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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

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Präsentation zum Thema: "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz"—  Präsentation transkript:

1 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
„Kreisverband Lippe-Detmold“ Samstag, 25. März 2017 Erstellt: Sven R. Weber Stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und Vertreter der Menschen mit Behinderung im Sozialverband VdK Kreisverband Lippe-Detmold

2 Interessenvertretung
Der VdK steht als Sozialverband ein für:  Menschen mit Behinderungen,  Chronisch kranken Menschen,  Pflegebedürftigen Menschen,  Rentnerinnen und Rentnern,  Arbeitslosen und bedürftigen Menschen,  Kriegs-, Wehrdienst- und Unfallopfern.

3 Durchschnittliche Krankenquote - Entwicklung seit 1990 (Zahlen)
1990 bis 2006 durchgängig rückläufiger Trend  2007 = 12,80 AU-Tage je pflichtversicherten Beschäftigten  2008 = 13,40 AU-Tage je pflichtversicherten Beschäftigten  2009 = 14,40 AU-Tagen je pflichtversicherten Beschäftigten (3,94%)  Die Krankheitszeiten hatten sich von 1990 bis 2006 etwa halbiert, steigen aber inzwischen wieder an. Die höchsten Krankenquoten der BKK Versicherten wurden mit gut 7 % (26 AU-Tage je Pflichtmitglied) und 1990 mit 6,80 % (25 AU-Tagen je Pflichtmitglied) erreicht. Hinweis 1: ALG-II-Empfänger bleiben unberücksichtigt, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld besitzen und somit kassenseitig i. d. R. keine diesbezüglichen Leistungsfälle (AU-Fälle) angelegt werden. Hinweis 2: Unterjährig unvollständige Lieferungen der Leistungsfälle (z. B. bei Fusionen) führten bei einigen Kassen zu einer entsprechenden Verringerung der Versichertenzeiten. Quelle: BKK Gesundheitsreport 2010

4 Durchschnittliche Krankenquote - Entwicklung seit 1990 (Gründe)
Diese Entwicklung hängt u. a. zusammen mit soziodemografischen Veränderungen (z.B. Alter, Familienstand, Geschlecht, Tätigkeit im Beruf, Kinder, Migrationshintergrund, etc.), gewandelten Anforderungen in der Arbeitswelt (z.B. Leiharbeit, Kurzarbeit, Insolvenzen, erhöhte Anforderungen, erhöhter Leistungsdruck, „Dienstleistungsgedanke“, Marktanpassungen, etc.) Das Krankheitsspektrum hat sich unter den veränderten Rahmenbedingungen verschoben… …während z. B. die Herz- und Kreislauferkrankungen als AU-Diagnosen eine immer geringere Rolle spielen, …die durch psychische Störungen verursachten Krankheitstage nehmen bereits seit Jahren regelmäßig zu.

5 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Zahlen

6 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Daten

7 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Fakten, Teil 1

8 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Fakten, Teil 2

9 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Mögliche (arbeitsbedingte) Gründe:

10 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Gesetzlicher Arbeitsschutz:
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. § 12 Unterweisung nach dem Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. (2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

11 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Gesetzlicher Arbeitsschutz:
§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte (Auszug aus dem Arbeitssicherheitsgesetz – kurz: ASiG) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei (…) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung, f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,  (…) (3) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt. Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Quelle: Stand:

12 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Die DIN EN ISO 10075
Für welchen Zweck wurde die Norm DIN EN ISO entwickelt? Die Norm wurde insbesondere aus dem industriellen Bereich heraus entwickelt und ist dadurch in ihren Gestaltungsleitlinien zur Verhältnisprävention (= beinhaltet die Ausrichtung der gesellschaftlichen und staatlichen Gegebenheiten in der Art, dass Krankheiten vermieden oder früh erkannt werden können) beeinflussbar. Erster Teil der dreiteiligen Norm DIN EN ISO mit dem Titel "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung" klärt die Begriffe, Zweiter Teil enthält Leitsätze zur Gestaltung von Arbeitssystemen, Dritter Teil werden Messverfahren empfohlen. Für Tätigkeiten im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen (z. B. Lehrer, Therapeuten, Ärzte, Altenpfleger, Krankenschwestern, Verkäufer) spielt psychische Belastung durch den Kontakt mit Menschen eine große Rolle. Dafür sind häufig Maßnahmen auf dem Gebiet des "Umgangs mit dem Menschen" erforderlich. Dies betrifft jedoch den Bereich der Verhaltensprävention, der nicht Gegenstand dieser Norm ist. Ausdrücklich beschäftigt sich die Norm nur mit Verhältnisprävention, nicht mit Verhaltensprävention (= umfasst die Beeinflussung von Gewohnheiten, Einstellungen und Handlungsweisen von einzelnen Personen mit dem Ziel der Vermeidung oder Früherkennung von Krankheiten).

