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INFORMATIONSVERANSTALTUNG

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Präsentation zum Thema: "INFORMATIONSVERANSTALTUNG"—  Präsentation transkript:

1 INFORMATIONSVERANSTALTUNG
Überblick über die gymnasiale Oberstufe und Wahl der Fächer für die Einführungsphase Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Philologenverband möchte Ihnen zur Erleichterung Ihrer umfangreichen Informationsarbeit diese Präsentation zur Verfügung stellen. Wir haben sie nach den vorliegenden Verordnungen und Ergänzenden Bestimmungen der Oberstufenverordnung erstellt, erstmals für ein Abitur nach 12 Jahren an Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen (Oberstufenverordnung vom in der Fassung vom und Abiturprüfungsverordnung vom in der Fassung vom ). Folie 7 zeigt zudem ergänzend die Einführungsphase einer nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschule und der Integrierten Gesamtschule und kann für die anderen Schulformen gelöscht werden. Wir haben die Präsentation so erstellt, dass die einzelne Schule nach schulspezifischen Gegebenheiten Änderungen vornehmen kann (z.B. andere Fremdsprachen, Streichung nicht vorhandener Fächer oder Schwerpunkte, Herausnahme von Darstellungen etc). Möglicherweise müssen auch optische Korrekturen angebracht werden, wenn Sie eine andere Powerpoint Version oder eine andere Bildauflösung haben – wir hatten 1024 x 768. Zum Öffnen eines Links auf den Notizseiten (blaue Farbe) muss er mit der rechten Maustaste angeklickt werden; in dem dann erscheinenden Fenster muss mit der linken Maustaste „Hyperlink - öffnen“ angeklickt werden. Diese Präsentation ist in langer Arbeit sorgfältig erstellt worden. Sollte sich doch ein Fehler eingeschlichen haben oder sollten Unklarheiten bestehen, so geben Sie mir bitte Nachricht. Ich hoffe, dass die Präsentation hilfreich für Sie ist. Mein herzlicher Dank gilt dem Leiter der Robert-Koch-Schule Clausthal-Zellerfeld, Herrn Bontjes, für seine konstruktive Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Helga Olejnik Philologenverband Niedersachsen

2 Welchen Abschluss habe ich nach der 9. Klasse ?
Das Gymnasium vergibt zu diesem Zeitpunkt keinen Abschluss, bei Bedarf lediglich einen Gleich-stellungsvermerk mit dem Hauptschulabschluss. Ein Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss, Real-schulabschluss, erweiterter Realschulabschluss) wird erst nach dem erfolgreichen Besuch der Einführungsphase am Gymnasium oder einer entsprechenden BBS – Schulform bescheinigt.

3 Wie ist das mit dem Sonderweg nach Klasse 9 ?
Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse eines allgemein-bildenden Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt worden sind, können direkt in die Klasse 11 des Fach-gymnasiums, der Fachoberschule oder anderer Voll-zeitschulformen einer BBS wechseln, die einen erweiterten oder einfachen Realschulabschluss voraussetzen. Termine zur Anmeldung beachten !

4 man muss nur noch Englisch belegen
Was ist bei einem solchen Wechsel zu berücksichtigen? mögl. Vorteile: ein Jahr gewonnen, Neuanfang, interessantere Fächer, Praxisorientierung, man muss nur noch Englisch belegen mögl. Nachteile: Gymnasiasten als Küken, frühe Spezialisierung

5 Sekundarabschluss I + * Schulabschlüsse und der Weg dorthin 11 12 10 9
ggf. schulischer Teil der Fachhochschulreife Abitur * Wechsel zum Fachgymnasium (dreijährig) + Wechsel zur Fachoberschule (zweijährig) Gymnasium Realschule

6 Aufbau der gymnasialen Oberstufe
Versetzung 10.1 10.2 Einführungsphase Versetzung 11.1 11.2 12.1 12.2 Qualifikationsphase VO-GO § 8 (8.1 u. 8.2) Anlagen 1 und 2 EB-VO-GO zu § 8 VO-GO § 10 Anlage 3 EB-VO-GO zu § 10

7 Abschlüsse und Berechtigungen
Allgemeine Hochschulreife Abschlüsse und Berechtigungen Fachhoch- schulreife Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung und Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase schulischer Teil der Fachhochschulreife AVO-GOFAK § 1 AVO-GOFAK § 17

8 Ziele der gymnasialen Oberstufe
- verstärkt selbständig Lernen und sich die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens aneignen - eine breite und vertiefte Allgemeinbildung erwerben Die Schüler sollen NSchG § 11

