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Auswahl 1 Informationen Vorfälle SRA Maßnahmen des SRA

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Präsentation zum Thema: "Auswahl 1 Informationen Vorfälle SRA Maßnahmen des SRA"—  Präsentation transkript:

1 Auswahl 1 Informationen Vorfälle SRA Maßnahmen des SRA
Hinweise zum Spielabbruch Spielbericht-Online (Bericht) Inhalte zum Sonderbericht Anweisungen für Schiedsrichter Sonderbericht - Übung zum Monatsquiz Beispiel eines Sonderbericht Berliner Pfiff

2 Berliner Fußball-Verband e.V.
Maßnahmen gegen die Gewalt auf unseren Sportplätzen Saison 2012/13 : SRA (v. A. Molzahn)

3 Statistik der Vorfälle in der Saison 11/12
100 Vorgänge bis zum wurden im Herrenbereich erfasst. Lediglich in vier Fällen lag kein Sonderbericht vor. Dunkelziffer der Vorgänge ist hoch. Hierbei wurden 31 Spiele abgebrochen. Die Vorgänge betreffen: 17 tätliche Angriffe auf Schiedsrichter, 14 versuchte tätliche Angriffe auf Schiedsrichter, 2 Schiedsrichter wurden angespuckt, 14 Schiedsrichter wurden bedroht, 35 Schiedsrichter wurden massiv beleidigt, 1 Schiedsrichter wurde mit Telefonterror belegt, 11 Fälle von Schlägereien zwischen den Mannschaften, 2 Mannschaften verließen den Platz und 4 Vorgänge ereigneten sich nach Spielende.

4 Statistik der Vorfälle seit dem 01.07.2012
Im Herrenbereich wurden bis zum 41 Vorgänge erfasst. In 2 Fällen liegt kein Sonderbericht vor. Die Dunkelziffer der Vorgänge ist weiterhin hoch, da noch nicht alle Schiedsrichter Vorgänge melden. Insgesamt wurden bis dato in allen Spielbereichen 28 Spiele abgebrochen.

5 Statistik der Vorfälle seit dem 01.07.2012
Die Vorgänge betreffen: 4 tätliche Angriffe auf Schiedsrichter, 1 versuchter tätlicher Angriff auf einen Schiedsrichter, 3 Male gingen die Vorgänge von Trainern aus, 7 Schiedsrichter wurden bedroht, 19 Schiedsrichter wurden massiv beleidigt, 1 Schiedsrichter wurde mit Betrugsvorwürfen belegt, 4 Male gab es Schlägereien zwischen den Mannschaften, 1 Mannschaft verließ den Platz und 1 Vorgang ereignete sich nach Spielende. davon wurden 13 Spiele im Herrenbereich abgebrochen

6 Maßnahmen des SRA / der Ansetzer:
Regelschulungen und Gespräche in und mit den Vereinen, Verteilung von Flyern, Aufklärung und Dialog, Benennung von auffälligen Mannschaften unter Aussparung der Ansetzung von Schiedsrichtern bei Spielen dieser Mannschaften, Meldung von vorbildlichen Fairplay-Aktionen, Vermehrte Beobachtungen in den nachgeordneten Spielklassen, Hilfe bei der Fertigung von Sonderberichten, Geregelter Beitritt bei Sportgerichtsverhandlungen, Aktion „Fünf Minuten Zeit zum Nachdenken“, Workshops für Schiedsrichter in allen Spielklassen, Einbeziehung der AG Fairplay und ihrer Mitarbeiter und Vermehrte Präsenz in den Lehrgemeinschaften.

7 Berliner Fußball-Verband e.V.
Lehrbrief November 2012 Thomas Pust

8 Auswahl zum Lehrbrief Nov. 2012
Hinweise zum Spielabbruch zum Monatsquiz Inhalte zum Sonderbericht Berliner Pfiff Sonderbericht - Übung Beispiel eines Sonderbericht zurück zur Auswahl 1

9 Der Spielabbruch ist die letzte Konsequenz!
Ein Spiel ist frühzeitig zu beenden, wenn der Schiedsrichter davon überzeugt ist, dass das Spiel nicht mehr ordentlich zu Ende zu bringen ist. V 1

