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Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren

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Präsentation zum Thema: "Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren"—  Präsentation transkript:

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2 Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren
Zwingend anzuwenden in Betrieben mit 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen Freiwillig anzuwenden in Betrieben mit 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen und einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Anzuwenden in betriebsratslosen Betrieben mit 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen Freiwillig anzuwenden in betriebsratslosen Betrieben mit 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen und einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber

3 Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren
Zwingend anzuwenden in Betrieben mit 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen Freiwillig anzuwenden in Betrieben mit 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen und einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber

4 Inhalt Vor der Wahl Die Wahl Nach der Wahl
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wann findet eine Betriebsratswahl statt? Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlvorstands; Aufstellen der Wählerliste; Wahlberechtigung; Größe des Betriebsrats Die Wahl Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe; Vorbereitung der Wahlversammlung; Ablauf der Wahlversammlung; öffentliche Stimmauszählung Nach der Wahl Sitzverteilung; Wahlniederschrift; konstituierende Sitzung des Betriebsrats

5 Vor der Wahl

6 Mindestgröße des Betriebs
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Betriebsratswahlen finden statt … in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen 3 wählbar sind (§ 1 Abs.1 Satz 1 BetrVG). i 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer: Es müssen 5 Dauerarbeitsplätze vorhanden sein, auch wenn diese mit Teilzeitbeschäftigten oder vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt sind.

7 Wahlverfahren Welches Wahlverfahren (WV) findet Anwendung?
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Welches Wahlverfahren (WV) findet Anwendung? Zwingend vereinfachtes WV: in Betrieben mit 5 bis 50 Arbeitnehmern Vereinfachtes WV – freiwillig vereinbart: in Betrieben mit 51 bis 100 Arbeitnehmern, falls freiwillige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber besteht. Ansonsten gilt ab 51 Arbeitnehmern: normales WV Zwingend normales WV: in Betrieben mit über 100 Arbeitnehmern

8 Was ist ein Betrieb? i Voraussetzung für „Betrieb“
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Voraussetzung für „Betrieb“ Zusammenfassung von Arbeitsmitteln für einen bestimmten Zweck mit einem einheitlichen Leitungsapparat, der für die wesentlichen personellen und sozialen Angelegenheiten zuständig ist. i Personelle Angelegenheiten: Einstellung, Entlassung, Versetzung, ggf. Ein- und Umgruppierung. Soziale Angelegenheiten: Ordnung und Verhalten im Betrieb, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaubsplanung, technische Überwachungseinrichtungen, Arbeitsschutz.

9 Wahl im Gemeinschaftsbetrieb
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl In einem Gemeinschaftsbetrieb muss nur 1 Betriebsrat gewählt werden. Ein Gemeinschaftsbetrieb wird vermutet (§ 1 Abs. 2 BetrVG), wenn ... 2 oder mehr Unternehmen gemeinsam zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke Betriebsmittel und Arbeitnehmer nutzen, ohne dass ein gemeinsamer Leitungsapparat nachgewiesen werden muss ... bei einer umwandlungsrechtlichen Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung bzw. einem Betriebs- oder Betriebsteilsübergang (§ 613a BGB) die Organisation des betroffenen Betriebs im Wesentlichen gleich bleibt. i Gemeinschaftsbetrieb: gemeinsame Nutzung von Sachmitteln, Arbeitnehmeraustausch, gleiches Betriebsgelände und Räume, Verknüpfung der Arbeitsabläufe oder gemeinsame Einrichtungen wie Kantine, Buchhaltung usw., Identitäten beim Führungspersonal

10 Wahl im Betriebsteil/Kleinstbetrieb
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Betriebsteil wird Hauptbetrieb zugeordnet und wählt dortigen BR mit Betriebsteil: räumlich und organisatorisch unterscheidbarer Betriebsbereich, der dem arbeitstechnischen Zweck des Hauptbetriebs dient. Betriebsteil ist eigenständig und wählt eigenen BR Eigenständig sind Betriebsteile, wenn sie räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt liegen (i. d. R. 45 – 60 km) oder wenn die Aufgabenbereiche und die Organisation eigenständig sind – und wenn mindestens 5 ständige wahlberechtigte AN vorhanden sind, von denen 3 wählbar sind. Eigenständiger Betriebsteil kann Hauptbetrieb zugeordnet werden und wählt dortigen BR mit Voraussetzung: Belegschaft des Betriebsteils beschließt formlos (Unterschriftenliste reicht) die Teilnahme an der BR-Wahl im Hauptbetrieb. Beschluss ist dem BR des Hauptbetriebs spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. Initiative für Abstimmung: 3 Arbeitnehmer des Betriebsteils; die im Betriebsteil vertretene Gewerkschaft; BR des Hauptbetriebs. AN eines Kleinstbetriebs wählen BR vom Hauptbetrieb mit Kleinstbetrieb: organisatorische Einheit mit in der Regel weniger als 5 ständigen wahlberechtigten AN, von denen 3 wählbar sind.

