die Quizvorlage ablauffähig. Da die Folien in der Vorlage mit Makros verbunden sind, kann der Inhalt der Vorlage nicht einfach in eine andere Präsentation kopiert werden, sondern Sie müssen in die Textfelder der Vorlage hineinschreiben. Die Textfelder können auch verkleinert werden, um zusätzlich Grafiken einzufügen. Es ist möglich die Vorlage unter einem anderen Namen zu speichern (Datei spei- chern unter …). Zur Sicherung der Datei ist es empfehlenswert, die erstellte Datei immer wieder unter einem neuen Namen zu speichern (z.B. Quiz1, Quiz2, usw.). Damit die Ablauffähigkeit der Folien nicht verloren geht, sollte das Lernprogramm vor jeder Veränderung gesichert und nach jeder Veränderung getestet werden. zum Hauptmenu Nächste Folie

159 Inhaltliche Hinweise Zunächst sollten 6 Themenbereiche festgelegt werden. Dazu sollten auf Karteikarten Fragen gesammelt und nach dem Schwierigkeitsgrad geordnet werden. Stehen die 30 Fragen und deren Reihenfolge fest, können Sie mit der Eingabe in die Vorlage beginnen. Auf allen Folien mit Fragen (5, 10, 15, 20, 25 usw.) muss das Thema in die Kopfzeile eingetragen werden. Anschließend müssen die Fragen und die dazugehörigen vier Antwortwahlalternativen eingetragen werden. Zu jeder Folie mit Fragen gehören je 4 Auswertungsfolien (6-9, 11-14, 16-19, usw.), drei für die falschen Antwortwahlalternativen und eine für die richtige Antwort. In diese Auswertungsfolien muss der Fragetext und die gewählte Antwortwahl- alternative hineinkopiert werden. Jede Auswertungsfolie ist mit einer kurzen Begründung unter Angabe der Rechtsgrundlagen zu versehen. Bewertet wird neben der korrekten Rechtsanwendung auch, ob das Quiz motivierend wirkt, ob es zum Erlernen grundlegender Techniken beiträgt, ob die Inhalte praxisnah und anwendungsbezogen sind und ob ihre didaktische Aufbereitung gelungen ist. Je abwechslungsreicher die Aufgaben gestaltet werden, desto interessanter ist für den Nutzer die Auseinandersetzung mit ihnen. Wenn sich die Art der Fragestellung ständig wiederholt, ermüdet dies den Nutzer. Die Art der Fragestellung sollte deshalb möglichst variieren: Fragen nach Vorschriften, Fragen nach Berechnungen, Fragen nach Falllösungen, Fragen nach Definitionen, Fragen nach Auslegungen, usw. zum Hauptmenu

160 Bewertungsbogen: Name: Matrikelnummer: Studiengang:
Modulbezeichnung: 1.08 Familienrecht und Sozialleistungsrecht 2. LN Titel der Hausarbeit: Quiz Abstammung Note: Begründung:


Herunterladen ppt "Quiz Abstammung Spielmodus umschalten: Mehrere Spieler"

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