10 Spielabbruch Eintritt von Dunkelheit oder Nebel, wodurch die Sichtver-hältnisse erheblich vermindert sind der Platz wird unbespielbar (Glätte, Pfützen) es treten Mängel am Spielfeld auf, kaputtes Tor wenn sich eine Mannschaft auf weniger als sieben Spieler verringert, ist das Spiel auf Wunsch des Spielführers abzubrechen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ergebnis für den Gegner lautet. (SpO § 16 Nr.2i)

11 Spielabbruch Eintritt von Dunkelheit oder Nebel, wodurch die Sichtver-hältnisse erheblich vermindert sind der Platz wird unbespielbar (Glätte, Pfützen) es treten Mängel am Spielfeld auf, kaputtes Tor wenn sich eine Mannschaft auf weniger als sieben Spieler verringert, ist das Spiel auf Wunsch des Spielführers abzubrechen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ergebnis für den Gegner lautet. (SpO § 16 Nr.2i)

12 Spielabbruch der Schiedsrichter oder seine Assistenten werden tätlich angegriffen oder bespuckt Spieler werden tätlich angegriffen oder sind auf sonstige Weise in ihrer Gesundheit oder körperlichen Unversehrtheit gefährdet aufgrund allgemeiner Widersetzlichkeit von Spielern, Trainern oder „Zuschauern“ sind mögliche Angriffe oder Ausschreitungen zu befürchten

13 Spielabbruch der Schiedsrichter oder seine Assistenten werden tätlich angegriffen oder bespuckt Spieler werden tätlich angegriffen oder sind auf sonstige Weise in ihrer Gesundheit oder körperlichen Unversehrtheit gefährdet aufgrund allgemeiner Widersetzlichkeit von Spielern, Trainern oder „Zuschauern“ sind mögliche Angriffe oder Ausschreitungen zu befürchten

14 Spielabbruch aufgrund einer schwerwiegenden Verletzung einer beteiligten Person wird die Bitte auf Spielabbruch von einem der Spielführer an den Schiedsrichter herangetragen, so ist dieser zu entsprechen. Sie ist außenwirksam kundzutun und im Spielbericht zu vermerken. wiederholte rassistische und diskriminierende Äußerungen Unmöglichkeit der Durchführung eines geordneten Spieles

15 Spielabbruch aufgrund einer schwerwiegenden Verletzung einer beteiligten Person wird die Bitte auf Spielabbruch von einem der Spielführer an den Schiedsrichter herangetragen, so ist dieser zu entsprechen. Sie ist außenwirksam kundzutun und im Spielbericht zu vermerken. wiederholte rassistische und diskriminierende Äußerungen Unmöglichkeit der Durchführung eines geordneten Spieles

16 Spielabbruch aus den BFV „Leitfaden zur Gewaltprävention“
Ruhe bewahren! Ein aufgebrachter Schiedsrichter verschlimmert die Situation. Immer passiv bleiben! Niemals als „Ringrichter“ fungieren und aus Rudeln raushalten. Gegenmaßnahmen einleiten. Hier insbesondere auf die Ansprechpartner aus beiden (!) Vereinen zugehen und Mithilfe einfordern. Wenn möglich auch andere einbeziehen, … … Androhung des Spielabbruchs unter letzter Fristsetzung zur Durchführung der Anweisungen. … Fortsetzung des Spiels durch weitere Anweisungen sichern …

17 Sonderbericht Lehrbrief November 2012 Inhalte zum Sonderbericht
Sonderbericht - Übung Beispiel eines Sonderbericht Spielbericht-Online (Bericht) zurück zur Auswahl 1

18 Gründe für einen Sonderberichtes
Fehler des SR´s Spielabbruch schwere Verletzung Feldverweis Zuschauer- ausschreitungen Vergehen Dritter besondere Vorkommnisse u.v.m. u.v.m.

19 Übung zum Sonderbericht
Aufgabe Schreibe einen Sonderbericht über eine der folgenden Situationen: der Schiedsrichter wird geschubst, wobei er ins Stolpern kommt, sich im Fallen auf den Händen abstützen kann und sofort wieder auf den Beinen steht Der Assistent wird von außen bespuckt. Der SR wird nach einer Gelben Karte erst beleidigt und dann mit beiden Händen vor die Brust gestoßen, wobei er sich auf den Hintern setzt. Feuerwerk, das auf dem Feld landet, wiederholtes Feuerwerk usw.