9 Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe
Mindestzeit: 2 Jahre Regelfall: 3 Jahre Höchstzeit: 4 Jahre Überschreitung der Regelzeit 1. Rücktritt nach dem 1. Halbjahr der Qualifikationsphase 2. Rücktritt nach dem 2. Halbjahr der Qualifikationsphase 3. Rücktritt nach dem 3. Halbjahr der Qualifikationsphase 4. Rücktritt nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase  keine Meldung zur Abiturprüfung oder vor Beginn der Abiturprüfung  Nichtzulassung zur Prüfung oder  Wiederholung nach Nichtbestehen der Abiturprüfung 10.1 10.2 11.1 11.2 12.1 12.2 Qualifikationsphase Einführungsphase VO-GO § 3 Nichtversetzung 2 Rücktritt VO-GO § 13 3 Rücktritt AVO-GOFAK § 7 4 Rücktritt statt Meldung AVO-GOFAK § 8 1 Rücktritt 4 Nichtzulassung EB-AVO-GOFAK zu § 14 (14.6) 4 Wiederholung Wer ohne Besuch der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eingetreten ist, kann höchstens drei Jahre in der gymnasialen Oberstufe verweilen. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Höchstzeit um ein Jahr.

10 Auslandsschulaufenthalt in der Einführungsphase
Bei einem 12-jährigen Bildungsgang zum ABITUR ist in der Regel die Auslandszeit zu wiederholen.

11 Klasse 10 / Einführungsphase
Bereich Pflicht- unterricht Wahl- unterricht Aufgabenfeld A B C Sport Fach Deutsch 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache Musik Kunst Darstellendes Spiel Wochenstunden 3 • 3 • • 2 • 2 Geschichte Erdkunde Politik-Wirtschaft Religion, Werte und Normen, Philosophie • 2 • 2 • 2 • 2 Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik • 4 • 2 • 2 • 2 Sport • 2 VO-GO § 8 Anlage 1 Informatik, Wahlfremdsprache Sporttheorie (2. Hj.) Arbeitsgemeinschaften + Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums und der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule 1) Wer im Sekundarbereich I keine zweite Fremdsprache erlernt hat, hat in der Einführungsphase mit einer zweiten Fremdsprache neu zu beginnen und diese als Pflichtfremdsprache in der Qualifikationsphase durchgehend vierstündig zu belegen. 2) Die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache entfällt, wenn diese im Sekundarbereich I der Realschule oder der nach Schuljahrgängen gegliederten KGS oder der IGS als Wahlpflichtfremdsprache mindestens fünf Schuljahre lang durchgehend erlernt worden ist. 3) An die Stelle der ersten oder zweiten Pflichtfremdsprache kann nach Wahl des Schülers eine dritte Pflichtfremdsprache mit vier Wochenstunden treten. Diese ist in der Qualifikationsphase durchgehend vierstündig zu belegen, wenn mit der Fremdsprache in der Einführungsphase neu begonnen worden ist. Wird eine dritte Pflichtfremdsprache in der Einführungsphase zusätzlich zu einer ersten und zweiten Pflichtfremdsprache belegt, so kann nach Entscheidung der Schule der Unterricht in der dritten und in der zweiten Pflichtfremdsprache jeweils dreistündig belegt werden. 4) An die Stelle des Faches Kunst oder Musik kann nach Wahl des Schülers das Fach Darstellendes Spiel treten, wenn dieses an der Schule genehmigt ist. Im Fach Politik-Wirtschaft wird im Umfang von mindestens zehn Stunden je Schuljahr Unterricht zur Studien- und Berufswahl durchgeführt. An die Stelle einer Naturwissenschaft kann nach Wahl des Schülers das Fach Informatik treten. 7) Eine Wahlfremdsprache, die ergänzend zur 1. und 2. Pflichtfremdsprache angeboten wird, kann auch zwei-, drei- oder vierstündig erteilt werden. 8) Sofern Sport als Prüfungsfach gewählt wird, ist im zweiten Halbjahr zusätzlich zweistündiger Unterricht in Sporttheorie zu belegen. 9) Die Schulen erhalten ein Stundenkontingent zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung. Die Lehrerstunden aus diesem Kontingent dürfen für Intensivierungs- und Vertiefungsstunden, für Differenzierungsmaßnahmen, für Fördermaßnahmen sowie für das Angebot von Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften verwendet werden. Schülerpflichtstundenzahl: Schülerhöchststundenzahl:

