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Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009 Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung.

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Präsentation zum Thema: "Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009 Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung."—  Präsentation transkript:

1 Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 13. Juni 2008

2 Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus
- Einzelhandel - Gastronomie - Handwerk - sonstige Dienstleistungen  die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben  bei denen kein Förderausschluss nach Ziffer der Richtlinie vorliegt  für die eine positive Förderstellungnahme der Stadt vorliegt  die eine Zusicherung zur Übernahme des kommunalen Mitleistungsanteils der Stadt (5 %) haben Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

3 Was wird gefördert?  Investitionen in Betriebsstätten
 Investitionen in Betriebsausstattung oder zur Einführung neuer Technologien  Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen  Betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien  City- und Geschäftsstraßenmanagement  Spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge  Maßnahmen zur Integration Behinderter  Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

4 Nach welchen Kriterien?
 Arbeitsplatzkriterium  Ansiedlungskriterium  Erweiterungs- und Modernisierungskriterium  Existenzgründungskriterium  Innovationskriterium  Gestaltungskriterium  Wirtschaftsstrukturkriterium  Verflechtungskriterium Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

5 Welche Kosten werden gefördert?
 Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich abzugsfähige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens  Anschaffungs-, Miet- und Pachtkosten von immateriellen Wirtschaftsgütern  Vorbereitungskosten für investive Maßnahmen  Kosten im Zusammenhang mit einer nicht investiven Maßnahme Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

6 Welche Kosten werden nicht gefördert?
 Kosten für Grundstücks- und Immobilienerwerb, außer beim Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte  grundsätzlich Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge  Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter, wenn es sich nicht um den Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte handelt  Kosten für den allgemeinen Betriebsmittelbedarf, Warenlager, Unternehmens- und Steuerberater sowie Rechtsberatungskosten, Finanzierungskosten, Miet- und Leasingkosten  sonstige Kosten, die nicht zuordenbar oder prüfbar sind (Benzinkosten) Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

7 Wie wird gefördert? Form der Zuwendung: Zuschuss als „de-minimis“-Beihilfe Höhe der Zuwendung:  Grundfördersatz von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben (davon 30% EFRE-Mittel und 5% kommunaler Mitleistungsanteil)  Erhöhung des Grundfördersatzes durch Festbeiträge für die Schaffung neuer Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze bis zur Erreichung des Höchstfördersatzes bzw. des Höchstbetrages des Zuschusses, und zwar pro Arbeitsplatz (allgemein) um 5 TEUR Frauenarbeitsplatz um 6 TEUR Ausbildungsplatz um 8 TEUR  Höchstfördersatz von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben  maximal EUR, mindestens EUR Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

8 Was hat der Antragsteller zu beachten?
 Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheides durch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg begonnen werden.  Der Antragsteller muss mindestens 25% beihilfefrei selbst zur Finanzierung der Maßnahme beitragen. Der Rest kann fremdfinanziert werden. Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

9 Welche Unterlagen sind einzureichen?
 Antragsformular (abrufbar unter => Wirtschaft => Nachhaltige Stadt- entwicklung => Formulare und Dokumente) vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben  vollständig ausgefüllte Anlagen Bestätigung der Hausbank, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens unter Einbeziehung des beantragten Zuschusses gesichert ist  jeweils drei detaillierte Kostenvoranschläge für zu erteiltende Aufträge (Lieferungen und Leistungen) Ausnahme: Baumaßnahmen – hier ist das förmliche Vergaberecht anzuwenden Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

10 Welche Unterlagen sind einzureichen?
Der Antrag wird nur angenommen und bearbeitet, wenn er die Bestätigung der Stadt enthält, dass die beantragte Maßnahme den Zielen der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung sowie den räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkten des INSEK entspricht, dass die Stadt den kommunalen Mitleistungsanteil bereitstellt, dass die Maßnahme innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden kann, wenn bei Baumaßnahmen das Ergebnis der baufachlichen Prüfung durch die Stadt beigefügt ist. Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

11 Wie ist das weitere Verfahren bis zur Bewilligung des Antrages?
Die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) prüft und entscheidet über den Förderantrag. Bei positiver Entscheidung über den Förderantrag wird von der InvestitionsBank des Landes Brandenburg als Bewilligungsbehörde ein Zuwendungsbescheid erlassen. Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

12 Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
 Im Rahmen der verfügbaren Mittel des Förderprogramms sowie der konkreten Kassenlage auf Anforderung  Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der Stadt  Auf der Grundlage von bezahlten Rechnungen oder gleichwertigen Buchungsbelegen  Die Auszahlung des letzten Teilbetrages in Höhe von 5% der bewilligten Zuwendung erfolgt erst nach Vorlage eines vollständigen und prüffähigen Verwendungsnachweises Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

13 Wie erfolgt die Prüfung des Verwendungsnachweises?
 Einreichung des Verwendungsnachweis spätestens bis 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig und in prüffähiger Form bei der InvestitionsBank  Prüfung des Verwendungsnachweises durch die InvestitionsBank und Mitteilung an die Stadt über das Prüfergebnis Sofern eine baufachliche Prüfung erforderlich ist, veranlasst die InvestitionsBank die Prüfung durch die Stadt Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

14 Was ist noch zu beachten?
 Die geförderte Betriebsstätte muss mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme weiter betrieben werden.  Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im geförderten Unternehmen verbleiben.  Geförderte Arbeitsplätze müssen für den Zeitraum von 2 Jahren besetzt werden.  Geförderte Ausbildungsverhältnisse müssen bis zur Abschlussprüfung fortgeführt werden. Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

15 Fragen und Antworten . . . InvestitionsBank des Landes Brandenburg Cornelia Malinowski Tel.: Fax: Tel.Mobil: Internet:


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