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Für den Notfall vordenken

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Präsentation zum Thema: "Für den Notfall vordenken"—  Präsentation transkript:

1 Für den Notfall vordenken
- Der Notfallcheck für landwirtschaftliche Familienbetriebe Impulse für Mensch und Raum Mehr Überblick im Ernstfall LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

2 GQSBW Notfallcheck Gliederung Problem Ziel
Checkliste, Vordrucke und Merkblätter wichtige Vollmachten und Verfügungen LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

3 GQSBW Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung
für landwirtschaftliche Unternehmen in Baden-Württemberg LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

4 GQSBW – „das“ System GQSBW ist eine Arbeitshilfe zur Eigenkontrolle und Dokumentation auf dem landwirtschaftlichen Betrieb GQSBW bündelt die gesetzlichen und freiwilligen Eigenkontroll- und Dokumentationsanforderungen zu einer verständlichen und effektiven Arbeitshilfe für den gesamten Betrieb GQSBW ist kein zertifizierbares Qualitätssicherungssystem! LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

5 macht Rechtsvorschriften verständlich
So hilft GQSBW ... GQSBW macht Rechtsvorschriften verständlich bringt Klarheit bei Cross Compliance bereitet auf Kontrollen vor schafft Ordnung im Büro GQSBW. Alles im Griff. LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

6 Was ist GQSBW und was kann GQSBW leisten?
erfasst den gesamten Betrieb ist eine effektive Arbeitshilfe für Eigenkontrolle und Dokumentation kann zur Eigenkontrolle bei QS, GLOBALGAP usw. genutzt werden steht jedem Landwirt zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung GQSBW ist kein zusätzliches QS-System! LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

7 Wie ist GQSBW aufgebaut?
Wein OGK QZBW MEKA Pflanzen- bau Notfall- check Arbeits- sicherheit Betrieb GQSBW Öko mit EG-Öko VO, Verbandsrichtlinien Tier- haltung Schwein Rind Schaf / Ziege Geflügel Pferd Biogas QZBW LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung 7 7 7

8  Ordner Eigenkontrolle
Was bietet GQSBW?  Ordner Eigenkontrolle Kalender Checklisten  Ordner Ablage („Aktenplan“) Ablagepläne Vordrucke  Ordner Infos („Nachschlagewerk“) Merkblätter LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

9 Bearbeiten der Checklisten
LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

10 Der Notfallcheck für Betrieb und Familie
Mehr Überblick für den Ernstfall LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

11 Problem Land-und Forstwirtschaft gilt als einer der unfallträchtigsten Berufszweige. Daher müssen Sie für eine mögliche Notlage vorbereitet sein bzw. vorsorgen. Jede 3. Betriebsaufgabe / Zwangsveräußerung wird durch Unfall, Krankheit oder Tod verursacht Durch die Vielzahl versch. Tätigkeiten verbunden mit dem Einsatz unterschiedl. Fahrzeuge, Maschinen und Geräte sowie den Arbeiten in der Viehhaltung gibt es im Alltag der LW ständig wechselnde Gefährdungen. Die meisten LW denken, es wird schon nichts passieren.. Aber die LuF ist einer der unfallträchtigsten Berufszweige. Oder, sie denken, dass es im Ernstfall schon irgendwie klappen wird. Probleme und Verzögerungen sind dann vorprogrammiert Weil: Häufig weiß nur der Betriebsleiter über die Abläufe auf dem Acker und im Stall bescheid. Daher müssen Landwirte für den Notfall vorbereitet sein bzw. vorsorgen LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

12 Beispiel 1 Quelle: ClipArt, Microsoft Power Point
Jeder kennt solche Geschichten! Beispiel: „er“ Landwirt „Hans“ will schnell beim Landmaschinenhändler ein Ersatzteil für seinen Schlepper besorgen. Auf dem Rückweg passiert ein Unfall.. Mehrere Wochen vergehen bis er wieder gesund ist und nach Hause kann. auch in einer solchen Situation der Betrieb weiterlaufen. Die Ehefrau will die Durchführung der betrieblichen und persönlichen Angelegenheiten übernehmen. Aber kann sie für Hans handeln? Quelle: ClipArt, Microsoft Power Point LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

