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Für den AK Facharztprüfung und den fachspezifischen Prüfungsausschuss

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Präsentation zum Thema: "Für den AK Facharztprüfung und den fachspezifischen Prüfungsausschuss"—  Präsentation transkript:

1 Für den AK Facharztprüfung und den fachspezifischen Prüfungsausschuss
FACHARZTPRÜFUNG Erstvortrag vom anl. der ÖGLM JT 2000 in Steyr, mit laufenden Updates Diese Zusammenstellung basiert auf der von der Vollversammlung der ÖÄK am beschlossenen Prüfungsordnung (PO; auszugsweise) und der Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach und weiterer Novellen Medizinische u. Chemische Labordiagnostik Stand 16. Mai 2014 Für den AK Facharztprüfung und den fachspezifischen Prüfungsausschuss Prim. Doz. Dr. A. C. Haushofer Änderungen vorbehalten! Offizielle Ankündigungen in den Medien der ÄK/ÖÄK sind unbedingt zu beachten und rechtlich bindend!

2 Wer geht zur Prüfung (§1)?
Alle Ärzte, die nach dem ihre postpromotionelle Ausbildung begonnen haben und nach diesem Zeitpunkt erstmals in der Ärzteliste eingetragen wurden, sowie für Personen ohne inländische Ausbildungszeiten vor dem 1. Jänner 1997 denen ausländische Ausbildungszeiten angerechnet wurden, die ausschließlich nach dem absolviert wurden, sowie

3 Wer geht zur Prüfung? für Personen, die aufgrund von Verwaltungsverfahren zur Ablegung einer Arztprüfung verpflichtet sind oder im Zuge eines Beweisverfahrens zur Ablegung einer Arztprüfung angehalten werden, sowie für Personen, die ihr postpromotionelle Ausbildung nach dem beenden. Ab 2002 erste Prüfungen!

4 Wer geht NICHT zur Prüfung?
Alle Ärzte, die vor dem 1. Jänner 1997 in die Ärzteliste (unabhängig von der Tätigkeit oder Einrichtung) eingetragen waren, haben KEINE FA-Prüfung abzulegen, wenn die Ausbildung bis abgeschlossen wurde. Sie erhalten ihre Berufsberechtigung nach Vorweis der Mindestausbildungszeit und Vorlage des positiv erfüllten Rasterzeugnisses.

5 Facharztprüfung Mit der Durchführung und Organisation der Arztprüfung gemäß den Bestimmungen des ÄG und der PO wird (Ausnahme: in der PO wird die ÖÄK oder eine Landes-ÄK angeführt) die österreichische akademie der ärzte betraut. ( unter Arztprüfung: Prüfungsordnung)

6 Fachspezifisches Prüfungskonzept
Mündliche strukturierte Prüfung (wenig verbale Kommunikation zwischen Prüfern u. Kandidaten durch die Fragenstruktur!): die Problemstellungen / Fallbeispiele (Fragen) und Subfragen und die „notwendigen“ Antworten, die vom Kandidaten erwartet werden, sind den Examinatoren lt. Antwortschlüssel vorgegeben. Die Problemstellungen / Fallbeispiele sind je nach Schwierigkeitsgrad / Umfang mit Punkten (1-4, leicht - schwer bzw. nach der Zahl der Antworten) bewertet. Bei richtiger Beantwortung erhält der Kandidat Punkte (siehe Folie 30-31!).

7 Fragenkatalog Fragenkatalog wird lt. Definition der ÖÄK als „work in progress“ angesehen Basierend auf 18 Subspezien, die die Teilgebiete des Fachs repräsentieren, wurden die Fragen (Problemstellungen / Fallbeispiele) von den spezifischen Arbeitskreisen erarbeitet. Diese 18 Subspezien bilden die Basis des „Vier-Säulenmodells (s. a. Folie 8)“ des Faches . Aus diesem werden die Fragen in bestimmten Prozentsätzen pro Säule für einen Fragensatz zusammengestellt.

8 Blueprint - Säulen / Subspezien

9 Fragenkatalog / Gegenstandskatalog
Die Fragen müssen lt. ÖÄK geheim bleiben. Drei Fragenbeispiele werden von der ÖÄK veröffentlicht. Daher wurde ein orientierender Gegenstandskatalog, der regelmäßig aktualisiert (Versionen vergleichen!) wird, mit einem Literaturverzeichnis für die Kandidaten erstellt. Der Gegenstandskatalog ist über die neue Homepage der ÖGLMKC abrufbar. Zukünftig wird ein Gegenstandskatalog (mit Fragenbeispiele) auch über die Homepage der ÖÄK / Arztakademie unter abrufbar sein.

