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Titel des Vortrags De–minimis–Beihilfen an Unternehmen im Agrarerzeugnissektor (VO (EG) Nr. 1535/2007) Infoveranstaltung am 08.07.2008 / 24.07.2008 Katharina.

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1 Titel des Vortrags De–minimis–Beihilfen an Unternehmen im Agrarerzeugnissektor (VO (EG) Nr. 1535/2007) Infoveranstaltung am / Katharina Delius, Regierungspräsidium Freiburg Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003

2 Inhalt Begriff der Beihilfe Wer ist betroffen? „De-minimis“
Titel des Vortrags Inhalt Begriff der Beihilfe Wer ist betroffen? „De-minimis“ „Bestimmte Bedingungen“ für die Gewährung von De-minimis-Beihilfen Was kann im Rahmen von De-minimis gefördert werden? Beispiele Fazit Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003 RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 2

3 1. Begriff der Beihilfe Eine Beihilfe i.S. des EU - Rechts ist eine...
Titel des Vortrags 1. Begriff der Beihilfe Eine Beihilfe i.S. des EU - Rechts ist eine... Geldleistung ohne marktübliche Gegenleistung z.B. Steillagenförderung, Investitionszuschuss, Besamungskostenzuschuss, Übernahme Kosten Berufsgenossenschaft Sachleistung z.B. Düngermittelabgabe Maßnahme zur Vermeidung von üblichen Kosten z.B. Befreiung von üblichen Steuern, marktunübliche Übertragung von Grundstücken/Gebäuden, marktunübliche Dienstleistung, Übernahme Bürgschaft Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003 RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 3

4 Staatliche Beihilfen (auch Beihilfen von Gebietskörperschaften)
Titel des Vortrags Staatliche Beihilfen (auch Beihilfen von Gebietskörperschaften) Nach Artikel 87 EG-Vertrag gibt es folgende Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt: (1) Beihilfen sind mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar (2) Beihilfen sind mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar (3) Beihilfen können mit dem Gemeinsamen Markt als vereinbar angesehen werden. Nach Artikel 87 überprüft die Kommission mit den Mitgliedstaaten fortlaufend die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beihilferegelungen. Dies geschieht durch Notifizierung (=Meldung an die Kommission vor der Einführung einer Beihilfe) = Notifizierungsverfahren, Art. 88 EG-Vertrag) Beihilfe im Sinne des Art. 87 EG-Vertrag begünstigt nur bestimmte Unternehmen/Produktionszweige d.h.: Bau eines Weges ist z.B. keine Beihilfe, da auch von nicht- landwirtschaftlichen Unternehmen nutzbar Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003 RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 4

5 2. Wer ist betroffen? Unternehmen des Agrarerzeugnissektors (nicht Unternehmen, die ausschließlich verarbeiten und vermarkten) Definition Unternehmen: jede wirtschaftlich tätig werdende Einheit z.B. Landwirte z.B. Verein zur Förderung des Streuobstes, der Saft erzeugt und diesen kostenlos an seine Mitglieder abgibt nicht: z.B. Pächter/Eigentümer von Streuobstbäumen, der den Ertrag (Saft) ausschließlich für sich selbst verwendet RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 5

6 Titel des Vortrags 3. „De-minimis“ Die EU-Kommission sieht Agrarbeihilfen mit „geringfügigen Beträgen“ unter „bestimmten Bedingungen“ als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar an d.h. für diese ist kein besonderes Notifizierungsverfahren erforderlich Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003 RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 6

7 „Geringfügige Beträge“
Titel des Vortrags „Geringfügige Beträge“ max. Beihilfebetrag: € je Unternehmen in 3 Steuerjahren (Kalenderjahre, fließender Zeitraum) Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2003 RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 7

8 4. „Bestimmte Bedingungen“
A) Dem Mitgliedstaat zugeteilter Plafond (Kumulierter Höchstbetrag) darf nicht überschritten werden. B) Der Höchstbetrag für den einzelnen Empfänger darf nicht überschritten werden. C) Bestimmte Beihilfen sind ausgeschlossen. D) Bestimmte Verwaltungsschritte sind einzuhalten. RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 8

9 A) Plafond für 3 Jahre Deutschland: 297,84 Mio €
Baden-Württemberg: 22,38 Mio € d.h. pro Jahr: 7,46 Mio € Plafond muss auf die einzelnen Landkreise/Gemeinden aufgeteilt werden RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 9