20 Anfertigen eines Sonderberichtes
1. Form Am Besten auf dem Computer anfertigen, ansonsten unbedingt auf Lesbarkeit achten (Druckschrift) Im Briefkopf Name des SR, das Spiel, Datum, Spielklasse, Betreff (Feldverweis für Spieler ABC, Passnr ) angeben Unbedingt Name des Spielers und Passnummer deutlich lesbar aufschreiben (Tipp: vom Pass abschreiben) Wichtige Passagen so genau wie möglich schildern (Aussage des Spielers: „…“, etc.) Kam es zum Spielabbruch, ist dies im Briefkopf schon zu erwähnen Bericht zusammen mit der „roten“ Kopie des Spielberichtes an den Verband schriftlich bzw. Kopie an den Ansetzer bzw. den Schiedsrichterausschuss (innerhalb von 4 Tagen)

21 Anfertigen eines Sonderberichtes
2. Inhalt Möglichst konkret beschreiben, was passiert ist (ein Unbeteiligter muss sich vorstellen können, was vorgefallen ist, zum Test jemandem (u.a. LG, Obmann, Ansetzer, Vertrauensperson) den Bericht zum Lesen geben Keine allgemeinen Formulierungen wie „Tätlichkeit“ oder „Beleidigung“, sondern: Er sagte: „ Du blinde Sau“ oder: „Er schlug ihm mit der rechten Hand heftig ins Gesicht.“ Bei Trainern reicht die Aussage „kritisierte mehrfach meine Ent- scheidungen“ nicht aus, sondern: Was hat er wie wann gesagt? Keine Romane, sondern Umstände (was war vorher usw.) nur beschreiben, wenn sie zum Verständnis des Ereignisses zwingend notwendig sind

22 Anfertigen eines Sonderberichtes
2. Inhalt Spielstand zum Zeitpunkt des Vergehens mit angeben Position des Schiedsrichters und Sichtmöglichkeit angeben (z. B. „Ich stand 10 Meter entfernt und hatte freie Sicht.“) War der Ball bei dem Vergehen in Spielnähe? Wenn die Gesundheit des Spielers gefährdet wird, sollte das im Bericht stehen und die Verletzung des Spielers unbedingt eingetragen werden Die Reaktion des Spielers auf den Feldverweis verschafft einen genaueren Einblick in die Situation

23 Anfertigen eines Sonderberichtes
2. Inhalt Entschuldigt sich ein Spieler beim Schiedsrichter oder seinem Gegenspieler, sollte das im Bericht erwähnt werden Keine witzigen Bemerkungen oder Ironie, nur sachlich und korrekt berichten Nur schreiben, was man auch wirklich selbst gesehen oder gehört hat Nichts dazu erfinden - nichts weglassen!

24 Anfertigen eines Sonderberichtes
3. Beispiel 3.1. Kopfbogen Name: Schiedsrichter Datum: PLZ Berlin, … , Verein 3.2. Spiel Datum: :15 Spielort: Olympiastadion Spielklasse: BzL Spielnummer: 007 Begegnung: Hertha gg. LG Halbzeit/ Ergebnis: 0:1 / 1:1

25 Anfertigen eines Sonderberichtes
3. Beispiel 3.3. Vorkommnis Wer hat Wem Wo Was Wann getan? Spielminute & -stand Feldverweis, Spielabbruch, Trainer aus dem Innenraum, … eigene Wahrnehmung des objektiven Geschehens keine Wertungen oder Mutmaßungen Vorgeschichte (Provokationen, Fouls, vorherige Verwarnungen) weiteres Verhalten (Protest, Einsicht) Folgen (wurde ein Tor erzielt) und Spielfortsetzung oder Spielabbruch

26 Anfertigen eines Sonderberichtes
3. Beispiel 3.3. Vorkommnis Bewerte den Bericht! Mitte der 2. Halbzeit befand sich der Spieler im Angriff. Der Spieler Holzer (Heimmannschaft, Nr. 10) wurde an der Mittellinie durch ein Foul von der Gastmannschaft gestoppt. Daraufhin nahm der Spieler Holzer den Ball und warf ihn heftig in Richtung eines Gegenspielers, vom Ball aber nicht getroffen wurde. Nach der Verwarnung (Gelbe Karte) wegen des Fouls für den Gegenspieler verwies ich den Spieler Holzer des Feldes. Nach dem Spiel entschuldigte sich der Spieler glaubwürdig für sein Verhalten.