10 Facharztprüfung - Prüfungsziele
Basis der Facharztprüfung ist die zukünftige eigenverantwortliche Tätigkeit im niedergelassenen oder angestellten Bereich. Es wird bei der Erstellung der Prüfungsfragen (= Problemstellungen / Fallbeispiele) und der Prüfungsschwerpunkte auf Patienten- und Praxisnähe größter Wert gelegt. Die Ausbildungsschwerpunkte, die überprüft werden, sind im Blueprint zusammengefasst.

11 Facharztprüfung - Prüfungsziele
Technische Fertigkeiten müssen auf Grund der Komplexität des Faches (unterschiedlichste Geräteausstattungen und eingesetzte Techniken in den Laboratorien, Kosten usw.) im Rahmen des Rasterzeugnisses erlernt und überprüft werden! Daraus folgt die Wertung des positiven Rasterzeugnisses als Teil der Facharztprüfung. Um die dafür erforderliche Qualität der Ausbildungsstellen zu sichern sind die so genannten „Minimalanforderungen für die Ausbildung zum FA für Medizinische u. Chemische Labordiagnostik“ erstellt worden.

12 Prüfungsziele - Facharztprüfung
Nachweis spezifischer Kenntnisse basierend auf dem Vier-Säulen-Modell / Blueprint. Die “Wissensabfrage” ist in einem für die meisten medizinischen Disziplinen bedeutsamen und auf die interdisziplinäre Kooperation angewiesenen Fach unabdingbar. Fertigkeiten werden im Rahmen der Facharztprüfung im Sinne von Interpretationen von Befunden, Bewertung von Befundkonstellationen und Angaben zur weiterführenden Diagnostik, Angaben zur entsprechenden rationellen Stufendiagnostik, Wahl der richtigen diagnostischen Strategien, Angaben zu Therapieempfehlungen ... verstanden.

13 Facharztprüfung - Termine
Prüfungstermin für 2014 (Änderungen vorbehalten - siehe offizielle Ausschreibung!): Montag ca Uhr in der WÄK* Prüfungstermin für 2015 (Änderungen vorbehalten - siehe offizielle Ausschreibung!): Montag ca Uhr in der WÄK* *Achtung: Die akademie der ärzte/ÖÄK wird, damit die Wartezeit nicht zu lange wird, einen eigenen Zeitplan für den jeweiligen Beginn der Vorbereitungszeit in Abhängigkeit von der Zahl der Kandidaten erstellen! Anmeldungsformalismus siehe nächste Seiten!

14 Facharztprüfung - Anmeldung
Es wird auf Empfehlung der ÖÄK dzt. nur ein FA-Prüfungstermin pro Jahr durchgeführt! Termin/Ort: jeweils im November in Wien in der WÄK Die Prüfungstermine (§ 3) müssen rechtzeitig jedenfalls in der Österr. Ärztezeitung publiziert werden und können bei Bedarf in den Mitteilungen der Landesärztekammern veröffentlicht werden (siehe auch ÖGLMKC Homepage). Nach Ablauf der Anmeldefrist wird lt. ÖÄK keine Anmeldung mehr akzeptiert!

15 Facharztprüfung - Anmeldung
In den offiziellen Bekanntmachung ist die für die Zulassung und Anmeldung zuständige Stelle der Landes-ÄK, der Termin des Anmeldeschlusses und andere Formalitäten (inkl. erlaubter Arbeitsbehelfe) zu benennen. Die Prüfungsgebühr / Bearbeitungsgebühr (§ 2) wurde von der ÖÄK einheitlich für alle Sonderfächer mit Euro (absetzbar unter Werbungskosten) festgelegt und muss vor Antritt entrichtet werden.

16 Facharztprüfung - Prüfungsvoraussetzungen § 4 – ab 1.1.2008 bis 30.6.2013
Voraussetzung für die Prüfung ist die Anmeldung (Formular / Infos über und erfolgte Zulassung zur Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung ist gleichzeitig mit der Anmeldung (auch bei Wiederholung der Prüfung) anhand des Antragsformulars (s.o.) bis 3 Monate vor dem in Aussicht genommenen Prüfungstermin, Voraussetzung: Nachweis von 56 Monaten Ausbildung, bei der Landes-ÄK zu beantragen, in deren Kammerbereich der Prüfungswerber zum Zeitpunkt der Antragsstellung gemeldet ist. Z.B.: Ein in NÖ bei der NÖÄK gemeldeter Arzt bei der NÖÄK usw. - auch wenn die Prüfung immer in Wien stattfindet!!!!

