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Vorschläge für eine Geschäftsordnung von Open Metering

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Präsentation zum Thema: "Vorschläge für eine Geschäftsordnung von Open Metering"—  Präsentation transkript:

1 Vorschläge für eine Geschäftsordnung von Open Metering
19. März 2009 in Frankfurt Open Metering Plenum

2 Gliederung Wer ist Open Metering? Ziele von Open Metering
Struktur von Open Metering Mitgliedschaft bei Open Metering Finanzierung Prozesse Einladungen zu Sitzungen Gründung und Beendigung von Arbeitsgruppen und Task Forces Vertretung von Open Metering in der Öffentlichkeit Beendigung von Open Metering

3 Wer ist Open Metering? Open Metering ist ein Interessengemeinschaft ohne juristische Form. Open Metering wird getragen von den beiden deutschen Verbänden FIGAWA ZVEI sowie von KNX als wichtiger Partnerorganisation in Brüssel. Open Metering ist damit in erster Linie eine Interessenvertretung der Hersteller im Bereich abrechungsrelevanter Messungen. Anwender und andere Interessenten werden als Gäste zu Open Metering eingeladen. Auf einen partnerschaftlichen Austausch mit anderen Interessengruppen wird großen Wert gelegt. Open Metering sieht folgende Produkte in seinem Tätigkeitsfeld: Zähler, Abschalteinrichtungen, Leistungsbegrenzer Kommunikations- und Systemlösungen im Bereich von Smart Metering Unterstützung von Kundenschnittstellen (durch Datenbereitstellung) Verbindung zum Smart Home und Smart Grids

4 Ziele von Open Metering (I)
Open Metering dient der Förderung von offenen, herstellerübergreifenden Geräte- und Schnittstellenstandards und Normen bzw. deren Anwendung der erforderlichen Ausprägung. für Smart Metering im Bereich Haushalte und Kleingewerbe in Deutschland und darüber hinaus in Europa erarbeitet Spezifikationen für konforme Produkt, die ein definiertes Maß an Funktionalität und Interoperabilität aufweisen. Insbesondere soll durch die beiden Verbände ZVEI und FIGAWA die Standardisierung medienübergreifend erfolgen (Multi-Utility). Folgende Medien werden betrachtet: Gas und Strom (zur Zeit in der aktuellen Diskussion) darüber hinaus: Wasser, Wärme, Heizkostenverteiler (Sub-Metering) Die in Deutschland erarbeiteten Ergebnisse werden auch europäisch und international von den Teilnehmern in die Normung als Vorschläge eingebracht. Ein europäischer Standard wird von Open Metering unterstützt. Open Metering ist selber keine Normungsorganisation, sondern unterstützt durch seine Arbeit die Normungsorganisation (DKE, DIN, CEN, CENELEC, IEC, VDE FNN, DVWG etc.).

5 Ziele von Open Metering (II)
Neben der Standardisierung sieht sich Open Metering als gemeinsame Interessenvertretung der beteiligten Verbände für Smart Metering (Sprachrohr) gegenüber Politik Ministerien Bundesnetzagentur PTB Eichbehörden Normungsorganisationen Öffentlichkeit sowie als zentraler Ansprechpartner für die Anwender

6 Struktur von Open Metering
Plenum Vorstand Vorsitzende Arbeits- gruppen AG-1 AG-2 Task Forces TF MUC–OM (beendet) SKS (TF PTB) TF NTA

7 Struktur von Open Metering
Plenum Vorstand Vorsitzende Task Force Arbeits- gruppen Task Force

8 Struktur von Open Metering
Das Plenum ist offen für alle Mitgliedsunternehmen von FIGAWA oder ZVEI. entscheidet die grundsätzliche Vorgehensweise. stimmt über die Spezifikationen von Open Metering ab. dient dem allgemeinen Austausch aller Teilnehmer. findet 2-3 mal im Jahr statt. entscheidet über die Finanzierung von Open Metering. entscheidet über die Gründung und Auflösung von AG‘s und TF‘s. kann weitere Arbeitspakte an die AG‘s und TF‘s vorschlagen. entscheidet über die Teilnehmer der AG‘s und TF‘s und kann aus Effizienzgründen eine maximale Größe für die Gremien festlegen. entscheidet über Grundsatzpapiere. Entscheidungen im Plenum sollen im Konsens erfolgen. Ist eine Abstimmung erforderlich, so ist eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden für die Annahme eines Antrages erforderlich. Jedes Unternehmen hat genau 1 Stimme. In Ausnahmefällen können Entscheidungen auch im schriftlichen Verfahren ( ) erfolgen. 2/3 der Rückantworten müssen für die Annahme eines Antrages stimmen. Die Verbände ZVEI und FIGAWA haben ein Vetorecht.