13 Beispiel 2 Quelle: ClipArt, Microsoft Power Point Beispiel: „sie“
LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

14 Handlungsunfähigkeit
 Wer handelt nun für mich?  Wer ist mein gesetzlichen Vertreter?  Was kann ich tun? Der geschäftsfähige Erwachsene hat keinen gesetzlichen Vertreter! Problem: Wer kann handeln? Oder kann nun überhaupt jmd für mich handeln? Habe ich einen gesetzlichen Vertreter? Was kann ich tun? Sie können nur wirksam vertreten werden, wenn der Vertreter eine entsprechende Vollmacht / gesetzl. Vertretungsmacht besitzt. Würde die Ehefrau z.B. den GA ohne Vollmacht unterschreiben, wäre der Antrage rechtlich unwirksam. Um den LW bei der Vorbereitung auf eine mögl Notsituation zu unterstützen, wurde der Notfallcheck entwickelt. Für den Notfall einen Vertreter bestellen rechtsgeschäftliche Vollmacht gerichtlich bestellter Betreuer LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

15 Checkliste Notfallcheck - Ziel
Was ist zu tun? Wo befinden sich wichtige Dokumente? Wer kennt sich aus? Wer versorgt die Tiere? Auf welchen Flächen muss gesät werden? Welche Termine müssen eingehalten werden? Wer übernimmt den Haushalt, Hofladen? Wer kümmert sich um die Kinder, Altenteiler? Werkzeug für Betrieb/Familie, wenn der/die Betriebsleiter/in plötzlich ausfällt, um sofort reagieren zu können Daher ist für jeden Betriebsleiter folgende Frage zu beantworten: Welche Informationen müssen im Notfall sofort bereit stehen? In einer Notsituation müssen folgende Fragen schnell beantwortet werden können: Was ist zu tun? Wer kennt sich aus? Wer versorgt die Tiere? Auf welchen Flächen muss gesät werden? Wo befinden sich wichtige Dokumente? Welche Termine müssen eingehalten werden? Es ist also von jedem Betriebsleiter folgende Frage zu beantworten: Welche Informationen müssen im Notfall sofort bereit stehen? Der Notfallcheck ist ein Werkzeug für den Betrieb/Familie, wenn der Betriebsleiter plötzlich ausfällt, um sofort reagieren zu können. LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

16 Was bietet der Notfallcheck?
Im Notfall sofort erledigen (grüne Seite – im akuten Fall ausfüllen) Notfallcheckliste - Checkliste zum Abprüfen der IST-Situation Vordrucke / Formulare  Merkblätter LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

17 Sofort erledigen LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

18 Allgemeine Anforderungen Teil 2 Betriebliche Anforderungen Teil 3
Checklisten Teil 1 Allgemeine Anforderungen Teil 2 Betriebliche Anforderungen Teil 3 Private und familiäre Anforderungen LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

19 Checkliste Checklistensystematik Notfallhandbuch
Arbeitshilfen: Vordrucke und Merkblätter Vordrucke zu den Produktionsabläufen der verschiedenen Tierarten, Betreuungsverfügung, Vollmacht GA MB zur Information Patientenverfügung, Generalvollmacht LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

20 Checkliste LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

21 Checkliste LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

22 Arbeitshilfen - Vordrucke
Erste Hilfe Telefonnummern und Informationen  Erste Ansprechpartner Vollmacht - Gemeinsamer Antrag & Fiona  Antrag – Vergabe Registriernummer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung Betriebliche- & Personenversicherungen Technische Anlagen Portemonnaie - Informationen  Vordrucke zu den einzelnen Produktionsrichtungen (Pflanzenbau, Tierhaltung) Ansprechpartner (Zuständigkeit, Kontaktdaten) Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung (Muster Bundesjustizministerium) Übersichten der einzelnen Produktionsrichtung: hier sollen die wichtigsten Routineaufgaben kurz beschrieben werden. LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

