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Diplom-Volkswirt Michael Jodlauk

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Präsentation zum Thema: "Diplom-Volkswirt Michael Jodlauk"—  Präsentation transkript:

1 Diplom-Volkswirt Michael Jodlauk
Kleine Einführung in die EU-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Diplom-Volkswirt Michael Jodlauk

2 1. Allgemeines zur EU-Förderung
Gegenwärtig gibt es mehr als 150 Programme mit unterschiedlichen Zielen und Adressaten. Einige unterstützen Unternehmen mittelbar, etwa durch allgemeine Hilfen bei der Erschließung ausländischer Märkte. Andere bieten KMU direkte Fördermaßnahmen an.

3 1.1. Direkte Förderprogramme
Sie bestehen in der Regel aus einem finanziellen Zuschuss, günstigen Darlehen oder Sicherheitsleistungen, wie etwa KMU-Bürgschaften, welche Unternehmen zu einer besseren Kreditlinie verhelfen. Die übliche Förderung ist ein Zuschuss von bis zu 50 % der Projektkosten. Die für KMU wichtigsten direkten Förderprogramme liegen zurzeit in den Bereichen Umweltschutz, Verkehr, F+E sowie berufliche Ausbildung und Qualifizierung:  Das Umweltprogramm LIFE + finanziert Projekte zu den Themen Klimawandel, Natur und Artenreichtum, Umwelt und Gesundheit sowie nachhaltige Nutzung von Ressourcen  Intelligente Energie für Europa fördert Vorhaben zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz  Marco Polo unterstützt Projekte des kombinierten Güterverkehrs, mit dem Ziel einer Entlastung der Straßen  Das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung finanziert eine Reihe von Programmen zur europäischen Spitzenforschung und Spitzentechnologie  Leonardo da Vinci bezuschusst Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der beruflichen Ausbildung und Qualifizierung Die Teilnahme an diesen Programmen setzt ein Unternehmensvorhaben jenseits des normalen Tagesgeschäftes voraus. Es handelt sich um ein Projekt, das außergewöhnlich innovativ ist und möglichst die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Partnern sucht. Es erzeugt einen „europäischen Mehrwert“, also einen übergeordneten Nutzen und wirkt nachhaltig; d. h., seine Ergebnisse sind übertragbar und können von anderen verwendet werden.

4 1.2. Indirekte Förderprogramme
Im Rahmen der EU-Strukturfonds eignet sich für KMU-Projekte besonders der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Er fördert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, lokale Entwicklungsprojekte, Infrastrukturmaßnahmen und Umweltinvestitionen. Dabei gilt das Ordnungsprinzip. Unternehmen müssen dort ansässig sein, wo sie Förderung beantragen. Die Ausgestaltung der Beihilfeprogramme liegt im Einzelnen beim Bund, den Ländern und den Regionen selbst.

5 1.3. Was Unternehmen vorher wissen sollten
Die EU fördert nie 100 % der Projektkosten. Je nach Programm liegt die Förderhöhe zwischen 30 % und 50 %, in Ausnahmefällen bis 75 % der Gesamtkosten Die Projekte unterliegen genauen technischen und finanziellen Formvorschriften sowie einer strengen Evaluierung Bewerbungsunterlagen müssen rechtszeitig eingereicht werden! Nachfristen werden nicht gewährt Projekte müssen innovativ sein und über den aktuellen Stand der Technik oder den aktuellen Stand der Technik oder den aktuellen Entwicklungsstand in ihrem Bereich hinausgehen Die Mittelvergabe erfolgt meist infolge der Veröffentlichung von Ausschreibungen (calls for tenders) oder Aufrufen zur Einreichung bzw. Interessenbekundungen (calls for proposals). Die Publikation erfolgt je nach Einreichstelle im Amtsblatt der Europäischen Union, in den Mitteilungsblättern der Landesregierungen, auf der Internet-Seite der EU- Kommission oder in der EU-Ausschreibungsdatenbank Projekte müssen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Hinblick auf die Umwelt, die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und die Wahrung der Chancen- gleichheit leisten Besonders zu beachten ist, dass die Vorbereitung für die Beantragung von Mitteln für ein EU-gefördertes Projekt sehr frühzeitig zu beginnen hat. Zwischen Beantragung und erster Auszahlung liegen mindestens sechs Monate aufgrund der umfassenden Auswahlver- fahren