13 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Auswirkungen nach der DIN EN ISO 10075-1
 Auswirkungen psychischer Belastungen nach der DIN EN ISO Von besonderem Interesse ist nach der Norm DIN EN ISO der "Ansatzpunkt Arbeit" - d. h. vor allem die Arbeitsbedingungen. Die in der Norm angeführten Empfehlungen beziehen sich auf die Gestaltung der Einflüsse aus Arbeitsaufgabe, Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation, Arbeitsmittel, Arbeitsplatz.

14 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Elemente nach der DIN EN ISO 10075-2
Was sind die gestaltbaren Elemente des Arbeitssystems? Zu den gestaltbaren Elementen des Arbeitssystems gehören: Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsaufgabe, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung.

15 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Das Arbeitssystem an die Nutzer anpassen - was bedeutet das? Jedes Arbeitssystem ist an die Nutzer anzupassen. Bei der Entwicklung neuartiger Systeme sind die Fähigkeiten (z.B. Auffassungsgabe, Durchsetzungsvermögen, soziale Kompetenz, etc.) Fertigkeiten (Bezeichnet im Allgemeinen einen erlernten oder erworbenen Anteil des Verhaltens) Erwartungen („Was will ich oder wann geht es mir im Unternehmen gut?“) Erfahrungen („Was bringe ich mit oder kann ich im Unternehmen mit einbringen?“) der späteren Nutzer zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist zunächst Verhältnisprävention, erst danach Verhaltensprävention (beginnt schon mit der Personal-/Unternehmensauswahl) vorzunehmen. Schulungsmaßnahmen der Beschäftigten sind dabei als unterstützende Maßnahme anzusehen (Verhaltensprävention). Ziel der Gestaltung von Arbeit sollte es sein, die Arbeitsbedingungen so zu optimieren, dass die erwünschte oder "normale" kurzfristige Beanspruchung beginnen kann.

16 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Welche Schritte führen zur Gestaltung von Arbeit?
1. Ermitteln: Die Ermittlung, d. h. Analyse der Arbeitsbedingungen, ist der erste Schritt. Es geht darum, psychische Belastungen zu identifizieren. Die Ermittlung der psychischen Belastung kann orientierend, vertiefend oder umfassend erfolgen. Durch den ungeschulten Nutzer erfolgt die orientierende Ermittlung z. B. mit Checklisten oder Prüflisten. 2. Beurteilen: Die Beurteilung ist ein Vergleich des ermittelten IST-Zustandes mit dem durch die Gestaltungsempfehlungen skizzierten SOLL-Zustand. Das Beurteilen entspricht einer Einschätzung, ob Handlungsbedarf zur Veränderung psychisch belastender Einflüsse besteht.

17 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Welche Schritte führen zur Gestaltung von Arbeit?
3. Festlegen: In diesem Schritt werden - falls es die Beurteilung ergeben hat - Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen entwickelt und ausgewählt. 4. Durchführen: Die festgelegten Maßnahmen werden umgesetzt. 5. Überprüfen: Nach Durchführung wird überprüft, ob die erwünschte Bedingung hergestellt wurde. Unter dem Gesichtspunkt der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Standes von Sicherheit und Gesundheitsschutz ist die Überprüfung bereits der Beginn einer neuen Optimierungsrunde.

18 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Welche Schritte führen zur Gestaltung von Arbeit?
3. Festlegen: In diesem Schritt werden - falls es die Beurteilung ergeben hat - Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen entwickelt und ausgewählt. 4. Durchführen: Die festgelegten Maßnahmen werden umgesetzt. 5. Überprüfen: Nach Durchführung wird überprüft, ob die erwünschte Bedingung hergestellt wurde. Unter dem Gesichtspunkt der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Standes von Sicherheit und Gesundheitsschutz ist die Überprüfung bereits der Beginn einer neuen Optimierungsrunde.

19 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Einige Fragen mit denen sich die Norm DIN EN ISO nicht beschäftigt: Wie kann Stress vermieden werden? Bemerkung des VdK: In der Norm DIN EN ISO wird der Begriff "Stress" nicht angeführt. Empfehlung des VdK: Stress im Betrieb? Handlungshilfen für die Praxis (Heft Gesundheit Nr. 20 der BAuA) Wie können Konflikte im Unternehmen vermieden bzw. gelöst werden? Welche betrieblichen Ansprechpartner gibt es, wenn die Arbeit zur "Belastung" wird? Sind bestimmte Personen anfälliger für Fehlbeanspruchung? Welche Empfehlungen gibt es, wenn die Arbeit am bzw. mit Menschen zur "Belastung" wird? Ist psychische Belastbarkeit trainierbar?