10 B) Höchstbetrag 7.500,- € in 3 Steuerjahren entscheidend für die Zuordnung zum Steuerjahr ist das Datum des Bewilligungsbescheides ACHTUNG: es gibt noch weitere De-minimis-Beihilfen außerhalb des Agrarerzeugnissektors, die hiervon nicht berührt sind (gewerbliche De-minimis) ACHTUNG: Wenn der Höchstbetrag durch die Gewährung der "neuen" Beihilfe überschritten wird, darf diese insgesamt nicht gewährt werden! Beispiel: Landwirt hat 2008 und ,- € erhalten, soll 2010 für eine Maßnahme nach dem Förderprogramm 3.000,- € erhalten Folge: die 3.000,- € dürfen insgesamt nicht gewährt werden RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 10

11 C) Ausgeschlossene Beihilfen Nicht als De-minimis-Beihilfen gewährt werden dürfen Beihilfen...
deren Höhe sich nach dem Preis oder der Menge vermarkteter Erzeugnisse richtet z.B. Beihilfe je kg erzeugten Käse, Zuschuss zur Verminderung der Schlachtgebühren die von der bevorzugten Verwendung heimischer Erzeugnisse gegenüber Importwaren abhängig gemacht werden für exportbezogene Tätigkeiten, d.h. Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben einer Exporttätigkeit in Zusammenhang stehen an Unternehmen in Schwierigkeiten RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 11

12 D) Verwaltungsverfahrensbedingungen
Mitgliedstaat hat sicherzustellen, dass weder der Gesamtplafond noch der Höchstbetrag je Empfänger überschritten wird MLR muss entsprechende Einzelkontingente an zuwendungsgewährende Stellen zuteilen d.h. MLR benötigt Info über geplante Beihilfesummen Zuwendungsgeber hat vor der Beihilfegewährung an Empfänger mitzuteilen a) den Betrag und b) dass es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt, Eine De-minimis-Beihilfe liegt nur vor, wenn dem Empfänger auch mitgeteilt wird, dass es sich um eine D.-m.-B. handelt! Zuwendungsempfänger hat dem Zuw.geber (schriftl. oder in elektron. Form ) jede D.-m.-B. mitzuteilen, die er in diesem und den beiden vorangegangenen Jahren erhalten hat Beihilfegewährung (Aufbewahrungspflicht!) Meldung über gewährte Beihilfen/geplante Beihilfen an MLR RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 12

13 Verwaltungsverfahren
es gibt keine Rechts- und Formvorgaben für kommunale Programme De-minimis-Beihilferegelungen müssen schriftlich vorliegen Aufzeichnungen über De-minimis-Beihilferegelungen sind ab dem Zeitpunkt, zu dem letztmals eine entsprechende Beihilfe gewährt wurde, 10 Jahre lang aufzubewahren RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 13

14 5. Was kann im Rahmen von „De-minimis“ gefördert werden? (1)
Grundsätzlich alles, was nicht ausgeschlossen ist! Fördertatbestände, die nicht Gegenstand eines staatlichen Förderprogramms sind bzw. von diesem explizit ausgeschlossen sind RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 14

15 5. Was kann im Rahmen von „De-minimis“ gefördert werden? (2)
Fördertatbestände, die bereits Gegenstand eines nationalen Förderprogramms sind: kein Kumulierungsverbot, ABER: die von der EU z.B. in der ELER-VO (Grundlage für den MEPL Baden-Württemberg: u.a. MEKA, AZL, LPR, Agrarinvestitions-förderung AFP) festgelegten Höchstsätze dürfen nicht überschritten werden, falls der Betrieb für diesen Fördergegenstand bereits gefördert wird RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 15

16 Kumulierungsproblematik
Was ist zu prüfen? Handelt es sich um dieselben förderbaren Aufwendungen? wenn ja: - wird auf der Fläche oder Teilfläche MEKA oder AZL oder LPR beantragt? Höchstbetrag beachten - wird auf der Fläche keine ELER-Maßnahme beantragt? Höchstbetrag nicht relevant wenn nein: - egal ob auf der Fläche MEKA oder AZL oder LPR beantragt wird RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 16

17 Beispiele (1) A) Landwirt pflegt eine Fläche der Kommune und erhält Mähgeld in Höhe von 300,- €/ha keine Beihilfe, da Gegenleistung aber: wenn Landwirt nicht die Verfügungsgewalt über die Fläche hat, kann er keine EBP / MEKA / AZL beantragen B) Gemeinde beauftragt Landwirt, eine Fläche der Kommune zu mähen und zahlt 2.000,- € ( nach Maschinenringsätzen wären 300,- € angemessen ) Beihilfe, da marktunübliche Leistung, über De-minimis möglich RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 17