6 1.4. Voraussetzung für den Erhalt von EU-Mittel
Zusammenarbeit mit europäischen Partnern (in manchen Fällen ein Partner, meist jedoch mindestens zwei andere europäische Partner) Verfolgung von Projekten, die zukunftsträchtig sind und einen Mehrwert für die EU darstellen Beachtung der so genannten „Nachhaltigkeit“ (zukunftsgerichtete, innovative Projekte, die neue Perspektiven für die EU eröffnen) Umweltfreundlichkeit Neue Inhalte und Methoden sollen umgesetzt werden, dabei soll die Umsetzung der Projekte im Vordergrund stehen Arbeitsplätze sollen gesichert oder ausgebaut werden Internationalisierung/ Europäisierung des Unternehmens anstreben Wille zu Kooperation und Partnersuche Betriebswirtschaftliche Kalkulation nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Doppelten Buchführung

7 1.5. Wichtige Infodatenbanken der EU
Die EU bietet über die beiden Dienste ECHO und EUROBASES laufend aktualisierte Online-Informationen, die auch für kleine und mittlere Unternehmen von Bedeutung sind. Folgende Datenbanken sind für die KMUs von besonderem Interesse:

8 ECHO-Datenbanken Zugang und Vertrieb über: European Commission Horst Organisation (ECHO) in Luxemburg (Telefonservice in Deutschland: 0130/ )  TED : Hier findet man Ausschreibungen im öffentlichen Auftragswesen aus dem Supplement S des Amtsblattes der EU. Die Infos sind mehrsprachig und werden täglich aktualisiert  I´M Guide : Hier erhält man Informationen über Datenbanken, Info-Anbieter, Daten bankproduzenten und CD-Rom-Anbieter. Die mehrsprachige Infoquelle wird 14-tägig aktualisiert  CORDIS : Diese Datenbank erhält die F+E-Programme der EU; u . a. Inhalte, Projekte, Info-Stellen, Partner, Ausschreibungen und Ergebnisse (nur Englisch verfügbar)  ELISE : Über dieses EU Informationsnetz für örtliche Beschäftigungsinitiativen kann ein Informations-Erfahrungsaustausch und eine Kooperation von verschiedenen Partnern, Regionen und Ländern sichergestellt werden Die Informationen werden vierteljährlich aktualisiert und sind nur in englisch und französisch abrufbar

9 1.5.2. EUROBASES-Datenbanken
Zugang und Vertrieb über EUR-OP (Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU) in Luxemburg (Tel )  Rapid : Diese Datenbank enthält Pressemitteilungen der EU Kommission. Die Aktualisierung der englischen und französischen Texte erfolgt im Zwei-Stunden rhythmus  ABEL : Hier sind die Amtsblätter der EU und zwar die Serien C (Mitteilungen und Bekanntmachungen) und L (Rechtsvorschriften) abrufbar

10 2. Hinweise zur EU-Antragsstellung
Die EU-Mittel werden regelmäßig im Amts-blatt der Europäischen Union ausge-schrieben und können in den Förderstellen der jeweiligen Landesregierungen und den Euro Info Centres erfragt werden (in Rheinland-Pfalz: Gesellschaft für europäische Wettbewerbsfähigkeit mbH (gewion);

11 2.1. Die Antragstellung Bevor man an die Antragstellung herangehen kann ist es unumgänglich sich den genauen Ausschreibungstext sowie die dazugehörigen Arbeitsunterlagen bei der EU-Kommission zu besorgen. Eine Hilfestellung geben die zu den einzelnen Programmen herausgegebenen Publikationen. Sie vermitteln einen Eindruck welche Art von Projekten von der EU-Kommission gewünscht wird. Man sollte niemals das zeitliche Ausmaß unterschätzen, welches das Ausfüllen der Bewerbung mit sich bringt. Zahlreiche (Original-Unterschriften, x-fache Kopien, vor allem wenn man Kooperationspartner in anderen EU-Ländern braucht, benötigen Zeit. Auch muss der Kostenrahmen der Überprüfung standhalten. Kostenschätzungen sind hier absolut fehl am Platz. Hilfestellung zur Einreichung der Unterlagen bieten die Mitarbeiter der Informationsstelle gewion oder das Vertretungsbüro des Landes RLP in Brüssel. Diese Büros verfügen über ausgezeichnete Kontakte zu den verschiedenen Dienststellen der EU-Kommission. Zudem gehört es zu deren Aufgabe, Projektbewerber aus Rheinland-Pfalz gut zu betreuen. Die Kontaktaufnahme mit der EU-Kommission ist nur vor dem Ende der Einreichungsfrist sinnvoll, danach eher kontraproduktiv.