11 Amtszeit des Betriebsrats
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wann endet die Amtszeit des Betriebsrats? Amtszeit endet spätestens immer am des Wahljahres Sonderfall: Wurde die BR-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchgeführt und das Wahlergebnis nach dem des Jahres vor dem Wahljahr bekannt gegeben, ist keine BR-Wahl notwendig. Die Amtszeit kann in diesem Fall maximal 5 Jahre betragen. wenn bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses bereits ein BR bestand: 4 Jahre nach dem Ende der Amtszeit des vorangehenden BR wenn bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses noch kein BR bestand: 4 Jahre nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses für den bestehenden BR

12 Bestellung des Wahlvorstands
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Voraussetzung: Beschluss des Betriebsrats, zwingend dreiköpfigen Wahlvorstand zu bestellen Sonstige Fälle der Bestellung eines Wahlvorstands zur BR-Neuwahl (§ 13 BetrVG): Belegschaftsstärke sinkt oder steigt innerhalb von 2 Jahren um 50 Prozent (aber mindestens 50 Arbeitnehmer mehr oder weniger) die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der BR-Mitglieder wird unterschritten Rücktritt / Anfechtung / Auflösung des BR BR besteht noch nicht Rechte aus dem Übergangsmandat werden wahrgenommen (§ 21a BetrVG) Die Bestellung muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit erfolgen. Wegen der umfangreichen Vorbereitung sollte der Zeitpunkt besser 6 Wochen vor Ablauf der BR-Amtszeit gewählt werden.

13 Bestellung des Wahlvorstands
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl … bei Untätigkeit des Betriebsrats Hat es der Betriebsrat versäumt, spätestens 4 Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand zu bestellen ... kann der Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat 3 Wochen vor Ende der Amtszeit des BR einen Wahlvorstand bestellen können 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft 3 Wochen vor Ende der Amtszeit des BR beim Arbeitsgericht die Bestellung des Wahlvorstands beantragen

14 Zusammensetzung Wahlvorstand
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Zusammensetzung Wahlvorstand Wahlvorstand besteht zwingend aus 3 Mitgliedern. 3 Mitglieder Vorsitzende/r Eines der Mitglieder wird zur/zum Vorsitzenden bestellt. Er/sie vertritt den WV nach außen. Ersatzmitglieder Nach Möglichkeit sollte für jedes Mitglied des Wahlvorstands ein Ersatzmitglied bestellt werden. Die Reihenfolge muss festgelegt werden. i Frauen und Männer Wenn beide Geschlechter im Betrieb vertreten sind, sollten sie es auch im WV sein. Die im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann ein (nicht stimmberechtigtes) Mitglied entsenden, wenn nicht bereits ein Mitglied des WV Gewerkschaftsmitglied ist.

15 Geschäftsführung Wahlvorstand
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Geschäftsordnung kann schriftlich fixiert werden Beschlüsse werden in nicht öffentlicher Sitzung mit einfacher Mehrheit gefasst Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit mehr als der Hälfte der Mitglieder Betriebsadresse des WV muss festgelegt werden

16 Ausländische Arbeitnehmer
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Der Wahlvorstand muss die der deutschen Sprache nicht mächtigen Arbeitnehmer durch ein Merkblatt oder eine Versammlung in der Muttersprache (Dolmetscher organisieren) informieren über das Wahlverfahren über die Aufstellung der Wählerliste und der Vorschlagslisten über den Wahlvorgang und die Stimmabgabe

17 Aufstellen der Wählerliste
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Die erste Amtshandlung des Wahlvorstands ist das Aufstellen einer Wählerliste. Wählerliste: eine Auflistung aller wahlberechtigten Arbeitnehmer in alphabetischer Reihenfolge getrennt nach Geschlechtern mit Vor- und Familiennamen und Geburtsdatum Leiharbeitnehmer sind gesondert zu kennzeichnen (§ 14 AÜG) i Der Wahlvorstand hat gerichtlich durchsetzbaren Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber: Dieser muss alle Informationen und Unterlagen herausgeben, die für die Erstellung der Wählerliste notwendig sind. Bleibt er untätig, kann Wahlvorstand ein Beschlussverfahren (einstweilige Verfügung) vor dem Arbeitsgericht einleiten.

18 Auslegen der Wählerliste
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wählerliste wird ausgelegt an einer oder mehreren Stellen im Betrieb / in weiteren Betriebsteilen zeitgleich mit Erlass des Wahlausschreibens ohne Geburtsdaten der Arbeitnehmer i Bekanntmachung ist auch mittels der Informations- und Kommunikationstechniken möglich, wenn alle Arbeitnehmer Kenntnis bekommen können.

19 Wahlberechtigung Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wahlberechtigt sind alle betriebszugehörigen Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitnehmer/innen: persönlich abhängige Beschäftigte, die für den Arbeitgeber Dienste leisten, dessen Weisungsrecht unterworfen und in dessen Betrieb eingegliedert sind. Dazu zählen auch ausländische Arbeitnehmer/innen Teilzeitarbeitnehmer/innen Außendienstmitarbeiter/innen Tele- und Heimarbeitnehmer/innen Auszubildende Umschüler/innen, Praktikanten/Praktikantinnen mit Arbeitsvertrag, Volontäre, Anlernlinge, Arbeitnehmer in Probezeit

20 Wahlberechtigung Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Betriebszugehörig sind Arbeitnehmer, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit dem Betriebsinhaber besitzen. Betriebszugehörig sind ... Montage- und Außendienstmitarbeiter/innen, wenn sie der Weisungsmacht der Betriebsleitung unterliegen vorübergehend im Ausland oder in einem anderen Betrieb eingesetzte Arbeitnehmer wegen Wehr- oder Zivildienst abwesende Arbeitnehmer Elternzeitler/innen gekündigte Arbeitnehmer, die weiterbeschäftigt werden von anderen Arbeitgebern überlassene Beschäftigte, auch wenn sie keinen Arbeitsvertrag mit dem Betriebsinhaber haben, wie zum Beispiel Leiharbeitnehmer und auf Grundlage einer „Konzernleihe“ überlassene Beschäftigte. Voraussetzung: Geplante Einsatzdauer beträgt mehr als 3 Monate Nicht betriebszugehörig sind ... Arbeitnehmer einer Fremdfirma, die einen Werkvertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat

21 Wahlberechtigung Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wahlberechtigt sind nur Arbeitnehmer/innen im Sinne des BetrVG. Nicht wahlberechtigt: Leitende Angestellte besitzen eine selbstständige Einstellungs- und Entlassungsbefugnis für eine erhebliche Anzahl von Arbeitnehmern; haben eine nicht unbedeutende Generalvollmacht oder Prokura; haben wichtige Aufgaben für Bestand und Entwicklung des Unternehmens/Betriebs. Mögliche Hilfskriterien: Zuordnung bei letzter Wahl, Jahresarbeitsentgelt, Zugehörigkeit zu einer typischen Leitungsebene. Besondere Personengruppen Organmitglieder von juristischen Personen (GmbH-Geschäftsführer); vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft; Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades des Arbeitgebers bei häuslicher Gemeinschaft.

22 Größe des Betriebsrats
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Es kommt bei der Berechnung der Größe des Betriebsrats darauf an, wie viele Arbeitnehmer in der Regel im Betrieb tätig sind. In der Regel: die Anzahl der betriebszugehörigen Arbeitnehmer im Normalzustand (Rückblick und Prognose) Wahlvorstand hat Beurteilungsspielraum Aushilfsarbeitnehmer zählen mit, wenn sie mindestens 6 Monate im Jahr tätig sind. Von anderen Arbeitgebern überlassene Arbeitnehmer (z. B. Leiharbeitnehmer, Konzernleihe-Arbeitnehmer) zählen nicht mit.

23 Größe des Betriebsrats
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Zahlenstaffel für die Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder (nach § 9 BetrVG) 5 bis 20 1 21 bis 50 3 51 bis Wahlberechtigte Arbeitnehmer Betriebsrats- mitglieder

24 Zusammensetzung des BR
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wenn ein BR aus mindestens 3 Mitgliedern besteht, muss das Geschlecht in der Minderheit mindestens entsprechend dem zahlenmäßigen Verhältnis im BR vertreten sein. i Die Anzahl der Mindestsitze berechnet sich nach dem Höchstzahlensystem. Beispiel: Betrieb hat 49 Arbeitnehmer (30 Männer und 19 Frauen). Es sind 3 BR-Sitze zu vergeben. Berechnung: Zahlen nebeneinander stellen, jeweils durch 1, 2, 3 usw. teilen, danach die höchsten Teilzahlen aussortieren. 30 Männer : 1 = Frauen : 1 = 19 30 Männer : 2 = Frauen : 2 = 9,5 30 Männer : 3 = Frauen : 3 = 6,33 Ergebnis: 1 Höchstzahl entfällt auf die Frauen, daher 1 Mindestsitz. Wenn die niedrigste noch relevante Höchstzahl auf beide Geschlechter zugleich entfällt, entscheidet das Los.

25 Das Wahlausschreiben Vorbereitung des Wahlausschreibens
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Vorbereitung des Wahlausschreibens Wahlvorstand muss Beschluss fassen über ... Ort, an dem Wählerliste und Wahlordnung ausliegen sollen Ort, an dem die Wahlvorschläge aushängen sollen Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen schriftliche Stimmabgabe erfolgen soll Betriebsadresse des Wahlvorstands Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung Danach: Unverzüglicher Erlass des Wahlausschreibens per Beschluss (Formular verwenden)

26 Bekanntmachung des Wahlausschreibens
Das Wahlausschreiben Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Bekanntmachung des Wahlausschreibens Aushang: bis zum Tag der Wahlversammlung an einer oder mehreren Stellen im Betrieb bzw. weiteren Betriebsstätten IuK-Techniken: Bekanntmachung ist auch ausschließlich mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechniken (IuK) möglich, wenn alle Arbeitnehmer Kenntnis bekommen können und keine Veränderungen möglich sind i Nachträgliche Korrektur: Möglich nur bei Schreibfehlern und offensichtlichen Unrichtigkeiten

27 Auslegen der Wählerliste
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wahlvorstand muss Wählerliste und Wahlordnung auslegen vom Tage des Erlasses und Aushängens des Wahlausschreibens an bis zum Abschluss der Wahlversammlung an dem Ort, der im Wahlausschreiben benannt ist oder mittels der im Wahlausschreiben benannten Informations- und Kommunikationstechniken, wenn alle Arbeitnehmer Kenntnis nehmen können und inhaltlich eine Veränderung nicht möglich ist ohne Geburtsdaten der Arbeitnehmer

28 Einsprüche gegen die Wählerliste
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Jeder Arbeitnehmer ist einspruchsberechtigt – unabhängig von der Wahlberechtigung Einspruchsfrist: vor Ablauf von 3 Tagen ab Erlass des Wahlausschreibens Wahlvorstand entscheidet unverzüglich über Einsprüche Arbeitnehmer erhält Entscheidung des Wahlvorstands schriftlich mitgeteilt (spätestens am Tag vor der Wahlversammlung) i Achtung: Die Wählerliste muss vom Wahlvorstand laufend berichtigt und ergänzt werden bis zum Tag der Wahlversammlung.