23 Erste Hilfe Telefonnummern und Informationen
LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

24 Erste Ansprechpartner
LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

25 Vollmacht – Gemeinsamer Antrag
LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

26 Vordruck am Bsp. Milchviehbetrieb
LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

27 Vordruck am Bsp. Milchviehbetrieb
LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

28 Notfallcheck für die Produktionstechnik
Weitere Vordrucke zu anderen Betriebszweigen finden Sie im Infodienst: LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

29 z.B. Handlungsvollmacht für den Betrieb alle Geschäfte
für den Einzelfall z.B. Gemeinsamer Antrag bestimmte Geschäfte z.B. Bankvollmacht bestimmte Bereiche z.B. Handlungsvollmacht für den Betrieb alle Geschäfte Generalvollmacht auf bestimmte Zeit beschränkt z.B. für den Urlaub unter bestimmten Umständen z.B. für den Todesfall Vollmachten können in verschiedenen Formen erteilt werden. Wichtig: Der Bevollmächtigte muss von der Vollmacht wissen und darüber wo sie sich befindet. Für die Erteilung der Vollmacht müssen Sie derjenigen Person vertrauen können. Evtl Bevollmächtigten durch Notar kontrollieren lassen Dokument muss schriftlich abgefasst sein, mit Ort, Datum, Name, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift. Generalvollmacht: 1/mehrere Pers. Werden bevollmächtigt, Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten, ohne auf einzelne Befugnisse einzugehen, zu vertreten. Reicht in vielen Fällen nicht aus. Deckt wichtige Fälle im Gesundheitsbereich nicht ab Vollmachten sind i.d.R formfrei (Ausnahme: Vorsorgevollmacht, Grundstücksverkäufe, Kontovollmacht (Bankformulare)) Fassen Sie Vollmacht so konkret wie mögl., Erklären Sie für welche Art, welche Zeit LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

30 Arbeitshilfen - Merkblätter
 Bankvollmacht  Patientenverfügung Generalvollmacht Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Erbregelungen: Testament und Erbvertrag LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

31 über das jeweilige Konto verfügen weitere Konten und Depots unter der
Bankvollmacht Eine Vertrauensperson wird dazu bevollmächtigt, Bankgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen. Sie darf: über das jeweilige Konto verfügen weitere Konten und Depots unter der Stammkundennummer einrichten eingeräumte Kredite beanspruchen das Konto im Rahmen des eingeräumten Dispokredits (Überziehungskredit) überziehen Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen Abrechnungen annehmen In der Regel kann der Bevollmächtigte nicht: Konten auflösen Untervollmachten erteilen hoch spekulative Geschäfte tätigen Kredite aufnehmen Überlegen Sie sorgsam, wem Sie eine Konto- und Bankvollmacht einräumen! LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

32 Recht auf Selbstbestimmung wird gewahrt
Patientenverfügung Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr fähig sind Entscheidungen zu treffen Sie bekunden Ihren Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung und Pflege Recht auf Selbstbestimmung wird gewahrt Wenn Ihr Wille bezüglich ärztlicher Maßnahmen durch die Festlegungen eindeutig sichergestellt werden kann, ist diese Verfügung für Ärzte bindend. Um missverständliche Formulierungen zu vermeiden, ist es ratsam, sich von Ihrem Hausarzt zum Thema beraten zu lassen bevor Sie Ihre Verfügung anfertigen. Sie sollten in Ihrer Verfügung so konkret wie möglich formulieren, um klarzustellen in welchen Situationen diese gelten soll und wie Sie medizinisch behandelt werden wollen. LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