20 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Gibt es Patentrezepte zur Konfliktlösung?
!! Es gibt keine Patentrezepte zur Konfliktlösung !! Es gibt nur Individuallösungen… …und viele professionelle Ansprechpartner / Begleiter !!

21 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Wer ist Ansprechpartner für intern Betroffene? Beispiele:
Geschäftsleitung (trägt die Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten) Personalmanagement (verlängerter „sozialer“ Arm der Geschäftsleitung) ggf. Betriebsarzt (Werksärztlicher Dienst) ggf. Mitarbeitervertretung und seine Ausschüsse (Betriebsrat oder Personalrat) ggf. Schwerbehindertenvertretung (Ansprechpartner und Schnittstelle für Kontakte zu Profis) ggf. Betriebstechnik (manchmal reichen auch schon „kleine“ technische Verbesserungen) ggf. Internes Organisations- / Sozialwesen (Betriebliches Gesundheitsmanagement) Extern: BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund Behörden (z.B. Bezirksregierungen - Amt für Arbeitsschutz, Agentur für Arbeit, Kommunen) Gewerkschaften (verfügen über „gemachte“ Erfahrungen und umfangreiche Verbindungen zu Profis) ggf. Institutionen (z.B. Arbeitsgerichte, Vereinigungen und Verbände, Selbsthilfegruppen) ggf. Landschaftsverbände (Lstg. zur Teilhabe am Arbeitsleben bei schwerberhinderten Menschen) ggf. Integrationsämter (Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerberhinderte Menschen) ggf. Integrationsfachdienste (für schwerberhinderte Menschen) ggf. Reha-Einrichtungen (Angebot des psychologischen und sozialen Dienstes)

22 Nützliche Links Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Begleitende Hilfe im Arbeitsleben: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: (Westfalen) oder (Rheinland) 22

23 Den VdK finden Sie auch ganz in Ihrer Nähe…
Lippe-West Barntrup Blomberg Hörste Lügde Detmold Schieder-Schwalenberg Belle-Billerbeck-Wöbbel Geschäftsstelle VdK Kreisverband Bad Meinberg Lippe-Süd 23

24 Ihre sozialrechtliche Beratung und Rechtsabteilung – direkt in Detmold:
Vormittags: jeden 2. Dienstag im Monat: 8.30 Uhr bis Uhr Nachmittags: jeden 4. Dienstag im Monat: Uhr bis Uhr Rechtsabteilung: Termine nur nach Vereinbarung Sozialrechtliche Beratung und Sozialrechtliche Rechtsabteilung: Klaus Otto und Sebastian Olliges Telefon: 05231 / (Beratung) oder 05231 / (Rechtsabteilung) Ort: Paulinenstraße 21a, Detmold (gegenüber dem Sparkassengebäude) Barrierefreies Parken: Schwerbehinderten-/Parkplätze und Fahrstuhl direkt im Haus 24

25 Weitere Schulungsangebote im VdK Kreisverband Lippe-Detmold:
Sprechen Sie uns an! “Barrierefreies Bauen in NRW” “Ein Sozialverband stellt sich vor” “Inklusion & UN-Behindertenkonvention” “Das Schwerbehindertenrecht” 25

26  Pflegende Angehörige brauchen mehr… Pflege geht jeden an
Mit der Kampagne will der Sozialverband VdK auf die Situation von pflegenden Angehörigen in Deutschland aufmerksam machen: …denn:  Pflegende Angehörige brauchen mehr… Pflege geht jeden an …Anerkennung! …Unterstützung! …finanzielle Hilfe!

27 Für Ihre Rechte setzen wir uns ein…
Der Vorstand des VdK Kreisverbandes Lippe-Detmold: Vordere Reihe (von links): Sven R. Weber, stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und Vertreter der Menschen mit Behinderung, Gudrun Pohl, Kreisverbandsvorsitzende und Vertreterin der Frauen, Natascha Mayer, Kassenprüferin, Ilona Westphal-Seiter, Vertreterin der Opfer von Krieg und Gewalt, Siegfried Seiter, Vertreter der Sozialversicherten. Hintere Reihe (von links): Ernst-Otto Schumacher, Beisitzer, Tanja Juilfs, Kreiskassiererin, Wolfgang Hirt, Schriftführer. Es fehlen auf dem Bild: Lothar Buschhart, stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender und stellvertretender Schriftführer, Baldur Grothe, stellvertretender Kassierer, Stephanie Grothe, Vertreterin der jüngeren Mitglieder, Helga Grothe, Beisitzerin, Wilfried Sprute, Kassenprüfer. 27

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