29 Wählbarkeit i Wählbar sind nach § 8 BetrVG ...
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wählbar sind nach § 8 BetrVG ... Arbeitnehmer, die wahlberechtigt sind und die mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören (auch Zugehörigkeit zu einem anderen Betrieb des Unternehmens/Konzerns zählt). Wenn Betrieb noch keine 6 Monate existiert: sofortige Wählbarkeit gekündigte Arbeitnehmer vorübergehend im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Betrieb versetzte Arbeitnehmer i Nicht wählbar sind die von einem anderen Arbeitgeber überlassenen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Konzernleihe-Arbeitnehmer), auch wenn diese gegebenenfalls wahlberechtigt sind.

30 Wahlvorschläge Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Die Betriebsratswahl erfolgt auf Grundlage von Wahlvorschlägen Voraussetzungen: Wahlvorschläge müssen 1 Woche vor dem Tag der Wahlversammlung eingereicht sein. erforderliche Stützunterschriften sind vorhanden: 5 Prozent der Belegschaft, mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer (in Betrieben mit in der Regel bis zu 20 Arbeitnehmern reichen 2 Unterschriften); Unterschriften von 50 Arbeitnehmern sind immer ausreichend. bei einer von der Gewerkschaft eingereichten Vorschlagsliste sind Unterschriften von 2 Gewerkschaftsbeauftragten erforderlich.

31 Wahlvorschläge i Wie muss der Wahlvorschlag ausgestaltet sein?
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wie muss der Wahlvorschlag ausgestaltet sein? Wahlbewerber/innen sind aufzuführen mit ... Familiennamen und Vornamen Geburtsdatum Art der Beschäftigung im Betrieb Beizufügen ist die schriftliche Zustimmung des Bewerbers/der Bewerberin Vorschlagsvertreter muss benannt werden i Der Wahlvorschlag ist eine einheitliche Urkunde: Kandidatenteil und Stützunterschriftenteil gehören zusammen.

32 Prüfung der Wahlvorschläge
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wahlvorstand muss Wahlvorschläge prüfen Schriftliche Bestätigung der Einreichung des Vorschlags mit Datum/Uhrzeit gegenüber der/dem Überbringer/in bzw. der/dem Vorschlagsvertreter/in Prüfung, ob Wahlvorschlag mit einer ausreichenden Zahl an Stützunterschriften versehen ist i Stützunterschrift zählt nur auf einem Wahlvorschlag. Wenn mehrfache Stützunterschriften: WV fordert Arbeitnehmer auf, innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären, welchen Vorschlag er/sie unterstützt. Frist darf Mindestfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge (1 Woche vor Tag der Wahlversammlung) nicht überschreiten. Bei nicht erfolgter Erklärung: Unterschrift zählt nur auf zuerst eingereichtem Wahlvorschlag, bei gleichzeitig eingereichten Wahlvorschlägen entscheidet das Los.

33 Prüfung der Wahlvorschläge
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl WV prüft Wahlvorschläge möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen auf heilbare Mängel: Bewerber/innen sind nicht mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum oder Art der Beschäftigung im Betrieb bezeichnet schriftliche Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers fehlt wegen Streichung/Rücknahme keine ausreichende Zahl an Stützunterschriften Folge: Wahlvorstand teilt Wahlvorschlagsvertreter/in Mangel schriftlich unter Angabe der Gründe mit. Möglichkeit der Heilung des Mangels binnen 3 Arbeitstagen. Frist für die Erklärung darf Mindestfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge (1 Woche vor dem Tag der Wahlversammlung) nicht überschreiten.

34 Prüfung der Wahlvorschläge
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl WV prüft Wahlvorschläge möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen auf unheilbare Mängel: Wahlvorschlag wurde nicht fristgerecht eingereicht keine ausreichende Zahl an Stützunterschriften Kandidatur eines nicht wahlberechtigten Arbeitnehmers Folge: Wahlvorschlag ist unheilbar ungültig. Eine Möglichkeit der Nachbesserung besteht nicht.

35 Abbruch des Wahlverfahrens
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Wenn 1 Woche vor dem Tag der Wahlversammlung keine gültigen Wahlvorschläge eingereicht sind Abbruch des Wahlverfahrens und Bekanntgabe des Abbruchs durch Wahlvorstand

36 Personenwahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren findet immer als Personenwahl statt. Arbeitnehmer hat so viele Stimmen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, und wählt die Personen, die auf dem Stimmzettel stehen.

37 Bekanntmachung Wahlvorschläge
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Vor der Wahl Der Wahlvorstand gibt die Wahlvorschläge bekannt ... spätestens 1 Woche vor dem Tag der Wahlversammlung (also unmittelbar nach Ablauf der Einreichungsfrist. Deshalb schnelle Prüfung der Gültigkeit erforderlich, wenn erst am letzten Tag der Frist Wahlvorschläge eingereicht werden.) in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben an dem Ort, der im Wahlausschreiben angegeben wurde in vollständiger Form, ohne Stützunterschriften und Zustimmungserklärungen

38 Die Wahl

39 Schriftliche Stimmabgabe
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Wahl Arbeitnehmer können ihre Stimme schriftlich abgeben (Briefwahl), wenn ... Wahlvorstand für Betriebsteile und Kleinstbetriebe Briefwahl beschlossen hat. Wahlunterlagen werden ohne Aufforderung verschickt. Arbeitnehmer am Wahltag wegen der Eigenart des Beschäftigungsverhältnisses (Außendienst usw.) nicht anwesend sind. Wahlunterlagen werden ohne Aufforderung verschickt. Arbeitnehmer Briefwahl ausdrücklich verlangt – wegen Abwesenheit am Wahltag. Wahlvorstand sendet Wahlunterlagen auf Antrag zu. i Die Briefwahlunterlagen müssen enthalten: Wahlausschreiben, Wahlvorschläge, Stimmzettel, Wahlumschlag, Persönliche Erklärung des Arbeitnehmers über persönliche Stimmabgabe, Freiumschlag, Merkblatt.