17 Facharztprüfung - Prüfungsvoraussetzungen § 4 – ab 7
Facharztprüfung - Prüfungsvoraussetzungen § 4 – ab (vorbehaltlich der diesbezüglichen positiven Abstimmung in der ÖÄK Vollversammlung am ) Voraussetzung für die Prüfung ist die Anmeldung (Formular / Infos über und erfolgte Zulassung zur Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung ist gleichzeitig mit der Anmeldung (auch bei Wiederholung der Prüfung) anhand des Antragsformulars (s.o.) bis 3 Monate vor dem in Aussicht genommenen Prüfungstermin, Voraussetzung: Nachweis von 44 Monaten anrechenbare Ausbildung, bei der Landes-ÄK zu beantragen, in deren Kammerbereich der Prüfungswerber zum Zeitpunkt der Antragsstellung gemeldet ist. Z.B.: Ein in NÖ bei der NÖÄK gemeldeter Arzt bei der NÖÄK usw. - auch wenn die Prüfung immer in Wien stattfindet!!!!

18 Facharztprüfung – Ab 2013 Feedbackgespräch nach der Prüfung für Kandidaten die durchgefallen sind

19 Anerkennung von Facharztprüfungen – aus nicht EU-Ländern – Regelung ab 7.2013

20 Facharztprüfung - Anmeldung und Zulassung
Die Landes-ÄK bzw. die ÖÄK haben den Zulassungs= antrag umgehend zu prüfen und weiterzuleiten. Die Zulassung (§ 5 Zulassungsverfahren) ist bei Vorliegen der in Abschnitt III genannten Voraussetzungen zu erteilen und die Anmeldung umgehend, spätestens jedoch bis 2 WO vor dem Prüfungstermin schriftlich dem Prüfungswerber zu bestätigen. Eine Ablehnung der Zulassung ist dem Prüfungswerber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 WO nach der Antragsstellung mit Bescheid der ÖÄK mitzuteilen. Die Zulassung kann mittels Bescheid der ÖÄK zurückgenommen werden, wenn ihre Voraussetzung zu Unrecht als gegeben angenommen oder erschlichen worden ist. Dagegen und gegen die Ablehnung der Zulassung kann beim LH (Hauptwohnsitz!) berufen werden.

21 Facharztprüfung - Voraussetzungen § 20
(1) Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis, dass gemäß den inländischen Ausbildungsvorschriften zur Erlangung des FA-Diploms die zeitlichen Erfordernisse des jeweiligen Sonderfaches im Ausmaß von 58 Monaten (14 Monate vor Ausbildungsende) bzw. ab Monate bzw. ab anrechenbare Monate zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung zur FA-Prüfung erfüllt sind. (2) Nachweis des Ausbildungsstandes: alle für die Anrechnung zur Ausbildung erworbenen Zeugnisse gem. ÄG und Ärzte-Ausbildungsordnung (im Rasterzeugnis definiert) sind vorzulegen.

22 Facharztprüfung - Voraussetzungen § 20
(2 Fortsetzung) Die Ausbildungsverantwortlichen, unter deren Verantwortung der Zulassungswerber zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung ausgebildet wird, sind verpflichtet, auf Verlangen des Zulassungswerbers eine Bestätigung über die an der jeweiligen Abteilung absolvierten Ausbildungsmonate auszustellen.

23 Facharztprüfung - Voraussetzungen § 20
(4) Voraussetzung zur Zulassung bei Personen die gem. §1 Abs 4 lit c die FA-Prüfung (aufgrund von Verwaltungsverfahren verpflichtet oder im Zuge eines Beweisverfahrens zur Ablegung einer Arztprüfung angehalten werden) absolvieren müssen, ist der schriftliche Nachweis, dass ein entsprechendes Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Prüfungswerber eingeleitet wurde bzw. der schriftliche Nachweis, dass der Prüfungswerber im Zuge eines Beweisverfahrens zur FA-Prüfung im jeweiligen Sonderfach angehalten wurde.

24 Facharztprüfung - Abmeldung § 6
Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis spätestens 2 WO vor dem Termin schriftlich bei der ÖÄK -möglich. Erfolgt die Abmeldung / das Fernbleiben von der Prüfung aus in der Person des Prüfungswerbers gelegenen wichtigen bzw. berücksichtigungswürdigen Gründen und wird der Nachweis des Verhinderungsgrundes bis spätestens 2 WO nach dem Prüfungstag vorgelegt, wird die Prüfungsgebühr zur Gänze rückerstattet. Keine Rückerstattung der Prüfungsgebühr: bei Abmeldung innerhalb der letzten 2 WO vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von wichtigen bzw. berücksichtigungswürdigen Gründen Rückerstattung der Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr: Abmeldung bis spätestens 2 WO vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von wichtigen bzw. berücksichtigungswürdigen Gründen.