27 Anfertigen eines Sonderberichtes
3. Beispiel 3.3. Vorkommnis Was stimmte nicht? Mitte der 2. Halbzeit (wann genau?) befand sich der Spieler im Angriff. Der Spieler Holzer Heimmannschaft (Name der Mann- schaft, Nr. 10, Passnummer?) wurde an der Mittellinie (genauer!) durch ein Foul von der Gastmannschaft gestoppt. (Stellung und Sicht des SR!) Daraufhin nahm der Spieler Holzer den Ball und warf ihn heftig in Richtung eines Gegenspielers (gegen wen?), der vom Ball aber nicht getroffen wurde. Nach der Verwarnung wegen des Fouls für den Gegenspieler (genauer, warum?) verwies ich den Spieler Holzer des Feldes. Nach dem Spiel entschuldigte sich der Spieler glaubwürdig (keine Wertung!) für sein Verhalten.

28 Anfertigen eines Sonderberichtes
3. Beispiel 3.3. Vorkommnis Wer hat Wem Wo Was Wann getan? Feldverweis: Lars Holzer, Mannschaft A (Nr. 10), Passnummer: In der 78. Spielminute (Wann) beim Stand von 1:1 befand sich die Mannschaft A im Angriff. Der o.g. Spieler Holzer wurde an der Seitenlinie auf Höhe der Mittellinie (Wo) bei hohem Tempo durch ein Foul von Nr. 3 der Gastmannschaft (Name) gestoppt. Hierdurch wurde ein aussichtsreicher Angriff verhindert. Ich unterbrach das Spiel. …

29 Anfertigen eines Sonderberichtes
3. Beispiel 3.3. Vorkommnis Wer hat Wem Wo Was Wann getan? Feldverweis: Lars Holzer, Mannschaft A (Nr. 10), Passnummer: ... Aus Verärgerung darüber nahm der o.g. Spieler Holzer (Wer) den Ball und warf ihn heftig (Was) in Richtung des Spielers Nr. 3 (Wem), der einige Meter entfernt stand, vom Ball aber nicht getroffen wurde. Ich stand 10 Meter entfernt und hatte freie Sicht. Nach der Verwarnung (Gelbe Karte) wegen des Fouls für Nr. 3 (taktisches Foulspiel) verwies ich den o.g. Spieler auf Dauer des Feldes (Rote Karte), das er nach kurzem Protest verließ. Nach dem Spiel entschuldigte sich der Spieler für sein unbeherrschtes Verhalten.

30 Anfertigen eines Sonderberichtes
3. Beispiel 3.4. Zeugen (wenn) Maßgeblich ist, wer den Vorgang wahrgenommen hat. Name, Verein, Erreichbarkeit Unterschrift nicht vergessen Schiedsrichter Hinweise Bei Spielabbruch und/ oder Vergehen gg. den SR informiere unbedingt deinen Ansetzer.

31 Online-Spielbericht Lehrbrief November 2012
2 Folien zum Spielbericht-Online: hier können besondere Vorkommnisse eingefügt oder ein Dokument hochgeladen werden. Dies kann auch später zu Hause ganz in Ruhe geschehen. zurück zur Auswahl 1

32 Auswechslung und besondere Vorkommnisse
Die Länge ist auf ca Zeichen begrenzt. Ein Bericht kann in Dokumente hochladen

33 Besondere Berichte in Dokumente hochladen!
Diese können auch nach der Freigabe vom SR hochgeladen werden. Um sie ebenfalls elektronisch verfügbar zu haben, können die Sonderberichte vom Schiedsrichter auch als Datei zum Spiel hoch geladen werden. Die Funktion befindet sich im Tab-Reiter Dokumente. Sportrichter und Staffelleiter können sich diese hochgeladenen Dateien wieder herunterladen.