40 Nachträgliche Briefwahl
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Wahl Wird die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) beantragt, muss dies der Wahlvorstand unter Angabe von Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung bekannt geben (an denselben Orten wie das Wahlausschreiben) – wenn dies nicht bereits im Wahlausschreiben geschehen ist.

41 Schriftliche Stimmabgabe
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Wahl Das Formular „Merkblatt“ sollte den Arbeitnehmer informieren über die einzelnen Schritte der schriftlichen Stimmabgabe „Füllen Sie den Stimmzettel und die Persönliche Erklärung ordnungsgemäß aus.“ „Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie ihn.“ „Legen Sie den Stimmzettelumschlag und die Persönliche Erklärung in den großen Umschlag, adressiert An den Wahlvorstand, und verschließen Sie ihn.“ „Schicken Sie den Freiumschlag bis spätestens zum … an den Wahlvorstand.“ (Adresse angeben)

42 Vorbereitung Wahlversammlung
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Wahl Der Wahlvorstand organisiert ... Wahlkabinen/Wandschirme oder sonstige Vorrichtungen, die gewährleisten, dass die Stimmabgabe geheim und unbeobachtet erfolgen kann. Wahlurne, deren Verschließbarkeit durch Siegel/Plombe sichergestellt ist. Stimmzettel – müssen drucktechnisch einheitlich gestaltet sein (auch für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe). Schreibstifte in ausreichender Anzahl (weil viele parallel ihre Stimme abgeben). i Ausgestaltung des Stimmzettels: Alle Bewerber/innen in alphabetischer Reihenfolge aufführen mit Familiennamen, Vornamen und Art der Beschäftigung im Betrieb.

43 Wahlversammlung Teilnehmer an der Wahlversammlung
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Wahl Teilnehmer an der Wahlversammlung nur wahlberechtigte Arbeitnehmer der/die Gewerkschaftssekretär/in Nicht teilnahmeberechtigt Arbeitgeber, leitende Angestellte nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer

44 Wahlversammlung i Durchführung des Wahlaktes auf der Versammlung:
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Wahl Es müssen immer 2 Mitglieder des Wahlvorstands oder 1 Mitglied und ein/e Wahlhelfer/in im Versammlungsraum anwesend sein. Durchführung des Wahlaktes auf der Versammlung: Vorsitzende/r des Wahlvorstands leitet die Wahlversammlung Erläuterung der Grundsätze der Personenwahl und des Stimmzettels Aushändigung eines Stimmzettels/Wahlumschlags an jeden wahlberechtigten Arbeitnehmer Wahlvorstand/Wahlhelfer vermerken Aushändigung des Stimmzettels in der Wählerliste Arbeitnehmer gibt Stimme geheim ab und steckt Stimmzettel in Wahlumschlag Arbeitnehmer wirft verschlossenen Wahlumschlag in Wahlurne i Behinderte und des Lesens unkundige Arbeitnehmer können für den Wahlakt eine Vertrauensperson bestimmen. Diese leistet Hilfe bei der Stimmabgabe. Wahlvorstandsmitglied, Wahlhelfer/in und Wahlbewerber/in können keine Vertrauensperson sein.

45 Öffentliche Stimmauszählung
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Wahl Wahlvorstand muss Stimmen öffentlich auszählen Ort, Tag und Zeit wie im Wahlausschreiben angegeben alle Mitglieder des Wahlvorstands müssen anwesend sein i Wenn nachträgliche schriftliche Stimmabgabe erfolgt: Urnen müssen bis zur Stimmauszählung nach dem Termin für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe versiegelt in einem verschlossenen Raum aufbewahrt werden. Unmittelbar nach Ablauf der Frist für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe öffnet Wahlvorstand in öffentlicher Sitzung die Freiumschläge und legt die Wahlumschläge in die Urne (keine gesonderte Auszählung der Briefwahlstimmen). Vorher Prüfung: Ist Freiumschlag rechtzeitig vor Fristablauf eingegangen? Hat Arbeitnehmer nicht bereits auf der Wahlversammlung gewählt? Ist persönliche Erklärung über die Stimmabgabe beigefügt? Wurde Freiumschlag benutzt und ist er verschlossen?

46 Prüfung der Stimmzettel
Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Wahl Ungültig sind Stimmzettel, wenn … sie ohne Wahlumschlag abgegeben wurden sie besondere Merkmale/Zusätze/Einschränkungen aufweisen der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist Stimmzettel unterschrieben wurden mehr Stimmen als möglich abgegeben wurden i Ungültige Stimmen werden zusammen mit der Wahlakte aufbewahrt und dürfen nicht vernichtet werden.