9 Struktur von Open Metering
Der Vorstand umfasst 9 Mitglieder: jeweils ein hauptamtlicher Mitarbeiter von ZVEI, FIGAWA, KNX jeweils 3 ehrenamtliche Vertreter der Mitgliedsunternehmen von ZVEI und FIGAWA. Die Benennung erfolgt über den jeweiligen Verband. erarbeitet die strategische Ausrichtung von Open Metering und unterbreitet dem Plenum entsprechende Vorschläge, die das Plenum entscheidet.. entscheidet zwischen den Plenumssitzungen über Anträge aus den Arbeitsgruppen und Task Forces. entscheidet über Veröffentlichungen (z.B. Presseartikel, Kommentierungen an die Politik etc., ggf. Webseiteninhalte), basierend auf den vom Plenum beschlossenen Unterlagen. erarbeitet die Arbeitsvorgaben für die AG‘s und TF‘s (siehe unten) unter der Berücksichtigung der Vorschläge aus dem Plenum und überwacht die Arbeitsergebnisse. ist berechtigt, im Namen der Verbände unter gemeinsamer Nennung nach außen aufzutreten bzw. diese Aufgabe zu delegieren. Vorstand arbeitet operationell auf Basis des strategischen Entscheidungen des Plenums. Entscheidungen des Vorstandes können nur einstimmig von den Anwesenden getroffen werden. Der Vorstand bestimmt aus den Reihen seiner ehrenamtlichen Mitglieder zwei gleichberechtigte Vorsitzende, die jeweils einem der beiden Trägerverbände ZVEI / FIGAWA zugeordnet werden können.

10 Struktur von Open Metering
Arbeitsgruppen erarbeiten Spezifikationen entsprechend der Arbeitsvorgabe. sind zeitlich nicht befristet. geben einen Bericht über den Stand der Arbeiten auf den Plenums-Sitzungen. wählen ihren Vorsitzenden. sind beschlussfähig bei Anwesenheit von min. 2/3 der AG-Mitglieder. erarbeiten, falls sie nicht beschlussfähig sind, Beschlussvorlagen zur angekündigten Abstimmung in der nächsten Sitzung. Entscheidungen sollen einstimmig gefällt werden. Bei Dissens werden Entscheidungen mit 2/3 Mehrheit entschieden. Bei Dissens von 3 oder mehr Mitgliedern mit der getroffenen Mehrheitsentscheidung kann Vorstand oder Plenum angerufen werden. 1 Stimme pro Unternehmen. Arbeitsvorgabe: Aufgabenbeschreibung und erwartete Ergebnisse Teilnehmer Finanzmittel Zeitplan

11 Struktur von Open Metering
Task Forces erarbeiten definierte Teilaufgaben mit einem klaren zeitlichen Bezug, im Auftrag einer übergeordneten Arbeitsgruppe oder des Plenums direkt. sind daher zeitlich eng befristet. berichten über den Stand der Arbeiten an die sie einsetzende, übergeordnete Instanz (Plenum oder Arbeitsgruppe, die wiederum dem Plenum berichtet). wählen ihren Vorsitzenden. entscheiden einstimmig. bei Dissens werden die unterschiedlichen Positionen gegenüber der übergeordneten Arbeitsgruppe bzw. dem Plenum dargestellt und die Entscheidung von der übergeordneten Arbeitsgruppe bzw. dem Plenum getroffen. Arbeitsvorgabe: Aufgabenbeschreibung und erwartete Ergebnisse Teilnehmer Finanzmittel, falls erforderlich Zeitplan und Ende der TF Bei übergeordneten Themen wird die TF vom Vorstand eingesetzt und das Plenum informiert. Bei speziellen Themen innerhalb einer Arbeitsgruppe beschließt diese über die Einsetzung einer TF und der entsprechenden Arbeitsvorgabe. Der Vorstand wird über die neue TF informiert und kann auf die Bildung der TF – falls erforderlich – Einfluss nehmen.

12 Mitgliedschaft bei Open Metering
Voraussetzung für die Mitarbeit bei Open Metering FIGAWA oder ZVEI-Verbandsmitgliedschaft Zahlung eines Eintrittsmitgliedsbeitrages. Die Höhe diese Beitrages bemisst sich an den geleisteten Beiträgen des bisher am längsten mitarbeitenden Unternehmens. (Kommentar: dieser Beitrag ist gemessen an den Personalaufwendungen der schon länger mitarbeitenden Unternehmen ein eher geringer Beitrag und wird daher als angemessen angesehen) Zahlung der jährlichen Umlagen Der Mitgliedsbeitrag gilt für ein Kalenderjahr und ist in jedem Fall zu 100% zu entrichten, unabhängig vom Eintrittsdatum des jeweiligen Unternehmens. Einmal bezahlte Beiträge werden bei Austritt des Unternehmens nicht erstattet. Das Plenum kann über einen kostenfreien Gaststatus ohne Stimmrechte bei Bedarf entscheiden (z.B. interessierte Anwender öffentliche Institute). Voraussetzung für die Mitarbeit in den AG‘s / TF‘s Benennung durch Plenum oder das einsetzende Gremium oder Kandidatur und Nachweis der Expertise; in diesem Fall entscheidet das Plenum über die Annahme. Aktive Mitarbeit, z.B.: regelmäßige Teilnahme: Ausschluss nach 2-maligem Nichterscheinen des Unternehmens durch die Gruppe möglich. Bei 3-maligem Nichterscheinen wird das Unternehmen ausgeschlossen. Wiederaufnahme durch das Plenum ist möglich. Übernahme von Aufgaben z.B. Protokollführung, Sitzungsvorbereitung, -organisation, -ausrichtung, Beiträge zu den Ergebnissen / Dokumenten, Aktivitäten / Aufgaben