12 Wahlen in Klasse 9 für die Einführungsphase (Klasse 10) der gymnasialen Oberstufe
Abgabedatum: Name, Vorname: Klasse: Auslandsaufenthalt  Beratung durch Herrn Kloppe! in: vom: bis: kein Auslandsaufenthalt 

13 2. Die zweite Fremdsprache aus Klasse 6 muss weiter belegt werden.
Pflichtunterricht 1. Grundsätzlich nimmt jeder am Religionsunterricht seiner Konfession teil. Es können aber auch Werte und Normen oder Philosophie belegt werden. Ev. Religionslehre RE Kath. Religionslehre RK Werte und Normen WN Philosophie PI 2. Die zweite Fremdsprache aus Klasse 6 muss weiter belegt werden. Französisch FR Latein LA

14 3. Bei den musisch-künstlerischen Fächern musst du zwei der Fächer Kunst, Musik und Darstel-lendes Spiel (DSP) wählen. In DSP werden maximal zwei Kurse angeboten, so dass gegebenenfalls eine Auswahl durch die Schule getroffen werden muss. Kunst KU Musik MU Darstellendes Spiel DSP Falls DSP gewählt: Ich werde DSP im Jg 11/12 weiter wählen und werde an der Aufführung am Ende des 12. Jahrgangs teilnehmen. 4. Schülerinnen und Schüler, die dauerhaft durch ein ärztliches Attest vom Sportunterricht befreit sind, wählen nach Rücksprache mit Herrn Kloppe ein Ersatzfach. Ich bin dauerhaft vom Sportunterricht befreit. Beratung durch Herrn Kloppe Ersatzfach:

15 Wahlunterricht Bilingualer Unterricht: Erdkunde/Geschichte Informatik kann zusätzlich oder anstelle einer Naturwissenschaft gewählt werden. Es ist nicht zu empfehlen, eine Naturwissenschaft abzuwählen. Informatik zusätzlich Informatik anstelle einer Naturwissenschaft Welche Naturwissenschaft? Beratung durch Herrn Kloppe! . Bitte Fach eintragen Ort, Datum Unterschrift des Schülers/der Schülerin Unterschrift der Erziehungsberechtigten Die Wahlen finden voraussichtlich im März statt (Abgabetermin beachten!)

16 B A C Aufgabenfelder Geschichte Erdkunde Werte und Normen Religion
sprachlich- literarisch- künstlerisch A gesellschafts- wissenschaftlich B Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Werte und Normen Religion Philosophie Mathematisch- naturwissensch.- technisch C Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik Sport Seminarfach Deutsch Englisch Französisch Griechisch weitere Fremdsprachen Latein Kunst Musik Darstellendes Spiel VO-GO § 11 (1) Anlage 4 Fußnote 1): Sofern dieses Fach an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist.

17 Fächerarten in der Qualifikationsphase
Kernfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik (4 Wo.-Std.) 2 Schwerpunktfächer Je nach gewähltem Schwerpunkt (4 Wo.-Std.) Ergänzungs- und Wahlfächer Weitere Pflicht- und Wahlfächer (4 bzw. 2 Wo.-Std.) VO-GO § 10 (2) u. (5) Anlage 3 VO-GO § 11 (11.1, Seminarfach) Anlage 4 Seminarfach Es wird eine Facharbeit geschrieben und eine Studienfahrt unternommen. (2 Wo.-Std.) EB-VO-GO zu § 10 (10.5, und 10.11) Anmerkung: Auch im weiteren Verlauf werden die 3 Kernfächer in roter Schrift dargestellt und die beiden Schwerpunktfächer gelb unterlegt. Die Überlappung der drei ersten Bereiche zeigt an, dass es hier bei den Fächern Überschneidungen geben kann.

18 Kursarten in der Qualifikationsphase
Kurse auf grundlegendem Anforderungsniveau (g2N, g4N) - zwei- oder vierstündig - vermitteln Grundlagen Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau (eN) - vierstündig - führen vertieft ein - insgesamt müssen drei gewählt werden (P1 bis P3) - werden doppelt gewichtet

19 Abiturprüfungsfächer Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer
(vierstündig)  3 Fächer auf erhöhtem Niveau (P1, P2, P3) schriftliche Abiturprüfung *) (die beiden Schwerpunktfächer und das P3-Fach 1), doppelte Wertung)  1 Fach auf grundlegendem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung *)  1 Fach auf grundlegendem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung *) Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist möglich. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: P1 das erste Schwerpunktfach Geschichte P2 Deutsch P3 das zweite Schwerpunktfach VO-GO § 11 EB-VO-GO zu § 11 AVO-GOFAK § 15 (3) 2) In P4 tritt auf Verlangen des Prüflings an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung eine besondere Lernleistung nach § 11 AVO-GOFAK.

