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Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2.

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Präsentation zum Thema: "Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2."—  Präsentation transkript:

1 Der neue Tarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst der Länder
(TV-L) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

2 Einführung eines neuen Manteltarifvertrags, der die bisherigen Regelungen des BAT für Angestellte und des MTArb für Arbeiter/innen ablöst. Das bedeutet die Abkehr von der bisherigen status- und sozialversicherungsrechtlichen Trennung in Angestellte und Arbeiter. Zukünftig gibt es nur noch BESCHÄFTIGTE Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

3 Der BAT und der MTArb haben 74 bzw. 76 Paragraphen
Der BAT und der MTArb haben 74 bzw. 76 Paragraphen Der TV-L hat nur noch 39 Paragraphen. Dies wird möglich, weil BAT und MTArb in weiten Teilen gleiche Regelungsinhalte haben und weil der TV-L z.B. nicht mehr die extreme Regelungstiefe hat. Außerdem regelt der TV-L nicht mehr Sachverhalte, die z.B. schon in Gesetzen geregelt sind (Kündigungsfristen bei außerordentlichen Kündigungen). Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

4 Was ist neu? neben der Dauer der Dienstzeit auch Leistungsorientierung bei der individuellen Entgeltentwicklung (schnellerer oder verlangsamter Aufstieg in die nächste Entwicklungsstufe) Führung auf Probe bis 2 Jahre ab EG 10 bei Funktion mit Weisungsbefugnis Einführung der Entgeltumwandlung („Direktversicherung“) als Möglichkeit zur Ergänzung der betrieblichen Altersversorgung. Voraussichtlich nur bei der VBL möglich Nebentätigkeitsrecht wird auf ein Anzeigeverfahren reduziert (bisher Genehmigungspflicht) Zeitzuschläge und Überstundenzuschläge ändern sich teilweise Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

5 Fortsetzung Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer/innen 39,5 Stunden (Ausnahmen : Beschäftigte in Wechselschicht- und Schichtdienst 38,5 Stunden) Keine Bewährungs- und Zeitaufstiege mehr Keine Entgeltbestandteile mehr wegen Familienstand oder Kinder (Besitzstandswahrung für Kinder, die bis geboren sind) größere Steigerungen zwischen den ersten Entwicklungsstufen, dafür geringere Steigerungen in den höheren Stufen (=Abkehr von der linearen Gehaltsentwicklung) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

6 TV-L - Entgeltstruktur
„Wippe“ TV-L BAT / MTArb vordere Stufen angehoben abgesenkte Beträge für spätere Stufen Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

7 Statt der bisherigen Vergütungsgruppen für Angestellte und Lohngruppen für Arbeiter gibt es künftig nur noch Entgeltgruppen. EG 1 bis 15 Innerhalb dieser werden alle Tätigkeiten im öffentlichen Dienst abgebildet. (Hinweis: Es gibt jedoch auf absehbare Zeit noch kein „Entgeltgruppenverzeichnis“.) Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

8 Dazu findet für alle Beschäftigten ab 1. 11
Dazu findet für alle Beschäftigten ab die Überleitung in die künftige Entgeltgruppe statt. Dies regelt eine genaue Zuordnungstabelle im „Tarifvertrag Überleitung“. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

9 Überleitungstabelle (grobe Übersicht)
Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

10 Das Entgelt der künftigen 15 Entgeltgruppen steigert sich jeweils nach bestimmter Zeit von Grundstufe 1 und 2 über Entwicklungsstufe 3 bis maximal Entwicklungsstufe 6 (abhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe). Mittelfristig wird das Aufsteigen in den Entwicklungsstufen auch an Leistung geknüpft sein. Die bisher erreichte Lebensaltersstufe bzw. Lohnstufe wird bei der Überleitung berücksichtigt, sodass kein Real-einkommensverlust eintreten sollte. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

11 Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2
Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

12 Einmalzahlungen / Lohnerhöhungen
Für das Jahr 2007 wurden keine prozentualen Lohnerhöhungen, sondern Einmalzahlungen vereinbart. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe. (Übersicht nächste Seite) Am gibt es wieder eine Lohnerhöhung mit 2,9 %, wobei der Endbetrag immer auf volle 5 Euro aufgerundet wird. Im Gesamtvolumen entspricht das ungefähr 3 %. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

13 Einmalzahlungen (grobe Übersicht)
Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

14 Jahressonderzahlung (ersetzt das bisherige Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Für 2006 und 2007 gelten noch Übergangsregelungen mit einer Mischung aus altem und neuem Recht. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

15 Wie geschieht nun die Überleitung?
Zuordnung der bisherigen Vergütungs-/ Lohngruppe zur künftigen Entgeltgruppe gem. Tabelle „Überleitung“. Berechnung des Vergleichsentgelts (bisheriges Bruttogehalt ohne kinderbezogene Bestandteile). Ermittlung zwischen welchen 2 Grund- oder Entwicklungsstufen das Vergleichsentgelt liegt. Dieser Betrag wird als individuelle Zwischenstufe festgesetzt und grundsätzlich bis gezahlt. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