34 Anweisungen für Schiedsrichter
Saison 2012/13 Anweisung zu Pkt. 9 ff Spielabbruch zurück zur Auswahl 1

35 Anweisungen für Schiedsrichter
Saison 2012/13 Infolge der in der abgelaufenen Spielzeit gegenüber Schiedsrichtern in sehr hoher Anzahl ausgeübten verbalen oder körperlichen Beleidigungen, Schmähungen, Bedrohungen und Verunglimpfungen sowie einer vorher nie festzustellenden, fast ebenso hohen Anzahl versuchter wie erfolgter tätlicher Übergriffe auf Schiedsrichter sieht sich der SRA veranlasst, für die kommende Saison 2012/2013 folgende Anweisungen an seine Schiedsrichter zu erteilen:

36 Anweisungen für Schiedsrichter
1. Anweisungen für Schiedsrichter Der Schiedsrichter hat seiner Vorbildfunktion jederzeit gerecht zu werden und sich in seinem Verhalten in der Öffentlichkeit stets neutral zu zeigen. Dies betrifft neben dem Verhalten in und auf unseren Sportanlagen auch das Verhalten bei allen sonstigen Veranstaltungen. Sinngemäß bezieht sich das auch auf Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken.

37 Anweisungen für Schiedsrichter
2. Anweisungen für Schiedsrichter Der Schiedsrichter hat sich jeweils unmittelbar nach seinem rechtzeitigen Eintreffen auf dem Sportplatz noch vor Erledigung der administrativen Aufgaben beim platzbauenden Verein vorzustellen und diesen freundlich zu ersuchen, ihm eine verantwortliche Person dieses Vereins zu benennen, die als Ansprechpartner bei etwaigen Problemen, beispielsweise die Ordnung und Sicherheit betreffend, vor, während und auch nach dem Spiel zur Verfügung steht.

38 Anweisungen für Schiedsrichter
3. Anweisungen für Schiedsrichter Lockere Sprüche oder interpretierbare Aussagen und Gesten hat der Schiedsrichter vor, während und auch nach dem Spiel zu unterlassen und stets auf Sachebene zu agieren. Dies gilt auch für den Umgang mit anwesenden Medienvertretern.

39 Anweisungen für Schiedsrichter
4. Anweisungen für Schiedsrichter Schiedsrichter, die einem Spiel zuschauen, haben sich jeglichen Kommentars bezüglich der Leistung der Unparteiischen des Spiels gegenüber Dritten zu enthalten. Sie sollten vielmehr, sofern erforderlich, diese in schwierigen Situationen unterstützen und hilfreich zur Seite stehen.

40 Anweisungen für Schiedsrichter
5. Anweisungen für Schiedsrichter Der Schiedsrichter soll immer höflich, souverän, verbindlich und der Situation angemessen auftreten. Spieler, Trainer sowie Offizielle sind so anzusprechen, wie man auch selbst angesprochen werden möchte. Dies gilt auch für Unterhaltungen mit Zuschauern und Unbeteiligten vor und nach dem Spiel. Während des Spiels hat mit diesen keine Unterhaltung zu erfolgen.

41 Anweisungen für Schiedsrichter
6. Anweisungen für Schiedsrichter Der Bitte auf Eintragungen auf dem Spielbericht ist, wenn es sich um rassistische oder menschenverachtende Vorkommnisse handelt, auch dann Folge zu leisten, wenn das Vorkommnis nicht selbst wahrgenommen wurde. In diesen Fällen ist ein entsprechender Hinweis, der den Namen und den Verein des Beschwerdeführers enthält, aufzunehmen.

42 Anweisungen für Schiedsrichter
7. Anweisungen für Schiedsrichter Bei Nutzung eines Spielberichtsformulars ist dieses vom Schiedsrichter nach Spielende hinsichtlich der Vollständigkeit der notwendigen Eintragungen wie der persönlichen Strafen, der Streichung nicht zum Einsatz gelangter Spieler, des Halbzeit- wie des Spielergebnisses, des Vermerkes über Personen, die sich wegen fehlenden Spielerpasses auszuweisen hatten, sowie der Ankündigung bzw. des Vermerkes eines Sonderberichtes noch einmal eingehend zu prüfen.