12 2.2. Die Vollständigkeit der Unterlagen I
Wichtig ist, dass alle in den Ausschreibungen verlangten Unterlagen fristgerecht eingereicht werden. Jede verlangte Unterlage, mehrfache Ausfertigungen und Unterschriften, sind beizubringen, da sonst der Antrag bereits aus formalen Gründen abgelehnt wird. Eine Nachreichung fehlender Unterlagen ist nicht möglich. Man riskiert sonst aus rein formalen Gründen abgelehnt zu werden. Die von der Kommission vorgegebenen Ziele und Inhalte sind genau zu befolgen. Eine Interpretation ist nicht zielführend.

13 2.2. Die Vollständigkeit der Unterlagen II
Fristgerecht einzureichende Unterlagen sind:  Unterzeichnetes formelles Schreiben zur Beantragung einer Finanzhilfe  Vom Verantwortlichen unterzeichnetes Antragsformular  Ausgeglichener Finanzplan, erstellt in Euro  Ausgefülltes unterzeichnetes Banknachweisformular  Nachweis über die amtliche Registrierung oder die Rechtsform der antragstellenden Organisation  Satzung des Antragstellers oder gleichwertiges Schriftstück

14 2.2. Die Vollständigkeit der Unterlagen III
 G+V und Bilanz des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres  (Vorläufiger) Finanzplan  Unterzeichnete Verpflichtungserklärung der transnationalen Projektpartner, in denen sie ihre Teilnahme bestätigen ggf. unter Angabe der Höhe ihres Finanzbeitrages  Unterzeichnete Verpflichtungserklärungen, in denen bestätigt wird, dass vom Antragsteller und/oder von den Partnern und/oder aus anderen Quellen ein Finanzbetrag (in Geldleistung) in Höhe von mindestens 20 % der im Rahmen des Projektes anfallenden zuschussfähigen Kosten geleistet wird Sämtliche in Papier verlangten Dokumente sind in dreifacher Ausführung und in Englisch vorzulegen.

15 2.3. Die Fristen Zum Datum der Antragsfrist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen. Diese Frist ist FIX. Ein Nachreichen von Unterlagen oder gar Korrekturen ist nicht möglich. Die Unvollständigkeit der Unterlagen führt wegen Formfehler zur sofortigen Ablehnung des Projektes. Falls die Unterlagen persönlich abgegeben werden, sollte man sich eine Empfangsbestätigung ausstellen lassen. Ansonsten per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Stelle schicken.

16 2.4. Die Überprüfung Hat man eingereicht, werden zuerst die Unterlagen auf formale Richtigkeit geprüft. Wenn alles passt, erhält man innerhalb weniger Wochen (in der Regel 3 Wochen) eine Empfangsbestätigung und eine Referenznummer zur Einreichung. Die EU-Kommission beurteilt die Projekte mit Hilfe von Experten aus der gesamten EU. Jedes Projekt wird auf seine inhaltliche, technische und finanzielle Plausibilität geprüft. Alle Experten geben Punktwertungen ab, deren Summe für den Zuschlag ausschlaggebend ist. In dieser Phase ist eine Einflussnahme auf die Vergabestelle nicht möglich. Auf Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag ist ein Angebot zur Erbringung einer Leistung im öffentlichen Interesse, dass ein Unternehmen an die EU stellt. Die Kommission kann dieses Angebot annehmen, muss aber nicht. Es gibt wie in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Fördergelder oder gar den Ersatz von Anlaufkosten durch die Kommission, und es entscheidet allein die Qualität des „Angebots“ über den Zuschlag.

17 2.5. Die Bewilligung Ob und wann Geld fließt, ist abhängig von der schriftlichen Bewilligung der Antragsbewilligungsstelle. Sie wird durch Gremien und Ausschüsse ausgesprochen. Um das Risiko der Ablehnung zu minimieren sollte man folgendes beachten:  Schon bei der Konzepterstellung sowie der Findung von Partner firmen und dem Ausfüllen der Antragsformulare eng mit der dafür zuständigen Stelle zusammen arbeiten  sich über vergleichbare EU-Projekte in Deutschland informieren  Das Vorhaben sollte mit möglichst vielen Punkten der Förder voraussetzungen übereinstimmen  Die Formvorschriften strengstens beachten  Bekanntmachung der Forschungsdaten einplanen  Finanzplan so präzise wie möglich erstellen  Striktes Einhalten des Leitfadens für Antragsteller