16 Beispiel für eine Überleitung
Angestellte/r Verg.Gr. BAT VIb, 31 Jahre, verheiratet, 2 Kinder: Überleitung der Verg.Gr. BAT VIb gem. Überleitungstabelle in Entgeltgruppe 6 Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

17 2. Errechnung des Vergleichsentgelts:
In BAT VIb brutto 2.150,- Euro, wobei der Kinderzuschlag nicht enthalten ist. (er wird nicht übergeleitet, sondern per Besitzstandszulage gesondert gezahlt) Vergleichsentgelt = 2.150,- Euro. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

18 3. Betragsmäßig zwischen den Grund- bzw. Entwicklungsstufen einordnen:
Vergleichsentgelt 2.150,- Das Vergleichsentgelt liegt zwischen Stufe 3 und 4. Es erfolgt die Überleitung in die individuelle Zwischenstufe 3+ und die Entgeltzahlung bis Okt in Höhe von 2.150,- Euro. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

19 4. Endgültiges Entgelt Am steigen alle Beschäftigten in die nächsthöhere echte Entwicklungsstufe auf. Ab dann weiterer Aufstieg nach den vorgesehenen Zeitintervallen. Am Aufstieg in EG 6 – Stufe 4. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

20 5. Ausstehenden Bewährungsaufstieg prüfen
Ist am bei Angestellten ein anstehender Bewährungsaufstieg noch nicht erfolgt, aber bereits mehr als die Hälfte der Bewährungszeit durchlaufen, so gilt: - in den EG 3, 5, 6 und 8: Zum Zeitpunkt des Aufstiegs erfolgt die Eingruppierung in die nächst höhere Entgeltgruppe. - in den EG 2 und 9 – 15: Zusätzlich muss der Zeitpunkt des Aufstiegs spätestens am erreicht sein. Wenn ja, so ändert sich zwar nicht die Entgeltgruppe, aber das Vergleichsentgelt wird nach der fiktiv erreichten höheren Vergütungsgruppe neu berechnet und die Bezahlung erfolgt nach dieser neuen individuelle Zwischenstufe. In der Regel also in einer höheren Entwicklungsstufe. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

21 6. Strukturausgleich Bei Angestellten ist nach der Überleitung zu prüfen, ob „fiktive zukünftige Einkommenseinbußen“ vorliegen. Diese rühren hauptsächlich aus der künftig flacheren Entwicklung des Entgeltanstiegs bei hinteren Entwicklungsstufen. Ggf. erfolgt zur Abfederung ab eine befristete oder dauerhafte Zahlung eines „Strukturausgleichbetrags“. Die entsprechende Tabelle enthält sehr viele Konstellationen; je nach Kombination aus Entgeltgruppe, Vergütungsgruppe am , Zeitspanne für Bewährungsaufstieg, Ortszuschlag (ledig oder verheiratet) und Lebensaltersstufe. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

22 Besonderheit für Arbeiter/innen
Hier wird im Rahmen der Überleitung so getan, als sei die Person seit Beginn der Beschäftigung nach TV-L bezahlt, d.h. es erfolgt die sofortige Zuordnung zu einer Entwicklungsstufe (mindestens Grundstufe 2). Daraus ergibt sich das „neue Entgelt“. Zu Vergleichszwecken wird auch das Vergleichsentgelt berechnet. Ist das „neue Entgelt“ höher als das Vergleichsentgelt, so erfolgt dadurch eine sofortige Entgelterhöhung. Nur wenn das Vergleichsentgelt höher als das „neue Entgelt“ ist, erfolgt die weitere Überleitung wie bei Angestellten. Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

23 Beispiel – Überleitung - Arbeiter
Arbeiter Lohngruppe 5a Beschäftigungszeit ab Lohngruppe 5a Stufe 5 = 2.073,19 Euro Zuordnung in Entgeltgruppe 5 (Überleitung) nach einer Beschäftigungszeit von Jahren Stufe 4 = 2.065,00 Euro aber mindestens Besitzstand (Stufe 4+) = 2.073,19 Euro Nach einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren am Stufe 5 = 2.135,00 Euro. Nach weiteren 5 Jahren ab Stufe 6 = 2.185,00 Euro Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

24 Leistungsorientierte Bezahlung im TV-L
Ab wird zusätzlich zum Tabellenentgelt ein Leistungsentgelt eingeführt. Regelung durch einen landesbezirklichen TV. Der Beschäftigte erhält 12% des Septembergehalts als zusätzliche Zahlung im Dezember. Im Jahr 2007 beginnt man mit 1% pro Monat (=12% im Jahr). Hinweis: Ziel ist 8% pro Monat. Es besteht eine Ausschüttungspflicht ! Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2

25 Leistungsorientierte Bezahlung im TV-L
Leistungsentgelt möglich als a) Leistungszulagen In der Regel monatliche Zahlungen auf Basis systematischer Leistungsbewertung (zeitlich befristet). b) Leistungsprämie In der Regel Einmalzahlung auf der Basis einer Zielvereinbarung. 2) Leistungsabhängige Aufstiege Universität Heidelberg / Personaldezernat / Abt. 5.2


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