18 6. Beispiele (2) Förderung der Verpflichtung von rinderhaltenden Betrieben, mindestens 4 Monate im Jahr zu weiden: keine Förderung in einem Förderprogramm Förderung über De-Minimis bis zu 2.500,- € pro Jahr möglich (7.500,- € in 3 Jahren) "Ausgleichszulage"/Steillagenprogramm für Betriebe, die aufgrund ihrer geringen Betriebsgröße ausgeschlossen sind, z.B. Betriebe unter 3 ha in der AZL oder Betriebe, die in MEKA den 250 € Mindestauszahlungsbetrag nicht erreichen Förderung über De-Minimis möglich RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 18

19 6. Beispiele (3) Landwirt erhält von der Kommune 500,- € für die Pflege (den Schnitt) von Streuobstbäumen auf eigenen / von ihm gepachteten Flächen Beihilfe ? ja über De-minimis möglich ? ja keine Kumulierung mit MEKA-“Streuobstförderung, da bei MEKA-Erhalt von Streuobstflächen folgende Auflagen durch die Förderung ausgeglichen werden: - Erhalt von typischen Streuobstbeständen (Bestände mit i.d.R. einer Bestandsdichte von bis zu 100 Bäumen je ha mit deutlich ausgeprägtem Stamm und deutlich ausgeprägter Krone mit einer Stammhöhe von i.d.R. mehr als 1,40 m) - Verpflichtende Bewirtschaftung bzw. Pflege zwischen den Bäumen - abgängige Bäume sind mit Hochstammsorten zu ersetzen RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 19

20 Beispiele (4) Förderung von Grünlandflächen im benachteiligten Gebiet: - im Anhang zur ELER-VO festgelegter Höchstbetrag: 150,- € pro ha - Fördersätze der AZL- Richtlinie gestaffelt nach LVZ: von 50,- bis 120,- € (Handarbeitsstufe, d.h. Flächen > 50% Hangneigung: generell 200,- €) Fall A: Landwirt hat AZL- Antrag gestellt - der Landwirt kann als De-minimis-Beihilfe die Differenz zwischen Fördersatz AZL und Höchstsatz ELER erhalten sinnvoll ??? Fall B: Landwirt hat keinen AZL-Antrag gestellt - Landwirt kann in beliebiger Höhe De-minimis-Beihilfe erhalten, auch über Höchstsatz ELER hinaus RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 20

21 Beispiele (5) Steillagenförderung Grünland
Betrieb hat MEKA-Steillagenförderung beantragt: ,- €/ha Höchstbetrag ELER-VO bei Grünland: 450,- €/ha Auszahlung der Differenz von 330,- €/ha über De-minimis möglich ABER: dieser Höchstbetrag gilt für alle Agrarumweltmaßnahmen auf dieser Fläche, d.h.: - Betrieb hat im MEKA auch B2 (extens. Grünlandnutzung mit Einhaltung eines Viehbesatzes von 0,3 - 1,4 GV/ha) beantragt: € + 90 € = 210,- €/ha möglicher De-minimis-Betrag reduziert sich auf 240,- €/ha - Betrieb hat zusätzlich artenreiches Grünland auf dieser Fläche: € + 50 € = 260,- €/ha nur noch 190,- € nach De-minimis möglich RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 21

22 Beispiele (5) Steillagenförderung Grünland (2)
- B. steigt in Ökolandbau ein, erhält 150 € anstelle von 90 € für den GV-Besatz: € € + 50 € = 320,- €/ha nur noch 130,- € nach De-minimis möglich Ist das von den Kommunen noch händelbar??? Betrieb hat auf der Fläche kein MEKA beantragt Steillagenförderung als De-minimis-Beihilfe ist in beliebiger Höhe möglich RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 22

23 Beispiele (6) Investitionen Förderung von Motormähern, Weidezäunen: Keine Förderung über AFP (Förderung unter besonderen Umständen über LPR möglich!) Förderung über De-Minimis möglich Förderung eines Mutterkuhstalles A) Betrieb erhält einen Zuschuss aus der Agrarinvestitionsförderung Nach der ELER-VO wäre innerhalb der Höchstgrenze eine Förderung über De- minimis möglich aber: die AFP-Förderrichtlinie schließt eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (öffentliche Mittel) aus B) Betrieb erhält keine Förderung nach AFP De-minimis-Beihilfe möglich RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 23

24 7. Fazit Rechtskonformität liegt im Verantwortungsbereich der Kommune, die die Beihilfe gewährt der Zuwendungsgeber entscheidet über das Vorliegen einer Beihilfe geringstes Risiko: Förderung von Maßnahmen, die keine Beihilfe i.S. des Art. 87 EU-Vertrag darstellen, z.B. Infrastrukturmaßnahmen rel. geringes Risiko: Fördertatbestände bzw. Förderung von Unternehmen, die keine öffentlichen Mittel nach anderen Förder-RL erhalten hohes Risiko: Kumulierungen, Förderungen, die an die Fläche geknüpft sind RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 24

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
RPF, Referat De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, Folie 25


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