33 Ermächtigt grundsätzlich zu allen Handlungen und Geschäften
Generalvollmacht Ermächtigt grundsätzlich zu allen Handlungen und Geschäften Vollmacht mit größtmöglichem Umfang Erfordert uneingeschränktes Vertrauen in die bevollmächtigte Person! Ermächtigt grundsätzlich zu allen Handlungen und Geschäften bei denen eine Vertretung zulässig ist LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

34 Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Sie bevollmächtigen Ihren Vertreter für einzelne Belange z.B. Gesundheitsfürsorge, Einsichtnahme in Krankenakte Betreuungsverfügung Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt Zuweisung eines Betreuers Vorschlag für das Vormundschaftsgericht welche Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung tätig werden soll Eine Betreuungsverfügung enthält einen für das Vormundschaftsgericht bestimmten Vorschlag welche Person Sie für den Fall der Anordnung einer Betreuung tätig werden soll. Es wird ein Betreuer bestellt, wenn Sie Ihre Angelegenheiten zum Beispiel wegen einer Krankheit nur teilweise oder gar nicht regeln können. Für das Gericht ist die Betreuungsverfügung eine Grundlage, damit der richtige Betreuer gewählt werden kann und um dessen Handlungsspielraum zu kennen. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie einen oder mehrere Betreuer z.B. Bruder für die Gesundheit und den Sohn für finanzielle Fragen) vorschlagen. Sie sind bestens mit einer Betreuungsverfügung beraten, wenn Sie niemandem eine umfangreiche Vorsorgevollmacht geben wollen. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird Ihnen ein Betreuer zugewiesen. Das Vormundschaftsgericht und der Betreuer müssen eine Betreuungsverfügung beachten. Der Betreuer unterliegt dem Betreuungsrecht (§§ 1896 ff. BGB) und wird vom Gericht überwacht. LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

35 Gesetzliche Erbfolge  Pflichtteilsanspruch
Testament Was soll wer erben? Wie sichere ich die Durchführung meines letzten Willen? Notarielles Testament Eigenhändiges Testament ! Pflichtteilsansprüche Erblasser Ehefrau Kind Kind Kind 3 1/2  Alleinerbin Keiner kann den Zeitpunkt des Todes vorhersehen. Sie sollten daher rechtzeitig für den Todesfall Vorsorge treffen. Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen. Es gilt zunächst die gesetzl. Erbfolge. Kinder und Ehegatte erben in 1. Ordnung. Wenn ich will, dass Eltern erben Testament Notarielles Testament: +Rechtssicherheit; -teuer  bei komplizierten Regelungen Eigenhändiges Testament: +billig; -oft ungenau und  bei einfachen Regelungen muss handschriftlich erstellt sein (nicht PC), unterschrieben werden, Datum, vollst. Name, so konkret wie möglich verfasst werden Problem: wenn unklar wer erbt, wird Erbe vor Gericht bestimmt. Kann bis 3 Jahre dauern und bis zum Oberlandesgericht gehen Gut:man jederzeit den letzten Willen durch neueres Testament ersetzen. Aber: man muss wissen was jüngste T. (Datum) ist und geschäftsfähig sein. !!! Pflichtteilsanspruch: Pflichtteilsberechtigt ist der Ehegatte und die Kinder des Erblassers, WENN sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil besteht in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzl. Erbteils. 1/6  1/12 1/6  1/12 1/6  1/12 Gesetzliche Erbfolge  Pflichtteilsanspruch LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