20 Möglichkeiten der Schwerpunktbildung am THG
(austauschbar) P P P P P5

21 Möglichkeiten der Schwerpunktbildung am THG
(austauschbar) P P P P P5 gesellschschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt musisch-künstlerischer Schwerpunkt KU, MU DE MA GE, EK, (PO) FS C - Feld beliebig GE EK, PO EN

22 Wahl der Prüfungsfächer
Wahl der 5 Prüfungsfächer (P1, P2, P3, P4, P5) vor Eintritt in die Qualifikationsphase. Voraussetzung für die Wahl: mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase Bedingungen für die Wahl der Prüfungsfächer: Mit den 5 Prüfungsfächern müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein. VO-GO § 11 2. Unter den 5 Prüfungsfächern müssen enthalten sein: - beide Schwerpunktfächer und - zwei der drei Fächer DEUTSCH , FREMDSPRACHE MATHEMATIK EB-VO-GO zu § 11 1) Eine Fremdsprache kann als P1, P2, P3 (= erhöhtes Niveau) nur gewählt werden, wenn es sich a) um eine fortgeführte Fremdsprache (1., 2. oder 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache) handelt oder b) um eine Wahlsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 b handelt, in der am Ende des Schuljahrgangs vor der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht worden ist und darin am Unterricht in der Einführungsphase durchgehend teilgenommen und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde 2. als P4 oder P5 gewählt werden, wenn sie unter die obige Nr. 1 fällt oder wenn es sich um eine neubegonnene Fremdsprache nach § 8 Abs (2) Nr 2 c handelt und am Ende der Einführungsphase mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde. 2) Sport kann nur P1 oder P5 sein. Tritt bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase Sportunfähigkeit eintritt, so ist anstelle von Sport 1) im sportlichen Schwerpunkt als P1 ein anderes Prüfungsfach 2) in den übrigen Schwerpunkten ein anderes P5 zu wählen. Ist das andere Prüfungsfach nach 1) in der Qualifikationsphase nicht mit erhöhtem Niveau betrieben worden, so ist das erste Schuljahr der Qualifikationsphase zu wiederholen. Wer Sport als Prüfungsfach wählt, muss im zweiten Halbjahr der Einführungsphase sowie in allen vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Unterricht belegen, der aus Sportpraxis und Sporttheorie besteht. Die Leistungen in Sporttheorie und in Sportpraxis werden im Verhältnis 1:1 gewichtet; tritt eine Dezimalstelle auf, wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.

23 Leistungsbewertung in der Qualifikationsphase
Zusammenfassende Bewertung am Ende eines Halbjahres  Leistungen in den Klausuren bzw. in der Facharbeit  Mitarbeit im Unterricht  mündliche Beiträge (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, u.a.) Umsetzung der Noten in Punkte  schriftliche Beiträge (Tests, Datensammlungen, Protokolle, Schülerbetriebspraktika u.a.)  experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen VO-GO § 7 Das Punktesystem EB-VO-GO zu § 7 (7.1, 7.2 u. 7.8) 6

24 CertiLingua-Exzellenzlabel
Dieses Sprach-Zertifikat kann seit 2008 von fremd-sprachlich besonders begabten Schülerinnen und Schülern an einigen niedersächsischen Gymnasien (u.a. auch am THG) erworben werden kann. Erforderlich sind 2 moderne, bis zum Abitur aus der Sek I fortgeführte Fremdsprachen, Teilnahme am bilingualen Unterricht und der Nachweis inter-kultureller Handlungskompetenz durch Teilnahme an internationalen Projekten oder Praktika (auch Aus-landsjahr).

25 Abschlüsse und Berechtigungen
schulischer Teil der Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Fachhoch- schulreife Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung Abgeschlossene Berufsausbildung oder Einjähriges berufsbezogenes Praktikum Abschlüsse und Berechtigungen Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase AVO-GOFAK § 1 AVO-GOFAK § 17

26 Volker Fabricius Theodor-Heuss-Gymnasium
Diese Präsentation wurde im Januar 2013 auf dem Stand der aktuellen Verordnungen und Bestimmungen erstellt. Hierin sind auch Grafiken aus einer entsprechenden Präsentation des Niedersächsischen Philologenverbands in veränderter Form eingebunden. Volker Fabricius Theodor-Heuss-Gymnasium Koordinator Sek II Karl-von-Hörsten-Straße 7-9 38304 Wolfenbüttel Telefon: thg.versus-wf.de


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