18 2.6 Die Auszahlung In Falle der Förderzusage bezahlt die EU-Kommission in der Regel zuerst 40 % des Fördervolumens, in der Mitte des Projektes (nach dem ersten Zwischenbericht) nochmals 40 % und nach Einreichung des Abschlussberichtes die restlichen 20 %. Die Mittelausschüttung ist an die Berichtslegung zwingend gebunden. Die Kommission behält sich stichprobenartige Kontrollen vor. Nicht nur inhaltlich, sondern auch finanzierungstechnisch muss der Projektablauf mit dem Antrag übereinstimmen. Modifikationen sind nicht ohne Zustimmung des zuständigen Beamten möglich. Regelmäßiges Feedback an Beratungs-, Einreich- und Vergabestellen bewirkt eine hohe Publizität des Projektes.

19 Formaler Nachweis Die formale Nachweispflicht besteht in der buchhalterischen Erfassung und Einreichung der tatsächlich durch die Projektrealisierung entstandenen Kosten Folgendes sollte man dabei beachten:  Eigene Buchführung für die Ausgaben der förderfähigen Kosten  Zwischenschritte der Berechnung der Kosten notieren  Belege alle im Original sammeln und mindestens 5 Jahre gesondert von anderen Abrechnungen aufbewahren  Die Belege den einzelnen Projektphasen mit dem Verteilungs- schlüssel zuordnen  Listen, was an die Teilnehmer und Partner ausgezahlt wurde  Für alle Mitarbeiter eine Personalakte führen, möglichst mit Angabe des Jahresgehaltes in Folge der Lohnsummenblätter und der Stellenbeschreibung  Keine utopischen Summen für Reisen und Workshops und Partner ansetzen.

20 2.6.2. Inhaltlicher Nachweis
Die inhaltliche Nachweispflicht besteht aus der Erstellung eines Sachberichtes bei Projektabschluss sowie Zwischenberichten bei langjährigen Projekten. Der Sachbericht wird dahingehend geprüft, ob der Förderzweck/Förderziel erreicht wurde. Für den Sachbericht sollte man folgendes beachten:  Ausgangslage festhalten  Problemstellung, Konzept darstellen  Nachvollziehbare Angaben über die durchgeführten Maßnahmen aufzeigen  Bewertung der Ergebnisse  Wirkung in den Medien  Publikationen über das Projekt in Zeitungen, Infoveranstaltungen, CD-Rom und Internet

21 2.7. Häufige Fehler bei der Antragstellung
Die häufigsten Fehler sind:  Unzulängliche Beschreibung des Standes der Technik  Unzureichende europäische Dimension  Keine Nutzungsstrategie des Antragstellers erkennbar  Auswirkungen des Projektes nicht qualitativ beschrieben  Zu hoher oder schlechter Finanzierungsplan  Unzureichende oder schlechte Darstellung des Projektes

22 3. Zwanzig wichtige Fragen rund um EU-Förderung

23 3.1. Wer kann ein EU-Projekt einreichen?
Im Prinzip steht in jedem Aufruf zur Projektein-reichung (call), für welchen Personenkreis der Aufruf gilt. Allgemein kann gesagt werden  Vereine  Fonds  Arbeitsgemeinschaften  Non-Goverment Organisations  kleine und mittlere Unternehmen  große Unternehmen  industrielle Einrichtungen

24 3.1. Wer kann ein EU-Projekt einreichen?
 Forschungseinrichtungen  Universitäten  Gebietskörperschaften  sonstige Rechtsträger privaten oder öffentlichen Rechtes  vereinzelt auch Privatpersonen (unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei Bildungsprogrammen oder im Rahmen von Austauschaktionen) können an EU-Förderaktionen teilnehmen.

25 3.2. Welche Förderung kann ich für meine Projektidee heranziehen?
Diese Frage stellt sich meist zu Beginn, wenn man daran denkt ein Projekt mit europäischem Mehrwert zu betreiben, um dadurch in den Genuss einer finanziellen Unterstützung zu gelangen. Allerdings bleibt diese Frage oft bis kurz vor der tatsächlichen Einreichung offen. Dies ist unter anderem auch dadurch bedingt, dass mehrere Programme ein und dieselben Lebensbereiche (Fachbereiche) mit unterschiedlichen Zielrichtungen unterstützen. Es kann beispielsweise vorkommen, dass eine Projektidee, von der man meinte, eine Unterstützung aus dem Programm der öffentlichen Gesundheit zu erhalten, nur dann weiter verfolgt werden kann, wenn man sie abändert, um sie in einem Programm einreicht.