13 Rechte der Mitgliedschaft
Zugang zu allen in den AG‘s, TF‘s oder vom Plenum verabschiedeten Dokumenten Mitarbeit im Plenum Kandidatur zur Mitarbeit in den AG‘s und TF‘s

14 Finanzierung Open Metering ist wie die beteiligten Verbände nicht gewinnorientiert. Anfallende Kosten werden per Umlage auf die beteiligten Unternehmen aufgeteilt. Die Umlagenverwaltung wird von der FIGAWA Service GmbH ausgeführt. Diese erstellt für Vorstand und zu jeder Plenum-Sitzung einen Bericht. Auf den Plenumssitzungen wird über den Finanzierungsrahmen für das kommenden Jahr entschieden. Innerhalb dieses von den Mitgliedern freigegebenen Finanzierungsrahmens kann der Vorstand über einzelne Ausgaben entscheiden. Der Vorstand berichtet auf der nächsten Plenumssitzung über die Ausgaben. Das Plenum entlastet jährlich den Vorstand. Neue, im Finanzierungsrahmen nicht berücksichtigte Kosten oder größere Projekte müssen vom Plenum und damit von allen Mitgliedern mit einer 3/4 Mehrheit entschieden werden. Die Entscheidung kann in Ausnahmefällen im schriftlichen Verfahren erfolgen. Die erhobenen Umlage und die Eintrittgelder werden innerhalb eines Jahres ausgeglichen. Etwaige Überschüsse werden mit der nächste Umlage verrechnet. Es werden keine Rücklagen gebildet. Entscheidet eine AG oder TF über finanzielle Mittel, müssen diese vom Vorstand (sofern diese vorher vom Plenum allgemein genehmigt wurden) oder dem Plenum genehmigt werden oder die Kosten werden innerhalb der AG oder TF von den Beteiligten direkt in einer eigenen Umlage erbracht. Die Mitarbeit in Open Metering erfolgt ehrenamtlich und wird in der Regel nicht vergütet. In Einzelfällen kann über eine hiervon abweichende Regelung entschieden werden.

15 Prozesse Zu Plenumssitzungen wird 3 Wochen im Voraus mit einer vom Vorstand vorgeschlagenen Tagesordnung eingeladen. Entscheidungsvorlagen zur Abstimmung werden spätestens eine Woche zuvor verteilt. Das Plenum und der Vorstand wird durch die beteiligten Verbände organisiert. Die AG‘s, TF‘s und der Vorstand organisieren ihre Treffen eigenverantwortlich in geeigneter Form. Von den Sitzungen werden Protokolle erstellt. Erarbeitete Dokumente können an Stelle von Protokollen treten. Die Protokolle werden im jeweiligen Gremium verteilt. Der Vorstand erhält die Tagesordnungen und die Protokolle aller AG‘s und TF‘s zur Kenntnis. Schriftliche Abstimmungen ( ): Eine schriftliche Abstimmung muss mindestens 10 Arbeitstage Zeit zur Antwort geben. In Ausnahmefällen, durch von außen vorgegebene kürzere Fristen (z.B. Kommentierung an ein Ministerium), ist eine abweichende Regelung möglich.

16 Vertretung von Open Metering in der Öffentlichkeit
Dokumente werden vom Plenum bzw. vom Vorstand für die Veröffentlichung freigegeben (Veröffentlichung = Weitergabe an Gruppen außerhalb von Open Metering). Nimmt Open Metering als Interessengemeinschaft offiziell an externen Veranstaltungen und Gesprächen teil, gilt in der Regel: Die Vertretung erfolgt durch min. 2 Vorstandsmitglieder, die sowohl FIGAWA als auch ZVEI repräsentieren. In erster Linie ist dieses die Aufgabe der beiden Vorsitzenden bzw. der hauptamtlichen Verbandsvertreter. Die Vertretung kann vom Vorstand delegiert werden bzw. weitere Teilnehmer können hinzugezogen werden, z.B. der Vorsitzende einer AG oder einer TF als Experte.

17 Beendigung von Open Metering
Open Metering wird beendet, wenn das Plenum mit einer 2/3 Mehrheit die Auflösung von Open Metering beschließt, entweder der ZVEI oder die FIGAWA als Träger von Open Metering seinen Austritt verkündet. Mittelverwendung Nicht verbrauchte Mittel aus den Umlagen und Eintrittsmitgliedsbeiträgen werden an die Teilnehmer in gleichem Maßen ausgezahlt. Eintrittsmitgliedsbeiträgen und Mitgliedsbeiträge werden nicht einzeln zurückerstattet.


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