36 Erbregelungen: Testament und Erbvertrag
Formen des Testaments: Eigenhändiges Testament Öffentliches Testament Gemeinschaftliches Testament oder auch Berliner Testament Erbvertrag vertragliche Form der Verfügung von Todes wegen kann nicht einseitig geändert / widerrufen werden Mit einem Testament oder einem Erbvertrags legen Sie durch eine Verfügung von Todes wegen persönlich fest, wer im Falle Ihres Todes Ihr Vermögen erben soll. Sie können durch ein Testament einen oder mehrere Erben festlegen. Ohne eine derartige Regelung tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie Erbengemeinschaften vermeiden. Ein Testament kann auch u. a. sinnvoll sein, wenn Sie Personen bedenken wollen, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge enthalten sind, z.B. ein/e Lebenspartner/in. 1. Testament Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen (§ 1937 BGB). Formen des Testaments: Eigenhändiges Testament: - einfachste Form der Testamentserrichtung, für einfache Regelungen - vollständig eigenhändig geschrieben, mit Datum und vollständigem Namen - kann jederzeit geändert werden - Aber: Gefahr der Fälschung, Unauffindbarkeit und Verlust Öffentliches Testament - notarielles Testament - Erblasser legt dem Notar seinen letzten Willen mündlich dar oder übergibt ein schriftliches Dokument - kann auch mit der Schreibmaschine oder Computer geschrieben werden - wird immer amtlich verwahrt Gemeinschaftliches Testament oder auch Berliner Testament - als eigenhändiges oder öffentliches Testament - gemeinsames Testament von Ehe- und Lebenspartnern oder einer eingetragenen Lebensgemeinschaft - Ehegatten oder Lebenspartner setzen sich gegenseitig zum Alleinerben ein. Erst mit dem Tod des Längerlebenden wird das Vermögen an Dritte (gemeinsame Kinder) übertragen. - Nachteile beim Berliner Testament: - Vermögen wird zweimal vererbt und daher wird die Erbschaftsteuer zweimal fällig - Freibeträge der Erbschaftssteuer werden nicht genutzt 2. Erbvertrag Die vertragliche Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag. Durch Abschluss eines Erbvertrags binden Sie sich verpflichtend gegenüber einem Dritten und im Falle Ihres Todes wird dieser Person Ihr Vermögen übertragen. Daher kann der Vertrag, im Gegensatz zum Testament, nicht einseitig geändert und widerrufen werden. Hinweis: Es ist empfehlenswert, sich bei der Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen. So kann Ihr letzter Wille festgestellt und verwirklicht werden. LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

37 Was haben Sie vom Notfallcheck?
Der Notfallcheck bringt Sicherheit ... im Notfall für die Angehörigen/Familie für den/die Betriebshelfer/in für den/die Betriebsleiter/in Zu 1. Finanzielle Einbußen werden reduziert Der Notfallcheck bringt Sicherheit... im Notfall der Betrieb läuft reibungslos weiter für die Angehörigen Sie wissen was zu tun ist für den Betriebshelfer Er findet sich schneller zurecht für den Betriebsleiter Vieles ist geregelt und läuft in seinem Sinne weiter LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

38 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !
Impulse für Mensch und Raum LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

39 Anke Gulz, anke.gulz@lel.bwl.de, 07171-917-237
Anke Gulz, Impulse für Mensch und Raum LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung

40 Übersicht der GQSBW Produkte
GQSBW Startpaket, GQSBW Ökolandbau Gesamtausgabe mit allen Checklisten, Ablageplänen, Vordrucken und Merkblättern (40 € / 15 €) GQSBW Umwelt-Audit Gesamtausgabe für Betriebe mit Umwelt-management (60 € / 20 €) eGQSBW PC-Programm zum Erstellen und Bearbeiten einer betriebsspezifischen Ausgabe von GQSBW (10 € / 10 €, Freischaltung Recht zus. 40 € / 20 €, Leerordner 15 €) GQSBW online Internetanwendung zum Erstellen und Ausdrucken einer betriebsspezifischen Ausgabe von GQSBW (0 €) LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung 40 40

41 Übersicht der GQSBW Produkte
GQSBW Notfallcheck Broschüre wird kostenlos an den Unteren Landwirtschaftsbehörden und den Kreis- bzw. Bezirksgeschäftsstellen der Bauernverbände abgegeben und kostenlos zum Download unter / LEL, Abt. 4, Qualitätssicherung 41 41


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