26 3.2. Welche Förderung kann ich für meine Projektidee heranziehen?
Am ehesten kann man sich der Beantwortung dieser Frage nähern, wenn man sie in zwei Etappen angeht. a) man sucht nach seinen fachlichen Begriffen aus der Liste General- direktionen, die auf ihren Seiten die jeweiligen Fördermöglichkeiten anzeigen b) danach versucht man festzustellen, ob in einem der Förder- instrumente ein offener Aufruf zur Projekteinreichung (call) besteht Man findet die aktuellen calls entweder auf den Seiten des EU-Info Service (gewion) oder direkt auf den Seiten der EU-Kommission. Da man in der Regel nur eine kurze Bewerbungsfrist hat (in der Regel drei Wochen), müsste man Projekte auf die Förderprogramme im Vorfeld abstimmen und in der Schublade bis zum call bereithalten. Ob dies ökonomisch Sinn macht?????

27 3.3. Was bezahlt die EU? Die EU bezahlt prinzipiell einen Teil der förderfähigen Kosten. Der Teil, der sich am Fördersatz orientiert, richtet sich nach dem Programm, in dem das Projekt eingereicht wird und nach der Art der Aufwände. Der durchschnittliche Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Kosten. Reisekosten oder manche Kosten im Rahmen der technischen Hilfe (z.B. Publikation der Projektergebnisse) werden bis zu 100 % erstattet. Bei anderen Aufwänden, Errichtungskosten für Demonstrationsobjekte (z.B. Geräteentwicklung) oder Infrastrukturmaßnahmen (z.B. bauliche Maßnahmen) werden 25 % oder 15 % erstattet. Investitionen, die im Rahmen des Projektes getätigt werden (z.B. Geräte) unterliegen der AFA, d. h. sie werden jahresweise zur Projektlaufzeit anerkannt. Personalkosten sind in den verschiedenen Programmen unterschiedlich förderfähig. Darüber hinaus sind die förderfähigen Kosten in den Richtlinien des jeweiligen Programms definiert.

28 3.3. Was bezahlt die EU? Typische Kosten sind Auffände für:  Personal  Investitionen  Verbrauchsmaterial  Reisen und Verpflegung  Drittleister  Overheads (Gemeinkosten)  Publizitätsmaßnahmen

29 3.4. Welche Projekte werden durch die EU finanziert?
Es werden Projekte finanziert, die den Förderzielen der EU entsprechen. Die derzeitigen Förderziele gelten für den Zeitraum 2007 bis 2013. Das EU Parlament beschließt, welche Bereiche des öffentlichen Lebens mit Förderungen unterstützt werden und verabschiedet eine Förderrichtlinie. Darauf basierend werden, entweder von den Mitgliedsstaaten oder von der EU-Kommission, Detailprogramme ausgearbeitet. Nach der Veröffentlichung (im Amtsblatt der EU) eines Detailprogramms werden meist Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen, ebenfalls im Amtsblatt, veröffentlicht. Diesen Aufrufen (calls) kann durch die Einreichung von Projektvorschlägen, Folge geleistet werden. Unter den eingereichten Projekten werden mittels unabhängiger Bewertungsverfahren die Projekte ausgewählt, die den Zielsetzungen des Programms am ehesten entsprechen.

30 3.5. Wie kann eingereicht werden?
Nach Veröffentlichung eines Förderprogramms im Amtsblatt der EU und den darauf folgenden Veröffentlichungen der Aufrufe zur Projekteinreichung.

31 3.6. Wo muss eingereicht werden?
Ein Projekt muss bei der zuständigen koordinierenden Förderstelle oder Verwaltungsbehörde eines Programms eingereicht werden. Für die Aktions- und Rahmenprogramme ist das die ausschreibende Generaldirektion der Europäischen Kommission. Die genaue Adresse ist im jeweiligen Ausschreibungstext (call) angegeben. Für die Strukturfondsprogramme ist das die nominierte Verwaltungseinrichtung zur Programmumsetzung – meist eine Behörde auf Bundeslandebene oder Landesebene (Landesministerien in RLP)