43 Anweisungen für Schiedsrichter
8. Anweisungen für Schiedsrichter Hat einer der Vereine berechtigten Gesprächsbedarf mit dem Schiedsrichter, so soll dieser Verein zur Erörterung des Sachverhalts einen Vertreter des anderen Vereins mitbringen. Dabei soll der Schiedsrichter freundlich und bestimmt darum bitten, das Gespräch in der Kabine zu führen. In Konfliktsituationen bzw. bei Spielen mit besonderen Vorkommnissen soll auf ein Gespräch verzichtet werden.

44 Anweisungen für Schiedsrichter
9. Über folgende Vorkommnisse ist sofort nach Spielende telefonisch der zuständige Schiedsrichteransetzer zu informieren: Bedrohungen jeglicher Art versuchte und erfolgte Tätlichkeiten gegenüber einem Unparteiisch sonstige Vorkommnisse nach Spielende oder in Zusammenhang mit dem Umfeld An- bzw. Bespucken eines Unparteiischen Spielabbrüche auch ohne Gefährdung eines Unparteiischen Vorkommnisse rassistischer oder menschenverachtender Art   Der Sonderbericht hat, so er nicht auf dem Spielbericht bzw. online bereits aufgeführt wurde, innerhalb von vier Tagen dem Verband sowie dem Schiedsrichteransetzer vorzuliegen.

45 Anweisungen für Schiedsrichter
10. Die verbindlichen Handlungsrichtlinien gegen Rassismus sind vom Schiedsrichter umzusetzen. Diese lauten wie folgt: Die Schiedsrichter haben die Pflicht, insbesondere Schwächere zu schützen. Die Schiedsrichter sollen nur dann tätig werden, wenn die Störungen von außerhalb Einfluss auf das Spiel haben oder gegen am Spiel Beteiligte gerichtet sind.

46 Anweisungen für Schiedsrichter
10. Wird ein Schiedsrichter von einem Mannschaftskapitän auf Vorkommnisse angesprochen, hat er die Pflicht darauf zu reagieren. Der Schiedsrichter hat aber auch das Recht, initiativ tätig zu werden, wenn die Störungen deutlich vernehmbar, über einen längeren Zeitraum anhaltend und eindeutig menschenverachtend sind. Der Mannschaftskapitän (oder im Jugendbereich der Jugendbetreuer) muss bei einer Ansprache durch den Schiedsrichter tätig werden. Eine Weigerung, die vom Schiedsrichter geforderten Schritte einzuleiten, ist dem Sportgericht zu melden. Der Mannschaftskapitän (Jugendbetreuer) ist der verantwortliche Ansprechpartner für den Schiedsrichter und hat die Maßnahmen entweder selbst durchzuführen oder an geeignete Personen des Vereins zu delegieren.

47 Anweisungen für Schiedsrichter
10. Weist der Schiedsrichter den Mannschaftskapitän an, bestimmte Schritte einzuleiten, ist das Spiel bis zur Erfüllung zu unterbrechen. Die Schiedsrichter sollen bei Störungen von außen die folgenden vier Schritte einleiten. Je nach Heftigkeit der Störungen können einzelne Schritte übersprungen werden: o Ansprache des Mannschaftskapitäns mit der Aufforderung, die störenden Personen direkt oder per Lautsprecher zur Änderung ihres Verhaltens aufzufordern. o Setzt sich das Verhalten trotzdem fort, ist der Mannschaftskapitän erneut zu einer Ansprache der betreffenden Personen aufzufordern. Hier soll dann den Störern die Einschaltung der Polizei angekündigt werden.

48 Anweisungen für Schiedsrichter
10. o Erfolgt auch nach der zweiten Ansprache keine Veränderung der Situation, soll der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und das Spielfeld mit beiden Mannschaften verlassen. Eine Wiederaufnahme des Spiels erfolgt nur nach deutlicher Beseitigung der störenden Situation. Dies kann durch Eintreffen der Polizei oder Entfernen der störenden Personen vom Vereinsgelände erfolgen. Das Spiel kann auch fortgesetzt werden, wenn der verantwortliche Verein zusichert, dass weitere Störungen ausbleiben. Diese Überprüfung soll der Schiedsrichter gemeinsam mit den Vereinsverantwortlichen durchführen. Der verantwortliche Verein ist darauf hinzuweisen, dass bei einer erneuten Störung das Spiel abgebrochen wird. o Erfolgt nach Spielwiederaufnahme keine Besserung, ist das Spiel durch den Schiedsrichter abzubrechen.