47 Nach der Wahl

48 Sitzverteilung Wahlvorstand stellt Sitzverteilung fest
Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Wahlvorstand stellt Sitzverteilung fest Die Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit werden an die Bewerber/innen des Geschlechts in der Minderheit vergeben, die die höchsten Stimmzahlen erhalten haben. Kann das Geschlecht in der Minderheit Sitze nicht einnehmen, fallen diese dem Mehrheitsgeschlecht zu. Die Restsitze werden in der Reihenfolge der höchsten Stimmzahlen verteilt. Beispiel: Betrieb hat 49 Wahlberechtigte, davon 30 Männer (M) und 19 Frauen (F). 3 Sitze sind zu vergeben. Frauen erhalten 1 Mindestsitz. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: M1 40 Stimmen M2 38 Stimmen M3 19 Stimmen F1 8 Stimmen M4 2 Stimmen Die Kandidatin F1 erhält den Sitz des Geschlechts in der Minderheit, obwohl M3 mehr Stimmen erhalten hat. M1 und M2 sind ebenfalls gewählt, M3 wird Ersatzmitglied.

49 Wahlniederschrift Die Wahlniederschrift enthält:
Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Wahlniederschrift enthält: Gesamtheit der abgegebenen Wahlumschläge und Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen die jeder Person zugefallenen Stimmenzahlen die Zahl der ungültigen Stimmen die Namen der in den Betriebsrat gewählten Bewerber/innen besondere Zwischenfälle oder Vorkommnisse während des Wahlaktes Der Wahlvorstand übersendet Wahlniederschrift unverzüglich an Gewerkschaft und Arbeitgeber.

50 Benachrichtigung der Gewählten
Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Nach Feststellung des Wahlergebnisses muss der Wahlvorstand die neu gewählten Betriebsratsmitglieder schriftlich unterrichten. Das neu gewählte Mitglied kann die Nichtannahme der Wahl erklären. Frist hierfür: 3 Arbeitstage ab Zugang der Benachrichtigung.

51 Ablehnung der Wahl Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Folge: Nicht gewählte/r Bewerber/in mit der folgenden noch nicht berücksichtigten Höchstzahl an Stimmen tritt an die Stelle. Problem: Person, die Mandat ablehnt, gehört zum Geschlecht in der Minderheit. Sitz erhält der/die nicht gewählte/r Bewerber/in des Geschlechts in der Minderheit mit der folgenden noch nicht berücksichtigten Höchstzahl an Stimmen.

52 Bekanntmachung der Gewählten
Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Wahlvorstand muss Wahlergebnis bekannt geben Bekanntmachung setzt Fristen in Lauf: Anfechtung der Wahl innerhalb von 2 Wochen Beginn der Amtszeit des neuen Betriebsrats, soweit der alte nicht mehr im Amt ist Ort: an den gleichen Stellen, an denen auch das Wahlausschreiben ausgehängt wurde unverzüglich nach Ablauf der Frist, innerhalb deren die neu Gewählten die Wahl annehmen oder ablehnen können Bekanntmachung muss von der/dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben sein

53 Konstituierende Sitzung
Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Letzte Amtshandlung des Wahlvorstands: Einladung der neu Gewählten zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats spätestens 1 Woche nach der Wahlversammlung, Sitzung kann später stattfinden Benachrichtigung des Arbeitgebers über die konstituierende Sitzung Wenn nicht mindestens die Hälfte der neu Gewählten erscheint, muss der Wahlvorstand erneut einladen.

54 Konstituierende Sitzung
Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Ablauf: Wahlvorstandsvorsitzender leitet die Sitzung bis zur Wahl eines Wahlleiters Wahlleiter übernimmt Leitung Wahlvorstandsvorsitzende/r verlässt Sitzungsraum, wenn er/sie nicht Betriebsratsmitglied ist Wahlleiter lässt Vorsitzenden des Betriebsrats wählen, der dann Sitzungsleitung übernimmt neuer Betriebsrat ist voll handlungsfähig (es sei denn, Amtszeit des bisherigen Betriebsrats ist noch nicht abgelaufen) Vorsitzende/r des Wahlvorstands übergibt dem Betriebsrat die Wahlakten, die während der gesamten Amtszeit aufbewahrt werden müssen.

55 Kündigungsschutz Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Zum Schutz der Betriebsratswahl haben bestimmte Personengruppen Kündigungsschutz: Die ersten 3 zur Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands einladenden Arbeitnehmer ab Bekanntmachung der Einladung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Wenn Wahl nicht durchgeführt wird: 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Einladung. Der Antragsteller beim Arbeitsgericht zur Bestellung eines Wahlvorstands ab Bekanntmachung der Einladung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Wenn Wahl nicht durchgeführt wird: 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung beim Arbeitsgericht. Mitglieder des Wahlvorstands ab dem Zeitpunkt der Bestellung. Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Wahlbewerber/innen ab Aufstellung des Wahlvorschlags. Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

56 Kündigungsschutz Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Kündigungsschutz bedeutet vor und nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung unzulässig Außerordentliche Kündigung ist nur dann zulässig, ... wenn wichtiger Grund vorliegt und ... wenn Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat oder ... wenn das Arbeitsgericht die Zustimmung des Betriebsrats ersetzt hat. i Besonderer Schutz von Auszubildenden: Übernahmeanspruch nach § 78a BetrVG in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Möglichkeit des Arbeitgebers, sich von diesem Anspruch befreien zu lassen Auszubildende/r muss innerhalb der letzten 3 Monate der Berufsausbildung schriftlich Übernahme beantragen

57 Gesetzlicher Schutz Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Die Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts ist verboten. Das Androhen und Zufügen von Nachteilen sowie die Gewährung oder das Versprechen von Vorteilen sind verboten. Beispiele für geschützte Handlungen: Sammeln von Stützunterschriften Einladung zur Wahlversammlung Durchführung der Wahlversammlung Werbung für bestimmte Wahlvorschläge usw. i Die Behinderung oder Beeinflussung der Betriebsratswahl ist nach § 119 BetrVG strafbar. Die Behinderung und Beeinflussung sind nicht nur am Wahltag verboten, sondern im gesamten Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung der Wahl.