32 3.7. Wie muss eingereicht werden?
Jedes Programm hat seine Einreichformulare, die man bei der zuständigen koordinierenden Förderstelle bzw. zuständigen Verwaltungsbehörde beziehen kann. Für die meisten Programme sind die Einreichformulare auf den Internetseiten der jeweiligen verwaltenden Generaldirektion der Europäischen Kommission oder der zuständigen Verwaltungsbehörde des Mitgliedstaates, zum Downloaden bereitgestellt. Eine formlose Einreichung gibt es nicht!!!! Jede Einreichung kann nur innerhalb der Förderperiode eines Programms durchgeführt werden. Darüber hinaus unterliegen die meisten Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen (call) einer sehr kurzen Einreichfrist (trifft vor allem auf die Aktions- und Rahmenprogramme zu). Wenn die Frist überschritten wird, kann der Projektvorschlag nicht mehr akzeptiert werden. Die Fristen sind im call ersichtlich.

33 3.8. Wie erfolgt die Mittelauszahlung?
Die Mittelauszahlung erfolgt entsprechend der tatsächlich getätigten Zahlungen auf das Bankkonto, das der Projektbewerber im Antrag benannt hat. Damit der Projektträger bei längeren Projektlaufzeiten jedoch eine finanzielle Entlastung erfährt, werden bei vielen Programmen die Mittel in Tranchen ausbezahlt. Die Auszahlung richtet sich jedoch nach dem Projektfortschritt, der in entsprechenden Berichten zu dokumentieren ist. Übliche Tranchen bei zweijährigen Projekten sind z. B. 40 Prozent nach Legung eine „Anfang-Berichts“ (Initial Report) weitere 40 Prozent nach einem Jahr und der Legung eines Zwischenberichts sowie die restlichen 20 Prozent nach Legung des Schlussrechnung. Dabei wird die letzte Tranche zum Richtwert, denn es konnte ja sein, dass sich bei der Abrechnung herausstellt, dass nicht die gesamten Aufwände des Projektantrags getätigt wurden. Dann wird die letzte Tranche gekürzt, da die Mittel nur nach tatsächlich erbrachten Aufwänden ausgeschüttet werden.

34 3.9. Welche Kosten werden anerkannt?
Anerkannt werden tatsächlich angefallene und durch Rechnungen nachweisbare, oder im Falle der verrechenbaren Personalkosten, durch Stundenlisten belegbare, nachvollziehbare Kosten. Der Umfang und welche Kosten genau anerkannt werden, unterliegen den Bestimmungen der jeweiligen Programme. Da es immer wieder zu Änderungen kommt, sollten vorab immer genaue Erkundigungen eingeholt werden.

35 3.10. Werden pauschalierte Kosten anerkannt?
Nein! Nur die tatsächlich angefallenen Kosten können abgerechnet werden.

36 3.11. Wie lange dauert eine Projektgenehmigung?
Die Projektgenehmigung erfolgt durch die jeweilige programmverantwortliche Verwaltungsbehörde. Der Zeitpunkt der Förderzusage ist abhängig von der Anzahl der eingereichten Projekte, der Art des Auswahlverfahrens, dem finanziellen Umfang der Ausschreibungen und der Ausschreibungsperioden. Die Dauer des Projektauswahlverfahrens für Aktions- und Rahmenprogramme findet man in den jeweiligen Richtlinien der jeweiligen General-direktion.In der Regel kann man mit Zeitspannen von 6 bis 10 Wochen rechnen.

37 3.12. Wann benötigt man Projektpartner?
Die Auflage, ein Projekt nur mit mehreren Partnern durchführen zu können, ist abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. In der Regel werden bei Aktions- und Rahmenprogrammen meist Projektpartner benötigt, bei den Strukturfondsprogrammen hingegen selten. Die Projektzusagen der Aktions- und Rahmenprogramme erfolgen direkt von der Kommission und betonen verstärkt den „Europäischen Mehrwert“. Dieser steigt natürlich durch die Beteiligung mehrerer Projektpartner aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten. Ein klassisches Programm, bei dem Projekte mit fünf bis sieben Partnern durchgeführt werden, ist das Forschungsrahmenprogramm.

38 3.12. Wann benötigt man Projektpartner?
In den Strukturfondsprogrammen stehen zumeist lokale strukturelle Verbesserungen im Vordergrund, wofür internationale Partnerschaften unerheblich sind. Beispiele für streng regional gebundene Programme sind die urbanen (URBAN) Förderschienen sowie die Zielgebietsförderungen (Z1, Z2 und Z3). Allerdings sind unter den Strukturfonds auch einige Programme, deren Zielrichtung die grenzüberschreitende (INTERREG a), interregionale (INTERREG b) oder gar Transnationale (INTERREG c) Zusammenarbeit ist. Für die Projekteinreichung in diesen Programmen benötigt man ebenfalls Partner.