25 Facharztprüfung – Nicht-Bestehensquote – Statistische Daten

26 Facharztprüfung- Prüfungsausschuss
Die SMP (strukturierte mündliche Prüfung) ist vor dem fachspez. Prüfungsausschuss (§ 25) bzw. von diesem nominierten Ärzten (ÖÄK eingetragene FÄ!) des Sonderfaches abzulegen. Der Prüfungsausschuss kann bei mündlichen Prüfungen, wenn er nicht selbst prüft, andere Prüfer der Prüfungskommission vorschlagen (mindestens 3 Jahre FA; Zusammensetzung des Prüfungsausschusses: angestellter FA, 1 niedergel. FA und 1 FA einer Universität). Der Prüfungsausschuss hat spätestens bei Bekanntgabe des Prüfungstermins der Prüfungskommission die Prüfer vorzuschlagen.

27 Facharztprüfung- Prüfungsausschuss
Die Zusammenstellung der SMP hat durch den fachspez. Prüfungsausschuss zu erfolgen. Die Zusammenstellung eines Fragensatzes (Verteilung der Fragen lt. Blueprint) erfolgt durch den fachspez. Prüfungsausschuss vor dem jeweiligen Prüfungstermin im Rahmen einer Sitzung. Der Fragenkatalog unterliegt einer kontinuierlichen Bearbeitung, Ergänzung und Qualitätssicherung durch den fachspez. Prüfungsausschuss und dem dafür vorgesehenen Expertengremium unter der Leitung von Prim. Dr. G. Aspöck.

28 Der fachspez. Prüfungsausschuss wurde 2012 durch die Prüfungskommission Facharztprüfung / ÖÄK nominiert Vorsitzender: Prim. Doz. Dr. A. C. Haushofer (Inst. f. Med. u. Chem. Labordiagnostik mit Blutbank, Klinikum Wels-Grieskirchen) Mitglied: Prof. Dr. Ilse Schwarzinger (AKH, KIMCL, Wien) Mitglied: BFG-Obmann Dr. Georg Mustafa (Salzburg) Stellvertreterin: Prof. Dr. Monika Fritzer-Szekeres(AKH, KIMCL, Wien) Stellvertreter: Doz. Dr. Michael Halbmayer (Inst. f. Laboratoriumsmedizin, KH Hietzing) Stellvertreter: BFG-Ob.Stv. Dr. G. Schobesberger (Steyr, OÖ)

29 Facharztprüfung - Prüfungsausschuss
Der fachspezifische Prüfungsausschuss wird auf die Dauer von 4 Jahren bestellt (1 Vorsitzender und 2 Mitglieder + jeweils ein Vertreter). Eine Wiederwahl ist möglich. Bei jeder Prüfung gibt es zwei Prüfer und einen Vorsitzenden. Ein Prüfer prüft nicht, wenn er Ausbildungs= verantwortlicher eines Kandidaten war / ist. Entweder wird der Stellvertreter eingesetzt oder der Vorsitzende übernimmt für diesen Kandidaten die Funktion des Prüfers und der eigentl. Prüfer übernimmt den Vorsitz.

30 Facharztprüfung - Prüfungsausschuss
Um möglichst große Objektivität zu erreichen, erhält jedes Mitglied des Prüfungsausschusses (Prüfer) einen Antwortschlüssel, in welchem er für sich die Leistung des Kandidaten bepunktet. Am Ende jeder Prüfung führen die Prüfer ihre Punkte im Protokoll zusammen. Abschließend werden die Ergebnisse der Prüfer verglichen und in gemeinsamer Abstimmung das Ergebnis festgelegt (siehe auch Bestehensgrenze).

31 Facharztprüfung - Durchführung
Die Kandidaten haben 1 Stunde Vorbereitungszeit. Sie erhalten dafür einen Fragensatz (zwischen 8 und 12 Problemstellungen / Fallbeispiele), der aus den in der ÖÄK / akademie der ärzte gespeicherten Problemstellungen / Fallbeispielen, im Rahmen einer Sitzung vom Prüfungsausschuss, zusammengestellt wurde. Hilfsmittel sind keine zulässig!