58 Kosten der Wahl Nach der Wahl Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren Der Arbeitgeber hat die Kosten der Betriebsratswahl zu tragen: für Aushänge für Stimmzettel für Briefwahlunterlagen für Wahlurne für Wahlkabinen für Formulare für Ausfallzeiten der Mitglieder des Wahlvorstands und der Wahlhelfer

59 Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren
Anzuwenden in betriebsratslosen Betrieben mit 5 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen Freiwillig anzuwenden in betriebsratslosen Betrieben mit 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer/innen und einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber

60 Inhalt Erste Wahlversammlung Zweite Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Erste Wahlversammlung Einladung zur ersten Wahlversammlung; Inhalt der Einladung; Ablauf der Wahlversammlung; Amtshandlungen des Wahlvorstands Zweite Wahlversammlung Amtshandlungen des Wahlvorstands; Einsprüche gegen die Wählerliste; nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

61 Einstufig oder zweistufig?
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Einstufig oder zweistufig? Das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren wird durchgeführt in Betrieben ohne Betriebsrat. Wenn allerdings ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat besteht, soll dieser den Wahlvorstand bestellen. Mitglied des Wahlvorstands dürfen nur betriebsangehörige Arbeitnehmer sein. Folge: Es wird im einstufigen Wahlverfahren gewählt. Bleiben Gesamt- oder Konzernbetriebsrat untätig, erfolgt die Wahl im zweistufigen Wahlverfahren. i Gesamt- und Konzernbetriebsrat haben Zutrittsrecht zum betriebsratslosen Betrieb, können Beschäftigte ansprechen und Mitteilungen am „schwarzen Brett“ aushängen.

62 Überblick Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren findet auf 2 Wahlversammlungen statt. Die erste Wahlversammlung wählt den Wahlvorstand Die zweite Wahlversammlung wählt – 1 Woche später – den Betriebsrat

63 Erste Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Einladung mindestens 7 Tage vor dem Tag der Versammlung durch 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder die im Betrieb vertretene Gewerkschaft Bekanntgabe der Einladung durch Aushang oder ausschließlich durch im Betrieb vorhandene IuK-Technik, wenn alle Arbeitnehmer Kenntnis nehmen können und Veränderungen ausgeschlossen sind auch einladende Gewerkschaft muss Zugang erhalten zur IuK-Technik des Betriebs zum Zwecke der Einladung

64 Erste Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Zwingender Inhalt der Einladung Ort, Tag und Zeit der ersten Wahlversammlung Hinweis darauf, dass Wahlvorschläge bis zum Ende der ersten Wahlversammlung gemacht werden können Hinweis darauf, dass Wahlvorschläge von mindestens 5 Prozent der Belegschaft, mindestens jedoch von 3 Arbeitnehmern unterzeichnet sein müssen (in Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern reichen 2 Unterschriften aus) Hinweis darauf, dass Wahlvorschläge nicht der Schriftform bedürfen

65 Erste Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Erste Wahlversammlung Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber Einladende zur ersten Wahlversammlung haben nach Aushang der Einladung Anspruch auf alle für die Erstellung der Wählerliste notwendigen Informationen und Unterlagen. Der Arbeitgeber muss diese unverzüglich in einem versiegelten Umschlag noch vor der ersten Wahlversammlung zur Verfügung stellen. Sofort nach dem Aushang der Einladung Arbeitgeber anschreiben und Anspruch geltend machen – kurze Frist setzen. Verstreicht Frist ergebnislos: Beschlussverfahren vor Arbeitsgericht (einstweilige Verfügung) kann eingeleitet werden.

66 Erste Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Erste Wahlversammlung Findet statt ... während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs Teilnahmerecht haben ... alle Arbeitnehmer (auch die nicht wahlberechtigten) und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Der Arbeitgeber und leitende Angestellte haben kein Teilnahmerecht (jedoch Duldung als Gäste möglich). Ausländische Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, müssen auf der ersten Wahlversammlung durch Dolmetscher oder Merkblatt informiert werden. i Die Kosten der ersten Wahlversammlung (Arbeitszeit, Wegezeit, Fahrtkosten) trägt der Arbeitgeber nach § 44 BetrVG.

67 Erste Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Checkliste bis zur Wahl des Wahlvorstands Eröffnung und Begrüßung durch die einladenden Arbeitnehmer/einladende Gewerkschaft Einladende übernehmen Versammlungsleitung Warum Betriebsrat? Redebeitrag des Gewerkschaftssekretärs/der Gewerkschaftssekretärin Feststellung der Anzahl der Teilnehmer Wahl des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin (relative Mehrheit reicht – auch Gewerkschaftssekretär/in kommt in Betracht) Eventuell Bestimmung eines Protokollführers/einer Protokollführerin durch Versammlungsleitung Wahl der Mitglieder des Wahlvorstands (absolute Mehrheit erforderlich) Wahl des/der Vorsitzenden des Wahlvorstands (absolute Mehrheit erforderlich)

68 Erste Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Checkliste der Amtshandlungen des Wahlvorstands Einladende Arbeitnehmer/einladende Gewerkschaft übergibt dem Wahlvorstand den versiegelten Umschlag des Arbeitgebers (Informationen zur Erstellung der Wählerliste) Wahlvorstand erstellt Wählerliste mit Informationen des Arbeitgebers. Sind diese nicht vorhanden oder reichen nicht aus, kommt Unterbrechung der Wahlversammlung in Betracht (ggf. Fortsetzung an einem anderen Tag). Ist Wählerliste erstellt: laut vorlesen und Teilnehmer um Einwände bitten.