39 3.12. Wann benötigt man Projektpartner?
Auswahlkriterien für Projektpartner sind:  Exzellente Qualifikationen der Partnerfirmen  Firmen mit Erfahrungen in EU-Projekten  Passt die Organisationsstruktur zum Projekt  Herkunftsland  Interesse an der Verwertung der Ergebnisse

40 3.13. Bekommt man auch einen Projektzuschuss, wenn man keine nationalen Geldmittel aufwendet?
Im Prinzip, ja, denn der Projektzuschuss richtet sich nach der finanziellen Bewertung des gesamten Projektes. Welche Finanzmittel für die Bewertung herangezogen werden dürfen, hängt vom Förderprogramm ab und ist aus den jeweiligen Detailbeschreibungen (Arbeitsprogrammen) ersichtlich. Wenn man beispielsweise ein Projekt konstruiert, das überwiegend aus Personalleistungen der eigenen Firma besteht, so kommt es lediglich darauf an, in welchem Programm man dieses Projekt einreichen kann. Wenn im Programm der Wahl alle Arten von Personalkosten förderfähig sind, so wird man die Personalkosten den Projektkosten hinzurechnen und anteilig mit EU-Mitteln fördern.

41 3.13. Bekommt man auch einen Projektzuschuss, wenn man keine nationalen Geldmittel aufwendet?
Ähnlich verhält es sich mit anderen Ressourcen, die man nicht erst für das Projekt zukaufen muss, wie anteilige Gemeinkosten (Raummiete, Heizung etc.), Bewertung von Know-how (Patente) oder EDV-Nutzung. Auch diese Kosten können bewertet in die Finanzaufstellung des Projektantrags aufgenommen und entsprechend erstattet werden. Projekte, deren Konstruktion ohne Eigen-Budgetmittel erfolgen und förderfähig sind, finden sich häufig in den Bildungsprogrammen oder transnationalen Netzen.

42 3.14. Wie geht man bei trilateralen Projekten vor?
Es sind zwei inhaltlich identische Projektanträge einzureichen, wobei die Gesamtkosten des trilateralen Projektes auf das jeweilige Programm aufzuteilen sind (Schätzungen der jeweils voraussichtlich anfallenden Kosten), ein Hinweis auf den zweiten Projektantrag sollte jeweils enthalten sein. Es gibt einen Fördervertrag über die Gesamtsumme, in welchem die Gesamtsumme des trilateralen Projektes angeführt wird. Z. B. Es ist ein Trilaterales Projekt über € geplant. Projektantrag A für das Programm XY geht über €, Projektantrag B für das Programm XZ geht über €. Es gibt einen Fördervertrag über €; die Projektanträge werden budgetär zunächst im jeweiligen Programm veranschlagt. Bei der Abrechnung des Projektes stellt sich heraus, dass bei Antrag A statt € nur € ausgeschöpft wurden und bei Antrag B statt der € allerdings € ausgeschöpft wurden. Aufgrund des Fördervertrages mit der Gesamtsumme von € kann nun zwischen den beiden Programmen umgeschichtet werden. Wichtig ist, dass aufgrund der Projektdokumentation klar ablesbar ist, welche tatsächlich angefallenen Kosten welchem Programm zugeordnet werden.

43 3.15. Welche grenzüberschreitenden Leistungen können als förderfähig anerkannt werden?
Es können jene Leistungen als förderbaren Kosten anerkannt werden, die im deutschen Teil des Programmgebietes anfallen und von deutschen Empfängern in Rechnung gestellt werden. Empfehlung: Klares Leistungsverhältnis zwischen den Partnern definieren.

44 3.16. Wie viel Prozent an EU-Förderung kann es bei Privaten geben?
In jedem Fall kommt bei KMUs die „de-minimis-Regel“ zur Anwendung. Sämtliche Förderungen aus Mitteln der EU werden in einem Zeitraum von 3 Jahren summiert. Überschreitet diese Summe die €, kann das KMU keine weiteren Förderungen mehr beantragen. Ansonsten gibt es unterschiedliche Handhabung der Förderstellen. In der Regel werden 50 bis 75 % gefördert.