49 Anweisungen für Schiedsrichter
11. Der Schiedsrichter kann ein Spiel jederzeit abbrechen bzw. unterbrechen, wenn ihm die Fortführung aus wichtigen Gründen nicht zumutbar erscheint. Zum Spielabbruch soll der Schiedsrichter erst dann schreiten, wenn er alle Mittel zur Fortführung eines Spiels ausgeschöpft hat. In den folgenden Fällen mit dem Schiedsrichter als Betroffenen weist der Schiedsrichterausschuss an, wie folgt zu verfahren: Beleidigungen/Schmähungen/Verunglimpfungen: ziehen die erforderlichen Feldverweise nach sich, das Spiel ist fortzuführen. rassistische, diskriminierende, homophobe Vorfälle: ziehen die erforderlichen Feldverweise und die zwingende Anwendung der entsprechenden Handlungsrichtlinien nach sich, ein Spielabbruch ist eine mögliche Folge.

50 Anweisungen für Schiedsrichter
11. sonstige den Schiedsrichter fortwährend beleidigende Äußerungen aus dem Publikum: ziehen die zwingende Anwendung der Handlungsrichtlinien nach sich, auch hier ist ein Spielabbruch eine mögliche Folge. eine Mannschaft geht vom Platz, da sie mit der Schiedsrichterleistung nicht einverstanden ist: nach Ablauf einer vom Schiedsrichter gesetzten Frist, das Spiel fortzuführen, ist ein Spielabbruch unumgänglich Bedrohungen verbaler oder tätlicher Art, versuchte Angriffe: ziehen die erforderlichen Feldverweise nach sich. Vor einer Spielfortsetzung sind beide Mannschaftsführer vom Schiedsrichter über den Vorgang und über die Begründung der Strafen zu informieren. Im Jugendbereich sind die entsprechenden Vereinsvertreter heranzuziehen. Das Spiel ist zunächst fortzuführen, im Wiederholungsfall jedoch sofort abzubrechen.

51 Anweisungen für Schiedsrichter
11. tatsächlicher Angriff auf den Schiedsrichter bzw. einen der Assistenten: führt in jedem Fall sofort zum Spielabbruch. An- oder Bespucken des Schiedsrichters bzw. eines Assistenten: führt immer sofort zum Spielabbruch. Fehlverhalten von Umfeld und Zuschauern: zieht die zwingende Anwendung der entsprechenden Handlungsrichtlinien und Ordnungen des BFV nach sich, ein Spielabbruch ist eine mögliche Folge (siehe hierzu auch Punkt 10). Das Spiel ist bei einem Spielabbruch durch einen Doppelpfiff unauslegbar zu beenden. Berliner Fußball-Verband, Schiedsrichterausschuss,

52 Lehrbrief November 2012 Monatsquiz November 2012 zurück zur Auswahl 1

53 Monatsquiz Nov. 12 1. Spielentscheidung durch Schüsse von der Strafstoßmarke. Der bereits verwarnte Schütze täuscht den Torwart unsportlich und erzielt ein Tor. Entscheidungen? „Gelb/Rot“, Wiederholung durch einen anderen Spieler, keine Reduzierung, der Spieler muss das Feld verlassen.

54 Monatsquiz Nov. 12 2. Da der Schiedsrichter deutlich im Gesicht angespuckt wird, bricht er das Spiel ab. Nach kurzer Zeit, der schuldige Spieler hat sich inzwischen ehrlich entschuldigt, versuchen die Mannschaften den Schiedsrichter zu überreden, das Spiel wieder anzupfeifen und fortzusetzen. Ist dieses möglich? Nein, das ist nicht möglich.