32 Facharztprüfung - Durchführung
Die SMP dauert ca. 1,5 Stunden. Die Anzahl der Prüfungsantritte ist ab mit Antritten (letzter Antritt: kommissionelle mündliche Prüfung) begrenzt. Die Prüfung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Mitglieder der fachspez. Prüfungsausschüsse fassen die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine Stimmenthaltung ist nicht möglich. Die Prüfungskommission (ÖÄK) hat das Recht einen Beobachter zur FA-Prüfung zu entsenden.

33 Facharztprüfung - Durchführung
Nach jeder FA- Prüfung ist vom Prüfungsausschuss ein standardisiertes Protokoll (§ 23) zu erstellen welches vom Vorsitzenden des fachspez. Prüfungsausschusses zu unterfertigen und an die Prüfungskommission (ÖÄK) zu übermitteln ist. Die Bestehensgrenze (§8) wird vom Prüfungsausschuss nach wissenschaftlich fundierten, prüfungsmethodischen Kriterien festgelegt. Nach der Prüfung aller Kandidaten findet eine Sitzung zur Festlegung der aktuellen Bestehensgrenze statt.

34 Facharztprüfung - Bewertung
Die Prüfung wird nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ (§ 8) bewertet. Die Bestehensgrenze (§8) für eine positive SMPrüfung wird auf Empfehlung der ÖÄK - Prüfungskommission mit 75% der erzielbaren Punkte eines Fragensatzes festgesetzt. Bewertung einer Problemstellung / eines Fallbeispiels: Kann ein Kandidat alle im Antwortschlüssel vorgegebenen Antworten zu einer Problemstellung / einem Fallbeispiel und deren Subfragen nennen, erhält er die für die Problemstellung / das Fallbeispiel vorgesehene Punktezahl.

35 Facharztprüfung – Bewertung
Dzt. möglicher Bewertungsschlüssel des fachspez. Prüfungsausschusses: Für jede nach dem Antwortschlüssel richtig beantwortete Subfrage (bzw. eines Punktes) eines Fallbeispiels / einer Problemstellung erhält der Kandidat ein Aliquot der gesamten für das Fallbeispiel / die Problemstellung erzielbaren Punkte. Am Ende werden die erzielten Punkte addiert und bei Erreichen oder Überschreiten der Punkteanzahl, die der Bestehensgrenze entspricht, ist die Prüfung bestanden. Bei Kandidaten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Arztprüfung in erheblichem Ausmaß gestört oder sich eines Täuschungsversuchs schuldig gemacht haben, ist die Prüfung mit „nicht bestanden“ zu bewerten.

36 Facharztprüfung - Ergebnis
Die aktuelle Bestehensgrenze wird erst nach Abschluss der Prüfung aller Kandidaten festgestellt. Das Prüfungsergebnis (§ 8) wird unmittelbar nach der Prüfung festgestellt. Achtung Änderung seit November 2006: Das Prüfungsergebnis ist für alle Kandidaten zwei Tage nach dem Termin über das Internet mittels Zugangscode, der nach der Prüfung übergeben wird, abrufbar. Das Ergebnis darf den Kandidaten lt. ÖÄK nicht mehr mündlich nach der Prüfung mitgeteilt werden. Das schriftliche Zertifikat mit der Bewertung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ wird von der ÖÄK spätestens 8 WO nach der Prüfung schriftlich übermittelt.

37 Facharztprüfung - Beschwerde § 9
Im Falle eines negativen Ergebnisses ist auf die Möglichkeit einer Beschwerde hinzuweisen. Gegen ein negatives Ergebnis kann der Prüfungswerber innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach erfolgter Zustellung der Mitteilung Beschwerde (schriftlich mit Begründung) erheben. Beschwerdekommission (§ 12) in der ÖÄK (ein rechtskundiger Vorsitzender und zwei Beisitzer - ein Arzt für Allgemeinmedizin und ein FA - Stimmenthaltungen sind nicht möglich)

38 Facharztprüfung - Beschwerde
Die Beschwerdekommission hat das Recht auf Anhörung von Auskunftspersonen und Beiziehung v. Sachverständigen. In der Beschwerde ist der Grund der Beschwerde genau anzugeben. Wird der Beschwerde stattgegeben, und wird damit die Bestehensgrenze überschritten, so ist von der Beschwerdekommission auszusprechen, dass die Prüfung als bestanden gilt. Gegen das auf die Prüfung angewandte Bewertungssystem ist eine Beschwerde unzulässig. Die Beschwerdekommission entscheidet in letzter Instanz.

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40 AK Facharztprüfung / „Ur-Fragenkatalog“


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