69 Erste Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Checkliste der Amtshandlungen des Wahlvorstands Vorbereitung des Wahlausschreibens/Beschluss des Wahlvorstands (keine Unterbrechung der Versammlung notwendig): Festlegung ... des Ortes für das Auslegen der Wählerliste und Wahlordnung des Ortes für die Bekanntmachung der Vorschläge von Ort, Tag und Zeit der zweiten Wahlversammlung von Ort, Tag und Zeit der nachträglichen Stimmabgabe der Kleinstbetriebe/Betriebsteile, in denen Briefwahl stattfinden soll der Betriebsadresse des Wahlvorstands von Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung Erlass des Wahlausschreibens per Beschluss des Wahlvorstands – danach Inhalt laut verlesen unter Hinweis, dass bis Ende der Versammlung mündlich Wahlvorschläge eingereicht werden können.

70 Erste Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Checkliste Amtshandlungen des Wahlvorstands nach Erlass des Wahlausschreibens Wahlvorschläge werden beim Wahlvorstand eingereicht: schriftliche (außerhalb der Versammlung aufgestellt) und mündliche Vorschläge aus der Versammlung Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand mehrfache Stützunterschriften/Zustimmungserklärungen: Wahlvorstand muss Arbeitnehmer auffordern, sich bis zum Ende der Versammlung für einen Vorschlag zu entscheiden. Sonst zählt Unterschrift/Erklärung für zuerst eingereichten Vorschlag; bei zeitgleichem Eingang: Losentscheid heilbarer Mangel des Vorschlags: Vorschlagsvertreter/in wird informiert und erhält Gelegenheit, bis Ende der Versammlung beanstandeten Mangel zu beseitigen (sonst wird Arbeitnehmer vom Vorschlag gestrichen) unheilbare Mängel führen zur Ungültigkeit des Vorschlags Hinweis des/der Vorsitzenden des Wahlvorstands auf Fristen: Einsprüche gegen Wählerliste binnen 3 Tagen ab Aushang des Wahlausschreibens; Beantragung der Briefwahl bis 3 Tage vor der zweiten Wahlversammlung

71 Nach der ersten Wahlversammlung
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Amtshandlungen des Wahlvorstands unmittelbar nach Abschluss der ersten Wahlversammlung Aushängen eines Abdrucks des Wahlausschreibens an einer oder mehreren Stellen im Betrieb (ggf. bei weiteren Betriebsstätten) bis zum Ende der zweiten Wahlversammlung Auslegen der Wählerliste (ohne Geburtsdaten der Beschäftigten) und der Wahlordnung (Ort wie im Wahlausschreiben angegeben) Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge bis zum Ende der zweiten Wahlversammlung an der/den gleichen Stelle/n, an der/denen das Wahlausschreiben bekannt gemacht wurde. Wenn kein Vorschlag: Bekanntgabe, dass Wahl nicht stattfindet i Wahlausschreiben, Wählerliste, Wahlordnung, Wahlvorschläge und Bekanntmachung, dass Wahl nicht stattfindet, können ausschließlich durch die im Betrieb vorhandene IuK-Technik erfolgen, wenn alle Arbeitnehmer Kenntnis nehmen und Änderungen nur vom Wahlvorstand vorgenommen werden können.

72 Einsprüche gegen Wählerliste
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Bis zum Ablauf von 3 Tagen nach Erlass des Wahlausschreibens können Arbeitnehmer Einspruch gegen die Wählerliste einlegen Wahlvorstand muss unverzüglich den Einspruch bescheiden, spätestens jedoch bis zum Tag vor der zweiten Wahlversammlung

73 Nachträgliche Briefwahl
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Nachträgliche Briefwahl Arbeitnehmer können bis 3 Tage vor der zweiten Wahlversammlung die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beim Wahlvorstand beantragen, wenn sie an der zweiten Wahlversammlung nicht teilnehmen können: Wahlvorstand muss dann die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe sowie Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung bekannt geben – an den Orten, an denen das Wahlausschreiben bekannt gegeben wurde. i Diese Bekanntgabe muss nur erfolgen, wenn nicht bereits im Wahlausschreiben Ort, Tag und Zeit der nachträglichen Briefwahl und – hierauf abgestimmt – Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung angegeben wurden. Die Bekanntmachung kann ausschließlich durch die im Betrieb vorhandene IuK-Technik erfolgen, wenn alle Arbeitnehmer Kenntnis nehmen und Änderungen nur vom Wahlvorstand vorgenommen werden können.

74 Bestellung Wahlvorstand
Vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren Bestellung Wahlvorstand Das Arbeitsgericht bestellt den Wahlvorstand auf Antrag von 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft wenn trotz Einladung keine erste Wahlversammlung stattfindet oder auf der ersten Wahlversammlung kein Wahlvorstand gewählt wird Folge: Es wird im einstufigen Wahlverfahren gewählt. In diesem Fall können bei in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern im Betrieb auch betriebsfremde Gewerkschaftsmitglieder für den Wahlvorstand bestellt werden.

75 Viel Erfolg bei den Betriebsratswahlen!
Redaktion: Nils Kummert, Rechtsanwalt Berlin Herstellung: ran Verlag GmbH Köln


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