55 Monatsquiz Nov. 12 3. Auf dem Spielfeld schlagen sich zwei Spieler aus einer Mannschaft. Was muss nun alles passieren? Feldverweis auf Dauer für beide, indirekter Freistoß, wo Vergehen, KEIN Spielabbruch

56 Monatsquiz Nov. 12 4. In der 30. Minute beginnt es plötzlich heftig zu hageln. Was sollte der Schiedsrichter machen? Spielunterbrechung, Warten (bis zu 30 Minuten), Weiter oder Abbruch, immer Meldung im Spielbericht

57 Monatsquiz Nov. 12 5. Nach einer längeren Unterbrechung, setzt der SR das Spiel mit einem Schiedsrichterball auf der Torraumlinie fort. Nachdem der Ball den Boden berührt hat, schaltet ein Angreifer am schnellsten und schießt den Ball direkt ins Tor. Und jetzt? Regeländerung 2013: Abstoß

58 Monatsquiz Nov. 12 6. Im Winter stellt der Schiedsrichter bei der Platzkontrolle fest, dass genau auf dem Strafstoßpunkt eine große Eisfläche ist. Was nun? Aufforderung zur Beseitigung (Frist); falls die Eisfläche nicht beseitige werden kann, darf das Spiel nicht stattfinden; trotzdem Spielbericht ausfüllen

59 Monatsquiz Nov. 12 7. Wie weit muss der Schiedsrichter bei Nebel noch sehen können, damit ein Spiel fortgesetzt werden kann? von Tor zu Tor

60 Monatsquiz Nov. 12 8. Ein Betreuer sieht, dass ein gegnerischer Spieler auf das leere Tor zuläuft. Damit der Ball nicht ins Tor rollt, rennt er auf das Feld und schlägt den Ball mit dem Fuß, ca. 3 Meter vor der Torlinie weg. Was nun? Meldung, SR-Ball auf der Torraumlinie, KEIN Spielabbruch

61 Monatsquiz Nov. 12 9. Von außerhalb des Spielfeldes werden Gegenstände (wie Feuerzeuge, Münzen oder Becher) auf das Spielfeld geworfen. Sollte das Spiel sofort abgebrochen werden? Verantwortliche einbinden Ansagen über Lautsprecher, wie ein Appell an und durch beide Mannschaftsführer Wiederholt sich das geschehen, kann das Spiel abgebrochen werden.

62 Monatsquiz Nov. 12 10. Ein neutraler Schiedsrichter-Assistent wird auf der Linie stehend mit beiden Händen zu Boden gestoßen. Was nun? Feldverweis auf Dauer, Spielabbruch.

63 Monatsquiz Nov. 12 11. Entscheidungsschießen. Die Heimmannschaft gibt dem Schiedsrichter einen Zettel, auf dem fünf Schützen vermerkt sind. Zum ersten Schuss geht dann aber ein anderer Spieler zum Punkt. Gibt es einen Grund einzugreifen? Nein!

64 Monatsquiz Nov. 12 12. Bis zu welcher Jugend dürfen Mädchen und Jungen in einer Mannschaft spielen? Lt. Jugendordnung §13 Nr.12 können Mädchen und Jungs bis zur C-Jugend in einer Mannschaft spielen. zurück zur Auswahl 1

65 Berliner Pfiff zurück zur Auswahl 1
In einem Berliner Bezirkligaspiel ist folgendes vorgefallen: Nachdem der SR zur Halbzeit gepfiffen und seine Kabine aufgesucht hat, kam ein Trainer in die Kabine und beschuldigte den SR sinngemäß: „Du musstest ja auf Strafstoß für die gegn. Mannschaft entscheiden, schließlich hast Du vor dem Spiel 100 € vom Gegner erhalten.“ Es ist richtig, dass vor dem Spiel 100 € in der Kabine lagen, aber dies waren Gelder einer Mannschaft. Der SR konnte dies schließlich entkräften, indem er sogar alle seine Taschen leerte. … Alles zusammen führte dies, mit mehreren Beteiligten, wohlgemerkt in der Halbzeitpause, zu einer längeren und hitzigen Diskussion in der SR-Kabine, mit Befragungen von beteiligten Personen usw.. Nachdem scheinbar alles aufgeklärt war und der SR eigentlich gut „aus der Sache“ herausgekommen ist, führte der Schiedsrichter mit vielen Bedenken das Spiel fort. Wir, der SRA, sind der Meinung, dass eine ordentliche Spielleitung unter diesen starken Vorwürfen nicht mehr möglich sein kann. Das Spiel hätte somit abgebrochen werden müssen. zurück zur Auswahl 1


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