45 3.17. Wie geht man mit Vorsteuer und Umsatzsteuer um?
Vorsteuerabzugsberechtigte Förder-empfänger können nur die Nettosummen geltend machen.

46 3.18. Ab welchem Datum sind Kosten anrechenbar?
Prinzipiell nicht vor dem Datum der Projekteinreichung, jedoch kann die koordinierende Förderstelle einen früheren Projektbeginn festlegen.

47 3.19. Können Privatpersonen mit EU-Mitteln unterstützt werden?
Prinzipiell, ja. Die Unterstützung von Privatpersonen erfolgt meist in Rahmen von Bildungsprogrammen (Wissenschaftsaustausch, Jugendaustausch, Sprachprogramme usw.), Arbeitsmarktprojekten (Qualifizierungsaktionen) oder Wirtschafts-förderungen (Förderung von Einzelunternehmen oder KMUs). Die Fördersätze sind sehr unterschiedlich und abhängig von den jeweiligen Förderprogrammen.

48 3.20. Was passiert bei Projektabbruch?
Ein Projektabbruch muss der programmverantwortlichen Institution (nationale Verwaltungsbehörde oder EU-Kommission) sofort gemeldet zu werden. Die Mittelauszahlung wird umgehend eingestellt und das Projekt wird vorerst bis zum Zeitpunkt des Abbruchs abgerechnet. Nach dieser Zwischenabrechnung wird festgestellt, inwieweit die Ergebnisse bis zum Abbruch als Zwischenergebnisse gewertet bzw. welche bis dato erhaltene Mittel zu Recht oder unrecht bezogen wurden. Danach erfolgt die Entscheidung ob mit der Zwischenabrechnung die Abrechnung beendet werden kann oder ob der Projektträger zu einer Rückzahlung der Fördergelder verpflichtet wird. Die Rückzahlungsverpflichtung behält sich die EU-Kommission immer vor. Sie ist Bestandteil jeder Fördervereinbarung und kann nie ausgeschlossen werden.

49 4. Hilfen und Informationen I
Es gibt eine Fülle an Informationen im Internet. Teilweise sind diese aber recht unterschiedlich bzw. auch widersprüchlich. Gute Hilfen bei der Informationsbeschaffung und bei der Antragstellung geben die zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz. Jedes rheinland-pfälzisches Ministerium hat einen Europareferenten, der über die aktuellen Entwicklungen in seinem Zuständigkeitsbereich informiert ist. Für die Kommunen und regionalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz stellt sich in der Praxis vielfach das Problem, wie Informationen über EU-Programme zu erlangen sind und wie diese im Hinblick auf die eigene Projektidee zu bewerten sind. Dafür gibt es eine Reihe von Informationsmöglichkeiten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene.

50 4. Hilfen und Informationen II
Hier die wichtigsten Ansprechpartner  Ministerium für Wirtschaft RLP  Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit RLP  Gesellschaft für europaorientierte Wettbewerbsfähigkeit (gewion) vormals Euro-Info-Center Trier  Vertretung des Landes RLP in Berlin  Verbindungsbüro des Landes RLP in Brüssel  Informationsbüro der Europäischen Kommission in Bonn  Rat der Städte und Gemeinden Europas beim Deutschen Städtetag in Köln

51 4. Hilfen und Informationen III
Das Verbindungsbüro Rheinland-Pfalz in Brüssel kann bei der Antragstellung Hilfestellung leisten. Das Büro kann keine Anträge schreiben oder verändern, dafür ist die Vielfalt der wissenschaftlichen Themen zu groß. Wenn jedoch konkrete Projektideen entstehen, kann das Büro inoffiziell bei den Dienststellen der EU-Kommission zusammen mit den Projektantragstellern versuchen, mögliche Deckungs-mängel zwischen Projekt und EU-Förderprogramm bereits vor Antragstellung zu beseitigen. Weiterhin informiert das Büro – ähnlich wie „gewion“ - über aktuelle Antragsfristen, neue Programme, Programmschwerpunkte, calls.

52 5. Bewertung der EU-Förderung I
Vorteile  Internationale Kooperation  Know-how Zugewinn  Zugang zu neuen Märkten  Problemlösungen  Lernen von Fremdsprachen

53 5. Bewertung der EU-Förderung II
Nachteile  Antragsprozedur  hoher schriftlicher Aufwand  strenge Verpflichtungen  fremde Sprachen; Verständigungs- probleme


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